Sicherungsverwahrung

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okay, ich will das eigentlich nicht ausdiskutieren. dieser zusatz bezüglich wahrscheinlichkeit sollte nur diejenigen beruhigen, die vorher argumentiert haben dass lebenslange strafen deshalb ein problem seien, weil man ja nicht zu 100% wissen könne, ob jemand wirklich schuldig sei, und somit 15 jahre besser wären. ich habe mich auf deren standpunkt gestellt, als ich postete.
 
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Mal zusammengefasst: der Typ sitzt wegen mehrfacher Vergewaltigung ein, nachdem versch. Frauen ausgesagt haben, dass er sie beim Sex gegen ihren Willen gewuergt hat.
Es gibt nur zwei Zeugen und es stehen Aussage gegen Aussage. Dazu wird, selbstverständlich bei der Beweisaufnahme festgestellt, dass die Frau Spuren des Würgens am Hals hat (was ja nicht unueblich sein soll, bei Leuten die solche Sexvarianten bevorzugen).

Hierzu zitier ich dich noch einmal:
Ich finde es recht erschreckend, dass eine Frau die einfach nur laut genug schreit einen Mann für Wochen hinter Gittern bringen kann.

Du selbst hast bereits verstanden, dass es in solchen Konstellationen zu falschen Verurteilungen kommen kann (wahrscheinlich ist der Typ schuldig, wir kennen die Beweise und die Akte nicht), aber er kann auch nur Opfer von 2 Frauen sein, die sich abgesprochen haben, weil er sie miteinander betrogen hat.

Und nun ziehst du diese Moeglichkeit nicht einmal in Betracht, weil der Typ eine schmierige Fresse hat? Da kann aber der Herr Kachelmann froh sein, dass er wie ein netter Schwiegersohn aussieht und nicht seit Jahrzehnten ein kettenrauchender Knacki ist (sone Haft mit ihren psychologischen Auswirkungen ist bestimmt nicht positiv fuer das Selbstwertgefuehl und damit verbundenen äußeren Erscheinung).
 

TMC|Eisen

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Kachelmann hat sich laut Aussage eines Beraters genau aus diesem Grund den Oberlippenbart abrasiert und sich ordentlich angezogen, damit oberflächliche Flachpfeifen wie MV, die bereits anhand der äußerlichen Erscheinung eines Menschen den Verschuldensgrad feststellen können, es nicht so einfach haben.


Und so jemand spricht dann über unser Strafrechtssystem... dieses Forum ist wirklich eine gute Unterhaltungsplattform. :-D
 
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Mal zusammengefasst: [...]

Der Typ hat aber nicht gesagt "hey, ich bin unschuldig, ich habe niemandem etwas angetan, die beiden Frauen haben gelogen!". Das hätte man dann weiter prüfen müssen.
Er hat gesagt "hey, ich habe kein Interesse mehr an Sex und ich bin körperlich sowieso nicht mehr dazu in der Lage, Frauen interessieren mich höchstens noch platonisch!". Das ist einfach eine offensichtliche Lüge. Und wer so offensichtlich lügt kommt vollkommen zu Recht nicht aus der Sicherungsverwahrug.

Wie leichtgläubig bist du denn bitte, wenn du ihm die Story abkaufst? Da sind doch Penisverlängerungs-Spammails vertrauenswürdiger als der Typ ...
 
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Wow nun sind 20% also schon "enorm hoch" :rofl2:

Ich finde das extrem heftig. Man muss sich das mal reinziehen, bei jedem 5. Vergewaltiger den man freilässt nimmt man eine Vergewaltigung mit allen üblen Folgen in Kauf.
Cool das du das so witzig findest.

Kein Unternehmen das sicherheitsrelevante Produkte verkauft, dürfte das tun, wenn jedes 5. davon versagt. Aber die Knastpsychologen dürfen das, weil das Recht auf Freiheit der Gefangenen im Vergleich zu den Rechten der Opfer so hoch eingeschätzt wird.
 
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Mackiavelli und MegaVolt raffen offensichtlich immer noch nicht das Argument. Als Beispiel: Wenn euch 2 Frauen boeswillig glaubwuerdig verleumden und das dem Gericht glaubhaft machen habt ihr -bei eurer herangehensweise- nun fuer immer die Arschkarte.

Und dann kommt jemand zu euch und sagt 'Das ist ein Vergewaltiger, nein, nie wieder, weg mit dem Schwein, einmal ist mehr als genug'. Hat derjenige nun einfach 'pech' gehabt bzw wuerdest du das auch so sehen, wenn du direkt betroffen waerst um ein System aufrecht zu erhalten, das nur Schwarz oder Weiss kennt?
 
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Er hat gesagt "hey, ich habe kein Interesse mehr an Sex und ich bin körperlich sowieso nicht mehr dazu in der Lage, Frauen interessieren mich höchstens noch platonisch!". Das ist einfach eine offensichtliche Lüge. Und wer so offensichtlich lügt kommt vollkommen zu Recht nicht aus der Sicherungsverwahrug.

Genau, noch offensichtlicher gehts gar nicht mehr, denn wer nicht so tickt wie du, der kann nur abartig sein. Kein Interesse mehr an Sex? gleich einsperren, der muss pervers sein.
 
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Genau, noch offensichtlicher gehts gar nicht mehr, denn wer nicht so tickt wie du, der kann nur abartig sein. Kein Interesse mehr an Sex? gleich einsperren, der muss pervers sein.

Was laberst du, du hast doch hoffentlich auch gesehen, dass das ein 'schmierigeres Arschloch' ist welches offensichtlich luegt!!!!!! Haette er gesagt 'nein ich bin unschuldig' saehe die Welt ja wieder ganz anders aus!!!!!!! Aber hey er hat ja nix von seiner Unschuld erzaehlt!!!!!!!
 
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Aber generell ist es richtig und wichtig ausnahmslos jedem täter zumindest die theoretische chance auf freilassung zu belassen weil er ansonsten zum objekt des staates wird und darin ein evidenter verstoß gegen unsere verfassung liegt.

wenn man sagen wir 10 jahre sitzt, dann ist man in der zeit auch objekt des staates.
wenn dem gutachter in der sv deine nase nicht passt sitzt du evtl echtes lebenslang.
deutschland nix aus dem 2wk gelernt oder warum achten wir hier nicht die menschenwürde ?
allgemein ist der freiheitsentzug ohnehin nicht mit der menschenwürde vereinbar, die ist ja schließlich unanstastbar.
und wort ist wort.

und es ist ziemlich nervig wie ständig leute mit dem deutschen gesetzestext ankommen und reden als wäre es der heilige gral.
der d. gesetzestext ist nichts weiter als eine meinung.
 
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Mein Stofftier ist Aussenminister eines fiktiven Landes das ich als ziemlich gut darstellen würde.

In solch einem fiktiven Land hat jeder Mensch Rechte. Aber wenn jemand bewiesen so grausame Straftaten verübt hat sind seine Rechte verwirkt. Im mildesten Fall tut er was für die Allgemeinheit und kann sich im Arbeitslager verwirklichen, sein ganzes Leben lang. Ist er selbst dazu zu gefährlich wird er eingeschläfert und seine Organe werden Menschen gegeben die es benötigen. Ist er dazu zu ungesund: -> Wald -> Kugel -> Leiche verbrennen -> Dünger für Pflanzen. Steuerersparnisse von mehreren Hundert Tausenden von Euro die man in Förderung von Jugendlichen investieren könnte.

Vielleicht sollte ich eher in eine Sicherheitsaufbewahrung xD
 
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Gelöschtes Mitglied 137386

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wenn man sagen wir 10 jahre sitzt, dann ist man in der zeit auch objekt des staates.
wenn dem gutachter in der sv deine nase nicht passt sitzt du evtl echtes lebenslang.
deutschland nix aus dem 2wk gelernt oder warum achten wir hier nicht die menschenwürde ?
allgemein ist der freiheitsentzug ohnehin nicht mit der menschenwürde vereinbar, die ist ja schließlich unanstastbar.
und wort ist wort.

und es ist ziemlich nervig wie ständig leute mit dem deutschen gesetzestext ankommen und reden als wäre es der heilige gral.
der d. gesetzestext ist nichts weiter als eine meinung.

Nö nicht wirklich, haft dient nämlich nicht allein der sicherheit änderer bürger, was eine reine objektivierung des täters bedeuten würde, sondern auch der resozialisierung des täters.damit bleibt er auch stets subjekt staatlicher zuwendung, das wäre bei lebenslanger haft nicht der fall.

Aber versuchs ruhig nochmal, hast dich bestimmt sehr clever gefühlt, haft verstößt auch gegen die menschenwürde höhö schlaues kerlchen du.ist ja nicht so, dass jedes argument was du dir im leben ausdenken könntest in der literatur und rechtsprechung totdiskutiert wurde. Bist der aller erste :):)
 
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Die Diskussion dreht sich doch mittlerweile vollkommen im Kreis, hier treffen, wie so oft, zwei verschiedene Weltanschauungen aufeinander. Aber für mich ist schon irgendwie erschreckend, wie viele hier zu großen Teilen die Menschenwürde in ihrer aktuellen Form abschaffen wollen.
 
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Mackiavelli und MegaVolt raffen offensichtlich immer noch nicht das Argument. Als Beispiel: Wenn euch 2 Frauen boeswillig glaubwuerdig verleumden und das dem Gericht glaubhaft machen habt ihr -bei eurer herangehensweise- nun fuer immer die Arschkarte.

Und dann kommt jemand zu euch und sagt 'Das ist ein Vergewaltiger, nein, nie wieder, weg mit dem Schwein, einmal ist mehr als genug'. Hat derjenige nun einfach 'pech' gehabt bzw wuerdest du das auch so sehen, wenn du direkt betroffen waerst um ein System aufrecht zu erhalten, das nur Schwarz oder Weiss kennt?

Du wirfst hier zwei Dinge durcheinander: Justizirrtümer können in jedem System passieren, egal mit welchem Strafmaß. Wenn du nun die Möglichkeit eines Justizirrtums als Argument dafür zulässt, das Strafmaß gering zu halten dann müsstest du (wenn du konsequent wärst) gar keine Strafen mehr verteilen. Es könnte ja ein Justizirrtum sein!
Wenn aufgrund der Gefahr eines Irrtums lebenslänglich nicht vertretbar ist, wieso sollten dann 50 Jahre vertretbar sein? Wenn nicht 50, wie dann 40? Wenn nicht 40, wie dann 30? Und so weiter. Das macht keinen Sinn.
Aber das gehört hier nicht her, das ist ein ganz anderes Thema.

Hier geht es um die Bestrafung schuldiger Täter. Alle Aussagen werden unter der Voraussetzung getroffen, dass es sich zweifellos um den tatsächlichen Verbrecher handelt. In Fällen, in denen die Schuld nicht eindeutig feststeht, muss selbstverständlich anders vorgegangen werden - was hiermit aber wie gesagt nichts zu tun hat.
 
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Ich finde das extrem heftig. Man muss sich das mal reinziehen, bei jedem 5. Vergewaltiger den man freilässt nimmt man eine Vergewaltigung mit allen üblen Folgen in Kauf.
Cool das du das so witzig findest.

Kein Unternehmen das sicherheitsrelevante Produkte verkauft, dürfte das tun, wenn jedes 5. davon versagt. Aber die Knastpsychologen dürfen das, weil das Recht auf Freiheit der Gefangenen im Vergleich zu den Rechten der Opfer so hoch eingeschätzt wird.
Wow du kannst offenbar gar nix abstrakt sehen...natürlich sind Vergewaltigungen doof und so
Aber rein objektiv betrachtet, ist eine Rückfallquote von 20% alles andere als enorm hoch, bei Suchtbekämpfung liegen die Rückfallquoten oft über 50%, weil die Leute einfach schwer von ihrem Laster abzubringen sind

Und gut das Knastpsychologen im Knast Menschen "bauen" :doh:
 
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Der Grund, warum vielen die Wuerde nicht so viel gilt, liegt vielleicht darin, dass sie schlecht definiert ist. Ich meine jetzt nur das Wort Wuerde, nicht den Artikel im Grundgesetz, ich denke mal da gibt es viele juristische Kommentare, die sich mit einer schaerferen Definition beschaeftigen. Diese sind halt dann aber eher Juristen bekannt.

Ich fand es jedenfalls ganz lehrreich, mal etwas ueber die Auswirkungen der Menschenwuerde zu erfahren, wie hier angesprochen, dass der Mensch eben immer noch eine Chance haben muss, um sich zu bessern, und dies dann entsprechend gewuerdigt wird. Diesen Grundsatz finde ich gut und wuenschenswert, waehrend ich mit der Menschenwuerde an sich immer mangels genauem Wissens, was diese nun genau bedeutet nicht so wahnsinnig viel anfangen kann. Aber mit so etwas muss man sich wohl eingehender beschaeftigen, um die Zusammenhaenge zu verstehen.

Also Lob an die Juristen, ich fand eure Argumentation gut und nachvollziehbar und stimme ueberein. Man koennte vielleicht manchmal weniger ueberheblich sein, aber bei dem Wind, der einem hier entgegenweht, kann ich das auch verstehen.
 
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Du wirfst hier zwei Dinge durcheinander: Justizirrtümer können in jedem System passieren, egal mit welchem Strafmaß. Wenn du nun die Möglichkeit eines Justizirrtums als Argument dafür zulässt, das Strafmaß gering zu halten dann müsstest du (wenn du konsequent wärst) gar keine Strafen mehr verteilen. Es könnte ja ein Justizirrtum sein!
Wenn aufgrund der Gefahr eines Irrtums lebenslänglich nicht vertretbar ist, wieso sollten dann 50 Jahre vertretbar sein? Wenn nicht 50, wie dann 40? Wenn nicht 40, wie dann 30? Und so weiter. Das macht keinen Sinn.
Aber das gehört hier nicht her, das ist ein ganz anderes Thema.

Hier geht es um die Bestrafung schuldiger Täter. Alle Aussagen werden unter der Voraussetzung getroffen, dass es sich zweifellos um den tatsächlichen Verbrecher handelt. In Fällen, in denen die Schuld nicht eindeutig feststeht, muss selbstverständlich anders vorgegangen werden - was hiermit aber wie gesagt nichts zu tun hat.

Nein, es geht hier nicht um Justizirrtuemer sondern um die Frage ob man einen verurteilten Menschen eine Perspektive ermoeglichen sollte, die jemals wieder ein Leben nach dem Knast vorsieht. Du siehst es doch in den USA, da wird man -wegen vergleichsweise geringfuegigen Verbrechen hier in D- eingesperrt und ist es deswegen ein 'sicheres' Land? Wohl kaum, oder?

Wer definiert denn, dass es sich 'zweifellos' um einen Verbrecher handelt? Dass du ihn auf frischer tat ertappst? :top: Sind 99% Wahrscheinlichkeit logischer wenn 1% darauf hindeutet, dass man unschuldig ist? Sind Verbrecher die zu 30% wahrscheinlichkeit schuldig herumlaufen also besser als diejenigen, die zu 51%er Wahrscheinlichkeit unschuldig sind?
 
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Nö nicht wirklich, haft dient nämlich nicht allein der sicherheit änderer bürger, was eine reine objektivierung des täters bedeuten würde, sondern auch der resozialisierung des täters.damit bleibt er auch stets subjekt staatlicher zuwendung, das wäre bei lebenslanger haft nicht der fall.

Mein Gott das ist sowas von beliebig.
Wenn man ihm brav sein Essen gibt und im Winter die Bude heizt, ist der Knacki auch "Subjekt staatlicher Zuwendung". Benutz doch mal deinen eigenen Kopf und argumentier mit Vor- und Nachteilen, anstatt immer mit deinem schwulen "Es steht aber XY"-Gelaber anzukommen.

Bei diesem Rumgereite auf der Menschenwürde verspüre ich glatt mal Lust in einen Kommentar von 1950 reinzuschauen, ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass diese Definitions-Auswüchse die Absicht der ursprünglichen Verfasser waren.
 

Benrath

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Du wirfst hier zwei Dinge durcheinander: Justizirrtümer können in jedem System passieren, egal mit welchem Strafmaß. Wenn du nun die Möglichkeit eines Justizirrtums als Argument dafür zulässt, das Strafmaß gering zu halten dann müsstest du (wenn du konsequent wärst) gar keine Strafen mehr verteilen. Es könnte ja ein Justizirrtum sein!
Wenn aufgrund der Gefahr eines Irrtums lebenslänglich nicht vertretbar ist, wieso sollten dann 50 Jahre vertretbar sein? Wenn nicht 50, wie dann 40? Wenn nicht 40, wie dann 30? Und so weiter. Das macht keinen Sinn.
Aber das gehört hier nicht her, das ist ein ganz anderes Thema.

Hier geht es um die Bestrafung schuldiger Täter. Alle Aussagen werden unter der Voraussetzung getroffen, dass es sich zweifellos um den tatsächlichen Verbrecher handelt. In Fällen, in denen die Schuld nicht eindeutig feststeht, muss selbstverständlich anders vorgegangen werden - was hiermit aber wie gesagt nichts zu tun hat.

wo du mal wieder mit konsequenz kommst. in deiner Argumentationskette muss jeder der ne Straftat begeht Lebenslänglich bekommen.

@ Heater deine Juraausbildung in allen Ehren, aber deine lächerliche Arroganz bei dem schwachen Disskusionstil den du hier vertritts macht schon traurig. Deine Hauptleistung ist wirklich ständig zu schreiben "So ist es" oder "lies dich erst mal ein". Valhallas Post vorhin war schon treffend.
 
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Gelöschtes Mitglied 137386

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Na dann schau mal nach, du würdest dich wundern.

Ich glaube du verstehst meine position schon im ansatz nicht.ich glaube du denkst ich vertrete eine ansicht weil ich sie gelesen habe und siehst nicht, dass ich mich zwangsweise mit der begründung dieser meinung auseinander setzen sowie mit entsprechenden gegenpositionen und zu dem schluss gekommen bin, dass ich diese position für überlegen halte.

Wenn du über die ersten stufen diese prozesses diskutieren willst musst du sie auch durchlaufen, aber du weigerst dich beständig und verlangst dass dir das alles vorgekaut wird.
 
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Nö nicht wirklich, haft dient nämlich nicht allein der sicherheit änderer bürger, was eine reine objektivierung des täters bedeuten würde, sondern auch der resozialisierung des täters.damit bleibt er auch stets subjekt staatlicher zuwendung, das wäre bei lebenslanger haft nicht der fall.

was ändert es denn wieso man sitzt, jeder grund lässt sich als objektivierung auslegen.
dann sitze ich halt um resozialisiert zu werden, also bin ich objekt staatlicher resozialisierung.
mal davon abgesehen ist das wichtigste ziel der resozialisierung die sicherheit der anderen bürger.
das ganze liegt also ohnehin sehr nah beieinander.

und staatliche zuwendung bekommst du selbst im todestrakt.

Aber versuchs ruhig nochmal, hast dich bestimmt sehr clever gefühlt, haft verstößt auch gegen die menschenwürde höhö schlaues kerlchen du.ist ja nicht so, dass jedes argument was du dir im leben ausdenken könntest in der literatur und rechtsprechung totdiskutiert wurde. Bist der aller erste :):)

das zeigt doch super wie subjektiv das ganze ist.
 
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was ändert es denn wieso man sitzt, jeder grund lässt sich als objektivierung auslegen.
dann sitze ich halt um resozialisiert zu werden, also bin ich objekt staatlicher resozialisierung.
also wenn man jemanden ein echtes lebenslänglich aufbrummt, kann man wohl kaum mehr davon reden, dass die Strafe für seine Resozialisierung gedacht ist ;)
 
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so meinte ich das nicht.
ich meinte wenn ich z.b. 10 monate sitze, mit dem hauptziel resozialisiert zu werden, dann bin ich da halt trotzdem objekt des staates für diesen zeitraum.
das ziel ist wayne, ich bin dem staat ausgesetzt.
 
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Das ist doch Begriffsklauberei. Es sollte in diesem Thread relativ deutlich geworden sein, was Juristen unter dem Begriff "Objekt des Staates" verstehen. Was man da noch alles reininterpretieren kann ist doch irrelevant.
 
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Vermutlich werde ich gleich genau wie HeatoR auch als arrogant beschimpft, aber synterius, wenn man offenbar absolut gar nichts verstanden hat, sollte man vielleicht lieber ein Anfängerlehrbuch benutzen, anstatt Worte und Theorien zu verdrehen und dann auch noch von den Wissenden zu verlangen, dass sie es einem erklären. Vor allem, wenn man schon vorher deutlich macht, dass man keine Erklärung wünscht, sondern vielmehr grundsätzliche Probleme mit dem Schutz der Menschenwürde an sich hat.
 
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du willst also ernsthaft behaupten das man hier nicht objekt des staates ist wenn man 40 jahre sitzt und seit jahren darauf wartet nen gnadenerlass zu bekommen bzw halt die einschätzung von irgendnem fritzen das man kein gefahrenpotenzial mehr besitzt ?
sieh es ein, soviel besser als echtes lebenslänglich ist das oft auch nicht.

und die frage die wir hier auch schon mal hatten ist halt in wie weit dieses "immer noch eine chance geben" überhaupt zu rechtfertigen ist.
wieso gibt es da keine grenzen ?
ich finde das da die würde des opfers und seiner angehörigen in härtefällen einfach beleidigt wird.
 
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ich finde das da die würde des opfers und seiner angehörigen in härtefällen einfach beleidigt wird.
das ist nen ganz schwaches Argument...wenn man den Opfern/Angehörigen gerecht werden wollte, müsste jede Strafe für einen Mord absolut identisch sein (inkl Sicherungsverwahrung und allem)...denn an der ändert sich nichts, egal ob der Mörder zum 1. mal wen umgebracht hat oder es sein 30. Opfer war, ob er geständig und reuig ist oder alles abstreitet etc
 
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Das Problem hier ist, dass ein paar Juristen sich darauf geeinigt haben, dass staatliche Zuwendung und Resozialisierung nur auf eine bestimmte Art und Weise zu verstehen sind. Diese Interpretationen haben allerdings keinerlei Objektivitätsanspruch, sie sind rein willkürlich. Solche juristischen Interpretationen gibt es massenweise und sie widersprechen oft genug dem gesunden Menschenverstand - beispielsweise wenn der Wehrdienst juristisch als "keine Zwangsarbeit" definiert wird, wenn er doch im Wortsinn ganz offensichtlich und eindeutig eine Form der Zwangsarbeit ist.

Anstatt einzusehen, dass diese Konstrukte vollkommen willkürlich sind und dass es Juristen kein bischen "besser" macht, dass sie sich solche dämlichen Konstrukte ausdenken, verweist HeatoR lieber immer wieder auf die sinnlosesten davon.
 
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1. Satz ist falsch.
2. Satz: Bei dir ist alles willkürlich wenn du nicht damit übereinstimmst
3. Satz: Nur weil du etwas als x definierst was dem Verständnis von 99,9% der anderen Menschen widersprichst haben nicht gleich alle anderen unrecht
4. Satz: "Deine" Argumentation war, dass ein Metzger ein besserer Jurist wäre als ein Jurist.
 

Benrath

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Ich hätte auch noch gerne ne Antwort auf die Sache mit der Konsequenz. Konsequenterweise kriegt also jeder Straftäter lebenslänglich?
 
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4. Satz: "Deine" Argumentation war, dass ein Metzger ein besserer Jurist wäre als ein Jurist.

Nein, das habe ich nie behauptet.
Juristen sind schon am besten in ihrem Job: Bestehende Gesetze auslegen. Aber bestehendes auslegen qualifiziert nicht dazu, neues zu schaffen.

@Benrath: Ist das denn nicht vollkommen offensichtlich? Wiederholungstäter bei schweren Gewalttaten ja, wurde schon oft genug geschrieben. Liegt keine Gewalttat vor dann gibt es keinen Grund die Gesellschaft zu schützen, damit fällt auch das Argument für die lebenslange Strafe weg.
 
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@Benrath: Ist das denn nicht vollkommen offensichtlich? Wiederholungstäter bei schweren Gewalttaten ja, wurde schon oft genug geschrieben. Liegt keine Gewalttat vor dann gibt es keinen Grund die Gesellschaft zu schützen, damit fällt auch das Argument für die lebenslange Strafe weg.
Wie willkürlich!!! xD
 
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Wie willkürlich!!! xD

In der Tat. Strafen sind willkürlich, auch in MV-Land. Das Basisaxiom sagt ja nichts darüber aus, wie Verstöße verfolgt werden müssen. Es schützt nur Unschuldige vor Verfolgung.

Wobei "die Gesellschaft vor wiederholt straffällig gewordenen schweren Gewalttätern zu schützen ist wichtig und deren Freiheitsrecht muss zurücktreten" doch recht nachvollziehbar ist, "die Gesellschaft vor Taschendieben zu schützen ist wichtig, deshalb müssen wir auch Taschendiebe ihr Leben lang einsperren" dagegen nicht.
 
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tja man könnte ja aber auch Leute lebenslang einsperren die andere mobben oder diskriminieren...denn sowas treibt immerhin immer wieder Leute in den Selbstmord (was dann wieder die Angehörigen ganz traurig macht und so)...die "paar" die eher harmloses Mobbing betreiben, müssen dann ein Opfer für das Wohl der Gesellschaft bringen und schmorren dann halt dummerweise auch lebenslang im Knast :rolleyes:
 
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Anstatt einzusehen, dass diese Konstrukte vollkommen willkürlich sind und dass es Juristen kein bischen "besser" macht, dass sie sich solche dämlichen Konstrukte ausdenken, verweist HeatoR lieber immer wieder auf die sinnlosesten davon.
Eine andere Sicht der Dinge wäre, dass Juristen, die jahrelang in Recht und Methodik etc. geschult sind und die dabei auf inzwischen jahrtausende alte Rechtstradition und Geschichte zurückgreifen, sich in ihrem Fachgebiet besser auskennen als ein Laie und dass deshalb nur scheinbar alles willkürlich und unverständlich ist, in Wirklichkeit aber die Juristen deutlich mehr Wissen und Verständnis besitzen, dass sich die scheinbare Willkür als wohl begründet herausstellt und dass Juristen wiederrum aufgrund ihre jahrelangen Ausbildung in der Lage sind zu differentieren und nüchtern zu urteilen, wo beim Laien die Emotionen hochkochen.
 
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Benrath

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Wie willkürlich!!! xD

Danke :D

dann wirf aber bitte nicht anderen mangelnde Konsquenz vor. Mir ist die Diskussion eh zu doof. Die Juristen zeigen 0 Einsicht bei vernüftigen Kritiken oder Vorschlägen ( ok, viele gabs davon nicht) oder kennen keinen Unterschiede zwischen Ist und Soll Zustand in Diskussionen und der Rest denkt er weiß wie es laufen müsste ohne Ahnung zu haben.

und gerade du, MV, der von Menschen mit freien Willen und GEwaltfreiheit ausgeht, solltest es abscheulich finden, dass Menschen nach absitzen ihrer Strafe auf Verdacht hin eingesperrt werden sollen. Das einzige wo du dich versuchst rauszuwinden ist, dass bei dirdie Strafe quasi einen dauerhafter Entzug der Menschenrechte oder der Verlust der Selbstbestimmung ist. Aber das von dir, find ich schon lustig. Da fändest du auch ne Minority report welt ok in der präventiv eingesperrt wird, wenn aus irgendwelchen Gründen eine Straftat sicher vorgesagt werden kann.

Irgendwo wurde es afaik in dem Spiegel Artikel gesagt, dass dies nun mal der Preis einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Gesellschaft ist.

Btw ist der Vorschlag Bürgerrechte einzuschränken bei Wiederholungstäter einzuschränken schon gemacht wurden, aber ihr streitet euch ja lieber darum wer recht hat und wer nicht und hinzu kommt dass nicht lesen oder verstehen wollen anderer Meinung. Die letzten 3-4 großen Topics im Forum sind echt nen Trauerspiel für die Disskusionskultur hier.
 

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Also mal im ernst, bei dem Thema um das es hier geht eine Argumentation oder Sichtweise damit entwerten zu wollen das sei Willkürlich ist, ist blödsinn. Das komplette Justizsystem ist willkür in Reinform, angefangen bei der Definition der Menschenwürde.

Und wenn sowieso jede Lösung willkür ist, kann man doch auch die Lösung nehmen die am sinnvollsten ist. Welche auch immer das ist.
 
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Juristen sind schon am besten in ihrem Job: Bestehende Gesetze auslegen. Aber bestehendes auslegen qualifiziert nicht dazu, neues zu schaffen.

Juristen erschaffen keine Gesetze, sie entwerfen sie. Erschafft werden sie von der Politik, deinen Volksvertretern. Darauf kannst du Einfluss nehmen, wenn es dir so wichtig ist, engagier dich.
Wer Gesetze entwirft, muss das Gesetz in seiner Gesamtheit kennen. Es gibt den Grundsatz der Rechtseinheit, d.h. Gesetze sollen sich nicht widersprechen (wenn ich jmd. ueber das Internete Betruege und einen Vermögensvorteil erreiche, dann darf es nicht sein, dass ich zwar strafrechtlich dafuer bestraft werde, aber zivilrechtlich das Vermögen behalten darf bzw. das Zivilrecht die betrügerische Handlung als nicht-rechtswidrig ansieht, weil der Gesetzesentwurf fuer die neue Technik bzw. Betrugsvariante keine zivilrechtliche Herausgabeansprueche vorsah).
Du kannst gerne fuer solche Menschen eine neue Berufsgruppe erfinden, nenne sie Gesetzesentwickler, statt Juristen. Sie werden trotzdem die selbe Ausbildung brauchen.
Ein paar andere Gründe wieso Juristen daran mitarbeiten (sie tun es nie allein) gibt es noch, aber das ist imho der Wichtigste.

Thema abgeschlossen. Sonst noch irgendwelche Fragen warum Juristen soviel zu sagen haben bei Gesetzesentwuerfen?
 
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Eine andere Sicht der Dinge wäre, dass Juristen, die jahrelang in Recht und Methodik etc. geschult sind und die dabei auf inzwischen jahrtausende alte Rechtstradition und Geschichte zurückgreifen, sich in ihrem Fachgebiet besser auskennen als ein Laie und dass deshalb nur scheinbar alles willkürlich und unverständlich ist, in Wirklichkeit aber die Juristen deutlich mehr Wissen und Verständnis besitzen, dass sich die scheinbare Willkür als wohl begründet herausstellt und dass Juristen wiederrum aufgrund ihre jahrelangen Ausbildung in der Lage sind zu differentieren und nüchtern zu urteilen, wo beim Laien die Emotionen hochkochen.

Kann man leicht widerlegen.
Es gibt auf der Welt jede Menge Rechtssstaaten und genau so viele Rechtsystem. Da nicht alle richtig sein können und sie sich durchaus unterscheiden stellt sich natürlich die Frage warum das so ist?

Wohl begründet aber im Endeffekt dann doch in gewissen Grenzen willkürlich.
 
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Jeder Rechtsstaat hat in sich eine eigene Logik. Nur weil das deutsche System niedrigere Schadensersatzsummen zulaesst als das US-System, heisst es nicht, dass eines davon apriori willkürlich ist.
Eine Willkür lässt sich in einer Sozialwissenschaft nicht vermeiden, weil sie den Menschen als Gegenstand hat, das gilt auch fuer das Recht.
 
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Fundamentales Problem bei dir: Du glaubst dass es in den Sozialwissenschaften EIN richtig/falsch gäbe.
Viele Systeme sind gleichwertig und so widerlegen verschiedene Rechtssysteme auch überhaupt nichts.

Rechtssysteme sind auch geschichtlich gewachsen und auch deswegen unterschiedlich.
 
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