Sicherungsverwahrung

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Ich find ja den Begriff "Opferschutz" in dem Zusammenhang immer seltsam...das wirkt immer wie ein Rückschaufehler...klar dieses Mädchen was da vergewaltigt wurde, ist jetzt natürlich ein Opfer, aber das war es ja noch nicht als der Typ noch in Sicherheitsverwahrung war
das ist irgendwie eine seltsame Sicht die eigentlich jeden Bürger zu einem Opfer macht...also ich weiß nicht, ich möchte mich jedenfalls nicht rund um die Uhr als Opfer fühlen :ugly:
 
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@HeatoR:
Was genau würde denn dagegen sprechen, die HAFTSTRAFE für Gewaltverbrechen einfach massiv zu erhöhen. Das würde die Problematik der Sicherungsverwahrung doch ganz von alleine lösen, oder?

Du hast übrigens einen Fehler in deiner Argumentation: Der Art. 1 des GG ist so schwammig formuliert, "Menschenwürde" kann man einfach beliebig auslegen. Wir müssen also kein neues GG verabschieden, wir können einfach beschließen, dass die deutschen Gefängnisse ja ganz eindeutig ein menschenwürdiges Leben ermöglichen (wir sind ja voll lieb zu unseren Häftlingen und so), Menschen lebenslänglich wegzusperren stellt dann keinen Angriff mehr auf die Menschenwürde dar :elefant:
 
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die strafe müsste so sein, dass sie im einzellfall die theoretische möglichkeit offen lässt irgendwann nochmal in freiheit zu gelangen. einen 60jährigen zu 75 jahren haft zu verurteilen wäre demnach nicht möglich.

warum nicht? der staat weiß doch nicht, wie lange derjenige noch leben wird?
er könnte ja rein hypothetisch so gut drauf sein, dass ers zum ältesten lebenden menschen der welt schafft mit 140 jahren. das gesetz muss dann also jedes jahr an das durchschnittsalter angepasst werden oder wie?


und wie sähe es zb bei sexualdelikten mit kindern mit einer lebenslangen bewährungsstrafe, zusätzlich zur haftstrafe, aus? ginge das rechtlich gesehen? das würde das problem bei mehrfach verurteilten straftätern ja eigentlich gut in den griff bekommen
 
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Gelöschtes Mitglied 137386

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@HeatoR:
Was genau würde denn dagegen sprechen, die HAFTSTRAFE für Gewaltverbrechen einfach massiv zu erhöhen. Das würde die Problematik der Sicherungsverwahrung doch ganz von alleine lösen, oder?

Du hast übrigens einen Fehler in deiner Argumentation: Der Art. 1 des GG ist so schwammig formuliert, "Menschenwürde" kann man einfach beliebig auslegen. Wir müssen also kein neues GG verabschieden, wir können einfach beschließen, dass die deutschen Gefängnisse ja ganz eindeutig ein menschenwürdiges Leben ermöglichen (wir sind ja voll lieb zu unseren Häftlingen und so), Menschen lebenslänglich wegzusperren stellt dann keinen Angriff mehr auf die Menschenwürde dar :elefant:

Ein gefängnis bleibt ein gefängnis, ob du da jetzt nen pool einstellst oder nicht. Im übrigen kann ich dieses lahme argument nicht mehr hören. Beschäftige dich einfach einmal mit entsprechender fachliteratur zu dem thema und du wirst merken, dass hinter dem begriff eine menge an überlegung steht. Oder muss ich jetzt erklären warum nicht jedes gesetzt jede möglicher auslegung ausformuliert?

@lebenslange bewährungsstrafe
in wiefern würde das denn den opfern helfen?
 

TMC|Eisen

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Wenn man danach ginge, wären alle Grundrechte "schwammig", weil eben nicht jeder Begriff im Grundgesetz per se definiert und breit erläutert wird. Aber dafür gibt es ja die GG-Kommentare und die ca. 100 Millionen Aufsätze. Aber natürlich, unglaublich schwammig ist das alles...wir können sicherlich auch beschließen, dass Waterboarding nicht gegen die Menschenwürde verstößt und dass Privateigentum nur ein Phantom ist, außerdem ist das Rechtsstaatsprinzip ein Witz, da ja ohnehin jede Entscheidung reinster Willkür entspringt.

:-D :-D :-D

Wird immer skurriler hier!
 
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Wenn man danach ginge, wären alle Grundrechte "schwammig", weil eben nicht jeder Begriff im Grundgesetz per se definiert und breit erläutert wird. Aber dafür gibt es ja die GG-Kommentare und die ca. 100 Millionen Aufsätze. Aber natürlich, unglaublich schwammig ist das alles...wir können sicherlich auch beschließen, dass Waterboarding nicht gegen die Menschenwürde verstößt und dass Privateigentum nur ein Phantom ist, außerdem ist das Rechtsstaatsprinzip ein Witz, da ja ohnehin jede Entscheidung reinster Willkür entspringt.

:-D :-D :-D

Wird immer skurriler hier!

Skurril ist das gar nicht. Durch die Ewigkeitsklausel ist eben nur die Menschenwürde geschützt. Nicht die Interpretation derselben.
Wir haben Glück, dass rein zufällig gerade die Mehrheit der Menschen darin übereinstimmt, dass Menschenwürde eben auch Freiheit mit einschließt. Das ist aber wie gesagt recht zufällig und kann sich theoretisch jederzeit ändern.

Oder anders ausgedrückt: Bau ein Land mit exakt dem gleichen GG und lass es von einem verrückten Diktator regieren, der sich genau an den Wortlaut des GG halten muss aber sonst machen kann was er will. Er wird durch die Menschenwürde nicht eingeschränkt werden, weil er ja die Interpretation derselben festlegen kann.
Klar, das ist kein realistisches Beispiel aber es zeigt eine fundamentale Unzulänglichkeit.

Und nochmal meine Frage: Was genau spricht dagegen, die Haftstrafen für Gewaltverbrechen einfach MASSIV zu erhöhen? Dann brauchen wir keine Sicherungsverwahrung mehr, die Haftstrafe ist ja lang genug. Zu rechtfertigen ist das auch leicht, immerhin sind Gewaltverbrechen ja die schlimmstmöglichen, das Strafmaß sollte angemessen (also auch das höchstmögliche) sein.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Skurril ist das gar nicht. Durch die Ewigkeitsklausel ist eben nur die Menschenwürde geschützt. Nicht die Interpretation derselben.
Wir haben Glück, dass rein zufällig gerade die Mehrheit der Menschen darin übereinstimmt, dass Menschenwürde eben auch Freiheit mit einschließt. Das ist aber wie gesagt recht zufällig und kann sich theoretisch jederzeit ändern.

Oder anders ausgedrückt: Bau ein Land mit exakt dem gleichen GG und lass es von einem verrückten Diktator regieren, der sich genau an den Wortlaut des GG halten muss aber sonst machen kann was er will. Er wird durch die Menschenwürde nicht eingeschränkt werden, weil er ja die Interpretation derselben festlegen kann.
Klar, das ist kein realistisches Beispiel aber es zeigt eine fundamentale Unzulänglichkeit.

MV du musst verstehen, dass gesetze nicht ihre eigene interpretation mitliefern können, vor allem so grundlegende gesetze wie grundrechte. es ist aufgabe von verfassungsrechtlern und gerichten diese grundrechte im lichte des gesetzgeberischen willens auszulegen. ich glaube dir fehlt einfach vollkommen jede vorstellung davon wie ein rechtssystem funktioniert. in deiner vorstellung kann anscheinend eine regierung festlegen welchen gehalt grundrechte haben sollen, da zeigen sich eklatante mängel im grundlegenden verständnis von staatlichkeit auf.

und natürlich ist durch die ewigkeitsklausel auch die interpretation geschützt, nicht der bloße wortlaut. mehr noch: keines der grundrechte darf so verändert werden, selbst die, die man grds. ändern darf, dass der wesensgehalt untergeht. sog. wesentlichkeitsgarantie, festgeschrieben in 19 II.

Und nochmal meine Frage: Was genau spricht dagegen, die Haftstrafen für Gewaltverbrechen einfach MASSIV zu erhöhen? Dann brauchen wir keine Sicherungsverwahrung mehr, die Haftstrafe ist ja lang genug. Zu rechtfertigen ist das auch leicht, immerhin sind Gewaltverbrechen ja die schlimmstmöglichen, das Strafmaß sollte angemessen (also auch das höchstmögliche) sein.

grds. nichts. nur muss auch diese höchstsstrafe so ausgestellt sein, dass im konkreten einzelfall die theoretische möglichkeit einer entlassung zu irgend einem zeitpunkt bestehen bleibt. anderenfalls verstieße diese regelung gegen den grundgehalt aus art.1.
ich versteh auch gar nicht was diese diskussion immerwieder soll. diese verfassung ist nunmal unser regelwerk, dannach funktioniert dieser staat. wenn man die regeln von monopoly ändert ist es halt kein monopoly. wenn du ein anderes spiel spielen willst, dann musst du dafür einstehen einen anderen staat zu gründen.
 
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MV du musst verstehen, dass gesetze nicht ihre eigene interpretation mitliefern können, vor allem so grundlegende gesetze wie grundrechte. es ist aufgabe von verfassungsrechtlern und gerichten diese grundrechte im lichte des gesetzgeberischen willens auszulegen.

HeatoR, du musst verstehen, dass Verfassungsrechtler auch nur Menschen sind und dass der gesetzgeberische Willen prinzipiell die Idiotie der Wählerschaft darstellt. Das sind beides keine tollen edlen gottgleichen Instanzen, die immer nur alles richtig machen. Im Gegenteil, es sind dumme korrupte Idioten wieder Rest der Menschheit auch.
Wenn die Volksmeinung zur Menschenwürde auf einmal umschwenken würde dann kannst du dir ja wohl sicher sein, dass auch die Verfassungsrechtler früher oder später mitmachen und ihre Auslegung ändern.
In einem anderen Topic hattest du doch auch schonmal zugegeben, dass selbst unter Verfassungsrechtlern die Schwammigkeit von Art. 1 ein oft gebrachter und ernstzunehmender Kritikpunkt ist.

ich versteh auch gar nicht was diese diskussion immerwieder soll. diese verfassung ist nunmal unser regelwerk, dannach funktioniert dieser staat. wenn man die regeln von monopoly ändert ist es halt kein monopoly. wenn du ein anderes spiel spielen willst, dann musst du dafür einstehen einen anderen staat zu gründen.

Ich versteh auch gar nicht was diese Dkussion immerwieder soll.
Wir reden hier von Problemen in unserem Rechtssystem. Wieso schreibst du bei so Themen immer und immer und immer wieder "hey das GG ist aber so, ich bin ein so toller Jurist ich weiß genau wie das GG ist und so ist es halt HAHAHA". Wie es ist ist total egal. Wir reden von Fehlern im System, wir reden davon wie es besser sein sollte. Wir wollen ja gerade den Ist-Zustand ändern bzw. über eine mögliche Änderung diskutieren. Dass du das als Jurist nicht verstehen kannst ist zwar irgendwie ein wenig verständlich aber gleichzeitig auch erbärmlich.
 
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"Wir" wollen dein Ist-Zustand nicht ändern.

DU glaubst du hättest die WEißheit mit Löffeln gefressen und hälst dich für den Erlöser der Menschheit.

WIR sind zimelich zufrieden mit Deutschland.
 
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Lol, wenn die Verfassungsrechtler der Volksstimmung folgen würden dann hätten wir seit Jahren die Todesstrafe für Kinderschänder.
Für eine solche Abstimmung würden nicht nur mehr Leute kommen als zur Bundestagswahl, es würde auch eine überwältigende Mehrheit dafür stimmen.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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"Wir" wollen dein Ist-Zustand nicht ändern.

DU glaubst du hättest die WEißheit mit Löffeln gefressen und hälst dich für den Erlöser der Menschheit.

WIR sind zimelich zufrieden mit Deutschland.

signed! der einzige der einen fehler im system erkend bsit du und ein paar andere spinner die so verrückt sind wie du. der großteil des souveräns in diesem land findet unser rechtssystem sehr sehr gut.

Lol, wenn die Verfassungsrechtler der Volksstimmung folgen würden dann hätten wir seit Jahren die Todesstrafe für Kinderschänder.
Für eine solche Abstimmung würden nicht nur mehr Leute kommen als zur Bundestagswahl, es würde auch eine überwältigende Mehrheit dafür stimmen.

korrekt. aber das versteht MV irgendwie nicht. für ihn ist alles dasselbe, gewaltenteilung gibt es in seiner vorstellung nicht. gerichte machen was politiker ihnen sagen und verfassungsrichter urteilen dem aktuellen befinden des volkes nach. o_O
 
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Natürlich ist auch hier einiges nicht perfekt. Aber gerade Deutschland ist ein TRAUM !!! EIN VERFICKTER TRAUM gegenüber 99% aller anderen Länder auf dieser Welt.
Wir haben hier verdammt nochmal ein Luxus Leben mit so viel Möglichkeiten auf individuelle Selbstverwirklichung von denen andere Länder noch nichtmal was gehört haben, geschweige denn in 100 Jahren auch nur annähernd hinkommen könnten.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Natürlich ist auch hier einiges nicht perfekt. Aber gerade Deutschland ist ein TRAUM !!! EIN VERFICKTER TRAUM gegenüber 99% aller anderen Länder auf dieser Welt.
Wir haben hier verdammt nochmal ein Luxus Leben mit so viel Möglichkeiten auf individuelle Selbstverwirklichung von denen andere Länder noch nichtmal was gehört haben, geschweige denn in 100 Jahren auch nur annähernd hinkommen könnten.

von perfekt spricht auch keiner. perfekt gibt es nirgends wo menschen am werk sind. aber wir sind im vergleich schon sehr sehr sehr gut, ganz wie du es sagst.
 
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Wollte damit auch nur MV's Antwort schonmal empfangen. Ganz sicher wird er uns gleich sagen dass xyz total unduffte ist.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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klar, der staat bestiehlt ja immernoch die bürger weil er frecherweise steuern für gemeinnützige leistungen haben will und weil er die dreistigkeit besitzt ein wenig zivilisation zwangsweise durchzusetzen.

(bei fiesen kinderfickern ist dann aber plötzlich wieder nicht genug staatlicher zwang vorhanden. objektivistische shizophrenie )
 

TMC|Eisen

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Megavolt, warum redest und redest du eigentlich stets, nimmst aber offensichtlich NIEMALS eine der dir ans Herz gelegten Quellen zur Hand, um ein echtes Verständnis zu entwickeln. Deine Gedankenspielchen sind so trivial un plump, auch wenn du selber vermutlich annimmst, du wärest einer der Wenigen, die überhaupt so "frei" zu denken imstande sind. Natürlich gibt es Grundrechte, die in höherem Maße dem Verfassungswandel unterliegen, da unsere Gesellschaft, ihre Bräuche und Sitten, aber auch die Moralvorstellung der Bürger, in gewisser Weise dynamisch sind. Das anschaulichste Beispiel ist Art. 6 GG. Man vergleiche nur einmal, was vor 40 Jahren in den Schutzbereich der Ehe- und Familienfreiheit fiel, und was heute. Andere Grundrechte sind dagegen eher statisch, wie z.B. die Menschenwürde. Natürlich wird auch hier an bestimmten Stellen diskutiert, konkret fällt mir die Diskussion über die sog. "Laserdromes" ein, die in Deutschland verboten wurden, in Holland und Belgien dagegen erlaubt. Ebenso wurde tatsächlich von einem Juraprofessor in einem Aufsatz die Frage gestellt, ob Big Brother gegen die Menschenwürde verstößt. Hier geht es um die Frage, ob die Teilnehmer bei Big Brother, ähnlich wie bei den in Deutschland ebenfalls verbotenen Erotiktänzen in diesen Glaskabinen, wie man es aus Asien kennt, zum Objekt degradiert wird.

Insoweit ist sogar Art. 1 GG immer wieder erneut auszulegen. Die Ewigkeitsklausel ist diesbezüglich irrelevant, sie ist ohnehin nur ein frommer Wunsch.

Natürlich wäre es prinzipiell möglich, die Höchststrafen für Sexualdelikte zu erhöhen. Natürlich würden sich immer auch Verfassungsrechtler finden, die derartige Schritte verfassunsrechtlich dogmatisch begründen könnten. Andere würden dagegen halten.
Aber wenn man darüber spricht, dann doch bitte fundiert. Du sagst, bei Gewaltverbrechen die "Höchstmögliche" Strafe zu verhängen. Na gut, das ist lebenslänglich, hier als lebenslang im Sinne von "bis zum Tode" zu verstehen. Willst du bei allen Gewaltverbrechen die Menschen für immer einsperren?
Was sind für dich überhaupt Gewaltverbrechen? Wo zieht man dann eine Grenze?
 
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Wollte damit auch nur MV's Antwort schonmal empfangen. Ganz sicher wird er uns gleich sagen dass xyz total unduffte ist.

Nein, ich finde Deutschland auch recht angenehm. Ich fühle mich wohl hier und es läuft sicherlich besser als in den meisten anderen Ländern der Welt.
Aber dass es prinzipiell schon ganz gut läuft heißt doch nicht, dass man jetzt die bestehenden Ungerechtigkeiten einfach akzeptiert und nichts mehr verbessern will. Ja es ist ganz schön hier, aber es geht halt auch noch besser.

@HeatoR: Stellst du dich absichtlich dumm oder bist du es wirklich? Hier von "objektivistische shizophrenie" zu sprechen ist lächerlich. Der Kern des Objektivismus ist es doch gerade, dass diejenigen, die Gewalt initiieren (und niemand sonst!) bestraft werden.

@Eisen: Wir haben das Problem, dass Gewaltverbrecher heutzutage kaum bestraft werden. Ein tätlicher Angriff auf eine andere Person sollte immer stärker bestraft werden als jeder denkbare Finanzdelikt, Steuerhinterziehung oder ähnliches. Personenschaden ist deutlich wichtiger als Sachschaden. Ja, ich würde jeden Wiederholungstäter lebenslänglich einsperren. Dass er nach der ersten Tat (und der damit einhergehenden Haftstrafe, kein Gewaltverbrechen sollte mit weniger als einer Haft bestraft werden) nochmal eine Möglichkeit zur Resozialisierung bekommt ist nur gerecht, wer danach noch einmal einen Gewaltakt begeht muss eben weg.
Um mal beim Thema zu bleiben: Der Typ hat sich mehrfach an kleinen Jungen vergangen. Damit hat er sein Leben verwirkt und ihn jemals wieder auf die Straße zu lassen ist unverantwortlich. Egal was Psychologen sagen. Die können sich nämlich (wie man hier sieht) irren.
Es geht ja nicht darum, Unschuldige zu kriminalisieren. Der Typ ist nicht unschuldig. Er war ganz klar schuldig und das mehrfach. Nachdem er eindeutig schuldig war ist der Schutz der Allgemeinheit einfach viel wichtiger als seine eventuelle Möglichkeit zur Resolizalisierung. Mit seiner Tat hat er die Einschränkung seiner Grundrechte gerechtfertigt, spätestens bei der ersten Wiederholungstat sollte diese Einschränkung (Gefängnis) permanent sein.
 
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wer entscheidet das? du?

Nein. Der Täter selbst entscheidet das, indem er ein Gewaltverbrechen begeht. Immerhin hat ihn niemand dazu gezwungen, er hat die Tat ja freiwillig begangen.

Und du erwartest ernsthaft dass man mit dir diskutiert wenn du solche Aussagen machst?

Es ist halt eine Tatsäche. Bewährungsstrafen für Gewaltverbrechen sind ja nicht gerade eine Seltenheit. Gerade die Haupttätergruppe (Jugendliche) wird so gut wie gar nicht verfolgt.

Also lassen wir jetzt wen entscheiden wenn nciht Experten? Dich?

Gerade die Juristen sprechen doch immer von der tollen Verhältnismäßigkeit.
Die Rückfallquote bei Kinderschändern beträgt 22%. Also 22% derjenigen, die wieder auf die Straße gelassen werden, vergehen sich wieder an kleinen Kindern. Nachdem sie schon einmal eine Tat begangen haben (die Unschuldsvermutung wird nicht aufgeheben, ich spreche ja nur von verurteilten Tätern, die also schuldig sind) ist es also mehr als gerechtfertigt, sie lebenslang von der Bevölkerung fern zu halten.
Man muss einfach abwägen, was wichtiger ist: Die Möglichkeit eines verurteilten Wiederholungstäters, eventuell trotzdem nochmal am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können oder die Möglichkeit, dass er wiederum andere Menschenleben zerstört sobald er freikommt. Da er letzteres ja schon mehrfach getan hat ist jegliche Expertenmeinung irrelevant, das Risiko eines Irrtums kann gar nicht klein genug sein um jemals eine Freilassung zu rechtfertigen.
Damit will ich nicht sagen, dass die Experten Unrecht hätten. Wenn der Experte sagt "Dieser Typ wird mit einer Wahrscheinlichkeit von weniger als 1% rückfällig" dann glaubeich das dem Experten durchaus. Aber selbst 1% ist halt noch zu viel, es ist ein zu hohes Risiko. Lieber ruiniere ich das Leben eines schuldigen Widerholungstäters vollständig, als auch nur das kleinste Risiko einzugehen, dass er rückfällig wird.
 
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Mit dieser Argumentation - Du schützt die Bevölkerung vor dieser und jener Gruppe, die mit soundsoviel Prozent Wahrscheinlichkeit dieses und jene furchtbare Verbrechen verüben wird, indem Du sie Dir alle direkt packst - müsstest Du sehr viele Menschen präventiv für immer wegsperren.
 
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Mit dieser Argumentation - Du schützt die Bevölkerung vor dieser und jener Gruppe, die mit soundsoviel Prozent Wahrscheinlichkeit dieses und jene furchtbare Verbrechen verüben wird, indem Du sie Dir alle direkt packst - müsstest Du sehr viele Menschen präventiv für immer wegsperren.

Wenn diese Menschen vorher eine Gewalttat begehen, so dass wegsperren gerechtfertigt ist - klar, wieso nicht? Wie gesagt ich rede hier von verurteilten Wiederholungstätern.
Ich will auf keinen Fall die Unschuldsvermutung aussetzen oder unschuldige Menschen wegsperren. Wer unschuldig ist sollte nicht vom Staat belästigt werden dürfen. Aber wer eindeutig und sogar mehrfach schuldig ist/war den kann man recht problemlos für immer aus der Gesellschaft entfernen.
 
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und was ist wenn man dann zB rausfindet, dass Leute die schon öfter mal vor Gericht waren...sagen wir wegen "normalen" Schlägereien...dazu neigen später mal Gewalttaten mit Todesfolge zu begehen? ;)
 

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und was ist wenn man dann zB rausfindet, dass Leute die schon öfter mal vor Gericht waren...sagen wir wegen "normalen" Schlägereien...dazu neigen später mal Gewalttaten mit Todesfolge zu begehen? ;)

Die werden dann halt wegen der Schlägereien verurteilt und gut ist. Hier gehts nur um Wiederholungstäter bei schweren Gewaltverbrechen. Um nichts anderes. Dieses alberne Dammbruch Argument könnt ihr euch in Arsch schieben.
 
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MV schrieb nur von "Gewaltat" und Schuld/Unschuld...für schwammige Formulierungen ist immer noch der Autor selbst verantwortlich ;)
und jemand der in ne Schlägerei verwickelt war, der hat sowohl Gewaltat als auch schuldig bei seinen Attributen ;)
 

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Einfach mal alle Posts lesen anstatt nur einem, dann passieren solche Dinge auch nicht. Fürs Lesen ist der Leser nämlich immer noch selbst verantwortlich ;)
 
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hab jetzt mal einen Artikel gefunden mit mehr Details zu dem Fall
http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/Staatsanwalt-warnte-vergebens_aid_1014527.html
mal ein paar Fakten zusammengefasst:
1. Der Kerl war nur 3 Jahre im Knast und dann 15 Jahre in Sicherungsverwahrung
2. Gibt es seit 1.1. wohl ein "Therapie-Unterbringungsgesetz" (hab ich bisher noch nie was von in den Medien mitbekommen o_O), klingt ein wenig wie Sicherungsverwahrung 2.0
3. Wurd der Antrag für den Täter gestellt (17.1.), aber die Mühlen der Bürokratie mahlen ja nunmal langsam
aber unter dem ganzen wirkt es etwas seltsam, dass die ganze Zeit von "vorbildlich resozialisiert" die Rede ist, wenn der 15 Jahre in Sicherungsverwahrung war und jetzt auch schon wieder in die geschlossene sollte :ugly:
Einfach mal alle Posts lesen anstatt nur einem, dann passieren solche Dinge auch nicht. Fürs Lesen ist der Leser nämlich immer noch selbst verantwortlich ;)
solltest du vielleicht mal selbst tun, auch in MVs anderen Posts ist seine Wortwahl nicht anders...und nein ich setze nicht den ganzen Rest des Forums und deren Meinungen mit denen von MV gleich :p
 
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Es ist halt eine Tatsäche. Bewährungsstrafen für Gewaltverbrechen sind ja nicht gerade eine Seltenheit. Gerade die Haupttätergruppe (Jugendliche) wird so gut wie gar nicht verfolgt.
Jugendliche stellen in jeder Hinsicht eine Besonderheit dar, weil sie eben noch nicht reif genug sind, ihr Handeln und dessen Auswirkungen zu verstehen. Aber gut, deine Meinung, Kinder und Jugendliche lebenslänglich wegzusperren oder hinzurichten, wenn sie Gewalttaten begehen, ist leider auch grundgesetzlich geschützt. Sei froh. In dem Staat, den du dir vorstellst, würde ich dich jetzt präventiv einsperren lassen müssen, weil du möglicherweise in Zukunft einen negativen Einfluss auf unseren Staat nehmen könntest, vielleicht...


Also 22% derjenigen, die wieder auf die Straße gelassen werden, vergehen sich wieder an kleinen Kindern. Nachdem sie schon einmal eine Tat begangen haben
Das bedeutet aber auch, dass 78% nicht wieder rückfällig werden. Leider weiß man vorher nicht, wer zu welcher Gruppe gehören wird. Daher müsste man 78% wegsperren, obwohl sie es verdienen in Freiheit zu leben, weil 22% sich entscheiden, dem Pfad des Bösen zu folgen. Warum eigentlich nur bei Sexualstraftätern und nicht gleich bei allen Taten? Das Prinzip ist dasselbe.

Lieber ruiniere ich das Leben eines schuldigen Widerholungstäters vollständig, als auch nur das kleinste Risiko einzugehen, dass er rückfällig wird.
Siehst du, genau da ist der Unterschied zwischen einer subjektiven, von Rache und Hass geprägten Einzelmeinung und einem Rechtsstaat. Denn der Rechtsstaat ist niemals so konstruiert, dass er absichtlich das Leben von 78% ruiniert, um die anderen 22% zu treffen.

Das was du hier äußerst, ist die totale Missachtung bzw. Verachtung der Menschenwürde.
DAS meint das Bundesverfassungsgericht damit, wenn es davon spricht, dass der Einzelne nicht mehr als Person, nicht mehr als Individum gesehen wird, sondern zum bloßen Objekt gemacht wird. Und genau diese Sicht der Dinge führt ein Rechtssystem ins Unrecht. Du betrachtest den Einzelnen, über dessen persönliche Schuld du richten sollst, nicht mehr als der Mensch der er ist, sondern als Automatismus. Seine Persönlichkeit, das was ihn als Mensch ausmacht, ist dir egal, du betrachtest ihn nur als Verkörperung einer Statistik. Und seine Strafe knüpfst du nicht an seine Tat an, sondern an das, was eine von dir willkürlich ausgewählte Vergleichsgruppe in der Vergangenheit gemacht hat. Begreifst du eigentlich, welchen Weg du damit einschlägst?

Wir können hier vermutlich noch 100 Seiten schreiben, du wirst es vermutlich nicht kapieren, denn dir fehlt entweder das Verständnis oder der Wille. Versuch aber wenigstens einzusehen, dass deine "Ansichten" Folgen haben. Scheinbar "harmlose" Änderungen können und werden ganz gravierende Auswirkungen auf die gesamte Rechtsordnung haben. Insbesondere bei dieser in letzter Zeit vermehrt zu beobachtenden unsystematischen Sonderproblem-Rechtssetzung ist das der Fall.
Du kannst nicht einfach sagen "nur Sexwiederholungstäter kriegen keine neue Chance". Das ginge nur, wenn dahinter ein abstrakter Grundgedanke steckte. Dieser Gedanke, dass ein Widerholungstäter ganz sicher auch ein drittes und viertes Mal zuschlagen wird, ist aber allgemein. Und eben diese Allgemeinheit führt dazu, dass er auch auf andere Sachverhalte angewandt werden kann - und wird. Und dann passiert -vielleicht erst nach 10 oder 50 Jahren- etwas, was du vielleicht gar nicht gewollt hast: Dann wird jemandem, der ein zweites Mal beleidigt hat die Zunge rausgerissen - denn nur so können wir sicher sein, dass er es nicht ein drittes Mal tut. Ist er das dann auch selbst Schuld?
 
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http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/Staatsanwalt-warnte-vergebens_aid_1014527.html
mal ein paar Fakten zusammengefasst:
1. Der Kerl war nur 3 Jahre im Knast und dann 15 Jahre in Sicherungsverwahrung
2. Gibt es seit 1.1. wohl ein "Therapie-Unterbringungsgesetz" (hab ich bisher noch nie was von in den Medien mitbekommen o_O), klingt ein wenig wie Sicherungsverwahrung 2.0
3. Wurd der Antrag für den Täter gestellt (17.1.), aber die Mühlen der Bürokratie mahlen ja nunmal langsam
aber unter dem ganzen wirkt es etwas seltsam, dass die ganze Zeit von "vorbildlich resozialisiert" die Rede ist, wenn der 15 Jahre in Sicherungsverwahrung war und jetzt auch schon wieder in die geschlossene sollte :ugly:
solltest du vielleicht mal selbst tun, auch in MVs anderen Posts ist seine Wortwahl nicht anders...und nein ich setze nicht den ganzen Rest des Forums und deren Meinungen mit denen von MV gleich :p

Hier mal ein paar Links für dich:

http://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltverbrechen

http://de.wikipedia.org/wiki/Verbrechen

http://de.wikipedia.org/wiki/Vergehen


Mit der Verwendung des Begriffs "Gewalt_Verbrechen" ist eigentlich schon ziemlich klar das es nicht um Schlägerein geht. Das es hier im Topic um Kindesmisshandlungen geht und MV erst im vorletzten Post direkten Bezug auf Kinderschänder Rückfallquoten genommen hat könnte einem ebenfalls zu denken geben.

Der Themenbezug ist hier eigentlich ziemlich offensicht. Ich denke du willst ihn nur einfach missverstehen um dann mit Strohmannargumenten kontern zu können wie dieser Blödsinn mit der Schlägerei. Nichtmal MV würde jemandem Lebenslänglich verpassen nur weil er in eine Schlägerei verwickelt war.



@ Haifisch

Diese 78% sind aber trotzdem nicht unschuldig, auch wenn sie innerhalb der 6 Jahre dieser Studie auf die MV sich bezieht nicht rückfällig geworden sind. Die haben schwere Verbrechen gegen einen oder mehrere Mitmenschen begangen. Die Leute die unter den 22% leiden müssen hingegen haben nichts getan, sie sind unschuldige Opfer. Und die Leute die rückfällig werden, beschränken sich auch nicht unbedingt immer auf 1 weiters Opfer bevor man sie wieder erwischt. Oft sind es auch mehrere.

Wenn ich abwegen soll zwischen dem Leben unschuldiger Bürger/Kinder, und den Freiheitsrechten bereits Verurteilter Mörder/Vergewaltiger/Kinderschänder dann gehen die Bürger/Kinder ganz klar vor. Hier wird imo in unverantwortlicher Weise mit Menschenleben gespielt. Da kann man den Leuten auch gleich nur Bewährungsstrafen geben. Dann haben sie auch ihre Strafe, man spart sich kosten fürs Gefängnis und muss die armen Leute nicht einsperren. (um mal euer geliebtes Dammbruch argument anzubringen)

Und was das Thema Einzelmeinung angeht. Dir dürfte bereits aufgefallen sein das hier der Großteil der Leute tendenziell mit MV übereinstimmt. Die einzigen die, abgesehen von dir noch dagegen Argumentieren sind Heator und Eisen. Beides Juristen denen offensichtlich ihre geliebten Rechtsdefinitionen wichtiger sind als Menschenleben.
 
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Nichtmal MV würde jemandem Lebenslänglich verpassen nur weil er in eine Schlägerei verwickelt war.
Das muss er aber tun, sobald jemand ein zweites mal in eine Schlägerei verwickelt wird. Denn nur dann hat er eine allgemeingültige Regelung. Tut er das nicht, handelt er willkürlich.

Mir ist klar dass die Täter verurteilt sind. Aber ihr fordert, dass die Strafe von allen Tätern erhöht wird (lebenslänglich), weil 22% rückfällig werden. Ihr fordert das nicht, weil die Tat eine lebenslängliche Strafe erfordert, dann wäre das eine legitime Forderung, wenngleich ihr euch dann damit auseinandersetzen müsstet, ob das noch verhältnismäßig wäre. Nein, ihr fordert unverhohlen, eine krass zu hoch angesetzte Strafe zu verhängen, die ganz bewusst nicht Tat und Schuld angemessen ist, weil sich ein viertel der Verbrecher entscheiden, nochmals straffällig zu werden.
 
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Hier mal ein Zitat für dich "In der polizeilichen Kriminalstatistik werden als Gewaltkriminalität die Delikte Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen, gefährliche und schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, Beteiligung an einer Schlägerei, Vergewaltigung und schwere sexuelle Nötigung, Raubdelikte, erpresserischer Menschenraub, Angriff auf den See- und Luftverkehr sowie Geiselnahme zusammengefasst"
Nichtmal MV würde jemandem Lebenslänglich verpassen nur weil er in eine Schlägerei verwickelt war.
bei MV bin mir halt bei nichts sicher *schulterzuck*
 

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Hier mal ein Zitat für dich "In der polizeilichen Kriminalstatistik werden als Gewaltkriminalität die Delikte Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen, gefährliche und schwere Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, Beteiligung an einer Schlägerei, Vergewaltigung und schwere sexuelle Nötigung, Raubdelikte, erpresserischer Menschenraub, Angriff auf den See- und Luftverkehr sowie Geiselnahme zusammengefasst"
Zitat:

Junge lies doch mal die anderen beiden Links... oder wenigstens den einen Link komplett. Beteiligung an einer Schlägerei fällt, da bin ich mir ziemlich sicher auch als nicht Jurist, nicht unter Verbrechen sondern ist ein VERGEHEN!!!! Deswegen hab ich dich auf diesen Unterschied auch hingewiesen. In deinem Zitat ist von Gewaltdelikten nicht von Gewaltverbrechen die Rede -.-

Das muss er aber tun, sobald jemand ein zweites mal in eine Schlägerei verwickelt wird. Denn nur dann hat er eine allgemeingültige Regelung. Tut er das nicht, handelt er willkürlich.

Siehe meine für Btah gedachten Links. Solang das auf Gewaltverbrechen beschränkt ist, ist es in keinster Weise willkürlich und lässt sich sogar ziemlich genau auf die Straftaten beschränken für die sowas auch angemessen wäre.

Ob 15 Jahre oder weniger für Mord/Vergewaltigung, womöglich in mehreren Fällen eine angemessene Strafe ist, ist schlicht ne andere Baustelle. Mir persönlich ist es deutlich zu mild, Schutzbedürfnis der Bevölkerung mal ganz aussen vor gelassen.

Mir geht es darum das solche Monster nicht frei rumlaufen. Wie man das erreicht/begründet ist mir letzten Endes scheiss egal. Wobei ich auch anmerken muss das meiner Ansicht nach der Schutz der Bevölkerung die Primäre Aufgabe eines Justizsystems sein sollte. Bestrafung der Täter ist meiner Ansicht nach Nebensächlich aus dem selben Grund warum auch Rache nichts in der Justiz zu suchen hat. Man kann eh nicht mehr ändern was passiert ist. Man kann nur verhindern das es nochmal passiert.
 
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Wenn ich abwegen soll zwischen dem Leben unschuldiger Bürger/Kinder, und den Freiheitsrechten bereits Verurteilter Mörder/Vergewaltiger/Kinderschänder dann gehen die Bürger/Kinder ganz klar vor. Hier wird imo in unverantwortlicher Weise mit Menschenleben gespielt.
Ich würde die Regelungen auch nicht ändern, wenn 80% der Täter rückfällig werden würden. Das Prinzip das wir haben ist gut und sinnvoll. Aber wie Hafish schon sagte, man wird dich nicht überzeugen können. Du warst doch auch der, der für die Todesstrafe pläderiert hat, oder?

Übrigens: Ich glaube die gelehrte Mehrheit wird die Juristen in ihrer Meinung unterstützen, macht halt nur keinen Sinn nochmal genau das gleiche zu schreiben.
 

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Übrigens: Ich glaube die gelehrte Mehrheit wird die Juristen in ihrer Meinung unterstützen, macht halt nur keinen Sinn nochmal genau das gleiche zu schreiben.

Das wäre mal ne interessante Umfrage. Ich denke nicht, dass das etwas mit dem Bildungsstand zu tun hat. Gibt ja auch genug "Experten" die für die Todesstrafe sind, wenn auch vieleicht nicht hier in Deutschland, aber in Amiland sieht das auch schon wieder anders aus. Und ich denke auch nicht das die Mehrheit der Bevölkerung eure Einschätzung teilen würde.
 
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Junge lies doch mal die anderen beiden Links... oder wenigstens den einen Link komplett. Beteiligung an einer Schlägerei fällt, da bin ich mir ziemlich sicher auch als nicht Jurist, nicht unter Verbrechen sondern ist ein VERGEHEN!!!! Deswegen hab ich dich auf diesen Unterschied auch hingewiesen. In deinem Zitat ist von Gewaltdelikten nicht von Gewaltverbrechen die Rede -.-
du glaubst also nicht, dass man bei ner Schlägerei auch "schwere Köperverletzung" begehen kann?
 

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Doch. Man kann bei ner Schlägerei auch jemanden umbringen. Dann wird man aber wegen schwerer Körperverletzung/Totschlag bestraft, nicht wegen einer Rauferei. Und nein, man wird jemanden in einer Schlägerei nicht aus "Versehen" so übel zurichten das er bleibende Schäden davonträgt oder stirbt.
 
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Solang das auf Gewaltverbrechen beschränkt ist, ist es in keinster Weise willkürlich und lässt sich sogar ziemlich genau auf die Straftaten beschränken für die sowas auch angemessen wäre.
Man man man. Es geht um die Frage, ob jemand keine Dritte Chance mehr kriegen soll. Mit welcher schlüssigen Begründung man das nur auf Gewaltverbrechen beschränken sollte, erschließt sich mir nicht. Der Präventionsgedanke gilt auch für Vergehen.

Mir persönlich ist es deutlich zu mild, Schutzbedürfnis der Bevölkerung mal ganz aussen vor gelassen.
In der Tat, darüber könnte man streiten, aber wie du sagst, das ist ne andere Baustelle.

Mir geht es darum das solche Monster nicht frei rumlaufen. [...]Man kann nur verhindern das es nochmal passiert.
Gut, soweit stimmen wir überein. Der Staat muss Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen. Eine solche Maßnahme ist letztlich die Sicherungsverwahrung (oder alternative Methoden, gleich wie man sie nennt). Aber hier ist genau das Problem: Gegen wen richtet man die Maßnahme? Zweifellos gegen Leute, von denen eine Gefahr ausgeht. Das wird auch so gemacht. Wir streiten hier aber darum, ob der Staat solche präventiven Gefahrenabwehrmaßnahmen auch gegenüber Bürgern ausüben dürfen soll, von denen nach Meinung von ausgewiesenen Fachleuten (!) eben keine Gefahr ausgeht. Rechtsstaatlich ist das nicht zu begründen. Das ganze stellt krasse Grundrechtsverstöße dar.

Einige, zum Beispiel MV, meinen nun, dass der Staat das dürfen soll. Als Begründung nennt er nicht die Gefahr, die vom einzelnen früher mal verurteilten Täter ausgeht, sondern eine Statistik. Davon ausgehend will er mehr als drei Viertel der Vergleichsgruppe wegsperren, auch wenn er weiß, dass sie es nicht verdienen (sinnhaft: "lieber ruiniere ich dessen Leben vollständig, als die Gefahr einzugehen, dass einer noch mal was tut"), nur um die relativ kleine Gruppe der unbelehrbaren Wiederholungstäter zu erwischen. Er will gerade nicht an die persönliche Gefährlichkeit der Täter anknüpfen. Was er letztlich tut ist zu sagen "scheiß drauf, wenn wir hier Unrecht tun, es trifft ja Kinderschänder, die habens ja eh verdient". Das mag moralisch ok sein, ein Rechtssystem lässt sich darauf aber nicht aufbauen. Denn sie haben es gerade nicht (mehr) verdient.
 
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Und nein, man wird jemanden in einer Schlägerei nicht aus "Versehen" so übel zurichten das er bleibende Schäden davonträgt oder stirbt.
soweit geb ich dir natürlich recht...trotzdem bleibt natürlich jetzt die Frage, wo das hinführen soll, wenn man zB eben auch alle lebenslang wegsperrt die ne schwere Köperverletzung begangen haben, dann sind wir bald bei ner verdammt großen Anzahl an Menschen die man da alle "aus dem Verkehr" zieht
 

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Mit welcher schlüssigen Begründung man das nur auf Gewaltverbrechen beschränken sollte, erschließt sich mir nicht. Der Präventionsgedanke gilt auch für Vergehen.

Vieleicht damit das Gewaltverbrechen die schlimmsten Straftaten sind die man begehen kann? Oder wollen wir jetzt diskutieren ob Sachschaden schlimmer als Personenschaden ist?

Gut, soweit stimmen wir überein. Der Staat muss Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen. Eine solche Maßnahme ist letztlich die Sicherungsverwahrung (oder alternative Methoden, gleich wie man sie nennt). Aber hier ist genau das Problem: Gegen wen richtet man die Maßnahme? Zweifellos gegen Leute, von denen eine Gefahr ausgeht. Das wird auch so gemacht. Wir streiten hier aber darum, ob der Staat solche präventiven Gefahrenabwehrmaßnahmen auch gegenüber Bürgern ausüben dürfen soll, von denen nach Meinung von ausgewiesenen Fachleuten (!) eben keine Gefahr ausgeht. Rechtsstaatlich ist das nicht zu begründen. Das ganze stellt krasse Grundrechtsverstöße dar.

Wenn die Meinung von "ausgewiesenen Fachleuten" offensichtlich kein brauchbares Kriterium ist da ihre Fehlerquote ungefähr 20% zu hoch ist darf sich der Staat meiner Ansicht nach nicht auf diese Meinungen verlassen. Genau das meine ich mit Leichtsinn.

Wenn die Fachleute nicht korrekt einschätzen können ob jemand geheilt ist, was ist ihre Einschätzung dann Wert? Gar nichts. Solang wir hier kein geeigneteres Kriterium haben um so etwas festzustellen, oder wenigstens Täter effizient zu überwachen die wieder freigelassen werden, ja meine Güte, dann müssen wir eben die Möglichkeiten nutzen die wir haben. Nämlich Sicherheitsverwahrung.

Oder anders gesprochen, wenn man bei der Sicherheitsverwahrung gar keine sogenannten Experten fragen würde ob derjenige wieder gesund ist, würde sich auch gar nicht das Problem ergeben das der Täter nur noch ein "Objekt des Staates ist". Dann würde er nachwievor als gefährlich gelten und würde deswegen in Sicherheitsverwahrung bleiben.

Das Problem sind doch eben die Expertenmeinungen die offensichtlich nichts wert sind, auf die sich aber trotzdem verlassen wird. Und das hat letzten Endes der Staat zu verantworten. Wenn es hier um Rückfallquoten von 1-2% ginge würde ich wohl noch sagen ok, das kann man verantworten. Aber 20% und mehr? Ne danke, dann müssen andere Einschätzungsmethoden her.

Und Ticor fände ja sogar 80% Rückfälle noch völlig in Ordnung. Keine Ahnung wie er sowas verantworten will gegenüber den Opfern. Was wäre eigentlich bei 100%? Wenn jeder Täter rückfällig werden würde? Würdest die Leute trotzdem basierend auf der Meinung der Experten laufen lassen? Selbst wenn du weißt das sie falsch ist? Im Grunde ist hier ja die Frage, wieviele Menschen ist man bereit zu opfern um den Tätern eine 3te Chance zu geben.
 
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In den USA gibs "3x verbrechen = lebenslänglich" FUNKTIONIERT DORT JA WIRKLICH SUPER!
LASST UNS DAS AUCH EINFÜHREN!
 
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