Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

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Ja, ich frag mich nur was man als Geschäftsführer(in) machen kann, wenn einem das seelisch fertig macht. Man kann der Person nicht kündigen und wenn man ihr ehrlich die Lage erklärt, ist das Risiko extrem hoch, ausgenutzt zu werden. Selbst die Firma verlassen und Geschäftsführung an wen anderen übergeben?
 

Gelöschtes Mitglied 160054

Guest
Hi, bräuchte mal eine Antwort zu ner Mietrechtsfrage:

Eine Freundin von mir wohnt seit ca. nem halben Jahr in einer neuen Wohnung. Sie ist dort Untermieter von nem anderen Typen (welcher sich als ein wenig dum in jeder Hinsicht herausgestellt hat).
Dieser zieht nun aus (gab viel Streit in der 3er WG) und wohnt dort schon recht lang (mir wurden 5 Jahre genannt kA ob das genau stimmt, aber schon länger).
Nun verlangt der Vermieter, dass renoviert wird beim Auszug des Hauptmieters. Da die beiden anderen Bewohner noch nicht so lange dort wohnen und besagter Hauptmieter in der Zeit in der er dort gewohnt niemals renoviert hat sehen es die beiden nicht ein wieso sie beim renovieren z.B. der Küche mithelfen sollen.
Ist rechtlich nur der Hauptmieter zu belangen? Oder wie steht man da als Untermieter da?
 
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Zu der Mieter/Untermieter Situation hab ich ka, ABER: Generell kann der Vermieter nicht einfach eine Renovierung verlangen. Viele Vermieter machen auch irgendwelche Klauseln oder Zusatzklauseln in ihre Mietverträge rein um ihre Verpflichtungen wie zB Streichen oder Tapezieren abzuwälzen, dies ist aber unirksam. Der BGH hat die sogenannten Endrenovierungsklauseln gekippt, die den Mieter beim Auszug zu einer Renovierung verpflichten, unabhängig von der Dauer des Mietvertrages und dem Zustand der Wohnung. Auch die Klausel „Bei Auszug ist die Wohnung fachgerecht renoviert zurückzugeben“ ist unwirksam.
 

TheGreatEisen

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Das Zauberwort hinsichtlich der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen (auf der Grundlage von AGB) lautet: Starre Fristen = unzulässig / Weiche Fristen = zulässig

Grundsätzlich gilt für das Verhältnis Vermieter <=> Untermieter das allgemeine Mietrecht. Auch hier kommt es also auf den Inhalt des geschlossenen Mietvertrags an.

Die Pflicht zur Renovierung hängt sinngemäß auch am Anteil der selbst verursachten Abnutzung. Ich habe das jetzt nicht nachgeschlagen, würde aber davon ausgehen, dass deine Freundin bei einer Mietdauer von 6 Monaten (im Verhältnis zu den 5 Jahren Mietzeit des Hauptmieters) noch keinerlei Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen treffen kann.
 
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kurze hypothetische frage zum mietrecht, kein realer fall:

mal angenommen, ich hätte den mietvertrag für eine wohnung unterschrieben, diese aufgrund von zeitdruck (andere leute wäre ebenfalls zur unterschrift bereit) nur einmal möbliert (vormieter noch drin) begutachten können, und würde sie nach unterschrift des mietvertrages in leerem zustand sehen können und mängel festellen, wie sähe das dann aus?
kurz zu den mängeln: große lücken im laminat, vorher nicht sichtbar weil teppiche/bett drauf standen
seltsame flecken in den ecken des wohnzimmers, wohnung wurde abends besichtigt (kein anderer termin möglich) und das licht war dafür nicht ausreichend, flecken könnten feuchtigkeit und/oder schimmel sein

müsste der vermieter hier nachbessern? er hätte ja von der kaution des vormieters entsprechende beträge einbehalten können, um solche sachen zu regeln. des weiteren stünde in meinem mietvertrag, dass alle 3 bzw 5 jahre zu streichen sei, die wohnung sieht aber in keinster weise danach aus, als wäre sie in den letzten 8+ jahren gestrichen worden.
wäre das nicht auch sache des vermieters? oder könnte er sich bei solchen sachen einfach die kaution vom vormieter einbehalten, sich praktisch dran bereichern und den neuen mietern dann zumuten, in der wohnung so zu wohnen und ggf. diese mängel selber zu beheben, wenns ihnen nicht passt?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
müsste der vermieter hier nachbessern?

mE ja. die pflicht des vermieters erschöpft sich nicht nur darin die wohnung im mangelfreien zustand zu übergeben, sondern auch zu erhalten.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536.html

die frage ist aber, ob es sich um solche mängel handelt, die den vertragsgemäßen gebrauch (wohnraum in deinem fall) beeinträchtigen. da gibt es viel einzelfallrechtsprechung, über die ich keine übersicht habe.

zu beachten ist ferner: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536b.html

"Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält."

da du die mängel nicht kanntest ist nur fraglich, ob du dich grob fahrlässig verhalten hast. so wie du das schilderst (kein anderer besichtigungstermin möglich) sehe ich aber keine grobe fahrlässigkeit gegeben
 
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kk, danke für die ausführliche info :) wie werden "mängel" denn definiert? :ugly:
 

TheGreatEisen

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Ein Mangel ist jede Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit (in negativer Weise).

Grundsätzlich hast du die Wohnung in dem Zustand angemietet, in dem sie sich bei Vertragsschluss befand. Wenn du mit dem Vermieter keine Abreden über etwaige Instandhaltungsarbeiten getroffen hast, sehe ich wenig Spielraum für eine Inanspruchnahme des Vermieters, zumindest was "optische Mängel" betrifft.

Etwas andere gilt aber, soweit es sich bei den Flecken um Schimmel handelt. Das ist ein klassischer Mangel und auch eine Abweichung der Ist- von der Sollbeschaffenheit. Da du noch nicht lange in der Wohnung lebst, wäre der zu erwartende Einwand des Vermieters, der Mangel sei auf unzureichende Lüftung zurückzuführen, ohne Bedeutung.

Zu deinem Mietvertrag: Schreibe einfach die komplette Klausel ab und poste sie hier, ich kann dir innerhalb von 2 Minuten sagen, ob sie unwirksam ist oder nicht. Die genannten Fristen (3 bzw. 5 Jahre) lassen mich da aufhorchen.


Btw: Das ist keine Rechtsberatung, wir reden ja über einen fiktiven Fall.
 
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§6 Zustand der Mieträume
Der Vermieter gewährt dem Mieter den Gebrauch der Mietsache in dem Zustand bei Übergabe. Dieser
Zustand ist dem Vermieter bei Übergabe der Mietsache bekannt und wird in einem Protokoll
festgehalten, welches wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages ist. (s. Anlage 3)
Zu Beginn des Mietverhältnisses bekannte Mängel an der Mietsache werden vom Mieter als
vertragsgemäß anerkannt. Eine verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche
Mängel wird ausgeschlossen.
Sollten noch Restarbeiten an der Mietsache durch den Vermieter durchzuführen sein, so kann die
Übergabe der Mietsache an den Mieter nicht verweigert werden, sofern die Nutzung als Wohnung nur
unerheblich beeinträchtigt ist.
da steht "bei übergabe", nicht bei abschluss des mietvertrages, und die übergabe war noch nicht, es wird btw noch der boden im schlafzimmer erneuert (was mMn auch dringend nötig war, laminat wurde feucht gewischt, schön aufgequollen + riesige quer-lücke)

§7 Schönheitsreparaturen
1. Während der Dauer des Mietverhältnisses übernimmt der Mieter die Kosten der
Schönheitsreparaturen.
Zu den Schönheitsreparaturen gehören insbesondere das Anstreichen bzw. Tapezieren der Wände und
Decken sowie der Innentüren, das Lackieren der Heizkörper und Heizrohre und der Fenster und
Außentüren von innen.
In der Regel sind Schönheitsreparaturen durchzuführen
-in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre
-in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre
-in allen sonstigen Nebenräumen alle 7 Jahre.
Die Schönheitsreparaturen sind, soweit erforderlich, in fachgerechter „mittlerer Art und Güte“ nach §
243 BGB zu leisten und richten sich im konkreten Fall nach dem Renovierungsbedarf, d.h. je nach
Zustand früher oder später.
so, vertrag würde (ist ja ein fiktives szenario) ab 1.12. gelten, den schlüssel hätten wir wie gesagt am 22.11. abends bekommen
MUSS man generell die wohnung in einem besseren oder zumindest ähnlichen zustand bei kündigung des mietvertrages übergeben, als man sie beim einzug vorgefunden hat?
 

TheGreatEisen

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Okay, die Klausel ist wirksam. Durch die Formulierungen "in der Regel", "soweit erforderlich", "im konkreten Fall nach dem Renovierungsbedarf" wird eine zulässiger, weicher Fristenplan vereinbart. Du hast dich vertraglich zur Übernahme der Schönheitsreparaturen verpflichtet, da hilft es auch nichts zu sagen "aber der Vormieter hat auch nicht gestrichen".
Es hat dich niemand gezwungen, den Mietvertrag zu unterschreiben.


Zu den Schäden: Wenn der Vermieter da selbst noch Renovierungsbedarf sieht, ist das schon einmal ein guter Ansatzpunkt. Trotzdem: Einen gut durchsetzbaren Anspruch auf Vornahme weiterer Arbeiten hättest du aber vor allem dann, wenn noch zu erledigende Arbeiten in den Mietvertrag aufgenommen worden wären. Z.B. § 10 "Sonstiges": "Der Vermieter verpflichtet sich, vor Übergabe der Mietsache folgende Renovierungsarbeiten vorzunehmen".

Du solltest den Vermieter kontaktieren und ihn auf die gravierenden Mängel hinweisen. Möglichst freundliche bleiben und zunächst auf eine konstruktive Zusammenarbeit bauen.

Falls er sich gegen die Beseitigung grober "Mängel" sperrt, kann man versuchen, auf die Instandhaltungspflicht des Vermieters hinzuweisen. Dazu gehört zumindest ein stark beschädigter Boden. Die Instandhaltung des Bodens kann der Vermieter auch nicht auf dich abwälzen.
 

Teegetraenk

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Du solltest den Mietvertrag oder auch das Übernahmeprotokoll! auch nochmal nach einer eventuellen Auflistung übergegangenen Eigentums durchschauen. Gerade bei Böden ist es durchaus manchmal der Fall, dass Mieter eigenen Boden verlegt haben (grade bei Laminat) und diesen in der Wohnung zurücklassen. Die Vermieter lassen diesen meist unberührt, das Eigentum geht dann auf den neuen Mieter über. SOllte das der Fall sein, kannst du beim Boden wohl nichts mehr machen. Hatte selbst schon zwei solche Mietverträge (allerdings mit top Boden), allzu selten scheint das also nicht zu sein. Ansonsten das von Eisen.
 
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Kurze Frage wegen einer Amazonbestellung, ist jetzt nicht unbedingt ein rechtliches Problem, aber weiss gerade nicht wie ich da vorgehen bzw. reagieren soll:

Habe etwas bei amazon bestellt, wenige Tage später war ein Zettel im Briefkasten "Wir konnten sie nicht antreffen, Paket kann in Filiale YX abgeholt werden". Bin zur Post und musste feststellen, dass das Paket nicht da war, und niemand wusste wo es war. Also habe ich bei der DHL angerufen und eine Nachforschung einleiten lassen, kam natürlich nichts außer blabla. Habe dann via amazon den Käufer kontaktiert und dieser schreibt mir jetzt
"Sehr geehrter Kunde
leider ist ihre Bestellung wieder zurück adressiert worden an uns.
Der DHL-Lieferant konnte Sie/ihre Adresse nicht finden.

Wir bitten Sie für den wieder Versand und der Retoure 7,90 an uns zu überweisen, damit wir ihnen die Ware wieder zuliefern können.

Danke
mit freundlichen Grüßen"

Warum soll ich jetzt 8 Euro zahlen weil irgendjemand Scheiße gebaut hat? Vor allem diese dreiste Antwort. Würde am liebsten ein "ich glaub es hackt" zurückschreiben, aber ich habe ja bereits bezahlt. Wie komme ich entweder wieder an mein Geld oder an mein Produkt?
 
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Naja der Verkäufer kann da ja im Endeffekt auch nichts für, denn da du eine Karte im Kasten hattest, hat der ja obv ein Paket abgeschickt. An sich müsstest du (oder er?) das halt jetzt mit DHL regeln, dass eine 2. Zustellung ohne Kosten abläuft...kA ob für die Retoure an sich auch Kosten anfallen (aber auch die müsste ja eher DHL schlucken)
 
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Ich versteh halt nicht, wieso man da jetzt nicht das Amazon-Ticketsystem nutzt.
Wozu ich raten würde, u.U. veranlasst Amazon eine Neuzustellung und trägt die Kosten dafür.
 
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Mich hat es jetzt auch mal mit eine Flugverspätung getroffen – 4,5 Std., nach Fluggastrechten (Verordnung 261/2004/EG) rein theoretisch 400€ Entschädigung pro Person. Ursache war laut Pilot ein defektes Bauteil, also keine außergewöhnlichen Umstände.

Ich habe die Entschädigungsforderung + Verzehrgutschein zu TuiFly geschickt und wurde bis jetzt erst mal ignoriert. Das empfinde ich schon fast als Frechheit. Nicht mal ne Ausrede?

Was soll ich jetzt als nächstes machen?
1. Mahnung schicken oder mich gleich an einen Anwalt wenden?

@ Btah: was ist eigentlich bei dir rausgekommen?
 

TheGreatEisen

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1. Schreibe eine verzugsbegründende Mahnung in Eigenregie. Dann Reaktion oder Ausbleiben der Reaktion abwarten.

2. Erst dann sollte der RA für dich tätig werden. Hintergrund ist, dass du nur bei Vorliegen des Verzugs die Gebühren des RA als Gebührenschaden geltend machen kannst. Begründet erst das anwaltliche Schreiben den Verzug, bleibst du auf den außergerichtlichen RA-Kosten sitzen. Viele RAs wissen das nicht bzw. erzählen es ihren Mandanten nicht.

3. Sofern dein Anspruch sicher besteht (habe das nicht im Kopf), wäre der einfachste Weg, ein Mahnverfahren zu betreiben. Dazu brauchst du keinen RA.

Wie immer keine Rechtsberatung, aber netter fiktiver Fall :-P
 

Teegetraenk

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Wie lange wartest du denn schon auf Antwort? Wenn unter zwei Wochen würde ich noch etwas Geduld aufbringen. Oft hat das wenig mit Ignorieren sondern eher mit "noch nicht bearbeitet" zu tun.
 
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Danke für die Tipps was man tun würde... :)

3 Wochen Zeit bis zur Zahlung gegeben, jetzt eine Woche drüber.
 

FORYOUITERRA

TROLL
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jungs, ich hatte mir mal nen rucksack im august gekauft. da funktionieren nun die reissverschlüsse nicht dran. wenig benutzt gewesen, offenkundig materialfehler. will das teil natürlich reklamieren. der verkäufer reagiert leider nicht. kann ich mich direkt an den hersteller wenden?
 
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natürlich kannst du dich an den hersteller wenden. der hersteller hat meist ein eigenes interesse daran, dass die kunden mit ihren produkten zufrieden sind. eine rechtliche verpflichtung ergibt sich jedoch nur, wenn dir der hersteller selbst eine garantie o.ä. gegeben hat. gewährleistungsrechte kannst du nur gegen deinen händler geltend machen
 
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.

@ Btah: was ist eigentlich bei dir rausgekommen?
Das ging vom Luftfahrtbundesamt an das tschechische Pendant, weil wir ja von Prag flogen...von dort kam was eher schwammiges (sinngemäß "ja könnte vielleicht ein Grund sein") zurück...in dem Schreiben war aber von einer Firma die Rede mit der wir nicht so wirklich was zu tun hatten (laut google aber mit Lufthansa kooperiert)...das war uns dann halt zu dünn um zum Anwalt zu gehen. Haben dann die 25€ pro Nase von der Lufthansa angenommen
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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2. Erst dann sollte der RA für dich tätig werden. Hintergrund ist, dass du nur bei Vorliegen des Verzugs die Gebühren des RA als Gebührenschaden geltend machen kannst. Begründet erst das anwaltliche Schreiben den Verzug, bleibst du auf den außergerichtlichen RA-Kosten sitzen. Viele RAs wissen das nicht bzw. erzählen es ihren Mandanten nicht.

ernsthaft? das ist schuldrecht I, zweites semester. wie kann ein RA das nicht wissen? oO
ich glaub eher, dass viele RA nicht wirklich ein interesse daran haben, die mandanten darauf hinzuweisen...

@foryou
das was shinko sagt. bei den gewährleistungsrechten profitierst du noch von der beweislastumkehr, da noch keine 6 monate rum. kommt allerdings drauf an ob das ein verbrauchagüterkauf war, also verkäufer ein unternehmer war.
 
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ach... was rechtsanwälte alles so nicht wissen. vor allem die älteren semester kennen sich im "neuen" schuldrecht nicht so gut aus. für viele ist selbst nach 11 jahren seit der reform das vermutete vertretenmüssen eine neuigkeit (true story)

wieso sollten die anwälte kein interesse daran haben, die potenziellen mandanten darauf hinzuweisen? ich denke eher im gegenteil. es liegt ja im interesse des anwalts, das mandat zu bekommen. was gibt es da schöneres als dem ratsuchenden zu eröffnen, dass es für ihn im ergebnis kostenlos sein könnte.
 
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TheGreatEisen

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Du wirst dich noch wundern, was RAs alles nicht wissen. Zumindest dann, wenn du während des Referendariats die Gerichtsstation am Amtsgericht absolvieren solltest.

Beweislastumkehr des § 476 BGB, i loled. Der Streit zwischen Grundmangel <=> Folgemangel, über den sich der Obernarzisst des Zivilrechts, Prof. Lorenz definiert. In der Praxis ohne größere Bedeutung.

@foryou: Setze dem Verkäufer eine angemessene Frist (2-3 Wochen) zur Nacherfüllung, dann kannst du Wahlweise vom Kaufvertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz verlangen. Normalerweise sollte der Verkäufer reagieren, den Reißverschluss kauft er
ein, der wird dann einfach den Hersteller der Tasche in Regress nehmen, usw.
 
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Hi, ich hab seit einer Woche kein Internet mehr, weil ein paar Trottel vom Bau nen Kabel von meinem Provider zerlegt haben.

Scheinbar hat der Provider daraufhin den Bauleiter beauftragt sich um ne Spezialfirma zur Reparatur zu bemühen, anstatt selbst tätig zu werden.

Jetzt tut sich natürlich nichts.

Meine Frage: kann ich mir nen WLAN Stick besorgen und die Kosten dem Provider in Rechnung stellen?
 

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Hast du deinen Anbieter schon darüber informiert, dass sich da nichts tut? Ich denke mal der wird selbst ein großes Interesse daran haben, dass das alles wieder schnellstmöglich funktioniert. Evtl. wird dir im gleichen Zuge eine Entschädigung (z.B. Erstattung der Grundgebühr für einen Monat, kostenloses Surfen via bereitgestelltem UMTS-Stick, etc.) angeboten.
 
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Ja, Antworten alle ziemlich unprofessionell, ist so nen kleiner Anbieter für Studentenwohnheime.

"situation ist uns auch unangenehm" und schieben Verantwortung auf Baufirma, Studentenwerk und die zur Reparatur beauftragte Firma.
Angebote auf freien Monat oder Ersatz oder sowas gabs nicht.

Selbst wenn der Provider jetzt direkt nix dafür kann, ich bzw. die Betroffenen haben ja mit der Baufirma nix am Hut und es ist mir egal wen sie später eventuell verklagen.

Die Frage ist nur wie geh ich vor, müsste ich ne Frist setzen bevor ich nen Stick oder so nutze? Hab grad mal in die AGB geschaut, da steht was von Mindestverfügbarkeit 97,5% im Jahr.

Wären dann 9 Tage Ausfall im Jahr, die wären, selbst wenn ich kleinere Ausfälle ignoriere, spätestens am Mittwoch abgelaufen.
 
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Asel

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Sachverhalt:

Eine Stufe organisiert Abiturzeugs. Es werden verschiedene ,,Abikomittees" gebildet. Eines der Komittees ist zuständig für Abiball & Abisturm (Halle mieten, Band engagieren, Catering, Deko etc.). Mitglied M dieses Komittees verwaltet ein Girokonto, die ,,Stufenkasse". Die Stufenkasse setzt sich zusammen aus 100€ pro Stufenmitglied sowie aus diversen Abipartys, Waffelverkäufen etc.

Nachdem der ganze Abikram vorbei ist bleiben X € übrig. M weigert sich eine Abrechnung zu machen und das Geld herauszugeben.



Frage:

Wie ist die Organisation von Abiveranstaltungen rechtlich zu bewerten? (GbR? Geschäftsbesorgungsvertrag?)

Habe bei google bzw Beck nichts vernünftiges gefunden. Der Fall dürfte allerdings kein Unikat sein. Hat hier vielleicht jemand Erfahrung aus der Praxis oder ist vllt einfach so derber Jurapro?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Hi, ich hab seit einer Woche kein Internet mehr, weil ein paar Trottel vom Bau nen Kabel von meinem Provider zerlegt haben.

Scheinbar hat der Provider daraufhin den Bauleiter beauftragt sich um ne Spezialfirma zur Reparatur zu bemühen, anstatt selbst tätig zu werden.

Jetzt tut sich natürlich nichts.

Meine Frage: kann ich mir nen WLAN Stick besorgen und die Kosten dem Provider in Rechnung stellen?

glaub schon. im telekommunikationsgesetz gibt es imho ne eigene schadensersatzregelung, für den fall, dass bei leitungsarbeiten schäden an privatgrundstücken entstehen. habe so schonmal für meine eltern 300 eus ersatz von der t-com gekriegt, ist aber jahre her, ka ob das gesetz noch aktuell ist.

was waren das denn für bauarbeiten, wer hat die in auftrag gegeben, zu welchem zweck usw?
 

TheGreatEisen

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Sachverhalt:

Eine Stufe organisiert Abiturzeugs. Es werden verschiedene ,,Abikomittees" gebildet. Eines der Komittees ist zuständig für Abiball & Abisturm (Halle mieten, Band engagieren, Catering, Deko etc.). Mitglied M dieses Komittees verwaltet ein Girokonto, die ,,Stufenkasse". Die Stufenkasse setzt sich zusammen aus 100€ pro Stufenmitglied sowie aus diversen Abipartys, Waffelverkäufen etc.

Nachdem der ganze Abikram vorbei ist bleiben X € übrig. M weigert sich eine Abrechnung zu machen und das Geld herauszugeben.



Frage:

Wie ist die Organisation von Abiveranstaltungen rechtlich zu bewerten? (GbR? Geschäftsbesorgungsvertrag?)

Habe bei google bzw Beck nichts vernünftiges gefunden. Der Fall dürfte allerdings kein Unikat sein. Hat hier vielleicht jemand Erfahrung aus der Praxis oder ist vllt einfach so derber Jurapro?

Aus dem Stand würde ich in der Tat eine Abrechnungspflicht über die GbR herleiten, ggf. wäre auch an einen Verwahrungsvertrag zu denken, oder, wenn
man gar keine Hemmungen hat, vllt. eine condictio ob causam finitam (wenn man eine auflösende Bedingung (Durchführung der Veranstaltungen) annimmt.
 

Seingalt

Guest
Welche genauen Pflichten gibt es eigentlich seine Mitmenschen vor Lärm zu schützen? Mir ist klar, dass unsere Welt funktionieren muss und es dabei manchmal laut wird, aber kann sich dabei jeder arbeitende Mensch schon damit rausreden, dass der Lärm an sich notwendig ist, ohne dass er auch alles dafür getan hätte, die Umstände für seine Mitmenschen möglichst erträglich zu machen?
Ich rede z.B. davon, dass man lärmintensive Arbeiten in die Zeit verlegt, in der statistisch eine Ruhestörung die wenigsten Menschen stört und falls es mal gar nicht anders geht als um acht Uhr morgens direkt vor meinem Fenster einen Baum zu zersägen und auch noch direkt vor Ort zu zerhexeln(!!!), dann kann man diese Hurensohnaktion ja wohl wenigstens ein oder zwei Tage vorher durch Anschlag ankündigen!?
(Ja, ich war gestern aus, darf seit acht Uhr nicht mehr schlafen und bin stinksauer:mad:)
 

TheGreatEisen

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Hm, die Frage ist etwas zu allgemein gehalten. Es gibt diverse Vorschriften, die unterschiedlichste Personenkreise vor unterschiedlichsten Arten von Immissionen
jeglicher Art schützen.

Baumfällarbeiten um 8 Uhr? Völlig in Ordnung!
 
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Kurze ebay frage: käufer zahlt nicht, über ebay regeln (also quasi einen fall eröffnen) oder lieber selbst mahnen usw?
 
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macht im endeffekt wohl keinen unterschied. geht mit der "fall öffnen" funktion von ebay eine leistungsaufforderung einher, setzt auch diese den schuldner in verzug.

Welche genauen Pflichten gibt es eigentlich seine Mitmenschen vor Lärm zu schützen? Mir ist klar, dass unsere Welt funktionieren muss und es dabei manchmal laut wird, aber kann sich dabei jeder arbeitende Mensch schon damit rausreden, dass der Lärm an sich notwendig ist, ohne dass er auch alles dafür getan hätte, die Umstände für seine Mitmenschen möglichst erträglich zu machen?
Ich rede z.B. davon, dass man lärmintensive Arbeiten in die Zeit verlegt, in der statistisch eine Ruhestörung die wenigsten Menschen stört und falls es mal gar nicht anders geht als um acht Uhr morgens direkt vor meinem Fenster einen Baum zu zersägen und auch noch direkt vor Ort zu zerhexeln(!!!), dann kann man diese Hurensohnaktion ja wohl wenigstens ein oder zwei Tage vorher durch Anschlag ankündigen!?
(Ja, ich war gestern aus, darf seit acht Uhr nicht mehr schlafen und bin stinksauer:mad:)

je nachdem was da für ein gerät benutzt wird. einige geräte dürfen in wohngebieten nur zu bestimmten zeiten verwendet werden. eine motorsäge darf z.b. von 7 - 20 uhr werktags, "freischneider" oder laubbläser hingegen dürfen z.b. nur von 9 - 13 und von 15 - 17 uhr betrieben werden.

vgl:
http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_32/__7.html
http://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_32/anhang_16.html
 
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Hi,

Ich habe ein eigenes Unternehmen, welches sich grade im Aufbau befindet (aber schon seit ner Weile offiziell angemeldet ist) und nun würde ein Freund von mir gerne bei diesem ein Praktikum machen (Er findet nirgendswoanders was).

Das Praktikum ist schulischer Natur und unbezahlt. Jetzt frage Ich mich: Darf Ich überhaupt als Kleinunternehmer schulische Praktika annehmen? Und falls ja, brauch Ich dafür irgendwelche Vorraussetzungen, wie Arbeitgebernummer?
 
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Frag bei deiner Berufsgenossenschaft bzw IHK nach?
 
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kommt auch auf die art des praktikums an. gibt zb nen 6 monatiges praktikum zum erwerb der fachhochschulreife, das kann aber nur bei einem anerkannten ausbildungsbetrieb stattfinden. oder geht es lediglich um dieses 2 wöchige schnupperpraktikum in der 9. !? klasse?

ansonsten solltest du dich evtl eh mit der berufsgenossenschaft in verbindung setzen um den versicherungsschutz zu klären.
 
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kommt auch auf die art des praktikums an. gibt zb nen 6 monatiges praktikum zum erwerb der fachhochschulreife, das kann aber nur bei einem anerkannten ausbildungsbetrieb stattfinden. oder geht es lediglich um dieses 2 wöchige schnupperpraktikum in der 9. !? klasse?

ansonsten solltest du dich evtl eh mit der berufsgenossenschaft in verbindung setzen um den versicherungsschutz zu klären.

3 wöchiges Schnupperpraktikum in der 9ten, also nichts ernstes. Werd nochmal bei der Handelskammer anklingeln, die sollten mehr wissen.
 
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