Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

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Es sind ja keine richtigen Überstunden eigentlich, denn es steht ja explizit im Vertrag drin, dass meine Arbeitszeit in den Semesterferien bis zu 40 Stunden sind.
 

Teegetraenk

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Als Student darf man doch höchstens 20 h/Woche arbeiten, bzw. bis zu drei Monate im Jahr bis 40h. Eine Regelung, die dir per se 40h/Woche in den Ferien aufhalst wäre mir unbekannt. Letztlich muss man auch als Student in den Ferien oft viel studieren..
 

Teegetraenk

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Soviel ich weiß, auch wenn ich grade nicht nachschlagen kann, sind das ges. Bestimmungen zum Schutz der Studenten und mein Arbeitgeber (eine Anstalt des Öff. Rechts) nimmt das sehr genau.
 
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Dies ist der Fall, wenn der Student als ordentlich Studierender einzustufen ist. Ein ordentliches Studium liegt vor, wenn ein Student während der Vorlesungszeit unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts an nicht mehr als 20 Stunden in der Woche beschäftigt ist. Wird diese Beschäftigung lediglich in der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) auf mehr als 20 Stunden ausgeweitet, so ist sie unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts auch in dieser Zeit versicherungsfrei. Darüber hinaus haben Studenten auch die Möglichkeit, eine auf bis zu zwei Monate oder 50 Arbeitstage befristete Beschäftigung während der Vorlesungszeit versicherungsfrei in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung auszuüben. In der Pflegeversicherung besteht dann ebenfalls keine Versicherungspflicht, da diese der Krankenversicherung folgt.

Studenten, die neben ihrem Studium eine Beschäftigung oder mehrere Beschäftigungen ausüben und hierfür insgesamt mehr als 20 Wochenstunden aufwenden, gehören ihrem Erscheinungsbild nach zu den Arbeitnehmern. Die besonderen Vergünstigungen für beschäftigte Studenten finden somit keine Anwendung, vielmehr gelten die gleichen Regelungen wie für andere Arbeitnehmer. In diesen Fällen kann sich somit Versicherungsfreiheit in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung zwar nicht aufgrund des Werkstudentenprivilegs, aber aufgrund der Minijob-Regelungen (450-Euro-Minijob oder kurzfristiger Minijob) ergeben. Ebenso ergibt sich keine Versicherungspflicht in der Pflegeversicherung.

Übt ein Student im Laufe eines Jahres (nicht Kalenderjahres) mehrmals eine befristete Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden aus oder ist er im Rahmen einer durchgehenden Beschäftigung (mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden) befristet mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden beschäftigt, ist zu prüfen, ob er seinem Erscheinungsbild nach noch als ordentlich Studierender anzusehen ist oder bereits zum Kreis der Beschäftigten gehört. Zum Kreis der Beschäftigten ist in diesen Fällen auszugehen, wenn ein Student im Laufe eines Jahres mehr als 26 Wochen (182 Kalendertage) beschäftigt ist.

Gesetzgeber geht halt davon aus das man als ordnungsgemäss studierender Mensch nicht noch mehr als 20h/Woche nebenher arbeiten kann ohne das das Studium erheblich leidet.
 
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Woraus leitest du denn dann einen höheren Urlaubsanspruch ab?
Wenn ich zB das ganze Jahr 2 Tage/Woche arbeite krieg ich halt 2/5 von 27 Urlaubstagen...da ich aber bisher im Schnitt 2,8 Tage/Woche gearbeitet hab, würde das auch meinen Anspruch erhöhen.

Eine Regelung, die dir per se 40h/Woche in den Ferien aufhalst wäre mir unbekannt.
Die 40h sind natürlich kleine Pflicht...das geht sowohl danach wieviel Arbeit da ist als auch wer will ;)

bzgl dürfen hat xfreeder ja schon zitiert ^^


Ansonsten hat sich die Frage relativiert...denn mein Abteilungsleiter hat mir da heute mal ein wenig zu erklärt. Bei uns wird das alles etwas komisch gerechnet, man kriegt keine weiteren Urlaubstage, sondern mehr pro Urlaubstag ausbezahlt, beim Urlaub nehmen...zumindest theoretisch. Denn wenn ich eine Woche Urlaub nehme, kriege ich die durchschnittliche Stundenzahl der letzten 13 Wochen. D.h. zwar auch, dass ich quasi relativ kurz nach dem ich viel extra gearbeitet habe Urlaub nehmen "muss", um davon zu profitieren, aber dann krieg würd ich zB für 1 Woche Urlaub (in der ich normalerweise 16h gearbeitet hätte) vielleicht 20h bezahlt kriegen.

Die Mühe gegen dieses beknackte System an sich zu klagen, werd ich mir dann wohl nicht machen :deliver: Von daher rechne ich mir nur jetzt aus, wann ich am meisten von meinen Urlaubstagen habe ^^
 

Seingalt

Guest
Bei uns arbeiten alle in Gleitzeit und solche Probleme gibt es nicht. Wir halten die geleisteten Arbeitsstunden auf einem Stundenkonto fest. Plusstunden kann man als Gleittage abbummeln.
Davon getrennt ist der bezahlte Urlaub und der wird ebenfalls stundenweise berechnet.
Der Nachteil ist natürlich, dass man penibel über seine Arbeitszeit buchführen muss. Mir gefällts trotzdem besser als die woanders übliche Ausbeuterei.
 
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Nicht direkt ne rechtliche Frage, aber passt hier wohl trotzdem rein:

Ich möchte meine ~10 Aktenordner reduzieren/halbieren und müsste dazu wissen, was ich an Originalen lange (bzw. sehr lange) aufbewahren muss. Würde sonst alles >3 Jahre digitalisieren und die Originale entsorgen.
 
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kann mir jemand weiterhelfen?
ich habe einen gutschein im dreistelligen bereich für ein essen in einem schicken restaurant. bei der reservierung habe ich den gutschein erwähnt und mir wurde gesagt, dass der inhaber zuletzt verstorben sei, sie keine rechtlichen nachfolger seien und dass sie somit den gutschein nicht annehmen.
das restaurant besitzt weiterhin den gleichen namen und das gleiche menü, ist aber an einem anderen standort.

können die das so machen?
 
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Ein gutschein vergleichbar mit Warengutscheinen bei Mediamarkt, Saturn, wie sie nicht alle heissen? Also, jemand hat Geld für diesen Gutschein bezahlt, damit du im entsprechenden Gegenwert essen gehen kannst? Wenn ja, wie alt ist der Gutschein? Einfach nur, um mal n paar Fakten zu kennen, bzw, dass sie im Raum stehen.
 
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genau. war ein geschenk an mich.
der gutschein ist maximal 1.5 jahre alt und gültig bis zum 21.12.12. als ich den gutschein einlösen wollte, war das lokal für mehrere wochen/monate geschlossen; vermute wegen inhaberwechsel.
falls es noch relevant sein sollte: sowohl unter dem alten inhaber als auch jetzt ist das ganze unter einer GmbH angemeldet
 

TheGreatEisen

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Deine Frage lässt sich nicht ohne weiteres beantworten. Mehrere Fragen stehen im Raum:

1. Ist der Leistungsanspruch verjährt? Das ist möglich, aber nicht zwingend.

Falls keine Verjährung eingetreten sein sollte:

2. Wer ist Anspruchsgegner? Womöglich die neuen GmbH als Rechtsnachfolger, aber auch das ist nicht zwingend. Dir könnte auch ein Auszahlungsanspruch gegen den Aussteller des Gutscheins zustehen.
 
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der gutschein ist maximal 1.5 jahre alt und gültig bis zum 21.12.12.

Bin mir nicht 100% ig sicher, aber gab es nicht ein Urteil, dass solche Gutscheine sehr viel länger gültig sein müssen? Hab natürlich keine Ahnung, ob das auf das Gastro-Gewerbe anwendbar ist.
 
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Bin mir nicht 100% ig sicher, aber gab es nicht ein Urteil, dass solche Gutscheine sehr viel länger gültig sein müssen? Hab natürlich keine Ahnung, ob das auf das Gastro-Gewerbe anwendbar ist.

davon hab ich auch gehört, afaik dürfen die wenn, dann erst nach seeeeehr langer zeit verfallen.

einlösbar dürfte der gutschein wohl nur sein, wenn es immer noch "das gleiche" restaurant ist, sprich, es noch der gleiche eintrag im handelsregister o. ä. ist
 
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Typo oder wirklich nur bis Ende letzten Jahres gültig? ;)
kein typo

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1. Ist der Leistungsanspruch verjährt? Das ist möglich, aber nicht zwingend.

Falls keine Verjährung eingetreten sein sollte:

2. Wer ist Anspruchsgegner? Womöglich die neuen GmbH als Rechtsnachfolger, aber auch das ist nicht zwingend. Dir könnte auch ein Auszahlungsanspruch gegen den Aussteller des Gutscheins zustehen.
zu 1. müsste der gutschein nicht so oder so 3 jahre gültig sein?
zu 2. der alte inhaber ist verstorben. die aktuelle GmbH steht unter anderem eintrag im handelsregister.

auch danke für die übrigen antworten
 

TheGreatEisen

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Ich hätte auch mal eine Frage zur "14-Tage-Regelung" bei Internetkäufen: wenn ich die Ware innerhalb von zwei Wochen umtausche, habe ich dann wieder 14 Tage Rückgaberecht ab Eintreffen der getauschten Ware?
 

TheGreatEisen

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Angenommen du hättest den Kaufgegenstand zurückgegeben und den Kaufpreis zurück erhalten, um anschließend ein anderes Produkt zu kaufen. Dann wäre die Sache eindeutig. Es kann mMn auch nichts anderes gelten, wenn man das Produkt direkt umtauscht. Auch hier sollte der Verbraucherschutz über die Fernabsatzverträge greifen. Natürlich steht dir das Widerrufs- und Rückgaberecht auch in dem von dir genannten Fall zu.
 
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Ich wüsste ja gerne mal, wie das Arbeitsrecht das sieht bzgl Arbeitsbeginn und -ende an einem üblichen Computerarbeitzplatz.

Zum Beginn würden mir halt potentiell 3 Szenarien einfallen
1) Zeitpunkt zu dem ich das Bürogebäude betrete
2) Zeitpunkt zu dem ich an meinem Platz bin und den Rechner anmache
3) Zeitpunkt an dem der Rechner komplett hochgefahren ist und ich tatsächlich anfangen kann zu arbeiten.

Während ich 1 für eher unwahrscheinlich halte, würde für 2 in meinen Augen halt sprechen, dass ein Arbeitnehmer ja nichts dafür kann, wenn der Arbeitgeber einem da Krüppelkisten hinstellt und ein nicht so tolles Netzwerk hat und daher von 2 bis 3 knapp 10 Minuten vergehen.

Beim Arbeitsende würde mich halt interessieren, ob sowas wie das Ausfüllen eines Excel-Sheets plus ausdrucken, Teamleiter hinlegen und mailen, offiziell nach der Arbeitszeit erledigt werden müsste oder ob sowas zur Arbeitszeit dazu gehört.
 
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Zum Beginn würden mir halt potentiell 3 Szenarien einfallen
1) Zeitpunkt zu dem ich das Bürogebäude betrete
2) Zeitpunkt zu dem ich an meinem Platz bin und den Rechner anmache
3) Zeitpunkt an dem der Rechner komplett hochgefahren ist und ich tatsächlich anfangen kann zu arbeiten.
Die Arbeitszeit beginnt ab dem Moment, in dem der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz ist und entweder Arbeitsleistungen erbringt oder sich dazu zumindest bereithält. Zu Arbeitsleistungen gehören auch Vor- und Nacharbeiten, die für die eigentliche Arbeitsleistung erforderlich sind.

Also ist 2) die richtige Antwort. Während der Arbeitnehmer zuvor noch nicht am Arbeitsplatz ist, erbringt er ab diesem Zeitpunkt zumindest Vorarbeiten, nämlich das Hochfahren der Arbeitsgeräte. Das ist bereits eine Arbeitsleistung. Wenn der Arbeitgeber diese Zeit sparen will, kann er den Computer ja gerne automatisch hochfahren lassen.

Beim Arbeitsende würde mich halt interessieren, ob sowas wie das Ausfüllen eines Excel-Sheets plus ausdrucken, Teamleiter hinlegen und mailen, offiziell nach der Arbeitszeit erledigt werden müsste oder ob sowas zur Arbeitszeit dazu gehört.
Das gehört natürlich auch zur Arbeitszeit, da währenddessen Arbeitsleistungen erbracht werden. Wieso sollte man das nach der Arbeitszeit machen müssen/sollen?
 

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Mir ist mein schönes "Attack of the 50 Foot Woman" Bild im Bilderrahmen aus der Hand gerutscht und hat ne schöne Delle im Laminat hinterlassen. :o Kann ich das über ne Versicherung (Haftpflicht, Hausrat) von mir laufen lassen?
 

Benrath

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Ja Haftpflicht übernimmt Schaden von dir an dir selbst -_-
 
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Bei sowas bittet man nen Freund mit Haftpflich etwas auf genau dei Stelle fallen zu lassen- unabsichtlich natürlich....
 

Benrath

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Dann schau dir mal an wie das so mit Mietsachen aussieht. Protipp immer noch nein.

Propbs fürs Aufpassen auf Details, dumheit der Frage immer noch gegeben.
 
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Bei meinem Galaxy Nexus is letzte Woche der USB Stecker draufgegangen. Habs eingeschickt, da ich noch Garantie drauf hab.
Die Typen dort haben dann einen Wasserschaden angeblich festgestellt obwohl das Handy nie in der Nähe vom Wasser war.

Unrepariert haben sie es nun zurückgeschickt, und verrechnen 60 € aka eine Arbeitsstunde für mal eben kurz rein schauen.

What do? Weigere mich natürlich erst mal zu zahlen, da ich keinem Geld schenken will.
Vorallem da der Tausch ca 10 Minuten dauert und ich auch hätte selber machen können, es nur nicht wollte da eben noch Garantie.

d3viewingfilesifo6.jpg



Man muss, dazu sagen, dass ich es öfters zum Sport mit habe und auch in Se Asien unterwegs war damit wo es eben nun mal eine 80+% Luftfeuchtigkeit gibt.

What do?
 

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Dann schau dir mal an wie das so mit Mietsachen aussieht. Protipp immer noch nein.

Meh. :(
Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer tatsächlich besitzt aufgrund etwa von Miete, Leihe, Leasing, Pacht, verbotener Eigenmacht oder die er aufgrund vertraglicher Vereinbarung verwahrt (hier sei bemerkt, dass Mietobjekte eine Ausnahme darstellen; Mietsachschäden sind bei den meisten Anbietern zumindest bis zu vertraglich festgelegten Grenzen innerhalb der Versicherungssumme mitversichert, manchmal sogar bis zur kompletten Höhe der Versicherungssumme. Ausgenommen hiervon wiederum sind oftmals Schäden an der Objektverglasung und Elektroinstallation, die separat versichert werden sollten.)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Haftpflichtversicherung#Ausschl.C3.BCsse
 

Benrath

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Hm wenn ich noch mal unvoreingenommen darüber nachdenke ist der Grund für private Haftpflicht sogar der mögliche Schaden wenn z.B. die Waschmaschine überläuft und das ganze Haus voll läuft. Daher könnte es sogar sein, dass deine Haftpflicht für solche Schäden aufkommt. Daher mea culpa sry :)

Gefühlt glaub ich immer noch Nein, aber eventuell gibts es eine kompetente Antwort dazu...
 
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du hast es bei samsung deutschland eingeschickt? für gewährleistung ist dein händler dein ansprechpartner. überprüfungskosten sind rechtswidrig.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/ueberpruefungskosten-sind-rechtswidrig-21093.html

Nope war hier in AUT. Habs dem Händler gebracht und der hat es eingeschickt. Die Firma scheint hier in Ö der Hauptvertragspartner für Hänyreparatur zu sein.

Jedoch ist sie laut mehreren Seiten im Netz schon wegen ähnlichen Sachen negativ aufgefallen.

Mal abgesehen davon, dass da auf dem Beweisfoto kein Indikator ist der rot angelaufen ist.
Habe auch gerade mit Samsung AUT telefoniert und die meinten ich solle ihnen den Bericht von der Firma schicken und auch das Foto und die sehen sich das mal an.

Den Bericht habe ich nicht, da ich ihn heute in der Früh vom Händler anfordern hab lassen und er komischerweise nicht fertig ist.
Bin mal gespannt wie die das im Nachhinein fertigstellen wollen, wenn das Handy hier in Graz liegt und die in Wien sind.
 
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z.B. die Waschmaschine überläuft und das ganze Haus voll läuft. Daher könnte es sogar sein, dass deine Haftpflicht für solche Schäden aufkommt.

Für Wasserschäden im Haus/Wohnung ist immer die Hausratversicherung zuständig.
 

PWD

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Wenn ich mich mit meinem Vermieter (Gewerblich) nicht auf einen Schriftlichen Mietvertrag einigen konnte (dies aber geplant war) ich die Miete für diesen Monat aber schon bezahlt habe, als Miete in der Überweisung deklariert tritt dann automatisch § 580a BGB Absatz 2 in Kraft?
Oder kann ich zu ihm einfach sagen LMAA ich gehe ende des Monats raus wir konnten uns nicht auf einen schriftlichen Mietvertrag einigen wie es aber geplant war.
 
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