Also versuche doch nochmal logisch zu zeigen wo genau der Widerspruch ist. Das letzte von dir zitierte ist auch kein Widerspruch, die Aussage ist zwar höchst fragwürdig und meiner Meinung nach auch falsch, aber trotzdem kein Widerspruch zu den restlichen Aussagen.
Einerseits (Kachelmannthread) erkennt er, dass die Gefahr des falschen Verdachts zu einer Inhaftierung fuehren kann und sagt, dass dies hoechst ungerecht ist ("es reicht ja bereits wenn eine Frau laut schreit").
Auf der anderen Seite fordert er, dass verurteilte Gewalttäter nie wieder eine Chance zur Freiheit haben sollen (im Glauben, dass jeder einzelne Verurteilte in der Sicherungsverwahrung schuldig ist).
Wenn nun also die Haftstrafe für ihn eine so extreme Bestrafung ist, aehnlich wie die Vergewaltigung, wieso laesst er es dann zu, dass das Risiko einer lebenslangen Haft des Unschuldigen bestehen bleibt( dass das Risiko als Unschuldiger in Haft zu kommen besteht, geht ja von ihm aus dem Kachelmannthread hervor)?
Sein Recht ist, nach der Aussage von MV persoenlich, genauso schützenswert wie das einer Frau auf körperliche Integrität und Schutz vor Vergewaltigung.
Man kann nun natürlich argumentieren und mit den 22% kommen, aber woher soll man eigtl. wissen, dass nicht die Haelfte dieser Faelle ebenfalls aus falschen Beschuldigungen stammen, einem Ex-Knacki glaubt man umso weniger.
Eine solche nach Zahlen strukturierte Justiz wird das Problem der Gewalt in der Gesellschaft nicht lösen. Um absolute Sicherheit für Kinder oder Frauen zu garantieren, müsste man die Freiheit der Tätergruppe absolut beschränken, d.h. im wesentlichen die der Männer, insb. auch die der nicht Vorbestraften. Denn, um mal wieder konsequent zu sein, fuer die Hinterbliebenen des Kindes macht es keinen Unterschied ob das Kind von einem bereits bestraften Täter oder einem Ersttäter ermordet wird.
Edit: Waer ich boeswillig, dann koennte ich auch sagen, dass man vorallem bei Vergewaltigungen eine Ausnahme machen sollte. MV scheint ja besonders die Kinder schuetzen zu wollen. Wieso sollte dann ein Vergewaltiger der sich an erwachsenen Frauen vergeht in Sicherungsverwahrung? Ja klar, leid und so, aber die physische Gewalt summiert an einem Objekt, d.h. dem Täter, steht ja in keinem Verhältnis zu der geteilten Vergewaltigung, verteilt auf ein paar Frauen. Denen gehts zwar auch scheisse, aber die werden damit schon irgendwann fertig, der arme Täter ist aber sein Leben lang bestraft. Da ist das Leid auf der Täterseite ganz klar schwerer (sagen wir mal gleich 10Kg Leid), während die Frauen jede fuer sich vllt. nur 500g Leid hat und zusammen kommen sie vielleicht auf 2-5Kg) also ganz klar, Zahlenjustiz und so, der Typ muss freikommen.