Pass mal auf yuppie, dein interesse für juristerei und dein gefühl, deshalb etwas besseres zu sein, in allen ehren.
Aber dein gewäsch geht nun mal zu hundertprozent an meiner diskussionseröffnung vorbei.
Dass man als anschlussinhaber erstmal haftbar ist, ist mir klar. Warum das so ist, ist mir auch klar. Aber offenbar genügt es ja wie im vorliegenden fall glaubhaft zu machen, dass es ebenso gut jemand anders gewesen sein könnte - ein gegenbeweis ist das nach üblicher verwendung des wortes übrigens nicht, sondern eine reine gegenbehauptung.
Meine frage war, was die abmahnende partei dann noch tun könnte, um einen dranzukriegen, insbesondere zb welche sorgfaltspflicht man als anschlussinhaber verletzt haben könnte.
Und dazu hast du bis jetzt genau gar nichts sagen können, außer bgh-urteile zu zitieren, die ich vorher (google sei dank) schon kannte und andere rechtsbegriffe zu zitieren, die mit der sache nichts zu tun haben.
Ich hab nicht dich persönlich angesprochen und nach deiner meinung gefragt, sondern wollte ne antwort auf eine konkrete frage bzw. eine erklärung für ein konkretes problem.
Offenbar hast du keine anzubieten, da frag ich mich doch, was der ganze aufriss dann soll?
Gonzales,
es geht doch gerade um die frage, inwiefern der anschlussinhaber genau welche sorgfaltspflicht verletzen würde. Willkommen in der diskussion.
Was für sicherungen soll der anschlussinhaber denn bitte anwenden?
Ich halte mich für ne relativ computer-affine person und mir ist keine möglichkeit bekannt, die ich umsetzen könnte, um dem problem zu begegnen, wenn ich mich in dieser situation befände - ich wohne übrigens allein.
Deshalb frag ich, ob es dann nicht de facto vielleicht doch so ist, dass man kaum haftbar gemacht werden kann.
Denn es kann ja wohl kaum von jedem anschlussinhaber eines von mehreren leuten benutzten wlans verlangt werden sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, die das technische verständnis von 99% der bevölkerung und 100% der juristen bei weitem übersteigen.
Da wären wir dann im juristischen elfenbeinturm angelangt, weil das de facto einer ächtung gemeinsam genutzter wlan-anschlüsse gleichkäme.
Und es ist ja im übrigen nicht so, dass gesetzgeber und rechtssprechung hier den super-durchblick bei dem thema hätten. Oder muss ich daran erinnern, dass massenabmahnungen ohnehin nur aufgrund einer gesetzeslücke möglich sind, die nämlich den providern erlaubt die ip-adressen zu speichern, um auf technische störungen zu reagieren, ohne dass je dargelegt wurde, ob das überhaupt nützlich ist. Tatsächlich werden sie nämlich zu 99% zum zweck von massenabmahnungen genutzt - ein zweck, zu dem sie eigentlich gar nicht gespeichert werden dürften.
Das ist in meinen augen perfid und ein schlichtes versagen des rechtsstaates, also unserer politiker, aber auch eines haufens von juristen, die mit der materie offenbar überfordert sind.
Da könnt ihr euch jetzt hinter juristischen kauderwelsch verstecken bis zum jüngsten tag. Aber für mich sieht es doch sehr so aus, als herrsche bei dem thema ziemliches chaos, ziemliche willkür, und als habe unser rechtsstaat (gesetzgeber und rechtssprecher) die sache keineswegs im griff.