Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

Shihatsu

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Mit großer Wahrscheinlichkeit dürfen sie das. Wenn geregelt, dann sind da Bedingungen dran geknüpft wie
  • Nur mit genügend (lass dich davon nicht in Sicherheit wiegen) Vorwarnzeit
  • Begrenzte Dauer
  • Adäquate (besondere) Entlohnung
  • Freizeitausgleich
  • usw usf
Aber im Zweifelsfall darf der Laden das.
Und: Du kennst das Spiel: BR? Gewerkschaft? Nein? Your fucked! Weniger als 20 Mitarbeiter? Your fucked. Beidesmal Ja und dazu schlechte Arbeitsverträge? Glückwunsch, du bist nicht nur gefickt sondern auch ein Sklave.
 
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Hab mal ne Frage zur Taktik bzgl. einer womöglich anstehenden Schadensersatzklage:

Ich hab mir heute morgen nen kleinen Fail geleistet und ausversehen ne Heckscheibe eingeschlagen .:ugly:

Ein Kleintransporter hat beim plötzlichen Anfahren und Linksabbiegen in einer Einbahnstraße beinahe eine Radfahrerin überrollt. Sie konnte sich durch Sprung auf die Mittelinsel noch retten und ist unverletzt geblieben. Der Fahrer rollte gemächlich von dannen, obwohl ihre Schreie sogar Anwohner auf die Straße geholt haben. Ich bin ihm ein paar Meter hinterher gerannt und hab mit der Faust ein paar Mal gegen seine Heckscheibe geklopft, um ihn aufmerksam zu machen und zum Stoppen zu bringen, woraufhin die Scheibe zu Bruch ging. :8[:
Jetzt will der gute Mann - sich selbstverständlich keiner Schuld bewusst und er will auch gar nichts gemerkt haben - obviously Schadensersatz von mir und hat auch Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet.
Polizei war da und hat auch Zeugen befragt - zur Sachbeschädigung. An dem, was vorher passiert war, schienen die kein echtes Interesse zu haben. Ist der betroffenen Dame, die ziemlich unter Schock stand, erst später aufgefallen. Sie hat dann nochmal bei der Polizei angerufen und man hat ihr gesagt, sie könne Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit stellen. Conveniently hat die Polizei dazu natürlich auch keine Zeugen befragt. Ich selbst hab den Vorfall nicht beobachtet, weil er in meinem Rücken passiert ist.

Frage: Kommt bei sowas eine mögliche Fahrerflucht gar nicht in Betracht, weil es kein echter Unfall war und auch kein Schaden entstanden ist? Das konnte der Fahrer ja allerdings in dem Moment gar nicht wissen.
Ich gehe davon aus, dass das Verfahren wegen Sachbeschädigung eingestellt wird und meine Haftpflicht für den Schaden aufkommt - liege ich da falsch?
Und: Könnte es für die Versicherung einen Unterschied machen, ob es ne Anzeige gegen den Fahrer gibt und sollte man das deshalb pushen?
Zu guter Letzt aus Interesse: Inwieweit besteht hier ein Anspruch des Fahrers, seinen Verdienstausfall ersetzt zu kriegen? Kann er argumentieren, dass die Polizei nur wegen der Sachbeschädigung da war und er sonst hätte weiterfahren können oder hat er sich das selbst zuzurechnen?
Natürlich gönne ich dem Herren nichts und würde ihm gern einen möglichst dicken Denkzettel verpassen. :troll:
 
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Hab mal ne Frage zur Taktik bzgl. einer womöglich anstehenden Schadensersatzklage:

Ich hab mir heute morgen nen kleinen Fail geleistet und ausversehen ne Heckscheibe eingeschlagen .:ugly:

Ein Kleintransporter hat beim plötzlichen Anfahren und Linksabbiegen in einer Einbahnstraße beinahe eine Radfahrerin überrollt. Sie konnte sich durch Sprung auf die Mittelinsel noch retten und ist unverletzt geblieben. Der Fahrer rollte gemächlich von dannen, obwohl ihre Schreie sogar Anwohner auf die Straße geholt haben. Ich bin ihm ein paar Meter hinterher gerannt und hab mit der Faust ein paar Mal gegen seine Heckscheibe geklopft, um ihn aufmerksam zu machen und zum Stoppen zu bringen, woraufhin die Scheibe zu Bruch ging. :8[:
Jetzt will der gute Mann - sich selbstverständlich keiner Schuld bewusst und er will auch gar nichts gemerkt haben - obviously Schadensersatz von mir und hat auch Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet.
Polizei war da und hat auch Zeugen befragt - zur Sachbeschädigung. An dem, was vorher passiert war, schienen die kein echtes Interesse zu haben. Ist der betroffenen Dame, die ziemlich unter Schock stand, erst später aufgefallen. Sie hat dann nochmal bei der Polizei angerufen und man hat ihr gesagt, sie könne Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit stellen. Conveniently hat die Polizei dazu natürlich auch keine Zeugen befragt. Ich selbst hab den Vorfall nicht beobachtet, weil er in meinem Rücken passiert ist.

Frage: Kommt bei sowas eine mögliche Fahrerflucht gar nicht in Betracht, weil es kein echter Unfall war und auch kein Schaden entstanden ist? Das konnte der Fahrer ja allerdings in dem Moment gar nicht wissen.
Ich gehe davon aus, dass das Verfahren wegen Sachbeschädigung eingestellt wird und meine Haftpflicht für den Schaden aufkommt - liege ich da falsch?
Und: Könnte es für die Versicherung einen Unterschied machen, ob es ne Anzeige gegen den Fahrer gibt und sollte man das deshalb pushen?
Zu guter Letzt aus Interesse: Inwieweit besteht hier ein Anspruch des Fahrers, seinen Verdienstausfall ersetzt zu kriegen? Kann er argumentieren, dass die Polizei nur wegen der Sachbeschädigung da war und er sonst hätte weiterfahren können oder hat er sich das selbst zuzurechnen?
Natürlich gönne ich dem Herren nichts und würde ihm gern einen möglichst dicken Denkzettel verpassen. :troll:
Ich habe keine Ahnung von Juristerei ubd Klagerei. Ich wünsche Dir einen glatten Haftpflichtfall ohne Scherereien und dem anderen Typen einen unfähigen Reparaturglaser, Glassplitter in allen relevanten Blechfugen und Folgeschäden an teuren Autoteilen.
 

Celetuiw

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Ich gehe davon aus, dass das Verfahren wegen Sachbeschädigung eingestellt wird und meine Haftpflicht für den Schaden aufkommt - liege ich da falsch?
Ich würde vermuten, dass das Verfahren bei der Polizei eingestellt wird, wenn du glaubhaft machen kannst, dass deine Absicht eben nicht war die Scheibe einzuschlagen, sondern nur aufmerksam machen wolltest. Das wäre dann ein rein zivilrechtlicher Anspruch, damit hat die Polizei nix zu tun.
und meine Haftpflicht für den Schaden aufkommt - liege ich da falsch?
Hmh das könnte tricky werden. Wenn die Haftpflicht zu dem Schluss kommst, dass du aus Ärger zu heftig auf die Scheibe geklopft hast, so ne Scheibe hält ja mormal was aus, können sie auf grobe Fahrlässigkeit abstellen. Dann würde die Versicherung nicht greifen. War die Scheibe erkennbar schon vorher beschädigt oder das Auto urmelalt, also erkennbare Gründe warum die Scheibe (leichter als sie sollte) gebrochen ist?

Dritte Frage kann ich leider garnichts zu sagen. Ich denke Polizei war unnötig, einfaches Personalien tauschen hätt gereicht.

Disclaimer: bin kein Jurist. Just my 2 cents.
 

parats'

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Generell ist es doch egal, ob Fahrerflucht gegeben ist oder nicht. Fahrerflucht wäre Strafrecht und der Schadensersatz ist Zivilrecht, also selbst wenn er sich wegen Fahrerflucht verantworten muss, befreit dich das grundsätzlich doch nicht von zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen.
Ist aber natürlich nur eine laienhafte Einschätzung. Die Suits-Fraktion ist da besser. ;)

Wenn du aber wirklich nur den Fahrer aufmerksam machen wolltest, dann sollte sich die Haftpflicht nicht querstellen, vor allem nicht wenn es zusätzliche Zeugen gibt.
 

GeckoVOD

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Hab mal ne Frage zur Taktik bzgl. einer womöglich anstehenden Schadensersatzklage:

Ich hab mir heute morgen nen kleinen Fail geleistet und ausversehen ne Heckscheibe eingeschlagen .:ugly:

Ein Kleintransporter hat beim plötzlichen Anfahren und Linksabbiegen in einer Einbahnstraße beinahe eine Radfahrerin überrollt. Sie konnte sich durch Sprung auf die Mittelinsel noch retten und ist unverletzt geblieben. Der Fahrer rollte gemächlich von dannen, obwohl ihre Schreie sogar Anwohner auf die Straße geholt haben. Ich bin ihm ein paar Meter hinterher gerannt und hab mit der Faust ein paar Mal gegen seine Heckscheibe geklopft, um ihn aufmerksam zu machen und zum Stoppen zu bringen, woraufhin die Scheibe zu Bruch ging. :8[:
Jetzt will der gute Mann - sich selbstverständlich keiner Schuld bewusst und er will auch gar nichts gemerkt haben - obviously Schadensersatz von mir und hat auch Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet.
Polizei war da und hat auch Zeugen befragt - zur Sachbeschädigung. An dem, was vorher passiert war, schienen die kein echtes Interesse zu haben. Ist der betroffenen Dame, die ziemlich unter Schock stand, erst später aufgefallen. Sie hat dann nochmal bei der Polizei angerufen und man hat ihr gesagt, sie könne Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit stellen. Conveniently hat die Polizei dazu natürlich auch keine Zeugen befragt. Ich selbst hab den Vorfall nicht beobachtet, weil er in meinem Rücken passiert ist.

Frage: Kommt bei sowas eine mögliche Fahrerflucht gar nicht in Betracht, weil es kein echter Unfall war und auch kein Schaden entstanden ist? Das konnte der Fahrer ja allerdings in dem Moment gar nicht wissen.
Ich gehe davon aus, dass das Verfahren wegen Sachbeschädigung eingestellt wird und meine Haftpflicht für den Schaden aufkommt - liege ich da falsch?
Und: Könnte es für die Versicherung einen Unterschied machen, ob es ne Anzeige gegen den Fahrer gibt und sollte man das deshalb pushen?
Zu guter Letzt aus Interesse: Inwieweit besteht hier ein Anspruch des Fahrers, seinen Verdienstausfall ersetzt zu kriegen? Kann er argumentieren, dass die Polizei nur wegen der Sachbeschädigung da war und er sonst hätte weiterfahren können oder hat er sich das selbst zuzurechnen?
Natürlich gönne ich dem Herren nichts und würde ihm gern einen möglichst dicken Denkzettel verpassen. :troll:
Ich war nicht dabei, daher nur anhand der Schilderung meine Gedanken:

Ich finde es etwas befremdlich, wie einfach die Heckscheibe bei dem Auto gesplittert hat, bzw. gebrochen ist. Die Dinger sind nicht unkaputtbar, aber ganz so easy ist es auch nicht, gerade bei Baustellen- oder Lieferfahrzeugen. Kenne es eher so, dass die Dinger von Innen beim kleinsten Druck die Grätsche machen.
In der Situation des Fahrers, wenn er denn wirklich etwas gestresst war und tatsächlich erst durch dich etwas gemerkt hat, wäre ich - milde ausgedrückt - auch etwas pikiert. Gerade in Dieselfahrzeugen wie dem typischen Sprinter hört man nicht ganz so viel. Dazu scheinst du ja selbst den Vorfall selbst nicht gesehen zu haben. Keine Ahnung wie dann die Konversation gelaufen ist. Hoffe daher, dass sich der Typ auch richtig cholerisch verhalten hat und das jetzt nicht ein "weil ich es ihm zeigen möchte"-Ding ist; wie gesagt, wäre ich Schuld gewesen, hätte ich mich als Fahrer zurückhaltend gezeigt. Shit happens, gerade unter Stress.

Dass er die Polizei, falls das ding geleased, auf Dienstfahrt oder ähnliches war, gerufen hat, ist eigentlich auch etwas Usus, selbst wenn ihr zwei ganz gut klar kommt. Riet mir meine Versicherung auch, obwohl der Gegner die Schuld schon zugab. Ganz dumm könnte sein, dass es sich um ein Fenster und damit irgendeine Art Glas handelt. Daher mal bei deiner Haftpflicht fragen, ob das abgedeckt ist, war bei meiner definitiv nicht drin, als eine Scheibe aus der Haustür geflogen ist. In einem anderen hat sich meine Kasko auch ganz, ganz dumm gestellt, als da ein Steinschlag war und das bedurfte durchaus einigen Anrufen und Formularen. Versicherungen sind einfach behindert.
Ob der Verdienstausfall angezeigt wird ist Sache der Versicherung des Gegners / des Dienstherren / des Arbeitgebers. Kann man tatsächlich anzeigen, passierte einem guten Kumpel von mir, der einer Polizeibeamtin im Winter reingerutscht ist. Das wurde damals aber über die KfZ-Haftpflicht gedeckt, kA ob das bei deiner Haftpflicht gedeckt wäre, Vermutung ist es schon (abzüglich der Frage, ob du mit dem Faust-auf-Fenster nicht etwas übereifrig gehandelt haben könntest).
Sachbeschädigung sehe ich eher als geringfügig ein, hab da aber auch Null Erfahrung. Da wird sich wohl kaum einer auf die Seite des Fahrers stellen, je nachdem, was die Frau noch sagte. Bemerkenswert halt wieder die Scheuklappenhaltung der Freunde in Grün.
 
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Anhand der Splitter, die sie mir in der Unfallchirurgie aus dem Arm gezogen haben, würde ich defintiv sagen: Es war Glas. :deliver:
Dass eine Privathaftpflicht das nicht trägt, wäre mir neu. Bei uns im Vertrag finde ich dazu nichts. Ausgeschlossen sind regelmäßig afaik nur Glasschäden in der eigenen Mietwohnung.

Zum Rest: Der Typ meinte, er sei selbständig, und seine Karre dürfte mindestens 10 oder 15 Jahre auf dem Buckel haben. Dass ich in Rage und etwas übereifrig war, würde ich nicht bestreiten, hab den Fahrer auch erstmal gut zur Sau gemacht. Wie ein Irrer auf die Scheibe eingedroschen hab ich imo nicht. Ich würde es ein "Klopfen mit der Faust" nennen: Wie wenn jemand bei normalem Klopfen an der Wohnungstür nicht aufmacht, man aber dringend ein muss. Meine Hand ist btw auch unverletzt. Beim übermäßig harten Schlagen auf einen harten Gegenstand würde ich mit einer Schwellung, Bluterguss oder wenigstens Schmerzen in der Hand rechnen.

Zum Hergang und der Schuld des Fahrers würde ich noch sagen: Ich kann verstehen, dass es mit der Übersicht gerade für Transporter oft schwieriger ist und Fehler passieren. Aber mal ehrlich: Ich bin kurz vorher links an ihm vorbei - rechts war auch kein Platz. Wenn er also in irgendeiner Form auf den Verkehr geachtet hat, dann kann es ihn eigentlich nicht überrascht haben, dass da vielleicht Radfahrer fahren. Meine Frau meinte vorhin zu mir, dass es sogar ne Fahrradstraße ist. War mir nicht bekannt, obwohl die Straße hier um die Ecke ist und ich da regelmäßig durchfahre, werd morgen mal drauf achten.
Die Schilderung der Frau ist, dass sie links vorbei wollte und er währenddessen erst beschleunigt hat und dann plötzlich nach links gezogen ist, da er durch eine Durchfahrt im begrünten Mittelstreifen wollte, um zu wenden - es war ne Einbahnstraße mit parkenden Autos rechts. Ich bin heilfroh, dass er die Aktion nicht gebracht hat, als ich kurz vorher mit zwei Kindern im Lastenrad an ihm vorbei bin - das hätte ich nämlich nicht so schnell auf den Mittelstreifen wuchten können.

Und ich würde auch ausschließen, dass er den Urschrei der Frau aus anderthalb Metern Entfernung nicht gehört hat. Er wirkte auch erstmal ziemlich kleinlaut, als er nicht mehr weg konnte. Kam übrigens - nachdem die Polizei weg war - nochmal zu mir, um sich noch meine Personalien abzuholen und hat bei der Gelegenheit die Frau nochmal belehrt, dass man als schwächerer Verkehrsteilnehmer (sic) ja auch mal besonders vorsichtig sein sollte, nicht noch mit schnell überholen oder so. :stupid:

Zusammenfassung: Hurensohn erster Güte, der froh sein kann, dass er vermutlich glimpflich aus der Sache rauskommt.


Generell ist es doch egal, ob Fahrerflucht gegeben ist oder nicht. Fahrerflucht wäre Strafrecht und der Schadensersatz ist Zivilrecht, also selbst wenn er sich wegen Fahrerflucht verantworten muss, befreit dich das grundsätzlich doch nicht von zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen.
Dass das prinzipiell nichts miteinander zu tun hat, ist mir schon klar. Mich hat es im Nachhinein nur gewundert, dass die Polizei gar nicht in Richtung unerlaubtes Entfernen vom Unfallort zu ermitteln schien - aber vielleicht ist das ja auch so korrekt, kA was rechtlich überhaupt als Unfall einzustufen ist, da hier ja kein Schaden entstanden war - wobei ich mich da, wie gesagt, wiederum fragen würde, woher man das als Beteiligter wissen soll, wenn man einfach weiterfährt ...
 
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Kann mir jemand sagen, ob man eine betriebliche Altersvorsorge als Arbeitnehmer bei Gehaltsverhandlungen ablehnen kann, ist das verpflichtend oder von Betrieb zu Betrieb verschieden?
 
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parats'

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Wenn du in der GRV pflichtversichert bist, kann der AG die bAV nicht ablehnen.
 
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Das heißt ich werde dazu verpflichtet eine zusätzliche Altersvorsorge zu betreiben. Und im Netz wird es schön mit "Recht" umschrieben. Brilliant.
 

Shihatsu

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Ja, das nennt sich nunmal Recht - wie sollte man das auch sonst nennen... :no:
 
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Ich will keine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge und möchte das Geld stattdessen selbst anlegen. Ich hätte gerne das Recht selbst über meine zusätzliche Altersvorsorge zu entscheiden.
 
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Es ging ihm um die Pflicht des Arbeitnehmers, nicht um die des Arbeitgebers....

Der Arbeitgeber _muss_ dir eine anbieten. Das heißt erstmal nicht, dass du diese annehmen must.

Rechnen solltest du halt selber, ob sich das nicht lohnt. Wenn es eine Entgeldumwandlung ist, dann kann dies dank Zuzahlung vom AG und Steuerfreiheit (geht vom brutto ab) lohnen.
 

parats'

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Das heißt ich werde dazu verpflichtet eine zusätzliche Altersvorsorge zu betreiben. Und im Netz wird es schön mit "Recht" umschrieben. Brilliant.
Häh?
Du hast das Recht auf eine bAV und der AG die Pflicht. Direkt auszahlen ist keine bAV wie bspw. eine Entgeltumwandlung.
 

Shihatsu

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Ich will keine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge und möchte das Geld stattdessen selbst anlegen. Ich hätte gerne das Recht selbst über meine zusätzliche Altersvorsorge zu entscheiden.
Moment mal, weil dir manche Sachen an unserem Rechtssystem nicht schmecken ist es dann plötzlich kein Recht mehr? Wie ich so was liebe...
Es ging ihm um die Pflicht des Arbeitnehmers, nicht um die des Arbeitgebers....

Der Arbeitgeber _muss_ dir eine anbieten. Das heißt erstmal nicht, dass du diese annehmen must.

Rechnen solltest du halt selber, ob sich das nicht lohnt. Wenn es eine Entgeldumwandlung ist, dann kann dies dank Zuzahlung vom AG und Steuerfreiheit (geht vom brutto ab) lohnen.
Die Bav Säule 2 ist nicht steuerfrei - sie wird allerdings erst versteuert wenn sie ausgezahlt wird, da man im allgemeinen dann weniger Einkünfte hat ist das steuerlich ein Vorteil. Ebenfalls relevant ist das der sozialversicherungsrelevante Entgeldanteil gesenkt wird. Wir hatten das bei uns im Betrieb mal durchgerechnet - darauf verzichten lohnt nur in wirklich seltsam konstruierten Fällen.
 
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Ich glaube er will einfach nur 100% seines Gehalts ausgezahlt bekommen und eben keine Entgeldumwandlung machen.
Dass will ihm sein Arbeitgeber offenbar verweigern und ihn zwingen, einen Teil seines Bruttos in die BAV einzuzahlen?

Wobei ich nicht weiß wie das gegen soll, schließlich darf der Arbeitnehmer in jedem Fall über die Höhe der Beiträge entscheiden (bis 0€ bzw Pausierung).
Schreibt dein AG einen Mindestbetrag vor?

Moment mal, weil dir manche Sachen an unserem Rechtssystem nicht schmecken ist es dann plötzlich kein Recht mehr? Wie ich so was liebe...
Naja, wenn man etwas machen muss, spricht man gemeinhin eher von Pflicht, während Recht eher eine Auswahl erlaubt. Ich denke darauf wollte er hinaus. Nicht, dass es nicht rechtmäßig wäre oder so.
 
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Es ging ihm um die Pflicht des Arbeitnehmers, nicht um die des Arbeitgebers....

Der Arbeitgeber _muss_ dir eine anbieten. Das heißt erstmal nicht, dass du diese annehmen must.

Rechnen solltest du halt selber, ob sich das nicht lohnt. Wenn es eine Entgeldumwandlung ist, dann kann dies dank Zuzahlung vom AG und Steuerfreiheit (geht vom brutto ab) lohnen.
Alles klar, danke. Ansonsten das was Stirling sagt. Vertragsdetails liegen mir noch nicht vor, wollte mich aber im Vorfeld erkundigen.
 
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Ich bin mir nicht einmal sicher, ob Arbeitgeber überhaupt ihren Zuschuss für die bAV anders auszahlen dürften. Vermute fast nein. Altersvorsorge ist ja stark reguliert, und die Gesetze wurden praktisch von der Versicherungslobby geschrieben.

Deswegen sind bAV meist teure, hoch intransparente Produkte, die sich für den Arbeitnehmer nur durch das free money des Arbeitgeber lohnen. Minimum 25%, aber gut wird es erst ab 50%.

Ätzendes System, aber das Problem liegt nicht grundsätzlich beim Arbeitgeber.
 

parats'

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Ich bin mir nicht einmal sicher, ob Arbeitgeber überhaupt ihren Zuschuss für die bAV anders auszahlen dürften. Vermute fast nein. Altersvorsorge ist ja stark reguliert, und die Gesetze wurden praktisch von der Versicherungslobby geschrieben.
Ganz sicher geht es nicht direkt und ja, der Gesetzestext wurde mehr oder minder unverändert übernommen. Bei Regulierungen zu Banken oder Versicherungen ist das aber nicht selten, dass Lobbyverbände die Gesetzestexte formulieren und das Ministerium den Feinschliff macht.
Deswegen gibt es die FTT auf Derivate auch nur für private Investoren. Institutionelle und somit auch Banken sind ausgenommen.
Oder Herr Riester ist später in die Versicherung gewechselt. Ein absolutes Unding und sowas gehört sofort unterbunden und strafrechtlich verfolgt.
 
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Kann mir jemand sagen, ob man eine betriebliche Altersvorsorge als Arbeitnehmer bei Gehaltsverhandlungen ablehnen kann, ist das verpflichtend oder von Betrieb zu Betrieb verschieden?
Kannst du ablehnen.
Sei dir vorher aber bewusst, dass es eine bAV zum Nulltarif gibt, dass du also gleiches Netto wie ohne bAV beziehst, aber gleichzeitig ein Betrag mit Arbeitgeberzuschuss für dich eingezahlt wird. Das verringert dein Brutto-Einkommen, nach Steuern kommst du aber mit gleichem Netto raus.
Musst dich aber nicht machen. Ist nur ein Angebot.
 
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Ach ja, seit diesem Jahr ist der Zuschuss ja verpflichtend. Gar nicht mehr dran gedacht.
 
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Wir hatten das Thema zwar schon ähnlich hier, aber durch verschiedene Quellen bin ich noch etwas verwirrt.
Hintergrund: Wir haben gerade ein großes Projekt, welches zum 1.1.2023 live geht. Entsprechend nervös ist mein AG und hat über die Feiertage Rufbereitschaft angeordnet. Soweit okay für mich.
Heute kam allerdings eine Liste raus, welche für die Wochenenden im _gesamten_ Januar ebenfalls Rufbereitschaft vorsieht. Das ist mir ehrlichgesagt dann doch etwas zu viel, da ich ja quasi dann keine richtigen Ruhetage habe von Weihnachten bis Ende Januar.
Bisher ist es wohl so, dass Rufbereitschaft nicht als Arbeitszeit zählt, siehe z.b. hier. Allerdings gab es da wohl letztes Jahr ein Urteil vom EuGH, dass es eben wohl doch so ist (mit Einschränkungen). Siehe hier.
Wie ist es denn nun? Und was zählt denn als zumutbar?
 
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Frage an die Experten, sofern noch welche hier sind:
Vor einigen Jahren hat eine männliche Person nach einem Suizidversuch unsere Schule verlassen und genießt nun den Vorruhestand mit entsprechenden Bezügen. Auslöser waren Unbehagen einiger Eltern bzw. Anschuldigungen in Richtung pädophiler Neigungen, ohne dass dort tiefer gegraben bzw. mehr bekannt wurde. Es gab keine Be- sondern nur Hinweise, zudem ein paar ungute Gefühle im damaligen Kollegium und so gesehen keine bekannten Opfer. Es wurde vom vorherigen SL wohl nicht gedeckt, aber die extreme Nähe des Typs zu Schülern auch nie thematisiert. "Der engagierte Kollege und so." bzw. "Der doch nicht."

Jetzt hat sich ein ehemaliger Schüler als Opfer gemeldet und durch Nachhaken bei ein paar anderen Quellen hat sich gezeigt, dass der Mann wg. (Ab-)Gabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige (jetzt ehemalige Schüler) im Privaten vor kurzem sogar richtig verknackt wurde. Der Zusammenhang zu obiger Thematik soll wohl am Rande der Verhandlung eine Rolle gespielt haben: Nähe zu Schülern gesucht, nach Hause eingeladen, unter Alk gesetzt... Ich möchte mir nicht mehr ausmalen.

Gibt es eine legale Möglichkeit an das Urteil zu kommen, ohne irgendwelche Anträge zu stellen oder Anwälte einzuschalten?

Ich habe wohl Datum des Urteils und auch das Amtsgericht, an dem das verhandelt wurde. Kann man dort einfach nachfragen bzw. ein öffentliches Register einsehen? Das müsste doch eine Sache des öffentlichen Interesses sein, wenngleich Daten in solchen Fällen bestimmt geschwärzt sein dürften oder?

Zum Einen wollen wir als Schule transparent auftreten und letztlich Auskunft geben können, falls Frage auftauchen oder das Ganze eine größere Sache zu werden scheint. Mein Chef hat kein Bock auf Hinterzimmergedöns, Absprachen oder sonstigem Drecksscheiß, der dem Mann helfen könnte auch nur irgendwie davonzukommen - alles immer unter der Berücksichtigung des Opferschutzes natürlich!
Zum anderen gibt es immer noch ein paar Sozialromantiker/innen im Kollegium bzw. bei Ehemaligen, die Damaliges verklären bzw. lieber absichtlich blind und taub durch die Gegend gelaufen sind. Das wird auf dem nächsten Schulentwicklungstag so oder so entzaubert - übrigens auch ohne obiges Urteil.
 

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Urteile müssen grundsätzlich öffentlich zugänglich gemacht werden. Du kannst also ohne weiteres ohne Anwalt oder großen schriftlichen Antrag daran kommen.
Üblicherweise werden Urteile in Internet Datenbanken bereit gestellt, in NRW z.b ist das zentral geregelt.


Andere Bundesländer werden ne ähnliche Plattform haben. Die Urteile sind geschwärzt und i.d.R. mit einem Leitsatz.

Du kannst ja mal schauen, eventuell findest du das Urteil so schon, ist aber eher unwahrscheinlich, weil nur wenige Urteile eingestellt werden.

Also am praktischten: Beim Amtsgericht melden, die laden das Urteil wahrscheinlich auf Wunsch in ner Datenbank hoch oder schicken es zu (zweiteres kostet Gebühren)

Quelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Pub...le,dieser Publizitätspflicht am besten genüge.
 

GeckoVOD

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Zum Einen wollen wir als Schule transparent auftreten und letztlich Auskunft geben können, falls Frage auftauchen oder das Ganze eine größere Sache zu werden scheint. Mein Chef hat kein Bock auf Hinterzimmergedöns, Absprachen oder sonstigem Drecksscheiß, der dem Mann helfen könnte auch nur irgendwie davonzukommen - alles immer unter der Berücksichtigung des Opferschutzes natürlich!
Zum anderen gibt es immer noch ein paar Sozialromantiker/innen im Kollegium bzw. bei Ehemaligen, die Damaliges verklären bzw. lieber absichtlich blind und taub durch die Gegend gelaufen sind. Das wird auf dem nächsten Schulentwicklungstag so oder so entzaubert - übrigens auch ohne obiges Urteil.
Ich würde an eurer Stelle mal kurz den Fuß vom Gaspedal nehmen und mich innerlich sortieren, was ihr genau als Institution erreichen wollt. Ihr helft keinem Opfer mit dem Lesen von Gerichtsurteilen und eigener Interpretation und dann irgendwelchen Schritten. Das kann ganz schnell voll nach hinten losgehen, es gibt da unendlich viele Fettnäpfe.

Verstehe mich nicht falsch, den Impuls verstehe ich sehr gut und begrüße den Wunsch "zu helfen" oder "etwas in Zukunft zu verhindern". Probiert's doch mal mit einer Beratung durch den weißen Ring, die haben wirklich gute Erfahrung und geben sehr gute Tipps im Umgang mit so einem Fall, auch wenn's dich nicht direkt betrifft.
 
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Ich würde an eurer Stelle mal kurz den Fuß vom Gaspedal nehmen und mich innerlich sortieren, was ihr genau als Institution erreichen wollt. Ihr helft keinem Opfer mit dem Lesen von Gerichtsurteilen und eigener Interpretation und dann irgendwelchen Schritten. Das kann ganz schnell voll nach hinten losgehen, es gibt da unendlich viele Fettnäpfe.

Verstehe mich nicht falsch, den Impuls verstehe ich sehr gut und begrüße den Wunsch "zu helfen" oder "etwas in Zukunft zu verhindern". Probiert's doch mal mit einer Beratung durch den weißen Ring, die haben wirklich gute Erfahrung und geben sehr gute Tipps im Umgang mit so einem Fall, auch wenn's dich nicht direkt betrifft.
Danke, Beratung läuft schon. Aber nicht über den Weißen Ring. Der hat seit ein paar Jahren nicht so das beste Standing - ganz im Gegenteil. ^^
Ich bin auch erst gestern ins Bild gesetzt worden und es passiert von unserer Seite nichts, was uns nicht direkt betrifft und alles wird nicht mal eben per Bauchentscheidung getroffen.

Bezüglich der Informationen geht es hauptsächlich darum, intern zu sensibilisieren und dass die Vergangenheit nicht verklärt wird. Wie ich versucht habe zu beschreiben, sind einige im Kollegium nicht wirklich "gebrieft" bzw. verfahren auch so ein wenig Marke "Was vorbei ist, ist vorbei." So darf es aber unserer Meinung nach nicht laufen und es hat darüber hinaus eine Gefährdungsansprache an eine weitere Person gegeben, ohne dass sich bei der was gebessert hat.
Mit einem bekannten, öffentlichen Gerichtsurteil kannst du halt klar vors Kollegium treten und sagen, was Phase war und alle im Bilde sind, gerade zur Prävention.
Ich selber bin froh, dass ich quasi die Stelle des Typs nach seinem Ausscheiden bekommen habe, d.h. ich bin maximalst uninvolviert und kenne den nur sporadisch. Ich weiß nicht, wie ich reagieren würde, wenn der mein Kollege gewesen wäre und ich dem dann auf der Straße begegne.

Overall hatten wir gerade ein Feedback-Team vor Ort und gehören nach Einschätzung zu den Top 10 Schulen des Landes, genießen stadtweit einen exzellenten Ruf, was durch obige Sache natürlich ganz schnell ruiniert werden kann. Deshalb maximale Transparenz und Aufarbeitung, damit man das klar abgrenzen kann.
 

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Danke, Beratung läuft schon. Aber nicht über den Weißen Ring. Der hat seit ein paar Jahren nicht so das beste Standing - ganz im Gegenteil. ^^
Gerne via PM, aber bitte echt? Mir sind die bis jetzt nur höchst kompetent begegnet. Eventuell so ein Ding wie mit den Jugendämtern und psychiatrischen Einrichtungen, gut und schlecht stark regional abhängig :/
 

parats'

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Das hängt imo von der Region ab. Ich kenne zwei Fälle, bei denen der WR hier in Hamburg eine ziemlich fragwürdige Rolle eingenommen hat. Kann auch nur pech gewesen sein, aber zumindest bei dem entsprechenden Träger ist der WR so ziemlich unten durch.
 

Celetuiw

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Juristisch betrachtet würde ich zum vorsichtigen Umgang mit dem Urteil raten.

Rein intern zur Sensibilisierung dürfte das noch okay sein, aber eine Verwendung nach außen ist problematisch. Ihr würdet dann den ex.. Lehrer in eine klare Verbindung setzen zu dem Urteil, die so ohne weiteres dritten nicht klar sind. Das ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und kann abgemahnt werden.

Schwierig ist auch, wenn ich es richtig verstanden hab, dass der Typ disziplinarisch durch die Schulaufsichtsbehörde ja garnicht belangt wurde, sondern nur in den Vorruhestand bei vollen Bezügen ( also ohne Disziplinarstrafe) versetzt wurde. Da entsteht natürlich ein Widerspruch wenn der SL auf ein Urteil verweist aber in gleichem Atemzug sagt die Aufsichtsbehörde hat seiner Zeit nichts gemacht.

Wurde denn seinerzeit ein Diszi eingeleitet und wenn ja mit welchem Ergebnis?
 
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Juristisch betrachtet würde ich zum vorsichtigen Umgang mit dem Urteil raten.

Rein intern zur Sensibilisierung dürfte das noch okay sein, aber eine Verwendung nach außen ist problematisch. Ihr würdet dann den ex.. Lehrer in eine klare Verbindung setzen zu dem Urteil, die so ohne weiteres dritten nicht klar sind. Das ist ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und kann abgemahnt werden.

Schwierig ist auch, wenn ich es richtig verstanden hab, dass der Typ disziplinarisch durch die Schulaufsichtsbehörde ja garnicht belangt wurde, sondern nur in den Vorruhestand bei vollen Bezügen ( also ohne Disziplinarstrafe) versetzt wurde. Da entsteht natürlich ein Widerspruch wenn der SL auf ein Urteil verweist aber in gleichem Atemzug sagt die Aufsichtsbehörde hat seiner Zeit nichts gemacht.

Wurde denn seinerzeit ein Diszi eingeleitet und wenn ja mit welchem Ergebnis?
Nach außen würde das niemand verwenden. Es geht rein um die interne Darstellung, weil halt in einigen Köpfen noch ein bestimmtes Bild herrscht.
Der "Kollege" war halt DAS Gesicht der Schule. Überall präsent, vor allem in der Außendarstellung. Er hat Fußball und Fußballcamps (Sommerfreizeiten) and der Schule etabliert und quasi alle Fäden in der Hand gehabt. Und jede/r hat ihn gewähren lassen. Lebt sich halt gut im Schatten von jemandem, der vieles an einer Schule übernimmt und man selber dann nur seine tägliche Routine machen muss. Das Schulleben neben dem Unterricht war sozusagen er.
Es gab etliche kleinere Anschuldigungen und Hinweise, aber das Schulbild war vor meiner Zeit dort noch extrem konservativ und hierarchisch geprägt, d.h. die SuS haben sich kaum getraut sich mit Lehrkräften auszutauschen bzw. allgemein Probleme vorzubringen. Es lief, aber sicherlich nicht immer zum Vorteil der Jugendlichen. Wenn dann der alte Schulleiter den jungen blonden Lehrerinnen aus dem Kollegium auch noch ab und an einen Klapps verpasst hat, weiß man Bescheid, wie das eine lange Zeit dort ablief. (Hello Rainer Brüderle!)

Es wird mir halt auch immer wieder bewusst, wenn alteingesessene Kolleginnen mit Dingen um die Ecke kommen, die heutzutage absolut nicht mehr tragbar sind (z.B.: "Alle Mädchen ziehen sich jetzt unter der Dusche aus, wenn ich reinkomme und kontrolliere. Ansage in der Ankleide ist ok, aber danebenstehen und sich das Angucken nicht!) oder Zurechtweisen einer jüngeren Lehrerkollegin, die ein Piercing hat und das gefälligst beim Sportunterricht rausnehmen soll (für Lehrkräfte gibt es da bei uns keine Anordnung vom Land) oder Nichtzulassen bestimmter (kurzer) Sportkleidung (völlig absurd). Darüber hinaus dann wieder volle Hörigkeit und Untertänigkeit bei Anweisungen; einige können nichts alleine entscheiden. Das hat sich zum Glück durch die Verjüngung erheblich gebessert.

Der Suizidversuch basierte halt auf der völligen Ausweglosigkeit, nachdem der neue Schulleiter, mein jetziger Chef - noch nicht lange im Amt - ein Gespräch mit drei Müttern geführt hatte, die ihr Kind nicht mit auf die nächste Sommerferienfreizeit geben wollten. Das war jedoch nicht der erste Hinweis, sondern einer derer, die das Bild komplett machten. Weitere waren: Nackt vor den Kindern entblößen, auf den Freizeiten darauf bestehen, dass alle gemeinsam (inkl. ihm) duschen, Kinder auf den Schoß nehmen und abends was vorlesen (bei Jugendlichen!) und vor den Schülern auf der Freizeit in Unterwäsche rumlaufen.
Mein Chef hat die Fahrt absagen lassen, obwohl der Typ versicherte, dass da ja nichts wäre und das alles normal sei - fanden die Mütter eben nicht und Chef auch nicht.
Der Kollege sollte am nächsten Tag zu einem weiteren klärenden Gespräch kommen, zu dem er dann aber nicht mehr erschienen ist. Eine Disziplinarmaßnahme wäre eingeleitet worden, der der Kollege dann aber mit dem Suizidversuch zuvorgekommen ist.
Er wurde nur gefunden, weil es ein pflichtbewusster Typ war und sein Fehlen zu dem Treffen früh am nächsten Tag absolut unnormal war. Das Schulgebäude hat er danach nie wieder betreten. Dazu muss ich anmerken: Ich bin mit meinem Chef auch gut befreundet, da wir vorher an einer anderen Schule normale Kollegen waren und bis letztes Jahr (ich war zu dem Zeitpunkt schon drei Jahre an der Schule) wusste ich nicht, warum besagter Lehrer wirklich gegangen ist. Nach außen hin wurde es immer mit Burnout begründet. So viel zum Thema, dass da nicht einfach alles rausgeplaudert wird. Es wird schon sehr sensibel mit Informationen umgegangen.

Alles in allem waren die Anzeichen, die man heute zur Bewertung heranzieht, die auf eine Neigung zu Kindern hinweisen, gegeben.
 
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Äh nur Mal als Frage: müsste man mit sowas nicht auch an die Öffentlichkeit um ggf. weitere Opfer zu finden?
Ist man da nicht auch in der Pflicht der ehemaligen Schüler?
Ggf. gibt es eine Option das Thema Missbrauch anzusprechen ohne direkt jemanden zu nennen?
Es hat sich ja jetzt jemand gemeldet - und es wird vielleicht noch deutlich mehr geben...
 
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Da hast du völlig Recht und das war auch mein erster Einwand zu der Sache. Ich bin nur kein Mitglied der Schulleitung, daher de facto ohne bindende Entscheidungskompetenz und habe wie erwähnt erst vorgestern von dem ehemaligen Schüler erfahren, der sich kurz vor den Osterferien (ca. 3-4 Wochen) offenbart hat.
Aktuell sind Schulleitung & Sozialarbeit + externe Beratung im Austausch. Eine Befragung einer Kollegin, die zum Zeit des möglichen Missbrauchs mit vor Ort war (soll sich auf einer Klassenfahrt ereignet haben), steht bevor und ist mitentscheidend bei der Frage, ob wir als Schule Anzeige stellen. Es ist halt auch richtig bescheiden, da sie in gut zwei Monaten in den Ruhestand geht, für mich aber 0 Grund, sowas begraben zu lassen.
Der Schulentwicklungstag, an dem das Kollegium entsprechend sensibel in Kenntnis gesetzt werden soll, ist in einer Woche. Oh boy...
 
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Bräuchte mal eine Einschätzung bzgl. Mietrecht. Es geht um Umbauten während der Mietzeit, die Zurückgebaut werden sollen.

Ich habe zum 01.01.2021 eine Firma übernommen, die jetzt bis zum 30.06.2023 ein Gebäude gemietet hatte. Davor hat die Firma dem Vermieter gehört und bewohnt bereits seit Anfang 2000 das Mietobjekt.

In der Zeit von 2006 bis 2018 wurden in dem Gebäude diverse, auch größere Umbauten vorgenommen.

2020 wurde dann ein komplett neuer Mietvertrag geschlossen, in dem steht, dass das Mietverhältnis am 01.07.2020 beginnt. Dies hatte u. a. auch damit zu tun, dass die Übergabe der Firma bevor stand. In diesem Mietvertrag gibt es keinen Punkt darüber, dass die alten Umbauten trotz neuem Vertrag zurückgebaut werden müssen, es steht aber auch nicht, dass sie es nicht müssen. In dem Mietvertrag steht auch nichts davon, dass es eine Ergänzung des alten Vertrages wäre.

Bei Google bin ich jetzt auf einen Absatz gestoßen, in dem es heißt: Bei Rückgabe der Mietsache muss der Mieter die Wohnung in dem Zustand zurückgeben, wie er ihn beim Abschluss des Mietvertrages vorgefunden hat. Üblicherweise muss der Mieter während der Mietzeit eingebrachte Einrichtungen sowie bauliche Veränderungen an den Mieträumen entfernen und den ursprünglichen Wohnungszustand wieder herstellen (LG Köln, Urteil v. 04.07. 96, 1 S 331/95).

Jetzt wurde 2020 ja ein neuer Mietvertrag abgeschlossen, also keine Ergänzung o. ä., sondern neu. Wie kann man das jetzt werten?
 

parats'

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Der Vermieter verlangt von dir Rückbauten, die vor Schließung des Mietvertrags bzw. Beginn des Mietverhältnisses nicht vorhanden waren?
 

Celetuiw

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Du bist nur rechtlich verantwortlich bauliche Änderungen zuzurückzubauen, die du als Mieter in der Mietzeit auch vorgenommen hast. Zuvor gemachte bauliche Änderungen gelten als Bestand.
So aus dem Bauch, wenn sonst nichts spezielles im Vertrag steht.
 
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Als Rechtslaie würde ich das genauso sehen. Alles was zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses 2020 vorhanden war, gilt als Bestand.
 
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Der Vermieter verlangt von dir Rückbauten, die vor Schließung des Mietvertrags bzw. Beginn des Mietverhältnisses nicht vorhanden waren?

So ungefähr. Die Umbauten waren alle spätestens 2019 abgeschlossen. D.h. beim neuen Mietvertrag waren die Umbauten quasi Bestand. Er verlangt von mir jetzt nicht explizit, dass alles von mir zrückgebaut werden. Er möchte einen bestimmten Bereich wieder so hergestellt haben, wie er ca. 2018 ausgesehen hatte. Ich bin ihm entgegen gekommen und hab aus gutem Willen Material zur Verfügung gestellt, das er für den Umbau / Renovierung verwenden kann, was auch vor der Übernahme der Firma (leider nur per Handschlag) ausgemacht war. Das ist ihm jetzt nicht genug und er argumentiert eben damit, dass der Bestand wieder hergestellt werden muss. Gemäß des neu geschlossenen Mietvertrags von 2020 ist es aber Bestand.

Als Rechtslaie würde ich das genauso sehen. Alles was zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses 2020 vorhanden war, gilt als Bestand.

Das hätte ich jetzt auch so gesehen. Für mich wäre der ab Juli 2020 erstellte und von beiden Seiten unterschriebene Mietvertrag maßgebend.
 

Celetuiw

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Das hätte ich jetzt auch so gesehen. Für mich wäre der ab Juli 2020 erstellte und von beiden Seiten unterschriebene Mietvertrag maßgebend.
Das ist auch richtig. Eigentlich ist da aus seiner Sicht nichts drann zu machen, oder gab es Umbauten die noch nach juli 2020 abgeschlossen wurden?

Oder hast du Umbauten vor juli 20 veranlasst obwohl du nich nicht Mieter warst?
 
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Beides nein. Die Umbauten sind alle vom Vorgänger ausgegangen und waren auch vor 2020 fertig.
 
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