Sicherungsverwahrung

TMC|Eisen

Guest
Das Recht hat sowieso einige Macken: Ich sperre lieber einige Mehrfachtäter zu viel ein, als auch nur einen Unschuldigen zu gefährden. Denn der unbescholtene Bürger ist mir mehr wert, als Knastis die schon mehrfach anderen schweren Schaden zugefügt haben. Das Menschen in unserem Rechtssystem immer gleichviel gelten, halte ich für absurd.
Da müssen die Verbrecher halt mal zurückstecken und ob die nun "zu Objekten des Strafvollzuges" werden ist da einfach mal zweitrangig. Die hatten ihre Chance, im Gegensatz zu ihren Opfern.

Wollen wir hoffen, dass du niemals eine Hand an unser Rechtssystem legen darfst. Dass Menschen in unserem Land immer gleichviel gelten (sollten), ist die größte Errungenschaft, die wir in der Menschheitsgeschichte gesellschaftlich verbuchen können. Des Weiteren sind deine Überlegungen (Stichwort "Hardliner") selbst soziologisch und kriminologisch absoluter Schwachsinn. Es ist eben auch ein Element des Opferschutzes, etwaigen Tätern "goldene Brücken" zu bauen und sie zur Rückkehr zur Rechtstreue zu bewegen.

Es ist, als hätte man die Bildzeitung aufgeschlagen. Jeder rückfällige Sexualstraftäter wird als Beweis dafür angeführt, man könne Sexualstraftäter einfach grundsätzlich nicht mehr auf freien Fuß setzen. Und es verwundert auch niemanden, dass sich diese Forderung stets am emotional aufgeladenen Thema Sexualstraftäter entlädt. Kein Mensch interessiert sich dafür, wie viele ehemalige Sexualstraftäter inzwischen wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden konnten. Der "Eine" reicht schließlich aus, um eine Freilassung kategorisch auszuschließen. Sollten wir dieses Prinzip auch auf Diebe anwenden? Auf Betrüger? Sollte jemand, der eine Trunkenheitsfahrt begangen hat, nie wieder Auto fahren dürfen? Jemand, der wegen fahrlässiger Tötung strafbar ist, sollte vllt. auch für immer einsitzen, er könnte ja noch einmal unvorsichtig werden. Also wo zieht man die Grenze? Wo gesteht man einem Menschen die Chance zu, sich zu ändern? Jeder kann subjektiv nachvollziehen, dass der Vater einer vergewaltigten Tochter den Täter wohl sofort erschießen würde, hätte er die Gelegenheit. Jeder kann verstehen, dass die Emotionen, die solch grausame Taten in einem auslösen, sehr schnell den Ruf "sperrt diese Kreatur für immer weg" laut werden lassen. Und dennoch darf der Staat hier nicht einknicken, muss die Menschenwürde im Fokus behalten. Was subjektiv nachvollziehbar sein mag, ist objektiv dennoch falsch. Und der Staat bzw. unser Rechtssystem muss in Kauf nehmen, dass Gutachter falsche Prognosen abgeben, was mit zunehmender Intelligenz des Täters wahrscheinlicher ist. D.h. er muss in Kauf nehmen, dass er Menschen in die Freiheit entlässt, die man nicht hätte entlassen dürfen.

Es gibt hierzu KEINE Alternative.
 
Mitglied seit
31.03.2001
Beiträge
26.987
Reaktionen
521
diese kuschelpolitik mit straftätern ist einfach ein witz.

gerade in spanien gewesen. dort haben sie vor kurzem max-tempo 110 auf autobahnen und 0.0 promille grenze eingeführt. das ganze kombiniert mit _harten_ strafen.
seit dem sind alle unfall-, todesopfer-, etc.-statistiken hart runtergegangen.

ich frag mich warum in deutschland die leute so gegen harte strafen sind. es geht hier ja nicht um fälle von not (also dass eine arme mutter für ihr hungriges kind nen apfel stiehlt), sondern einfach nur um gewaltverbrechen aus geilheit, weil die leute wissen dass ihnen nix passiert.

wieviele vergewaltigungen gäb es wohl noch, wenn die strafe darauf kastration wäre?
1. ist ja mal ein gewaltiger Unterschied, ob man für irgendein Verkehrsvergehen statt...was weiß ich 500€, dann 2000€ zahlen muss oder so
oder ob man statt...was kriegt man max für Vergewaltigung...10 Jahre?...zu einem echten lebenslänglich (afaik ist lebenslänglich in DE doch nur = 25 Jahre, oder?) übergeht
2. wie morphium schon sagt, grade bei Gewalttaten ist doch mitlerweile klar, dass Straferhöhung da auch keinen mehr von abhält...sonst wären ja die Anzahl der Morde in allen US-Bundesstaaten deutlich gestiegen nach Abschaffung der Todesstrafe
Kann man Pädophilie überhaupt therapieren oder geht es da eher darum, die Betroffenen davon abzuhalten ihre Neigung auszuüben?!

Manchmal habe ich das Gefühl, dass zu viele Menschen der Meinung sind "Pädophil" oder auch "Homosexuell" wäre "heilbar".
Hm.
Sexuelle Neigungen gehen doch wesentlich tiefer als nur ein "der steht da drauf, zeig ihm ein paar Bilder und er ist "normal"" ... oder nicht?
Der Pädophile würde sich auch nie wirklich "wohl" fühlen, er müsste seine Triebe halt immer im Griff halten und würde eben in einem gewissen Masse drnter leiden, aber wer ein halbwegs vernünftiges Gerechtigkeitsbewusstsein hat, fühlt sich beim Unterdrücken seiner Triebe zumindest noch viel besser, als wenn er ne Straftat begeht und jemand anderem so etwas antut. Soweit soll das aber einigen wohl gelingen...am besten hält man sich dann natürlich auch noch von Kindern fern...man sollte dann nicht grad Kindergärtner/Lehrer werden ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Mitglied seit
10.08.2000
Beiträge
12.908
Reaktionen
1
Macki übertreibt hier maßlos. So ein Polizeistaat wäre nicht gerade wünschenswert.
Aber eins wundert mich: Der Täter war mehrfacher (!!) Sexualstraftäter. Ganz unabhängig von der Sicherheitsverwahrung - wieso zum Teufel ist seine Haftstrafe ausgelaufen? Der Idiot hat sich mehrfach an Kindern vergangen. Wieso hat er für seine vorherigen Verbrechen keine lebenslängliche Haftstrafe bekommen, so dass eine Sicherheitsverwahrung nicht nötig ist, weil er ja ganz regulär in Haft sitzt?
Das Strafmaß für Gewaltverbrechen scheint hier in Deutschland etwas .. seltsam zu sein. Kann mir einer der Juristen erklären, wie so etwas möglich ist?
 
Mitglied seit
15.08.2000
Beiträge
10.012
Reaktionen
820
@ MV: Das hat nix mit Polizeistaat zu tun. Es wird nicht mehr überwacht und benötigt auch nicht einen einzigen zusätzlichen Beamten die Leute mal ordentlich zu verknacken. Btw hast du das Prinzip von "lebenslänglich" in Deutschland nicht verstanden - es wird seinem Namen nämlich leider nicht gerecht.

Sollten wir dieses Prinzip auch auf Diebe anwenden? Auf Betrüger? Sollte jemand, der eine Trunkenheitsfahrt begangen hat, nie wieder Auto fahren dürfen? Jemand, der wegen fahrlässiger Tötung strafbar ist, sollte vllt. auch für immer einsitzen, er könnte ja noch einmal unvorsichtig werden. Also wo zieht man die Grenze?

Ganz einfach: Bei schweren Straftaten wie Mord, Vergewaltigung o.Ä.
Nur bei Straftaten dieser Art ist der Schaden im Falle einer Wiederholung so groß, dass ein lebenslanges Einsitzen gerechtfertigt ist, da durch solche Taten das Leben der Opfer zerstört, oder stark beeinträchtigt wird.
Jemand der wegen Trunkenheit am Steuer seinen Führerschein verliert, sollte den bei Wiederholungsgefahr auch nicht wiederbekommen. Nur ist das ein wenig schwerer Eingriff in seine Rechte.

Was subjektiv nachvollziehbar sein mag, ist objektiv dennoch falsch. Und der Staat bzw. unser Rechtssystem muss in Kauf nehmen, dass Gutachter falsche Prognosen abgeben,

Darum geht es in diesem Fall doch gar nicht. Die Sache war eindeutig: Die Leute sind gefährlich, die bleiben hinter Gittern. GEGEN die entsprechenden Gutachten bzw. Entscheidungen wurde aber dennoch das Urteil des EGMR umgesetzt und die Täter wieder laufengelassen. Darüber rege ich mich am meisten auf. Menschen werden zu Opfern von Straftaten, weil man unbedingt ein Rechtsurteil umsetzen muss, obwohl man weiß, dass es falsch ist.

Ach ja, @ heator: ich fasse zusammen: "Wie kannst du nur? Du bist anderer Meinung! Faschist, Verfassungsfeind!!1!1112"
lol.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mitglied seit
31.03.2001
Beiträge
26.987
Reaktionen
521
Jemand der wegen Trunkenheit am Steuer seinen Führerschein verliert, sollte den bei Wiederholungsgefahr auch nicht wiederbekommen. Nur ist das ein wenig schwerer Eingriff in seine Rechte.
dann fährt er halt bessoffen ohne Führerschein...wow
 
Mitglied seit
15.08.2000
Beiträge
10.012
Reaktionen
820
cool, also keine Strafen mehr für irgendjemanden, die Leute machen eh was sie wollen :deliver:
dümmere logik plz.
 
Mitglied seit
31.03.2001
Beiträge
26.987
Reaktionen
521
cool, also keine Strafen mehr für irgendjemanden, die Leute machen eh was sie wollen :deliver:
dümmere logik plz.
das zeigt nur wie schwer das mit dem Grenzen ziehen ist...um wen mit nem Auto platt zu fahren braucht man halt keinen Führerschein :angel:
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Wer faschistische meinungen vertritt muss damit rechnen als solcher bezeichnet zu werden. Da du auch selbst ablehnst zu denken und deinen dummen standpunkt kritisch zu hinterfragen ist mir meine zeit zu schade deinen mangel an humanistischer bildung auszugleichen
Eisen kennt dich wohl einfach noch nicht. :)
 
Mitglied seit
15.08.2000
Beiträge
10.012
Reaktionen
820
Definiere mal Faschismus. Dürfte ja bei deiner reichlichen humanistischen Bildung kein Problem sein.
 
Mitglied seit
18.09.2001
Beiträge
5.671
Reaktionen
1
Hab mir nicht den ganzen Thread durchgelesen. Aber klar ist ja auch das solche Überwachungen von Personen einiges an Personal fressen. Trotzdem denke ich auch das man die Leute nicht ihr Leben lang irgendwo einsperren kann. Beides kostet viel Geld. Daher müsste es die Möglichkeit geben den Leuten ein Beitrag zur Gesellschaft zur ermöglichen. Da wäre halt irgendwas mit Elektronischer Überwachung in Kontrollieren Arbeitsbereichen, entfernt von Wohngebieten nötig . Aber ob das vor allem in Deutschland realistisch ist glaub ich eher nicht...
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Definiere mal Faschismus. Dürfte ja bei deiner reichlichen humanistischen Bildung kein Problem sein.

Ein merkmal faschistischer systeme ist zum beispiel rechtliche willkür.wenn du das strafrechtliche rückwirkungsverbot aufhebst weiß keiner mehr was strafbar ist und wie welche tat geahndet wird. Damit begründest du juristische willkür. Aus diesem grund darf man nur für eine tat bestraft werden, die zur tatzeit auch strafbar war und nur so bestraft werden wie es zur tatzeit bestimmt war.

Die nazis haben dieses elementare gebot eines zivilisierten staates aufgehoben und du schlägst mit deinen ausführungen eine rückkehr zu derlei barbarei vor.
 

qwertzasdf1234

Guest
Ohne einen Kommentar gelesen zu haben:

Ich würde solchen Menschen genauso das Lebensrecht entziehen wie nem bissigen Pittbull. Es kann nicht sein dass solche Zeitbomben versucht werden, in die Gesellschaft re-integriert zu werden. Die einzigen Leidtragenden sind wir.

Ein Mensch lebt nie alleine, sondern ist immer Teil einer Gesellschaft.

Andernfalls bitte auf ne Insel schiffen.

Just my 2 Cents.
 

Benrath

Community-Forum
Mitglied seit
19.05.2003
Beiträge
19.677
Reaktionen
727
Ein merkmal faschistischer systeme ist zum beispiel rechtliche willkür.wenn du das strafrechtliche rückwirkungsverbot aufhebst weiß keiner mehr was strafbar ist und wie welche tat geahndet wird. Damit begründest du juristische willkür. Aus diesem grund darf man nur für eine tat bestraft werden, die zur tatzeit auch strafbar war und nur so bestraft werden wie es zur tatzeit bestimmt war.

Die nazis haben dieses elementare gebot eines zivilisierten staates aufgehoben und du schlägst mit deinen ausführungen eine rückkehr zu derlei barbarei vor.

Mal aus reiner neugierde wird das bei den DDR-"Mauerschützen" nicht vernachlässigt?
 
Mitglied seit
15.08.2000
Beiträge
10.012
Reaktionen
820
Ein merkmal faschistischer systeme ist zum beispiel rechtliche willkür.

Ein Beispiel ist keine Definition. Willst du es nochmal probieren, oder solche Titulierungen lieber unterlassen? Ich fände es nämlich spitze nicht grundlos beleidigt zu werden.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Die mauerschützenfälle sind in meinen augen auch ein schandfleck deutscher jurisprudenz. Siegerwillkür in ihrer schlimmsten form.

@mackia
Das ist kein beispiel sondern ein merkmal. Alle faschisten herrschaften sind willkür systeme. Dass sie noch andere merkmale haben spielt für diese diskussion keine rolle. Auch wenn man nur ein merkmal faschistischen denkens erfüllt ist das eine moralische bankrotterklärung.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

deleted_24196

Community-Forum
Mitglied seit
06.07.2001
Beiträge
19.787
Reaktionen
1
Ich frag mich immer wieso hier Mördern und Vergewaltigern mehr Lebensrechte eingeräumt werden als deren Opfern?
 
Mitglied seit
31.03.2001
Beiträge
26.987
Reaktionen
521
Andernfalls bitte auf ne Insel schiffen.
Dazu fällt mir was ein...hatte da mal nen Bericht gesehen (müsste aus den USA gewesen sein), da gab es ne Kleinstadt, wo quasi nur Vergewaltiger etc gewohnt haben, die wieder aus dem Knast waren....allerdings sind die da freiwillig hingezogen, weil immer wenn ihre Vergangenheit rauskam die Nachbarn sie natürlich gemobbt haben etc.
Dürfte man (rein rechtlich) jemanden dazu zwingen nach dem Knast nach "Vergewaltigerstadt" zu ziehen?
 
Mitglied seit
25.12.2005
Beiträge
3.261
Reaktionen
2
Anscheinend nicht so nötig, wie das in diesem Fall völlig sinnlose Rückwirkungsverbot zu beachten.



Erstmal gilt die Unschuldsvermutung, wenn einer aber schon mehrfach Verbrechen begangen hat, fällt die weg.
So einfach ist das in meiner Welt.

Warum hängst du dich an dem Rückwirkungsverbot auf, das vielleicht 100 Fälle betrifft von denen nochmal ein kleiner Teil rückfällig wird während du mit der Unschuldsvermutung zehntausende potentiell pädophile Familienväter unkontrolliert lässt? Selbst wenn nur ein minimaler Prozentsatz sich mal am eigenen Nachwuchs oder anderen Kindern vergreift wären das viel mehr Taten als die der "Monster" die mehrfach rückfällig werden.

Logisch wäre da wohl eine verpflichtende Überprüfung auf Pädophilie für jeden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

TMC|Eisen

Guest
@ Heator: Bzgl. der Mauerschützenfälle gebe ich dir Recht. Da standen vor allem politische Erwägungen im Vordergrund.

@ Morphium: Woran leitest du diese Unterstellung denn ab?

Wenn ich manche Kommentare hier lese, wird mir wieder bewusst, warum wir Plebiszite über wichtige Fragen niemals zulassen dürfen. Andernfalls gäbe es schon morgen die Todesstrafe für Sexualstraftäter. Als ich in den Semesterferien Schichtarbeit in einem Chemiekonzern verrichtete, hatte ich während der Nachtschichten immer angeregte Diskussionen über derartige Themen. Mir wurde damals klar, wie eine Abstimmung über so eine Frage ausfallen muss. Es mag undemokratisch klingen, aber ich hoffe, dass es nie zu so einem Plebiszit kommen wird, man muss das Volk manchmal anscheinend zu seinem Glück zwingen. Wer sich ernsthaft mit Rechtsphilosophie und Strafgründen auseinandersetzt, kann m.E. nicht zu solchen Schlüssen kommen. Aber es ist unheimlich traurig, zu sehen, was selbst angehende Akademiker von sich geben, das ist beschämend.
 
Zuletzt bearbeitet:

deleted_24196

Community-Forum
Mitglied seit
06.07.2001
Beiträge
19.787
Reaktionen
1
Natürlich ist das der Fall.

Wer in einem freiheitlichen rechtsstaat leben will muss in kauf nehmen, dass ab und zu was schiefgeht und ein kind getötet wird. Pech, ist halt so.

Es wird Freiheit für Mörder verlangt weil es unmenschlich ist lebenslang eingesperrt zu sein. Auf der anderen Seite wird gesagt "Tjoa, ab und zu wird halt jemand umgebracht, ist halt Pech!". Ist es nicht unmenschlich wissentlich Leute laufen zu lassen die gemordet haben?
 
Mitglied seit
31.03.2001
Beiträge
26.987
Reaktionen
521
Es wird Freiheit für Mörder verlangt weil es unmenschlich ist lebenslang eingesperrt zu sein. Auf der anderen Seite wird gesagt "Tjoa, ab und zu wird halt jemand umgebracht, ist halt Pech!". Ist es nicht unmenschlich wissentlich Leute laufen zu lassen die gemordet haben?
jo und Menschen werden auch grundsätzlich nur von Leuten ermordet die deswegen schonmal im Knast saßen :dead:
 

deleted_24196

Community-Forum
Mitglied seit
06.07.2001
Beiträge
19.787
Reaktionen
1
Wieso der Staat. Ich habe "warum hier ..." geschrieben.

@Btah
Sollte man das Wohl der restliche Bevölkerung nicht höher werten als das kümmerliche Leben eines mehrfachen Vergewaltigers/Mörders?
 

FCX

Mitglied seit
28.02.2009
Beiträge
3.585
Reaktionen
0
Danke Heator, jetzt ist mir vieles klar.
 
Mitglied seit
25.12.2005
Beiträge
3.261
Reaktionen
2
Wieso der Staat. Ich habe "warum hier ..." geschrieben.

Weil hier über die Eingriffsmöglichkeiten/pflichten des Staates argumentiert wird? Was ich mit dem Kerl machen würde der meine Tochter vergewaltigt ist doch überhaupt nicht der Punkt der Diskussion, dass manche Leute das nie begreifen ist echt unfassbar.
 

deleted_24196

Community-Forum
Mitglied seit
06.07.2001
Beiträge
19.787
Reaktionen
1
Achso. Du greifst mich persönlich an weil ich meine Meinung sage. Ich wiederum darf keine Aussagen anderer User kritisieren? :rofl2:
 
Mitglied seit
31.03.2001
Beiträge
26.987
Reaktionen
521
@Btah
Sollte man das Wohl der restliche Bevölkerung nicht höher werten als das kümmerliche Leben eines mehrfachen Vergewaltigers/Mörders?
Bin mir nicht 100% sicher...aber ich glaub (mehrfache) Mörder waren in Bezug auf Sicherungsverwahrung nie ein Thema...
 

ROOT

Technik/Software Forum, Casino Port Zion
Mitglied seit
17.11.2002
Beiträge
7.037
Reaktionen
37
Ort
MS
Ich frag mich immer wieso hier Mördern und Vergewaltigern mehr Lebensrechte eingeräumt werden als deren Opfern?

Wieso denn das?
Inwiefern werden denn einem Verbrechensopfer weniger Lebensrechte eingeräumt?

So wie ich das sehe teilt sich das hier in ein Lager, das jedem Mensch die gleichen Lebensrechte einräumt, und ein (bedenklich großes) Lager, das die Lebensrechte von Mördern und Vergewaltigern über deren Strafe hinaus einschränken oder ihnen sogar gänzlich verweigern will.
 

FCX

Mitglied seit
28.02.2009
Beiträge
3.585
Reaktionen
0
Wieso denn das?
Inwiefern werden denn einem Verbrechensopfer weniger Lebensrechte eingeräumt?

So wie ich das sehe teilt sich das hier in ein Lager, das jedem Mensch die gleichen Lebensrechte einräumt, und ein (bedenklich großes) Lager, das die Lebensrechte von Mördern und Vergewaltigern über deren Strafe hinaus einschränken oder ihnen sogar gänzlich verweigern will.

Wer leichtfertig Mörder und Vergewaltiger auf die Gesellschaft loslässt ist spielt mit dem Leben der Opfer und ist an ihrem Tode mindestens genauso Schuld wie der Mörder selbst.
Jeder hat ne zweite Chance verdient aber bei Leuten die schon vielfach rückfällig geworden sind sollte irgendwann mal schluss sein. Es gibt soviele Fälle in denen die Menschenrechte aus gutem Grund eingeschränkt werden, das hier ist nur ein weiterer.
 

deleted_24196

Community-Forum
Mitglied seit
06.07.2001
Beiträge
19.787
Reaktionen
1
# an FCX

Wollte gerade einen ähnlichen Post verfassen. Aber nun denn...
 
Mitglied seit
13.06.2005
Beiträge
19.739
Reaktionen
1.631
Ort
Baden/Berlin
So wie ich das sehe teilt sich das hier in ein Lager, das jedem Mensch die gleichen Lebensrechte einräumt, und ein (bedenklich großes) Lager, das die Lebensrechte von Mördern und Vergewaltigern über deren Strafe hinaus einschränken oder ihnen sogar gänzlich verweigern will.

Ich glaube hier reden viele aneinander vorbei.

Ich für meinen Teil halte das Rechtssystem schon für ganz in Ordnung, die Frage die mich halt beißt ist, warum die Menschenwürde ein ständig bestehendes Recht auf eine theorethische Freilassung impliziert.

Angenommen jemand bringt jemanden kaltblütig und gezielt um (Mord). Dann soll der Mann seine Strafe bekommen und wenn die abgesessen ist ist er wieder auf freiem Fuß. Verständlich und ok (auch wenn eventuell das Straßmaß völlig Banane ist). Sollte dieser Mann jedoch wieder jemanden umbringen sehe ich nicht ein warum die Justiz ihn anschließend nicht wirklich für ein echtes lebenslänglich einbuchten darf. Mit welchem Recht soll dieser Mensch wieder in die Gesellschaft integriert werden? Woher nimmt er das Recht auf eine Resozialisierung? Hatte er denn diese Chance nicht schon einmal nicht genutzt?

ich glaube das Problem liegt hier in der Kommunikation zwischen den einzelnen Lagern. Die "Hardliner" wollen nicht, dass jemand über sein Strafmaß hinaus willkürlich festgehalten wird, sie möchten einfach nur deutlich krassere Straßmaße um eben jemanden wirklich für Jahre/für immer aus dem Verkehr/der Gesellschaft zu ziehen.
 
Mitglied seit
17.06.2004
Beiträge
397
Reaktionen
0
Auch wenn ich Dir beim Hauptthema recht gebe, muss ich das hier doch kommentieren:

Die mauerschützenfälle sind in meinen augen auch ein schandfleck deutscher jurisprudenz. Siegerwillkür in ihrer schlimmsten form.

Mit dem Argument könnte man auch Teile der NS-Prozesse verdammen, wenn tausendfacher Mord zu der Zeit legal war. Bei den Mauerschützen (und den Nazis, aber keine Gleichsetzung) finde ich es gut, dass sozusagen ein überstaatliches, nicht erst positiv zu setzendes Recht gilt, das zum Beispiel immer den Mord an Unschuldigen unter Strafe stellt. Siehe die Soldaten, die in Ägypten Demonstranten erschossen haben - möglicherweise legal, aber eben dennoch juristisch zu ahnden.

Das gilt aber natürlich nicht für den hier diskutierten Fall.
 
Mitglied seit
25.12.2005
Beiträge
3.261
Reaktionen
2
Ich glaube hier reden viele aneinander vorbei.

Ich für meinen Teil halte das Rechtssystem schon für ganz in Ordnung, die Frage die mich halt beißt ist, warum die Menschenwürde ein ständig bestehendes Recht auf eine theorethische Freilassung impliziert.

Angenommen jemand bringt jemanden kaltblütig und gezielt um (Mord). Dann soll der Mann seine Strafe bekommen und wenn die abgesessen ist ist er wieder auf freiem Fuß. Verständlich und ok (auch wenn eventuell das Straßmaß völlig Banane ist). Sollte dieser Mann jedoch wieder jemanden umbringen sehe ich nicht ein warum die Justiz ihn anschließend nicht wirklich für ein echtes lebenslänglich einbuchten darf. Mit welchem Recht soll dieser Mensch wieder in die Gesellschaft integriert werden? Woher nimmt er das Recht auf eine Resozialisierung? Hatte er denn diese Chance nicht schon einmal nicht genutzt?

ich glaube das Problem liegt hier in der Kommunikation zwischen den einzelnen Lagern. Die "Hardliner" wollen nicht, dass jemand über sein Strafmaß hinaus willkürlich festgehalten wird, sie möchten einfach nur deutlich krassere Straßmaße um eben jemanden wirklich für Jahre/für immer aus dem Verkehr/der Gesellschaft zu ziehen.

Bei lebenslanger Haft hat man praktisch nur noch zwei Möglichkeiten:
Entweder man macht es als reine Schutzmaßnahme für die Gesellschaft indem man sie nie wieder rauslässt, ihnen aber dennoch normale Annehmlichkeiten in ihren Wohnbereichen lässt, was dann dazu führt das der Pöbel sich über die "Kuscheljustiz" aufregt und dass die Gefangenen es besser hätten als "der hart arbeitende rechtschaffene Bürger",
oder man scheißt auf die Menschen, sperrt sie Amistyle ein und tut gerade das nötigste um sie am Leben zu halten, was wiederum das Leben unschuldiger Wärter in Gefahr bringt weil die Gefangenen nichts zu verlieren haben. (+Knastverbindungen, Parallelgesellschaft und was sich da nicht noch alles für Probleme entwickeln)

Die theoretische Möglichkeit entlassen zu werden ist der wichtigste Punkt um dem entgegenzuwirken, auch wenn man dafür die Situation in Kauf nehmen muss, dass mal jemand fehlerhafterweise entlassen wird UND nochmal rückfällig wird.
 

ROOT

Technik/Software Forum, Casino Port Zion
Mitglied seit
17.11.2002
Beiträge
7.037
Reaktionen
37
Ort
MS
Ich glaube hier reden viele aneinander vorbei.

Ich für meinen Teil halte das Rechtssystem schon für ganz in Ordnung, die Frage die mich halt beißt ist, warum die Menschenwürde ein ständig bestehendes Recht auf eine theorethische Freilassung impliziert.

Angenommen jemand bringt jemanden kaltblütig und gezielt um (Mord). Dann soll der Mann seine Strafe bekommen und wenn die abgesessen ist ist er wieder auf freiem Fuß. Verständlich und ok (auch wenn eventuell das Straßmaß völlig Banane ist). Sollte dieser Mann jedoch wieder jemanden umbringen sehe ich nicht ein warum die Justiz ihn anschließend nicht wirklich für ein echtes lebenslänglich einbuchten darf. Mit welchem Recht soll dieser Mensch wieder in die Gesellschaft integriert werden? Woher nimmt er das Recht auf eine Resozialisierung? Hatte er denn diese Chance nicht schon einmal nicht genutzt?

ich glaube das Problem liegt hier in der Kommunikation zwischen den einzelnen Lagern. Die "Hardliner" wollen nicht, dass jemand über sein Strafmaß hinaus willkürlich festgehalten wird, sie möchten einfach nur deutlich krassere Straßmaße um eben jemanden wirklich für Jahre/für immer aus dem Verkehr/der Gesellschaft zu ziehen.

Das ist doch irgendwie total willkürlich.
Was ist denn beim zweiten Mal anders als beim ersten? Warum soll ich den härter bestrafen als vorher? Wieso nicht erst beim dritten Mal?
Warum genau eine Chance auf Resozialisierung, wenn ein 5fach verurteilter Einbrecher sie 5mal bekommt?

Durch welchen genauen Umstand sollte er auf einmal sein Recht auf Resozialisierung oder Recht auf die Aussicht, irgendwann einmal freigelassen zu werden, verwirken?
 

FCX

Mitglied seit
28.02.2009
Beiträge
3.585
Reaktionen
0
Was ist denn beim zweiten Mal anders als beim ersten? Warum soll ich den härter bestrafen als vorher? Wieso nicht erst beim dritten Mal?

Weils das zweite mal ist? Wenn man eine Bewährungsstrafe bekommt und wieder straffällig wird "erhöht" sich im Grunde auch das Strafmaß. Warum also hier nicht?

Warum genau eine Chance auf Resozialisierung, wenn ein 5fach verurteilter Einbrecher sie 5mal bekommt?

Weil Diebstahl ein etwas anderes Kaliber hat als Mord? Über geklautes Eigentum kann man hinwegsehen. Über unschuldige ermordete und misshandelte Kinder nicht. Bzw man sollte es nicht, gemacht wirds ja im endeffekt trotzdem. Ist halt Pech.

In der Justiz eine Maßnahme abzulehen weil sie "Willkürlich" ist, ist im übrigen der Witz des Jahrtausends. Nenn mir doch mal etwas im Rahmen unseres Rechtssystems das NICHT willkürlich ist. Angefangen vom Strafmaß bis zur Einschätzung der Sachlage bei der Verurteilung ist da ALLES willkürlich.
 

TMC|Eisen

Guest
FCX, wie wäre es, du lässt diesen polemischen Unsinn einfach? Schlag doch mal das Wort Willkür nach und beschäftige dich anschließend ein wenig mit den Rechtswissenschaften, bevor du weiter solch erbärmliche Kommentare ablässt. Dazu fällt einem nichts mehr ein... nein, du hast vermutlich Recht, wir leben in einer Bananenrepublik, das Rechtssystem ist geprägt durch reine Willkür, wo bleiben nur die Standgerichte?
Und zu deiner geistreichen Signatur: HeatoR hat vollkommen Recht mit dieser Aussage, aber das zu verstehen ist dir leider nicht vergönnt. Über die Gründe lässt sich nur mutmaßen...
 
Mitglied seit
30.11.2007
Beiträge
2.385
Reaktionen
16
Ich halte von Sicherheitsverwahrung grundsätzlich nichts, das hat für mich nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun. Dieses "gnihihi, du hast deine Strafe abgesessen aber ob du dann wieder frei kommst überlegen wir uns noch mal" von der Sicherungsverwahrung halte ich für sehr bedenklich. Schutz der Bevölkerung ist ja schön und gut aber Präventivstrafen (und um nichts anderes handelt es sich hier) sind mit meinem Rechtsverständnis nicht zu vereinbaren. Man kann ja auch lebenslänglich geben, wenn ein Täter nicht mehr freikommen soll, das ist dann wenigstens bedründet und juristisch einwandfrei. Man muss sich ja auch mal vor Augen halten, dass nicht nur Mörder und Vergewaltiger in Sicherrungsverwahrung sitzen sondern auch Einbrecher und Brandstifter, da wird der Schutz der Bevölkerung doch etwas leichtfertig als Argument genommen.
 
Oben