Wer leichtfertig Mörder und Vergewaltiger auf die Gesellschaft loslässt ist spielt mit dem Leben der Opfer und ist an ihrem Tode mindestens genauso Schuld wie der Mörder selbst.
Jeder hat ne zweite Chance verdient aber bei Leuten die schon vielfach rückfällig geworden sind sollte irgendwann mal schluss sein. Es gibt soviele Fälle in denen die Menschenrechte aus gutem Grund eingeschränkt werden, das hier ist nur ein weiterer.
na dann zeig mir mal, wie du die menschenwürde einschränken willst. oh wait, die ist ja uneinschränkbar...nagut, den artikel können wir ja ändern. oh wait, ewigkeitsgarantie.
naja mist, schaffen wir das GG halt ab und gründen n neues land. nennen wir es idiotenrepublik der bildzeitungsleser. da könnte man dann nach belieben rückwirkende strafen festlegen, menschenwürde spielte keine rolle mehr und die unschuldsvermutung schaffen wir für mehrfachtäter auch ab. sollen die schweine doch beweisen, dass sie es nicht waren.
nochmal:
hier wird immer wieder haftstrafe und sicherungsverwahrung durcheinandergewürfelt. auch schemil fragte, mmn. zurecht, ob sich aus der menschenwürde ein recht auf resozialisierung ergibt.
die antwort ist ein jein. die menschenwürde ist nicht dadurch verletzt, dass jemand lange zeit, womöglich auch bis an sein lebensende im gefängnis sitzt. es geht jedoch im kern um folgendes:
eine haftstrafe ist eine bestrafung für eine tat. d.h. der anknüpfungspunkt für den entzug der freiheit und für die damit verbundene einschränkung der grundrechte des täters ist seine handlung, mit der er rechte anderer sowie die rechtsordnung verletzt hat. darauf reagiert der staat mit einer schuld und tatangemessenen STRAFE.
hat der täter diese strafe verbüßt, so hat er seine schuld an der gesellschaft beglichen und darf bzw. muss wieder als mitglied der gesellschaft integriert werden.
bleibt der täter jedoch auch NACH der verbüßung der strafe so gefährlich für die gesellschaft, dass eine freilassung eine zu große gefahr für die allgemeinheit bedeutet, so muss er im wege der sicherungsverwahrung weiter in gefangenschaft bleiben. anknüpfungspunkt ist aber nicht mehr die tat im eigentlichen sinne, sondern seine abstrakte gefährlichkeit.
weil aber damit die strafzumessung von einem "gegenwert" ,wenn man so will, der tat entkoppelt ist muss der täter zumindest theoretisch die chance haben irgendwann in freiheit zu gelangen. dieses irgendwann bestimmt sich auf den zeitpunkt ab dem er keine gefahr mehr für die gesellschaft darstellt. denn wenn dem so ist, dann gibt es keinen anknüpfungspunkt mehr für die entziehung der freiheit: die schuld der tat ist verbüßt, die gefährlichkeit für eine nachträgliche verwahrung besteht nicht mehr.
nicht die sicherungsverwahrung ist damit ein verstoß gegen die menschenwürde, sondern eine sicherungsverwahrung ohne geeigneten grund, d.h. ohne temporäre überprüfung ob des noch immer bestehenden verwahrgrundes.
klartext für die bild-fraktion:
die bösen bösen bösen kinderficker können für immer hinter gittern bleiben, falls sie denn für gefährlich gehalten werden.
dass solche als ungefährlich eingestuft werden, die es nicht sind - das sind fehler der beurteilenden sachverständigen. bis wir aber was besseres als psychiatrische gutachten zur beurteilung dieser frage haben, müssen wir mit einer fehlerquote leben.