parats'
Tippspielmeister 2012, Tippspielmeister 2019
Das trifft schon eine wahren Kern. Während man Wohnungsgesellschaften wohl einfach mit Verordnungen und Bürokratie klein bekommt, hilft sowas beim privaten Vermieter einfach kaum. Den Anreiz über eine mögliche Verschiebung von abzugsfähigen Steuern wäre eine gute Möglichkeit. Allerdings bin ich mir gerade nicht so sicher, ob das irgendwie umsetzbar wäre. Als privater Vermieter versteuert man Miete als Einkommen und beim Tod endet eben die steuerliche Verpflichtung. Ob man dann so ohne weiteres die Sanierungskosten auf die Erben übertragen kann ist schon ein Knackpunkt. Rein politisch sehe ich da kein Problem, aber am Ende müssen Finanzämter das prüfen und soweit ich weiß haben wir in Deutschland 5 verschiedene Rechenzentren für die Finanzämter die untereinander nicht zwangsläufig kompatibel sind.Die Verpflichtung zur energetischen Sanierung gibt es ja schon beim Eigentümerwechsel.
Bei privaten Vermietern, die in Deutschland in der Überzahl sind, könnte man eher über Anreize gehen, z.B. indem die Kosten für eine energetische Sanierung auch schon für die Erben steuerlich abzugsfähig sind. Für die Erben können sofortige Steuervorteile ja durchaus sehr attraktiv sein, während die meisten Rentner ohnehin keine oder kaum Steuern zahlen. Und bei der derzeitigen Altersstruktur sind viele ja schon selbst nahe an der Rente wenn der Erbfall eintritt.
Sitzen die Erben also in München und das geerbte Eigentum liegt in Hamburg, wird wohl erstmal eine gigantische Mühle an Bürokratie starten. Kurzum - wäre wohl eine gute Möglichkeit aber wird an der IT Landschaft deutscher Bundesbehörden scheitern.