mal wieder: filesharing abmahnung

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oh gott, was les ich denn hier für einen scheiß :rofl2: geh zum anwalt, der setzt ein schreiben auf, in dem er außerdem noch das verfahren zur ermittlung der IP anzweifelt und schickt es ab. damit bist du auf der sicheren seite, hast zwar anwaltskosten (~150€ bei mir), und wirst auch weiterhin post von denen bekommen, genauso, als wenn du nicht zum anwalt gegangen wärst. du hast aber im prinzip widersprochen, das reicht.

ja, mir ist sowas mit 3 filmen passiert, wobei ich nur einen davon geladen habe (jahre her). mittlerweile flattert jedes halbe jahr ein schreiben eines inkasso-unternehmens ins haus, das von mal zu mal lächerlicher wird und wo auch drinsteht, dass wir bis heute ja nicht reagiert hätten. damit dürfte alles gesagt sein
 

jysk

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Weil es sinnvoller ist, als dass der Hund der Oma Filesharing betreibt?

Not sure if ..?

Es geht nicht um Sinnhaftigkeit sondern um Erfolgschancen mit dieser Erklärung, an die ganz bestimmt noch nie jemand gedacht hat, durchzukommen. Das mit den Hund war obv eine Übertreibung.
 
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Mit so einer Klage würde er nicht durchgekommen. Wäre ja nicht so als ob es hunderte schon verscht hätten
 
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hatte der treffer bei isohunt positive kommentare, picasso?

ansonsten sind die ratschläge hier teilweise komplett die falsche vorgehensweise. wenn du wirklich richtige hilfe willst schreib mir ne pm oder zahl geld für nen anwalt
 
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anwalt nehmen der auf urheberrecht spezialisiert ist. der kann einen dann auch ensprechend beraten und einem die optionen aufzeigen die man hat
 

dARRRRRk lord

Pirat ehrenhalber
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oh gott, was les ich denn hier für einen scheiß :rofl2: geh zum anwalt, der setzt ein schreiben auf, in dem er außerdem noch das verfahren zur ermittlung der IP anzweifelt und schickt es ab. damit bist du auf der sicheren seite, hast zwar anwaltskosten (~150€ bei mir), und wirst auch weiterhin post von denen bekommen, genauso, als wenn du nicht zum anwalt gegangen wärst. du hast aber im prinzip widersprochen, das reicht.

ja, mir ist sowas mit 3 filmen passiert, wobei ich nur einen davon geladen habe (jahre her). mittlerweile flattert jedes halbe jahr ein schreiben eines inkasso-unternehmens ins haus, das von mal zu mal lächerlicher wird und wo auch drinsteht, dass wir bis heute ja nicht reagiert hätten. damit dürfte alles gesagt sein

Is natürlich super für den eigenen Scorewert bei der Schufa:thumb:
 
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oh gott, was les ich denn hier für einen scheiß :rofl2: geh zum anwalt, der setzt ein schreiben auf, in dem er außerdem noch das verfahren zur ermittlung der IP anzweifelt und schickt es ab. damit bist du auf der sicheren seite, hast zwar anwaltskosten (~150€ bei mir), und wirst auch weiterhin post von denen bekommen, genauso, als wenn du nicht zum anwalt gegangen wärst. du hast aber im prinzip widersprochen, das reicht.

ja, mir ist sowas mit 3 filmen passiert, wobei ich nur einen davon geladen habe (jahre her). mittlerweile flattert jedes halbe jahr ein schreiben eines inkasso-unternehmens ins haus, das von mal zu mal lächerlicher wird und wo auch drinsteht, dass wir bis heute ja nicht reagiert hätten. damit dürfte alles gesagt sein


Wieso kann mans denn nicht direkt ignorieren ?
Das ist eigentlich auch das, was ich öfters mal aufgeschnappt habe: Einfach ignorieren bis wirklich was vom Gericht ins Haus flattert.
 
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naja die müssten ja loggen wieviel (bzw ob überhaupt) ich für den torrent hochgeladen habe.
und nichtmal das reicht, die müssten loggen wieviel (bzw ob überhaupt) ich für ne bestimmte datei innerhalb des torrents hochgeladen habe.

Die selber (bzw ein böses BOT Programm) waren ja der User an den du Teile der Torrent Datei hochgeladen hast. Also geloggt haben die das schon, zusammen mit deiner IP. Aber das DU vor dem Rechner sahst und den Torrent gestartet hast können die nicht beweisen.

Ich würde da darnix zahlen sondern denen noch ne Mail schreiben: was ihnen einfällt, unbescholtene Bürger zu verdächtigen und selber mit Rufmord Klage drohen :)

Ob das so schlau ist weiß ich nicht, ich hab zur Not nen Anwalt der mich da umsonst raushaut, deswegen würde ich dir jetzt nicht unbedingt zu echauffierten, beleidigenden Mails, die ich schreiben würde, raten.
 

Gonzales

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Aber das DU vor dem Rechner sahst und den Torrent gestartet hast können die nicht beweisen.

Ich würde da darnix zahlen sondern denen noch ne Mail schreiben: was ihnen einfällt, unbescholtene Bürger zu verdächtigen und selber mit Rufmord Klage drohen :)

Stichwort Störerhaftung. Wenn über deinen Anschluss Straftaten verübt wurden stehst du in der Pflicht zu beweisen, dass du alles Nötige getan hast um das zu verhindern.

Ein böser Brief mit viel Tammtamm wird dir eher schaden als nützen.
 

TheGreatEisen

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Macht doch nix... sein Anwalt boxt ihn doch umsonst raus :-)
 
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Angenommen, man wohnt in einer wg mit drei anderen leuten, wovon zwei untermieter sind und zum teil sogar alle paar monate wechseln. Dem anschlussinhaber flattert ne abmahnung ins haus. Er behauptet, nichts über den vorfall zu wissen und dass es offizielle regel innerhalb der wg sei, dass illegale aktivitäten über den gemeinsamen wlan-router strengstens verboten seien.

Alle mitbewohner bezeugen, dass es diese regelung gibt, niemand gibt zu der schuldige zu sein.

Was genau kann die abmahnkanzlei denn dann tun?
 
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TheGreatEisen

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Ich habe hierzu keine vertieften Rechtskenntnisse, aber nach meiner allgemeinen Rechtsauffassung ändert diese Konstellation grundsätzlich nichts an der Haftung des Anschlussinhabers. Dieser muss sich exkulpieren. Irgendeine Vereinbarung bzgl. des Verbots illegaler Aktivitäten entbinden den Anschlussinhaber ja gerade nicht vom Exkulpationszwang. Er muss substantiiert darlegen, dass ihm der Rechtsverstoß gerade nicht zurechenbar ist. Auch ein guter Grund, seine drahtlosen Netzwerke stets gut zu sichern.
 
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Darum: in WGs niemals der Anschlussinhaber sein! -_-
 
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Ich habe hierzu keine vertieften Rechtskenntnisse, aber nach meiner allgemeinen Rechtsauffassung ändert diese Konstellation grundsätzlich nichts an der Haftung des Anschlussinhabers. Dieser muss sich exkulpieren. Irgendeine Vereinbarung bzgl. des Verbots illegaler Aktivitäten entbinden den Anschlussinhaber ja gerade nicht vom Exkulpationszwang. Er muss substantiiert darlegen, dass ihm der Rechtsverstoß gerade nicht zurechenbar ist. Auch ein guter Grund, seine drahtlosen Netzwerke stets gut zu sichern.
Kannst du auch klare deutsche sätze machen?
Was hat das mit dem sichern von drahtlosen netzwerken zu tun?
Und wie soll der anschlussinhaber darlegen, dass ihm "der rechtsverstoß nicht zurechenbar ist"?

Dachte immer, gesetze seien für menschen. So eine regelung scheint mir völlig weltfremd.
 

TheGreatEisen

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Wenn über einen Anschluss ein Urheberrechtsverstoß begangen wird, welche Person ist dann in der Regel der Täter? Wer muss sich also vorrangig exkulpieren, mit der Sache nichts zu tun zu haben? Das Prinzip gilt eben auch für drahtlose Netzwerke. Wenn man sie nicht sichert, ist es nahezu unmöglich, sich zu exkulpieren. Oder willst du behaupten, jemand, der sein Netzwerk nicht gesichert hat, hat alles zumutbare unternommen, um eine illegale Nutzung desselben zu verhindern?
Verstehst du das?
 
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Nee, ich verstehs nicht!

Ich will wissen, wie so eine "sicherung" des drahtlosen netzwerks aussieht. Du scheint ne konkrete vorstellung davon zu haben, ich nicht.

Meinem empfinden nach ist bei einem gemeinsam genutzten anschluss a priori jeder mit gleicher wahrscheinlichkeit verantwortlich, der den anschluss rechtmäßig nutzt.
Das sagt zumindest mein gesunder menschenverstand. Nun möcht ich gern wissen, warum ein richter das anders sehen sollte.
 

TheGreatEisen

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Tja, dein gesunder Menschenverstand... demzufolge wäre eine WG also niemals haftbar, da man ja niemals mit Sicherheit sagen könnte, wer den Urheberrechtsverstoß begangen hat. Der Anschlussinhaber kann sich einfach exkulpieren und Urheberrechtsverstöße sind damit nicht mehr sanktionierbar. Wieder nur reine Zeitverschwendung hier...
 
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Ja, TMCEisen, aber was is denn alles zumutbare, um ein WG-Netzwerk zu schützen? Außer den Mitbewohnern zu erklären, dass sie nichts strafbares tun dürfen, was willst du noch machen? Es wird ja wohl kaum zumutbar sein, den anderen WG-Bewohnern einfach die Leitung abzuklemmen, oder ihnen einen Trojaner zu installieren um sie zu überwachen oder sonstwas.
 

TheGreatEisen

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Wie ich bereits sagte, ich habe dazu keine gefestigte Rechtsprechung im Kopf. Im Zweifel haften die WG - Mitbewohner möglicherweise als Gesamtschuldner. Es mag auch WGs geben mit Mitbewohnern, die die Eier haben und einen Rechtsverstoß zugeben und damit den Anspruchsinhaber entlasten. Im Zweifel wird der Anspruchsinhaber auf seinem Risiko sitzen bleiben. Er ist letzten Endes auch dafür verantwortlich, wem er Zugang zu SEINEM Anschluss gewährt.
 
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Tja, dein gesunder Menschenverstand... demzufolge wäre eine WG also niemals haftbar, da man ja niemals mit Sicherheit sagen könnte, wer den Urheberrechtsverstoß begangen hat. Der Anschlussinhaber kann sich einfach exkulpieren und Urheberrechtsverstöße sind damit nicht mehr sanktionierbar. Wieder nur reine Zeitverschwendung hier...
Tja, dein juristenverstand...
Demzufolge wäre der anschlussinhaber eines wg-wlans ja beliebig haftbar für jeden urheberrechtsverstoß, der ihm unterstellt würde. Denn er hätte ja gar keine möglichkeit sich zu "exkulpieren" (lol) und somit keine realistische chance seine unschuld zu beweisen.
Echt reine zeitverschwendung hier... LOL

Ich dachte immer in einem rechtsstaat kann man nur dann für einen rechtsverstoß zur verantwortung gezogen werden, wenn man ihn tatsächlich begangen hat oder aus fahrlässigkeit zugelassen hat.
Dass man ohne irgendeine chance, einen rechtsverstoß nicht zu begehen, trotzdem dafür belangt werden kann, ist mir neu.
Und es widerspricht nicht nur meinem gesunden menschenverstand, sondern vor allem meinem gerechtigkeitsempfinden.

Vielleicht kommt der widerspruch ja zustande, weil unsere rechtssprechung dämlich ist und die verfolgung von urheberrechtsverletzungen durch automatisierte abmahnungen ohnehin nur durch das ausnutzen von rechtslücken möglich ist.
 
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Also wenn ich in eine WG ziehe, erkläre ich mich quasi bereit, als Gesamtschuldner dann eventuell für Schadensersatzforderungen in Höhe von 100.000€ aufzukommen oder sowas? Also diese Rechtssprechung möchte ich sehen :ugly:
 

TheGreatEisen

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@ Amabilis:

Hm, was dir so alles neu ist. Darf ich vorstellen... DIE GEFÄHRDUNGSHAFTUNG! Die ist verschuldensunabhängig, es kommt keinen Meter darauf an, ob du in irgendeiner Weise "verantwortlich" bist. Für die verschuldensunabhängige Gefährungshaftung gibt es zahlreiche Beispiele in unserem (und jedem anderen fortschrittlichen) Rechtssystem. Ich erwarte von dir nicht, dass du das verstehst... Kenntnisnahme genügt.

@ Freesta: Wenn du in einer WG zusammenziehst, bist du in der Regel IMMER gesamtschuldnerisch in irgendeiner Form haftbar... z.B. gegenüber dem Vermieter. Man man man... btw ich sagte nur "im Zweifel", "möglicherweise".
 
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Tja, dein juristenverstand...
Demzufolge wäre der anschlussinhaber eines wg-wlans ja beliebig haftbar für jeden urheberrechtsverstoß, der ihm unterstellt würde. Denn er hätte ja gar keine möglichkeit sich zu "exkulpieren" (lol) und somit keine realistische chance seine unschuld zu beweisen.
Echt reine zeitverschwendung hier... LOL

Ich dachte immer in einem rechtsstaat kann man nur dann für einen rechtsverstoß zur verantwortung gezogen werden, wenn man ihn tatsächlich begangen hat oder aus fahrlässigkeit zugelassen hat.
Dass man ohne irgendeine chance, einen rechtsverstoß nicht zu begehen, trotzdem dafür belangt werden kann, ist mir neu.
Und es widerspricht nicht nur meinem gesunden menschenverstand, sondern vor allem meinem gerechtigkeitsempfinden.

Vielleicht kommt der widerspruch ja zustande, weil unsere rechtssprechung dämlich ist und die verfolgung von urheberrechtsverletzungen durch automatisierte abmahnungen ohnehin nur durch das ausnutzen von rechtslücken möglich ist.

tja, die definition von "fahrlässigkeit" ist ja genau das problem. da müsste man dann schauen, welche auffassung das gericht vertritt. bei kindern reicht iirc eine belehrung dadrüber, wie das bei erwachsenen menschen aussieht weiß ich aber leider nicht
 

Gonzales

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Erstmal eine Passwortsicherung um nach Außen sicher zu sein (WPA12 oder derartiges). Dann ein explizites Verbot den Anschluss zu illegalen Tätigkeiten zu nutzen (ie Filesharing bzw Urheberrechtsverletzungen). Dann kann man so wie ich das verstanden habe jedem Nutzer eine eigene Routeradresse zuordnen, quasi Wlan-1 Wlan-2 Wlan-3. Quasi wie bei nem PC mit mehreren Nutzerlogins. Damit liesse sich dann ein Verstoß persönlich zuordnen.

edit: Auch kann man wohl den Router(zumindest einige) so einstellen, dass er quasi alle Tätigkeiten längerfristig mitloggt und speichert. Auch das kann verlangt werden.
Wenn du diese Dinge dann nicht tust handelst du "fahrlässig" und kannst je nach Richterentscheidung zum Teil oder auch voll zur Verantwortung gezogen werden.


Ansonsten stehst du als Anschlussinhaber dafür gerade, was über deinen Anschluss geschieht und hast dafür Sorge zu tragen, dass es eben nichts Illegales ist. Grundsätzlich ähnelt das dem Prinzip von "Eltern haften für Ihre Kinder". Wobei das bei Familien inzwischen auch schon anders entschieden wurde.

noch ein edit: wenn du nach den ersten Abmahnungen innerhalb einer WG so blöd bist, nicht dafür zu sorgen, dass dein Mitbewohner die Urheberrechtsverletzungen einstellt, oder ihm notfalls das Internet sperrst - oder er den Anschluss als Inhaber übernimmt, dann ist dir aber auch nicht mehr zu helfen.
 
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TheGreatEisen

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"In der Verhandlung ging es zunächst um die Frage, wer eigentlich beweisen muss, dass die Urheberrechtsverletzung vom Anschlussinhaber bzw. eben von einem Dritten begangen worden ist. Der Senat folgte dabei grundsätzlich der Linie des Bundesgerichtshofes, nach der die Vermutung naheliegt, dass der Anschlussinhaber selbst die Tat begangen hat."
(Urteil vom 16. Mai 2012, Az: 6 U 239/11)

Genau das meine ich. Das heisst natürlich nicht zwingend, dass dem Anschlussinhaber keine Entlastung in irgendeiner Form möglich ist. Z.B. indem der Mitbewohner den Verstoß einräumt oder ein Verstoß seitens des Anschlussinhabers vollkommen unmöglich erscheint (z.B. zum fraglichen Zeitpunkt auf der Intensivstation)
 
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Also so viel ich weiß, ist das eben technisch gerade nicht möglich: ein internet-anschluss, eine ip-adresse (nach außen).


"In der Verhandlung ging es zunächst um die Frage, wer eigentlich beweisen muss, dass die Urheberrechtsverletzung vom Anschlussinhaber bzw. eben von einem Dritten begangen worden ist. Der Senat folgte dabei grundsätzlich der Linie des Bundesgerichtshofes, nach der die Vermutung naheliegt, dass der Anschlussinhaber selbst die Tat begangen hat."
(Urteil vom 16. Mai 2012, Az: 6 U 239/11)
Genau dieser logik kann ich nicht folgen. Wenn mehrere personen einen anschluss gleichberechtigt nutzen, der nur zufällig über den namen des anschlussinhabers läuft, dann liegt die vermutung nämlich keineswegs nahe, dass gerade der anschlussinhaber irgendwas gemacht hat.
Im gegenteil, wohnt er zb mit mehreren anderen zusammen, dann ist es viel wahrscheinlicher, dass ers nicht war.

Das ist inhaltlich einfach nur willkürlich und unabhängig vom rein formalen faktum, dass der anschlussinhaber zunächst mal die person ist, an die man sich wenden muss.
 
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TheGreatEisen

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Ich dachte immer in einem rechtsstaat kann man nur dann für einen rechtsverstoß zur verantwortung gezogen werden, wenn man ihn tatsächlich begangen hat oder aus fahrlässigkeit zugelassen hat.

Da hast du falsch gedacht. Die Gefährdungshaftung interessiert sich gerade nicht für die Frage, ob jemand vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Es wird ausschließlich an die abstrakte Gefährlichkeit angeknüpft. Das sollte man schon wissen... die Halterhaftung nach § 7 StVG baut auf diesem Grundsatz auf. Oder dachtest du, du wärst nur schadensersatzpflichtig, wenn man dir bei einem Verkehrsunfall zumindest Fahrlässigkeit zum Vorwurf machen könnte? Auch hier ein klares nein.

edit: Wo sage ich denn, dass die Gefährdungshaftung hier einschlägig ist? Ich bin nur auf deinen schwachsinnigen Absatz eingegangen, den ich hier zitiere.

Mit dem obigen Zitat steht doch fest, wie der BGH diese Fälle einordnet. Er verortet sie in den Bereich "Haftung für vermutetes Verschulden", wobei eine Exkulpation nach wie vor grundsätzlich möglich ist. Genau das, was ich von Anfang an geschrieben hatte.

Mit Sicherungen meinte ich bzgl. drahtloser Netzwerke (WPA12 oder derartiges), wie von Gonzales beschrieben. Ich dachte das läge auf der Hand.
 
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"In der Verhandlung ging es zunächst um die Frage, wer eigentlich beweisen muss, dass die Urheberrechtsverletzung vom Anschlussinhaber bzw. eben von einem Dritten begangen worden ist. Der Senat folgte dabei grundsätzlich der Linie des Bundesgerichtshofes, nach der die Vermutung naheliegt, dass der Anschlussinhaber selbst die Tat begangen hat."
(Urteil vom 16. Mai 2012, Az: 6 U 239/11)

Wieso liegt in einer WG denn die Vermutung nahe, dass der Anschlussinhaber es war? In einer Dreier-WG liegt die Wahrscheinlichkeit, dass er es selbst war, so bei 33% würde ich sagen?

Ach is mir auch egal, WGs :rofl2:
 
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Da hast du falsch gedacht. Die Gefährdungshaftung interessiert sich gerade nicht für die Frage, ob jemand vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Es wird ausschließlich an die abstrakte Gefährlichkeit angeknüpft. Das sollte man schon wissen... die Halterhaftung nach § 7 StVG baut auf diesem Grundsatz auf. Oder dachtest du, du wärst nur schadensersatzpflichtig, wenn man dir bei einem Verkehrsunfall zumindest Fahrlässigkeit zum Vorwurf machen könnte? Auch hier ein klares nein.
In diesem fall hab ich aber den fehler gemacht und bin dafür verantwortlich.

Wenn ich einen autounfall verschulde, dann man ich in dem moment was falsch, wo ich von der spur abkomme, den fußgänger übersehe usw. Ob das ein menschlich entschuldbarer fehler ist, tut doch nicht zur sache. Es ist aber ein fehler.

Du konntest mir aber bisher nicht beantworten, worin denn der fehler darin besteht, anschlussinhaber eines gemeinsam genutzten wlans zu sein. Ist das schon ein fehler, oder ist schon in einer wg wohnen ein fehler? Offenbar nicht, denn sonst würde ich ja pauschal schon dafür zur rechenschaft gezogen werden können, was ja eindeutig nicht der fall ist.
An welchem punkt genau mach ich also was falsch, wenn meine mitbewohner filesharen?
 
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Doch noch was: Hast du eigentlich über den kompletten Fall gelesen, TMCEisen? Ich hab gerade mal kurz nach deinem Textausschnitt gegoogled, und da ging es bei "der Linie des BGHs" offenbar um WLAN (bei dem wir uns ja alle einig sind), aber im konkreten Fall hat das Gericht den Anschlussinhaber innerhalb des Haushaltes eben nicht für grundsätzlich haftbar erklärt.
In diesem Sinne war das schon extrem aus dem Kontext gezogen.
( http://www.heise.de/resale/meldung/...rechtsverletzungen-durch-Partner-1581499.html )
 
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Haha
In der Verhandlung ging es zunächst um die Frage, wer eigentlich beweisen muss, dass die Urheberrechtsverletzung vom Anschlussinhaber bzw. eben von einem Dritten begangen worden ist. Der Senat folgte dabei grundsätzlich der Linie des Bundesgerichtshofes, nach der die Vermutung naheliegt, dass der Anschlussinhaber selbst die Tat begangen hat. Wenn allerdings – wie in diesem Fall – die ernsthafte Möglichkeit für einen anderen Ablauf vorhanden sei, müsse dies entsprechend berücksichtigt werden. Dann müsse nämlich der Inhaber des Urheberrechts den Beweis für die Täterschaft des Anschlussinhabers erbringen. Da das klagende Unternehmen den Beweis nicht erbringen konnte, sei davon auszugehen, dass nicht die Anschlussinhaberin, sondern ihr Ehemann das Computerspiel zum Download angeboten habe.
Also wie war das jetzt? :rolleyes:

Wobei der letzte satz natürlich auch schon wieder blöd ist. Wird einem als jurist eingetrichtert so krude zu argumentieren?
-Aha, ein urheberrechtsverstoß, die anschlussinhaberin muss schuld sein!
-Nein moment, angeblich hat die anschlussinhaberin das internet kaum genutzt, dann muss es der verstorbene partner sein!
-Kein gegenbeweis? Na dann ist das jetzt so.

Wüsste gerne, was wäre, wenn der partner noch gelebt und dem widersprochen hätte. Wäre es dann wieder doch die anschlussinhaberin gewesen?
Wirkt alles ziemlich an den haaren herbeigezogen. Da grausts einem ja direkt vor unserem rechtssystem.
 
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Gonzales

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Du verletzt deine Sorgfaltspflicht als Anschlussinhaber.

Du hast dafür zu sorgen, dass von deinem Anschluss keine Straftaten begangen werden. Wenn du deine Unschuld beweisen willst stehen dir verschiedene Wege offen (separate Logins etc). Verzichtest du darauf diese Sicherungen anzuwenden handelst du fahrlässig und kannst unter Umständen (was der Richter dann am Ende entscheidet obliegt eben dem Richter) zur Rechenschaft gezogen werden.

Ob du dann mit - Hey du! jetzt komm mal von deinem hohen Ross runter und erklär mir woher du das wissen willst und überhaupt is das ein Schweinesystem! - weiterkommst ist dann doch eher fragwürdig.
 

TheGreatEisen

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Amabilis...

Das ist das Problem mit Laien... Genau das hatte ich doch geschrieben. Das nennt man Exkulpation! Diese ist grundsätzlich möglich. Deswegen ja auch Haftung für vermutetes Verschulden... Entweder es gelingt ein konkreter Gegenbeweis ODER es besteht zumindest die ERNSTHAFTE (und das sollte man schon richtig verstehen, damit ist nicht die "aber ich war es nicht" oder "sie können mir nichts beweisen" Standardausflucht gemeint, sondern ein substantiierter Vortrag, wie im zitierten Fall) Möglichkeit eines anderen Ablaufs. Dann kippt die WIDERLEGBARE Vermutung zu Gunsten des Anschlussinhabers.

edit: Im Ergebnis bleibt die Rechtsprechung des BGH, der von einer (widerlegbaren) Vermutung zu Lasten des Anschlussinhabers ausgeht. Das ist auch in der Sache völlig richtig. Der Anschlussinhaber ist Vertragspartner und für den Anschluss verantwortlich, ihn trifft somit auch die Pflicht, diesen zu schützen. Wen sonst sollte diese Pflicht denn treffen? Wird nun eine Straftat über diesen Anschluss verübt, wer ist nach dem gesunden Menschenverstand in erster Linie Tatverdächtiger? Der Anschlussinhaber wohl. Mehrpersonenverhältnisse wie eine WG dürfen doch nicht dazu führen, dass ein rechtsfreier Raum entsteht und am Ende niemand mehr haftet. Das würde einem Missbrauch doch Tür und Tor öffnen. Daher ist es vollkommen folgerichtig, dem Anschlussinhaber Sorgfaltspflichten aufzuerlegen und eine damit zusammenhängende Haftung für vermutetes Verschulden aufzuerlegen. Und genau das ist letzten Endes meiner Meinung nach sachgerecht.
 
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Pass mal auf yuppie, dein interesse für juristerei und dein gefühl, deshalb etwas besseres zu sein, in allen ehren.
Aber dein gewäsch geht nun mal zu hundertprozent an meiner diskussionseröffnung vorbei.
Dass man als anschlussinhaber erstmal haftbar ist, ist mir klar. Warum das so ist, ist mir auch klar. Aber offenbar genügt es ja wie im vorliegenden fall glaubhaft zu machen, dass es ebenso gut jemand anders gewesen sein könnte - ein gegenbeweis ist das nach üblicher verwendung des wortes übrigens nicht, sondern eine reine gegenbehauptung.

Meine frage war, was die abmahnende partei dann noch tun könnte, um einen dranzukriegen, insbesondere zb welche sorgfaltspflicht man als anschlussinhaber verletzt haben könnte.
Und dazu hast du bis jetzt genau gar nichts sagen können, außer bgh-urteile zu zitieren, die ich vorher (google sei dank) schon kannte und andere rechtsbegriffe zu zitieren, die mit der sache nichts zu tun haben.

Ich hab nicht dich persönlich angesprochen und nach deiner meinung gefragt, sondern wollte ne antwort auf eine konkrete frage bzw. eine erklärung für ein konkretes problem.
Offenbar hast du keine anzubieten, da frag ich mich doch, was der ganze aufriss dann soll?


Gonzales,
es geht doch gerade um die frage, inwiefern der anschlussinhaber genau welche sorgfaltspflicht verletzen würde. Willkommen in der diskussion.
Was für sicherungen soll der anschlussinhaber denn bitte anwenden?
Ich halte mich für ne relativ computer-affine person und mir ist keine möglichkeit bekannt, die ich umsetzen könnte, um dem problem zu begegnen, wenn ich mich in dieser situation befände - ich wohne übrigens allein.
Deshalb frag ich, ob es dann nicht de facto vielleicht doch so ist, dass man kaum haftbar gemacht werden kann.
Denn es kann ja wohl kaum von jedem anschlussinhaber eines von mehreren leuten benutzten wlans verlangt werden sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, die das technische verständnis von 99% der bevölkerung und 100% der juristen bei weitem übersteigen.
Da wären wir dann im juristischen elfenbeinturm angelangt, weil das de facto einer ächtung gemeinsam genutzter wlan-anschlüsse gleichkäme.

Und es ist ja im übrigen nicht so, dass gesetzgeber und rechtssprechung hier den super-durchblick bei dem thema hätten. Oder muss ich daran erinnern, dass massenabmahnungen ohnehin nur aufgrund einer gesetzeslücke möglich sind, die nämlich den providern erlaubt die ip-adressen zu speichern, um auf technische störungen zu reagieren, ohne dass je dargelegt wurde, ob das überhaupt nützlich ist. Tatsächlich werden sie nämlich zu 99% zum zweck von massenabmahnungen genutzt - ein zweck, zu dem sie eigentlich gar nicht gespeichert werden dürften.
Das ist in meinen augen perfid und ein schlichtes versagen des rechtsstaates, also unserer politiker, aber auch eines haufens von juristen, die mit der materie offenbar überfordert sind.

Da könnt ihr euch jetzt hinter juristischen kauderwelsch verstecken bis zum jüngsten tag. Aber für mich sieht es doch sehr so aus, als herrsche bei dem thema ziemliches chaos, ziemliche willkür, und als habe unser rechtsstaat (gesetzgeber und rechtssprecher) die sache keineswegs im griff.
 
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Für mich ist "Ich wohne mit 2 Leuten in einer WG, das muss einer von denen gewesen sein" allerdings ein ernsthafter Vortrag einer Möglichkeit eines anderen Ablaufes. Eben weil man weiß, dass das absolut schlüssig und möglich ist (Im Gegensatz zur Geschichte mit dem Hund der Oma).
 

TheGreatEisen

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Amabilis:
Deine blöden Anmachen kannst du dir sparen. Wie aus deinem Post zur Gefährdungshaftung wunderbar herauszulesen ist, hast du sie nicht einmal im Ansatz verstanden. Es ist auch nicht zu erwarten, dass sich das so schnell ändert, wenn man sich den geistigen Dünnschiss näher ansieht, denn du hier so von dir gibst. Allein schon wieder deine naive Vorstellung, dass es ja "genüge, glaubhaft zu machen, es sei jemand anderes gewesen", zeigt, wie wenig Ahnung du von einer Glaubhaftmachung hast. Aber sicher, dir war schon alles "klar". Sieht man so gut an deinen diversen Posts. Null Ahnung, Dunning-Kruger-Effekt lässt grüßen. Aber ich klinke mich jetzt aus, viel Spaß weiterhin, hast mich amüsiert :-)
 
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Ich hab dich angemacht, weil du großsprecherisch aufgetreten bist ("das ist das problem mit laien!"), ohne irgendwas erklären zu können.

Ich hab kein problem damit, dass ich kein jurist bin, aber von einem juristen, der du ja anscheinend bist, wird man ja wohl erwarten können, dass er in gewöhnlicher sprache einem gewöhnlischen menschen eine juristische auffassung darlegt.

Ich hab aber nicht das gefühl, dass dir das gelingt, wie auch dieser absatz nochmal zeigt:
edit: Im Ergebnis bleibt die Rechtsprechung des BGH, der von einer (widerlegbaren) Vermutung zu Lasten des Anschlussinhabers ausgeht. Das ist auch in der Sache völlig richtig. Der Anschlussinhaber ist Vertragspartner und für den Anschluss verantwortlich, ihn trifft somit auch die Pflicht, diesen zu schützen. Wen sonst sollte diese Pflicht denn treffen? Wird nun eine Straftat über diesen Anschluss verübt, wer ist nach dem gesunden Menschenverstand in erster Linie Tatverdächtiger? Der Anschlussinhaber wohl. Mehrpersonenverhältnisse wie eine WG dürfen doch nicht dazu führen, dass ein rechtsfreier Raum entsteht und am Ende niemand mehr haftet. Das würde einem Missbrauch doch Tür und Tor öffnen. Daher ist es vollkommen folgerichtig, dem Anschlussinhaber Sorgfaltspflichten aufzuerlegen und eine damit zusammenhängende Haftung für vermutetes Verschulden aufzuerlegen. Und genau das ist letzten Endes meiner Meinung nach sachgerecht.
Das finde ich auch sachgerecht, und dem hat auch niemand hier widersprochen.
Die ganze diskussion dreht sich aber immernoch um die frage, welche "Sorgfaltspflichten" dem anschlussinhaber denn nun auferlegt sind.

Man wird von einem rechtsstaat ja wohl erwarten können, dass ich, wenn ich schon eine sorgfaltspflicht habe, mich zumindest auch darüber informieren kann, worin diese sorgfaltspflicht besteht.
Wenn mir die aber nicht mal ein studierter jurist wie du erklären kann, sinkt mein vertrauen darin, dass der rechtsstaat sich hier dem bürger gegenüber fair verhält.
Oder findest du es fair, dass in der rechtssprechung eine ominöse sorgfaltspflicht kursiert, von der niemand so recht weiß, worin sie besteht, für deren mangel man aber juristisch belangt werden kann?

Für mich ist das ein zustand eklatanter rechtsunsicherheit, für den tausende von bürgern derzeit den kopf hinhalten müssen, weil rechtssprechung und gesetzgeber es nicht geschissen bekommen in diesem bereich für klarheit zu sorgen.
 
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Also sonst geht mir Eisen ja auch gerne mal auf den Sack, aber eigentlich find ich, dass er sich hier mal recht klar ausgedrückt hat o_O...wie er ja schon irgendwo geschrieben, kann es ja auch nicht sein, dass am Ende einfach nie jemand Schuld hat
Wenn man geblitzt wird, geht das ja auch wohl nur 1-2 mal, dann wird man genötigt nen Fahrtenbuch zu führen. Nur ist geblitzt werden, wohl immer noch alltäglicher als abgemahnt werden. Deswegen ist es verständlich, dass man beim abgemahnt werden auch schon beim 1. mal "Schuld" ist.
Wenn man in der WG Anschlussinhaber ist, muss man halt sagen "ich logge mit was ihr macht oder es gibt kein WLAN" *shrug*
 
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Ich bezweifle, dass man legal sämtliche internet-aktivitäten eines untermieters aufzeichnen und überwachen darf.
Es gibt sowas wie privatsphäre, soweit ich weiß.

Und das argument, dass "im zweifelsfall dann niemand schuld ist" zieht bei mir schon mal gar nicht. Wenn zb polizisten unschuldige bürger verprügeln, wird dieses prinzip regelmäßig mit großer zielsicherheit angewandt. Warum also sollte es bei nem eierklauvergehen wie filesharing ein tabu sein?
 
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