Ich hab im Netz folgendes gefunden:
Mietminderungstabelle
Nun wird bei "Umfangreiche
Bauarbeiten, insbesondere Ausbau des Dachgeschosses, Installation einer Heizungsanlage, Erneuerung der Wasserversorgung, Fassadenarbeiten und Bauarbeiten in der Mieterwohnung selbst (Aufstemmen der Wände, Decken und Böden)" von einer Mietminderung von 100% gesprochen, inwiefern das genau zutrifft (und das deutsche Recht kennt ja wohl keine Präzedenzfälle?), ist die andere Frage.
Ah jo, danke für den Hinweis. Auf der Homepage hatte ich ja auch rumgesucht, aber diesen konkreten Fall nicht gefunden. Wie gesagt ist mein Kenntnisstand, dass man da schwer allgemeingültige Aussagen treffen kann und es stark auf den individuellen Fall ankommt - weshalb die Suche nach Gerichtsurteilen in diesem Fall halt doch weiterhelfen kann, auch wenn wir kein case law haben.
Aber allein eine ausfallende Warmwasserversorgung qualifiziert ja schon für 10%+ Mietminderung. Ich empfinde (!) 35% für "Jo, geh mal für alles in den Keller und verrichte alle Geschäfte unten, selbst simples Lappen auswaschen) als viel zu niedrig. Habt ihr einen Waschkeller, einen Waschraum, oder steht die Maschine in der Wohnung? Wie spült ihr euer Geschirr? Einfach nur, um den verbundenen Aufwand abzuschätzen und das Mitleid zu erhöhen.
Es gibt hier eine Gemeinschaftswaschmaschine im Keller, die man nutzen kann.
Mei, ich sehe das halt jetzt folgendermaßen. Es gibt objektiv drei starke Einschränkungen:
- Baulärm
- Keine Küche
- Kein Bad
Subjektiv trifft mich aber nur das fehlende Bad in signifikantem Umfang. Ich weiß, dass man sogar Mietminderungsrecht bekommen kann, wenn man von einem Mangel nachweislich gar nicht betroffen ist, z.B. Baulärm während man selber gar nicht daheim ist.
Aber ich bin jetzt halt einfach nicht so drauf, dass ich für Mängel, die mich einfach nicht wirklich betreffen, meinen Vermieter "bestrafen" soll. Vom Baulärm kriege ich nix mit, da der ausschließlich dann stattfindet wenn ich gar nicht da bin und die fehlende Küche betrifft mich auch nur am Wochenende wirklich, da ich Werktags ja eh in der Mensa speise.
Die Strangsanierung wird nicht zum Spaß gemacht, sondern weil in einigen anderen Wohnungen (nicht bei mir) Legionellen - wenn auch unterhalb des Grenzwertes! - gemessen wurden. Und selbst wenn das nicht der Fall wäre: Wenn man Wasser aus der Leitung lässt ohne es vorher ein paar Minuten laufen zu lassen, dann setzen sich am Boden vom Glas rostfarbene Partikel ab.
Insofern ist es aus meiner Sicht sogar absolut wünschenswert, dass die Rohre erneuert werden.
Vielleicht kriegen sie bei der Strangsanierung dann auch gleich eine Zerteilung der Leitungssysteme hin, denn eigentlich hat man noch so ein paar Ventile um bei etwaigen Rohrbrüche oder Sanierungen nicht das ganze Haus abklemmen zu müssen.
Es ist nicht das ganze Haus betroffen, sondern nur jeweils alle übereinander liegenden Wohnungen, auch bekannt als Strang. Daher auch der Begriff Strangsanierung.
Ansonsten kann ich jetzt zu den technischen Details nichts wirklich sagen. Ich gehe einfach mal davon aus, dass die zuständige Firma das schon so macht, dass es möglichst effizient und mit möglichst wenig Belastung für die Bewohner abläuft.