Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

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kein rückgaberecht gilt afaik doch eh nur bei privatverkäufern, jeder der mehr als 20 sachen pro jahr vertickt gilt rein rechtlich ja schon fast als händler
 
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Ich würde gerne ein Urteil des BVerwG einsehen. Das Archiv auf der Webseite beginnt erst ab 2002, das Urteil ist allerdings von 1993. Gibt es da irgendwelche Möglichkeiten?
 
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Ich würde gerne ein Urteil des BVerwG einsehen. Das Archiv auf der Webseite beginnt erst ab 2002, das Urteil ist allerdings von 1993. Gibt es da irgendwelche Möglichkeiten?
Beck Online oder Juris oder andere private Rechtsdatenbanken konsultieren. Zugang dazu gibt es oft per Uni-Konto im VPN oder in Uni-Bibliotheken, eventuell sogar in einer regulären Bib. Mit konkreten Daten verschaffen dir einige Forennutzer vllt. sogar das Dokument.

Finde die Unordnung da auch beschissen.

Und bringt mir endlich eine vernünftige Rechtsberatung im verschlüsseltem IRC von offiziellen Stellen mit Logs und allem und drum und dran. Mal ernsthaft, was soll der Beratungsmüll mit langen Wartezeiten, ausweichenden Antworten und privaten Notizen?

PS: Was heißt geschäftsmäßig im rechtlichen Sinne? Heißt das, es gehört zu den Kernaufgaben eines Unternehmens oder nur, dass die Aufgabe unter anderem im Rahmen des Geschäfts ausgeführt wird?
 
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Hallo sehr geehrte Juristen auf BW.de. Ich brauche heute mal euren Rat im Bezug auf eine abgelaufene Stundungsfrist.

Dazu die Vorgeschichte: Bis 2009 war ich Student der Wirtschaftsinformatik und habe dafür BaföG bewilligt bekommen. Ich habe mich nach Abbruch Anfang 2009 aber nicht beim Bafögamt gemeldet und somit ein halbes Jahr weiter unrechtmäßig BaföG bezahlt bekommen.

Das Bafögamt hat mich dann 2010 angeschrieben und die Summe von ca. 4800 Euro zurückverlangt. Ich habe dann unverzüglich 1000 Euro zurückbezahlt die ich noch hatte und eine Stundung beantragt die mir auch bewilligt wurde. (Letztenendes Ratenzahlung über 40 Euro/Monat) Dies haben wir so vereinbart bis April diesen Jahres, da war auch meine letzte Zahlung. Leider bin ich auch seit 1. Mai zu Hause und habe es versäumt mich bei denen zu melden um weitere Maßnahmen zu planen. (jaja, ich weiß, ziemlich dämlich.)

Nun kam am 4.9.13 folgender Brief ins Haus geflattert:

Sehr geehrter Herr xxxx,

die Stundungsfrist ist abgelaufen.
Sie werden gebeten, den nachstehend bezeichneten Betrag (Gesamtforderung) innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt dieser Mahnung zu bezahlen. Andernfalls wird die Forderung auf Ihre Kosten im Wege der Zwangsvollstreckung durch die örtliche Vollstreckungsbehörde beigetrieben.

Gesamtforderung sind noch ca. 1500 Euro.

Das Geld habe ich natürlich nicht da und würde gerne einen neuen Stundungsantrag stellen. Die Frage ist natürlich, ob das jetzt noch so einfach geht. Ich werde direkt Montag da mal anrufen und nachfragen welche Möglichkeiten ich habe. Aber eventuell sind hier ja findige Juristen die mir die Rechtslage mal erklären könnten und was ich zu befürchten habe.
 
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chentsu schrieb:

Beck Online oder Juris oder andere private Rechtsdatenbanken konsultieren. Zugang dazu gibt es oft per Uni-Konto im VPN oder in Uni-Bibliotheken, eventuell sogar in einer regulären Bib. Mit konkreten Daten verschaffen dir einige Forennutzer vllt. sogar das Dokument.

Werde es mal bei Beck und über die Uni probieren, gracias.
 
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Ich probier's auch erst mal hier.

Laut dem kleinen Abschnitt auf Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtraucherschutzgesetze_in_Deutschland#Minderj.C3.A4hrige) dürfen Jugendliche unter 18 Jahren weder Tabakwaren erwerben noch in der Öffentlichkeit konsumieren.

Ich wohne sehr nah an einer Mittelstufenschule und hier kommen in den Pausen oder in Freistunden regelmäßig Schüler (mit Sicherheit unter 18) zum Rauchen in einen kleinen Seitenweg, der sich neben meinem Garten befindet.

Begehen diese Minderjährigen damit eine Straftat, die man zur Anzeige bringen kann?
 
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Ordnungswidrigkeit. Du hast aber nicht wirklich vor die Kids anzuprangern oder?!?

Doch? Ich hab mich lang genug mit denen rumgeärgert, weil sie auch immer ihren Müll in meinen Garten werfen. Frech und laut sind sie ebenfalls. Die Schule tut nichts dagegen. Ich hasse sie und will ihnen Schaden zufügen.
 
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Gespräch mit Direktor bzw. Schulbehörde schon versucht? War bei uns auch so weil da ständig ein Garten zugemüllt wurde. Gab dann ne Raucherecke an einer anderen Seite des Schulhofes und etwas aufmerksamere Lehrerkontrollen für u16 (war damals ja noch so)
 
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Na dann wirds net lang dauern bis anstatt Müll im Garten n Kratzer im Auto is... Viel Erfolg ;-)

Du schlägst also vor, dass ich sie einfach gewähren lasse und immer schön ihren Müll aufsammle? Soll ich ihnen vielleicht noch einen Aschenbecher und ein paar Getränke spendieren?
 
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Aschenbecher und nen Mülleimer, denke Getränke wäre übertrieben. Hast die Kids scho mal darauf angesprochen?
 
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Gespräch mit Direktor bzw. Schulbehörde schon versucht? War bei uns auch so weil da ständig ein Garten zugemüllt wurde. Gab dann ne Raucherecke an einer anderen Seite des Schulhofes und etwas aufmerksamere Lehrerkontrollen für u16 (war damals ja noch so)

Ja. Zwei Lehrer haben die Raucher bereits auf frischer Tat ertappt, bei der Konfrontation derer Eltern kam dann aber nur "Schnüffeln Sie nicht meinem Kind hinterher" und "Kümmern Sie sich doch um Ihre eigenen Angelegenheiten."

Ich glaube, ich habe alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft.

Aschenbecher und nen Mülleimer, denke Getränke wäre übertrieben. Hast die Kids scho mal darauf angesprochen?

Ja, schon sehr oft. Sie werden dann frech und ich kann kein Vorhaben erkennen, dass sie sich bessern wollen.
 
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Ich probier's auch erst mal hier.

Laut dem kleinen Abschnitt auf Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtraucherschutzgesetze_in_Deutschland#Minderj.C3.A4hrige) dürfen Jugendliche unter 18 Jahren weder Tabakwaren erwerben noch in der Öffentlichkeit konsumieren.

Ich wohne sehr nah an einer Mittelstufenschule und hier kommen in den Pausen oder in Freistunden regelmäßig Schüler (mit Sicherheit unter 18) zum Rauchen in einen kleinen Seitenweg, der sich neben meinem Garten befindet.

Begehen diese Minderjährigen damit eine Straftat, die man zur Anzeige bringen kann?

Bist du des Wahnsinns?
Zum einen deutest du den Text so um wie er dir gefällt. Da steht nichts von Jugendliche dürfen in der Öffentlichkeit nicht konsumieren.
Zum anderen Straftaat? Soll das ein Witz sein?
 

FORYOUITERRA

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hö? da steht doch " Darüber hinaus darf Kindern und Jugendlichen das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht gestattet werden"
eine kleine seitenstraße ist aber öffentliches gelände, ergo kann er doch hingehen und sagen "so nicht jungs" und hätte das gesetz hinter sich?
 
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Was da steht bedeutet, wenn ich es richtig verstehe follgendes:

Das Ordnungsamt/Polizei oder wer auch immer dafür zuständig ist kann den Jugendlichen die Zigarette abnehmen.
Mehr aber auch nicht.
Ausserdem kann es vermutlich in irgendeiner Form gegen die Eltern/Aufsichtspersonen usw vorgehen. Aber eben nicht gegen den Jugendlichen.
 
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Wenn du ermitteln kannst, wer da den müll in deinen garten schmeisst kannst du ja evtl. ne unterlassungsklage gegen sie anstreben. Ziemlicher overkill aber hey... :ugly:
 

FORYOUITERRA

TROLL
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die sollten eigentlich schon genug respekt haben, wenn sich da das ordnungsamt bei denen mal vorstellt.
 
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Mit Crack oder Meth geimpfte Zigarettenschachteln auslegen dürfte das Problem auch recht schnell soweit eskalieren lassen dass sie lieber am Bahnhofsstrich als in einem Seitenweg stehen.


Da dies das Com ist, und ich die Befürchtung habe dass manche Menschen Stilmittel auch dann nicht erkennen wenn sie ihnen mit dem Arsch ins Gesicht springen: Es könnte Zynismus sein.
 
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Bist du des Wahnsinns?
Zum einen deutest du den Text so um wie er dir gefällt. Da steht nichts von Jugendliche dürfen in der Öffentlichkeit nicht konsumieren.
Zum anderen Straftaat? Soll das ein Witz sein?

Keine Ahnung, warum du so außer dir bist, aber ich habe hier in diesem Thread GEFRAGT ob es eine Straftat ist, damit Leute mir sagen können, ob es zutrifft oder nicht. Ich habe überhaupt nichts "umgedeutet", sondern eine FRAGE gestellt, weil ich eben gerade NICHT wusste, wie das zu deuten ist.
 
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Das ist halt Login einfach ignorieren. Er ist ein wenig dum.
 
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Könnte man nicht auch über den Weg "die verlassen das Schulgelände während der Schulzeit" (wozu afaik die Pausen ja auch gehören, außer ggf ne Mittagspause) gehen? Zumindest haben die Lehrer einem während meiner Schulzeit immer erzählt, dass könnte versicherungstechnisch Ärger für die Schule geben
 
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wie wärs denn einfach mit einer dicken rot blinkenden überwachungskamera

die eltern und die schulleitung bekommen dann die wöchentlichen zusammenschnitte :D
 
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Versuchs doch mal ernsthaft mit Aschenbecher und Mülleimer...
In meiner Jugend ham wir auch immer heimlich um die Ecke geraucht. Der Hausmeister hatte damit das selbe Problem wie du. Bis er eines Tages einen Aschenbecher hin gestellt hat. Wir konnten unsere Kippen fachgerecht entsorgen und er musste nicht ständig kehren. Alle Glücklich :)
 
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Hey Leute,
mal eine kleine Frage:

Will mit meiner Freundin zum 1.1.14 zusammen ziehen. Da ich bei ihr einziehe ist bereits ein Telefon&Internet Anschluss vorhanden (Vodafone).
Mein Anschluss (o2 bzw Alice damals bei Vertragsabschluss) hat sich aber erst im September um 12 Monate verlängert. Hab momentan nen 16000er DSL Anschluss, bei ihr könnte o2 aber nur "voraussichtlich 1500 bis 6000er" Geschwindigkeit liefern (laut o2 Verfügbarkeitscheck).

Wäre das ein Kündigungsgrund? Es heißt ja immer, dass man kündigen darf wenn am neuen Ort kein DSL oder in nur "wesentlich langsamerer Geschwindigkeit" verfügbar ist.

Falls ja, wie lange ist der Kündigungszeitraum? 3 Monate? Bis ich offiziell aus der Wohung ausziehe?

Danke schön.
 

cReAtiVee

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Ein Tipp wäre es da mal anzurufen bei der Hotline und sich mal zu einem Chef durchzuquälen. Wenn du da hartnäckig genug bist, kommst du da schon raus. Die werden natürlich erst mal sagen "nene geht nicht", um halt die Leute die sich mit sowas abspeisen lassen, zahlen zu haben.

Bin eigentlich bei Umzug noch nie nicht aus einem Internet/Telefon Vertrag rausgekommen.

D.h. aber nicht dass das nicht übelster Abfuck ist, etliche Male rumtelefonieren, einige Briefe und paar Anwaltsdrohungen sind da schon nötig. Aber im Endeffekt geht das ;)
 
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So, gerade mal angerufen, Sache hat sich erledigt.

Es wäre ubrigens ein Kündigungsgrund, auch wenn er erst darauf hingewiesen hat das sie ja DSL an dem Ort anbieten, aber als ich die Geschwindigkeit erwähnte hat er es akzeptiert.

Allerdings ist es bei mir so, dass sich mein Vertrag erst am 13.10. verlängert. Hatte September im Kopf, weil ich den Vertrag da abgeschlossen hatte, freigeschaltet wurde er aber erst am 13.10. . Wenn meine Kündigung bis zum 12.10. da ist wird der Vertrag einfach nicht verlängert. Warum ich diese "bis 3 Monate vor Ablauf kündigen" nicht einhalten muss weiß ich nicht, aber mir gefällts. :top2:
 
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Vielleicht hättest du einfach generell mal in deinen Vertrag gucken sollen :deliver:
 

PWD

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Jo dann nutze ich das hier doch auch mal!

Kurze Zusammenfassung es geht um Heizkostenvorauszahlung und um eine Eingangstüre.

Hab etwas Ärger mit einem meiner Vermieter bin in seinem Ladengeschäft nun schon seit 8 Jahren und zahle monatlich 1200 € Miete + 200 € Heizkostenvorauszahlung + 200 € Nebenkosten.
Zu den Heizkostenvorauszahlungen wir heizen über unser Klimageräte sprich mit Strom und nicht über die im Haus eingebaute Heizung (im gesamten Verkaufsraum ist nicht ein Heizkörper, im Lager ein einziger und dieser ist abgedreht) sprich wir verbrauchen von den Heizkosten die wir Vorauszahlen nicht einen Cent. Der Vermieter weigert sich aber die Heizkostenabrechnung offen zu legen und sagt immer die 200 € im Monat (selbst im Sommer oO ) die habt ihr.

Frage: Kann ich ihn dazu zwingen? Und wenn ja kann ich die 200 € Zahlung anfechten? auch rückwirkend? Bei 7 Jahren und 200 € pro Monat sind das immerhin 16800 €

btw: eine detailierte Abrechnung über die Nebenkosten haben wir in den letzten 7 Jahren auch nicht bekommen auch hier stellt sich der Vermieter quer und sagt er macht keine

Haben die ganze Zeit diesbezüglich keinen Stress gemacht da wir mit dem Laden ansich soweit sehr zufrieden waren jetzt kommt der Herr Vermieter aber und mein wir müssen einen 30 Jahre alter Eingangstüre reparieren!
Wohlgemerkt eine elektrische Schiebetüre und die Herrstellerfirma gibt es seit 1998 schon nicht mehr und der Vermieter mein jetzt allen ernstes wir müssen eine neue elektrische Schiebetüre einbauen und die eben auch selbst bezahlen sind ja nur schlappe 6 - 7.000 €.

Haben ab November einen neues Ladenlokal für unser Geschäft gefunden (weniger Miete bessere Lage gleiche Fläche) von daher kann der Arsch mich jetzt mal gepfleckt an selbigen lecken und ich wollte jetzt vorab schonmal ausloten ob ich den mit meinen Vermutungen richtig liege und ich eventuell gegen ihn vorgehen kann.

Das ganze ist natürlich gewerblich von daher bin ich mir leider nicht ganz sicher denn zwischen gewerblich und privat Vermietet gibt es anscheinend gewaltige Unterschiede.

Schönen Gruß
 

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Sorry, hatte den Thread nicht gesehen :-(

Hey!

Eine Freundin von mir hat mich heute angeschrieben, da sie jemanden braucht der deutsch spricht. Sie selber spricht zwar deutsch, aber nicht genug um sich mit Der Bahn / Inkasso rumzuschlagen. (Sie ist aus den USA)

Sie hatte eine Probebahncard 25 und hat diese fristgerecht gekündigt. Dieser Brief ist laut der deutschen Bahn allerdings nie eingangen und daher wurde das Abo auf 1 Jahr verlängert. Sie hat gesagt, dass sie damit noch leben kann und sie wollte den Preis zahlen. Ihr wurde dementsprechend ein Überweisungsträger zugesendet, den sie ausgefüllt hat aber leider via Brief zurück geschickt hat, obwohl sie damit hätte überweisen müssen. Das ist natürlich ihr Fehler...

Nun wurde sie per e-Mail informiert, dass es an Universum Inkasso weitergegeben wurde. Ich habe heute morgen die DB + Universum Inkasso angerufen, um die Situation zu klären und hab auch die Kontodaten der DB, sie könnte also direkt an DB überweisen (sollten dann ja 61€ sein?) und der kommenden Mahnung von Inkasso (Brief ist unterwegs) widersprechen?

Habe hier:
http://www.gutefrage.net/frage/bahn...-zahlen-obwohl-hauptforderung-beglichen-wurde

Nachgelesen, aber da ich auf diesem Gebiet nicht bewandert bin und ihr keinen schlechten Rat geben möchte, würde ich gerne bei den Personen hier fragen, die sich besser auskennen. Könnte jemand bitte helfen / vielleicht auch helfen ein Brief/Briefe aufzusetzen um ggf. die Gebühren des Inkasso Unternehmens zu umgehen?

Danke!
 

TheGreatEisen

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Jo dann nutze ich das hier doch auch mal!

Kurze Zusammenfassung es geht um Heizkostenvorauszahlung und um eine Eingangstüre.

Hab etwas Ärger mit einem meiner Vermieter bin in seinem Ladengeschäft nun schon seit 8 Jahren und zahle monatlich 1200 € Miete + 200 € Heizkostenvorauszahlung + 200 € Nebenkosten.
Zu den Heizkostenvorauszahlungen wir heizen über unser Klimageräte sprich mit Strom und nicht über die im Haus eingebaute Heizung (im gesamten Verkaufsraum ist nicht ein Heizkörper, im Lager ein einziger und dieser ist abgedreht) sprich wir verbrauchen von den Heizkosten die wir Vorauszahlen nicht einen Cent. Der Vermieter weigert sich aber die Heizkostenabrechnung offen zu legen und sagt immer die 200 € im Monat (selbst im Sommer oO ) die habt ihr.

Frage: Kann ich ihn dazu zwingen? Und wenn ja kann ich die 200 € Zahlung anfechten? auch rückwirkend? Bei 7 Jahren und 200 € pro Monat sind das immerhin 16800 €

btw: eine detailierte Abrechnung über die Nebenkosten haben wir in den letzten 7 Jahren auch nicht bekommen auch hier stellt sich der Vermieter quer und sagt er macht keine

Haben die ganze Zeit diesbezüglich keinen Stress gemacht da wir mit dem Laden ansich soweit sehr zufrieden waren jetzt kommt der Herr Vermieter aber und mein wir müssen einen 30 Jahre alter Eingangstüre reparieren!
Wohlgemerkt eine elektrische Schiebetüre und die Herrstellerfirma gibt es seit 1998 schon nicht mehr und der Vermieter mein jetzt allen ernstes wir müssen eine neue elektrische Schiebetüre einbauen und die eben auch selbst bezahlen sind ja nur schlappe 6 - 7.000 €.

Haben ab November einen neues Ladenlokal für unser Geschäft gefunden (weniger Miete bessere Lage gleiche Fläche) von daher kann der Arsch mich jetzt mal gepfleckt an selbigen lecken und ich wollte jetzt vorab schonmal ausloten ob ich den mit meinen Vermutungen richtig liege und ich eventuell gegen ihn vorgehen kann.

Das ganze ist natürlich gewerblich von daher bin ich mir leider nicht ganz sicher denn zwischen gewerblich und privat Vermietet gibt es anscheinend gewaltige Unterschiede.

Schönen Gruß


Da es sich hier nicht um Wohnraummiete geht, sind die §§ 549 ff. BGB nicht anwendbar. Eine gesetzlich vorgeschriebene jährliche Abrechnungspflicht über die Betriebskosten gemäß § 556 III 1 BGB besteht damit nicht. Maßgeblich ist der Inhalt des Mietvertrages. Enthält er irgendwelche Regelungen zu den Betriebskosten?

Da ich als Jurist grundsätzlich versuche eigenständiges Denken zu vermeiden habe ich erstmal nach einer Entscheidung gesucht und folgende des BGH! gefunden, die sich durchaus verwerten lässt.

http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/betriebskostenabrechnung-bei-gewerberaum_258_82528.html

"Allerdings muss auch bei der Geschäftsraummiete der Vermieter innerhalb angemessener Frist abrechnen. Diese Frist endet in der Regel spätestens ein Jahr nach Ablauf des Abrechnungszeitraums. Hieraus folgt aber nur, dass der Mieter ab diesem Zeitpunkt den Vermieter auf Erteilung der Nebenkostenabrechnung in Anspruch nehmen kann und keine weiteren Vorauszahlungen auf die Nebenkosten mehr erbringen muss. Ein Ausschluss mit Nachforderungen, wie er für die Wohnraummiete gilt, ist damit nicht verbunden."

Zur Schiebetür: Auch hier kommt es auf die inhaltliche Ausgestaltung des Mietvertrags an. Zu den klassischen Schönheitsreparaturen gehört eine 6000 € Schiebetür auf jeden Fall nicht. Woher der Vermieter hier eine Eintrittspflicht ableiten will, erschließt sich mir nicht.

Hinweis: Dies war keine Rechtsberatung :-P
 

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Der Fall ist ja echt kurios PWD, ihr zahlt also monatlich explizit 200€ Vorauszahlung für eine Leistung, die ihr gar nicht in Anspruch nehmen könnt + 200€ monatlich Nebenkostenvorauszahlung für restliche Nebenkosten (also hauptsächlich Müll und Wasser) und über beides bekommt ihr keine Abrechnung mit hier zu erwartender Rückzahlung? Und das seit 7 Jahren? Also ich denke hier lohnt auf jeden Fall der Gang zum Rechtsanwalt.
 

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Da es sich hier nicht um Wohnraummiete geht, sind die §§ 549 ff. BGB nicht anwendbar. Eine gesetzlich vorgeschriebene jährliche Abrechnungspflicht über die Betriebskosten gemäß § 556 III 1 BGB besteht damit nicht.

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PWD

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Ich würde sofern das in Ordnung ist den Mietvertrag mal hochladen, wie gesagt ich will nur mal ausloten ob sich ein gang zum Anwalt lohnt oder ob die BW.de Juristen mir sagen lass es lieber gleich bleiben, sind auch nur 2 Seiten Mietvertrag.

Haben die letzten 7 Jahre nix gemacht da die Kosten unterm Strich im Verhältnis zum örtlichen Mietspiegel in Ordnung sind und wir keine alternative für unseren Laden hatten sich dann mit dem Vermieter anzulegen und Gefahr laufen aus dem Ladenlokal zu fliegen dafür war einfach das Risiko zu groß.

Das hat sich jetzt geändert wie oben bereits erwähnt und jetzt kann mir das ganze ziemlich egal sein und Bock mir auf der Nase herumtanzen zu lassen hab ich schon lange nicht mehr.
 
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Ich hätte da mal eine Frage bzgl Anspruch auf Urlaub bei nem Studentenjob. Ich hab sowohl letzte als auch diese Semesterferien ordentlich extra gearbeitet und frag mich grad, ob mir daraus nicht ein höherer Urlaubsanspruch entsteht.

Die relevanten Fakten aus dem Arbeitsvertrag: Bei Arbeiszeit heißt es halt 16-20 Stunden, in den Semesterferien bis zu 40 und bei Urlaub, dass er anhand von 27 Tagen für eine 5 Tage-Woche gerechnet wird.
Die Berechnung findet aber nur aufgrund der Tatsache statt wieviele Tage man im jeweiligen Monat "normalerweise" (sprich für die 16/20 Stunden) arbeitet, "Extratage" werden da nicht mit einbezogen.

Ist da die Personalabteilung letztendlich einfach zu faul und bescheißt uns im Endeffekt um Urlaubstage?
 

GeckoVOD

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Ich hätte da mal eine Frage bzgl Anspruch auf Urlaub bei nem Studentenjob. Ich hab sowohl letzte als auch diese Semesterferien ordentlich extra gearbeitet und frag mich grad, ob mir daraus nicht ein höherer Urlaubsanspruch entsteht.

Die relevanten Fakten aus dem Arbeitsvertrag: Bei Arbeiszeit heißt es halt 16-20 Stunden, in den Semesterferien bis zu 40 und bei Urlaub, dass er anhand von 27 Tagen für eine 5 Tage-Woche gerechnet wird.
Die Berechnung findet aber nur aufgrund der Tatsache statt wieviele Tage man im jeweiligen Monat "normalerweise" (sprich für die 16/20 Stunden) arbeitet, "Extratage" werden da nicht mit einbezogen.

Ist da die Personalabteilung letztendlich einfach zu faul und bescheißt uns im Endeffekt um Urlaubstage?

Da könnte was relevantes fehlen. Bei meiner Hiwistelle stand explizit drin, dass Überstunden weder bezahlt noch auf den Urlaubsanspruch gerechnet werden. Wenn das so ist, dann wurdest du über den Tisch gezogen und kannst recht wenig machen. Bei uns war allerdings der Personaltyp recht ok und Stunden hin- und herschieben ging im Endeffekt doch.
 
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