mal wieder: filesharing abmahnung

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no shit sherlock...
alle ham hier aus versehen ne abmahnung bekommen :doh:
und sind dann auch noch so blöd die forderung zu bezahlen und ne unterlassungserklärung zu unterschreiben, bzw darüber nachzudenken
:eek3:
 

TheGreatEisen

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Ja meine Güte was willst du denn hören. Nimm dir einen Anwalt oder bezahl die Scheisse und schicke ne mod. U-Erklärung ab... man man man.

Mehr als pauschale Ratschläge kann und darf man nicht erteilen. Es wurde bereits alles gesagt.
 
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ich hab nie um rat gefragt...
bei mir war die sache bei threadbeginn längst durch und ist recht zufriedenstellend verlaufen. das zieht sich btw über jahre, mit einem brief pro jahr oder so.

kopfschütteln lösen bei mir diverse experten von deinem schlag aus.
ignorieren oder zerknüllen von so zetteln bringt einen in teufels küche
 
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Wer heutzutage noch torrent benutzt um sein deliziöses raubkopierer steak auf den teller zu bekommen ist selbst schuld und sollte das lehrgeld zahlen. Vor allem für bw.de nerds gibt's eigentlich keine entschuldigung.
 
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oh man..wer sucht entschuldigungen?
eine abmahnung bekam ich anfang 2010, auf den ul eines files mitte 2009.
bei mir endet die jahreszahl heute mit 3. bei dir auch?

erzähl mir nicht du hast nieeeee was runtergeladen, das wär in etwa so wie die behauptung noch nie nen porno geschaut zu haben.
 
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er sagt ja auch nicht, dass man nicht runterladen soll...nur das man kein Torrent nutzen soll :deliver:
 
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Das letzte mal, das ich was illegales mit torrent gezogen hab, war mit shareaza 2.2.1 released 2005. Das letzte mal ausgeführt wurde die exe 2006.

:deliver:
 

Benrath

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Du bist ja total leet oder l€€t oder 1337! I dont know

Mein Fall war btw auch eher ein Versehen und ich fands schon krass, dass es so schnell ging. Ich hatte aus Versehen den Client angelassen und den Laptop zu Hause auf Besuch bei meinen Eltern angemacht. Hier in der Schweiz ist torrent btw noch mega praktisch. Piratebay find ich alles was ich brauche und hab keinen Stress weil quasi lega. das wird noch mal hart, wenn ich wieder nach Deutschland zurückkomme.
 

Seingalt

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Torrent hat schon seine Vorteile bei Auswahl und Geschwindigkeit. Aber man sollte aktuelle Filme und Serien nicht grad über öffentliche Tracker ziehen.
 
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@ Btah: Naja, das steht aber doch im Artikel. Außerdem wird da ja auch erwähnt, dass das Gericht diese Richtlinie setzt obwohl das Gesetz noch nicht gilt. D.h. ich würde die Anwaltskanzlei auf jeden Fall auch jetzt schon mit besagtem Referenzurteil konfrontieren falls sie mir einen höheren Satz aufbrummen wollten (also falls ich überhaupt solche Probleme hätte...)
 
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mal leicht OT
motiviert durch http://www.spiegel.de/netzwelt/web/hulu-und-netflix-in-deutschland-sehen-a-916165.html

wenn ich sone serie gedreht haette, und sehe dass auch ausserhalb der usa viele die serie sehen wollen, insbesondere auch auf englisch (also 0 uebersetzungskosten), dann wuerde ich doch dafuer sorgen, dass die serie auch weltweit ausgestrahlt wird.
warum zum henker machen die da also sonen geschiss draus? wir haben droelf tausend sender die keine sau schaut, da wird es doch wohl moeglich sein auch die us sender auszustrahlen?

wie ist da die wirtschaftliche argumentation? auf mich wirkt es als wuerden sich die firmen nur gewinne entgehen lassen
 
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Mal ins Blaue geraten, vielleicht sind die Europarechte längst an irgendwen verkauft ;)...der wird sich dann wahrscheinlich genötigt fühlen das erst mal zu übersetzen
 
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ok.
also nehmen wir an pro7 hat bereits die rechte dafuer, und plant das ganze jetzt zu uebersetzten und in nem jahr in deutschland auf deutsch auszustrahlen.
dann muss pro7 doch aber trotzdem merken: da gibts eine relevante nachfrage (das zeug zeitnah und auf englisch zu sehen), fuer die ich die rechte habe, damit koennte man doch geld verdienen.
es ergibt fuer mich halt 0 sinn (marktwirtschaftlich), dass eine relevante nachfrage (die auch noch quasi 0 zusatzkosten verursacht) so derart ignoriert wird.
 

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ich bezweifel mal, dass der anteil englische serien guckender leute sonderlich relevant ist, verglichen mit den typischen einschaltquoten die ein pro7/rtl2/etc. hat.
 
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trotzdem aber relevant genug, dass man aufwand betreibt um zu verhindern, dass sich diese wenigen leute das ganze ueber in den usa legale streaming websites anschauen?
 
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Ist halt die Frage wie zerstückelt die Rechte sind...wenn für Deutschland und Frankreich usw jeweils wer anderes die Rechte hat, ist es wahrscheinlich ganz schön Aufwand für jede der Vertreiber ein Portal aufzubauen mit Bezahlsystem usw. Auch würd wahrscheinlich die Bereitschaft sinken, wenn du dich bei 3 Portalen anmelden müsstest (je 1 für Sat1-Gruppe, RTL-Gruppe und die ÖR).
 
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ja irgendso ein buerokratischer scheiss wirds schon sein.
ich als pro7 wuerde das ganze halt auf irgendeinem nebensender ausstrahlen.
oder einfach als stream selbst ins internet stellen. geld verdienen, wie sonst auch, ueber werbung dawzischen. das argument, dass die leute die werbung rausschneiden ist kaese, weil man das am fernseher auch machen kann.
 

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glaub nicht, dass es sonderlich viel aufwand ist die leute aus europa bei sonem angebot rauszufiltern.
das wird doch in etlichen onlinediensten so gemacht, mehr als eine ip-abfrage und ggf. adresse von der kreditkarte braucht man doch gar nicht.
 
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Da es ja doch bei Gamern immer mal wieder vorkommt, dass ne Abmahnung reinflatter hier mal nette Infosammlung zum Thema Filesharing und Abmahnungen, besonders interessant finde ich die neue Regelung, dass bei der ersten Abmahnung nur eine Strafe von 100€ verhängt werden darf...
 
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ne, das wurd tatsächlich erst vor kurzem im Gesetz festgehalten

früher wurd einem glaub ich nur geraten nicht mehr als das zu zahlen
 
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(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.

Wir reden doch von diesem Absatz? Wenn ja: Der steht so seit 2008 im Gesetz.
 
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jedenfalls war kurz vor der Wahl zu hauf in den Medien, dass das eins der letzte Dinge war, die der Bundestag noch durchgesetzt hätte...wat weiß ich was sich da genau gegenüber 2008 geändert hat, so sehr in Detail gehen die Medien ja eh nicht ^^

In dem 1. Artikel den ich grad dazu gegoogelt hab, steht zB auch das nach einer Umfrage von 2012 wohl 800€/Abmahnung gefordert werden.
 
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Tag allerseits, mir ist jetzt auch zum ersten Mal ein Richterlicher Bescheid wegen Filesharings ins Haus geflattert :(. Traurigerweise handelt es sich um einen französischen Film, der auch noch schlecht war. Was eine Verschwendung.

Es handelt sich nicht um eine E-Mail, sondern um eine SCrheiben der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf - Frommer. Für eine außergerichtliche Einigung soll ich 815 Euro berappen und eine Unterlassungserklärung einsenden und das bis zum 4.11! Es liegen bei: Angebot zum Aschluss eines Unterlassungsvertrages
Ermittlungsdatensatz (Also der Nachweis, dass mein Anschluss zum Download des Films verwendet wurde)
Gerichtlicher Gestattungsbeschluss (Das macht mir halt Sorgen)
Und nen Überweisungsformular.

Sieht für mich auf den ersten Blick äußerst kritisch aus. Gibt es da noch ne Möglichkeit, das anzufechten oder sollte ich besser schnellstmöglich bezahlen? Da ich den Film tatsächlich gedownloadet habe, würde ich es eher nich auf einen Gerichtsprozess ankommen lassen wollen.

Über paar Tipps wäre ich dankbar. Ach ja, der Gestattungsbeschluss hat nen Siegel und ist unterschrieben.
 

Benrath

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Alter lies den Thread, das ist 0815 Standard was hier x mal berichtet worde. Ich versteh die Verunsicherugn und die Mühe den Post auszuschmücken.

Google nach der Modifizierten Unterlassungserklärung und schick sie ihnen zurück. Die Anleitung gibts unter jedem Googlelink der sich mit dem Thema beschäftigst, und dann wartest du erst mal ab.
 
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Auf keinen fall deren wisch unterschreiben oder bezahlen.
Entweder modifizierte UE im netz suchen und zurückschicken oder such dir einen spezialisierten anwalt in deiner gegend. (ist die sicherste variante). Hab ich gemacht.

Mein Anwalt hat den Preis für die einigung bei mir um 3/4 gedrückt und letztendlich hab ich einen kleinen teil bezahlt und fertig.
 
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Jo, ich hoppe gleich morgen zur uni, um das Schreiben einzuscannen und danach setz ich mich mit nem Anwalt in Verbindung. Hab auch direkt zwei im Netz angeschrieben, aber einer in meiner Nähe scheint mir dann doch sicherer :).
 
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Tag allerseits, mir ist jetzt auch zum ersten Mal ein Richterlicher Bescheid wegen Filesharings ins Haus geflattert :(. Traurigerweise handelt es sich um einen französischen Film, der auch noch schlecht war. Was eine Verschwendung.

Es handelt sich nicht um eine E-Mail, sondern um eine SCrheiben der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf - Frommer. Für eine außergerichtliche Einigung soll ich 815 Euro berappen und eine Unterlassungserklärung einsenden und das bis zum 4.11! Es liegen bei: Angebot zum Aschluss eines Unterlassungsvertrages
Ermittlungsdatensatz (Also der Nachweis, dass mein Anschluss zum Download des Films verwendet wurde)
Gerichtlicher Gestattungsbeschluss (Das macht mir halt Sorgen)
Und nen Überweisungsformular.

Sieht für mich auf den ersten Blick äußerst kritisch aus. Gibt es da noch ne Möglichkeit, das anzufechten oder sollte ich besser schnellstmöglich bezahlen? Da ich den Film tatsächlich gedownloadet habe, würde ich es eher nich auf einen Gerichtsprozess ankommen lassen wollen.

Über paar Tipps wäre ich dankbar. Ach ja, der Gestattungsbeschluss hat nen Siegel und ist unterschrieben.


darf man fragen womit du das gezogen hast?
 
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darf man fragen womit du das gezogen hast?

Und darf ich die Frage dazustellen, ob du mit "französischer Film" einen ins deutsche synchronisierten französischen Film meinst oder einen Film aus Frankreich in französischer Sprache (Originalversion)?
 
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Wer immer noch mit eMule, Bittorrent und Konsorten Filme & Musik lädt, der hat es auch nicht anders verdient als abgemahnt zu werden :8[:
 
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Mytorrent und es war nen Film in der Originalversion.
 
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Und darf ich die Frage dazustellen, ob du mit "französischer Film" einen ins deutsche synchronisierten französischen Film meinst oder einen Film aus Frankreich in französischer Sprache (Originalversion)?

Ich glaube Pornos werden selten übersetzt :deliver:
(Habe ich gehört, nicht dass ich mich da irgendwie auskennen würde :rolleyes: )
 

Benrath

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Fast Forward 5 Jahre später, erhalten wir eine erneute Zahlungsaufforderung vor Klageerhebung. Ist sowas ähnliches hier auch jemandem passiert?
Es wird auf ein BGH Urteil aus 2016 verwiesen, dass der Anspruch erst nach 10 Jahren erlöschen würde. etc.
Sie wollen wieder 1000€

Chip und andere Anwälte sagen, dass die Kanzeilkosten usw nach 3 Jahren verjähren, aber der eigentliche Lizensschaden 10 Jahre gültig bleiben würde.
https://praxistipps.chip.de/abmahnung-durch-waldorf-frommer-das-muessen-sie-wissen_99811
https://www.e-recht24.de/artikel/tauschboersen/8236-verjaehrung-filesharing-abmahnung.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/-...aufforderung-nach-alter-abmahnung_152497.html
https://www.die-abmahnung.info/who-...er-letzte-aufforderung-vor-klageerhebung.html

Die Anwälte sagen natürlich auch, dass ich sie brauchen würde. Brauche ich die wirklich oder ist das nicht eher ein weitere Shake Down versuch von W&F und machen tun sie nix.
 
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parats'

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Meine Schwiegermutter hat auch Post vor 3 Wochen bekommen. Der eigentliche Vorfall war 4 Jahre her, aber ka was sie gemacht hat.
 
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