Sicherungsverwahrung

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Man kann ja auch lebenslänglich geben, wenn ein Täter nicht mehr freikommen soll, das ist dann wenigstens bedründet und juristisch einwandfrei

Nur das Lebenslänglich eben nicht lebenslänglich ist. Sonst bräuchte es ja auch keine Sicherungsverwahrung...
 
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Belanglos. Hunderte kommen durch das (vernünftige) Urteil frei, einer davon wird rückfällig. Und selbst wenn in den nächsten Monaten noch einer oder zwei dazukommen - beim Hobeln fallen halt Späne, unser Justizsystem hält das locker aus.

Ihr seht nur diese einzige Meldung im Nachrichtenportal XY und werdet cholerisch.


Interessant ist allerdings, dass man auf SPON keinen Foren-Thread dazu eröffnet hat, ausgesprochen schade. Falls der noch folgen sollte, werde ich ein paar Highlights hier reinkopieren.
 
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Belanglos. Hunderte kommen durch das (vernünftige) Urteil frei, einer davon wird rückfällig. Und selbst wenn in den nächsten Monaten noch einer oder zwei dazukommen - beim Hobeln fallen halt Späne, unser Justizsystem hält das locker aus.

Die Späne fallen aber auf der falschen Seite. Wenn man sowieso Fehler macht, warum buchtet man dann nicht lieber ein paar Verbrecher zu lange ein?
Würde das unser Justizsystem nicht aushalten?

SPON schrieb:
Allein im vergangenen Jahr wurden zwei Sexualstraftäter trotz negativer Prognose aus der JVA Werl entlassen. Das bestätigte Leiter Michael Skirl.
Die Polizei sicherte im September 2010 den Menschen in der Nordstadt zu, alles für den Schutz der Bevölkerung zu tun. 20 bis 25 Beamte wurden für die Rund-um-die-Uhr-Bewachung von K. eingesetzt, berichtete die WAZ-Mediengruppe.

So einen Scheiss kann kein Mensch ernsthaft als sinnvoll bezeichnen.
 
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Weil wir den Verbrechern per Urteil zugesichert haben, dass sie am Soundsovielten aus dem Knast kommen. Und darauf muss man sich verlassen können.
 

ROOT

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Und welche "paar" willst du dann trotzdem länger wegsperren, obwohl sie laut Gutachten resozialisiert sind?

Wenn schon musst du sie alle länger festhalten, und dann sitzen 100 Menschen jahrelang hinter Gittern, weil 2 oder 3 von Ihnen unter Umständen nicht die Kurve kriegen würden.
Das grenzt ja schon an Sippenhaft...
 
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verbrecher zu lange einbuchten ist wie wenn man unschuldige verurteilt, überspitzt gesagt. die haben ihre strafe abgesessen und damit sollte es gut sein, wenn das nicht gefällt kann man eventuell damit argumentieren, dass das strafmaß zu gering ist für bestimmte vergehen.

edit: ok hatte das fenster ne weile nicht aktualisiert..
 

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Belanglos. Hunderte kommen durch das (vernünftige) Urteil frei, einer davon wird rückfällig. Und selbst wenn in den nächsten Monaten noch einer oder zwei dazukommen - beim Hobeln fallen halt Späne, unser Justizsystem hält das locker aus.

Ihr seht nur diese einzige Meldung im Nachrichtenportal XY und werdet cholerisch.


Interessant ist allerdings, dass man auf SPON keinen Foren-Thread dazu eröffnet hat, ausgesprochen schade. Falls der noch folgen sollte, werde ich ein paar Highlights hier reinkopieren.

Angesichts der Tatsache das ich etwa 3 mal im Monat von mehrfachstraftätern lese die rückfällig werden wage ich irgendwie zu bezweifeln das das immer einer von hunderten ist. Und die Zusicherung das sie am tag X freikommen müsste man halt bei entsprechenden Fällen entfernen.
 
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Und die Zusicherung das sie am tag X freikommen müsste man halt bei entsprechenden Fällen entfernen.
Hätte man halt festlegen müssen, als das Urteil gesprochen wurde. Hat man aber nicht. Dementsprechend gibts jetzt halt noch ne Handvoll Täter, die, bis das Problem sich auf biologischem Weg löst, uns Kopfzerbrechen bereiten.
 
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Ich bin der Ansicht, dass jeder Mensch eine 2. Chance verdient hat. Auch ein Mörder. Aber es sollte exakt bei dieser 2. Chance bleiben. Selbstverständlich ist es unfassbar beschissen, wenn jmd., der schon mal im Knast war, nocheinmal tötet. Aber ganz ehrlich: Ich wäre dazu bereit, dieses Risiko in Kauf zu nehmen.

@FCX: Die Tatsache, dass man viel darüber liest, hat überhaupt nichts mit der Gesamtverteilung zu tun. Man liest in bestimmten Medien auch dauernd von Jugendstraftätern, obwohl die Gesamtzahlen rückläufig sind und nur einzelne Delikte brutaler werden.

und noch # and ROOT und Heator.
 
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Angesichts der Tatsache das ich etwa 3 mal im Monat von mehrfachstraftätern lese die rückfällig werden wage ich irgendwie zu bezweifeln das das immer einer von hunderten ist. Und die Zusicherung das sie am tag X freikommen müsste man halt bei entsprechenden Fällen entfernen.
Ich lese nie was in Ladendiebstählen in Zeitungen, ich glaub es klaut keiner mehr heutzutage :elefant:
 

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Hätte man halt festlegen müssen, als das Urteil gesprochen wurde. Hat man aber nicht. Dementsprechend gibts jetzt halt noch ne Handvoll Täter, die, bis das Problem sich auf biologischem Weg löst, uns Kopfzerbrechen bereiten.

Mir gehts auch nicht darum das Leute die vor 10 Jahren verurteilt worden sind auf einmal gesagt wird: "Ätsch wir lassen dich doch nicht frei" sondern darum das Leute die mehrfach wegen schweren Straftaten verurteilt werden nicht immer wieder rauskommen sondern eben irgendwann drin bleiben müssen wenn sie mehrfach rückfällig geworden sind. Wo gehobelt fallen Späne, aber man muss nicht unnötig leben opfern. Wie groß ist denn die Wahrscheinlichkeit das jemand der 3 mal rückfällig wurde nach der 4ten Entlassung nicht nochmal Rückfällig wird? Ich würde mal sagen etwa bei null.


Die Tatsache, dass man viel darüber liest, hat überhaupt nichts mit der Gesamtverteilung zu tun.
Thx Captain Obvious das war mir ja völlig neu. Trotzdem stelle ich diese völlig aus der Luft gegriffenen Verhältnisse von 1 zu X00 jetzt ganz dreist einfach mal in Frage.
 
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Wie groß ist denn die Wahrscheinlichkeit das jemand der 3 mal rückfällig wurde nach der 4ten Entlassung nicht nochmal Rückfällig wird? Ich würde mal sagen etwa bei null.
das wird schon rein rechnerisch schwer, wenn jemand 4mal wegen einer Gewalttat verurteilt wird, heißt dass im Endeffekt das derjenige ja mindestens locker mal 40 Jahre Knast, wahrscheinlich sogar mehr, da dürfte der wohl spätestens im letzten Aufenthalt irgendwann abdanken ;)
 

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Du stellst dich schon absichtlich blöd oder? Mach aus der 3 ne 2 oder vma ne 1. Ändert nicht viel an der Wahrscheinlichkeit. Jemand der 2 mal gemordet hat und womöglich nocht gefallen daran gefunden hat, wird auch weiter morden. Leute die man resozialisieren kann werden in der Regel gar nicht rückfällig. Wenn eine Resozialisierung einmal nicht funktioniert hat, wird sie auch bei 1000 Wiederholungen nicht funktionieren. Und wenn wir mal von dem Fall hier ausgehen. 51 Jahre alt. Vermutlich nicht jedesmal lebenslänglich bekommen sondern < 10 Jahre, dann passt das auch schon wieder mit 4 mal. Ist ja nicht so das die Leute immer Lebenslänglich kriegen würden, geschweige denn das sie dann wirklich die volle Strafe absitzen müssen.
 
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Mir gehts auch nicht darum das Leute die vor 10 Jahren verurteilt worden sind auf einmal gesagt wird: "Ätsch wir lassen dich doch nicht frei" sondern darum das Leute die mehrfach wegen schweren Straftaten verurteilt werden nicht immer wieder rauskommen sondern eben irgendwann drin bleiben müssen wenn sie mehrfach rückfällig geworden sind. Wo gehobelt fallen Späne, aber man muss nicht unnötig leben opfern. Wie groß ist denn die Wahrscheinlichkeit das jemand der 3 mal rückfällig wurde nach der 4ten Entlassung nicht nochmal Rückfällig wird? Ich würde mal sagen etwa bei null.
Also der aus dem Artikel wurde einmal verurteilt. Oder seh ich da was falsch?
 
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Du stellst dich schon absichtlich blöd oder? Mach aus der 3 ne 2 oder vma ne 1. Ändert nicht viel an der Wahrscheinlichkeit. Jemand der 2 mal gemordet hat und womöglich nocht gefallen daran gefunden hat, wird auch weiter morden. Leute die man resozialisieren kann werden in der Regel gar nicht rückfällig. Wenn eine Resozialisierung einmal nicht funktioniert hat, wird sie auch bei 1000 Wiederholungen nicht funktionieren. Und wenn wir mal von dem Fall hier ausgehen. 51 Jahre alt. Vermutlich nicht jedesmal lebenslänglich bekommen sondern < 10 Jahre, dann passt das auch schon wieder mit 4 mal. Ist ja nicht so das die Leute immer Lebenslänglich kriegen würden, geschweige denn das sie dann wirklich die volle Strafe absitzen müssen.
ich könnte dich ja auch fragen, ob du absichtlich so Unmengen dummer Beispiele bringst
du glaubst also, dass jemand der bereits rückfällig (und damit ja zB vorbestraft ist, was ja nochmal schwerer wiegt, wenn es die gleiche "Verbrechensecke" ist) geworden ist, gute Chancen hat nicht die Höchstrafe zu kriegen UND vorzeitig entlassen zu werden...kann ich mir eher nicht vorstellen :p

@morphium das ändert aber nichts daran, dass er nach der (vermeintlichen) Resozialisierung "nur" einmal rückfällig geworden ist...vor der Strafe kann man schlecht von Rückfällen reden -_-
 

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Wenn ich jemanden 3-4 mal mit Alkohol am Steuer erwische, und damit meine ich keine 0,5 Promille, dann kann ich davon ausgehen, dass es auch ein fünftes, sechstes oder sogar siebtes Mal passiert.

Und wenn sich jemand mehrfach an mehreren Jungen vergangen hat, kann ich ebenfalls davon ausgehen, dass diese Person nach dem Knast wieder den gleichen Scheiss macht!
 

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Also der aus dem Artikel wurde einmal verurteilt. Oder seh ich da was falsch?

Jo, eine verurteilung wegen mehrerer identischer Straftaten. Dann war die Überwachung 1 Monat weg und zack hat er sich nen Mädchen vorgenommen. Da scheint die Resozialisierung wirklich geholfen zu haben, immerhin hat er wohl seine sexuellen Vorlieben gewechselt. Und wenns nach mir ginge würde der Typ halt nie wieder aus dem Gefängnis kommen. So wie die Sache im Moment aussieht kann der mit mitte 60 die nächste Vergewaltigung begehen.


/edit bevor das wieder ein Experte in den falschen Hals kriegt distanziere ich mich an der Stelle ausdrücklich von dem was Morphium hier schreibt. Mir gehts um mehrfach rückfällig werden, sprich verurteilt, strafe abgesessen, neue Straftat. Wenn einer mehrere Straftaten begeht bevor er verurteilt wird ist das was anderes. Wobei ich Serien Mörder/Vergewaltiger auch deutlich härter bestrafen würde als es derzeit der Fall ist aber das ist nen anderes Thema.
 
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Einmal weil er sich MEHRMALS an Jungen vergangen hat.
Wenn ich 25x in einem Laden Kaugummi klaue, muss ich auch nicht 25x die 400 Euro Strafe zahlen.
Und ich würde auch jemandem zutrauen, "auf den Pfad der Tugend zurückzukehren", wenn er 25x Kaugummi geklaut hat. Genauso wie bei 1x.

Er muss doch überhaupt erstmal in den Knast kommen, bevor das auf ihn wirken könnte, oder Resozialisierungsprogramme, oder sonstwas.

Da scheint die Resozialisierung wirklich geholfen zu haben, immerhin hat er wohl seine sexuellen Vorlieben gewechselt.
Die hilft natürlich nicht immer.
 
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Die hilft natürlich nicht immer.

Ich behaupte mal das sie bei Sexualstraftätern die bereits mehrere Straftaten begangen haben so gut wie nie hilft. Einfach deshalb weil diese Leute meist nicht ganz richtig gepolt sind im Kopf und es sich dabei fast immer um zwanghaftes/triebhaftes Verhalten handelt. Aber ich bin kein Psychologe von daher lasse ich mich da auch gerne eines besseren belehren.

/edit eben mal google befragt. Rückfallquote bei sexuellen Gewaltverbrechen 19%, bei Kindesmissbrauch 22%. Soviel zum Thema einer unter hunderten. Jeder 5te triffts eher.
 
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Gelöschtes Mitglied 137386

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Wer leichtfertig Mörder und Vergewaltiger auf die Gesellschaft loslässt ist spielt mit dem Leben der Opfer und ist an ihrem Tode mindestens genauso Schuld wie der Mörder selbst.
Jeder hat ne zweite Chance verdient aber bei Leuten die schon vielfach rückfällig geworden sind sollte irgendwann mal schluss sein. Es gibt soviele Fälle in denen die Menschenrechte aus gutem Grund eingeschränkt werden, das hier ist nur ein weiterer.

na dann zeig mir mal, wie du die menschenwürde einschränken willst. oh wait, die ist ja uneinschränkbar...nagut, den artikel können wir ja ändern. oh wait, ewigkeitsgarantie.

naja mist, schaffen wir das GG halt ab und gründen n neues land. nennen wir es idiotenrepublik der bildzeitungsleser. da könnte man dann nach belieben rückwirkende strafen festlegen, menschenwürde spielte keine rolle mehr und die unschuldsvermutung schaffen wir für mehrfachtäter auch ab. sollen die schweine doch beweisen, dass sie es nicht waren. :uglyup:

nochmal:
hier wird immer wieder haftstrafe und sicherungsverwahrung durcheinandergewürfelt. auch schemil fragte, mmn. zurecht, ob sich aus der menschenwürde ein recht auf resozialisierung ergibt.

die antwort ist ein jein. die menschenwürde ist nicht dadurch verletzt, dass jemand lange zeit, womöglich auch bis an sein lebensende im gefängnis sitzt. es geht jedoch im kern um folgendes:

eine haftstrafe ist eine bestrafung für eine tat. d.h. der anknüpfungspunkt für den entzug der freiheit und für die damit verbundene einschränkung der grundrechte des täters ist seine handlung, mit der er rechte anderer sowie die rechtsordnung verletzt hat. darauf reagiert der staat mit einer schuld und tatangemessenen STRAFE.

hat der täter diese strafe verbüßt, so hat er seine schuld an der gesellschaft beglichen und darf bzw. muss wieder als mitglied der gesellschaft integriert werden.

bleibt der täter jedoch auch NACH der verbüßung der strafe so gefährlich für die gesellschaft, dass eine freilassung eine zu große gefahr für die allgemeinheit bedeutet, so muss er im wege der sicherungsverwahrung weiter in gefangenschaft bleiben. anknüpfungspunkt ist aber nicht mehr die tat im eigentlichen sinne, sondern seine abstrakte gefährlichkeit.

weil aber damit die strafzumessung von einem "gegenwert" ,wenn man so will, der tat entkoppelt ist muss der täter zumindest theoretisch die chance haben irgendwann in freiheit zu gelangen. dieses irgendwann bestimmt sich auf den zeitpunkt ab dem er keine gefahr mehr für die gesellschaft darstellt. denn wenn dem so ist, dann gibt es keinen anknüpfungspunkt mehr für die entziehung der freiheit: die schuld der tat ist verbüßt, die gefährlichkeit für eine nachträgliche verwahrung besteht nicht mehr.

nicht die sicherungsverwahrung ist damit ein verstoß gegen die menschenwürde, sondern eine sicherungsverwahrung ohne geeigneten grund, d.h. ohne temporäre überprüfung ob des noch immer bestehenden verwahrgrundes.

klartext für die bild-fraktion:
die bösen bösen bösen kinderficker können für immer hinter gittern bleiben, falls sie denn für gefährlich gehalten werden.

dass solche als ungefährlich eingestuft werden, die es nicht sind - das sind fehler der beurteilenden sachverständigen. bis wir aber was besseres als psychiatrische gutachten zur beurteilung dieser frage haben, müssen wir mit einer fehlerquote leben.
 
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na dann zeig mir mal, wie du die menschenwürde einschränken willst. oh wait, die ist ja uneinschränkbar...nagut, den artikel können wir ja ändern. oh wait, ewigkeitsgarantie.

Was ist denn das für eine behinderte Denkweise. Entweder du kannst das auch inhaltlich begründen, oder ich komme dir auch gay und laber los, was du für ein super Nazi gewesen wärst, wenn für dich jedes Gesetz unumstößlich ist und ohne zu reflektieren befolgt wird.

bleibt der täter jedoch auch NACH der verbüßung der strafe so gefährlich für die gesellschaft, dass eine freilassung eine zu große gefahr für die allgemeinheit bedeutet, so muss er im wege der sicherungsverwahrung weiter in gefangenschaft bleiben.

Wichtig ist, auch dass du dies hier schreibst, gleichzeitig aber die Freilassung der Verbrecher, bei denen die Gefährlichkeit festgestellt wurde, auf Grundlage des EGMR-Urteils verteidigst.
Entscheide dich.
 
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Gelöschtes Mitglied 137386

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oh man ey, habt ihr nicht zumindest auch eine stunde verfassungsrecht oder sowas beim bund? kann doch echt nicht sein, dass jemand, der einen eid auf die verfassung schwört sie nicht nur aufs übelste missachtet sondern auch noch nicht den geringsten schimmer von der verfassung an sich hat.

ich habe wirklich keine lust deinen prof zu spielen, nimm dir bitte ein buch ( ernstgemeint ) und lies etwas über das GG, seine entstehungsgeschichte, den art.1 des GG, seine bedeutung und seine begründung.
und dann setze dich bitte mit den entscheidungen des BverfG zur menschenwürde ausseinander. du bist nämlich nicht der erste schlaumeier, der meint man könnte sich ja doch irgendwie irgendwas überlegen ( nach absolut verfehlter minderansicht ist der art.1 zB. kein grundrecht ).

alle diese diskusionen und streitigkeiten wurden vor jahren und jahrzehnten geführt, ich musste mir den scheiss aneignen und ich habe besseres zu tun, als jemanden der so ignorant ist und sich selbst nicht die geringste mühe geben will den standpunkt des gegenübers zu verstehen, nachhilfeunterricht zu erteilen. ich bin gerne bereit mit dir eine diskusion über den menschenwürdegehalt des art.1 zu führen, aber wenn du hier tennis spielen willst, dann musst du schon nen schläger und ne hose mitbringen. mich mit nem nackten auf den platz zu stellen raubt mir wertvolle zeit. ( von der mir der thread eh schon zu viel genommen hat - ich kanns einfach nicht lassen 8[ )
 
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Die Menschenwürde als Idee und praktische Umsetzung kann nur funktionieren wenn sie 100% für jeden und immer und überall gilt.

Erlaubst du "dem Staat" bei Manchen Bürgern die Rechte einzuschränken ist das ganze Konstrukt absolut nutzlos.
 

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na dann zeig mir mal, wie du die menschenwürde einschränken willst. oh wait, die ist ja uneinschränkbar...nagut, den artikel können wir ja ändern. oh wait, ewigkeitsgarantie.

Hm, und wie funzt das dann bisher mit unserem Justizsystem? Haftstrafen stellen nach meinem Laienhaften Verständnis der Materie eine Einschränkung der Menschenwürde da. Oder wie jetzt?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Hm, und wie funzt das dann bisher mit unserem Justizsystem? Haftstrafen stellen nach meinem Laienhaften Verständnis der Materie eine Einschränkung der Menschenwürde da. Oder wie jetzt?

nein tun sie nicht.

warum nicht habe ich oben im vorherigen post dargestellt.

die menschenwürde ist selbst mit einer strafe bis ans lebenseinde nicht tangiert. tangiert wird sie nach der objektformel des bverfg erst, wenn der einzelnde zum reinen objekt des staates wird. wann das der fall ist steht oben.
 

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Gut wenns nur ne Definitionsfrage ist, dann setzt man die Haftstrafen für Wiederholungstäter eben entsprechend höher, dann werden die Menschenrechte der Täter nicht eingeschränkt und alle sind glücklich.
Oder man setzt die Anforderungen die im Rahmen des Gutachtens erfüllt werden müssen damit jemand nichtmehr als gefährlich gilt etwas höher. Oder man steckt mal etwas Geld in die Entwicklung effektiver Überwachungsmaßnahmen die es ermöglichen Straftäter zu überwachen auch ohne ein ganzes Kontingent an Polizisten dafür einzusetzen.
 
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Zu billig heator. Auch zum Thema Menschenwürde kann es unterschiedliche Auffassungen geben. Die kannst du nicht mit einem: "Jeder der die Begründung liest und nicht akzeptiert ist dum" vom Tisch wischen.

Außerdem hast du meine zweite Frage noch nicht beantwortet und keine Definition für Faschist gebracht.
 

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Gut wenns nur ne Definitionsfrage ist, dann setzt man die Haftstrafen für Wiederholungstäter eben entsprechend höher, dann werden die Menschenrechte der Täter nicht eingeschränkt und alle sind glücklich.
Oder man setzt die Anforderungen die im Rahmen des Gutachtens erfüllt werden müssen damit jemand nichtmehr als gefährlich gilt etwas höher. Oder man steckt mal etwas Geld in die Entwicklung effektiver Überwachungsmaßnahmen die es ermöglichen Straftäter zu überwachen auch ohne ein ganzes Kontingent an Polizisten dafür einzusetzen.

alles legitime möglichkeiten. nur darf das strafmaß nicht "bis zum tod" lauten, weil es dann die menschenwürde garantie unterlaufen würde.

Zu billig heator. Auch zum Thema Menschenwürde kann es unterschiedliche Auffassungen geben. Die kannst du nicht mit einem: "Jeder der die Begründung liest und nicht akzeptiert ist dum" vom Tisch wischen.

kann man. war man auch. mittlerweile hat sich die von mir dargestellte ansicht als ganz herrschend herauskristallisiert. wenn du über den verlauf der diskusion diskutieren möchtest, dann musst du dafür die grundlagen schaffen und diese zunächst nachvollziehen. du kannst nicht von mir erwarten, dass ich meine zeit opfere um dir den meinungsstand einer jahrzehntelangen debatte darzustellen.

zum thema faschismus habe ich alles gesagt. mir geht es vorallem um die juristische willkür, die zwingendes merkmale aller faschistischen systeme war. du bist darauf nicht eingenagen. wenn du meinst dich so aus der affaire ziehen zu können und zu sagen "höhö ich kann gar nicht faschistisch argumentieren weil ich will doch gar keinen führer oder fokussierung auf nationale ideen höhö" dann verstehst du nicht meine kritik.
 
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Was ist denn das für eine behinderte Denkweise. Entweder du kannst das auch inhaltlich begründen, oder ich komme dir auch gay und laber los, was du für ein super Nazi gewesen wärst, wenn für dich jedes Gesetz unumstößlich ist und ohne zu reflektieren befolgt wird.
gz mit deiner Wortwahl unterstütz du Heators Position sehr gut :top: :D
Gut wenns nur ne Definitionsfrage ist, dann setzt man die Haftstrafen für Wiederholungstäter eben entsprechend höher, dann werden die Menschenrechte der Täter nicht eingeschränkt und alle sind glücklich.
jo, das wär auch eine solide Forderung, ehrlich gesagt bin ich ein wenig erstaunt, dass man das als Reaktion auf das EGfM-Urteil nicht schon längst getan hat...klar hat man dann ggf immer noch gewisse Probleme mit alten Fällen, aber bei neuen Urteilen sollte man auf der sicheren Seite sein
wenn ich das richtig sehe ist bei Missbrauch das Höchststrafmaß bei 10 Jahren...und ich sehe spontan nicht, was jetzt so sehr dagegen spricht da auf 15 oder 20 Jahre hochzugehen...wenn der Täter dann sich scheinbar gebessert hat, könnte man ihn ja immer noch vorzeitig entlassen...oder hat der Ansatz irgendeinen "Laien-Haken"? ^^

@Heator und was ist mit Ami-Strafmaßen, wo jemand dann zB 8xlebenslänglich = 200 Jahre kriegt, was ja nunmal logischerweise bis zu seinem Tod sein wird, aber eben nicht so formuliert ist`?
 
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du kannst nicht von mir erwarten, dass ich meine zeit opfere um dir den meinungsstand einer jahrzehntelangen debatte darstelle.

Die jahrzehntelange Debatte geht mir am Arsch vorbei. Es würde mir reichen den aktuellen Sachstand zu lesen, der mich derartig überzeugt, dass ich mir fortan keine Einschränkung der Grundrechte/Menschenwürde mehr vorstellen kann. btw lebe ich als Soldat selbst mit eingeschränkten Grundrechten, ist gar nicht so schlimm.

Ich habe mir ja auch schon die Mühe gemacht dir dazulegen, warum Deutschland immer noch eine Armee braucht, die zumindest ansatzweise die Fähigkeiten zur Landesverteidigung erhält.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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bei ersterem handelt es sich um eine aussage bzgl. der sicherungsverwahrung.

die menschenwürde ist nicht tangiert, wenn ein straftäter bis an das lebensende verwahrt wird, weil bei regelmäßiger prüfung der gefährlichkeit eine solche immer wieder festgestellt wurde.

wird jedoch eine haftSTRAFE verhängt, so findet eine solche prüfung nicht zwingend statt.

anders gesagt: der mensch muss zumindest die theoretische chance haben irgendwann in freiheit zu gelangen.

@Heator und was ist mit Ami-Strafmaßen, wo jemand dann zB 8xlebenslänglich = 200 Jahre kriegt, was ja nunmal logischerweise bis zu seinem Tod sein wird, aber eben nicht so formuliert ist`?

nach deutschem recht nicht möglich.

Die jahrzehntelange Debatte geht mir am Arsch vorbei. Es würde mir reichen den aktuellen Sachstand zu lesen, der mich derartig überzeugt, dass ich mir fortan keine Einschränkung der Grundrechte/Menschenwürde mehr vorstellen kann. btw lebe ich als Soldat selbst mit eingeschränkten Grundrechten, ist gar nicht so schlimm.

der aktuelle streitstand ist nonexistent. es gibt eine meinung, die in art.1 gar kein grundrecht sieht und dies mit der systematischen stellung des art.1 III begründet. diese ist aber juristisch kaum haltbar, weil sich aus art. 142 gg ergibt, dass art.1 sehr wohl ein grundrecht ist.

bzgl. der uneinschränkbarkeit gibt es keinen streit. das steht nunmal in der verfassung und auch steht dort drin, dass dieser art. nicht geändert werden kann.

wenn du das willst, musst du eine neue verfassung beschließen und mithin faktisch einen neuen staat gründen. das zu tun steht dir frei.

ist das immernoch nicht ausreichend? lies doch erstmal : http://de.wikipedia.org/wiki/Artike...ndgesetzes_für_die_Bundesrepublik_Deutschland
 
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zum thema faschismus habe ich alles gesagt. mir geht es vorallem um die juristische willkür, die zwingendes merkmale aller faschistischen systeme war. du bist darauf nicht eingenagen. wenn du meinst dich so aus der affaire ziehen zu können und zu sagen "höhö ich kann gar nicht faschistisch argumentieren weil ich will doch gar keinen führer oder fokussierung auf nationale ideen höhö" dann verstehst du nicht meine kritik.

Wenn das alles zum Faschismus war, dann war das ja eher heiße Luft. Juristische Willkür ist kein exklusives Merkmal faschistischer Systeme und deine Kritik insofern ziemlich billig. Hauptsache Nazi geschrien, gratz.
 

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Wenn das alles zum Faschismus war, dann war das ja eher heiße Luft. Juristische Willkür ist kein exklusives Merkmal faschistischer Systeme und deine Kritik insofern ziemlich billig. Hauptsache Nazi geschrien, gratz.

danke, dass du zeigst, dass du meine kritik nicht verstanden hast.

ich habe mehrfach wiederholt, dass du argumentationen benutzt, die faschisten ebenfalls immer benutzen um rechtsstaatlichkeiten abzuschaffen.

damit habe ich nirgends gesagt, dass du einen faschismus installieren willst, sondern dass du faschistoide elemente befürwortest, was an sich schon eine bankrotterklärung ist. ( wörtliches zitat ).

was genau? mehrfach lebenslänglich? das ist mir klar...aber könnte man die Strafmaße so ändern, das lebenslänglich eben nicht mehr 25 Jahre, sondern zB 50 oder 75 sind?

die strafe müsste so sein, dass sie im einzellfall die theoretische möglichkeit offen lässt irgendwann nochmal in freiheit zu gelangen. einen 60jährigen zu 75 jahren haft zu verurteilen wäre demnach nicht möglich.
 
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Du bist heute wohl nicht ganz auf der Höhe,
"höhö du machst irgendwas was Nazis schonmal gemacht haben, also hast du verloren" mom ich guck mal kurz ins BGB, ah "Verordnung über die Behandlung von Ehewohnungen und des Hausrats vom Oktober 1944". Die benutzt du als Jurist ja wohl auch, nicht wahr? Nazi. Was für ein unglaublicher Schwachsinn.

Die Argumentation "haha, steht im GG und Ewigkeitsklausel, ist so, muss man nicht erklären oder verstehen" ist genauso schlecht. Das erinnert mich an meine schöne katholische Kirche: Das IST halt so.

Egal, das wird wohl heute nix mehr.bye.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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lol wenn du den unterschied zwischen dem fortwirken ZIVILrechtlicher normen und einer argumentantion die so nur in der faschistischen willkürherrschaft zur legitimierung strafrechtlicher strafrückwirkung gebraucht wurde nicht verstehst, dann kann ich dir auch nicht mehr helfen. kapierst du wenigstens warum strafrückwirkung ein absolutes no go in jedem rechtsstaat ist oder fängt deine begriffsstutzigkeit schon bei so elementaren fragen an? ich muss ja wissen wo ich anfangen soll um dich zu bilden, aktuell sieht es so aus als ob man da echt bei adam und eva beginnen müsste. sogar meine oma versteht, warum es in einem rechtsstaat keine rückwirkung von strafrechtsnormen geben kann.

dann ist es echt besser wenn du gehst und dich nie nie wieder zu einem rechtlichen thema äußerst.

ich habe auch ehrlichgesagt noch NIE erlebt, dass irgendjemand so dümmlich war zu fragen warum die menschenwürde nicht eingeschränkt werden darf. aber nochmals: ich habe keine LUST dir das zu erkären. das ist als würdest du einen mathematikstudenten bitten dir zu erklären warum 1+1 denn jetzt 2 ist. ich sage dir immer wieder: LIES ES NACH-ES STEHT IN JEDEM BUCH. oder von mir aus sogar bei wikipedia, wenn du ein wissenschaftliches buch nicht anfassen darfst -> http://de.wikipedia.org/wiki/Mensch...ntastbar_.28Artikel_1_Absatz_1_Grundgesetz.29

und noch ein letztes mal: die uneinschränkbarkeit der menschenwürde ist kein AXIOM. es ist eine grundlegende WERTENTSCHEIDUNG unserer verfassungsväter. wenn dir diese entscheidung nicht passt, musst du eine partei gründen, die für die abschaffung und für die einführung einer neuen verfassung ist.
 
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@Mackia: Stellst du die Unantastbarkeit der Menschenwürde generell in Frage oder möchtest du die Begründung wissen, warum sie auf immer gültig sein muss?
 
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