Ja, und wie wird der Bodenwert berechnet? U.a. eben aus Transaktionen und Erträgen. So beißt sich die Katze in den Schwanz, insb. wenn es keine Transaktionen gibt.
Einnahmen aus so circa jeder möglichen Nutzung des Bodens sind steuerpflichtig, entsprechend wird es bei den Finanzämtern ausreichend Daten geben, um eine sinnvolle Schätzung vorzunehmen.
Ich habe lange überlegt, ob ich was schreibe, eher aufgrund von Zeitmangel. Inhaltlich bin ich bei deinen Wünschen und sehe es ähnlich, nur ist die Realität dann doch etwas komplexer. Ich verweise auf
meinen Rant von 22.
Mein Punkt wäre: Du (viele hier) überschätzen die Datenlage völlig, eigentlich müsste man tabula rasa machen und von Grund auf die Daten neu konstruieren, mit dem Bestand kann man kaum vernünftig arbeiten. Sobald man sich mehr als 20 Minuten mit dem Thema beschäftigt, speziell mit den Portalen und Prozessen, kommt man aus dem Kotzen nicht heraus. Nur in absoluter Kürze, weil aktuell wirklich wenig Zeit:
1. Der Boden(richt)wert orientiert sich nicht nur an Transaktionen (und potenziellen) Erträgen, es fließen in den regionalen Gutachterausschüssen auch "andere Faktoren" (Bauchgefühl) mit ein. Mit realistischen Werten, die objektiv nachvollziehbar sind, hat das nicht immer etwas zu tun, noch sind diese Zahlen wirklich transparent. Hinzu kommt der Fakt, dass (mein Stand vom Juli 22) die Karten durchaus viele weiße Flecken hatten, oder schlimmer, mehrere Preise in den Systemen vorlagen.
2. Man muss sich als (Steuer)laie von der Vorstellung lösen, man besteuert in den Grundsteuer Grund- oder sogar nur Flurstücke, sondern wirtschaftliche Einheiten. Die definierte Einheit ist meistens nicht komplex, aber der Weg diese Definition zu machen ist extrem. Iirc (bitte erschießt mich dafür nicht) ist es so, dass die Einheit die Art der Steuer festlegt, man also nicht pauschal en passant sagt, welchen Wert welches geografisch existierende Stück Land hat, sondern erst den Zweck anschaut, dann das Land. Ist juristisch sicher irgendwo sinnvoll, aber hier steige ich meist schonmal aus. Für die Ermittlung von Richtwerten, egal ob Bodenwert, Ertragswert oder sonstiges, ist die Herangehensweise schon... toll. Und auch rechtlich (iirc) fragwürdig, weil teilweise auch Land geschätzt wird, das noch nicht oder nicht mehr genutzt wird.
Nur mal als Beispiel für die Denke, evtl. auch relevant für das Heuler-Boomer-Paar: Die Besitzen 1. Flurstück mit 1. Haus, wäre logisch 1. Einheit aus Laiensicht. Wenn die Annahme der Ämter (egal ob Gremien für Bodenrichtwert oder Finanzamt, oder wer auch immer das erfindet) ist: "hier passt noch ein Haus rein", dann wäre der Garten eine Einheit, das Haus eine zweite. Ist das Haus ein MFH mit einer leerstehenden Wohnung wäre sogar eine dritte möglich. Steht da am Ende ein Bildstock von Anno dazumal hast du ein viertes mit einem neuen Eigentümer. Jede Einheit wird als eine Einheit im Finanzamt geführt - oder auch nicht.
Das wird ein besonders großes Problem in der Land- und Forstwirtschaft, hier hast du "Stückland": Können bis zu 200 Flurstücke sein, kann ein einziges sein. Kann ein Teil eines Flurstückes sein, kann alles davon sein. Kann in einer Richtwertzone liegen, kann in mehr Zonen liegen. Der Richtwert orientiert sich hier übrigens an extrem vielen soften Faktoren, die teilweise echt hirnrissig sind - bspw. wenn da ein Fluß/See liegt an der Durchflussmenge des Wassers (iirc), oder WAS da angebaut wird. Fruchtbares Ackerland kann einen anderen Richtwert als Wald haben, usw. usf.
Nun gut. Die Herangehensweise erst wirtschaftliche Einheiten zu bilden und DANN zu schauen, wie man das bewertet finde ich grauenvoll ("WeNn WiR EiNhEiTeN BiLdEn, dAnN BeWeRtEn wIr jA sChOn, LoL"). In unserem System der Einzelfallgerechtigkeit muss das wohl trotzdem so sein. Danke für nichts, Juristen.
3. Bedenke bei den statistischen Verfahren, dass nicht alles besteuert, bzw. berechnet wird und das teilweise die Schätzverfahren abbilden müssten. U.a. die Erträge und Werte von Objekten und Ländereien, die eindeutig nicht zu besteuern wären - egal ob das jetzt Museen, Schulen, oder Flächen im Besitz von gGmbHs und co. wären. Das sind nicht wenige, alleine meinde Mandanten haben da ~60.000 Flurstücke. Alles machbar, aber nicht mit den Daten, denn:
4. Die Daten sind nicht zentral und vernetzt. Boris NRW steht da, aber das ist nicht mit den Daten der Finanzämter und nicht mit den Daten der Kommunen gekoppelt. Das sind alles Wissenssilos. Allerdings nicht alles, bspw. teilen sich Bayern, Thüringen und das Saarland (soweit ich weiß) eine gemeinsame "Datenbank" (COBOL), die allerdings die Eigentümer nur teilweise richtig kennt. Aber nicht nur die Datenbanken, also der Speicherort, ist nicht standardisiert. Auch ELSTER ist da nicht so wirklich logisch eingebunden, oder wurde so konzipiert, dass man es zumindest die Ergebnisse weiterleiten könnte, wenn man wollte - viele der komplexen Fälle spielen sich in Freitextfeldern ab; also einfach sinnfreien String-Texten. Wie diese letztlich einheitlich interpretiert werden weiß niemand.
An dieser Reform ist so vieles so furchtbar, furchtbar grauenvoll gelaufen, dass ich einerseits den Boomern recht geben möchte, gleichzeitig können die mich auch mal so richtig heftig sonstwo.