Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass rechtlich eine Abnahmegarantie so behandelt würde wie Preiskontrollen für eine bestimmte Form von Stromerzeugung. Ist aber nur eine Vermutung
Ich glaube wir missverstehen uns.
Die Abnahmegarantie sorgt dafür, dass Du auf der Herstellerseite eine Art Preiskontrolle hast, weil je nach Herstellungsart eine Abnahme zum Festpreis garantiert ist bzw. die Entschädigung wenn eine Einspeisung nicht möglich ist. Das war was ich meinte (
@Xantos2) weil hier gewissermaßen eine Untergrenze für den Preis eingezogen wird die darauf bedingt ist, dass Einspeisung von Erneuerbaren möglich wäre, aber wegen der Gesamtnachfrage im Zusammenspiel mit dem unelastischen Angebot der Großkraftwerke nicht geschieht.
Eine Preiskontrolle auf der Abnehmerseite ist dann natürlich etwas konzeptionell anderes, was aber ähnlich wirken kann, weil es potentiell eben auch im Preisbildungsmechanismus implementiert werden kann … oder natürlich auf Besteuerungsebene.
Ich frage mich allerdings warum ihr euch so an "Merit Order" aufhängt. Entweder bin ich ziemlich dum und verstehe es nicht, oder das ist einfach ein komplett normaler Markträumungsalgorithmus wie er im Grundstudium VWL gelehrt wird. Wir haben Angebot und Nachfrage, und dort wo sich die beiden Funktionen schneiden haben wir den Marktpreis zu dem dann der Spotmarkt geräumt wird. Die Differenz ist dann natürlich für die günstigsten Anbieter am größten
Es wäre allerdings mal interessant hier einen Energieökonomen zu fragen was die tatsächliche Strommarktdynamik hierzu sagt. Ich glaube nämlich nicht, dass die AKWs sich auf eine Abgabe zum Spotpreis verlassen könnten. Vielmehr vermute ich, ohne jegliches Detailwissen, dass die Kapazitäten der AKWs sehr langfristig verplant werden und nie bzw. kaum im Spotmarkt aufschlagen. Allein schon weil die Eigner von Großkraftwerken auf der Hersteller- wie auch auf der Konsumentenseite dieses Marktes auftauchen.