Es ist halt eine Tatsäche. Bewährungsstrafen für Gewaltverbrechen sind ja nicht gerade eine Seltenheit. Gerade die Haupttätergruppe (Jugendliche) wird so gut wie gar nicht verfolgt.
Jugendliche stellen in jeder Hinsicht eine Besonderheit dar, weil sie eben noch nicht reif genug sind, ihr Handeln und dessen Auswirkungen zu verstehen. Aber gut, deine Meinung, Kinder und Jugendliche lebenslänglich wegzusperren oder hinzurichten, wenn sie Gewalttaten begehen, ist leider auch grundgesetzlich geschützt. Sei froh. In dem Staat, den du dir vorstellst, würde ich dich jetzt präventiv einsperren lassen müssen, weil du möglicherweise in Zukunft einen negativen Einfluss auf unseren Staat nehmen könntest, vielleicht...
Also 22% derjenigen, die wieder auf die Straße gelassen werden, vergehen sich wieder an kleinen Kindern. Nachdem sie schon einmal eine Tat begangen haben
Das bedeutet aber auch, dass 78% nicht wieder rückfällig werden. Leider weiß man vorher nicht, wer zu welcher Gruppe gehören wird. Daher müsste man 78% wegsperren, obwohl sie es verdienen in Freiheit zu leben, weil 22% sich entscheiden, dem Pfad des Bösen zu folgen. Warum eigentlich nur bei Sexualstraftätern und nicht gleich bei allen Taten? Das Prinzip ist dasselbe.
Lieber ruiniere ich das Leben eines schuldigen Widerholungstäters vollständig, als auch nur das kleinste Risiko einzugehen, dass er rückfällig wird.
Siehst du, genau da ist der Unterschied zwischen einer subjektiven, von Rache und Hass geprägten Einzelmeinung und einem Rechtsstaat. Denn der Rechtsstaat ist niemals so konstruiert, dass er absichtlich das Leben von 78% ruiniert, um die anderen 22% zu treffen.
Das was du hier äußerst, ist die totale Missachtung bzw. Verachtung der Menschenwürde.
DAS meint das Bundesverfassungsgericht damit, wenn es davon spricht, dass der Einzelne nicht mehr als Person, nicht mehr als Individum gesehen wird, sondern zum bloßen Objekt gemacht wird. Und genau diese Sicht der Dinge führt ein Rechtssystem ins Unrecht. Du betrachtest den Einzelnen, über dessen
persönliche Schuld du richten sollst, nicht mehr als der Mensch der er ist, sondern als Automatismus. Seine Persönlichkeit, das was ihn als Mensch ausmacht, ist dir egal, du betrachtest ihn nur als Verkörperung einer Statistik. Und seine Strafe knüpfst du nicht an seine Tat an, sondern an das, was eine von dir willkürlich ausgewählte Vergleichsgruppe in der Vergangenheit gemacht hat. Begreifst du eigentlich, welchen Weg du damit einschlägst?
Wir können hier vermutlich noch 100 Seiten schreiben, du wirst es vermutlich nicht kapieren, denn dir fehlt entweder das Verständnis oder der Wille. Versuch aber wenigstens einzusehen, dass deine "Ansichten" Folgen haben. Scheinbar "harmlose" Änderungen können und werden ganz gravierende Auswirkungen auf die gesamte Rechtsordnung haben. Insbesondere bei dieser in letzter Zeit vermehrt zu beobachtenden unsystematischen Sonderproblem-Rechtssetzung ist das der Fall.
Du kannst nicht einfach sagen "nur Sexwiederholungstäter kriegen keine neue Chance". Das ginge nur, wenn dahinter ein abstrakter Grundgedanke steckte. Dieser Gedanke, dass ein Widerholungstäter ganz sicher auch ein drittes und viertes Mal zuschlagen wird, ist aber allgemein. Und eben diese Allgemeinheit führt dazu, dass er auch auf andere Sachverhalte angewandt werden kann - und wird. Und dann passiert -vielleicht erst nach 10 oder 50 Jahren- etwas, was du vielleicht gar nicht gewollt hast: Dann wird jemandem, der ein zweites Mal beleidigt hat die Zunge rausgerissen - denn nur so können wir sicher sein, dass er es nicht ein drittes Mal tut. Ist er das dann auch selbst Schuld?