Zur Schuldfrage: kA, aber Laien-Lol an "die Großeltern als Besitzer der Katze". Wärst du denn Schuld, wenn ich dich gegen eine teure Vase schupse und die runterfällt?
Zur Versicherung: Kleine Kinder bis afaik 7 sind allgemein nicht haftbar, höchstens die Eltern bei einer Aufsichtspflichtverletzung, aber das dürfte hier kaum in Betracht kommen. Viele Versicherungen zahlen in solchen Fällen trotzdem (unsere bspw.), aber es hängt vom Vertrag ab. Nennt sich Haftung für deliktunfähige Kinder oder so.
Zur Reaktion: Lachen und nach mehr Kaffee und Kuchen fragen.
Auch wenns witzig war, ist die Annahme ja jetzt erstmal nicht sooo fernliegend. Tierbesitzer haften natürlich für Schäden, die ihre Tierer an fremden Rechtsgütern verursachen. Der Denkfehler liegt nur einen Schritt weiter: wem gegenüber soll deren Tierhalterhaftung greifen, gegen sich selbst?
Relevant ist eher die Frage, ob die Eltern hier für ihr Kind haften oder nicht. Bekanntermaßen tun sie das nicht pauschal, sondern nur dann, wenn das Kind in einem Moment eine Rechtsgutsverletzung begeht, bei der es nicht durch die Eltern hinreichend überwacht war, obwohl eine Überwachung in dem Moment geboten und zumutbar war. Da gabs mE ne Tabelle vom BGH wieviele Minuten man Kinder in welchem Alter unbeaufsichtigt wo spielen lassen kann ("Draußen im eigenen Garten, auf der Spielstraße, im Haus" usw.). Wird man also so mit den Infos nicht so ganz aufklären können und, Benrath sagt es ganz richtig, viele Haftpflichtversicherungen schließen Schäden innerhalb der Kernfamilie aus - aber nicht immer. Oft gilt das nur für Familienmitglieder, die noch im Haushalt leben. Da müsstest Du mal in eure hypothetische Versicherungspolice gucken.
@ Rest
Wieso die Empörung? Das muss ja nicht als Vorwurf formuliert worden sein, aber wenn die schöne, neue und teure Couch jetzt unschön demoliert wäre und die VErsicherung für ne Neue zahlt, wo ist das Problem? Warum sollte man sich dann nicht die Couch reparieren lassen?