Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

CCROPT

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Hier ist nun die Sammelstelle für alle kurzen Zwischenfragen zu rechtlichen Belangen. Das soll niemanden aufhalten einen eigenen Thread aufzumachen, wenn dieser für viele Leute von Bedeutung sein kann. Unsere kompetenten bw.de Juristen nehmen sich nahezu jedem rechtlichem Problem an.

Natürlich ersetzt eine Auskunft hier nicht ein Gespräch mit einem Anwalt, sie kann aber doch als entscheidender Tipp gelten. Beachte aber, dass es sich hier auch nur um eine Laienmeinung handeln kann, und rechtliche Belange immer einer Einzelfallentscheidung unterliegen.

Damit dir geholfen werden kann, ist es außerdem nötig, den Sachverhalt so detailliert wie möglich zu schildern.
 
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Was spricht juristisch gesehen dagegen?

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Ich wüsste gerade nicht, wie ich als Polizist auf so eine Aktion reagieren würde?
 
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Flasche wegnehmen, Festnehmen, Blutprobe nehmen, feststellen, das Alkohol schon deutlich länger im Blutkreislauf ist. gg.
 

GeckoVOD

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Ich wüsste gerade nicht, wie ich als Polizist auf so eine Aktion reagieren würde?

Klasse, sind so oder so beide dran. Beifahrer, weil er es noch rafft und nix dagegen unternimmt, Fahrer wird eingesackt und iirc mit Blutprobe im Krankenhaus zurückgerechnet.
 
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salopp formuliert, für trunkenheit im straßenverkehr (= straftat nach § 316 stgb) brauchts absolute (1,1+ promille) oder relative fahruntüchtigkeit (< 1,1 und festgestellte alkoholbedingte ausfallerscheinungen). natürlich darf man nach dem heutigen stand der technik zurückrechnen (feststellung aufm revier mit blutprobentests grds nur nach richterlicher anordnung; an atemtests gabs nur ein zugelassenes gerät, und das wenn ich mich recht erinnere nur im rahmen der OWi nach § 24a StVG, und das nur bei freiwilliger mitwirkung). zu deinen gunsten werden die 2 stunden (= 0,2 promille) nach trinkende nicht mitgerechnet. für die annahme einer alkoholbedingten enthemmungswirkung/ausfallerscheinung (bzw meine mich zu erinnern, sogar zur absoluten fahruntüchtigkeit) genügen allerdings bereits solche vermeintlich taktischen späße wie sturztrunk, nachtrunk etc.
ab 0,5 promille ists zudem auch die besagte ordnungswidrigkeit auch ohne ausfallerscheinungen.
aufgrund uhrzeitbedingter faulheit das ganze genauer nachzugucken und weils mir auch endwumpe ist, übernehme ich keine gewähr für eventuelle ungenauigkeiten in der begründung, but thats the jizzt of it, would not recommend.
also merken: besser behaupten, man hat bis genau vor der kontrolle getrunken! :deliver:
 
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Ich hab mein bier natürlich auch immer direkt bevor ich losgefahren bin getrunken...
 

TheGreatEisen

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So daneben liegt der Gag gar nicht. Wenn schon Nachtrunk, dann mit Vodka. Der lässt sich am schlechtesten untersuchen, die Labore haben da große Probleme, den Nachtrunk von dem Promillegehalt zum eigentlichen Tatzeitpunkt zu trennen. ^^
 
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@Eisen: Als Jurist solltest du denen aber nicht verheimlichen, dass man auch mit Vodka überführt wird. Und selbst wenn man es nicht mehr exakt feststellen kann, so lassen sich gewisse Mindestwerte festlegen. Im Übrigen funktioniert die Feststellung vor allem dann noch, wenn man den Zeitpunkt des Nachtrunks kennt und wenn der sturzartig geschluckt wurde, also nicht über einen längeren Zeitpunkt. Beides wird man bei der Polizeikontrolle bejahen können.
 
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Was ist, wenn man in Wirklichkeit Wasser (!) in einer Vodkaflasche trinkt? Evtl. mit ein bischen Restvodka drin so dass es auch riecht.
Dann rechnen sie schön zurück und gehen aber von viel zu viel Alkohol aus, d.h. man steht am Ende viel besser da?
 
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Was ist, wenn man in Wirklichkeit Wasser (!) in einer Vodkaflasche trinkt? Evtl. mit ein bischen Restvodka drin so dass es auch riecht.
Dann rechnen sie schön zurück und gehen aber von viel zu viel Alkohol aus, d.h. man steht am Ende viel besser da?

:top2: genau das war auch mein gedanke, aufklärung bitte


und rofl an gecko, wieso ist der beifahrer bitte mit dran? weil er sieht, wie jemand vodka trinkt? um himmels willen NEIN, BLOSS NICHT!
 

Benrath

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Das geht jedoch nur in Bayern.
 
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Ehrlich gesagt hab ich mich das auch schon gefragt.

Alkohol im Fahrraum war doch verboten oder sowas? Ergo darf ich während des fahrens nicht trinken, auch wenn das erste Bier ist oder?
Aber wenn ich nun angehalten werde bzw. vor dem Auto stehe und ich fahre (z.B. alleine) und trinke ein Bier und ein Polizist läuft vorbei? Klar Blutkontrolle etc. pp aber an sich geht das doch klar oder?
...
Nicht, dass ich es vor hätte ;)
 

GeckoVOD

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:top2: genau das war auch mein gedanke, aufklärung bitte


und rofl an gecko, wieso ist der beifahrer bitte mit dran? weil er sieht, wie jemand vodka trinkt? um himmels willen NEIN, BLOSS NICHT!

Ich meine mich zu erinnern, dass du nicht in ein Auto steigen solltest, bei dem du weißt, dass der Fahrer zu besoffen zum Fahren ist. Ist jetzt nicht "mein Fahrer hat ein Bier im Biergarten getrunken", sondern eher "beide sind voll und der Beifahrer rafft es trotzdem noch". Und danach sieht es halt aus.

Ob es sich auf den eigenen Führerschein auswirkt weiß ich nicht, allerdings meine ich öfters gehört zu haben, dass du dann sonstige Konsequenzen abkriegen könntest.

€ kurz nachgelesen: kommt drauf an was der Beifahrer macht. Abgesehen davon, dass es unendlich dumm ist einfach in das Auto einzusteigen, kannst du wohl belangt werden, wenn du dem Fahrer einredest, dass er noch fahren kann, obwohl du es besser wissen müsstest. Kp wie realistisch das nachzuweisen ist, bzw. wie die Juristen das in der Realität dann auslegen würden :x
 
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CCROPT

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Natürlich darfst du während des Fahrens trinken. Außer du bist unter 21 Jahre alt. Du darfst auch ein Faß Bier auf dem Beifahrersitz mitführen, wenn du das ordentlich sicherst. Alkohol im Fahrerraum ist also überhaupt kein Thema. Das du dann natürlich im Verdacht stehst Alkohol getrunken zu haben ist ja wohl auch klar.

Zum Thema Nachtrunk. In Bayern wird bei behauptetem Nachtrunk von gefahr im Verzug ausgegangen. D.h. der Polizist ordnet selbst die Blutentnahme bzw zwei Blutentnahmen an. Zeitlich nach Richtlinie um 30 Minuten versetzt.

Ob das gut nachweisbar ist deswegen weiß ich nicht. Wenn du aber vorher schon betrunken bist musst du eh ein voll krasser Kerl sein, dann noch vor den Augen eines Polizisten eine Flasche Vodka zu exen.

Ich meine mich zu erinnern, dass du nicht in ein Auto steigen solltest, bei dem du weißt, dass der Fahrer zu besoffen zum Fahren ist. Ist jetzt nicht "mein Fahrer hat ein Bier im Biergarten getrunken", sondern eher "beide sind voll und der Beifahrer rafft es trotzdem noch". Und danach sieht es halt aus.

Ob es sich auf den eigenen Führerschein auswirkt weiß ich nicht, allerdings meine ich öfters gehört zu haben, dass du dann sonstige Konsequenzen abkriegen könntest.

Nein Trunkenheit im Verkehr kann nur begehen wer betrunken am Verkehr teilnimmt. Du würdest den Kopf schütteln wenn du mitbekommen würdest wie oft der Beifahrer bzw die Beifahrerin nüchtern ist. Solange der Beifahrer den Betrunken aber nicht zum Fahren nötigt, passiert ihm rechtlich gar nichts. Er muss nur sehr sehr lange warten bis er heim kommt.
 
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Nein Trunkenheit im Verkehr kann nur begehen wer betrunken am Verkehr teilnimmt. [...] Solange der Beifahrer den Betrunken aber nicht zum Fahren nötigt, passiert ihm rechtlich gar nichts.
Das ist nicht richtig.

Richtig ist: Trunkenheit im Verkehr kann als Täter nur begehen, wer betrunken am Verkehr teilnimmt. Als Täter! Die Teilnahme an der Tat des Betrunkenem ist jedoch auch einem Beifahrer möglich. Wer also den anderen anstiftet zu fahren, oder wer dem anderen das Getränk in dem Wissen in die Hand drückt, dass der andere noch fahren will, oder wer ihn nur psychisch bei der Trunkenheitsfahrt unterstützt (ihm also auch nur "moralisch den Rücken stärkt"), der macht sich selbst strafbar.

Im Übrigen drohen natürlich handfeste zivilrechtliche Konsequenzen. Entweder man nimmt direkt eine Einwilligung in die Körperverletzung an, oder man nimmt einen stillschweigenden Haftungsausschluss an oder man nimmt Mitverschulden an. Egal wie - wenn was passiert, bleibst du auf deinen Kosten (überwiegend) allein sitzen.
 

CCROPT

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Das ist nicht richtig.

Richtig ist: Trunkenheit im Verkehr kann als Täter nur begehen, wer betrunken am Verkehr teilnimmt. Als Täter! Die Teilnahme an der Tat des Betrunkenem ist jedoch auch einem Beifahrer möglich. Wer also den anderen anstiftet zu fahren, oder wer dem anderen das Getränk in dem Wissen in die Hand drückt, dass der andere noch fahren will, oder wer ihn nur psychisch bei der Trunkenheitsfahrt unterstützt (ihm also auch nur "moralisch den Rücken stärkt"), der macht sich selbst strafbar.

Im Übrigen drohen natürlich handfeste zivilrechtliche Konsequenzen. Entweder man nimmt direkt eine Einwilligung in die Körperverletzung an, oder man nimmt einen stillschweigenden Haftungsausschluss an oder man nimmt Mitverschulden an. Egal wie - wenn was passiert, bleibst du auf deinen Kosten (überwiegend) allein sitzen.

stimmt natürlich, kann man aber nicht nachweisen, außer du erzählst das einem polizisten.
 
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@bw.de hobbyjuristen: urlaubsanspruch

hallo forum
während einer probezeit hat man ja 2 wochen kündigungsfrist. angenommen, der arbeitnehmer kündigt fristgerecht zum letztmöglichen tag (2 wochen vorher halt) und hat noch urlaub für die 2 wochen. muss der arbeitgeber dann den urlaub gewähren in den zwei wochen? irgendwo meine ich gehört zu haben, dass der urlaub nicht gewährt werden muss, wenn die firma sonst wirtschaftlichen schaden erfährt weil die auf die arbeitskraft angewiesen sind. dann hat man nur noch das recht sich den urlaub auszahlen zu lassen?
 

zoiX

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Hab keine Ahnung von der Materie, aber: Nutz doch den Sticky!
 

dARRRRRk lord

Pirat ehrenhalber
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Bin kein Jurist aber, ich ich mein zu wissen das dir auch während der Probezeit Urlaub zusteht. Wenn du diesen vom AG nicht gewährt bekommst (aus welchem Grund auch immer) dann muss er dir den Urlaub eben ausbezahlen
 
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Mal ne Frage zum Ende der Familienversicherung:

Werde nächsten Monat 25, kein Zivi/-Wehrdienst, momentan Student. Ab wann läuft meine eigene Krankenversicherung?
- Genau ab dem Geburstag ?
- ab dem 1.7. ?
- ab dem 1.8. ?
 
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[Halbwissen]
Versicherungen fangen eigtl nie zwischen den Monaten an, also müsste der nächste 1. nach deinem Geburtstag der Stichtag sein.

1.8. in deinem Fall.
 
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Du wirst eh mit der Versicherung reden müssen, aber müsste 1.8. sein...denn du wirst ja monatsweise versichert...daher sollte es reichen, dass du am 1. noch 24 bist...bei der 30er-Grenze gilt zB auch das Semester...sprich noch 5 Monate nach meinem Geburtstag den günstigen Tarif gehabt
 
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Fluggastrechte bei Annulierung

Mal die Kurzfassung: Flug 20:25 gecancelt (Eurowings, sprich Lufthansa), Unterbringung im Hotel, Umbuchung auf Flug um 12:00 am nächsten Tag...2 Personen

Google hat mich dann mal schnell zum Luftfahrt Bundesamt gebracht, auf http://www.lba.de/DE/Buerger_Servic...F80CDB2AFCB25F4291B4D058679.live1041?nn=23302 steht dann
Darüber hinaus verpflichtet die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Luftfahrtunternehmen zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes, der sogenannten Ausgleichsleistung, wenn der Fluggast nicht mindestens zwei Wochen vor Abflugdatum über die Annullierung informiert wurde. Die Höhe der Ausgleichsleistung richtet sich nach der Entfernung der gebuchten Flugstrecke.
ein paar Links weiter ( http://curia.europa.eu/juris/docume...=DE&mode=doc&dir=&occ=first&part=1&cid=453879 ) hab ich dann
Art. 7 („Ausgleichsanspruch“) der Verordnung Nr. 261/2004 bestimmt:

„(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:

a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger,
gefunden. Kann man jetzt also ernsthaft 250€/Person geltend machen, wenn die Lufthansa keine gute Ausrede hat (Unwetter etc, steht ja im 1. Link)? o_O
 
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jo, was war denn die begründung für den cancel? wenn sich die fluggesellschaft nicht nach Art. 5 III der Vo exkulpieren kann, dürfte es wohl tatsächlich so sein.

ich meine aber gehört zu haben, dass die gesellschaften (logischerweise) bei solchen ansprüchen immer ziemlich rumzicken, also würde ich mir an deiner stelle nicht allzu große hoffnungen machen, wenn du den klageweg nicht bestreiten würdest.

PS: es gibt sogar ein formular welches du nutzen kannst, also gogo for it: http://ec.europa.eu/transport/themes/passengers/air/doc/complain_form/eu_complaint_form_de.pdf
 
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Das dumme war, beim Check-In wurde uns schon gesagt, dass der Flug wohl eh zu spät sein würde (quasi der Flug dahin würde zu spät ankommen), ergo waren wir erst später am Gate und die Durchsage wurde wohl nur einmal gemacht (als wir halt noch nicht da waren). Ergo kenn ich die Begründung nicht. Wird wohl darauf hinauslaufen, dass ich mich erstmal bei der Lufthansa beschwere und dann eins dieser Formulare benutze (hatte ich beim Luftfahrtbundesamt auch gefunden)...die sind ja erst für den Fall, wenn die Fluglinie "nein" gesagt hat.
 
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Hatten an dem Tag mehrere Flüge Probleme ? War schlechtes Wetter ? Oder sonst was was höhere Gewalt sein könnte ?

Falls nicht, dann stehen dir und deiner Begleitung aka pro Person 250 € zu. LH wird sich am Anfang quer stellen, dann einfach nochmal per eingeschriebenem Brief mit dem Anwalt drohen. Das sollte reichen im Normalfall. Falls nicht einfach zur Schlichtungsstelle die macht das dan für dich.

Aber dir steht auf jeden fall das Geld zu.
 
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Naja potentiell gab es irgendwann schlechtes Wetter in NRW, aber ich weiß weder genau wo, noch genau wann. Kann man sowas irgendwo nachgucken, wann z.B. die Luftverkehrssicherheit irgendwas rausgehauen hat?

Ich nehme mal an, dass war halt eine Kettenreaktion ala "Flugzeug soll mehrmals verschiedene Strecken fliegen und ist dabei dann irgendwann immer mehr zu spät"...aber am Ende muss uns ja nur interessieren, ob zu Zeitpunkt x, wo wir hätten in Düsseldorf ankommen sollen ein Unwetter war, oder? Wenn die Maschine dummerweise vorher schon zig Stunden Verspätung hatte, bevor die überhaupt mal in Prag (unser Startflughafen) ankam, müsste das ja eigentlich egal sein.
 
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Schick mir mal flugnummer und airline und datum und zeitpunkt


dir kanns egal sein wann und was vorher war. es zählt nur dein flug.

aja und buchungsnummer nach möglichkeit falls du die rausrücken willst

E:

sonst http://www.euclaim.de/ aber die verlangen glaub ich 28% oder so von dem was sie für dich rausholen!
 
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LH3055 20.6.2013 20:25 von Prag nach Düsseldorf, Airline wie gesagt Eurowings
 
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Die ersten meinten, dass an dem Tag einige Gewitter unterwegs waren und LH sich wsh mal darauf rausreden versuchen wird.
Du sollst mal hin schreiben und schauen was die Antworten und darauf dann das weitere Vorgehen abstimmen.
 

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Hi,

folgende Situation: Person A bietet eine Mitfahrgelegenheit auf einem einschlägigen Portal an. Jetzt meldet sich Person B (A und B kennen sich nicht, Kontaktaufnahme via Mfg-Portal) und fragt nach, ob A ein Tier, z.B. eine Schlange, in einem ausbruchsicheren Karton transportieren kann.

Was kann passieren:
- die Schlange stirbt bzw. ist bereits tot (der Karton ist bei Übergabe bereits verschlossen) und der Fahrer (A) wird auf Schadensersatz verklagt
- die Mfg wird unterwegs von der Polizei/vom Zoll angehalten und es stellt sich heraus, dass es sich bei der Schlange um einen Exoten handelt, der unter dem Schutz des Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen (oder etwas vergleichbarem) steht

Was kann dem Fahrer alles passieren?
 
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Lass Dir Bescheinigen daß Du weder Haftung für das überleben des Tieres übernimmst und ausserdem braucht man für Schlangen glaub ich eh ne Genehmingung weis net ob Du für den Transport auch eine bräuchtest wenn ja kannst es eh vergessen und wenn nicht dann lass es Dir Kopieren samt unterschrift und angaben zum Halter. Hab allerdings keine Ahnung :-) :troll:
 
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Die einschlägige Tierschutztransportverordnung gilt nach § 1 Abs. 2 TierSchTrVO i.V.m Art. 1 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 nicht "für den Transport von Tieren, der
nicht in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit durchgeführt
wird". Solange du aus deiner Mitfahrgeschichte keine gewerbliche Tiertransporttätigkeit machst, dürfte das also nicht für dich gelten.

Also sollte sich der Transport lediglich auf ein mehr oder weniger artgerechtes Behandeln des Tieres beschränken. Wer Spaß hat kann sich ja mal im Tierschutzgesetz einlesen. Ich rate allerdings den grünen § 1 zu überspringen, sonst vergeht einem nach dem ideologischen Gerede über "Mitgeschöpfe" direkt die Lust....
 

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@Haifisch
Danke! :)

@Satir
Ja, das sowieso. Mich hat es einfach nur interessiert. Habe gar kein Interesse daran, vor allem weil solche Dienste nur mit 5-10€ "vergütet" werden.
 
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Hab jetzt mal eine allgemeine Frage an die bw juristen.

Kurz die Vorgeschichte:
Mir ist mein Auto durch einen LKW kaputt gefahren worden. Das Auto befand sich zu dem Zeitpunkt auf einem gekennzeichneten Parkplatz und es ist klar das derjenige der den LKW gefahren hat der Schuldige ist.

So jetzt will ich morgen einen Termin bei einem Anwalt für Verkehrsrecht machen (habe mir auch schon einen rausgesucht)
Jetzt ist das große Problem das ich keine Rechtsschutzversicherung habe (ja ich weiß das es dumm ist)
Wie läuft das in der Regel ab ? Muss ich für den Anwalt erst mal in Vorkasse gehen oder wird er das direkt mit der gegnerischen Seite klären ?
Wenn ich in Vorkasse gehen muss mit wieviel muss ich denn ca. rechnen ?
Ich weiß das es schwer zu schätzen ist, aber vielleicht gibt es da einen groben Richtwert.
Ich denke das ich morgen evtl. schlauer bin, sofern ich mit ihm telefonieren sollte, trotzdem hätte ich jetzt gerne schon mal ein Feedback von den bw juristen wenn möglich.

Besten Dank schon mal im voraus :)
 

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Warum willst du direkt einen Anwalt einschalten? Hat der Fahrer des LKWs den Unfall nicht zugegeben? Hatte letztes Jahr im September auch einen unverschuldeten Unfall. Die Unfallverursacherin hat das bei ihrer Versicherung angezeigt und ein paar Wochen später hatte ich das Geld aufm Konto.
 
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