Rechtsanwälte mahnen wegen Porno-Streaming ab

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Wie hier alle auf haifisch eindreschen und schon fast so tuen, als ob er für C+U arbeiten würde...er zeigt doch nur auf, dass es - trotz gefühltem Unrecht - wohl nicht so trivial werden wird, denen Betrug und was weiß ich noch vorzuwerfen.
 
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USH
is ja wurst was hafish schreibt.
wenn tatsächlich abmahnbriefe an pornoguckende wixer geschickt wurden, dann scheint ja wirklich jemand hoffnung zu haben damit durchzukommen ...
alter wir brauchen unbedingt ein gescheites urheberrecht 8[

Bezweifle ich. Die setzen vermutlich einfach drauf das sich Leute einschüchtern lassen und einfach zahlen obwohl sie nix falsches getan haben.

naja aber spätestens bei kinoxto ist man soweit in der grauzone drin, dass einfach nicht mehr wirklich klar ist ob man "nix falschen getan hat".
und mit "grauzone" meine ich nicht (vielleicht weltfremde) gesetze, sondern moralische überlegungen. sich nen film anzuschaun, der andernfalls nur im kino läuft, ist auch ohne gesetze zumindest fragwürdig.
 

FCX

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Moralisch fragwürdig und juristisch fragwürdig sind halt 2 verschiedene paar Schuhe. Streaming an sich ist meines Wissens nach nicht strafbar. Wie das jetzt bei aktuell im Kino laufenden Filmen aussieht die womöglich noch offensichtlich illegal im Kino aufgenommen wurden weiß ich nicht aber um so einen Fall gings hier ja auch nicht.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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also ich fände es mal gut, wenn die anwaltskammer gegen solche "kollegen" vorgehen würde. das höchst rufschädigend für den berufsstand und sollte eigentlich nicht dem berufsethos entsprechen.
 

TheGreatEisen

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Was sollte die Rechtsanwaltskammer schon unternehmen?
 
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ok aber das ist doch wahnsinn, youtube hat drölf trillionen videos. man klickt da fröhlich rum, landet auf irgendnem video was zufällig urheberechtlich geschützt ist, und man kann als user belangt werden?
das wäre das ende von youtube.
Wie FCX schon schrieb setzen die darauf das sich Leute direkt eingeschüchtert fühlen und blind zahlen, da auch die Bevölkerung (noch) sehr uninformiert und uninteressiert mit dem Thema Abmahnung umgeht.
Ein Vogel von U+C hat auch desweiteren schon gemeint das noch mehr "Streaming-Tauschbörsen" abgegrast werden. Ob jetzt youtube dabei sein wird glaube ich eher nicht.
 
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Welche Möglichkeiten hat man denn dagegen?

Rechtsstreit - nein, der Richter sieht ja bereits einen Rechtsverstoss.
 

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noch viel geiler ist doch
Urmann beklagte sich der Zeitung gegenüber, dass er Filesharing-Fälle nicht mehr kostendeckend verfolgen könne: "Auf den Peer2Peer-Netzwerken ist niemand mehr unterwegs, dabei kommen nicht genügend Fälle zusammen." Für ihn sei das ein Indiz, dass die Nutzer vorsichtiger geworden seien.

Laut Urmann geht es der gesamten Pornobranche ziemlich schlecht. "Wo früher große Firmen mit mehreren Hundert Angestellten arbeiteten, verwalten heute wenige Leute die alten Urheberrechte und trauern den guten alten Zeiten hinterher", meint Urmann mitfühlend.
Wie er sich auch noch als Wohltäter probiert hinzustellen :rofl2:
 

TheGreatEisen

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Naja, die Pornobranche sollte uns allen am Herzen liegen... :deliver:
 
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Das Landgericht Köln hatte einem Antrag von U+C stattgegeben, die Daten zu den IP-Adressen der Nutzer der Pornoplattform Redtube.com herauszugeben. Von den Streaming-Abmahnungen dürften weit über 10.000 Menschen betroffen sein, die genaue Zahl ist nicht bekannt.

Werfen die da nicht was durcheinander? Der Antrag kam doch afaik gar nicht von U+C, sondern von irgendeinen Herrn Sebastian.

und lol @ Pornoindustrie und schlecht gehen, höchsten der deutschen und die hats verdient.
 
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Eine Täuschung müsste man dann schon konstruieren. Man müsste sagen: Das ganze Schreiben vermittelt konkludent den Eindruck, dass natürlich auch keine Einwilligung des Rechteinhabers vorliege, obwohl das in Wirklichkeit der Fall wäre, weil er die Rechteverletzung veranlasst habe. Das ist aber in mehrerlei Hinsicht wackelig und setzt zudem voraus, dass der Rechteinhaber tatsächlich dahintersteckt.

Allein der Gedanke, jemanden deshalb wegen Betruges zu verurteilen, bereitet mir spontan ein flaues Gefühl im Magen. Ohne dazu vertieft mindestens zwei Kommentare und die in Bezug genommenen Urteile gelesen zu haben, wage ich nicht - und ich mache das schon länger - hier einen strafbaren (versuchten) Betrug anzunehmen.

Solange man daher nicht genau weiß, was in den Schreiben wörtlich (!) drin stand, wer das Streaming letztlich veranlasst hat und was der jeweilige Abgemahnte gemacht hat, sollte man sehr sehr vorsichtig sein, Straftaten zu bejahen.

Wieso? Wir sind hier in einem internetforum, keiner kennt die genauen umstände, hier wird nur gerätselt und mit indizien "gearbeitet". Wenn man nur posts verfassen dürften die deinem anspruch von genauigkeit/sicherheit genüge tun dann wäre das forum ziemlich leer.
Bei politischen sachen dürfte dann keiner mehr etwas posten. Verstehe also deine argumentation nicht, verstehe auch nicht wieso du ein flaues gefühl im magen bei der sache hast.



Denn im Moment ist das alles rein zivilrechtlich. Und wenn man hier, wie ein Teilnehmer, fordert, der Rechtsstaat müsste sofort alles schonungslos aufklären, dann sollte man wie schon gesagt mal innehalten und überlegen, was man da fordert. Denn das ist nicht damit getan, dass man das vermeintliche "Opfer" als Zeugen vernimmt. Dazu müsste durchsucht und alle potentiellen Beweismittel beschlagnahmt werden. Das Fordern hier einige, nur weil irgendwer im Internet was von Abzocke schreibt. Verstörend geradezu, was einige hier an staatlicher Gewalt fordern, nur weil irgendwer im Internet was behauptet. Umgekehrt würde ich gerne mal das Geheule sehen, wenn statt der Abmahnung die Wohnungen der Betroffenen auseinander genommen worden wären, nur weil irgendein Rechtsanwalt was von Pornostreaming behauptet hat.

Bei mir und meinem bruder standen mal die bullen mit einem durchsuchungsbefehl vor der tür weil mein bruder angeblich zwei mariuhana pflanzen in der wohnung gezüchtet hat.
Bei nem kumpel von mir standen die bullen mit einem durchsuchungsbefehl vor der türe weil er angeblich musik irgendwo hochgeladen hat die er nie gehört hat, die haben seine wohnung durchsucht und den rechner beschlagnahmt. Du bekommst also einen durchsuchungsbefehl wegen lächerlicher lapalien. Jetzt kommst du angesprungen und meinst es wäre zuviel verlangt eine erpresserbande die abmahnungen im wert von mehreren millionen herausschickt mal genauer unter die lupe zu nehmen wenn dazu ein begründeter verdacht besteht.
 
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Bei mir und meinem bruder standen mal die bullen mit einem durchsuchungsbefehl vor der tür weil mein bruder angeblich zwei mariuhana pflanzen in der wohnung gezüchtet hat.
Bei nem kumpel von mir standen die bullen mit einem durchsuchungsbefehl vor der türe weil er angeblich musik irgendwo hochgeladen hat die er nie gehört hat, die haben seine wohnung durchsucht und den rechner beschlagnahmt.
So wie du das schreibst klingt es, als fändest du das nicht gut. Dann solltest du eigentlich mit mir einer Meinung sein, dass man mal nicht so schnell mit "schonungsloser Aufklärung" ankommen sollte, oder?
 
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So wie du das schreibst klingt es, als fändest du das nicht gut? Dann solltest du eigentlich mit mir einer Meinung sein, dass man mal nicht so schnell mit "schonungsloser Aufklärung" ankommen sollte, oder?
Und so wie du es schriebst, gibt es sowas nicht...und dabei warst du dir doch sooo sicher :hammer:
 
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So wie du das schreibst klingt es, als fändest du das nicht gut. Dann solltest du eigentlich mit mir einer Meinung sein, dass man mal nicht so schnell mit "schonungsloser Aufklärung" ankommen sollte, oder?

Im unterschied dazu ist mein bruder nur ein kleiner scheiss kiffer, da reichts aus wenn die bullen nen "tipp" bekommen um mit nem durchsuchungsbefehl vor der tür zu stehen. Die anwaltskanzlei versucht aber millionenschweren betrug und kündigt dann voller dummheit und selbstzufriedenheit an das ganze noch weiter durchzuziehen. Die sprechen da von einem "testballon" als wären sie der scheiss wetterdienst, vermutlich haben die wohl zuviel heiße luft im kopf.

Die müssen auch nicht gleich deren büros auseinandernehmen da würde es erst mal reichen mal nachzuforschen wie das ganze wohl von statten ging.

Du kannst ja gerne mal konstruktiv vorschlagen wie DU vorgehen würdeest, bzw. was eine angebrachte vorgehensweise wäre.
 
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Welche Möglichkeiten hat man denn dagegen?

Rechtsstreit - nein, der Richter sieht ja bereits einen Rechtsverstoss.

youtube ist ja nicht offensichtlich illegal, von daher kannste dort jedes video runterladen.
und so seiten wie redtube, sind da nicht auch große firmen, die dort teaser oder ganze filme posten um auf sich aufmerksam zu machen?
Und natürlich irgendwelche Amateure.
Also ich würde behaupten wenn dem so ist kann die Seite ja auch nicht offensichtlich dazu da sein Urheberrechte zu verletzen.
 
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blabla, lol! der zivilsenat prüft gar kein strafrecht! sind doch zivilisten! außerdem sagen die genau das was ich gesagt habe, nämlich dass das stellen einer unberechtigten forderung auf keinen fall betrug sein kann.. äh, oder irgendwie doch nicht. auf das AG urteil gehe ich gar nicht erst ein sondern fasel lieber ein bisschen rum, damit ich nicht mein gesicht vor der forengemeinde verliere. um schnell noch zu beschwichtigen schreibe ich entgegen meiner bisherigen kommentare, dass das stellen einer unberechtigten forderung natürlich ein betrug darstellen kann, wenn der tatbestand des betrugs erfüllt ist! hach, was für ein geniestreich

ich amüsiere mich köstlich, wie du einen ellenlangen text verfasst weil du dich dermaßen im rechtfertigungszwang siehst. verständlicherweise, da du natürlich, übereifrig wie du bist, quatsch erzählt hast. aber zum glück hast du das mittlerweile selbst eingesehen. hier nochmal die chronologie zwecks übersichtlichkeit:

- seingalt fragt, ob denn schon strafantrag gestellt wurde, da das vorgehen der beteiligten einen illegalen anschein erweckt
- hafish fragt, worin er eine strafbarkeit begründet sähe, behauptet, es gäbe keine abgegebene versicherung an eides statt und dass das stellen einer unberechtigten forderung per se keinen betrug darstellt
- nachdem darauf hingewiesen wurde, dass sehr wohl versicherungen abgegeben wurden merke ich an, dass hafish ebenso wie die von ihm kritisierten personen pauschale behauptungen aufstellt (nämlich, dass eine strafbarkeit nicht ersichtlich sei)
- hafish führt an, dass er jurist sei und man ihm lieber glauben solle. denn es ist nunmal fakt, dass das stellen unberechtiger forderungen nie einen betrug darstellt. :rofl:
- ich zitiere zwei urteile, die einen schadensersatzanspruch abgemahnter personen wegen verletzung des betrugstatbestands als schutzgesetz (welches auch von zivilrichtern nach allen gesetzen der kunst geprüft und bejaht werden muss) durch das stellen unberechtiger forderungen für naheliegend erachten (BGH) und bejahen (AG)
- wall of text von hafish mit dem ergebnis der einsicht dass man ohne nähere sachverhaltskenntnisse weder eine betrugsstrafbarkeit annehmen noch ablehenen könne und dass - und darauf kam es mir ja an - eine betrugsstrafbarkeit auch beim stellen unberechtiger forderungen, wie im vorliegenden fall, in betracht kommen kann.

es freut mich, dir geholfen zu haben :)
 
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Was ich jetzt gelesen habe war das es eine über lange Hand geplante Aktion war. Scheinbar hat sich das mit den Abmahnungen und Filesharing nach 10 Jahren endlich rumgesprochen - das Geschäft lohnt sich nicht. Sagt auch der Abmahn Anwalt.

Pornoseiten geben natürlich nicht die IPs der Nutzer raus. Die Abmahnanwälte (AB) kommen durch gezieltes Pishing d.h. wenn man über google auf Pornos sucht kommt man auf diese Seiten. Danach ist es ein leichtes die IP raus zu kriegen. Beispiele dafür sind dann halt Buchstabendreher wie retdube.com

Man darf nicht in Panik geraten. Rechtlich wird man nicht Zahlen müssen. Die drohen dann damit das ja die Ehefrau oder Eltern das rausfinden könnten - das ist ihre Masche.
Das ganze hat rechtlich keinen Tatbestand.

Die ganze Streaming Seite ist eine rechtliche Grauzone die jetzt geklärt wird. Mit einen entgültigen Urteil kann man aber erst in 8 Jahren rechnen. Die ABs klagen solange bis die oberste Instanz geklärt hat.

Gewöhnt euch dran dass das nunmal ihre neue Masche ist. Also immerschön auf Pishing Seiten achten

http://www.focus.de/digital/abmahnw...-phishing-betruegern-ins-netz_id_3481655.html
 

WUUUSH

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Er meinte wohl endgültige Klärung, Urteile gibt's schon früher. :)
 
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Du kannst ja noch so viel falsch zitieren und mir die Worte im Mund umdrehen. Das ändert aber weder etwas an den Fakten, noch an der ständigen Rechtsprechung, noch daran dass du keine Ahnung hast und jetzt versuchst dich hier mit persönlichen Angriffen rauszuwinden. Also lüg hier nicht rum, sondern lern lieber ein bisschen; nach meiner Einschätzung müsstest du in etwa 6 Wochen eine Klausur über Vermögensdelikte schreiben.
 
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Du kannst ja noch so viel falsch zitieren und mir die Worte im Mund umdrehen. Das ändert aber weder etwas an den Fakten, noch an der ständigen Rechtsprechung, noch daran dass du keine Ahnung hast und jetzt versuchst dich hier mit persönlichen Angriffen rauszuwinden. Also lüg hier nicht rum, sondern lern lieber ein bisschen; nach meiner Einschätzung müsstest du in etwa 6 Wochen eine Klausur über Vermögensdelikte schreiben.
Das du mal hü und mal hott sagst, ist halt ein Fakt :uglyup:

Noch lustiger ist natürlich, dass ausgerechnet du ja die ganze Zeit probierst dich mit persönlichen Angriffen rauszuwinden :rofl2:
 

WUUUSH

Guest
Du kannst ja noch so viel falsch zitieren und mir die Worte im Mund umdrehen. Das ändert aber weder etwas an den Fakten, noch an der ständigen Rechtsprechung, noch daran dass du keine Ahnung hast und jetzt versuchst dich hier mit persönlichen Angriffen rauszuwinden. Also lüg hier nicht rum, sondern lern lieber ein bisschen; nach meiner Einschätzung müsstest du in etwa 6 Wochen eine Klausur über Vermögensdelikte schreiben.

Erklär mal lieber etwas genauer, wieso bereits versuchter Betrug bei dir ausscheidet. Vll. folgen wir dir dann :D

€dith: Zitate der Rspr. haben noch nie ein Argument ersetzt. Kennste ja vom Studium. :)
 

Teegetraenk

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Meiner bescheidenen Meinung nach wird es auch sehr schwer hier Vorsatz nachzuweisen. Ein schlechter Abmahnanwalt ist halt nicht automatisch Betrüger, zumindest juristisch betrachtet. Ich denke, dass sich die Kanzlei in dieser Richtung auch gut abgesichert haben wird. Ne Schweinerei bleibts trotzdem.
 

Gelöscht

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abwarten, großmeister gravenreuth ist letzlich auch eingefahren. strafanzeige ist ja nun anhängig, mal sehen, was draus wird.
 
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Meiner bescheidenen Meinung nach wird es auch sehr schwer hier Vorsatz nachzuweisen. Ein schlechter Abmahnanwalt ist halt nicht automatisch Betrüger, zumindest juristisch betrachtet. Ich denke, dass sich die Kanzlei in dieser Richtung auch gut abgesichert haben wird. Ne Schweinerei bleibts trotzdem.

Naja wenn man mal in betracht zieht dass sie die ganze urheberrechtsverletzung selbst eingefädelt haben inkl. umleitungen per maleware etc. dann wird das sicher eng. Das ist dann kein schlichtes abmahnen mehr mit IPs die man nicht ganz so legal erworben hat...
 

Gelöscht

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beim wallstreet journal gibts nen interview mit vetter, imho lesenswert:

Da habe ich durchaus genüsslich über die Geschichte eines Anwalts referiert, der jetzt vom BGH verurteilt worden ist – der hat damals mit der Gewinnspieleinträge-Mafia kooperiert und viel Geld von denen bekommen. Der ist jetzt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Ich sehe in diesem Fall durchaus Ansatzpunkte dafür, dass eine Strafbarkeit vorliegen könnte.

http://www.wsj.de/article/SB10001424052702303293604579256252616552172.html
 
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Gelöschtes Mitglied 137386

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die frage ist halt wen das schocken soll...wenn ich ein paar mille kriege, dann nehme ich dafpr auch gerne eine bewährungsstrafe in kauf, wen juckts.
 
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schocken tut das wohl kaum...aber ist zumindest mal gut, dass es da überhaupt Strafen gibt ;)
 
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Interessant ist vorallem:

"Ich sehe in diesem Fall durchaus Ansatzpunkte dafür, dass eine Strafbarkeit vorliegen könnte. Ich sag's mal so: Wenn ich ein cleverer Staatsanwalt wäre, der Karriere machen will, dann würde ich mir diese Geschichten mal näher angucken. Denn als Staatsanwalt würde ich einen Anfangsverdacht auf schweren gewerbsmäßigen Betrug bejahen. Aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs, den ich da zitiert habe, geht hervor, dass Anwälte schon ein bisschen die Augen aufmachen müssen und nicht alles unterstützen dürfen, was ihre Mandanten da wollen."

die frage ist halt wen das schocken soll...wenn ich ein paar mille kriege, dann nehme ich dafpr auch gerne eine bewährungsstrafe in kauf, wen juckts.

Frage ist doch ob man durch betrug erlangtes geld auch behalten darf. Das müssten die ja dann irgendwo auf die seite schaffen.
 
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Der Udo Vetter muss erstmal die Klausur über Vermögensdelikte in 6 Wochen bestehen.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Interessant ist vorallem:

"Ich sehe in diesem Fall durchaus Ansatzpunkte dafür, dass eine Strafbarkeit vorliegen könnte. Ich sag's mal so: Wenn ich ein cleverer Staatsanwalt wäre, der Karriere machen will, dann würde ich mir diese Geschichten mal näher angucken. Denn als Staatsanwalt würde ich einen Anfangsverdacht auf schweren gewerbsmäßigen Betrug bejahen. Aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs, den ich da zitiert habe, geht hervor, dass Anwälte schon ein bisschen die Augen aufmachen müssen und nicht alles unterstützen dürfen, was ihre Mandanten da wollen."



Frage ist doch ob man durch betrug erlangtes geld auch behalten darf. Das müssten die ja dann irgendwo auf die seite schaffen.

das ist eine eher theoretische frage (theretisch darf man das natürlich nicht), aber praktisch wird das geld längst über alle berge sein und die jungs im falle einer verurteilung "insolvent".
 

Gelöscht

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Worauf erstaunlich selten hingewiesen wird: Ein Rechteinhaber kann nur Schaden durch Verletzung seiner Rechte geltend machen, der ihm tatsächlich entstanden ist.

Das reine Ansehen des Films ist im jeden Fall legal, nur das etwaige kurze Zwischenspeichern ist – und das auch nur nach U+C – eine Rechteverletzung.

Selbst wenn man dies bejahen würde, entstünde dem Rechteinhaber durch diese “Verletzung” kein Schaden, weil diese flüchtigen Zwischenkopien nicht nutzbar und verwertbar sind.

Es macht also für den Rechteinhaber keinen Unterschied, ob Filme ohne jegliches Zwischenspeichern angesehen werden oder mit, er erleidet keinen wirtschaftlichen Nachteil durch das Speichern.

Das Argument, jeder Gucker = Käufer ist absurd. Die populären Filme bei Redtube werden (laut deren Statistik), bis zu 50millionenmal angesehen. Daraus einen entgangenen Verkauf zu berechnen, der dann 750 Millionen Euro pro Film betragen würde, ist komplett fernliegend, denn dann würde jeder bessere Rammelclip zu Verkaufserlösen führen, die etwa auf dem Level “Titanic” liegen.

Allein die bei Redtube liegenden Filme insgesamt Zigmilliarden Abrufe. Do the math!

Eigentlich ist die Diskussion ja schon bei “offensichtlich rechtswidriger Quelle” beendet.

Und da kommt nun auch Redtube ins Spiel. Die laufen sich gerade warm. Und spätestens jetzt sollten sich Regensburger Reisebüros auf vermehrte Anfragen zu One-Way-Flügen einstellen, in Länder, die nicht in die USA ausliefern.

Denn wenn die Software das könnte, was sie vorgeblich kann, dann dürfte Homeland Security ganz schnell üble Laune kriegen.

In dem Sinne, schöne Weihnachtsgrüße nach Regensburg.

interessanter comment auf lawblog.de
 
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oh-oh, udo vetter zieht strafbares verhalten in betracht. nicht dass hafish gleich um die ecke kommt und hysterisch "STRAFBAR WONACH? STRAFBAR WONACH?" ruft
:rofl:
Könnte ich eigentlich demnächst mal rufen wenn ich von der Pozilei angehalten werden. STRAFBAR WONACH, WONACH DENN IHR HUREN?
 
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