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weiß nicht ob jemand die informationen hier schonmal geposted hatte, wenns stimmt durchaus interessant.
http://blog.kowabit.de/porno-sein/
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Ermittlungsbehörden sollen einen Sachverhalt aufklären, das ist richtig. Sie werden aber erst tätig, wenn (d.h.: nachdem) ein Anfangsverdacht besteht. So, aufgrund welcher Tatsachen soll ein Anfangsverdacht für welche Straftat bestehen?
Du sagst Betrug, falsche Versicherung an Eides Statt, Verstöße gegen das Datenschutzgesetz. Gefälschte Gutachten. Aufgrund welcher Tatsachen?
Wurden hier überhaupt eidesstattliche Versicherungen abgegeben? Ist mir nicht bekannt und selbst wenn, dann müsste der Anzeigende zumindest nahelegen, dass sie falsch waren. Davon ist imho nicht die Rede. Datenschutz lassen wir mal dahinstehen, im Zweifel ist das legitim zur Rechtsverfolgung. Und was bleibt ist der Betrug. Es ist aber kein Betrug, wenn man unberechtigte Forderungen erhebt. Und was für Gutachten meinst du, die dann auch noch falsch sein sollen?
Soviel mal zum Anfangsverdacht. Aber davon mal abgesehen bestätigst du doch gerade genau meinen Vorwurf: Du sagst, du hast keine Ahnung was überhaupt passiert ist und du kennst dich mit Gesetzen auch nicht aus. Aber trotzdem meinst du, dass hier Ermittlungsbehörden ermitteln sollten. Nicht, weil du den begründeten Verdacht hast, dass eine Straftat begangen wurde, denn da kennst du dich nicht aus wie du selbst sagst. Allein vom Hörensagen und weil du gerne mal auf Anwälte Eindreschen willst, die ja eh alle miese überbezahlte Abzocker sind. Deine Forderungen laufen auf reine Willkürjustiz hinaus, gegründet auf das "gesunde Volksempfinden". Denk mal einen Moment darüber nach, was die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens so für Folgen hat oder haben kann. Was denkst du denn, wie die Aufklärung hier geschehen würde? Also verwechsle meine Aufregung darüber nicht mit Arroganz. Sei lieber froh, dass es Juristen gibt, die so denken. Genau diese "Arroganz" ist es nämlich, die deine Rechte und die von btah und anderen vor wilder Verfolgung und staatlichem Unrecht schützen.
weiß nicht ob jemand die informationen hier schonmal geposted hatte, wenns stimmt durchaus interessant.
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Inklusive Stoppen und Fortsetzen der Wiedergabe des Videos!!!! Alter Schwede! Das Beschriebene geht nicht. Technisch und softwareseitig ist das Beschriebene in dem Szenario NICHT möglich!!! Unglaublich!
Und was bleibt ist der Betrug. Es ist aber kein Betrug, wenn man unberechtigte Forderungen erhebt.
Zu der Software, die es angeblich möglich macht, "Download-Portale" (aka Streaming-Seiten) zu überwachen gibt es eine eidesstattliche Versicherung eines Mitarbeiters der Firma, die die Software bereitgestellt hat. Und es gibt ein anwaltliches Gutachten darüber, dass die Software nur übliche und rechtlich unbedenkliche Techniken dafür einsetze.Wurden hier überhaupt eidesstattliche Versicherungen abgegeben? Ist mir nicht bekannt und selbst wenn, dann müsste der Anzeigende zumindest nahelegen, dass sie falsch waren.
Das hab ich auch nicht behauptet. Hier ist aber mehr passiert. Es sieht zumindest derzeit so aus, als wurden Internetnutzer quasi dazu eingeladen sich gratis Porn anzugucken mit der von langer Hand geplanten Absicht, dabei ihre IP-Adresse zu speichern und sie dann abzumahnen, weil der Porno tatsächlich urheberrechtlich geschützt ist.Es ist aber kein Betrug, wenn man unberechtigte Forderungen erhebt.
Keine Ahnung, wie Du darauf kommst, dass ich auf irgendwen, geschweige denn einen ganzen Berufsstand eindresche, nur weil ich (wie wohl die meisten, die den Fall verfolgen) der Meinung bin, dass hier im großen Stil mit illegalen Mitteln gearbeitet wird, und sich vielleicht eine Ermittlungsbehörde damit befassen sollte.Du sagst, du hast keine Ahnung was überhaupt passiert ist und du kennst dich mit Gesetzen auch nicht aus. Aber trotzdem meinst du, dass hier Ermittlungsbehörden ermitteln sollten. Nicht, weil du den begründeten Verdacht hast, dass eine Straftat begangen wurde, denn da kennst du dich nicht aus wie du selbst sagst. Allein vom Hörensagen und weil du gerne mal auf Anwälte Eindreschen willst, die ja eh alle miese überbezahlte Abzocker sind.
http://www.repetitorium-hemmer.de/rep_pdf/29__5608_LL_Betrug_bb.pdf
es ist schon etwas komplizierter...
Im Gegenteil habe ich klargestellt, dass es gerade nicht so ist. Anlass dafür war die Angabe von einem Vollpfosten hier, das sei alles illegal und deshalb sollte man anzeigen. Lies mal bevor du schreibst.unterstellt, dass mit "illegal" immer gleich "strafbar" gemeint ist
Im Gegenteil habe ich festgestellt, dass keiner von uns genug Infos hat, hier irgendwas richtig einzuschätzen.und verneint eine strafrechtliche relevanz im vorbeigehen
Wurde eine abgegeben? Weißt du mehr? Und dass das Stellen von unberechtigten Forderungen keinen Betrug darstellt, ist keine pauschale Aussage, sondern Fakt. Kauf dir einen Kommentar und lies es nach, oder glaube es einem Juristen.durch pauschale aussagen wie "es wurde gar keine eidesstattliche versicherung abgegeben" und "unberechtigte forderungen stellen keinen betrug dar".
kann das wer erklären, wieso das technisch nicht möglich wäre? würde mich interessieren
Im Gegenteil habe ich klargestellt, dass es gerade nicht so ist. Anlass dafür war die Angabe von einem Vollpfosten hier, das sei alles illegal und deshalb sollte man anzeigen. Lies mal bevor du schreibst.
Im Gegenteil habe ich festgestellt, dass keiner von uns genug Infos hat, hier irgendwas richtig einzuschätzen.
Wurde eine abgegeben? Weißt du mehr? Und dass das Stellen von unberechtigten Forderungen keinen Betrug darstellt, ist keine pauschale Aussage, sondern Fakt. Kauf dir einen Kommentar und lies es nach, oder glaube es einem Juristen.
Was da genau gelaufen ist, weiß am Ende natürlich nur die Abmahnkanzlei und ihre "Komplizen" (wenn da wirklich große technische Trickserei mit im Spiel war, nehm ich mal nicht unbedingt an, dass der Kram von den Abmahnanwälten selbst geschrieben wurde)...keiner weiß Bescheid außer die vermeintlich bösen, dann ist ja alles super xDIm Gegenteil habe ich festgestellt, dass keiner von uns genug Infos hat, hier irgendwas richtig einzuschätzen.
Schon allein deshalb, weil die Frage, ob jemand eine Urheberrechtsverletzung begangen hat, keine "Tatsache" im Sinne von § 263 StGB ist, sondern eine rechtliche Würdigung. Tatsache ist die Behauptung "Sie haben am Tag X den Film Y gestreamt." Oder "Ohne dafür zuvor eine Genehmigung des Rechteinhabers eingeholt zu haben".Sagen wir mal person A hat nie diesen film gesehen, jetzt schreibt anwalt B diese person an und will geld von person A weil A angeblich diesen film gesehen hat. B hat aber auch dafür gesorgt dass die "urheberrechtsverletzung" begangen wurde, indem er wissentlich das material selbst hochgeladen hat und wissentlich dafür gesorgt hat dass person A auf diese seite umgeleitet wurde.
Die urheberrechtsverletzung wurde nie begangen, B weiß das und schickt dennoch abmahnungen heraus um sich einen rechtswidrigen vermögensvorteil zu verschaffen.
Klär uns auf wieso das kein betrug sein soll.
Das "schöne" daran ist nun aus Sicht der Abmahner: Die Tatsachenbehauptungen sind entweder wahr oder nicht. Aber mal unterstellt sie sind nicht wahr, dann muss (wie es ausdrücklich im Gesetz steht) durch die Täuschung der Vermögensschaden vermittelt werden. Wird er aber nicht. Denn der Adressat weiß doch wohl noch, ob er den Film ohne vorherige Erlaubnis geguckt hat. Er zahlt trotzdem, um sich Ärger vom Hals zu halten. Dann ist der Schaden aber nicht mehr durch die Täuschung vermittelt worden, sondern aus anderen Gründen. Das schließt den Tatbestand aus.
Hab ich bewusst gemacht. Wenn du denen hier den Grundkurs geben willst, nur zu. Ich denke es reicht aus, das Wesentliche zu anzusprechen. Und das ist: Schaden hin oder her, er basiert entweder nicht auf einer Täuschung oder jedenfalls nicht auf einem Irrtum.Du überspringst da aber ein paar Schritte.
Genau so wie sonst auch: Man schickt einen Brief per Post wo "Abmahnung" drauf steht.Erklär mir doch mal wie du jemanden abmahnen kannst wenn du die rechtsverletzung selbst herbeigeführt hast.
Wieso nur glaubt ihr alle, dass die Forderung entweder begründet oder die Abmahnung strafbar sein muss?
Ist das so schwer zu verstehen? Es ist nicht verboten, von anderen Geld und Unterlassungserklärungen zu fordern. Das ist wie mit dem Weihnachtsmann: Wünschen kann man sich auch viel. Ob man es auch bekommt ist eine andere Frage.
Nur funktioniert das mit den IP-Adressen und den zugehörigen Identitäten der User nicht so wie beim Weihnachtsmann...die fallen einem nicht einfach so in den Schoß, um da nen lustigen Brief hin zu schreiben.Ist das so schwer zu verstehen? Es ist nicht verboten, von anderen Geld und Unterlassungserklärungen zu fordern. Das ist wie mit dem Weihnachtsmann: Wünschen kann man sich auch viel. Ob man es auch bekommt ist eine andere Frage.
ahja.. in dem von dir zitiertem beitrag hast du jede passage mit "illegal" zitiert und nach der strafbarkeit gefragt:Im Gegenteil habe ich klargestellt, dass es gerade nicht so ist. Anlass dafür war die Angabe von einem Vollpfosten hier, das sei alles illegal und deshalb sollte man anzeigen. Lies mal bevor du schreibst.
Aha. Was für einen illegalen Weg? Strafbar wonach?
Strafbar wonach?
Strafbar wonach?
Achso, es ist also nicht mal bekannt was gemacht wurde? Hauptsache mal direkt "Anzeige!!!!!11" schreien.
s.o., lies doch einfach mal die berichterstattungWurde eine abgegeben? Weißt du mehr?
Und dass das Stellen von unberechtigten Forderungen keinen Betrug darstellt, ist keine pauschale Aussage, sondern Fakt. Kauf dir einen Kommentar und lies es nach, oder glaube es einem Juristen.
c) Dazu, ob die Voraussetzungen des § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB oder die des § 826 BGB vorliegen, hat das Berufungsgericht bisher keine Feststellungen getroffen. Ein darauf gestützter Anspruch wäre indes nicht von vornherein ausgeschlossen. Falls die Forderung des Beklagten nachweislich ohne tatsächliche oder rechtliche Grundlage war, kann dies als Betrugsversuch und sittenwidrige vorsätzliche Schädigung anzusehen sein.
Es ist mir sowas von egal was du glaubst oder nicht. Dass du mal in einer Juravorlesung gesessen hast, macht dich nicht zum Juristen. Deinem Post nach hat es zu mehr noch nicht gereicht. Dass du die betreffende BGH-Textstelle nicht mit meinem Posting in Übereinstimmung bringen kannst, liegt wahrscheinlich daran, dass du aufgrund deines fehlenden Wissens nicht mal in der Lage bist, die Umstände richtig zu erfassen."oder glaub es einem juristen".. oh man, ich bin mir nicht einmal sicher ob du überhaupt jurist bist. gerade bei dem hochkomplexen tatbestand des betrugs eine rechtliche einschätzung als "fakt" abzutun zeugt von höchstem unverständnis...
exemplarisch: BGH · Urteil vom 12. Dezember 2006 · Az. VI ZR 224/05 - dort ausdrücklich:
Klar soweit? Das Berufungsgericht hat die Haftung (des Abmahners für die vorgerichtlichen Anwaltskosten des Abgemahnten) allein deshalb angenommen, weil unberechtigt gefordert wurde.BGH schrieb:Nach Auffassung des Berufungsgerichts besteht aufgrund der als unberechtigt anzusehenden Forderung des Beklagten zwischen den Parteien eine quasideliktische Sonderverbindung, die einen Schadensersatzanspruch ähnlich dem aus culpa in contrahendo oder positiver Forderungsverletzung auslösen könne.
...das geht aber nicht so einfach. DennBGH schrieb:Das angefochtene Urteil hält den Angriffen der Revision nicht stand.
Der BGH hat zurückverwiesen, weil die Feststellungen der Vorinstanz unzureichend gewesen sind, um eine Haftung bejahen zu können. Wir überspringen den Teil mit den uninteressanten Anspruchsgrundlagen und kommen jetzt mal zum Betrug:BGH schrieb:Nach den bisherigen Feststellungen des Berufungsgerichts liegen die Voraussetzungen, die zur Bejahung einer dieser Anspruchsgrundlagen erforderlich sind, nicht vor.
Es "kann" ein Betrugsversuch gewesen sein. Der BGH konnte nicht abschließend entscheiden, ob ein Betrug vorlag oder nicht, weil offen geblieben ist, ob dessen Tatbestandsvoraussetzungen vorlagen oder nicht. Klar war, dass unberechtigt etwas gefordert worden ist. Da das aber für sich genommen keine Strafbarkeit begründen konnte, musste zurückverwiesen werden, damit das Tatgericht (im Rahmen einer neuen Beweisaufnahme) feststellen muss, ob über die bloße unberechtigte Forderung hinaus über Tatsachen getäuscht wurde, dadurch ein Irrtum erregt und eine Vermögensverschiebung veranlasst wurde, die zu dem Schaden geführt hat. All das ergibt sich nämlich, wie man dem BGH-Urteil entnehmen kann, gerade NICHT schon aus dem Stellen der unberechtigten Forderung.BGH schrieb:c) Dazu, ob die Voraussetzungen des § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB [Anm: Betrug!] oder die des § 826 BGB vorliegen, hat das Berufungsgericht bisher keine Feststellungen getroffen. Ein darauf gestützter Anspruch wäre indes nicht von vornherein ausgeschlossen. Falls die Forderung des Beklagten nachweislich ohne tatsächliche oder rechtliche Grundlage war, kann dies als Betrugsversuch und sittenwidrige vorsätzliche Schädigung anzusehen sein. Insoweit ist den Parteien Gelegenheit zu ergänzendem Vortrag zu geben.
Ist ja nicht so als gäb es die Schreiben nicht längst im Internet...zB hier http://images.gutefrage.net/media/fragen/bilder/uc--abmahnung-wegen-streaming-geht-das-ueberhaupt/0_big.jpg (ja leider miese Bildquali ^^)Solange man daher nicht genau weiß, was in den Schreiben wörtlich (!) drin stand
Schön wie du eine einzelne Urheberrechtsverletzung mit vermeintlichem Betrug in mehreren zehntausend Fällen (die 1. Welle hatte doch direkt über 10k, oder?) gleichsetztVerstörend geradezu, was einige hier an staatlicher Gewalt fordern, nur weil irgendwer im Internet was behauptet. Umgekehrt würde ich gerne mal das Geheule sehen, wenn statt der Abmahnung die Wohnungen der Betroffenen auseinander genommen worden wären, nur weil irgendein Rechtsanwalt was von Pornostreaming behauptet hat.
U&C kann dich auch für diesen Post abmahnen, wie wir von Hafish gelernt haben ^^ok aber das ist doch wahnsinn, youtube hat drölf trillionen videos. man klickt da fröhlich rum, landet auf irgendnem video was zufällig urheberechtlich geschützt ist, und man kann als user belangt werden?
das wäre das ende von youtube.
wenn tatsächlich abmahnbriefe an pornoguckende wixer geschickt wurden, dann scheint ja wirklich jemand hoffnung zu haben damit durchzukommen ...