Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

dARRRRRk lord

Pirat ehrenhalber
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Anbieter ist der Betreiber der App. Zahlung lief über Google. Zahlung einfach wie bei ner Lastschrift stornieren geht nicht. Ich kann die Zahlung reklamieren und Visa entscheidet im Rahmen des Chargebacks nach kA welchen Kriterien, was Sache ist. Werde wohl erstmal schauen, was dabei rauskommt.

@parats'
Ich sehe deinen Punkt nicht: Weil ich jedesmal, wenn mich jemand abzockt, was dazu lerne, lasse ich mir das gefallen? Ich lasse Abzocke genau dann gehen, wenn es mir den Aufwand nicht wert ist. Diese Grenze ist hier wohl eigentlich erreicht, aber ich hatte am Anfang auch eher damit gerechnet, dass eine höfliche Mail es tut. Jetzt bin ich halt committet. Und ich hab auch schon wegen unberechtigter Mahngebühren in Höhe von ~30 Euro (erfolgreich) meine Uni-Bib verklagt. :troll:
Dich Zockt keiner ab du bist nur zu dumm um 4 Klicks zu tätigen und dein Abo zu kündigen...
Menschen wie du und deine Frau sollte nix online abschließen. Idioten!
Die eine zu dumm das Paypal Konto auszugleichen und der Gemahl bekommt es nicht hin ein Playstore Abo zu kündigen...

Edith sagt ohne flachs Besuch mal einen Kurs an Volkshochschule zum Thema Internet
 

parats'

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@parats'
Ich sehe deinen Punkt nicht: Weil ich jedesmal, wenn mich jemand abzockt, was dazu lerne, lasse ich mir das gefallen? Ich lasse Abzocke genau dann gehen, wenn es mir den Aufwand nicht wert ist. Diese Grenze ist hier wohl eigentlich erreicht, aber ich hatte am Anfang auch eher damit gerechnet, dass eine höfliche Mail es tut. Jetzt bin ich halt committet. Und ich hab auch schon wegen unberechtigter Mahngebühren in Höhe von ~30 Euro (erfolgreich) meine Uni-Bib verklagt. :troll:

Natürlich siehst du meinen Punkt nicht. Offenbar siehst Du dich hier als Betrogener, ist das denn der Fall? Scheinbar hätte ein komplettes lesen der Nachricht diesen "bEtRuG" verhindert. Sieh einfach zu, dass du zukünftig alles liest, gerade wenn es Abonnements mit Promophase sind.
Es gibt echt schon absurd viele Regeln in der EU und in Deutschland, damit Bürger sich einigermaßen unfallfrei im Neuland bewegen können.

Ich bleibe dabei: sieh es einfach als Lehrgeld an und dann hat sich das.

6500,- waren mein höchstes Lehrgeld ^^
Wir brauchen wohl mal einen fail Thread. Wie kann man 6,5k versenken? :rofl2:
Ich dachte schon meine 1,5k sind absurd.
 
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KA, ob man hier im rechtlichen Sinne von Betrug sprechen kann, vermutlich nicht. Es fällt mir relativ schwer eine Täuschungsabsicht zu bestreiten, wenn man auf ein Kündigungsschreiben reagiert, indem man wenigstens mal stark suggeriert die Kündigung sei erfolgt, dann Werbung spammt, die niemand lesen würde und erst dann die kritische Info raushaut, dass zur Kündigung noch dieser und jener Schritt nötig sei.
Was ist das denn für dich? Clever? Normale Umgangsform?
Warum sollte man sowas denn machen dürfen und hoffen, damit durchzukommen? Inwiefern bringt uns das als Gesellschaft weiter, wenn endlich mal wieder jeder jedem so richtig schön misstraut, weil noch im letzten Kleingedruckten kritische Klauseln versteckt werden dürfen?
Mir erschließt sich das überhaupt nicht.
 

parats'

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Ah, die großen Themen der Gesellschaft - Abo Modelle von Apps und das Kleingedruckte.
Ich habe meinen Standpunkt dazu klar gemacht, rechtliche bewerten kann ich es leider nicht. Ich wollte dir lediglich den Hinweis geben, dass man sich bei sowas durchaus auch mal selbstkritisch hinterfragen kann, damit es eben nicht wieder passiert. @tic0r hat es in seinem ersten Post ganz gut dargestellt. Viel Erfolg beim zurückholen.
 
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Ich bin nicht derjenige, der hier das Fass der Lebensweisheiten aufgemacht hat, Stichwort Lehrgeld und so. :deliver:
 

Benrath

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Also ich glaub wir haben jetzt alle genug gelacht. Bild hab ich dann doch gelöscht.
Glaube die Geschichte ist auserzählt?
 
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Achtung Laienwissen, bin kein Jurist.
Nach meinem Verständnis ist eine Kündigung ein einseitiges Rechtsgeschäft. Die Kündigung gilt sobald sie dem Empfänger zugestellt wird (ka ob "zugestellt" wirklich das richtige Wort ist, gibt wahrscheinlich einen besseren juristischen Begriff).
Sie gilt auch wenn der Empfänger keine Antwort schreibt, keine Bestätigung schreibt, und gilt auch wenn der Empfänger sie gar nicht erst liest. Also unter der Voraussetzung dass du die Kündigung an die richtige (juristische) Person geschickt hast, also an den mit dem du tatsächlich den Vertrag hast, ist die Kündigung gültig. Dass sie empfangen wurde, wurde ja mit dem Schreiben auch bestätigt. Dann noch irgendwelche weiteren Schritte von dir zu verlangen damit die Kündigung wirksam wird ist nicht möglich, sie war bereits mit Eingang deines Schreibens wirksam, daran kann die Firma nichts ändern.

Aus meiner Sicht sind damit alle weiteren Abbuchungen unrechtsmäßig erfolgt.
 

Deleted_228929

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Situation: Ein Monat lang kein fließend Wasser in der Wohnung, Bad und Küche nicht nutzbar (Küche voraussichtlich ab der dritten Woche wieder verfügbar) wegen Strangsanierung. Es wurden provisorische Ersatzbäder im Keller eingerichtet.

Vermieter hat schon Mietminderung angekündigt und ich habe jetzt nicht vor, da einen Rechtsstreit (oder überhaupt großartigen Streit) zu führen. Würde nur gerne etwas einschätzen können, wie viel ich erwarten kann. Habe schon ein wenig auf dieser Homepage rumgestöbert:


25 bis 35% scheint so der realistisch erwartbare Bereich zu sein. Hat da jemand eigene/detailliertere Erfahrungswerte?
 
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Inhaltlich kann ich dazu nichts sagen, aber der Gedanke, dass eine Wohnung ohne fließendes Wasser im Grunde das Gleiche Wert sei minus 25 oder 35% amüsiert mich.
 

Deleted_228929

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Inhaltlich kann ich dazu nichts sagen, aber der Gedanke, dass eine Wohnung ohne fließendes Wasser im Grunde das Gleiche Wert sei minus 25 oder 35% amüsiert mich.
Ich kapier den Satz nicht. :confused:

Wenn minus 35%, dann ist es eben nicht das gleiche wert, sondern 35% weniger.
 

parats'

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Ihm sind 35% zu niedrig.
Geht es eigentlich um Kalt- und Warmwasser oder nur letzteres?
 
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Ich kapier den Satz nicht. :confused:

Wenn minus 35%, dann ist es eben nicht das gleiche wert, sondern 35% weniger.
"das Gleiche minus 36 Prozent" = x- 0,35 x.

Ich würde eine 1000-Euro-Wohnung ohne fließendes Wasser nicht für 650 Euro mieten. Genau genommen würde ich sie gar nicht mieten und das geht wohl den meisten so.
 
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Und doch würdest du wahrscheinlich nicht ausziehen, wenn sich das temporär ergeben würde, oder? Außerdem hast du immer noch ein Dach über dem Kopf und ein Bett und somit einen Wert; eine Mietminderung um 100% erscheint also nicht durchsetzbar. Was genau ist jetzt die Zielsetzung? 50% einzufordern? 70%
Darüber lässt sich natürlich gut streiten, da gibt es von der Rechtsprechung her aber wahrscheinlich klare Bereiche.
 

Deleted_228929

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Ihm sind 35% zu niedrig.
Geht es eigentlich um Kalt- und Warmwasser oder nur letzteres?
Beides. Es gibt kein Wasser in der Wohnung. Bei der Vorbegehung meinte der Mensch von der Baufirma, dass die Küche manchmal schon in der dritten Woche wieder ready ist. Wobei Küche für mich die deutlich kleinere Einschränkung ist. Kein Bad ist das schon schlimmer für mich.


"das Gleiche minus 36 Prozent" = x- 0,35 x.

Ich würde eine 1000-Euro-Wohnung ohne fließendes Wasser nicht für 650 Euro mieten. Genau genommen würde ich sie gar nicht mieten und das geht wohl den meisten so.
Häh?! :confused: Ich schrob doch, dass es nur für einen Monat ist. Wohne hier schon seit Ende letzten Jahres.


Ein paar Arbeitskollegen waren auch schon total entsetzt und meinten mehr oder weniger wörtlich, dass 100% Mietminderung ja wohl quasi mindestens drin wären bzw. der Vermieter mir ein Hotel oder AirBNB zahlen müsste. :fein: Mir deucht, die Leute haben etwas alberne Vorstellungen davon, welche Ansprüche auf Mietminderung man hat. Für den Bereich 80 bis 100% muss das schon Kaliber "Regenwassereinbruch" oder "man darf das Fenster nicht zumachen, sonst hat man Schimmelwucher" sein.

Darüber lässt sich natürlich gut streiten, da gibt es von der Rechtsprechung her aber wahrscheinlich klare Bereiche.
Na ja, eigentlich eher weniger, da es halt sehr stark auf den konkreten Fall ankommt. Die ominöse Mietminderungstabelle, wo quasi allgemeinverbindlich festgelegt wird, dass es für Einschränkung X dann Y% Minderung geben muss, gibt es nicht. Oder ich war zu dumm sie zu finden.
 

Benrath

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Ich finde es eigentlich auch recht wenig, aber scheint tatsächlich nur 20% oder so zu sein. Auf der anderen Seite kannst du auch einfach mal mehr machen und gucken was passiert

Tritt rostiges Trinkwasser aus den Wasserleitungen der Mietwohnung, so ist dies als ein Mangel der Mietsache zu qualifizieren, der den Mieter zu einer Mietkürzung in Höhe von 20% berechtigt (Urteil AG Görlitz, Az. 1 C 1320/96, aus WM 1998, S. 180).

Wir mindern gerade 20% weil der Keller noch feucht ist und paar andere Dinge im Argen sind, die uns aber bei Weitem nicht so einschränken wie kein Wasser. Bisher wurde sich aber von Vermieterseite nicht groß beschwer. Ka was das dann "verjährt" ist und er sich damit abfinden muss. Von Bekannten kenne ich auch den Fall, dass sie 100% gemindert haben um Druck aufzubauen bis der Mangel behoben wird und dann nachträglich überwiesen haben. Das bringt in deinem Fall aber auch nichts.
 

Gustavo

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Ich finde es eigentlich auch recht wenig, aber scheint tatsächlich nur 20% oder so zu sein. Auf der anderen Seite kannst du auch einfach mal mehr machen und gucken was passiert


Finde 20% auch ziemlich wenig. Wenn du Küche und Bad nicht mehr benutzen kannst und im Keller duschen darfst hast du ja quasi nur noch ein größeres Wohnheimzimmer.
 
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Situation: Ein Monat lang kein fließend Wasser in der Wohnung, Bad und Küche nicht nutzbar (Küche voraussichtlich ab der dritten Woche wieder verfügbar) wegen Strangsanierung. Es wurden provisorische Ersatzbäder im Keller eingerichtet.
Ich hab im Netz folgendes gefunden:

Mietminderungstabelle

Nun wird bei "Umfangreiche Bauarbeiten, insbesondere Ausbau des Dachgeschosses, Installation einer Heizungsanlage, Erneuerung der Wasserversorgung, Fassadenarbeiten und Bauarbeiten in der Mieterwohnung selbst (Aufstemmen der Wände, Decken und Böden)" von einer Mietminderung von 100% gesprochen, inwiefern das genau zutrifft (und das deutsche Recht kennt ja wohl keine Präzedenzfälle?), ist die andere Frage. Aber allein eine ausfallende Warmwasserversorgung qualifiziert ja schon für 10%+ Mietminderung. Ich empfinde (!) 35% für "Jo, geh mal für alles in den Keller und verrichte alle Geschäfte unten, selbst simples Lappen auswaschen) als viel zu niedrig. Habt ihr einen Waschkeller, einen Waschraum, oder steht die Maschine in der Wohnung? Wie spült ihr euer Geschirr? Einfach nur, um den verbundenen Aufwand abzuschätzen und das Mitleid zu erhöhen.
 

parats'

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Beides. Es gibt kein Wasser in der Wohnung. Bei der Vorbegehung meinte der Mensch von der Baufirma, dass die Küche manchmal schon in der dritten Woche wieder ready ist. Wobei Küche für mich die deutlich kleinere Einschränkung ist. Kein Bad ist das schon schlimmer für mich.
Dann würde ich mal auf das Angebot des Vermieters warten. Kein Wasser zu haben ist schon arg, auf der anderen Seite gibt es eben keine allgemeinen Listen mit festen Prozenten. Wäre in jedem Fall interessant zu hören, was da am Ende bei rum kommt.
Vielleicht kriegen sie bei der Strangsanierung dann auch gleich eine Zerteilung der Leitungssysteme hin, denn eigentlich hat man noch so ein paar Ventile um bei etwaigen Rohrbrüche oder Sanierungen nicht das ganze Haus abklemmen zu müssen. ;)
 
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Häh?! :confused: Ich schrob doch, dass es nur für einen Monat ist. Wohne hier schon seit Ende letzten Jahres.
Schon klar, ich wollte damit veranschaulichen, dass der Wert der Wohnung imo so sehr gemindert ist, dass ich nur eine deutlich höhere Mietminderung für fair halten würde.

20% ersetzen je nach Wohnungsgröße ja nicht mal die Mehrkosten für warmes Essen, das man nicht mehr selbst kochen kann.
Dazu kommt der enorme Mehraufwand für Geschirrspülen und Wäsche waschen usw.
Glaub, ich würd doch ausziehen, wenn ich dran denke ... :troll:
 
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parats'

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Es gibt doch Ravioli aus der Dose. :ugly:
 

Deleted_228929

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Ich hab im Netz folgendes gefunden:

Mietminderungstabelle

Nun wird bei "Umfangreiche Bauarbeiten, insbesondere Ausbau des Dachgeschosses, Installation einer Heizungsanlage, Erneuerung der Wasserversorgung, Fassadenarbeiten und Bauarbeiten in der Mieterwohnung selbst (Aufstemmen der Wände, Decken und Böden)" von einer Mietminderung von 100% gesprochen, inwiefern das genau zutrifft (und das deutsche Recht kennt ja wohl keine Präzedenzfälle?), ist die andere Frage.
Ah jo, danke für den Hinweis. Auf der Homepage hatte ich ja auch rumgesucht, aber diesen konkreten Fall nicht gefunden. Wie gesagt ist mein Kenntnisstand, dass man da schwer allgemeingültige Aussagen treffen kann und es stark auf den individuellen Fall ankommt - weshalb die Suche nach Gerichtsurteilen in diesem Fall halt doch weiterhelfen kann, auch wenn wir kein case law haben.


Aber allein eine ausfallende Warmwasserversorgung qualifiziert ja schon für 10%+ Mietminderung. Ich empfinde (!) 35% für "Jo, geh mal für alles in den Keller und verrichte alle Geschäfte unten, selbst simples Lappen auswaschen) als viel zu niedrig. Habt ihr einen Waschkeller, einen Waschraum, oder steht die Maschine in der Wohnung? Wie spült ihr euer Geschirr? Einfach nur, um den verbundenen Aufwand abzuschätzen und das Mitleid zu erhöhen.
Es gibt hier eine Gemeinschaftswaschmaschine im Keller, die man nutzen kann.

Mei, ich sehe das halt jetzt folgendermaßen. Es gibt objektiv drei starke Einschränkungen:
- Baulärm
- Keine Küche
- Kein Bad

Subjektiv trifft mich aber nur das fehlende Bad in signifikantem Umfang. Ich weiß, dass man sogar Mietminderungsrecht bekommen kann, wenn man von einem Mangel nachweislich gar nicht betroffen ist, z.B. Baulärm während man selber gar nicht daheim ist. :hum: Aber ich bin jetzt halt einfach nicht so drauf, dass ich für Mängel, die mich einfach nicht wirklich betreffen, meinen Vermieter "bestrafen" soll. Vom Baulärm kriege ich nix mit, da der ausschließlich dann stattfindet wenn ich gar nicht da bin und die fehlende Küche betrifft mich auch nur am Wochenende wirklich, da ich Werktags ja eh in der Mensa speise.

Die Strangsanierung wird nicht zum Spaß gemacht, sondern weil in einigen anderen Wohnungen (nicht bei mir) Legionellen - wenn auch unterhalb des Grenzwertes! - gemessen wurden. Und selbst wenn das nicht der Fall wäre: Wenn man Wasser aus der Leitung lässt ohne es vorher ein paar Minuten laufen zu lassen, dann setzen sich am Boden vom Glas rostfarbene Partikel ab. :ugly: Insofern ist es aus meiner Sicht sogar absolut wünschenswert, dass die Rohre erneuert werden.


Vielleicht kriegen sie bei der Strangsanierung dann auch gleich eine Zerteilung der Leitungssysteme hin, denn eigentlich hat man noch so ein paar Ventile um bei etwaigen Rohrbrüche oder Sanierungen nicht das ganze Haus abklemmen zu müssen. ;)
Es ist nicht das ganze Haus betroffen, sondern nur jeweils alle übereinander liegenden Wohnungen, auch bekannt als Strang. Daher auch der Begriff Strangsanierung. :deliver:

Ansonsten kann ich jetzt zu den technischen Details nichts wirklich sagen. Ich gehe einfach mal davon aus, dass die zuständige Firma das schon so macht, dass es möglichst effizient und mit möglichst wenig Belastung für die Bewohner abläuft.
 

parats'

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Es ist nicht das ganze Haus betroffen, sondern nur jeweils alle übereinander liegenden Wohnungen, auch bekannt als Strang. Daher auch der Begriff Strangsanierung. :deliver:
Genau. Eigentlich hast du pro Etage innerhalb Strangs Absperrventile um einzelne Wasserkreisläufe abzuklemmen.
Wer ganz oben wohnt, ist dann natürlich trotzdem der gekniffene.

Dein Punkt zu den Legionellen lässt aber vermuten, dass hier der Kaiser noch persönlich gebaut hat. :rofl2:
 
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Ich hatte vor einiger Zeit auch eine Strangsanierung. Die ganze Aktion hat schon eine Weile gedauert, aber dass es einen Monat kein Wasser gibt kommt mir komisch vor.
Ich war in der Zeit nicht da, da ich auf die Einschränkungen und Baulärm keine Lust hatte und eine gut funktionierende Ausweichmöglichkeit hatte, aber die Unterbrechungen der Wasserversorgung war entweder nur tagsüber oder im entsprechenden Strang für 2 Tage. Wurde halt jeweils konzentriert an einem Strang gearbeitet bis der fertig war und dann der nächste.
 

Deleted_228929

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Ich hatte vor einiger Zeit auch eine Strangsanierung. Die ganze Aktion hat schon eine Weile gedauert, aber dass es einen Monat kein Wasser gibt kommt mir komisch vor.
Ich war in der Zeit nicht da, da ich auf die Einschränkungen und Baulärm keine Lust hatte und eine gut funktionierende Ausweichmöglichkeit hatte, aber die Unterbrechungen der Wasserversorgung war entweder nur tagsüber oder im entsprechenden Strang für 2 Tage. Wurde halt jeweils konzentriert an einem Strang gearbeitet bis der fertig war und dann der nächste.
Hm, okay. Krass. Wie viele Stockwerke hat das Haus, auf das du dich beziehst und welches Baujahr?
 

parats'

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Ich hatte vor einiger Zeit auch eine Strangsanierung. Die ganze Aktion hat schon eine Weile gedauert, aber dass es einen Monat kein Wasser gibt kommt mir komisch vor.
Ich war in der Zeit nicht da, da ich auf die Einschränkungen und Baulärm keine Lust hatte und eine gut funktionierende Ausweichmöglichkeit hatte, aber die Unterbrechungen der Wasserversorgung war entweder nur tagsüber oder im entsprechenden Strang für 2 Tage. Wurde halt jeweils konzentriert an einem Strang gearbeitet bis der fertig war und dann der nächste.
Das funktioniert aber nur dann, wenn entsprechende Absperrventile vorhanden sind. Bei uns im Haus gibt es exakt zwei Möglichkeiten - einmal im Keller am Übergabepunkt und in der Wohnung. Wir hätten hier wohl ähnliche Probleme. :raul:
 
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Hm, okay. Krass. Wie viele Stockwerke hat das Haus, auf das du dich beziehst und welches Baujahr?

4 stockwerke. Das Haus an sich ist älter, aber die Leitungen waren deutlich jünger, so im Bereich 2000 wurden die schon mal gemacht. Leider schlecht gemacht, daher die neue Sanierung.
 

parats'

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Wieso kriegt ihr denn den Mietzusatz, wenn Du aus dem Mietvertrag aussteigen willst. Mir ist gerade irgendwie unklar, was das eine mit dem anderen zu tun hat.

Ansonsten würde ich zu drei tendieren.
 
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Wieso kriegt ihr denn den Mietzusatz, wenn Du aus dem Mietvertrag aussteigen willst. Mir ist gerade irgendwie unklar, was das eine mit dem anderen zu tun hat.

Ansonsten würde ich zu drei tendieren.
Naja beide Parteien sind im Mietvertrag als Mieter eingetragen - der Zusatz inkl. Erhöhung (weil Index) schreibt sie als alleinige Mieterin ein. Also der ist im Endeffekt gewünscht.
 

parats'

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Ja genau, der trade ist also, sie alleine im Mietvertrag dafür ne Indexmiete.
Soweit ich weiß muss aber der MV von allen Mietern gekündigt werden. Wenn sie sich nicht will, dann sehe ich keine Chance außer Eskalation. :troll:
 
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Ja genau, der trade ist also, sie alleine im Mietvertrag dafür ne Indexmiete.
Soweit ich weiß muss aber der MV von allen Mietern gekündigt werden. Wenn sie sich nicht will, dann sehe ich keine Chance außer Eskalation. :troll:

Die Indexmiete besteht seit 7 Jahren. Sie wird nach zwei Jahren nun wieder angewendet und der MV wird umgeschrieben. :ugly:
 
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parats'

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Ah, dann hätte ich das falsch verstanden.
Ich übrigens nicht weshalb sich 2 und 3 ausschließen. :troll:
 

Deleted_228929

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Mein Vermieter bietet mir jetzt 10% Mietminderung. :eek3: :fein:

Das finde ja sogar ich ein wenig frech wenig, auch mit der Begründung dass es sich um eine energetische Sanierung handelt, welche den Energieverbrauch reduziert. Kann das sein, dass eine bessere Isolierung von Leitungen den Energieverbrauch so krass reduziert? Und an der Heizung wird mWn gar nix gemacht.

Klasse, jetzt kann ich anfangen mich mit meinem Vermieter wegen so einer Scheiße zu streiten. :kotz:
 

parats'

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Dazu schlägt er dann Kosten der energetischen Sanierung auf die Miete um. :rofl2:
 

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Mein Vermieter bietet mir jetzt 10% Mietminderung. :eek3: :fein:

Das finde ja sogar ich ein wenig frech wenig, auch mit der Begründung dass es sich um eine energetische Sanierung handelt, welche den Energieverbrauch reduziert. Kann das sein, dass eine bessere Isolierung von Leitungen den Energieverbrauch so krass reduziert? Und an der Heizung wird mWn gar nix gemacht.

Klasse, jetzt kann ich anfangen mich mit meinem Vermieter wegen so einer Scheiße zu streiten. :kotz:
Das wirste wohl müssen, das ist echt zu wenig.
 

Deleted_228929

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Schön auch, dass diese Mieterschutzbünde alle gleich eine Mitgliedschaft wollen, selbst wenn man nur eine unverbindliche Kurzauskunft möchte... na ja...

Was würdet ihr denn für angemessen erachten, wenn man jetzt mal Baulärm und fehlende Küche ignoriert, also so tut als bestünde die Einschränkung nur darin, dass das Bad einen Monat lang im Keller ist?
 

parats'

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Schön auch, dass diese Mieterschutzbünde alle gleich eine Mitgliedschaft wollen, selbst wenn man nur eine unverbindliche Kurzauskunft möchte... na ja...

Was würdet ihr denn für angemessen erachten, wenn man jetzt mal Baulärm und fehlende Küche ignoriert, also so tut als bestünde die Einschränkung nur darin, dass das Bad einen Monat lang im Keller ist?
Ein Mieterbund möchte idR. eine Jahresmitgliedschaft haben, die meist um die 70€ kostet. Was wir hier für angemessen halten ist ja total subjektiv, 10% sind wohl jedem zu wenig, argumentier doch mit der Tabelle als Grundlage und wenn nichts kommt, dann zieh die Miete für den Monat zurück und überweise den Differenzbetrag erneut. Ich persönlich würde, je nach möglicher Minderungshöhe, aber wohl über den Mieterbund gehen.

Du hast wahrscheinlich auch keine Mietrechtsschutzversicherung oder?
 

Deleted_228929

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Ein Mieterbund möchte idR. eine Jahresmitgliedschaft haben, die meist um die 70€ kostet.
Ja. Sehe gerade dass der DMB wohl eine kostenlose Erstberatung anbietet. Habe mal eine Email geschrieben. Mal sehen, was die sagen.

70 bis 100 Euro bezahlen um am Ende vielleicht 60 bis 120 Euro mehr Mietminderung zu kriegen deucht mir nicht sehr sinnvoll. Also vielleicht noch zur zusätzlichen Einordnung: Die Kaltmiete beträgt 600€.


Du hast wahrscheinlich auch keine Mietrechtsschutzversicherung oder?
Nö.
 

Benrath

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Drehs doch einfach um, sag ihm du minderst um 20 % weil xyz und machst das und schaust mal ob er widerspricht und sich nicht auch denkt, dass ihm der Aufwand zu groß ist.
 
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