Sicherungsverwahrung

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Keine Sorge, ich sehe den Widerspruch auch, yentoh hat das schon ausreichend dargelegt. ;)
 
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Wenn nun also die Haftstrafe für ihn eine so extreme Bestrafung ist, aehnlich wie die Vergewaltigung, wieso laesst er es dann zu, dass das Risiko einer lebenslangen Haft des Unschuldigen bestehen bleibt( dass das Risiko als Unschuldiger in Haft zu kommen besteht, geht ja von ihm aus dem Kachelmannthread hervor)

tut er nicht. es geht explizit um wiederholugnstäter mit zweifelsfrei nachgewiesener schuld. Damit fehlt deiner Argumentation die Basis und es gibt keinen Widerspruch (bzw. du hast keinen gezeigt)

MegaVolt schrieb:
Justizirrtümer sind dabei bedauerlich und sie sind ein Grund dafür, warum ich Ersttäter selbst bei schweren Verbrechen nicht für immer wegsperren würde. Bei Wiederholungstätern ist die Wahrscheinlichkeit eines Justizirrtums allerdings doch wohl gering genug um sie hier erstmal zu vernachlässigen.

Klar, er will, dass Vergewaltiger (muss kein Mörder sein) im Zweifel das Recht auf ihr Leben (in Freiheit) verwirkt haben, meint aber, dass drei Monate unschuldig im Knast (was er ja vielen Menschen explizit wünscht) viel heftiger wären. Das sind gleich zwei Widersprüche.

Ein sehr wichtiger Grundsatz von MV ist dass Unschuldige in jedem Fall zu schützen sind. Mörder und Vergewaltiger sind nicht unschuldig, also genießen sie auch diesen Schutz nicht. Hier gibt es keinen Widerspruch.
 
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also wenn die Chance besteht, dass man sich einmal irrt, besteht auch die Chance das man sich zweimal irrt, natürlich wird sie dann geringer, aber sie fällt nicht weg
 
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tut er nicht. es geht explizit um wiederholugnstäter mit zweifelsfrei nachgewiesener schuld. Damit fehlt deiner Argumentation die Basis und es gibt keinen Widerspruch.
Vielleicht hab ich das wirklich falsch verstanden, aber sollte das nicht ein anwendbares Konzept sein, welches er da vorgeschlagen hat? Woher kriegen wir denn die hunderprozentige Gewissheit, dass ein Wiederholungstäter auch nur Opfer einer falschen Beschuldigung sein kann?
Seine Eingrenzung die Wahrscheinlichkeit einer falschen Verurteilung dabei zu vernachlässigen, hilft in dem Moment niemandem weiter, wenn es erstmal wirklich passiert ist.
Ich versteh ja sein Konzept und weiss, worauf er hinaus will, aber es endet trotzdem damit, dass man Leben gegen Leben aufwiegt, in dem Falle das Leben von einer geringen Anzahl unschuldig Verurteilter gegen die womöglich höhere Anzahl an Opfern.
 
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Natürlich hat MVs Konzept einige Probleme in der praktischen Umsetzung, insbesondere da er Annahmen macht die nicht richtig sein müssen, bzw. meiner Meinung nach falsch sind (seine Einschätzung der psychischen Folgen von Vergewaltigung vs 3 Monate unschuldig im Knast, halte ich zb. für vollkommen falsch).
Ich wollte nur zeigen dass seine Argumentation trotzdem logisch ist, und der Vorwurf des Widerspruchs daher zu nichts führt. Mit Kritik an den Annahmen und der praktischen Umsetzbarkeit musst du dich an MV wenden.
 
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Sein Argument baut darauf, dass alle Wiederholungstäter schuldig sind. Ohne Ausnahme.
1) Das ist kein Naturgesetz und kann daher aufgrund von Justizfehlern ebenso falsch sein.
2) MV selbst hat die Moeglichkeit der Unschuld eines Wiederholungstäters in Betracht erwaehnt.
 
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Natürlich hat MVs Konzept einige Probleme in der praktischen Umsetzung, insbesondere da er Annahmen macht die nicht richtig sein müssen, bzw. meiner Meinung nach falsch sind (seine Einschätzung der psychischen Folgen von Vergewaltigung vs 3 Monate unschuldig im Knast, halte ich zb. für vollkommen falsch).
Ich wollte nur zeigen dass seine Argumentation trotzdem logisch ist, und der Vorwurf des Widerspruchs daher zu nichts führt. Mit Kritik an den Annahmen und der praktischen Umsetzbarkeit musst du dich an MV wenden.
Die Problematik liegt doch darin, dass MV die Straftäter nur aus der Verwahrung rauslassen will, wenn 100%-ige Sicherheit besteht, dass sie nie mehr rückfällig werden. Gleichzeitig lässt er aber außer acht, dass so gut wie nie 100%-ige Sicherheit bestehen kann, dass jemand wirklich schuldig ist.
Sieht für mich nach nem ziemlichen Widerspruch aus.
 
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Wieso, er hat ja eigentlich gar nicht vor die Typen freizulassen. Es soll halt eine minimale Chance geben, dass sie nicht für immer im Knast hocken müssen, mehr nicht.
 
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jo, ergo hat jemand die Chance für immer unschuldig im Knast zu sitzen.
 
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Den Punkt haben wir schon seitenlang diskutiert, mehrfache überführte Vergewaltiger/Mörder sind nicht unschuldig.
 
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also für dich arbeitet die Justiz immer zu 100% korrekt...interessant o_O
 
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Das es mal einen Fehler gibt kannst du in keinem Jutizsystem ausschließen. Diese Fehler müssen halt minimiert werden.
"Aber da wir die Leute ja maximal 15 Jahre einsperren ist das alles nicht so schlimm." soll das dein Gedankengang sein?
 
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naja sicher sind 15 Jahre unschuldig im Gefängnis immer noch verdammt scheiße, aber eben längst noch nicht so schlimm wie unschuldig nen echtes lebenslang zu kriegen
 
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nach der logik müsste man alle Strafen möglichst niedrig ansetzen, damit es quasi egal ist, ob man verknackt wird oder nicht. Ich finde den Ansatz ziemlich sinnlos.
 
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sehe kein problem damit, mit der strafe hochzugehen wenn der täter vorher schonmal verknackt wurde, da ja auch das risiko dass es sich um einen unschuldigen handelt sinkt.
 
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Wenn man einen Vergewaltiger lebenslänglich wegsperrt (also die STRAFE lebenslang ansetzt), umgeht man zwar die Problematik mit der Sicherheitsverwahrung. Man muss sich dann aber erstens damit auseinandersetzen, warum man einen Mörder "nur" so bestraft wie einen Vergewaltiger, obwohl der Mord zweifellos (in allen Rechtsordnungen) das schlimmere Verbrechen ist. Und zweitens kollidiert das schon wieder mit der Menschenwürde. Ich habe es schon auf Seite 1 gefragt, will hier wirklich jemand ernsthaft die Menschenwürde abschaffen, weil die leider ach so hinderlich ist bei der Verfolgung von Menschen?
 
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Bezieht sich dein Post auf die Wiederholungstäter-Diskussion oder nicht?
Man muss sich dann aber erstens damit auseinandersetzen, warum man einen Mörder "nur" so bestraft wie einen Vergewaltiger, obwohl der Mord zweifellos (in allen Rechtsordnungen) das schlimmere Verbrechen ist.
Na und? Die Strafe dient inbesondere in diesem Fall doch primär dazu den Rest der Bevölkerung zu schützen.
 
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Wenn die Menschenwürde verhindert, dass man einen Verbrecher ein Leben lang wegsperren kann, finde ich das nicht sinnvoll. Den Ansatz, dass eine lebenslange Haftstrafe nicht mit der Menschenwürde vereinbar ist, finde ich sowieso merkwürdig. Wir gestalten die Haft ja menschenwürdig.
Das ist doch eine totale Auslegungssache und darum braucht man die Menschenwürde auch nicht abzuschaffen.
 
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Na und? Die Strafe dient inbesondere in diesem Fall doch primär dazu den Rest der Bevölkerung zu schützen.
dann hätte man aber nen Grund mehr, nach ner Vergewaltigung das Opfer auch gleich "zum schweigen zu bringen", wenn man dann doch erwischt wird, spielt es ja eh keine Rolle mehr...deswegen wäre es rein logisch de facto am besten Vergewaltigungsopfer auch umzubringen
 
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Was willst du denn machen? Den Mörder im Gegensatz zum Vergewalter im Gefägnis noch ein bisschen foltern, damit zukünftige Vergewaltiger nicht auf die Idee kommen das Opfer gleich zu ermorden? Härtere Strafen verhindern Morde nicht im geringsten, Täter gehen immer davon aus nicht erwischt zu werden.

Was ist mit Massenmördern? Werden die im Gefängnis dann täglich gewaterboardet, damit die normalen Mörder nicht auf die Idee kommen gleich alle potentiellen Zeugen umzubringen?
 
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Weiß nicht, vielleicht gibt es dann nur lebenslänglich für Vergewaltigung mit Todesfolge. Oder diejenigen die das machen kriegen verschärfte Haftbedingungen. Wie man das alles abstimmt, um keine falschen Anreize zu setzen, muss man sich dann natürlich noch überlegen.
 
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Na und? Die Strafe dient inbesondere in diesem Fall doch primär dazu den Rest der Bevölkerung zu schützen.
Nein, die Strafe dient ebenso der Resozialisierung des Täters.
http://de.wikipedia.org/wiki/Resozialisierung
Man diskuttiert einander vorbei, wenn man sich nicht grundsätzlich darauf einigt ob
a) Jeder Mensch, auch ein Straftäter, eine Menschwürde hat und
b) Der Straftäter seine Würde behält und eine Chance erhalten soll sich wieder der Gesellschaft anzuschließen.
Wenn ihr dies ablehnt, dann braucht man sich nicht lange damit auseinander zu setzen ob es bei Ersttätern oder nur Wiederholungstätern zu einer lebenslangen Haftstrafe kommt. In beiden Fällen kollidiert eure Ansicht mit der herrschenden Auslegung des Rechtsstaatsprinzips und der Menschenwürde.
Man kann diese Meinung vertreten, aber dann sollte man nicht ueber Einzelfälle wie die Wiederholungstäter sprechen, sondern eine neue Auslegung der Menschenwürde präsentieren, die Allgemeingültigkeit besitzt und sich mit dem Grundgesetz vertraegt (soweit man das Grundgesetz nicht auch noch abschaffen will).
Sind Wiederholungstäter Menschen? Wenn ihr diese Frage mit Nein beantwortet, dann oeffnet ihr den Weg fuer weitere Faelle in denen die einzelnen Personengruppen die Menschenqualität abgesprochen wird. Sind Schwerbehinderte dann noch Menschen (die können auch nicht in der Gesellscahft ohne weiteres existieren und verursachen hohe Kosten fuer das Sozialsystem => Gewalt gegen die Allgemeinheit)?
Das gab es alles schon einmal, man muss die selben Fehler nicht wiederholen.
 
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war klar dass jetzt copy paste kommt, obwohl ich mir wirklich mühe gegeben habe mich unmissverständlich auszudrücken.
richte beim erneuten lesen des posts dein augenmerk bitte auf die worte 'wiederholungstäter' 'insbesondere' 'primär' und 'fall'.
 
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Was fuer ein Copypaste? Dein Versuch Ausnahmen fuer einzelne Gruppen zu finden lässt sich nicht in bestehendes Recht einfügen. Wenn du willst, dass man eine gemeinsame Diskussiongrundlage hat, solltest du zuerst formulieren inwieweit man das Rechtsstaatsprinzip und die Menschenwürde definieren soll um es anwendbar zu machen.
Wir können auch eine Diskussion darüber führen wie man mit Sicherheitsverwahrung im StarTrek Universum verfahren sollte.
Erwartest du, dass ich mit dir ueber Physik diskuttiere ohne die physikalischen Gesetze zu kennen? Du steigst als Laie in eine Diskussion ein (was vollkommen ok ist, da es ein Allgemeininteresse an solchen Themen geben muss) und ich erklaere dir die "physikalischen Gesetze der Juristen", damit du nachvollziehen kannst, wieso es zu den Ergebnissen und Urteilen kommt, die dich aufregen. Da kannst du noch so sehr dagegen anschreiben, dass der Apfel vom Baum fällt, statt direkt in deinem Mund zu landen.
 
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was du mir alles unterstellst...
ich habe lediglich gesagt, beziehungsweise wollte lediglich sagen, dass bei einem täter der erneut mordet / vergewaltigt, die 'echte' lebenslange haftstrafe ihren grund primär im schutz der bevölkerung hat / haben sollte. als antwort auf Hafishs post, der es ungerecht findet wenn vergewaltiger dann genau so hart bestraft werden wie mörder.
 
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Achso, dann hab ich dich wirklich falsch verstanden. Aber das ist bei der Sicherheitsverwahrung auch der Fall, dort wird (bzw. wurde) der Täter erst entlassen, wenn die Prognose keine weitere Gefahr fuer die Gesellschaft ergab. Resozialisierung trat in dem Fall zurueck.
 
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Hä? Das ist doch Resozialisierung...

Ich finde wir drehen uns im Kreis. Einige hier meinen, dass ein Widerholungstäter kein Recht mehr auf Resozialisierung haben sollte und schränken dass dann willkürlich wiederum nur auf Sexualstraftäter ein. Da ist bereits ein grundlegender Widerspruch veranlagt. Denn diesem Wunsch liegt kein System, kein allgemeiner Rechtsgedanke zugrunde, sondern schlicht und einfach der Wunsch, Vergewaltiger und Kinderschänder härter zu bestrafen als alle anderen. Dass ihr dabei nicht seht, dass die Menschenwürde verletzt ist, liegt vermutlich daran, dass ihr keine Vorstellung habt, was man darunter versteht und warum man das nach dem unsäglichen Leid der Naziverbrechen eingeführt hat. Nicht nur in Deutschland. Inzwischen in der gesamten EU.
 
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http://www.youtube.com/watch?v=MhRMUQ3mIkA

Ganz nette Doku über die Sicherungsverwahrung in Tegel. Als gutes Beispiel dient der alte Knacker der versucht haben soll Frauen beim Sex zu erwuergen. Bei dem seh ich nicht mal mehr einen Grund ihn in Verwahrung zu lassen, selbst wenn er tatsächlich schuldig und Wiederholungstäter ist, so hatte er eine perverse Lust daran junge Frauen beim Sex zu würgen, dafür ist er mittlerweile physisch nicht mehr in der Lage.
Andere Gefahren oder Perversionen sind bei ihm ja nicht sichtbar.
 

TMC|Eisen

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sehe kein problem damit, mit der strafe hochzugehen wenn der täter vorher schonmal verknackt wurde, da ja auch das risiko dass es sich um einen unschuldigen handelt sinkt.

Haarsträubend. Man bestraft doch niemanden härter oder milder, nur weil man mehr oder weniger von seiner Schuld ausgeht. Das sind zwei strikt voneinander zu trennende Themenkomplexe. Das Gericht muss von der Schuld des Täters bzgl. der ihm vorgeworfenen Tat überzeugt sein, vollkommen gleichgültig, ob er Wiederholungstäter ist oder nicht. Erst im Bereich der Strafzumessung wird der Strafrahmen, erschwerende oder mildernde Umstände berücksichtigt.

Ansonsten würde einigen hier, die meinen, sie hätten mal wieder das Rad neu erfunden, mal ein Blick in geltendes Recht gut bzw. in die Praxis des deutschen Strafrechtssystems werfen. Es ist heute schon so, dass Wiederholungstäter idR härter bestraft werden, wozu gibt es denn den Strafrahmen.

Wer eine Vergewaltigung wie einen Mord bestrafen will, entscheidet nicht rational, sondern emotional. Das Rechtsgut Leben ist das wertvollste Gut, dass ein Mensch hat. Dieser Grundsatz durchzieht unsere gesamte Rechtsordnung.

Niemand ist glücklich damit, dass ein Mensch, der von Gutachtern als "gefährlich" und zum Teil unheilbar eingestuft wird, freigelassen werden muss. Es wird Regelungen geben, die sicherstellen, dass Menschen, die eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen, eingesperrt bleiben. der EuGH hat mMn aber Recht, indem er das deutsche System der Sicherheitsverwahrung angegriffen hat. Der Gesetzgeber wäre schon lange am Zug gewesen, sich eine Alternative zu überlegen.

Im Prinzip geht es hier um eine grundlegende Wertungsfrage. Eine Seite hier ist der Meinung, dass das von einem Wiederholungstäter ausgehende "Restrisiko" schlicht zu hoch ist, um einen solchen Menschen noch einmal auf freien Fuß zu setzen. Ob nun 5, 10 oder 20% rückfällig werden, kann danach keine Rolle spielen.

Die andere Seite sagt, dass man aus den dargelegten Gründen (Art. 1 GG, Strafgründe) auch einem Vergewaltiger (auch einem Wiederholungstäter) die potentielle Möglichkeit gewähren muss, eine Therapie zu absolvieren, sich diversen psychologischen Tests zu unterziehen, um eines Tages wieder frei zu sein. Diese Bewertung muss natürlich professionell ablaufen, es muss alles unternommen werden, damit es nicht zu Fehlentscheidungen kommen kann. Das ist auch eine Geldfrage. Ich habe in einem kriminologischen Seminar vom Leiter der JVA Kassel gehört, dass es unglaublich schwer wäre, wenn der Häftling eine hohe Intelligenz vorweist. Diesen Menschen gelingt es oft, den Gutachter zu vereinnahmen. Das sind auch die Täter, denen eine positive Prognose bescheinigt wird und die dann zu Wiederholungstätern werden. Aber es gibt eben auch den Täter, der wenig bis gar nicht therapiert wurde, freigelassen und rückfällig wurde, und erst während der zweiten Haftstrafe wirkliche Hilfe bekommt. Wir durften damals auch mit einem Sexualstraftäter sprechen, der seit 3 Jahren wieder in Freiheit lebte. Er erzählte von seiner Krankheit!! , seinem Zwang/Drang, sich kleinen Kindern anzunähern, und wie sehr er sich selbst dafür verabscheut. Nach dem Gespräch war da nichts als Mitleid. Aber dieser Mensch hat es geschafft, er hält sich an seine goldenen Regeln (z.B. aus der Bahn auszusteigen, wenn er wieder den "Druck" verspürt). Und genau für solche Menschen muss es diese Aussicht geben, diesen Lichtblick... aber eben nur, wenn sie keine unerhebliche Gefahr mehr darstellen.

Der Sinn und Zweck des Bestrafungsaktes ist nicht einseitig. Zum einen gibt es den Vergeltungsgedanken (Hegel, Kant), wonach davon ausgegangen wird, dass auf Unrecht eine in Dauer und Härte gleiche Strafe folgen müsse, um die Gerechtigkeit wiederherzustellen. Daneben enthält unser Strafrecht auch spezialpräventive Gedanken. Ziel der Bestrafung ist die Wiedereingliederung des Täters in die Rechtsgemeinschaft. Das Resozialisierungsgebot ergibt sich auch aus § 2 StVollzG.

Summa summarum: Natürlich sind höhere Höchststrafen für die hier diskutierten Fälle möglich. Ich persönlich halte sie aber für falsch. Ich halte es auch für falsch, das Jugendstrafrecht zu verschärfen. Das ist zum Teil auch eine "Glaubensfrage" (nicht im religiösen Sinne).
 
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Nein Hafish, hier wurde allgemein von Gewaltverbrechern gesprochen.
Wie yentoh ja bereits geschrieben hat tritt die Resozialisierung bei solchen Tätern hinter dem Schutz der Gesellschaft zurück. Wir müssen allerdings feststellen, dass die Rückfallquote bei den wieder in die Gesellschaft entlassenen Tätern enorm hoch ist. Die psychologischen Prognosen, die als Grundlage für eine Entlassung genutzt werden, sind also offensichtlich vollkommen unzureichend. Da der Schutz der Gesellschaft Vorang hat dürfen wir diese Täter also nicht mehr - egal was die (als viel zu oft falsch erwiesenen) Prognosen sagen - entlassen. Ist doch ganz einfach. Während wir so die Gesellschaft schützen können wir gerne darüber nachdenken, wie wir bessere Prognosen bekommen.

Lustige Idee: Man könnte den jeweiligen Psychater beispielsweise für den entlassenen Sträflich bürgen lassen, d.h. wenn er ihn fälschlicherweise entlässt und er rückfällig wird ist der Psychologe der für seine Freilassung verantwortlich war direkt haftbar. Das würde sie wohl mal vernünftig motivieren, die Fälle wirklich streng zu beurteilen und eben nicht mehr 22% Kinderschänder auf die Straße zu lassen ;) Naja ist wohl nicht praktikabel ...

Wer eine Vergewaltigung wie einen Mord bestrafen will, entscheidet nicht rational, sondern emotional. Das Rechtsgut Leben ist das wertvollste Gut, dass ein Mensch hat. Dieser Grundsatz durchzieht unsere gesamte Rechtsordnung.

Wer will das denn? Der Fall hier gab 3 Jahre. 3 lächerliche Jahre für einen mehrfachen Kinderschänder. Das muss einfach hochgesetzt werden.
Eine Vergewaltigung darf (sollte!) auch gerne geringer als ein Mord bestraft werden.
Mehrfache Vergewaltigung (insb. wenn es um Kinder geht) ist aber doch wohl mit einem Mord vergleichbar. Wiederholungstätern lebenslänglich zu geben bedeutet nicht, dass man Mord und Vergewaltigung gleich bestraft.


Interessantes Video. Da ist meine Sicherungsverwahrung ja noch "humaner", in die könnten nämlich nur Gewaltverbrecher und keine "harmlosen" Betrüger/Heiratsschwindler/etc. ;)
 
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Lustige Idee: Man könnte den jeweiligen Psychater beispielsweise für den entlassenen Sträflich bürgen lassen, d.h. wenn er ihn fälschlicherweise entlässt und er rückfällig wird ist der Psychologe der für seine Freilassung verantwortlich war direkt haftbar. Das würde sie wohl mal vernünftig motivieren, die Fälle wirklich streng zu beurteilen und eben nicht mehr 22% Kinderschänder auf die Straße zu lassen

Wie stellst du dir eigentl. solche Berufe vor? Eine Psychologen gibt eine positive Prognose raus und der Täter ermordet daraufhin ein Kind. Denkst du, dass diese Leute damit kein Problem haben und gewissenlos darueber hinwegsehen?
Du hast wirklich _KEINE_ Ahnung von was du redest, alleine die Idee, dass so ein Instrument irgendeinen Effekt hätte ist so absolut hirnrissig.
 
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Btw. yentoh, hast du das mit dem alten Typen in dem Video eigentlich ernst oder ironisch gemeint? Ich hoffe doch sehr, dass es ironisch war, oder?
 
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Dann kannst du ja mal erklaeren, weshalb der alte Knacker noch als gefaehrlich einzustufen ist?
 
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Lustige Idee: Man könnte den jeweiligen Psychater beispielsweise für den entlassenen Sträflich bürgen lassen, d.h. wenn er ihn fälschlicherweise entlässt und er rückfällig wird ist der Psychologe der für seine Freilassung verantwortlich war direkt haftbar. Das würde sie wohl mal vernünftig motivieren, die Fälle wirklich streng zu beurteilen und eben nicht mehr 22% Kinderschänder auf die Straße zu lassen ;) Naja ist wohl nicht praktikabel ...

Das ist keine 'lustige' Idee, weil intelligente und gerissene Straftaeter wohl in der Lage sind das System -wie auch immer- zu ueberlisten und dafuer koennen dann Gefaengnisgutachter 'nichts' weil die sich nur an ihre Ausbildung + bestes Gewissen gehalten haben. Ich denke eher, es sitzen mehr Gefangene im Knast wie eigentlich noetig, weil der mediale Aufschrei bzw der Druck der Bevoelkerung auf diese Gutachter enorm ist und sie sich eine 'Freilassung' eher 2 mal ueberlegen. Oder wer will denn auf der Bild Schlagzeile landen 'Dieser Gutachter hat dieses Schwein freigelassen'? Willst du dann als naechstes dann auch Richter dafuer verurteilen, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass sie falsch lagen?
 
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Haben wir das gleiche Video gesehen?!
Ein schmierigeres Arschloch kann es ja wohl kaum geben. Und dann erzählt er was von "oh nein ich habe ja gar kein Interesse mehr an Sex, wenn dann ja nur vielleicht platonisch oder so, aber Sex, neeeee". Wie kann man so eine gequirlte Scheiße nur glauben? Selbst ein Foren-Nerd wie ich sieht doch nach 3 Sekunden, dass der sich da was zusammenlügt, so dass sogar Pinocchio neidisch werden würde.
"Oh ich kann ja auch gar nicht mehr, Sex geht ja gar nicht!" - als hätte er noch nie was von Viagra gehört. Dass der Typ in Sicherungsverwahrung bleibt ist einfach nur gut.
 
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Wir müssen allerdings feststellen, dass die Rückfallquote bei den wieder in die Gesellschaft entlassenen Tätern enorm hoch ist.
Wow nun sind 20% also schon "enorm hoch" :rofl2:

Lustige Idee: Man könnte den jeweiligen Psychater beispielsweise für den entlassenen Sträflich bürgen lassen, d.h. wenn er ihn fälschlicherweise entlässt und er rückfällig wird ist der Psychologe der für seine Freilassung verantwortlich war direkt haftbar. Das würde sie wohl mal vernünftig motivieren, die Fälle wirklich streng zu beurteilen und eben nicht mehr 22% Kinderschänder auf die Straße zu lassen ;) Naja ist wohl nicht praktikabel ...
Möchtest du vielleicht noch über ein paar mehr Berufsgruppen lustige Urteile bilden, um zu zeigen dass du keinen Schimmer von ihrer Arbeit hast, aber glaubst du wüsstest das besser als die?

Ich glaub ich werd mich dem Club anschließen, die Diskussionen mit MV meiden xD
 
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Lustige Idee: Man könnte den jeweiligen Psychater beispielsweise für den entlassenen Sträflich bürgen lassen, d.h. wenn er ihn fälschlicherweise entlässt und er rückfällig wird ist der Psychologe der für seine Freilassung verantwortlich war direkt haftbar. Das würde sie wohl mal vernünftig motivieren, die Fälle wirklich streng zu beurteilen und eben nicht mehr 22% Kinderschänder auf die Straße zu lassen ;)
Derjenige, der das Gutachten schreibt, entlässt den Täter doch nicht. Mit dem gleichen Argument könntest du Rating Agenturen für die Konsequenzen falscher Ratings verantwortlich machen.

Naja ist wohl nicht praktikabel ...
Also ich würde als Psychologe nie wieder ein positives Gutachten schreiben...
 
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Also ich würde als Psychologe nie wieder ein positives Gutachten schreiben...

Genau das wäre doch der Sinn der Sache ;) Praktisch würde keiner mehr entlassen, aber die theoretische Möglichkeit (die HeatoR so viel wert ist) besteht dennoch. Wobei ich zugeben muss, dass es nicht ganz ernst gemeint. Deshalb ja auch "lustige Idee" und so ...
 
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TMC|Eisen

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exakt. ich glaube du hast meinen post nicht im kontext gelesen. ;)

Doch, habe ich. Wenn man sich auf Einzeiler beschränkt, ist es natürlich immer ein Leichtes, zu behaupten, man hätte ja etwas ganz anderes gemeint.... aber das führt ohnehin zu nichts...
 
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