- Mitglied seit
- 12.08.2002
- Beiträge
- 12.824
- Reaktionen
- 39
kein rückgaberecht gilt afaik doch eh nur bei privatverkäufern, jeder der mehr als 20 sachen pro jahr vertickt gilt rein rechtlich ja schon fast als händler
Ich würde gerne ein Urteil des BVerwG einsehen. Das Archiv auf der Webseite beginnt erst ab 2002, das Urteil ist allerdings von 1993. Gibt es da irgendwelche Möglichkeiten?
Beck Online oder Juris oder andere private Rechtsdatenbanken konsultieren. Zugang dazu gibt es oft per Uni-Konto im VPN oder in Uni-Bibliotheken, eventuell sogar in einer regulären Bib. Mit konkreten Daten verschaffen dir einige Forennutzer vllt. sogar das Dokument.Ich würde gerne ein Urteil des BVerwG einsehen. Das Archiv auf der Webseite beginnt erst ab 2002, das Urteil ist allerdings von 1993. Gibt es da irgendwelche Möglichkeiten?
chentsu schrieb:beck online?
Beck Online oder Juris oder andere private Rechtsdatenbanken konsultieren. Zugang dazu gibt es oft per Uni-Konto im VPN oder in Uni-Bibliotheken, eventuell sogar in einer regulären Bib. Mit konkreten Daten verschaffen dir einige Forennutzer vllt. sogar das Dokument.
Ordnungswidrigkeit. Du hast aber nicht wirklich vor die Kids anzuprangern oder?!?
Na dann wirds net lang dauern bis anstatt Müll im Garten n Kratzer im Auto is... Viel Erfolg ;-)
Gespräch mit Direktor bzw. Schulbehörde schon versucht? War bei uns auch so weil da ständig ein Garten zugemüllt wurde. Gab dann ne Raucherecke an einer anderen Seite des Schulhofes und etwas aufmerksamere Lehrerkontrollen für u16 (war damals ja noch so)
Aschenbecher und nen Mülleimer, denke Getränke wäre übertrieben. Hast die Kids scho mal darauf angesprochen?
Ich probier's auch erst mal hier.
Laut dem kleinen Abschnitt auf Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtraucherschutzgesetze_in_Deutschland#Minderj.C3.A4hrige) dürfen Jugendliche unter 18 Jahren weder Tabakwaren erwerben noch in der Öffentlichkeit konsumieren.
Ich wohne sehr nah an einer Mittelstufenschule und hier kommen in den Pausen oder in Freistunden regelmäßig Schüler (mit Sicherheit unter 18) zum Rauchen in einen kleinen Seitenweg, der sich neben meinem Garten befindet.
Begehen diese Minderjährigen damit eine Straftat, die man zur Anzeige bringen kann?
Bist du des Wahnsinns?
Zum einen deutest du den Text so um wie er dir gefällt. Da steht nichts von Jugendliche dürfen in der Öffentlichkeit nicht konsumieren.
Zum anderen Straftaat? Soll das ein Witz sein?
Quelle: http://www.juraforum.de/forum/mietrecht/betrugsanzeige-bzgl-nebenkosten-389395#post955496Das ist die Masche: Nur bei Nachzahlungen abrechnen und ggf. fällige Rückzahlungen behalten.
Dafür gibt es § 259 BGB, der zusammen mit §§566 ff. BGB die regelmäßige Abrechnungspflicht begründet.
Hey!
Eine Freundin von mir hat mich heute angeschrieben, da sie jemanden braucht der deutsch spricht. Sie selber spricht zwar deutsch, aber nicht genug um sich mit Der Bahn / Inkasso rumzuschlagen. (Sie ist aus den USA)
Sie hatte eine Probebahncard 25 und hat diese fristgerecht gekündigt. Dieser Brief ist laut der deutschen Bahn allerdings nie eingangen und daher wurde das Abo auf 1 Jahr verlängert. Sie hat gesagt, dass sie damit noch leben kann und sie wollte den Preis zahlen. Ihr wurde dementsprechend ein Überweisungsträger zugesendet, den sie ausgefüllt hat aber leider via Brief zurück geschickt hat, obwohl sie damit hätte überweisen müssen. Das ist natürlich ihr Fehler...
Nun wurde sie per e-Mail informiert, dass es an Universum Inkasso weitergegeben wurde. Ich habe heute morgen die DB + Universum Inkasso angerufen, um die Situation zu klären und hab auch die Kontodaten der DB, sie könnte also direkt an DB überweisen (sollten dann ja 61€ sein?) und der kommenden Mahnung von Inkasso (Brief ist unterwegs) widersprechen?
Habe hier:
http://www.gutefrage.net/frage/bahn...-zahlen-obwohl-hauptforderung-beglichen-wurde
Nachgelesen, aber da ich auf diesem Gebiet nicht bewandert bin und ihr keinen schlechten Rat geben möchte, würde ich gerne bei den Personen hier fragen, die sich besser auskennen. Könnte jemand bitte helfen / vielleicht auch helfen ein Brief/Briefe aufzusetzen um ggf. die Gebühren des Inkasso Unternehmens zu umgehen?
Danke!
Jo dann nutze ich das hier doch auch mal!
Kurze Zusammenfassung es geht um Heizkostenvorauszahlung und um eine Eingangstüre.
Hab etwas Ärger mit einem meiner Vermieter bin in seinem Ladengeschäft nun schon seit 8 Jahren und zahle monatlich 1200 € Miete + 200 € Heizkostenvorauszahlung + 200 € Nebenkosten.
Zu den Heizkostenvorauszahlungen wir heizen über unser Klimageräte sprich mit Strom und nicht über die im Haus eingebaute Heizung (im gesamten Verkaufsraum ist nicht ein Heizkörper, im Lager ein einziger und dieser ist abgedreht) sprich wir verbrauchen von den Heizkosten die wir Vorauszahlen nicht einen Cent. Der Vermieter weigert sich aber die Heizkostenabrechnung offen zu legen und sagt immer die 200 € im Monat (selbst im Sommer oO ) die habt ihr.
Frage: Kann ich ihn dazu zwingen? Und wenn ja kann ich die 200 € Zahlung anfechten? auch rückwirkend? Bei 7 Jahren und 200 € pro Monat sind das immerhin 16800 €
btw: eine detailierte Abrechnung über die Nebenkosten haben wir in den letzten 7 Jahren auch nicht bekommen auch hier stellt sich der Vermieter quer und sagt er macht keine
Haben die ganze Zeit diesbezüglich keinen Stress gemacht da wir mit dem Laden ansich soweit sehr zufrieden waren jetzt kommt der Herr Vermieter aber und mein wir müssen einen 30 Jahre alter Eingangstüre reparieren!
Wohlgemerkt eine elektrische Schiebetüre und die Herrstellerfirma gibt es seit 1998 schon nicht mehr und der Vermieter mein jetzt allen ernstes wir müssen eine neue elektrische Schiebetüre einbauen und die eben auch selbst bezahlen sind ja nur schlappe 6 - 7.000 €.
Haben ab November einen neues Ladenlokal für unser Geschäft gefunden (weniger Miete bessere Lage gleiche Fläche) von daher kann der Arsch mich jetzt mal gepfleckt an selbigen lecken und ich wollte jetzt vorab schonmal ausloten ob ich den mit meinen Vermutungen richtig liege und ich eventuell gegen ihn vorgehen kann.
Das ganze ist natürlich gewerblich von daher bin ich mir leider nicht ganz sicher denn zwischen gewerblich und privat Vermietet gibt es anscheinend gewaltige Unterschiede.
Schönen Gruß
Da es sich hier nicht um Wohnraummiete geht, sind die §§ 549 ff. BGB nicht anwendbar. Eine gesetzlich vorgeschriebene jährliche Abrechnungspflicht über die Betriebskosten gemäß § 556 III 1 BGB besteht damit nicht.
Ich hätte da mal eine Frage bzgl Anspruch auf Urlaub bei nem Studentenjob. Ich hab sowohl letzte als auch diese Semesterferien ordentlich extra gearbeitet und frag mich grad, ob mir daraus nicht ein höherer Urlaubsanspruch entsteht.
Die relevanten Fakten aus dem Arbeitsvertrag: Bei Arbeiszeit heißt es halt 16-20 Stunden, in den Semesterferien bis zu 40 und bei Urlaub, dass er anhand von 27 Tagen für eine 5 Tage-Woche gerechnet wird.
Die Berechnung findet aber nur aufgrund der Tatsache statt wieviele Tage man im jeweiligen Monat "normalerweise" (sprich für die 16/20 Stunden) arbeitet, "Extratage" werden da nicht mit einbezogen.
Ist da die Personalabteilung letztendlich einfach zu faul und bescheißt uns im Endeffekt um Urlaubstage?