Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

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wenn du sagst, dass du einfach am ende des monats "raus" möchtest, heißt das, dass du die räume bereits nutzt aber du dich darauf berufen möchtest, dass ihr euch (insgesamt) nicht einigen konntet, und daher gar kein vertragsverhältnis besteht?

ein vertragsverhältnis besteht. zwar konntet ihr euch nicht auf einen mietvertrag in schriftform einigen, aber zumindest auf einen formlosen mietvertrag zu den bereits ausgehandelten bedingungen. die annahme dazu hast du zumindest konkludent durch zahlung und nutzung der räume erklärt. insofern gilt auch die ordentliche kündigungsfrist
 

Shihatsu

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Kurze Frage zu meinem Verkehrsunfall, den ich neulich hatte:
[1]Auf die "Beschuldigtenanhörung" (Verkehrsunfall mit fahrlässiger Körperverletzung) reagieren? Wie genau? Oder Brief komplett ignorieren?
[2]Auf die "Anhörung als Betroffener zu einer Verkehrs-OWi im Bußgeldverfahren" (Verkehrs OWi nach § 24 StVG - nicht angepasste Geschwindigkeit) reagieren? Wie genau? Oder Brief komplett ignorieren?
Zur Sache: Bisserl Regen, fahre eigentlich recht sinnig mit 100 - 110 km/h auf der linken Spur, rechts nen Benz mit ~10 weniger druff, Auto bricht nach links aus, ich fangs ab und knutsch den Merci. Wie gesagt, bisserl Regen - und eigentlich weiss ich auch wie sich Aquaplaning anfühlt, und das war es imho nicht. Im Bericht [2] steht nun was von "Starkregen und Aquaplaning und dadurch Schlüpfrigkeit der Fahrbahn" - Starkregen war erst als die Bullen schon da waren - zum Unfallzeitpunkt war es eher leichter Nieselregen... (das ich Schuld bin weil ich nicht langsam genug gefahren bin ist mir klar und wurde oder wird von mir auch zu keinem Zeitpunkt in Frage gestellt). Will halt nur jetzt kein Fehler machen, und da hier die uberpros am Start sind, dachte ich mir ich frag mal um Rat.
 

TheGreatEisen

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Erst einmal zum polizeilichen (oder kam da was von der Staatsanwaltschaft?) Ermittlungsverfahren:

Wie sieht die Beschuldigtenanhörung aus? Sollst du dich schriftlich äußern oder sollst du bei der Polizei erscheinen? Welcher Tatvorwurf wird dir gemacht. Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) oder sogar Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c)? Wäre nach derzeitigem Kenntnisstand zumindest denkbar. War das Geschehen im weitesten Sinne als "Überholvorgang" zu bewerten? Steht irgendwo etwas bzgl. § 5 StVO?

Das ist btw. keine Rechtsberatung. Ich gehe von einem fiktiven Fall aus. ^^


edit: Grundsätzlich gilt aber für das strafrechtliche Verfahren: Nicht zur Sache einlassen.
 
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Shihatsu

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Wäre polizeilich - wenn es denn kein fiktiver Fall wäre.
In [1] ist die Rede von § 229 StGB, im weiteren Verlauf des Schriftstückes wird noch auf § 163a bzw § 136 der StPO verwiesen.
In [2] ist die Rede von § 24 StVG, im weiteren Verlauf des Schriftstückes wird noch auf die verletzten Paragraphen § 3 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 8.1 BKat, § 3 Abs.3 BKatV und § 19 OWiG veriesen.
 

TheGreatEisen

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Okay, § 229 StGB hört sich schon mal "gut" an. Wobei natürlich letzten Endes nicht die Polizei über die dir vorzuwerfenden Taten entscheidet sondern die Staatsanwaltschaft.
§ 315c StGB ist ein konkretes Gefährdungsdelikt und ein äußerst scharfes Schwert. Vllt. könnte die StA auf die Idee kommen, dir einen Fall des § 315c I Nr. 2 Buchstabe b StGB anzuhängen, wenn man davon ausgeht, dass du falsch überholt hast. Das halte ich aber nach deinen Schilderungen für eher unwahrscheinlich.

§ 229 StGB ist auch nicht ganz ohne, aber hierzu fehlen mir Informationen über das Ausmaß der Verletzungen. Hier müsste dir die Verletzung einer Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden, was wohl in der nicht dem Wetter angepassten Geschwindigkeit zu sehen sein wird. Bei leichten Verletzungen könnte hier ein Strafbefehl mit geringer Geldstrafe (20-40 Tagessätze) oder auch eine Einstellung in Betracht kommen. Falls die StA aber zu dem Schluss kommen sollte, hier ein Verkehrsdelikt anzuklagen, sollte nicht mit einer Einstellung gerechnet werden, da in diesem Bereich in der Regel alles angeklagt wird.

§§ 136, 163a StPO regeln die Belehrungspflichten gegenüber dem Beschuldigten, das ist erstmal ohne Bedeutung.

Interessant ist nicht § 24 StVG, sondern § 3 I und § 1 II StVO. D.h. dir wird kein Fehler beim Überholvorgang sondern "nur" eine nicht den äußeren Bedingungen angepasste Geschwindigkeit vorgeworfen. Das ist insoweit für dich "günstiger". Die gehen also wirklich nur von Aquaplaning aufgrund zu hoher Geschwindigkeit aus. Wenn die Polizei im Bericht "Starkregen" schreibt, musst du das so hinnehmen. Der Nachweis, dass im relevanten Zeitpunkt nur leichter Regen fiel, würde dir nicht gelingen und wäre auch nicht unbedingt von Vorteil. Wie sollst du sonst erklären, dass dir der Wagen ausgebrochen ist?

Steht in dem Bußgeldbescheid schon was konkretes hinsichtlich der zu erwartenden Maßnahmen? Höhe des Bußgeldes, Punkte usw.?


Es ist aus der Distanz zweifellos nicht möglich, dich wirklich sachgerecht zu beraten (was ich natürlich auch gar nicht versuche). Aber in beiden Fällen könntest du dir überlegen, einen RA zu mandatieren. Es ist durchaus möglich, dass er dir Geld spart.
 

Shihatsu

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Im Bußgeldbescheid steht nichts, weil ich den noch nicht habe - nur die beiden Anhörungsbogen. Ich werde heute mal die Erstberatung des ADAC in Anspruch nehmen. Muss ich eigentlich überhaupt antworten? Muss ich Angaben zum Verdienst machen?
 

TheGreatEisen

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Du musst gegenüber der Polizei überhaupt keine Angaben zur Sache selbst machen. Die fragen dich nur nach deinem Verdienst, um dadurch ggf. den Erlass eines Strafbefehls zu ermöglichen. Das ist ein vereinfachtes Verfahren ohne Hauptverhandlung. Darin steht dran am Ende, dass du (z.B.) 20 Tagessätze a 100 Euro bezahlen musst. Um den Tagessatz zu errechnen, benötigt man aber die Angaben zum Einkommen und den familiären Verhältnissen.

Grds. musst du auf keinen der Anhörungsbögen reagieren. Dies kann aber aus Zweckmäßigkeitserwägungen u.U. durchaus sinnvoll sein.

Eine Erstberatung durch den ADAC ist sicher nicht verkehrt, denn wenn der ADAC-RA irgendwas kann, dann vermutlich Verkehrsrecht (denke die werden alle einen Fachanwalt für Verkehrsrecht haben). Ich bin als Unternehmens- und Steuerrechtler ohnehin kein ausgewiesener Fachmann auf dem Gebiet.
 
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Kurze Frage zu meinem Verkehrsunfall, den ich neulich hatte:
[1]Auf die "Beschuldigtenanhörung" (Verkehrsunfall mit fahrlässiger Körperverletzung) reagieren? Wie genau? Oder Brief komplett ignorieren?

Ich bin kein pro, aber es ist grundsätzlich empfehlenswert die Anhörung wahrzunehmen und zu der Sache nochmal Stellung zu beziehen. Zum einen um den eigenen Standpunkt nochmals klar zu stellen, und zum anderen um den Eindruck zu vermeiden es wäre einem egal.

Eine Beratung durch den ADAC wäre auch mein erster Gedanke gewesen. Good luck!
 

Teegetraenk

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Sorry aber das ist definitiv falsch, Kain. Das kann man so einfach nicht sagen. STrafrechtlich ist jedenfalls jede Information, die du freiwillig und ohne anwaltliche Beratung rausrückst ein enormer Risikofaktor.
 
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hm, auch wenn man den sachverhalt nach bestem wissen und gewissen nochmals schildert? zumal shi ja die schuld eingesteht.

aber wie gesagt, ich bin kein pro. fachberatung ist sicher sehr sinnvoll. aber das macht er ja.
 

TheGreatEisen

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Ich bitte dich nachdrücklich, von der Erteilung solcher Ratschläge Abstand zu nehmen.

1. Gibt es im Laufe des Verfahrens noch Möglichkeiten, sich zur Sache einzulassen. Sowohl im Straf- als auch im Bußgeldverfahren (indem man z.B. den auf die Anhörung idR folgenden Bußgeldbescheid angreift).

2. In nicht wenigen Fällen reden sich die Beschuldigten in Fällen mit verkehrsrechtlichem Bezug um Kopf um Kragen, ohne es zu bemerken. Da geht es oftmals um Feinheiten. Daher ist die goldene Regel: Schnauze halten, RA einschalten. Jedes Wort kann schon zuviel sein.
 
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Ich ärgere mich im Nachhinein auch noch über einen Vorfall im Straßenverkehr. Die Fußgängerampel auf der vorfahrtberechtigten Straße schaltete auf rot, ich (aus einer Seitenstraße quer kommend) sehe das und fahre mit meinem Wagen auf die Kreuzung zu. Dummerweise fährt ein Smart über die -seit mindestens 3-5 Sekunden rote Fußgängerampel- noch drüber und mir voll in die Wagenseite. Ich hab dann die Polizei gerufen und schilderte meine Sicht der Dinge. Er behauptete es war noch grün (lol) als er darübergefahren ist, ich sagte natürlich es war rot. 2 Fußgänger boten sich als Zeugen an, die auch sahen, wie er über rot gefahren ist. Nun der eigentliche Punkt. Der Polizist meinte die 2 Fußgänger taugen als Zeugen nichts, da sie eine verzögerte Sicht und Wahrnehmung haben (sie standen ca. 20 Meter weg von der Ampel). Hätte der Autofahrer hinter dem Smart gehalten wäre das was anderes gewesen (dummerweise sind aber alle sofort weitergefahren nachdem es gekracht hatte und ich stand etwas unter Schock, weswegen ich mir natürlich nicht sofort die Autonummern dahinter gemerkt hatte). Der Polizist meinte dann noch, selbst wenn die Ampel rot schaltet und ich das sehe darf ich nicht automatisch davon ausgehen, dass ich jetzt fahren dürfe, weil ja auch geparkte Autos direkt hinter einer Ampel losfahren könnten. Nach ein paar Tagen flatterte dann ein Bußgeld ins Haus und seitdem habe ich 3 Punkte in Flensburg. Ich weiss zwar nicht wie es zu dieser (sehr) hohen Summe kam, aber sein Smart hatte (scheinbar) einen Schaden von über 6000€ was auch meine Versicherung zahlte. Der Schaden an meinem Auto selbst lag bei ca 2500€ was keine Versicherung zahlte :deliver:

€: ich frage mich, ob der junge el Hadri das alles nicht aus Absicht gemacht hat und das dahinter vlt. eine Masche steckt. Nunja, die Beurteilung des Polizisten und seine Begründungen ("das sei aussichtslos vor Gericht" und er kenne da viele Fälle, da habe man keine Chance, weil ich ja aus der nicht vorfahrtsberechtigten Straße kam usw) schienen mir damals schlüssig, weshalb ich auf einen RA verzichtete. Jetzt, ein halbes jahr später frage ich mich aber schon ob man da nicht doch noch was hätte machen können. Nicht wegen dem Geld oder den Punkten, sondern weil so eine Art "Ungerechtigkeitsgefühl" bleibt da ich ja weiss, dass er über rot gefahren ist und so jemand einfach so damit durchkommt. Auch finde ich es arm, dass nicht wenigstens einer hinter ihm gehalten hat, sondern dass wirklich alle gleich weitergefahren sind.
 
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definitiv wäre das nicht aussichtslos gewesen. nur weil der polizeibeamte meint, dass die zeugen nichts taugen, heißt das nicht, dass es die versicherung genauso sieht geschweige denn das gericht..

wie lange ist das denn her? zivilrechtlich ist ggf. noch nichts verloren
 

TheGreatEisen

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Warum der Polizist dir sagte, die Zeugen seien hinsichtlich der beweisbedürftigen Tatsache (= Ampel war zum Zeitpunkt des Überfahrens rot") nicht ergiebig, kann ich nicht nachvollziehen. Fußgänger sind bei derartigen Unfällen an Kreuzungen nicht selten die einzigen brauchbaren Zeugen im Hinblick auf das Unfallgeschehen.

edit: Wenn ich den Fall richtig verstanden habe, haben beide Unfallbeteiligten hier einen Verstoß gegen die StVO verwirklicht. Du hast die Vorfahrt nicht beachtet, der Unfallgegner hat eine rote Ampel nicht beachtet. Dass du die Schaltung der Fußgängerampel dergestalt antizipiert hast, der Unfallgegner hätte anhalten müssen, wird dich natürlich nicht vollständig entlasten. Ich könnte mir spontan (ohne das nachgeschlagen zu haben) eine Quote von bestenfalls 50/50 oder 1/3 zu 2/3 (zu deinem Nachteil). Dass deine Versicherung ohne weiteres einen Schaden iHv 6.000,- € reguliert, wundert mich schon etwas. Im Falle einer 50/50 Regelung hättest du 1.250 € gespart und deine Versicherung hätte nur 3.000 € übernehmen müssen.
 
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PWD

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wenn du sagst, dass du einfach am ende des monats "raus" möchtest, heißt das, dass du die räume bereits nutzt aber du dich darauf berufen möchtest, dass ihr euch (insgesamt) nicht einigen konntet, und daher gar kein vertragsverhältnis besteht?

ein vertragsverhältnis besteht. zwar konntet ihr euch nicht auf einen mietvertrag in schriftform einigen, aber zumindest auf einen formlosen mietvertrag zu den bereits ausgehandelten bedingungen. die annahme dazu hast du zumindest konkludent durch zahlung und nutzung der räume erklärt. insofern gilt auch die ordentliche kündigungsfrist

Es gibt eine schriftliche Version des Mietvertrages von ihm aufesetzt die er gerne von mir unterschrieben gesehen hätte und eine schriftliche Version eines von mir aufgesetzen Mietvertrages die ich gerne von ihm unterschrieben gesehen hätte, wir können uns nicht darauf einigen und werden da auch nicht zueinander finden.

In meinem Mietvertrag steht Mietbeginn 01.10 ende 31.01 (habe ja schon einen neuen Laden) und ansonsten alles ganz normal (Standard aus em Inet der Mietvertrag), in seiner Version steht Mietbeginn 01.10 open End und ich soll mich an der kaputten Eingangstüre (die mal locker pro Vertragspartei zwischen 6 und 10.000 € kosten wird), die Türe ist übrigens Baujahr 1980 und die Firma die diese Tür gebaut hat gibt es seit 1994 nicht mehr und der möchte allen ernstes das ich mich an einer komplett neuen elektronischen Eingangstüre zur hälfte Beteiligen das sehe ich natürlich nicht ein, die Tür war übrigens schon kaputt als wir in den Laden gegangen sind :fu:

Das ich zu meinem Anwalt laufen darf davon gehe ich schon fest aus das wird wahrscheinlich so ohne weiteres nicht geklärt werden können (habe ja wie gesagt Miete statt Raumnutzung in der Überweisung für Oktober stehen) aber ihn mit seinem lächerlichen Mietvertrag davon kommen lassen möchte ich definitiv auch nicht und Lust bis ende Juni Miete zu zahlen hab ich auch net ;)
siehe hierzu § 580a BGB Absatz 2
 
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cReAtiVee

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Ich denke ich habe in der folgenden Sache rechtlich keine Handhabe, aber mal nachfragen, wollt ich trotzdem.

Ich hab im letzten Sommersemester mein Bachelor abgeschlossen, hab einen Zulassungsbescheid für meine Uni für den Master bekommen und wollte mich am 11.09.2013 einschreiben in den Master. Hatte allerdings noch nicht meine Bachelorarbeit abgegeben, sodass man mich mit dem Verweis, dass man sich noch bis zum 31.10 umschreiben könnte (wurde auch auf meinen Umschreibungsantrag draufgeschrieben) abgelehnt.
Dadurch dachte ich das ich bis dahin Zeit habe, meine Arbeit abzugeben und mich umzuschreiben.

Hab dann am 15.10 meine Arbeit zusammen mit der 4,0 Bescheinigung abgegeben. Dann wollte ich mich umschreiben und die sagen mir "Sorry wir können dich nicht umschreiben, du hast dein Bachelorstudium nicht im Sommersemester 2013, sondern dieses Wintersemester abgeschlossen".

Ich hätte anscheinend bis zum 30.09 abgeben müssen. Klar ist das auch meine Schuld, aber wenn die mir sagen, dass ich bis zum 31.10 umschreiben KANN, geh ich davon auch aus das ich das darf...

Nun war ich schon beim Prüfungsamt, Prüfungsausschuss und bei der Studienberatung, die mir eigentlich alle helfen wollen, aber das Studierendensekretariat stellt sich quer. Nun will ich dann halt dieses Semester im Bachelor weiter machen und einfach Mastermodule "vorziehen".

Leider sagt mein Bafög-Amt "Sorry kriegst keine Förderung mehr, wenn du nicht in den Master eingeschrieben bist".

Habe ein Schreiben vom Prüfungsausschuss/Studienberatung bekommen, dass mir attestiert, dass ich ganz normal Master eigentlich schon studiere. Aber das hat dem Bafög Amt nicht gereicht.

Any idea?
 

Teegetraenk

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Vielleicht nochmal mit der entsprechenden Dame beim Studierendensekretariat reden. Ich weiß, dass das ganz spezielle Drachen sind, die wenig mehr lieben als Studenten Knüppel zwischen die Beine zu werfen aber probiers trotzdem nochmal - persönlich, geduldig und höflich mit den Konsequenzen, die es für dich hat. Es gibt auch die Möglichkeit zum Chef des Studierendensekretariats zu gehen. Einer Freundin von mir wollte die Tippse keine Härtefallbescheinigung trotz ärztlichem Attest ausstellen, ihr Freund hat sie dann zwar zugegeben etwas dreist aber direkt ins Zimmer des Chefs gezerrt a la "wir wollen es wenigstens probiert haben" und tada, nach 5 Minuten hatte sie ihre Bescheinigung.

Grundsätzlich, wenn es um universitäre Dinge geht, immer alles doppelt prüfen am besten schriftlich, sich NIE auf mündliche Aussagen verlassen. Hab da auch Lehrgeld gezahlt.
 
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Warum der Polizist dir sagte, die Zeugen seien hinsichtlich der beweisbedürftigen Tatsache (= Ampel war zum Zeitpunkt des Überfahrens rot") nicht ergiebig, kann ich nicht nachvollziehen. Fußgänger sind bei derartigen Unfällen an Kreuzungen nicht selten die einzigen brauchbaren Zeugen im Hinblick auf das Unfallgeschehen.

Der Typ (der über rot gefahren ist) hatte die scheinbar belabert, sodass mir dann im Gespräch mit dem Polizisten mitgeteilt wurde, die Zeugin "könne nicht zu 100% Sicherheit sagen, dass es nicht doch vielleicht auch noch gelb gewesen wäre". :thumb: Zudem hätte er ja auch noch gehupt (ca. 5 meter vor dem Aufprall) was die Zeugen bestätigen. Ich hab dann die Zeugin hinterher gefragt warum sie denn ihre Meinung gewechselt habe, da hat sie genatwortet sie hätte keinen Bock auf "Stress" gehabt und außerdem sei es ja auch nicht ihr Unfall gewesen :deliver:

edit: Wenn ich den Fall richtig verstanden habe, haben beide Unfallbeteiligten hier einen Verstoß gegen die StVO verwirklicht. Du hast die Vorfahrt nicht beachtet, der Unfallgegner hat eine rote Ampel nicht beachtet. Dass du dir Schaltung der Fußgängerampel antizipierst, der Unfallgegner hätte anhalten müssen, wird dich natürlich nicht vollständig entlasten.

Das stimmt natürlich. Ich ging davon aus, dass wenn die Ampel rot schaltet, die Autos halten und ich somit auf die Kreuzung fahren kann. Mein Fehler war es, dass ich nicht nochmal vollständig "geprüft" habe, ob da nicht eben doch noch jemand kommt (und somit über rot fährt). Ist denke ich ähnlich wenn Leute einfach zufahren, weil jemand blinkt und sie dann automatisch auch davon ausgehen, dass sie zufahren können (was ja auch in der Praxis durchaus zutrifft).

Ich könnte mir spontan (ohne das nachgeschlagen zu haben) eine Quote von bestenfalls 50/50 oder 1/3 zu 2/3 (zu deinem Nachteil). Dass deine Versicherung ohne weiteres einen Schaden iHv 6.000,- € reguliert, wundert mich schon etwas. Im Falle einer 50/50 Regelung hättest du 1.250 € gespart und deine Versicherung hätte nur 3.000 € übernehmen müssen.

Meiner Versicherung hab ich den Fall geschildert, sonderlich interessiert war der Sachbearbeiter aber nicht. Er hat nur bei der Nennung des Namens des Unfallgegners gesagt "oh je, wieder so einer" Ka was das sollte :deliver: Ich hab dann noch ne Woche später ein Schreiben bekommen, indem ich "aufmalen" sollte wie es genau zum Unfall kam. Danach kam dann nach 4 Wochen ein Schreiben indem mir mitgeteilt wurde, dass "ihre Versicherung hat gerne Ihren Schaden übernommen. Können wir sonst noch etwas für Sie tun?"



Das beste war ja noch als die Polizei dann weg war kam der Typ noch zu mir und wollte "besprechen" wie wir es jetzt mit seinem Ersatzauto machen wollen, weil er sein Auto für die Arbeit benötigt. Ich hab ihn dann gefragt ob er für seine dreiste Lüge jetzt wirklich noch die Frechheit besitzt solche Forderungen zu stellen und er von mir keinen Cent sieht und falls er das wirklich ernst meint ich wenn nötig durch alle Instanzen gehe (insta Behauptung). Zuhause dann erstmal nachgelesen, dass die Forderung bei sowas wirklich berechtigt ist :rofl2: Aber darauf anlegen wollte er es wohl dann doch nicht. Die Forderung kam dann nie mehr was letzten Endes dann auch dazu führte, dass ich mit dem Thema auch nichts mehr zu tun haben wollte, da ich zu der Zeit unter beruflichen Stress stand und ich mich nicht nocht in meiner Freizeit darüber aufregen wollte.
 

TheGreatEisen

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Okay. Vermutlich ist deine Versicherung davon ausgegangen, dass der Nachweis, die Ampel sei bei Überfahren rot gewesen, aufgrund der Beweislage ohnehin nicht gelingen würde. Dazu hätte man einen glaubwürdigen Zeugen benötigt. Und selbst wenn die Beweisführung gelungen wäre, hätte man den Standpunkt vertreten können, dass der deutlich schwerere Verstoß gegen die StVO bei dir lag. Nach dem Motto: "Völlig gleichgültig, ob der über grün gelb oder rot fährt, darfst du eben nur dann in die Kreuzung einfahren, wenn sie auch frei ist". Kann sein, dass die Versicherungen in solchen Fällen gleich die Waffen strecken.

Und ja, der Typ hätte einen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug für eine angemessene Zeit gehabt. Dazu kommen Gutachterkosten, Rechtsverfolgungskosten, Ausgleich des merkantilen Minderwerts usw. usf. War also gut, dass du ihn eingeschüchtert hast :D
 
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das was deine versicherung macht ist die eine sache. du musst deine ansprüche natürlich auch bei der gegnerischen versicherung geltend machen. und die war der gleichen auffassung? dann muss es sich ja ziemlich eindeutig abgespielt haben, dass du 100% schuld von zwei versicherungen attestiert bekommst
 
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Gab doch vor kurzem noch das neue Gesetz, dass Erstverstöße max 100€ kosten dürfen
 

GeckoVOD

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Tag allerseits, mir ist jetzt auch zum ersten Mal ein Richterlicher Bescheid wegen Filesharings ins Haus geflattert :(. Traurigerweise handelt es sich um einen französischen Film, der auch noch schlecht war. Was eine Verschwendung.

Es handelt sich nicht um eine E-Mail, sondern um eine SCrheiben der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf - Frommer. Für eine außergerichtliche Einigung soll ich 815 Euro berappen und eine Unterlassungserklärung einsenden und das bis zum 4.11! Es liegen bei: Angebot zum Aschluss eines Unterlassungsvertrages
Ermittlungsdatensatz (Also der Nachweis, dass mein Anschluss zum Download des Films verwendet wurde)
Gerichtlicher Gestattungsbeschluss (Das macht mir halt Sorgen)
Und nen Überweisungsformular.

Sieht für mich auf den ersten Blick äußerst kritisch aus. Gibt es da noch ne Möglichkeit, das anzufechten oder sollte ich besser schnellstmöglich bezahlen? Da ich den Film tatsächlich gedownloadet habe, würde ich es eher nich auf einen Gerichtsprozess ankommen lassen wollen.

Über paar Tipps wäre ich dankbar.

Anwalt und die UE schreiben lassen. Alternative: Internet suchen und UE selber schreiben. Liegt bei dir. Ansonsten gibt es dutzende Threads dazu. Plus das, was Btha sagt.
 
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hey, folgende, rein hypothetische sachlage:

ne freundin wohnt in ner mietwohnung, das haus hat ~50 stück, um das haus herum ist ne riesige wiese, diese ist am bürgersteig umzäunt. und die hausverwaltung hat an den zaun ein schild ala "ballspielen auf dem rasen verboten" angebracht, jetzt die frage, müsste man sich daran halten? erscheint mir vollkommen willkürlich

ich wüsste grade nicht, ob die gartennutzung explizit im mietvertrag erlaubt wäre oder nicht, aber evtl wüsste ja jemand auf beide fälle ne antwort :)
 
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Wenn die Eigentümergemeinschaft entsprechendes beschlossen hat wird man da wenig machen können. Warum auch? Es gehört zum Gemeinschaftseigentum, wäre ja noch schöner wenn plötzlich ein Mieter an fremden Eigentum mitbestimmen würde ^^. Weiss auch nicht was du unter Gartennutzung verstehst, als Mieter dürftest du nichtmal einen Apfel von nem Apfelbaum verspeisen, selbst wenn dieser in "deinem" Garten stehen würde ^^
 

Sesselpuper

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neue frage : meine mutter wurde angefahren, meine schwester möchte den fahrer nun auf schadenersatz verklagen, wie läuft sowas? einfach zur polizei gehen und anzeige erstatten und sie tritt dann als nebenklägerin auf?

ich frage weil ich gerade zeit habe zu fragen und bw sonst immer alles weiß :/
 

Gelöscht

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äh, bei sowas ruft man am besten sofort die polizei. im nachhinein immer ein ziemlicher fick mit zeugen suchen. da wird dir ein anwalt bei einer erstberatung mehr dazu sagen können, insbesondere über die aussichten einen entstandenen schaden tatsächlich nachvollziehbar darstellen zu können.
 

TheGreatEisen

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1. Sofort zum Arzt und etwaige Verletzungen dokumentieren
2. erstmal 1.
 

Sesselpuper

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1.) liegt sie im krankenhaus
2.) habe ich gerade mit dem ermittlungsbeamten gesprochen, der verursacher ist schon identifiziert, und laut dem bamten ist der fahrer der schuldige
 

Gelöscht

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dann wirds ja wahrscheinlich ein strafrechtliches verfahren geben. erstmal wie eisen schon sagte, alles gut dokumentieren, ärztliches gutachten, anwalt aufsuchen. im zweiten schritt zivilverfahren anstrengen (schmerzensgeld, schadensersatz, etc. etc.)
 

TheGreatEisen

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Schmerzensgeld kann auch über ein Strafverfahren zugesprochen werden. IdR wird aber auch ein Zivilverfahren angestrengt. Vermutlich wird der RA empfehlen, das Strafverfahren abzuwarten. Das hat große Vorteile für die Beweislage. Das zuständige Zivilgericht fordert dann die Akte zum Strafverfahren an. Meistens geht es dann ziemlich schnell, was die Durchsetzung (weiterer) Schadenspositionen angeht.

edit: Ersatzfähige Schadenspositionen im Zivilverfahren sind:

- Heilbehandlungskosten
- angemessenes Schmerzensgeld (dazu müsste man aber mehr über die erlittenen Verletzungen wissen. Allerdings wird in Deutschland nur sehr restriktiv Schmerzensgeld zugebilligt. Meiner Meinung nach führt das teilweise zu lächerlich niedrigen Summen für schwerwiegende und oftmals bleibende Schäden.)
- Schadensersatz für beschädigte Gegenstände (Kleidung, Handy usw.)

Noch was: Nahaufnahmen der Verletzungen können sich durchaus positiv auf die Höhe des Schmerzensgeldes auswirken. Ist aber nicht zwingend, viele Richter blättern stur den Schmerzensgeldkatalog durch und machen sich kaum eigene Gedanken über die Angemesseheit im Einzelfall (ist nur mein Eindruck)
 
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Sesselpuper

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ok, danke euch beiden soweit.

die krankenakte könnte länger werden, offene schädelfraktur, joch- sowie schlüsselbeinbruch.

zuerst war ich ja gegen die klage, aber als ich den befund gehört habe....

sie geht bei grün über die ampel und der linksabbieger(!!) an einer übersichtlichen kreuzung will sie nicht gesehen haben.
 

GeckoVOD

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ok, danke euch beiden soweit.

die krankenakte könnte länger werden, offene schädelfraktur, joch- sowie schlüsselbeinbruch.

zuerst war ich ja gegen die klage, aber als ich den befund gehört habe....

sie geht bei grün über die ampel und der linksabbieger(!!) an einer übersichtlichen kreuzung will sie nicht gesehen haben.

Herb, gute Besserung 8[
Trotzdem, irgendwo ist das auch eine meiner Ängste einen Passanten/Fahrradfahrer beim Linksabbiegen umzumähen, weil der in nem blöden Winkel hinter der A-Säule steht. Hat er sich wenigstens normal danach verhalten oder die Schuld abgeschoben?
 

Sesselpuper

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also er hat sich insofern normal verhalten das er ihr keine schuld gab.

aber das nicht gesehen ist bei der kreuzung wirklich nicht vorstellbar. da ist auch nichts mit a-säule, wenn er da abbiegt muss er sie entgegen kommen sehen, das geht gar nicht anders

und plötzlich losrennen geht auch nicht mit 80 jahren
 

Gelöscht

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naja, du wirst ihm ja jetzt kaum vorsatz unterstellen? außer deine mama heisst wallace und dreht krumme dinger.

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Wenn sich ein Geschaftsführer bzw. eine Geschäftsführerin in eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter verliebt, aber nicht "mehr" von ihr will (z.B. weil er/sie Familie hat) und eigentlich nur über die Person hinwegkommen will, was nicht geht, wenn er jeden Tag mit ihr/ihm zusammenarbeiten muss. Darf er dieser Person dann kündigen? Begründung wäre z.B., dass eine Zusammenarbeit unter diesen Umständen umzumutbar ist.
 
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diese argumentation :rofl2: danach müsste der geschäftsführer kündigen, aber dem normalen mitarbeiter kündigen? um himmels willen :top2:
 
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