Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

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Warum willst du direkt einen Anwalt einschalten? Hat der Fahrer des LKWs den Unfall nicht zugegeben? Hatte letztes Jahr im September auch einen unverschuldeten Unfall. Die Unfallverursacherin hat das bei ihrer Versicherung angezeigt und ein paar Wochen später hatte ich das Geld aufm Konto.

Nach Möglichkeit würde ich es natürlich ohne Anwalt regeln.
Will jetzt net all zu viel über die Sache schreiben, aber der Anwalt ist definitv gerechtfertigt
 
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das ist verhandlungssache mit dem anwalt. versicherungen weigern sich teilweise, die anwaltshonorare zu zahlen, wenn es sich um einfach gelagerte fälle handelt und der regulierung insgesamt keine zu klärende frage im wege steht, mit verweis darauf, dass es sich um keine für § 249 BGB erforderliche schadensposition handelt.

je nachdem, wie dein anwalt das risiko in deinem fall einschätzt, könnte er einen vorschuss verlangen. das anwaltshonorar bemisst sich übrigens nach dem streitwert, also der schadenshöhe
 
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Es ist ganz einfach: Verkehrsunfälle sind grundsätzlich so kompliziert, dass sich jeder sofort einen Anwalt nehmen darf und die Kosten dafür vom Schädiger ersetzt bekommt (abzüglich Mitverschulden, falls einen so was trifft). Dass Versicherungen da erstmal rumzicken ist normal. Es ist ja deren Geld, was du haben willst.

Sorry, wer als Laie "Opfer" eines Verkehrsunfalls wird und nicht sofort zum Anwalt geht ist hirnverbrannt. Die tollen Werkstätten und Versicherungen (am besten noch die gegnerischen) bieten ja immer an das zu regeln. Und am Ende kommt dabei so viel Mist raus, dass man Gott danken kann wenn ein Anwalt das noch wieder gerichtet kriegt.

Geh zum Anwalt. Niemand sonst wird dir sagen können, welche Schadenspositionen du ersetzt bekommst. Aus Erfahrung würde ich sagen: Wenn du nicht zum Anwalt gehst bekommst du allenfalls 50% dessen, was dir zusteht.
Je nach Anwalt wirst du einen Vorschuss zahlen müssen oder eben nicht. Aber keine Sorge, der ist geringer als du denkst...
Wieso will man sowas eigentlich nach Möglichkeit ohne Anwalt regeln? Der Anwalt kostet einen gar nichts wenn der Gegner Schuld ist. Selbst wenn man zu 50% mit haftet holt der Anwalt sein Geld wieder rein - mit Rechtsschutzversicherung sowieso. Und selbst wenn er auch nicht mehr tun könnte als man selbst: Es ist doch schon unbezahlbar, sich mit dem ganzen Scheiß nicht selbst beschäftigen zu müssen.
 
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Ach, man muss gar nicht immer direkt zum Anwalt rennen. Mir ist ne Uschi an einer roten Ampel hinten drauf gedonnert. Wir haben die Versicherungsdaten ausgetauscht, ein paar Fotos gemacht, ich bin am nächsten Tag in die Werkstatt meiner Wahl, die haben direkt nen Gutachter einbestellt. Ne Woche später war das Gutachten fertig, wirtschaftlicher Totalschaden. Weitere zwei Wochen später hatte ich das Geld aufm Konto, das Auto war an einen osteuropäischen Aufkäufer verkauft (hat die gegnerische Versicherung organisiert).

Alles bestens.
 
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Sorry, wer als Laie "Opfer" eines Verkehrsunfalls wird und nicht sofort zum Anwalt geht ist hirnverbrannt. Die tollen Werkstätten und Versicherungen (am besten noch die gegnerischen) bieten ja immer an das zu regeln. Und am Ende kommt dabei so viel Mist raus, dass man Gott danken kann wenn ein Anwalt das noch wieder gerichtet kriegt.

Sind die Anwälte denn jetzt Automechaniker oder wie soll man sich das vorstellen?
Oder lass mich die Frage anders formulieren, was macht der Anwalt denn anders?

Es ist doch schon unbezahlbar, sich mit dem ganzen Scheiß nicht selbst beschäftigen zu müssen.

Siehe Küstenlümmel der sicher jede Menge Zeit dadurch gespart hat eben keinen Anwalt einzuschalten.
 
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Hi,

habe gerade ein bisschen bzgl. einer neuen Wohnung mit diversen Maklern telefoniert. Wohnung bei immoscout.de rausgesucht, beim Makler angerufen, bisschen bla bla, dann plötzlich "Oh, ich seh hier gerade, dass der Vermieter nur an Frauen mittleren Alters vermieten möchte. Er hat wohl schlechte Erfahrung mit männlichen Mietern gemacht..."

Frage: Darf der Vermieter das überhaupt? Ich denke da gerade an #Aufschrei! :catch:
 

Teegetraenk

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Darf er natürlich nicht, das wäre wie du richtig erkannt hast, Diskriminierung. Wenn dir sowas bei einer Bewerbung passiert, kannst du 3 Monatsgehälter einklagen.. Wie das bei Wohnungssuche ist, keine Ahnung :)
 

TheGreatEisen

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Das ist voraussichtlich ein Verstoß gegen das AGG. Unternehmen würde ich dennoch nichts. Notfalls war alles nur ein Irrtum und du bekommst die Wohnung dennoch nicht. Einen direkten Anspruch auf die Wohnung hast du nicht.
 

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Nene, ich will und werde kein Fass aufmachen. Hat mich nur interessiert. :)
 
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Hi,

habe gerade ein bisschen bzgl. einer neuen Wohnung mit diversen Maklern telefoniert. Wohnung bei immoscout.de rausgesucht, beim Makler angerufen, bisschen bla bla, dann plötzlich "Oh, ich seh hier gerade, dass der Vermieter nur an Frauen mittleren Alters vermieten möchte. Er hat wohl schlechte Erfahrung mit männlichen Mietern gemacht..."

Frage: Darf der Vermieter das überhaupt? Ich denke da gerade an #Aufschrei! :catch:

Kommt drauf an, ob er mehrere Wohnungen vermietet.
Wenn er nur ein paar Wohnungen vermietet, dann gilt für ihn das AGG nur in eingeschränkter Form und er hat nur Diskriminierungen hinsichtlich der Rasse und ethnischer Herkunft zu unterlassen.

(1) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität bei der Begründung, Durchführung und Beendigung zivilrechtlicher Schuldverhältnisse, die
1.
typischerweise ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen (Massengeschäfte) oder bei denen das Ansehen der Person nach der Art des Schuldverhältnisses eine nachrangige Bedeutung hat und die zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen zustande kommen

(5) Die Vorschriften dieses Abschnitts finden keine Anwendung auf zivilrechtliche Schuldverhältnisse, bei denen ein besonderes Nähe- oder Vertrauensverhältnis der Parteien oder ihrer Angehörigen begründet wird. Bei Mietverhältnissen kann dies insbesondere der Fall sein, wenn die Parteien oder ihre Angehörigen Wohnraum auf demselben Grundstück nutzen. Die Vermietung von Wohnraum zum nicht nur vorübergehenden Gebrauch ist in der Regel kein Geschäft im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1, wenn der Vermieter insgesamt nicht mehr als 50 Wohnungen vermietet.
 

Teegetraenk

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Naja.. die von dir gequoteten Normen widersprechen aber deinem Fazit. Oder hast du das in einem Kommentar gelesen?
 
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Nicht wirklich, was meinst du?

Weniger als 50 Wohnungen = kein Massengeschäft

--> keine Anwendung des § 19 I

Hab vergessen den 19 II zu quoten, ist aber auch nicht relevant für den Fall.


(2) Eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft ist darüber hinaus auch bei der Begründung, Durchführung und Beendigung sonstiger zivilrechtlicher Schuldverhältnisse im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 unzulässig
 

Teegetraenk

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Erscheint mir immer noch spanisch.. Wenn man sich den Wohnraum mit dem Vermieter teilt oder sonstigen "alltäglichen" Umgang mit dem Mieter hätte (weil er Nachbar ist oder sich um den Garten kümmert etc., man also häufig Kontakt hat) könnte ich diese Einschränkung nachvollziehen. So wie das da drin steht wird Diskriminierung quasi erlaubt, wenn der Eigentümer nicht mindestens 50 Wohnungen vermietet.

Also bei ner Normkontrollklage wäre ich ziemlich sicher, dass so eine Norm bei heutiger Auslegung verfassungswidrig wäre.
 
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Ich würd ja eher den Schluss ziehen "Wenn Vermieter in dem Haus wohnt, darf er, solang er nicht gleichzeitig auch >50 Wohnungen hat", deine Schlußfolgerung des Nachsatzes erscheint mir etwas seltsam.
 
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Also bei ner Normkontrollklage wäre ich ziemlich sicher, dass so eine Norm bei heutiger Auslegung verfassungswidrig wäre.

Hier mal ein Auszug aus einem Koimmentar Hildegund Ernst/Anna Braunroth/Bernhard Franke/Angelika Wascher/Martin Lenz

Gem. Abs. 5 Satz 3 handelt es sich bei der Vermietung zum nicht nur vorübergehenden Gebrauch idR nicht um ein Massen- oder ähnliches Geschäft iSv Abs. 1 Nr. 1, wenn der Vermieter insgesamt weniger als 50 Wohnungen vermietet. Unterhalb dieser Schwelle wird vermutet, dass für den Vermieter die Persönlichkeit seines Mieters durchaus wichtig ist. Die Formulierung „idR“ schließt den Nachweis für den abweichenden Einzelfall nicht aus (Vermietung von zB nur 45 Wohnungen als Massengeschäft oder von zB bis zu 60 Wohnungen nicht als Massengeschäft). Vermietungen iSd § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB, zB von Hotelzimmern oder Ferienwohnungen, sind nicht einbezogen (Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 16/2022, 13). Zweifelhaft ist, ob die Zahl 50 in Satz 3 über den Gesetzeswortlaut hinaus als relevante Faustregel bei der Bewertung von Verträgen als Massengeschäft außerhalb des Wohnungssektors gelten kann (vgl die Erl. bei Rn 3); die Begründung des BT-Rechtsausschusses für Satz 3 beschränkt sich allerdings eindeutig auf diesen.

Also ich finde die Norm auch nicht toll (50 wohnungen ist schon krass, hat wohl Vermieter Lobby ordentlich EInfluss geübt) wollte nur darstellen wie die Rechtslage aussieht.

Verfassungswidrig glaube ich nicht, europarechtswidrig schon eher, da müsste man sich mal die EU- Richtlinien genauer anschauen auf denen das AGG basiert.
 

Teegetraenk

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Also erstmal die 50 Wohnungen, natürlich. Aber auch der Kommentar, der die Norm teleologisch mit dem Näheverhältnis zwischen Mieter/Vermieter also desse _Persönlichkeit_ versucht zu erklären. Nun wusste ich nicht, dass Persönlichkeit mit Geschlecht korreliert. Also das wirkt alles sehr hanebüchen und ein Prozess in die Richtung wäre sicherlich sehr interessant, vor allem wenn es um prinzipielle Ablehnung geht.

Aber danke für die Aufklärung ;)
 
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Mal ne Frage zum Ende der Familienversicherung:

Werde nächsten Monat 25, kein Zivi/-Wehrdienst, momentan Student. Ab wann läuft meine eigene Krankenversicherung?
- Genau ab dem Geburstag ?
- ab dem 1.7. ?
- ab dem 1.8. ?

Zitier mich mal kurz selbst.

Anmeldung an Krankenkasse letzte Woche abgeschickt, jetzt einen Brief bekommen, die wollen den Beitrag fur Juli anteilig.

Rechtens oder muss ich stunk machen?
 
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Hiho bin im Urlaub und will mich krank schreiben lassen (in Polen) und zwar schon fuer die nexte Woche. Nun weiss ich nicht ob ich das so machen kann oder extra zum nem deutschen Artz gehen muss?

Braucht ich da dann meine EU Krankenkarte oder muss ich mir vorher irgenden speziellen Wisch holen?
Wird mein Arbeitgeber den Krankenschein (wenn ich denn ueberhaupt einen von nem Polnischen Artz bekomme) annehmen muessen oder kann er dann rechtlich dagegen iwie vorgehen?
Was sollte man sonst so beachten?
 
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Zitier mich mal kurz selbst.

Anmeldung an Krankenkasse letzte Woche abgeschickt, jetzt einen Brief bekommen, die wollen den Beitrag fur Juli anteilig.

Rechtens oder muss ich stunk machen?

Anteilig ist völlig korrekt und alles andere Schwachsinn. Von daher kannst du dir die Mühe mit dem Stunk sparen.
 

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Frage Mietrecht

So ich hätte auch mal ne Frage.

In meiner Mietwohnung verläuft eine Gebäudefuge oben in der Decke, bei der sich, direkt am Rand zum Fenster, wohl irgendwann vor längerer Zeit schon Feuchtigkeit aus Wohnung/Balkon von der über mir liegenden Wohnung gesammelt hat (aktuell ist das trocken).
Dummerweise bröckelt da inzwischen ständig irgendwelche Dreck raus und jetzt haben sich da sogar übelst viele Ameisen eingenistet und das ganze müsste wohl dringend mal wieder gescheit verschlossen werden und die Decke, zumindest an der Stelle dann neu tapeziert.

Meine Frage ist jetzt, muss ich als Mieter das bezahlen oder geht das auf den Vermieter? Es ist ja eigentlich ein baulicher Mangel und nicht durch meine Benutzung bzw. überhaupt durch mich entstanden sondern eher dadurch, dass der drüberliegende Balkon nicht gescheit abgedichtet wurde..
Andererseits sieht der Mietvertrag nur Schönheitsreparaturen oder Instandhaltung/Kleinreparaturen vor, die jedoch beide auf meine Kappe (letzteres nur bis 52,-€ pro Reparatur, was natürlich ein Witz ist) gehen sollen.

Ich befürchte, dass das ganze schon eine größere Aktion wäre, weil ich auch nicht genau weiß bis wohin der kaputte Bereich in die Wohnung reinläuft - ab ca. 20cm Abstand vom Fenster ist die Decke nochmal zusätzlich verkleidet und keine weiteren Schäden erkennbar. Wenn da die ganze Verkleidung ab muss .. gute Nacht Marie.

Hier ein Bild von dem Mist ... nachdem ich wenige Minuten vorher ganze Insektenknubbel weggesaugt hab ...
Pic
 
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Ich habe mal eine Frage zum elternunabhängigen BaföG und zwar geht es um folgendes Problem: Mein Vater hat aufgrund Insolvenz seines Unternehmens kein eigenes Bankkonto mehr und kann derzeit auch keines eröffnen. Da er aber mittlerweile seit einiger Zeit wieder als Arbeitnehmer Einkünfte erhält, hat er mich gebeten ein Tagesgeldkonto auf meinen Namen zu eröffnen, worauf er dann sein Gehalt überwiesen bekommt. Da es sich hier nur um ein Tagesgeldkonto handelt um das er gebeten hat war ich auch damit einverstanden. Nun möchte ich das elternunabhängige BaföG beantragen, sämtliche Voraussetzungen dafür erfülle ich eigentlich. Aber ich habe nun die Sorge, dass mir das Amt nun einen Strick draus dreht, da ich auf dem Tagesgeldkonto ein Einkommen überwiesen bekomme. Letztendlich ist es ja nicht mein Einkommen (was allein schon das Finanzamt bestätigen könnte). Nun, was meint ihr, werde ich da nun Probleme bekommen? Ich möchte ja meinem Vater weiterhelfen, aber wie soll ich das arrangieren? Ob es was bringt wenn mein Vater ein schreiben aufsetzt, indem er dem Bafög-Amt seine Situation schildert?
 
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Ganz simple Frage:
Bei uns gegenüber hat letztes Jahr ein ambulanter Pflegedienst eröffnet. Der hat 3 "eigene" Parkplätze bei sich vor dem Haus, aber siebzehn (17!) Fahrzeuge (ich hab gezählt). Der tägliche Ablauf sieht nun so aus, dass nachts die ganze Straße mit den Fahrzeugen des Pflegedienstes vollgeparkt ist, gegen halb 6 kommen die Mitarbeiter und stellen ihre eigenen Fahrzeuge an die Stelle vor vorher das Pflegedienstfahrzeug stand. Wenn die Schicht beendet ist wird wieder getauscht.

Ist das rechtens? Der gesamte Öffentliche Parkraum einer Straße wird damit permanent von einem Unternehmen belegt, müssten die sich nicht irgendwo 'ne Stellfläche für ihre Fahrzeuge mieten? Bei drei Autos würd ja niemand was sagen, aber das erscheint schon recht dreist.
 

TheGreatEisen

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So ich hätte auch mal ne Frage.

In meiner Mietwohnung verläuft eine Gebäudefuge oben in der Decke, bei der sich, direkt am Rand zum Fenster, wohl irgendwann vor längerer Zeit schon Feuchtigkeit aus Wohnung/Balkon von der über mir liegenden Wohnung gesammelt hat (aktuell ist das trocken).
Dummerweise bröckelt da inzwischen ständig irgendwelche Dreck raus und jetzt haben sich da sogar übelst viele Ameisen eingenistet und das ganze müsste wohl dringend mal wieder gescheit verschlossen werden und die Decke, zumindest an der Stelle dann neu tapeziert.

Meine Frage ist jetzt, muss ich als Mieter das bezahlen oder geht das auf den Vermieter? Es ist ja eigentlich ein baulicher Mangel und nicht durch meine Benutzung bzw. überhaupt durch mich entstanden sondern eher dadurch, dass der drüberliegende Balkon nicht gescheit abgedichtet wurde..
Andererseits sieht der Mietvertrag nur Schönheitsreparaturen oder Instandhaltung/Kleinreparaturen vor, die jedoch beide auf meine Kappe (letzteres nur bis 52,-€ pro Reparatur, was natürlich ein Witz ist) gehen sollen.

Ich befürchte, dass das ganze schon eine größere Aktion wäre, weil ich auch nicht genau weiß bis wohin der kaputte Bereich in die Wohnung reinläuft - ab ca. 20cm Abstand vom Fenster ist die Decke nochmal zusätzlich verkleidet und keine weiteren Schäden erkennbar. Wenn da die ganze Verkleidung ab muss .. gute Nacht Marie.

Hier ein Bild von dem Mist ... nachdem ich wenige Minuten vorher ganze Insektenknubbel weggesaugt hab ...
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das hat mit Schönheitsreparaturen nichts zu tun, solche Mängel an der baulichen Substanz sind originelle Vermieterpflichten. Zeige den Mangel an und setze ggf. eine Frist zur Mangelbeseitigung, wenn der Vermieter sich quer stellt.
 
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Vor meiner Wohnung parkt seit nunmehr 4 Monaten ein (inzwischen total zugeschissener und mit Laub überwucherter) Wagen. Das ganze ist rechtens, solange der Wagen Tüv hat.
Der Parker muss nur "regelmäßig" nach dem Wagen gucken, d.h. wenn dort vorübergehend Halteverbot eingerichtet werden sollte oder plötzlich Gebühren erhoben werden, hat er das zu berücksichtigen, sonst kriegt er Knöllchen/wird abgeschleppt.

Was deinen Sachverhalt angeht, ist es ja sogar so, dass die Autos regelmäßig bewegt werden, was das ganze noch eine Spur schwieriger macht, dagegen vorzugehen. Es gibt aber Gerichtsurteile, die in solchen Fällen auch entsprechend für Anwohner argumentieren. Da es hier Ermessensspielräume gibt, würde ich die Lage erstmal bei deiner Stadt anzeigen (Bürgerbüro, Ordnungsamt, whatever) ud gucken, was die sagen.
Was jedoch auch gehen würde, wäre die Polizei zumindest darauf aufmerksam zu machen, wenn die Wagen (verbotenerweise) längere Zeit in zweiter Reihe parken, was ja wohl bei Fahrzeugtausch kaum ausbleibt. Denn dagegen können durchaus Bußgelder verhängt werden und bei regelmäßiger Verursachung duch ein Unternehmen könnte man dann längerfristig besser argumentieren.
 
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Ganz simple Frage:
Bei uns gegenüber hat letztes Jahr ein ambulanter Pflegedienst eröffnet. Der hat 3 "eigene" Parkplätze bei sich vor dem Haus, aber siebzehn (17!) Fahrzeuge (ich hab gezählt). Der tägliche Ablauf sieht nun so aus, dass nachts die ganze Straße mit den Fahrzeugen des Pflegedienstes vollgeparkt ist, gegen halb 6 kommen die Mitarbeiter und stellen ihre eigenen Fahrzeuge an die Stelle vor vorher das Pflegedienstfahrzeug stand. Wenn die Schicht beendet ist wird wieder getauscht.

Ist das rechtens? Der gesamte Öffentliche Parkraum einer Straße wird damit permanent von einem Unternehmen belegt, müssten die sich nicht irgendwo 'ne Stellfläche für ihre Fahrzeuge mieten? Bei drei Autos würd ja niemand was sagen, aber das erscheint schon recht dreist.

das hätte beim erteilen der baugenehmigung berücksichtigt werden müssen. zb baugenehmigung unter der auflage, genügend stellflächen für die fahrzeuge zu schaffen. sollte es wirklich so extrem sein wie von dir geschildert, dass die anwohner faktisch keine parkplätze mehr haben, wurde diese abwägung seitens der baugenehmigungsbehörde fehlerhaft durchgeführt, weil sie abwägungsrelevante tatsachen außer acht gelassen hat.

auf einem anderen blatt steht, was du dagegen machen kannst. je nachdem, ob die baugenehmigung eine solche auflage enthält, kann sie von der behörde durchgesetzt werden. enthält sie eine solche auflage nicht und die genehmigung ist rechtswidrig und du als nachbar dadurch beeinträchtigt, könnte sie von dir im wege der drittanfechtungsklage angefochten werden. dabei stellt sich das nächste problem, wie lange die baugenehmigungserteilung schon her ist und ab wann du kenntnis davon hast. grundsätzlich werden auch rechtswidrige verwaltungsakte nach einem monat bestandskräftig, das heißt unanfechtbar.

ruf doch mal bei der baubehörde an und frag nach, was das soll
 
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Was meinst Du mit "Baugenehmigung"? Das Büro von dem Pflegedienst ist einfach in einem Wohnhaus was dem Besitzer gehört und das stand schon immer da. Da wurde nichts gebaut sondern nur ein Schild vor die Tür gehangen und dann war da halt ein Pflegedienst. Ist ja kein "Heim" oder sowas. Die haben nur Autos und fahren damit von Kunde zu Kunde.
 
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eine baugenehmigung ist für sämtliche baumaßnahmen erforderlich. als baumaßnahme gilt auch die nutzungsänderung einer baulichen anlage. (vgl. für niedersachsen: § 59 I NBauO i.V.m. § 2 XIII NBauO). ich schätze, nach kurzem überfliegen, dass auch keine ausnahme einschlägig sein sollte..
 
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[annulierter Flug]
mal ein Update hierzu...Antwort von Lufthansa ist jetzt da, wie erwartet natürlich nur blabla und ne wischiwaschi Entschuldigung mal die beiden halbwegs interessanten Stellen

Grund für die Flugannulierung waren schlechte Wetterbedingungen in Düsseldorf.

Eine ordnungsgemäße Flugdurchführung war vor diesen Hintergründen leider nicht möglich und die Flugannulierung lag eindeutig außerhalb unsere Einflussbereiches. Ausgleichszahlungen sieht die EU-Verordnung in diesem Fall nicht vor.

War ja eigentlich klar, dass die es so begründen wollen würden, aber da die sich nicht mal die Mühe machen Uhrzeiten zu nennen, geh ich weiterhin davon aus, dass einfach nur der Flug Düsseldorf->Prag begründeterweise nicht zustande kam. Ergo werd ich das mal weiter ans Luftfahrtbundesamt schicken, mal sehen was die dazu sagen ^^.
 
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Liegt der Betrieb in einem reinen Wohngebiet?
Soweit ich dass weiss: ja. Gibt keine Geschäfte oder sonstwas hier in der Straße oder den umliegenden Straßen. Ein Kindergarten ist die einzige Einrichtung die nicht meinem Laienverständnis von "Wohnhaus" entsprechen würde. Alles andere sind Ein- oder Mehrfamilienhäuse mit Grundstück.
 
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Meine Freundin arbeitet neben dem Studium als Lehrerin in einer Nachhilfeschule. Eine ihrer Schuelerinnen hat ihr neulich einen Umschlag mit 170 Euro in bar gegeben, weil sie noch gar kein deutsches Konto (oder aus welchem Grund auch immer) hat - als Bezahlung fuer einen Monat Unterricht an die Schule. Meine Freundin hat den Umschlag dummerweise angenommen und der Chefin auf den Schreibtisch gelegt. Das war abends. Sie hat dann abgeschlossen und ist gegangen. Am naechsten morgen war das Geld weg. Es haben wohl alle Lehrer und Putzkraefte einen Schluessel. Jedenfalls schiebt die Chefin jetzt den mega-Stress und draengt meine Freundin dazu das Geld zu bezahlen. Ich habe ihr geraten sich bei einem Anwalt der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat mal zu beraten lassen. Hat in der Zwischenzeit in bw.de Jurist einen sinnvollen Kommentar zum Fall?
 
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Meine Freundin arbeitet neben dem Studium als Lehrerin in einer Nachhilfeschule. Eine ihrer Schuelerinnen hat ihr neulich einen Umschlag mit 170 Euro in bar gegeben, weil sie noch gar kein deutsches Konto (oder aus welchem Grund auch immer) hat - als Bezahlung fuer einen Monat Unterricht an die Schule. Meine Freundin hat den Umschlag dummerweise angenommen und der Chefin auf den Schreibtisch gelegt. Das war abends. Sie hat dann abgeschlossen und ist gegangen. Am naechsten morgen war das Geld weg. Es haben wohl alle Lehrer und Putzkraefte einen Schluessel. Jedenfalls schiebt die Chefin jetzt den mega-Stress und draengt meine Freundin dazu das Geld zu bezahlen. Ich habe ihr geraten sich bei einem Anwalt der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat mal zu beraten lassen. Hat in der Zwischenzeit in bw.de Jurist einen sinnvollen Kommentar zum Fall?

Das kann deine Freundin natürlich gut erzählen, dass Sie das Geld dahingelegt hat. :klatsch: Also ganz ehrlich: lass ihr das eine Lektion fürs leben sein und die 170€ bezahlen. Es lag in Ihrer Verantwortung und Sie hat keine keine garkeine Beweise dass Sie sich das Geld nicht selber eingesteckt hat.
 

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wäre nicht passiert hätte die schule auf nem konto bestanden.
Schuld der Schule
 
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Das kann deine Freundin natürlich gut erzählen, dass Sie das Geld dahingelegt hat. :klatsch: Also ganz ehrlich: lass ihr das eine Lektion fürs leben sein und die 170€ bezahlen. Es lag in Ihrer Verantwortung und Sie hat keine keine garkeine Beweise dass Sie sich das Geld nicht selber eingesteckt hat.
Muss sie denn ihre Unschuld beweisen koennen?
 
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Es geht doch nicht um "Unschuld", es geht darum, dass sie ihre Aussage "ich habs da hin gelegt" irgendwie belegen muss. Die Chefin kann ja schlecht beweisen, dass es nicht da gelegen hat.
In jedem Fall hat sie leichtfertig gehandelt indem sie nicht dafür gesorgt hat, dass das Geld sicher deponiert bzw. korrekt übergeben wurde. Was völlig zumutbar gewesen wäre, mir fallen spontan locker 5 Möglichkeiten ein, die es in wirklich jedem Büro gibt.
 
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Selbst schuld. Wenn bekannt (und vor allem vollkommen klar) ist, dass da noch andere Leute rum rennen, ist es schallend dämlich, das Geld da mal so eben auf einen Schreibtisch zu legen. Jedweder gesunder Menschenverstand hätte da Alarm schlagen müssen. Anstatt sie den Umschlag einfach mit heim nimmt und das nächste mal, wenn sie sicher weiß, dass die Chefin da ist, mitbringt. Oder in einen abschliesbaren Schrank legt. In jedem Fall ist deine Freundin um 170 € ärmer. Zurecht, wie ich finde.
 
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Der Primärfehler war ja eh schon den Umschlag anzunehmen...nächste mal halt mehr nachdenken ^^
 

Teegetraenk

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Es geht doch nicht um "Unschuld", es geht darum, dass sie ihre Aussage "ich habs da hin gelegt" irgendwie belegen muss. Die Chefin kann ja schlecht beweisen, dass es nicht da gelegen hat.
In jedem Fall hat sie leichtfertig gehandelt indem sie nicht dafür gesorgt hat, dass das Geld sicher deponiert bzw. korrekt übergeben wurde. Was völlig zumutbar gewesen wäre, mir fallen spontan locker 5 Möglichkeiten ein, die es in wirklich jedem Büro gibt.

Also schuld ist schon mal nur der, der den gestohlen hat. Nun ist fraglich ob sie dermaßen dumm gehandelt hat, dass man ihr eine Teilschuld geben kann. Und wenn sie den Brief abends im Büro der Chefin weggeschlossen hat, dann ist ihr da mal wenig bis nichts vorzuwerfen (also wenn die Geschichte so stimmt). Das hilft ihr halt trotzdem nicht viel, wenn die Chefin zwar die Kohle von ihr nicht verlangen kann, sie aber mal trotzdem kündigt. Deshalb am besten nochmal das Gespräch suchen, wär mein Tipp.

edit: alle die zum Beispiel sagen, dass sie den Umschlag hätte mit nach Hause nehmen sollen. Stell dir mal vor, sie wird da auf dem Heimweg angesprochen von ner Kollegin, die das gesehen hat. Oder sie wird auf dem nach Hause weg abgezogen und muss das dann am nächsten Tag erzählen. Wer soll ihr denn da glauben, dass sie die Kohle nicht mit nach Hause nehmen wollte. Also das find ich nicht sehr schlüssig. Und wieso haben alle einen Schlüssel zum Büro der CHefin?`? wtf? Sonst hätte man den Umschlag einfach unter der Tür durchgeschoben...
 
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Also schuld ist schon mal nur der, der den gestohlen hat. Nun ist fraglich ob sie dermaßen dumm gehandelt hat, dass man ihr eine Teilschuld geben kann. Und wenn sie den Brief abends im Büro der Chefin weggeschlossen hat, dann ist ihr da mal wenig bis nichts vorzuwerfen (also wenn die Geschichte so stimmt). Das hilft ihr halt trotzdem nicht viel, wenn die Chefin zwar die Kohle von ihr nicht verlangen kann, sie aber mal trotzdem kündigt. Deshalb am besten nochmal das Gespräch suchen, wär mein Tipp.
Also eine Kuendigung waere kein Problem, sie will nach den ganzen unangenehmen Verhoeren seitens der Schule die auf diesen Vorfall folgten da eh nicht mehr arbeiten. Es kam gerade eine email von der Schule, mit Frist bis zum 18. diesen Monats zu bezahlen.
 
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