Hab ein paar Fragen zur Steuererklärung.
Meine Frau hat 2021 im Rahmen eines Honorarvertrags selbständig als Projektassistentin für eine Kunstausstellung gearbeitet. Danach wurde sie wieder Angestellte und hat als Nebentätigkeit zeitweise für besagte Kunstausstellung Führungen gegeben.
1. Fällt das Honorar für die Führungen unter die Übungsleiterpauschale und kann als steuerfreie Einnahme in Zeile 27 der Anlage N?
Falls das relevant ist: Das Museum, das sie bezahlt, ist eine gemeinnützige GmbH.
2. Gehe ich richtig davon aus, dass die Projektassistenz als freiberufliche Tätigkeit einzustufen ist?
Als Tätigkeiten sind im Vertrag "vor allem" genannt: Recherche zur Ausstellung, Betreuung eines künstlerischen Wettbewerbs und allgemeine Bürotätigkeiten. Tatsächlicher Schwerpunkt lag auf der Recherche zur Ausstellung, aber auch Verfassen von Ausstellungstexten usw.
3. Auf mehreren Seiten habe ich Folgendes gelesen:
Statt der nachgewiesenen Betriebsausgaben können Sie in den folgenden Fällen eine Betriebsausgabenpauschale in
Anspruch nehmen:
- bei hauptberuflicher selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit in Höhe von 30 % der Betriebseinnahmen, höchstens 2.455 Euro jährlich.
- bei nebenberuflicher wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Tätigkeit, auch Vortrags- oder Lehr- und Prüfungstätigkeit, in Höhe von 25 % der Betriebseinnahmen, höchstens 614 Euro jährlich.
(2021) | Hilfe zum Thema Allgemeine Betriebsausgaben für Ihre Steuererklärung
www.lohnsteuer-kompakt.de
Ich hab leider nicht rausgefunden, wo diese Regelung festgelegt ist - im EstG scheint davon nichts zu stehen. An sich wäre es vorteilhaft hier eine Pauschale nutzen zu können, weil sie quasi keine tatsächlichen Ausgaben hatte, die man vom Honorar abziehen könnte.
Zutreffend einordnen könnte man ihre Tätigkeit imo als wissenschaftlich, damit käme immerhin der Abzug von 614 Euro in Betracht. Allerdings steht da explizit "nebenberuflich" und andere entgeltliche Tätigkeiten hatte sie zu der Zeit nicht - zählt Hausfrau und Mutter als Hauptberuf?
(Nebenfrage: Wer hat sich bitte diese Regelung aus dem Hirn gesogen? Wtf!?)