Sicherungsverwahrung

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Fundamentales Problem bei dir: Du glaubst dass es in den Sozialwissenschaften EIN richtig/falsch gäbe.
Viele Systeme sind gleichwertig und so widerlegen verschiedene Rechtssysteme auch überhaupt nichts.

Rechtssysteme sind auch geschichtlich gewachsen und auch deswegen unterschiedlich.

war das auf mich bezogen? falls ja, so :(
 
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ne!! auch wenn wir unsere PRobleme hatten, das bezog sich auf den Typen direkt überdir.
 
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Rechtssysteme sind auch geschichtlich gewachsen und auch deswegen unterschiedlich.

Was die prinzipielle Willkür zeigt. Es ist halt reiner Zufall dass es so ist wie es ist und es wird nicht geändert nicht weil es genau so perfekt wäre, sondern weil es ja irgendwie funktioniert und es einfach nicht schlimm genug falsch läuft, dass man dringend etwas ändern müsste.
 
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Was die prinzipielle Willkür zeigt. Es ist halt reiner Zufall dass es so ist wie es ist und es wird nicht geändert nicht weil es genau so perfekt wäre, sondern weil es ja irgendwie funktioniert und es einfach nicht schlimm genug falsch läuft, dass man dringend etwas ändern müsste.

WAHNSINN! Jetzt hast du aber was vorgebracht... das wurde mind. einmal pro Seite erwaehnt und auch hier gilt wie immer fuer dich folgendes: praesentier was besseres! Das was du bisher ablieferst, stellt kaum jemanden zufrieden, außerdem war es schon in sich willkürlich und unlogisch. Es hat niemand behauptet, dass man 100% des status quo bis in alle Ewigkeiten zufrieden ist.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Was die prinzipielle Willkür zeigt. Es ist halt reiner Zufall dass es so ist wie es ist und es wird nicht geändert nicht weil es genau so perfekt wäre, sondern weil es ja irgendwie funktioniert und es einfach nicht schlimm genug falsch läuft, dass man dringend etwas ändern müsste.

zufall? meinste man hat beim schreiben des bgb gewürfelt oder lose gezogen oder wie soll ich mir das vorstellen?

und das GG? auch rein ZUFÄLLIG so wie es ist? also das wird an quatsch nicht leicht zu überbieten :weglol:

ist ja auch nicht so, dass gesetze ständig geändert werden um sie dem anzupassen was von der jeweiligen volksvertretung als optimum angesehen wird. schau mal in die änderungsliste alleine des GG seit seiner entstehung.
 
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Ja natürlich ist das GG zufällig so wie es ist. Es wurde halt von Menschen geschrieben und wenn damals andere Menschen in den entsprechenden Stühlen gesessen hätten dann hätte es anders ausgesehen. Duh?

yentoh: Etwas besseres habe ich doch schon präsentiert. Nur ein einziges Grundgesetz, das physische Gewaltinitiation verbietet. Alles andere (wie z.B. Strafmaß bei Verstoß, Regierungsform zum Überwachen dieser Regel etc) darf dann gerne willkürlich geregelt werden.
 
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Deine Idee was "zufällig" ist, ist wohl eine die nicht mit der Definition der restlichen Menschheit passt.

Dein "grundgesetz" ist also völlig nutzlos wenn alles ndere willkürlich darauf aufgebut werden darf?!
 
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Deine Idee was "zufällig" ist, ist wohl eine die nicht mit der Definition der restlichen Menschheit passt.

Dein "grundgesetz" ist also völlig nutzlos wenn alles ndere willkürlich darauf aufgebut werden darf?!

Alles, was nicht gegen dieses Grundgesetz verstößt. Du kannst dir ja selbst überlegen, welche Möglichkeiten es noch offenlässt.
 
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Lol, weil man es hätte anders machen können, ist es noch nicht zufällig und erst recht nicht willkürlich. mmd xD
 

Benrath

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naja meinetwegen willkürlich, aber schon ne traurige defintion von zufällig für nen naturwissenschaftler


und du hast doch oben zugegeben, dass es bei dir auch willkürlich wäre was Strafen angeht. An sich gibt es bei dir nur ein Vergehen: "Einschränkung der Freiheit" und da dann ne willkürkliche Skala oder wie stellst du dir das vor?
 
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yentoh: Etwas besseres habe ich doch schon präsentiert. Nur ein einziges Grundgesetz, das physische Gewaltinitiation verbietet.

Korrektur: du hast etwas ANDERES präsentiert. Dass es besser sei, ist deine persönliche und relativ exklusive Meinung.

Es bedarf wohl einer außerordentlichen Dreistigkeit, um dieses immer und immer wieder als besser zu bezeichnen, obwohl das mitnichten allgemeiner Konsens ist.
 
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Fundamentales Problem bei dir: Du glaubst dass es in den Sozialwissenschaften EIN richtig/falsch gäbe.
Viele Systeme sind gleichwertig und so widerlegen verschiedene Rechtssysteme auch überhaupt nichts.

Rechtssysteme sind auch geschichtlich gewachsen und auch deswegen unterschiedlich.
Fail²

Wenn ich behaupte, dass etwas in gewissen Grenzen willkürlich ist, dann setzt es Voraus, dass es KEIN richtig/falsch gibt.
Du stellst ja selbst fest, dass die Rechtssystem geschichtliche gewachsen sind und damit äusseren, unkontrollierbarenn, willkürlichen Einflüssen unterlegen sind. Einflüssen die auch zwangsläufig nocht fortdauern. Selbiges gilt für diejenigen die den Rechststaat zur Zeit beeinflussen. Es gibt einfach nicht die eine universell gültige Rechtsmeinung. Frag 10 Juristen und du bekommst 20 verschiedene Antworten.

Jeder Rechtsstaat hat in sich eine eigene Logik. Nur weil das deutsche System niedrigere Schadensersatzsummen zulaesst als das US-System, heisst es nicht, dass eines davon apriori willkürlich ist.
Eine Willkür lässt sich in einer Sozialwissenschaft nicht vermeiden, weil sie den Menschen als Gegenstand hat, das gilt auch fuer das Recht.
Die Logik streite ich nicht ab, die gibt es zweifelsohne. Nur gibt es eben auch mehr als eine Logik.

Auch etwas logisches kann willkürlich sein. Das schließt sich nicht aus.
 
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Ihr mit eurer "Willkür".
Ihr benutzt das Wort in jedem 2. Satz und dennoch hat es keine Aussagekraft da ihr es einfach überall verwendet.
 
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Ja natürlich ist das GG zufällig so wie es ist. Es wurde halt von Menschen geschrieben und wenn damals andere Menschen in den entsprechenden Stühlen gesessen hätten dann hätte es anders ausgesehen. Duh?

yentoh: Etwas besseres habe ich doch schon präsentiert. Nur ein einziges Grundgesetz, das physische Gewaltinitiation verbietet. Alles andere (wie z.B. Strafmaß bei Verstoß, Regierungsform zum Überwachen dieser Regel etc) darf dann gerne willkürlich geregelt werden.
auch dein Grundgesetz ist total willkürlich...man könnte ja zB fragen warum nur physisch...jemanden übel zu beleidigen ist also ok, jemanden zu schlagen aber nicht :hum:
 
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Ihr mit eurer "Willkür".
Ihr benutzt das Wort in jedem 2. Satz und dennoch hat es keine Aussagekraft da ihr es einfach überall verwendet.

Ihr mit eurer "Logik"
Ihr benutzt das Wort in jedem 2. Satz und dennoch hat es keine Aussagekraft da ihr es einfach überall verwendet.
 
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Tu ich das? Ich bin nun wirklich niemand der "logik" als das oberste Gebot hinhält.
 
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Ich finde es völlig korrekt dass die Gefangenen jetzt dank des EU Gerichts freigelassen werden.
Es kann nicht sein, dass man im Nachhinein dank einer Gesetzesänderung eine längere Strafe verbüßen muss als beim Urteil vorgesehen. Es ist dabei irrelevant was der Täter begangen hat für mich.
Unser Staat will ein Rechtsstaat sein, also muss er sich auch daran halten keine Strafen durch nachträgliche Gesetzesänderungen zu verlängern.
 
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auch dein Grundgesetz ist total willkürlich...man könnte ja zB fragen warum nur physisch...jemanden übel zu beleidigen ist also ok, jemanden zu schlagen aber nicht :hum:

Genau das ist Willkürminimierung.
Um eine Beleidigung zu verfolgen müsste man so etwas wie "seelische Gewalt" definieren. Diese kann in ihrer Natur aber nur rein subjektiv sein. Zudem gibt es oft einen direkten Widerspruch zwischen seelischer und physischer Gewalt (einem radikalen Christen wird "seelische Gewalt" angetan, wenn er ein schwules Pärchen sieht - willst du jetzt schwul sein verbieten?). Die logische Folgerung ist, dass man nur physische Gewalt verfolgen kann. Diese ist nämlich nicht subjektiv sondern objektiv feststellbar (das Problem wird auf ein rein medizinisches reduziert).
 
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D.h. eine Morddrohung, die wenn sie glaubhaft ist, deine Handlungsfreiheit erheblich einschränken wird, wäre legal, da ich keine physische Gewalt initiiere?
 

TMC|Eisen

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Selten so einen Schwachsinn gelesen.

@ MV

Nur zur Information: Schutzgut der Beleidigung ist nicht die körperliche oder seelische Unversehrtheit, sondern die Ehre als der verdiente Achtungsanspruch eines Menschen, unterteilt in den personalen, inneren Achtungsanspruch (Achtung als Person) und den sozialen, äußeren Achtungsanspruch ( guter Ruf).

Vermutlich wird diese in den Rechtwissenschaften anerkannte Definition gleich von allen seiten als "willkürlich" und "subjektiv" zerrissen, ohne auch nur eine einzige Seite über die Beleidigungsdelikte gelesen zu haben.


MV schreibt: "Die logische Folgerung ist, dass man nur physische Gewalt verfolgen kann"

Wenn ich MV eine geladene Waffe an den Kopf halte, einfach nur um ihm etwas Angst einzujagen, und ihm glaubhaft mache, dass ich ihn erschiessen werde, komme ich nach seiner "logischen Forderung" straffrei davon, da der erhöhte Puls, die Todesangst und die damit eventuell verbundenen Psychosen ja rein "subjektiv" sind. Hast du dann wenigstens zivilrechtliche Ansprüche auf Ersatz der Therapiekosten oder zahlst du das dann aus eigener Tasche?

MV, du bist so erschreckend einfältig. Mit dieser Definition des Gewaltbegriffs legalisierst du mit einem Handstreich jede nicht-invasive und medizinisch nicht nachweisbare Foltermethode, da man diese nicht immer unter den Tatbestand der physischen Gewalt subsumieren kann. Auch die unserem StGB seit Generationen bekannte Tatmodalität "Drohung mit einem empfindlichen Übel" wäre damit vom Tisch. Ist ja eh nur subjektiv, was man als empfindliches Übel versteht...

Ich bin schon wahnsinnig gespannt auf die genialen Ausflüchte a la "hab ich so nie gesagt/gemeint/gedacht/getrollt" ...

Immer wieder amüsant hier :-D
 
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Ich schätze eher, er wird sich am strafrechtlichen Schutz der Ehre an sich aufreiben und darüber philosophieren, dass Ehrverletzungen ja gar nicht verfolgt werden dürfen, weil sie nicht so schlimm wären, wie Gewalt.
Es ist einfach zwecklos mit Menschen über konkrete Rechtsprobleme zu diskutieren, die nicht einsehen, dass das Recht flächendeckend zusammenhängt, zum ganz überwiegenden Teil in sich schlüssig ist und dass kleinste Änderungen Auswirkungen auf scheinbar entlegene Bereiche haben.
 
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Sehr gute Beispiele, um MVs Gewaltdefinition ad absurdum zu fuehren.

Ich hab auch noch eine (hatten wir sicher schon mal, aber egal):
Angenommen, ich hebe um jemanden herum einen Graben aus, der zu tief ist, als dass er ihn ueberwinden kann. Ich kann ihn auch irgendwie anders einsperren, ist eigentlich wurscht. Er wird also irgendwann verhungern/verdursten, weil er nicht mehr raus kommt. Keine Gewalt?
 
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Die Beleidigung ist doch etwas fundamental anderes als die Pistole am Kopf. Die Pistole ist eine direkte Drohung mit physischer Gewalt, die Folge ist eine Gewaltinitiation. Eine Gewaltinitiation darf abgewehrt werden, das nennt sich dann Selbstverteidigung.
Durch die Beleidigung wird aber niemals Gewalt initiiert, die Grundlage für eine Verteidigungshandlung fehlt aber. Wer sich in seiner Ehre verletzt fühlt soll halt weniger rumheulen, Problem gelöst.

@sesslor: Ich habe keine Lust, jedes einzelne Detailbeispiel genau durchzugehen. Dieses eine mal werde ich das tun aber bitte fang nicht an die nächsten 10 Seiten immer wieder neue Beispiele zu bringen, das führt zu nichts. In diesem einen Beispiel müsstest du der Eigentümer des Grundstücks sein, auf dem du gräbst. Wenn ich dein Grundstück "normal" betreten haben (d.h. du hast es mir erlaubt, ich begehe keinen Einbruch) dann musst du mir das Verlassen desselben natürlich auch unversehrt wieder ermöglichen. Wenn ich allerdings ein Einbrecher bin und mich widerrechtlich auf deinem Grundstück aufhalte und dabei auch noch zuschaue, wie du ganz gemütlich den Graben gräbst - tja, dann hätte ich es wohl nun wirklich nicht besser verdient als zu verhungern ;)
Generell kann man solche Probleme mit "was war zuerst da" lösen. Stehe ich zuerst (rechtmäßig) dort und du baust den Graben (der mich nicht irgendwie imaginär sondern wirklich aktiv, physisch einschränkt) um mich herum dann initiierst du Gewalt. Gibt es schon einen Graben auf deinem Grundstück und seile ich mit von einem Hubschrauber aus ab so dass ich danach gefangen bin dann initiierst du keine Gewalt, obwohl die Endsituation die gleiche ist.
Gleiches gilt dann auch für die Nutzung von Eigentum: Ist eine Straße zuerst da, dann darf niemand etwas über sie drüber bauen was die Nutzung der Straße umöglich macht, da es eine Form der Gewalt gegen das Eigentum (dessen zentraler Bestandteil ja die Nutzung ist) wäre. Gibt es aber schon irgendeinen Überbau und ich lege einfach eine Straße drunter dann kann ich den Besitzer des Überbaus aber nicht dazu zwingen, ihn zu entfernen, weil er halt zuerst da war und ich das beim Bau der Straße ja wusste.
 
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Warum ist das halten einer Pistole die dienen Körper NICHT berührt eine physische Gewalt?
 

TMC|Eisen

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Und wieder falsch MV. Auch eine schwere Beleidigung darf mit körperlicher Gewalt abgewehrt werden, die Notwehr ist zulässig.

Auch ansonsten ist deine Reaktion das typische Herauswinden nach dem Motto "aber das ist doch ganz was anderes". Ist dir schon einmal aufgefallen, dass es bei dir immer etwas anderes ist? Die ganze Welt versteht dich permanent falsch... dämliche Welt!

Aber dein Kommentar auf Sesslors Beispiel ist wirklich der Gipfel, kaum noch an Unterhaltungswert zu überbieten. Man sollte dich einfach mit mehr Humor nehmen :-D
 
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Eisen: Du verwechselst wieder Ist mit Soll-Zuständen.
Fragman: Es ist keine physische Gewalt, es ist eine Drohnung mit physischer Gewalt. Eine Drohnung mit physischer Gewalt ist immernoch etwas ganz anderes als eine Beleidigung (die niemals mit einem physischen Akt verknüpft ist).
 
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Hast du damals beim brennenden Kreuz vor der Haustür nicht argumentiert dass so etwas gar keine Auswirkungen auf tighte Menschen wie dich hätte?
 
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Diese dämliche Diskussion wäre sofort beendet, wenn Claw oder MV zumindest einen Vorschlag, formuliert als Gesetzestext, bringen würden. Dann könnte man tatsächlich mal ueber etwas diskutieren, statt staendig nur die Widersprueche der beiden aufzudecken.
Egal was, Verfassungsartikel, Strafrechtsparagraphen zu einem Thema. Wäre allemal besser als dieses staendige trolling.
 

TMC|Eisen

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Jetzt faselt er wieder von Ist- und Sollzuständen. Es wird immer armseliger... ich klinke mich jetzt aus, das war die letzte Diskussion hier, einfach unerträglich.
 
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Die Beleidigung ist doch etwas fundamental anderes als die Pistole am Kopf. Die Pistole ist eine direkte Drohung mit physischer Gewalt, die Folge ist eine Gewaltinitiation. Eine Gewaltinitiation darf abgewehrt werden, das nennt sich dann Selbstverteidigung.
Durch die Beleidigung wird aber niemals Gewalt initiiert, die Grundlage für eine Verteidigungshandlung fehlt aber. Wer sich in seiner Ehre verletzt fühlt soll halt weniger rumheulen, Problem gelöst.

@sesslor: Ich habe keine Lust, jedes einzelne Detailbeispiel genau durchzugehen. Dieses eine mal werde ich das tun aber bitte fang nicht an die nächsten 10 Seiten immer wieder neue Beispiele zu bringen, das führt zu nichts. In diesem einen Beispiel müsstest du der Eigentümer des Grundstücks sein, auf dem du gräbst. Wenn ich dein Grundstück "normal" betreten haben (d.h. du hast es mir erlaubt, ich begehe keinen Einbruch) dann musst du mir das Verlassen desselben natürlich auch unversehrt wieder ermöglichen. Wenn ich allerdings ein Einbrecher bin und mich widerrechtlich auf deinem Grundstück aufhalte und dabei auch noch zuschaue, wie du ganz gemütlich den Graben gräbst - tja, dann hätte ich es wohl nun wirklich nicht besser verdient als zu verhungern ;)
Generell kann man solche Probleme mit "was war zuerst da" lösen. Stehe ich zuerst (rechtmäßig) dort und du baust den Graben (der mich nicht irgendwie imaginär sondern wirklich aktiv, physisch einschränkt) um mich herum dann initiierst du Gewalt. Gibt es schon einen Graben auf deinem Grundstück und seile ich mit von einem Hubschrauber aus ab so dass ich danach gefangen bin dann initiierst du keine Gewalt, obwohl die Endsituation die gleiche ist.
Gleiches gilt dann auch für die Nutzung von Eigentum: Ist eine Straße zuerst da, dann darf niemand etwas über sie drüber bauen was die Nutzung der Straße umöglich macht, da es eine Form der Gewalt gegen das Eigentum (dessen zentraler Bestandteil ja die Nutzung ist) wäre. Gibt es aber schon irgendeinen Überbau und ich lege einfach eine Straße drunter dann kann ich den Besitzer des Überbaus aber nicht dazu zwingen, ihn zu entfernen, weil er halt zuerst da war und ich das beim Bau der Straße ja wusste.

Nein, ich baue einfach den Graben um dein Grundstueck herum, wir nehmen mal an, dass mir das Land aussenrum um deins gehoert. Das Ganze wird bei Nacht und Nebel abgezogen, so dass du nicht reagieren kannst.

Wenn ich dich richtig verstehe, waere das dann Initiation von Gewalt gegen dich. Kannst du vielleicht noch mal kurz deine Gewaltdefinition posten, mir war so, als ob das eigentlich keine Gewalt sein sollte (laut dir). Ich dachte, man muss den Koerper verletzen (beruehren?), um Gewalt zu initiieren.
 
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In MV-Land ist es wahrscheinlich auch erlaubt, einfach jedem zu erzählen, dass man gesehen hat, wie MV ganz viele Leute umgebracht hat...da ich ihm ja keine physische Gewalt antue, ist das ja absolut knorke
 
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@sesslor: Genau dieses Szenario wurde im letzten topic im Detail durchdiskutiert. Anstatt alles hier zu wiederholen verweise ich an dieser Stelle einfach mal auf die Suchfunktion ;)
 
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Soweit ich weiss, wurde da aber keine Einigung erziehlt. Werd bei Gelegenheit noch mal nachsehen.

Was aber klar ist, ist dass deine ach so einfach Definition von Gewaltfreiheit bei diesem Beispiel entweder versagt oder erweitert werden muss. Willkommen in der Realitaet.
 
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Was aber klar ist, ist dass deine ach so einfach Definition von Gewaltfreiheit bei diesem Beispiel entweder versagt oder erweitert werden muss. Willkommen in der Realitaet.

Dass die Umsetzung der Gewaltfreiheit selbst gewisse praktische Zugeständnisse benötigt ist doch jetzt wirklich nichts neues. Da musst du dir nichtmal komische unrealistische Konstrukte ausdenken, das fängt schon bei ganz simplen Dingen wie Lärmbelästigung an.
Die wesentliche Errungenschaft einer "sauberen" Basistheorie ist es dann, solche Fragen vom üblichen "Wie sollte man das am besten machen, lasst uns mal eine willkürliche praktikable Lösung finden" zum viel besseren "Wie sieht die eine objektiv beste praktische Umsetzung aus, die Gewaltinitiation minimiert" überführt werden. Das ist aber wie gesagt auch gar kein Problem der Theorie selbst sondern nur der praktischen Umsetzung.
 
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Wieso sollte man überhaupt das Verbieten von physischer Gewaltinitiation als "Basisaxiom" fordern.

Das lässt sich viel besser aus Art1GG folgern, und damit hat man mit der Menschenwürde ein "Basisaxiom", das der menschlichen Natur um Weiten besser entspricht.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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ganz davon abgesehen, dass unser rechtssystem auf nicht wesentlich anderen überlegungen basiert. das anitgewaltaxiom befindet sich wenn man so will in art. 2 GG.

jegliche initiation von gewalt benötigt einen rechtfertigungsgrund der idr. in der gewalt gegen eine andere person liegt.

(wer keine steuern zahlt führt seinen mitbürgern gewalt zu, weil diese dann ein weniger an gemeinschaftlichen leistungen empfangen können, die sie mit ihrem privatvermögen bezahlen müssen und dadurch vermögenseinbußen erleiden )

tolle theorie :D
 
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Mal 'ne ganz andere Theorie: Wie stellen sich die Befürworter der längeren oder gar ewigen Sicherheitsverwahrung von Mehrfachtätern die Finanzierung der ganzen Angelegenheit vor?

Von den juristischen Kosten (diese Leute hätten die Möglichkeit, jedes neue Verlängerungsgutachten was ja regelmässig erstellt werden muss, gerichtlich durch alle Instanzen anzufechten) mal ganz abgesehen, "Sicherheitsverwahrung" dient ja nicht mehr der "Strafe" (also Konsequenz auf die Straftat) sondern dem Schutz der Gemeinschaft. Dies bedeutet aber auch, dass der Mensch da drin alles mögliche einklagen kann, denen muss ein Park, Schwimmbad, Kabelfernsehen, Computer, Zeitschriften, Einkaufsmöglichkeiten, Freizeitmöglichkeiten, Sportangebote aller Art, Möglichkeiten der Religionsausübung und whatnot zur Verfügung gestellt werden und die Personalkosten zum Betreiben dieser Anlagen und zur quasi Rund-um-die-Uhr-Überwachung sind enorm.

Oder aber man geht den Weg den wir schonmal hatten: "Das sind Untermenschen & Bestien, die haben keine Rechte!" und baut hier Verwahranstalten nach dem Vorbild Peruanischer Knäste. 8000 Mann in 8 Bett Zimmern die für 2 Leute vorgesehen waren, praktisch Einpferchung wie Vieh, mit Scharfschützen, Hunden und Wachen mit Schrotflinten. Will das jemand? Falls nein, sollen dann die Steuern erhöht werden oder wollt ihr die Anlagen über Spenden finanzieren?
 
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Dies bedeutet aber auch, dass der Mensch da drin alles mögliche einklagen kann, denen muss ein Park, Schwimmbad, Kabelfernsehen, Computer, Zeitschriften, Einkaufsmöglichkeiten, Freizeitmöglichkeiten, Sportangebote aller Art, Möglichkeiten der Religionsausübung und whatnot zur Verfügung gestellt werden

woraus genau leitest du diese Ansprüche her?

Oder aber man geht den Weg den wir schonmal hatten: "Das sind Untermenschen & Bestien, die haben keine Rechte!" und baut hier Verwahranstalten nach dem Vorbild Peruanischer Knäste. 8000 Mann in 8 Bett Zimmern die für 2 Leute vorgesehen waren, praktisch Einpferchung wie Vieh, mit Scharfschützen, Hunden und Wachen mit Schrotflinten. Will das jemand? Falls nein, sollen dann die Steuern erhöht werden oder wollt ihr die Anlagen über Spenden finanzieren?

und wie genau kommst du darauf dass dies die Alternative ist?
 
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Wir könnten Helgoland hübsch ausstatten.

Zu der Liste ist natürlich zu sagen, dass ja generell erstmal nicht mehr Anspruch besteht als bei nem Hartz 4 Empfänger, daher bleibt den Gefangenen nach Abzug der im Gefängnis ohnehin gegeben Leistungen wie Unterkunft und Verpflegung vielleicht noch so 50€/Monat, damit können se sich dann ja alles nicht vorgesehene - wie zum Beispiel einen Computer - selbst anschaffen, man sollte natürlich ein gewisses Kultur- und Freizeitangebot anbieten, ein kostenpflichtiger Fitnessraum wäre eine Idee.

So groß sind die Kosten für den Staat halt garnicht, da man nach so einer Haftstrafe eh keine Chance mehr im Berufsleben hat. "In Ihrem Lebenslauf ist ne Lücke von 15 Jahren, was war da los?" ist meistens nen K.O. Kriterium bei Bewerbungen.
 
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