mal wieder: filesharing abmahnung

Benrath

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Naja dann warte ich erst mal weiter ab. Im schlimmsten Fall kann ich mich immer noch einigen und dann erst die 900€ zahlen die ich jetzt zahlen sollte.
 
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Ja, das Ganze ist doch aber Kokolores, wer heute noch mit Emule etc. laedt hat nun wirklich nicht den Internethauptschulabschluss bestanden und sollte demnach lieber ganz die Finger von Allem lassen. Das Abmahnungsarchiv ist ein "ich bin zu doof mich fuer ca ne h zu informieren" archiv
 
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Nur so mal aus neugier. auf welcher rechtlichen basis passiert das eigendlich alles?
Ich gehe stark davon aus das urheberverletzung kein offizialdelikt ist, sprich es einen privaten kläger (geschädigten) geben muss der das ganze einklagen muss ?

Und ich kann mir einfach nicht vorstellen das die grossen studios wie universal oder warner bros mit irgendwelchen klein-kanzleien in deutschland zusammenarbeiten damit die einige 100 euros abmahnen.

oder kann das so ne kanzlei von sich aus machen, ala ich geb irgend ner kleiner it pisser bude den auftrag sie sollen ein paar bots in p2p netz stellen, sobald sie 100 opfer haben schicken wir denen je 500 euro rechnungen und kassieren so nebenbei mal 50k euro ?
 
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Das sind nicht die großen Studios die Abmahnen sondern die Lizenznehmer für Deutschland das können auch recht kleine aber vorallem der Masse unbekannte Unternehmen sein. Und diese mahnen natürlich mit auf Urheberrecht spezialisierte Kanzleien ab die dann auch entsprechende Kontakte oder Geschäftsbeziehungen mit anderen Unternehmen haben die die technische Austattung dafür besitzen Urheberrechtsverletzungen auch nachzuweisen.
 
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Filesharing Abmahnung

Also ich habe mal eine Abmahnung bekommen aber das war für mich kein Problem. Mein Vater hatte die ad-agda angagiert das für uns zu regeln und seit dem ist nix mehr passiert. Ich meine wir haben damals 39 Euro an die ad-agda bezahlt.
 
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Gelöscht

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:rofl2: dafug? wenn gamer dustin das sagt, srsly, dann muss das was sein, ist immerhin ein gamer bro, yo!
 
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Hat man wohl nem Praktikanten erzählt, dass man ab jetzt auf Virales Marketing setzt und er dafür verantwortlich ist. Schon witzig wenn man bedenkt, dass sone Werbung hier relativ häufig vorkommt, obwohl sie jedes mal so stümperhaft schlecht sind.
 
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ah weil ich den thread hier gerade ausgegraben sehe ein 'update':

seitdem der anwalt den anfänglichen kontakt mit den spasten von waldorffrommer aufgenommen hat, und die dann den ersten "bettelbrief" geschickt hatten, ist genau gar nichts mehr passiert.
wir ham weder von den spasten noch von unserem anwalt was gehört.
 
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Na ja, keine falsche Vorfreude, imho dauerts noch ne Weile, bis die Forderung verjährt.
 

FORYOUITERRA

TROLL
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jo, kumpel hatte auch so nen weg über anwalt eingeschlagen. dann passierte auch erstmal nichts und dann kam die forderungserinnerung doch noch ein paar tage vor der verjährung. das scheint mir daher gängige praxis zu sein.
 

Benrath

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Hatten wir nicht die Diskussion, dass man sich eigentlich den Anwalt bis zur eigentlichen Klageeröffnung sparen kann und einfach selber die mod UE abschickt und abwartet. Im Schlimmsten Fall kannst du dann immer noch auf das ursprüngliche Vergleichsangebot eingehen und zahlen oder es auf nen Prozess ankommen lassen und hoffen das "es war aber der Hund meiner Oma am PC" tatsächlich funktionieren könnte.
 

TheGreatEisen

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Ich würde davon abraten, im Zweifel bis zur Klageerhebung zu warten. Sofern das Verfahren rechtshängig ist entstehen Kosten. Selbst wenn direkt nach Klageerhebung der Kläger klaglos gestellt wird, hat man keine Garantie, dass der Kläger für erledigt erklärt oder die Klage zurücknimmt. Die günstigste Variante wäre dann lediglich, ein Versäumnisurteil zu kassieren. Aber auch da fallen ordentlich Kosten an (ausgehend von den hier üblichen, (zu) hohen Streitwerten).

Besser ist es, die Sache außergerichtlich zu regeln.
 

ROOT

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Besser ist es, die Sache außergerichtlich zu regeln.

Nach meinem letzten Kenntnisstand ist eine Klageerhebung enorm unwahrscheinlich (ka, 1%?), während das Eingehen auf eine außergerichtliche Einigung einen zu 100% mehrere hundert Euro kostet.
 

TheGreatEisen

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Dann scheint die Forderung ja auch nicht zu bestehen. Oder warum wird nie geklagt?
 

Benrath

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Ich dachte immer aus Angst vor Regulierung und Decklung?

Und anscheinend macht man mit der Drohkulisse und dem Abmahnen genug Geld ohne viel Aufwand. Du müsstest ja jeden einzeln wirklich anklagen, da entstehen erst mal Kosten usw. Nachher sind dann viele von den Leuten eventuell eh zahlungsunfähig, wer weiss.
 

TheGreatEisen

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Warum? Das Mittel der Wahll ist doch das Mahnverfahren. Das ist nicht aufwändig und führt letztlich ins Klageverfahren über. Der Aufwand ist auf Gläubigerseite wirklich sehr überschaubar
 

GeckoVOD

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Warum? Das Mittel der Wahll ist doch das Mahnverfahren. Das ist nicht aufwändig und führt letztlich ins Klageverfahren über. Der Aufwand ist auf Gläubigerseite wirklich sehr überschaubar

Wie viele Anwälte braucht so ein Verfahren? Ist ja nicht so, als ob die Kanzleien 100+ Leute haben, während sie sicher das zehnfache pro Mahnwelle raushauen. Erscheint mir auch wirtschaftlicher nur zu drohen und halt ab und zu vor Gericht zu ziehen, damit klar ist, dass es böse enden kann, wenn die nur wollen.
 

ROOT

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Warum? Das Mittel der Wahll ist doch das Mahnverfahren. Das ist nicht aufwändig und führt letztlich ins Klageverfahren über. Der Aufwand ist auf Gläubigerseite wirklich sehr überschaubar

Dem kannst du doch soweit ich weiß ohne Angabe von Gründen einfach widersprechen.

Man fängt sich halt die einfachen Fische, das sind die, die auf Bettelbriefe reagieren und lieber schnell Geld überweisen als irgendwas zu riskieren.
 
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Wie viele Anwälte braucht so ein Verfahren? Ist ja nicht so, als ob die Kanzleien 100+ Leute haben, während sie sicher das zehnfache pro Mahnwelle raushauen. Erscheint mir auch wirtschaftlicher nur zu drohen und halt ab und zu vor Gericht zu ziehen, damit klar ist, dass es böse enden kann, wenn die nur wollen.

wobei ich nach wie vor glaube, dass der 0815 user niemals vor gericht gezogen wird, maximal irgendwelche poweruser. was ich aber für absolut vorstellbar halte ist, dass diverse kanzleien (u+c, waldorff&frommer etc) durchaus mal panische forenbeiträge ala "ich wurde wirklich verklagt, das ging echt vor gericht und ich musste zahlen" verfassen. der aufwand ist ziemlich gering, es dürfte einiges an panik schüren und damit weiteres geld einbringen.
 

TheGreatEisen

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Wie viele Anwälte braucht so ein Verfahren? Ist ja nicht so, als ob die Kanzleien 100+ Leute haben, während sie sicher das zehnfache pro Mahnwelle raushauen. Erscheint mir auch wirtschaftlicher nur zu drohen und halt ab und zu vor Gericht zu ziehen, damit klar ist, dass es böse enden kann, wenn die nur wollen.

???

Wie viele Anwälte? 0! Jeder Idiot kann ein Mahnverfahren in Gang setzen. Man füllt einen Vordruck aus und hakt die Sache ab.

Das vorherige Anschreiben ist mehr Aufwand als das Ausfüllen eines Mahnantrages...
 
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GeckoVOD

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???

Wie viele Anwälte? 0! Jeder Idiot kann ein Mahnverfahren in Gang setzen. Man füllt einen Vordruck aus und hakt die Sache ab.

NAja, das Argument ist, dass du erstmal die Arbeitskraft abstellen musst, damit überhaupt was in Gang kommt. Und danach gehts dann sicher doch weiter als nur dieser Zettelkrieg?
Ich glaube ich hab dein Argument nicht ganz verstanden, bin ja rechtlicher Übernewb. Mir ging es um die richtigen Verfahren, die angeblich immer 2-3 Tage vor Fristende ankommen. Genau das kann ich mir für die breite Masse nicht vorstellen, ob des Arbeitskraftsmangels. Ökonomischer scheint mir 0815 Vordrucke per Post rauszuhauen bis zum geht nicht mehr und das einfache Geld durch Drohung zu bekommen.
 

Benrath

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Warum? Das Mittel der Wahll ist doch das Mahnverfahren. Das ist nicht aufwändig und führt letztlich ins Klageverfahren über. Der Aufwand ist auf Gläubigerseite wirklich sehr überschaubar

Muss auch passen wegen keine genauen Jurakenntnissen. Ist das Mahnverfahren jetzt die ursprüngliche Zahlungsauffordernuge mit den ganzen Unterlagen die man bekommt?

Ich dachte halt es kommt erst noch mal ein Schritt vorm wirklichen Gerichtsverfahren, wo ich dann immer noch zahlen kann, wenn ich nicht vors Gericht möchte.
 
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Normalerweise (Bankenbetriebswesen) bekommst du erst eine Zahlungsaufforderung, dann eine Mahnung mit Mahngebühr etc., da hast du dann eine gewisse Zeit zu zahlen/zu widersprechen und dann gehts ins Klageverfahren über.

Also dürfte das am Anfang keine Mahnung sein
 
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afaik ist das nur sowas wie ein angebot der kanzlei, sieht man auch meistens gut am schreibstil
 

ROOT

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mein geballtes abmahnwissen:

a) "bettelbriefe", irgendwelche zahlungsaufforderungen von kanzlei, inkasso oder sonstwas - kannst du prinzipiell ohne weitere folgen ignorieren, kann natürlich sein dass sie dann den geforderten betrag erhöhen aber der ist ja meist sowieso ziemlich willkürlich.
b) gerichtlicher mahnbescheid: solltest du nicht ignorieren. kannst aber ohne angabe von gründen widersprechen, glaub 2 wochen hat man dafür zeit.
c) klage: tja, jetzt siehts blöd aus. scheint aber enorm selten zu sein.
wenn ich es richtig verstehe, führt auch ein widersprochener mahnbescheid nicht automatisch zur klageerhebung.
 

TheGreatEisen

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Das Mahnverfahren ist ein effizienter Weg, Geldforderungen durchzusetzen und einen vollstreckbaren Titel zu erhalten-

Man stellt einen Antrag bei dem entsprechenden Mahngericht (die meisten Bundesländer haben zentrale Mahngerichte). Nicht erforderlich ist die Angabe eines bestimmten Sachverhalts, denn das Gericht prüft den Bestand des Anspruchs nicht. Das Gericht prüft nicht einmal die Schlüssigkeit der Klage.

Sofern diese (rein formalen) Anforderungen erfüllt sind, erlässt das Gericht einen Mahnbescheid. Dieser wiederholt die Angaben des Mahnantrags und enthält die Aufforderung, binnen 2 Wochen seit Zustellung entweder zu zahlen oder Widerspruch zu erheben.

Jetzt entscheidet es sich.

1. Wird Widerspruch eingelegt, wird die Streitsache an das zuständige Gericht abgegeben und gilt als mit Zustellung des Mahnbescheids rechtshängig geworden. Jetzt sind bereits Gerichtskosten (und ggf. RA-Kosten) entstanden.

2. Wird nicht rechtzeitig Widerspruch eingelegt, ergeht ein dem Mahnbescheid entsprechender Vollstreckungsbescheid. Das ist ein Vollstreckungstitel!, also extrem scheisse. Kann jedoch angefochten werden.

Wie man sieht, das Gericht prüft einen Scheiss. Ich könnte heute noch einen Mahnantrag gegen dich stellen, und zwar auf Zahlung von 3 Mio Euro aus Kaufvertrag. Den würde ich auch so bekommen.

Diese ganzen vorangehenden schriftlichen Zahlungsaufforderungen ( a la letzte Mahnung , bla bla bla) sind wertlos. Die dienen allenfalls dazu, den Gegner in Verzug zu setzen und nicht in die Kostenfalle des § 93 ZPO zu laufen. In den Abzockfällen haben sie nur den Zweck, eine Drohkulisse aufzubauen. Würde ich alles ungesehen in den Müll werfen. => Aktiv werden muss man dagegen zwingend, sobald ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert. Den zu ignorieren ist sehr gefährlich (Stichwort: vollstreckbarer Titel)
 
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Benrath

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Also man erhält son ellenlanges Urteil aus Köln wohl wegen der Ip daten, ne vorgeschriebene UA und ne Zahlungsbeleg usw mit der Begründung warum denen was zahlen solle. Vertretung der Rechteinhaber.

Ein gerichtlicher Mahnbescheid war da afaik nicht dabei.
 
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Das Mahnverfahren ist ein effizienter Weg, Geldforderungen durchzusetzen und einen vollstreckbaren Titel zu erhalten-

Man stellt einen Antrag bei dem entsprechenden Mahngericht (die meisten Bundesländer haben zentrale Mahngerichte). Nicht erforderlich ist die Angabe eines bestimmten Sachverhalts, denn das Gericht prüft den Bestand des Anspruchs nicht. Das Gericht prüft nicht einmal die Schlüssigkeit der Klage.

Sofern diese (rein formalen) Anforderungen erfüllt sind, erlässt das Gericht einen Mahnbescheid. Dieser wiederholt die Angaben des Mahnantrags und enthält die Aufforderung, binnen 2 Wochen seit Zustellung entweder zu zahlen oder Widerspruch zu erheben.

Jetzt entscheidet es sich.

1. Wird Widerspruch eingelegt, wird die Streitsache an das zuständige Gericht abgegeben und gilt als mit Zustellung des Mahnbescheids rechtshängig geworden. Jetzt sind bereits Gerichtskosten (und ggf. RA-Kosten) entstanden.

2. Wird nicht rechtzeitig Widerspruch eingelegt, ergeht ein dem Mahnbescheid entsprechender Vollstreckungsbescheid. Das ist ein Vollstreckungstitel!, also extrem scheisse. Kann jedoch angefochten werden.

Wie man sieht, das Gericht prüft einen Scheiss. Ich könnte heute noch einen Mahnantrag gegen dich stellen, und zwar auf Zahlung von 3 Mio Euro aus Kaufvertrag. Den würde ich auch so bekommen.

Diese ganzen vorangehenden schriftlichen Zahlungsaufforderungen ( a la letzte Mahnung , bla bla bla) sind wertlos. Die dienen allenfalls dazu, den Gegner in Verzug zu setzen und nicht in die Kostenfalle des § 93 ZPO zu laufen. In den Abzockfällen haben sie nur den Zweck, eine Drohkulisse aufzubauen. Würde ich alles ungesehen in den Müll werfen. => Aktiv werden muss man dagegen zwingend, sobald ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert. Den zu ignorieren ist sehr gefährlich (Stichwort: vollstreckbarer Titel)

nur ein paar kleine ergänzungen: das mahnverfahren ist sogar NOCH einfacher, man muss nicht einmal zu gericht. heutzutage beantragt man den mahnbescheid online: https://www.online-mahnantrag.de (ist ein seriöser service des landes bremen)

zu 1: mit dem widerspruch ist jedoch nicht zwangsläufig das klageverfahren eingeleitet. zunächst einmal kann der gläubiger der forderung bei beantragung eines mahnbescheids ein kreuzchen setzen, ob es nach widerspruch in das streitige verfahren gehen soll. jedoch weiß ich nicht, ob der empfänger des mahnbescheides sieht, was angekreuzt wurde. aber selbst wenn angekreuzt wurde, dass es ins streitige verfahren gehen soll, müssen erst gerichtskosten vorgeschossen werden. erst dann wird das gericht tätig. werden die gerichtskosten nicht gezahlt, passiert weiterhin gar nichts. nach einem jahr etwa bekommt der gläubiger dann eine erinnerung, ob noch gezahlt werden will.

zu 2: erfolgt der widerspruch nicht, ergeht ein vollstreckungsbescheid, richtig. damit ist aber noch nicht die welt untergegangen. gegen diesen kann man einspruch einlegen, mit der gleichen folge wie zu 1. einziger unterschied: der vollstreckbare titel besteht. dieser ist auch, trotz einspruch, vorläufig vollstreckbar (700 I ZPO). wenn sich der gläubiger seiner sache also sicher ist, kann er daraus in dein vermögen vollstrecken (passiert aber selten).
 
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waldorf frommer sind sich ihrer sache ziemlich sicher und ziehen es bis zum ende durch...
 

TheGreatEisen

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Vorausgesetzt, die Urheberrechtsverletzung hat tatsächlich statt gefunden, ist dieses Vorgehen aus anwaltlicher Sicht auch empfehlenswert. Das Prozessrisiko ist (aufgrund inzwischen wohl gefestigter Rechtsprechung) gering, die Beweisprognose gut bis sehr gut, Unsicherheit besteht lediglich hinsichtlich der Höhe des geltend gemachten Schadens (also Vertragsstrafe + Rechtsverfolgungskosten). Es lohnt sich, selbst wenn man nicht in voller Höhe gewinnt.

@ Schniko: Ich habs bisher noch nicht erlebt, dass jemand ein Mahnverfahren anstrengt, sich aber vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung scheut. Dass man Gerichtskostenvorschuss zu leisten hat, ist doch logisch.
 
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Wenn ich das richtig verstehe, geht es da aber um den Schritt, wo man die IP-Adresse hat und gerne die Kontaktdaten des Filesharers hätte...obv wurde der Schritt ja gemeistert, wenn man nen Brief bekommen hat
 
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hab den artikel nur überflogen (und bin etwas angetrunken), worauf ich hinaus wollte war, dass das olg köln das ip-ermittlungsverfahren für nicht 100% zuverlässig angesehen hat, wollte halt nur irgendnen artikel dazu als quelle raussuchen :D das war afaik letztes jahr, es ging wohl um ~eine sekunde ungenauigkeit, praktisch wohl kaum relevant, rechtlich natürlich enorm. insofern, weiß man da was neues drüber?
 
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@ Schniko: Ich habs bisher noch nicht erlebt, dass jemand ein Mahnverfahren anstrengt, sich aber vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung scheut. Dass man Gerichtskostenvorschuss zu leisten hat, ist doch logisch.

das kommt durchaus vor, dass mahnbescheide ähnlich wie anwaltliche abmahnung nur des immensen einschüchterungseffekts wegen erlassen werden. schließlich kommt da was von einem gericht. für laien eine meist erstmalige begegnung. dass es das bedürfnis der wahl gibt zeigt ja auch die praxis die eben gerade die möglichkeit lässt bei widerspruch in das klageverfahren zu gehen oder nicht.
für dich mag es logisch sein, für die meisten anderen hier aber denke ich nicht ;). dass jedenfalls keine verpflichtung besteht das klageverfahren fortzuführen, auch wenn die gerichtsgebühr ins haus flattert, dürften die meisten nicht wissen.
 

Seingalt

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Diese ganzen vorangehenden schriftlichen Zahlungsaufforderungen ( a la letzte Mahnung , bla bla bla) sind wertlos. Die dienen allenfalls dazu, den Gegner in Verzug zu setzen und nicht in die Kostenfalle des § 93 ZPO zu laufen. In den Abzockfällen haben sie nur den Zweck, eine Drohkulisse aufzubauen. Würde ich alles ungesehen in den Müll werfen. => Aktiv werden muss man dagegen zwingend, sobald ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert. Den zu ignorieren ist sehr gefährlich (Stichwort: vollstreckbarer Titel)
Ich finde diesen Beitrag fahrlässig. Du ignorierst, dass das vorrangige Ziel der Abmahnkanzleien erstmal eine Unterlassungserklärung ist. Wenn man die nicht leistet, weil man die Aufforderung ungesehen in den Müll wirft, ist der nächste Schritt häufig eine einstweilige Verfügung, gegen die man nur noch mittels Widerspruchs bei Gericht vorgehen kann.
Damit erhöht man aber ohne Not das eigene Kostenrisiko. Den Weg würde ich überhaupt nur gehen, wenn nahezu sichergestellt ist, dass ich vor Gericht recht bekäme. In allen anderen Fällen sollte man eine modifizierte Unterlassungserklärung zumindest erwägen.
 

TheGreatEisen

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Wo schreibe ich denn etwas zu Unterlassungserklärungen? Ich spreche doch ausdrücklich von den "Abzockfällen", also solche Fälle, in denen der vermeintliche Anspruchssteller eigentlich nichts in der Hand hat.

Das ist natürlich etwas ganz anderes, wenn man eine Urheberrechtsverletzung tatsächlich begangen hat. Natürlich muss man hier differenzieter vorgehen.
 
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