Rechtsanwälte mahnen wegen Porno-Streaming ab

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Er sagte aber zig mal, dass es lächerlich wäre bei dem Fall nach Anzeige oder Staatsanwälten zu schreien. Betrug war ja nur eine der Taten die im Raum stand.

@Eisen er hält sich jedenfalls offenbar für einen guten RA ^^
 

Benrath

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Gott es wird ein bisschen kindisch, wenn Kuma mit "wir können die Fakten nicht, wir waren nicht dabei" kommt ist das ok, bei ihm nicht? Er hat in der Hinsicht doch relativ zurückgeruder, ändert aber auch nix am etwas arroganten Schreibstil.
 
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Gott es wird ein bisschen kindisch, wenn Kuma mit "wir können die Fakten nicht, wir waren nicht dabei" kommt ist das ok, bei ihm nicht? Er hat in der Hinsicht doch relativ zurückgeruder, ändert aber auch nix am etwas arroganten Schreibstil.
Wenn Kuma ne Runde auf dem "waren nicht dabei"-Zug fährt, schließt aber afair nicht aus, dass gegen die vermeintlichen Täter ermittelt werden soll ;)
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Er sagt nirgends, dass es kein Betrug war sondern nur, dass er sich mit den aktuell verfügbaren Informationen noch nicht festlegen möchte. Und so sollte ein guter Anwalt eigentlich auch an einen Sachverhalt rangehen.

wir sind hier aber nicht in der kanzlei, sondern im forum. und da kann man schonmal sagen "ich glaub das ist so oder so". ansonsten kann man jede diskussion mit dem verweis auf "wir wissen nix genaues" auch gleich sein lassen.
 
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Es wurde in zwei aufeinanderfolgenden Posts mein Name erwähnt. Hier bin ich.
 

Teegetraenk

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wir sind hier aber nicht in der kanzlei, sondern im forum. und da kann man schonmal sagen "ich glaub das ist so oder so". ansonsten kann man jede diskussion mit dem verweis auf "wir wissen nix genaues" auch gleich sein lassen.

Ja wir sind im Forum, deshalb kann man bei nicht geklärten Vorgängen auch Szenarien diskutieren aber dieses rudelartige Niederknüppeln und Nachknüppeln von jemandem mit einer abweichenden Position, die nichtmal, zumindest die korrigierte Fassung, falsch ist, ist irgendwie so 7. Klasse Niveau. Deal with it.
 
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Dann will ich es für Leute mit begrenzt kognitiven Fähigkeiten mal ausführen:
1. Nach wie vor ist unklar, wie die Abmahnkanzlei an die IP-Adressen kam.
2. Vor ein paar Tagen war alles noch viel unklarer.
3. Das automatische Weiterleiten ist kein Betrug.
4. Auch das anschließende Abmahnen ist nicht automatisch ein Betrug. Es kommt, wie ich schon sieben Mal hier geschrieben habe, auf die Details an, die - du errätst es vielleicht - unklar sind.
5. Davon losgelöst war meine Antwort allgemeingültig und ist unabhängig von einem konkreten Einzelfall richtig.

Dann behauptest du aber eine Tatsache, nämlich dass ich ihn dir weggenommen hätte. Wenn du nur sagst: "Das ist mein Laptop und jetzt zahl mir bitte 1000 €, damit ist die Sache erledigt", wird die Sache schon interessanter.

Also zunächst einmal sollten wir festhalten dass keiner absolut richtige informationen hat, die absolute wahrheit kennt nämlich keiner. Wir rätseln hier auch nur rum wir führen ja nicht die gerichtsverhandung wo die beweise "etwas" konkreter sein müssten.

Es deutet aber vieles darauf hin dass das ganze von langer hand geplant war, dass die filme gar nicht existieren und falls sie existieren dann wurden sie vermutlich von den leuten ins netz gestellt die anschließend abmahnen wollten. Es sind auch leute dabei die gar nicht auf dieser seite waren man kann also davon ausgehen dass die auch eine art umleitung geschaltet haben um ihr abmahnvolumen zu vergrößen.

Gehen wir also mal davon aus dass sie die ip addressen ohne das wissen von redtube herausgefischt haben, gehen wir mal davon aus dass die kanzlei das selbst hochgeladen hat und gehen wir davon aus dass sie auch eine weiterleitung geschalten haben wo auch leute die unwissentlich auf diese seite gebracht wurden.

DAS wissen die abmahnanwälte auch und wenn sie das wissen und anschließend eine abmahnung schreiben in dem wissen dass sie selbst dafür verantwortlich sind,scheidet die rechtspflege, was ja der sinn einer abmahnung ist, aus. Dann bleibt also nur geldmacherei übrig.

Die abmahnkanzlei hat mit absicht diese dinge eingefädelt um durch täuschung sich einen vermögensvorteil zu verschaffen.

Warum ist es eine täuschung? Weil sie ansonsten gar keine abmahnungen herausgeschickt hätte. Der abgemahnte dachte also dass er auf dieser seite war weil das schreiben behauptet dass von diesem anschluss auf die seite zugegriffen wurde. Der abemahnte ist also im guten glauben dass er die urheberrechtsverletzung begangen hat und das auch bewiesen wurde. So wie es bei solchen abmahnungen üblich ist. Da reicht es ja in der regel aus zu sagen dass man nachweisen kann dass dieser anschluss für eine "kopie" verantwortlich war. Siehe peer-to-peer, da reichts auch aus wenn die feststellen dass deine ip urheberrechtlich geschützte sachen hochgeladen hat. Es ist also dann nur rational die abmahnungsgebühr zu bezahlen.
Du sagst ja immer für betrug braucht man tatsachenbehauptungen (?), zu behaupten dass man wissentlich auf dieser seite war und eine kopie erstellt hat ist ja eine tatsachenbehautung.

Das mag jetzt zwar juristisch scheisse klingen aber ich habs mal versucht mit meinen worten zu ereutern.
 
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Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Ja wir sind im Forum, deshalb kann man bei nicht geklärten Vorgängen auch Szenarien diskutieren aber dieses rudelartige Niederknüppeln und Nachknüppeln von jemandem mit einer abweichenden Position, die nichtmal, zumindest die korrigierte Fassung, falsch ist, ist irgendwie so 7. Klasse Niveau. Deal with it.

wenn derjenige sich entsprechend zurückhaltend artikulieren würde, gäbe es kein problem. wer aber auftritt, als hätte er den §263 persönlich im MüKo kommentiert und alle anderen ernstmal als ahnungslose deppen abstempelt, die nicht seiner meinung sind, muss halt mit der retourkutsche leben können.
 
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gehen wir mal davon aus dass die kanzlei das selbst hochgeladen hat
bei allem Miesem was ich bei diesem Fall denke, aber dass U&C den Film selbst hochgeladen haben, halte ich dann doch für ziemlich unwahrscheinlich...ihnen war vielleicht durchaus sehr wohl bewusst, dass das größerer Schmu ist als "nur" wegen was abzumahnen, was wohl nicht illegal ist, aber so tief werden die ihre Finger da wohl dann auch nicht drin haben
 

ROOT

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die leute mit dubiosen weiterleitungen auf genau diese seite zu führen ist doch mindestens genauso daneben.
zumal doch in emule/torrent zeiten afaik usus war, dass diese "filesharing" agenturen das zeug selbst angeboten haben und dann schön die ip-adressen, mit denen es runtergeladen wurde, geloggt wurden.
 
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bei allem Miesem was ich bei diesem Fall denke, aber dass U&C den Film selbst hochgeladen haben, halte ich dann doch für ziemlich unwahrscheinlich...ihnen war vielleicht durchaus sehr wohl bewusst, dass das größerer Schmu ist als "nur" wegen was abzumahnen, was wohl nicht illegal ist, aber so tief werden die ihre Finger da wohl dann auch nicht drin haben

Das ändert aber nichts am sachverhalt wenn sie von der umleitung die sie selbst geschaltet haben wussten. Dann wussten sie nämlich dass sie dafür verantwortlich sein konnten, sie wollten ja dass die leute auf die seite zugreifen.
Ich kann nicht wollen dass die leute darauf zugreifen und gleichzeitig nicht wollen dass sie darauf zugreifen.
 

Teegetraenk

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wenn derjenige sich entsprechend zurückhaltend artikulieren würde, gäbe es kein problem. wer aber auftritt, als hätte er den §263 persönlich im MüKo kommentiert und alle anderen ernstmal als ahnungslose deppen abstempelt, die nicht seiner meinung sind, muss halt mit der retourkutsche leben können.

Da gebe ich dir recht und grundsätzlich könnten wir unter uns Voll-, Halb- und Hoffnungsjuristen allesamt mal etwas die Diskussionskultur anheben. Immerhin sind wir die allerallerbesten und nützlichsten User des ganzen Forum. :deliver:
 
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Wir sind hier nicht im OT. :sonot:


Soweit ich das verfolgt habe wurde die Weiterleitung etc ja von dem Schweizer Anwalt(?) gemacht. Der hat dann nur die IP-Adressen an U+C gegeben für die Abmahnungen.

Das dürfte am Ende einen Unterschied in der Haftbarkeit von U+C machen sollte es tatsächlich auf Betrug hinauslaufen.
 
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Wenn man mich absichtlich missversteht, schreibe ich absichtlich herablassend. Sonst nicht. So einfach ist das.
 
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Wenn man keine Verbindung herstellen kann zu Archive und Urmann das das gemeinsam geplant war bleibt ja noch der Weg darüber das die Abmahnung bewusst falsch ist.

Siehe den Erfolgsvereinbarungen zwischen Kanzleien und Mandanten die so wie von den Piraten geleakt auch beim aktuellen Fall vorliegen wird.

Weil the Archive mit Sicherheit keine ~10.000.000€ Anwaltskosten vorraus bezahlt haben wird die sie ja mit den Abmahnungen quasi ja erst eintreiben können. Nur wenn keine Anwaltsgebühren bezahlt wurden oder keine Willensabsicht vorliegt die zu bezahlen im vornhinein können die natürlich auch nicht eingetrieben werden.
 
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Ich frage mich nur, wie die oft geforderte "Reformation des Urheberrechts" helfen soll, wenn das, was hier passiert, doch sowieso schon massenhaft das Recht bricht (ich glaube man spricht hier meist von "Rechtsbeugung" damit die Richter sich nich so angepieselt fühlen LOOOOL)

Beispiel: Es ist ja anscheinend vorherrschende Meinung, dass das Streaming kein Rechtsbruch ist. Die Gesetze dazu gibt es es doch. Urherrechtsgesetz § 53 steht doch alles drin. Es ist offensichtlich was der Gesetzgeber wollte. Bringen tut es nix.
Zur Adressrausgabe: § 101, da steht es schwarz auf weiß. Auskunft nur für gewerbliche Fälle. Schaut euch mal an, was der BGH daraus macht: http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/die-entruestung-ist-riesig-bgh-interpretiert-101-urhg-um/

Was soll der Gesetzgeber da noch groß machen, wenn er so kreativ interpretiert wird?
 

Seingalt

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Ja wir sind im Forum, deshalb kann man bei nicht geklärten Vorgängen auch Szenarien diskutieren aber dieses rudelartige Niederknüppeln und Nachknüppeln von jemandem mit einer abweichenden Position, die nichtmal, zumindest die korrigierte Fassung, falsch ist, ist irgendwie so 7. Klasse Niveau. Deal with it.
Sorry, aber hier muss ich mal reingrätschen. Ich kann das von Dir beschrieben Verhalten auch nicht ausstehen, aber hier hat Hafish sich die heftige Reaktion doch selbst zuzuschreiben.

Weiß nicht, ob Du den Anfang des Streits überhaupt mitbekommen hast. Aber es ging damit los, dass ich geschrieben habe:
Sind eigentlich schon Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft eingegangen? Die Faktenlage scheint ja einen Anfangsverdacht zu begründen.

Daraufhin hat Hafish angefangen sich aufzuspielen und anderen dummes Gelaber usw. zu unterstellen.

Wie man in den Wald ruft, so schallts heraus, ne?
 

Der Ziegentobi

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Wir sind hier nicht im OT. :sonot:


Soweit ich das verfolgt habe wurde die Weiterleitung etc ja von dem Schweizer Anwalt(?) gemacht. Der hat dann nur die IP-Adressen an U+C gegeben für die Abmahnungen.

Das dürfte am Ende einen Unterschied in der Haftbarkeit von U+C machen sollte es tatsächlich auf Betrug hinauslaufen.

private dürfen in der schweize ips nicht abschnorcheln ;)


€:
Offenbar war die Weitergabe der IP Adressen durch die Schweizer Firma "the-Archive-AG" illegal und verstiess gegen Schweizer Recht. Nach Recherchen des Schweiz Magazins, gab es 2010 einen ähnlichen Fall bei dem das höchste Gericht der Schweiz entschieden hatte, dass es untersagt ist Aufgaben an sich zu ziehen, die klar dem Rechtsstaat obliegen. D.h. die Beschaffung und Weitergabe von IP Adressen verstösst gegen das Gesetz und ist somit strafbar.
http://www.schweizmagazin.ch/digita...Weitergabe-der-Adressen-offenbar-illegal.html
 
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"ür Deutschland sieht dies allerdings etwas anders aus. Beweismittel gelten auch, wenn sie auf kriminelle Weise beschafft werden, wie man anhand der gestohlenen Bankdaten von Steuerflüchtlingen sehen konnte. Dies könnte für unsere Justiz durchaus ein Grund sein jede Hilfe und Unterstützung zu verweigern. Warum sollte man der deutschen Justiz behilflich sein die Schweizer Recht nicht achtet, Diebstahl und Hehlerei "legalisiert" hat, Kriminalität im Bereich des Datendiebstahls im Nachbarland fördert und belohnt und die Auslieferung der Datendiebe ablehnt?"

prne3Fr.png
 

Gelöscht

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dum? in der hinsicht sind uns schweizer und selbst die amerikaner (DIE AMERIKANER!) weit voraus.
 
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Ich weiß ja mal wieder nicht, wie aktuell der heise-Artikel ist, aber was lese ich da?

Für Ermittlungen gegen die abmahnende Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) wäre örtlich die Staatsanwaltschaft Regensburg zuständig. Dort sind zwar etliche Strafanzeigen eingegangen, aber nach Auskunft von Behördensprecher Markus Pfaller haben diese bislang keinen ausreichenden Anfangsverdacht begründet. Es sei jedoch offen, ob in naher Zukunft Ermittlungen aufgenommen werden würden.
Ich bin gelinde gesagt erstaunt. Nach den letzten 2 Seiten hier im Thread ging ich davon aus, dass gegen die bereits ermittelt würde.

Mir scheint, die ganzen Ermittlungsverfahren richten sich gar nicht gegen die Abmahner, sondern gegen Dritte.

@Beweismittelverbote: Es ist mal wieder nicht so einfach, wie es hier dargestellt wird. :rolleyes: In Deutschland gehen wir da einen sehr ausgewogenen Weg. Wir wägen im Einzelfall ab, ob illegal erlangte Beweismittel verwertet werden dürfen oder nicht. Das ist meiner persönlichen Meinung nach weitaus fortschrittlicher, als einfach radikal zu sagen "nö, wir tun so, als gäbe es das nicht".
 
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TheGreatEisen

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Naja, in der Praxis ist das Ergebnis der angeblich ergebnisoffenen Abwägung aber allzu oft zugunsten des öffentlichen Interesses an einer effektiven Strafverfolung ausgefallen. Bis auf die wirklich krassen Fälle ist letzten Endes doch fast alles verwertbar.

Interessant fand ich die Frage, ob das heimlich aufgezeichnete Selbstgespräch eines JVA-Häftlings ein verwertbares Beweismittel ist...
 

Der Ziegentobi

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möchtest du mit hilfe eines verbrechen ein anderes sühnen?
 
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Möchtest du einen Verbrecher davonkommen lassen, weil ein anderer auch was falsch gemacht hat?
 
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Unrecht mit Unrecht bekämpfen ist halt doch etwas dum. In etwa auf einer Ebene mit dem Spruch "Ich habe nichts zu verbergen", wenn es um Internetkontrollen und Verfassungseinschränkungen geht.
 

TheGreatEisen

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Unrecht mit Unrecht bekämpfen ist halt doch etwas dum. In etwa auf einer Ebene mit dem Spruch "Ich habe nichts zu verbergen", wenn es um Internetkontrollen und Verfassungseinschränkungen geht.

Naja, das ist doch etwas zu kurz gedacht. Die Fruits of the poisonous tree - doctrine, wie sie in den USA praktiziert wird, wäre hier gar nicht vermittelbar. Man kann durchaus - und verfassungsrechtlich unbedenklich mMn - eine Abwägung vornehmen. Das Interesse der Allgemeinheit und des Staates an einer effektiven Verbrechensbekämpfung vs. das Interesse des Einzelnen an der Rechtsstaatlichkeit des Ermittlungsverfahrens.
 

Benrath

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Laut TV Serienwissen und so, dachte ich waren sie härter was unrechtliches Verhalten der Behörden angeht. Wenn Privatleute sowas machen kann es eher zulässig sein.
 
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Ich weiß ja mal wieder nicht, wie aktuell der heise-Artikel ist, aber was lese ich da?

Ich bin gelinde gesagt erstaunt. Nach den letzten 2 Seiten hier im Thread ging ich davon aus, dass gegen die bereits ermittelt würde.

Mir scheint, die ganzen Ermittlungsverfahren richten sich gar nicht gegen die Abmahner, sondern gegen Dritte.

Ja, noch.

Sobald aber feststeht wie die IPs ermittelt wurden (und ob die Rechtsverletzungen erst durch den "Urheber" herbeigeführt wurde) kann es sein dass auch U+C sich strafbar gemacht haben.

Regensburger Staatsanwaltschaft und U+C ist dann noch eine eigene Geschichte.
 

TheGreatEisen

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Warum? Weil da irgendwelche verwandtschaftlichen Beziehungen einem Ermittlungsverfahren im Wege stehen sollen? Bullshit...
 

Gelöscht

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via lawblog, anderer fall:
BGH bestätigt Verurteilung wegen versuchter Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben

Insbesondere sahen es die Richter als mit den Grundsätzen eines geordneten Zusammenlebens unvereinbar und daher verwerflich an, dass juristische Laien durch Behauptungen und Androhungen, die der Angeklagte mit der Autorität eines Organs der Rechtspflege ausgesprochen hatte, zur Erfüllung behaupteter, nur scheinbar geprüfter rechtlicher Ansprüche veranlasst hatten werden sollen

http://beck-aktuell.beck.de/news/bg...ter-n-tigung-durch-anwaltliches-mahnschreiben
 

Teegetraenk

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@YNC:
Diese Rechtsprechung ist zwar vom Ergebnis her sehr sympathisch, aber nicht ohne weiteres Übertragbar. Ich sage noch ausdrücklich folgendes dazu, bevor hier wieder irgendeiner auf die Idee kommt, einem hier wieder das Wort im Munde umzudrehen: Auch die hier im Thread in Frage stehenden Porno-Abmahnungen können ebenfalls eine Nötigung enthalten. Das folgt aber nicht automatisch aus der Tatsache der Abmahnung, sondern aus dem konkreten Inhalt des Abmahnschreibens.


Zum Urteil:
Nach den Feststellungen enthielt das Mahnschreiben unter anderem folgendes:
Sollte die obige Gesamtforderung von Ihnen dennoch nicht fristgerecht gezahlt werden, behält sich meine Mandantin darüber hinaus vor, den Sachverhalt der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Überprüfung wegen des Verdachts eines Betruges vorzulegen.
Zur Vorstellung des Angeklagten:
Er hielt es für möglich, dass Ö. die Mahnschreiben an alle Kunden versenden würde, bei denen es zu einer Rücklastschrift gekommen war, also auch an solche, die die Lastschrift von sich aus rückgängig gemacht hatten. Er nahm dabei an, dass die Kunden unter anderem wegen der telefonischen Akquise ein „jederzeitiges Widerrufsrecht nach § 312 BGB“ hätten.
Dazu sagt das Landgericht beanstandungsfrei:
Durch die Ankündigung in den Mahnschreiben, gegebenenfalls behalte sich seine Mandantin die Einschaltung der Staatsanwaltschaft zur Überprüfung des Betrugsverdachts - also eine Strafanzeige - vor, habe der Angeklagte mit einem empfindlichen Übel gedroht. Er habe damit, so bringt die Strafkammer in der Sache zum Ausdruck, nicht etwa nur ein von ihm unbeeinflusstes mögliches Verhalten seiner Mandantin angekündigt; vielmehr habe er aus der Sicht eines verständigen Lesers vorgegeben, Einfluss auf diese Entscheidung der Mandantin zu haben, zumal er in den Schreiben auch ankündigte, er werde die rechtlichen Interessen seiner Mandantin konsequent durchsetzen.
Auch wenn der Angeklagte vom Kern der Betrügereien des Ö. keine Kenntnis gehabt habe, folge die Verwerflichkeit seines Verhaltens (§ 240 Abs. 2 StGB) aus seinen tatsächlichen und rechtlichen Vorstellungen beim Abfassen der Mahnschreiben.


Zusammenfassung:
Nicht die Abmahnung an sich war strafbar, sondern die darin enthaltene Drohung mit der Strafanzeige.

Der Angeklagte droht mit Strafanzeigen wegen Betruges. Er hält es für möglich, dass unter den Empfängern seiner Abmahnungen auch solche Personen sind, die in Wirklichkeit ihren Vertrag wirksam widerrufen haben (und sich somit nicht strafbar gemacht haben). Gleichwohl droht er mit der Strafverfolgung.

Die Drohung mit der Anzeige ist nach herrschender Meinung eine Nötigungshandlung. Und diese ist auch rechtswidrig, weil -stark verkürzt- der Angeklagte mit Eventualvorsatz davon ausgeht, dass die Bedrohten unschuldig sind und insbesondere kein Anspruch besteht. Das ist jetzt nichts abmahnspezifisches, sondern eine uralte Rechtsprechung zum Nötigungstatbestand. Die Drohung mit einer Anzeige ist nämlich in der Regel nicht verwerflich, wenn der Anspruch besteht, zu dessen Erfüllung man den anderen veranlassen will.

Die Nötigung wurde vom Landgericht nicht auf die speziellen zivilrechtlichen "Drohungen" gestützt, obwohl diese relativ ausführlich wiedergegeben wurden. Es wäre mal interessant gewesen, ob auch die Drohung mit dem Gerichtsvefahren, den Kosten, der Peinlichkeit einer öffentlichen Verhandlung und der negativen Schufaauskunft strafbar gewesen wären. Das Landgericht hat vermutlich ganz bewusst darauf verzichtet, die Nötigung auch hierauf zu stützten, weil das nämlich überaus wackelig ist. Vorsichtig ausgedrückt.
 
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