Worauf erstaunlich selten hingewiesen wird: Ein Rechteinhaber kann nur Schaden durch Verletzung seiner Rechte geltend machen, der ihm tatsächlich entstanden ist.
Das reine Ansehen des Films ist im jeden Fall legal, nur das etwaige kurze Zwischenspeichern ist – und das auch nur nach U+C – eine Rechteverletzung.
Selbst wenn man dies bejahen würde, entstünde dem Rechteinhaber durch diese “Verletzung” kein Schaden, weil diese flüchtigen Zwischenkopien nicht nutzbar und verwertbar sind.
Es macht also für den Rechteinhaber keinen Unterschied, ob Filme ohne jegliches Zwischenspeichern angesehen werden oder mit, er erleidet keinen wirtschaftlichen Nachteil durch das Speichern.
Das Argument, jeder Gucker = Käufer ist absurd. Die populären Filme bei Redtube werden (laut deren Statistik), bis zu 50millionenmal angesehen. Daraus einen entgangenen Verkauf zu berechnen, der dann 750 Millionen Euro pro Film betragen würde, ist komplett fernliegend, denn dann würde jeder bessere Rammelclip zu Verkaufserlösen führen, die etwa auf dem Level “Titanic” liegen.
Allein die bei Redtube liegenden Filme insgesamt Zigmilliarden Abrufe. Do the math!
Eigentlich ist die Diskussion ja schon bei “offensichtlich rechtswidriger Quelle” beendet.
Und da kommt nun auch Redtube ins Spiel. Die laufen sich gerade warm. Und spätestens jetzt sollten sich Regensburger Reisebüros auf vermehrte Anfragen zu One-Way-Flügen einstellen, in Länder, die nicht in die USA ausliefern.
Denn wenn die Software das könnte, was sie vorgeblich kann, dann dürfte Homeland Security ganz schnell üble Laune kriegen.
In dem Sinne, schöne Weihnachtsgrüße nach Regensburg.