Besser ist es, die Sache außergerichtlich zu regeln.
Warum? Das Mittel der Wahll ist doch das Mahnverfahren. Das ist nicht aufwändig und führt letztlich ins Klageverfahren über. Der Aufwand ist auf Gläubigerseite wirklich sehr überschaubar
Warum? Das Mittel der Wahll ist doch das Mahnverfahren. Das ist nicht aufwändig und führt letztlich ins Klageverfahren über. Der Aufwand ist auf Gläubigerseite wirklich sehr überschaubar
Wie viele Anwälte braucht so ein Verfahren? Ist ja nicht so, als ob die Kanzleien 100+ Leute haben, während sie sicher das zehnfache pro Mahnwelle raushauen. Erscheint mir auch wirtschaftlicher nur zu drohen und halt ab und zu vor Gericht zu ziehen, damit klar ist, dass es böse enden kann, wenn die nur wollen.
Wie viele Anwälte braucht so ein Verfahren? Ist ja nicht so, als ob die Kanzleien 100+ Leute haben, während sie sicher das zehnfache pro Mahnwelle raushauen. Erscheint mir auch wirtschaftlicher nur zu drohen und halt ab und zu vor Gericht zu ziehen, damit klar ist, dass es böse enden kann, wenn die nur wollen.
???
Wie viele Anwälte? 0! Jeder Idiot kann ein Mahnverfahren in Gang setzen. Man füllt einen Vordruck aus und hakt die Sache ab.
Warum? Das Mittel der Wahll ist doch das Mahnverfahren. Das ist nicht aufwändig und führt letztlich ins Klageverfahren über. Der Aufwand ist auf Gläubigerseite wirklich sehr überschaubar
Das Mahnverfahren ist ein effizienter Weg, Geldforderungen durchzusetzen und einen vollstreckbaren Titel zu erhalten-
Man stellt einen Antrag bei dem entsprechenden Mahngericht (die meisten Bundesländer haben zentrale Mahngerichte). Nicht erforderlich ist die Angabe eines bestimmten Sachverhalts, denn das Gericht prüft den Bestand des Anspruchs nicht. Das Gericht prüft nicht einmal die Schlüssigkeit der Klage.
Sofern diese (rein formalen) Anforderungen erfüllt sind, erlässt das Gericht einen Mahnbescheid. Dieser wiederholt die Angaben des Mahnantrags und enthält die Aufforderung, binnen 2 Wochen seit Zustellung entweder zu zahlen oder Widerspruch zu erheben.
Jetzt entscheidet es sich.
1. Wird Widerspruch eingelegt, wird die Streitsache an das zuständige Gericht abgegeben und gilt als mit Zustellung des Mahnbescheids rechtshängig geworden. Jetzt sind bereits Gerichtskosten (und ggf. RA-Kosten) entstanden.
2. Wird nicht rechtzeitig Widerspruch eingelegt, ergeht ein dem Mahnbescheid entsprechender Vollstreckungsbescheid. Das ist ein Vollstreckungstitel!, also extrem scheisse. Kann jedoch angefochten werden.
Wie man sieht, das Gericht prüft einen Scheiss. Ich könnte heute noch einen Mahnantrag gegen dich stellen, und zwar auf Zahlung von 3 Mio Euro aus Kaufvertrag. Den würde ich auch so bekommen.
Diese ganzen vorangehenden schriftlichen Zahlungsaufforderungen ( a la letzte Mahnung , bla bla bla) sind wertlos. Die dienen allenfalls dazu, den Gegner in Verzug zu setzen und nicht in die Kostenfalle des § 93 ZPO zu laufen. In den Abzockfällen haben sie nur den Zweck, eine Drohkulisse aufzubauen. Würde ich alles ungesehen in den Müll werfen. => Aktiv werden muss man dagegen zwingend, sobald ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert. Den zu ignorieren ist sehr gefährlich (Stichwort: vollstreckbarer Titel)
@ Schniko: Ich habs bisher noch nicht erlebt, dass jemand ein Mahnverfahren anstrengt, sich aber vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung scheut. Dass man Gerichtskostenvorschuss zu leisten hat, ist doch logisch.
Ich finde diesen Beitrag fahrlässig. Du ignorierst, dass das vorrangige Ziel der Abmahnkanzleien erstmal eine Unterlassungserklärung ist. Wenn man die nicht leistet, weil man die Aufforderung ungesehen in den Müll wirft, ist der nächste Schritt häufig eine einstweilige Verfügung, gegen die man nur noch mittels Widerspruchs bei Gericht vorgehen kann.Diese ganzen vorangehenden schriftlichen Zahlungsaufforderungen ( a la letzte Mahnung , bla bla bla) sind wertlos. Die dienen allenfalls dazu, den Gegner in Verzug zu setzen und nicht in die Kostenfalle des § 93 ZPO zu laufen. In den Abzockfällen haben sie nur den Zweck, eine Drohkulisse aufzubauen. Würde ich alles ungesehen in den Müll werfen. => Aktiv werden muss man dagegen zwingend, sobald ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattert. Den zu ignorieren ist sehr gefährlich (Stichwort: vollstreckbarer Titel)