Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

parats'

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70 bis 100 Euro bezahlen um am Ende vielleicht 60 bis 120 Euro mehr Mietminderung zu kriegen deucht mir nicht sehr sinnvoll. Also vielleicht noch zur zusätzlichen Einordnung: Die Kaltmiete beträgt 600€.
Das wird in der Tat wohl nicht "rentabel" sein. Fraglich wäre, wenn ihr euch als Mieter zusammenschließt und ihr den Betrag durch alle teilt und jeder sich an den einen Anwalt hängt. :D
 
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Mein Vermieter bietet mir jetzt 10% Mietminderung. :eek3: :fein:

Das finde ja sogar ich ein wenig frech wenig, auch mit der Begründung dass es sich um eine energetische Sanierung handelt, welche den Energieverbrauch reduziert. Kann das sein, dass eine bessere Isolierung von Leitungen den Energieverbrauch so krass reduziert? Und an der Heizung wird mWn gar nix gemacht.

Nur damit ich das richtig verstehe, die erneuern deine Wasserleitungen, oder? Wüsste nicht, inwiefern das eine erngezische Sanierung handeln sollte, außer, dass dein Wasser vielleicht ein halbes Grad wärmer aus der Leitung kommt, mehr Effekt können ein paar Meter neue, isolierte Wasserleitung ja kaum haben, gefühlt.

In jedem Fall zieht er dich über den Tisch, nachdem 25% für weniger ja schon angemessen sind. Würde mich auch mal mit den anderen Mietern kurz schließen, damit ihr da alle in etwa am selben Strang zieht.
 

Deleted_228929

Guest
Nur damit ich das richtig verstehe, die erneuern deine Wasserleitungen, oder?
Ja, mehr isses nicht. Wie gesagt, wüsste nicht, was an der Heizung gemacht wird.

Bin gerade nochmal am Urteile wälzen. Gerade wenn die Baumaßnahmen angekündigt waren, dürfte es tatsächlich schwierig werden, da jetzt mordsmäßig viel durchzusetzen. Aber jetzt gucke ich mal, ob ich bei dem DMB-Gratisauskunftdingens da was rauskriege.

Ob hier noch andere Mieter sind, muss ich auch erst mal rausfinden. Der Nachbarin z.B. gehört ihre Bude.
 

Deleted_228929

Guest
So, Mieterschutzbund für gratis Erstauskunft angerufen. Das teuerste Telefongespräch meines Lebens mit ca 16,20 Euro. :ugly:

Der meinte, ich solle einfach mal 40 bis 50% verlangen und verhandeln. Dann mach ich das mal.
 

parats'

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Ehy, das haben wir dir hier auch gesagt. :raul:
 

Gustavo

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Deleted_228929

Guest
"Gratis" iSv man muss nicht Mitglied werden.

2,69€ ist der Preis pro Minute.
 

parats'

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Alter 2,69€/Minute?
Ein Fall für die Bundesnetzagentur.
 

Deleted_228929

Guest
Habe mit ihm 25% vereinbart. Hätte wohl auch mehr raushandeln können, aber pft. 50€ mehr oder weniger machen den Kohl nicht fett.
 

Celetuiw

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Würd ich mich auch nicht drumm streiten, gerade wenn der Streitbetrag zu 40% dann sowas wie 50 € sind.
 
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Hi,
Rein hypothetisches Szenario, da ich ein super Verhältnis zu meinem Schwiegereltern habe :deliver:
Ein 4 jähriges Kind sitzt mit der Katze der Großeltern auf deren teurer Couch und spielt. Irgendwann drückt das Kind die Katze wohl zu fest, so dass die Katze die Couch zerkratzt und abhaut.
Die Großeltern regen sich ein bisschen auf und meinen dann zu den hypothetischen Eltern "naja, eure Versicherung wird das ja bezahlen", weil das Kind als Ursache des Schadens gesehen wird.

Erste Frage rechtlich: Wer ist haftbar / Schuld? Die Eltern als Verantwortliche des Kindes oder die Großeltern als Besitzer der Katze?
Zweite Frage: ist es realistisch dass die Haftpflichtversicherung der Eltern zahlen würde?
Dritte Frage: Was ist die angemessene Reaktion der Eltern?
 
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Zur Schuldfrage: kA, aber Laien-Lol an "die Großeltern als Besitzer der Katze". Wärst du denn Schuld, wenn ich dich gegen eine teure Vase schupse und die runterfällt?

Zur Versicherung: Kleine Kinder bis afaik 7 sind allgemein nicht haftbar, höchstens die Eltern bei einer Aufsichtspflichtverletzung, aber das dürfte hier kaum in Betracht kommen. Viele Versicherungen zahlen in solchen Fällen trotzdem (unsere bspw.), aber es hängt vom Vertrag ab. Nennt sich Haftung für deliktunfähige Kinder oder so.

Zur Reaktion: Lachen und nach mehr Kaffee und Kuchen fragen.
 

Benrath

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Schließen viele haftpflicht Versicherungen Schäden innerhalb der Familie nicht aus?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Zur Schuldfrage: kA, aber Laien-Lol an "die Großeltern als Besitzer der Katze". Wärst du denn Schuld, wenn ich dich gegen eine teure Vase schupse und die runterfällt?

Zur Versicherung: Kleine Kinder bis afaik 7 sind allgemein nicht haftbar, höchstens die Eltern bei einer Aufsichtspflichtverletzung, aber das dürfte hier kaum in Betracht kommen. Viele Versicherungen zahlen in solchen Fällen trotzdem (unsere bspw.), aber es hängt vom Vertrag ab. Nennt sich Haftung für deliktunfähige Kinder oder so.

Zur Reaktion: Lachen und nach mehr Kaffee und Kuchen fragen.
Auch wenns witzig war, ist die Annahme ja jetzt erstmal nicht sooo fernliegend. Tierbesitzer haften natürlich für Schäden, die ihre Tierer an fremden Rechtsgütern verursachen. Der Denkfehler liegt nur einen Schritt weiter: wem gegenüber soll deren Tierhalterhaftung greifen, gegen sich selbst?

Relevant ist eher die Frage, ob die Eltern hier für ihr Kind haften oder nicht. Bekanntermaßen tun sie das nicht pauschal, sondern nur dann, wenn das Kind in einem Moment eine Rechtsgutsverletzung begeht, bei der es nicht durch die Eltern hinreichend überwacht war, obwohl eine Überwachung in dem Moment geboten und zumutbar war. Da gabs mE ne Tabelle vom BGH wieviele Minuten man Kinder in welchem Alter unbeaufsichtigt wo spielen lassen kann ("Draußen im eigenen Garten, auf der Spielstraße, im Haus" usw.). Wird man also so mit den Infos nicht so ganz aufklären können und, Benrath sagt es ganz richtig, viele Haftpflichtversicherungen schließen Schäden innerhalb der Kernfamilie aus - aber nicht immer. Oft gilt das nur für Familienmitglieder, die noch im Haushalt leben. Da müsstest Du mal in eure hypothetische Versicherungspolice gucken.

@ Rest
Wieso die Empörung? Das muss ja nicht als Vorwurf formuliert worden sein, aber wenn die schöne, neue und teure Couch jetzt unschön demoliert wäre und die VErsicherung für ne Neue zahlt, wo ist das Problem? Warum sollte man sich dann nicht die Couch reparieren lassen?
 

Shihatsu

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Kein Katzenhalter kauft sich eine Ledercouch. Tut er es doch hat er Lehrgeld zu bezahlen oder nimmt es in Kauf. Kein liebendes Großelternteil regt sich über den Enkel auf und kommt dann mit finanziellen Forderungen zu seiner Tochter / seinem Sohn, es sei denn die Urgroßelter sind freischaffendes Straßengewerbe. Stellvertreterbestrafung inkl. Sippenhaft. Als joke - okay, dann muss man aber auch sowas wie meinen joke kassieren. Im Ernst? K, Hurensöhne. Kinder machen Dinge kaputt, Tiere machen Dinge kaputt, Shit happens.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Kein Katzenhalter kauft sich eine Ledercouch. Tut er es doch hat er Lehrgeld zu bezahlen oder nimmt es in Kauf.

Warum sollte man auf Geld verzichten? Wem hilfst Du denn damit, außer der Versicherung? Ich finde man sollte prinzipiell jeder Versicherungsanspruch geltend machen, den man nur irgendwo finden kann. Die Konzerne ziehen den Leuten das Geld aus der Tasche wo sie nur können und ziehen mit völlig intransparenten AGB regelmäßig die Verbraucher über den Tisch, denen sollte man keinen Cent schenken.

Kein liebendes Großelternteil regt sich über den Enkel auf und kommt dann mit finanziellen Forderungen zu seiner Tochter / seinem Sohn, es sei denn die Urgroßelter sind freischaffendes Straßengewerbe.

Aber es ist doch keine Forderung gegen sie, sondern gegen die Versicherung.

Kinder machen Dinge kaputt, Tiere machen Dinge kaputt, Shit happens.

Und Versicherungen zahlen kaputte Dinge, das ist der ewige Kreislauf des Lebens :deliver:
 

Shihatsu

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Tja, wenn du den Gang zur Versicherung und den Ärger damit als unentgeldlich betrachtest, magst du Recht haben. So einfach wie du dir das hier machst ist es aber nicht - Menschen haben Gefühle, you know? Und hier werden dann so einige in der Regel verletzt. Empathie ist nicht deins, verstehe ich ja, aber das ist imho trotzdem - auch für dich - nachvollziehbar. Und ich glaube wirklich nicht das es da viele "Geschädigte" gibt die deinen Standpunkt teilen. Insofern: Völliges Unverständnis über dein Unverständnis, case closed.
 

Das Schaf

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Wo auf den Bergen Schlösser wachsen
Meine Frau ist Kleinunternehmerin und hat jetzt ein kleines Problem mit den letzten Paar Rechnungen festgestellt.

Sie hat den Einzelpreis von Einzelpositionen falsch ausgewiesen.
beispiel:

PosBezMengeEinheitEinzelpreisGesamt
1Rul0rfant1Stück29,2024,90

Der Gesamtbetrag ist richtig ausgewiesen. Die Summe aller Positionen stimmt. Nur halt der Einzelpreis und der Gesamtpreis der ersten Position stimmt nicht.
Hinweis auf §19 UstG etc ist alles drauf auf der Rechnung nur beim Einzelpreis wurde sich vertimmt.
Müssen wir das nachträglich berichtigen? oder können wir das auf den (4 betroffenen) Rehchnungen einfach so stehen lassen weil die Gesamtsumme ja richtig ist?
 

Benrath

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Busy Day Mal ne Frage wegen Mieten und Mahnung :D
Wir mindern seit August die Miete, weil der Keller voll gelaufen war und schimmlig und sie es immer noch nicht trocken gelegt haben.
Jetzt wurden wir 5 Monate gemahnt, dass noch Zahlungen in Höhe von XXX euro ausstehen würden. Es wird nicht aufgeschlüsselt warum und was wir nicht bezahlt haben.

Jenseits der Frage, ob wir richtig gemindert haben etc.. Ist die Mahnung überhaupt wirksam, wenn nicht dargelegt wird warum man noch was zahlen muss?
 
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Schnelle Frage in die Runde: Ich habe Corona und kann aufgrund der Quarantäne einen privat geplanten Flug nicht wahrnehmen.
Gebucht bei der Lufthansa.
Habe ich ein Recht auf Erstattung?
Lufthansaportal bietet eine sehr teure Erstattung an.
 
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Bin kein Experte aber so, wie ich es bisher von anderen gehört habe, gilt hier dasselbe, als wenn man den Flug aus anderen persönlichen Gründen (Krankheit usw.) nicht antreten kannst: Anspruch auf kostenlose Stornierung besteht nicht. Du kannst aber afaik den Anteil des Flugpreises, der auf Steuern und Gebühren verfällt, zurückfordern.
 
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Ok, schade.
Ich hatte gehofft es gibt vielleicht ne volle Erstattung vom Staat, damit die Menschen auch in Quarantäne bleiben.
 

Celetuiw

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Afaik hättest du dazu eine private Reiserücktrittsversicherung abschließen müssen.
 

Benrath

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Ein Bekannter möchte den Job wechseln und hat ein Angebot für den 1.6. Kann aber beim aktuellen AG wegen Tarifvertrag nur je Quartal kündigen und dann mit 6 Wochen.

Sie haben ihm einen Aufhebungsvertrag zum 1.6 angeboten. Dafür soll er aber auf 12 Tage Urlaub verzichten. Sein resturlaub aus 2022.

Auf der einen Seite will er gerne früher raus aber findet das natürlich arschig. An sich kann man sont schwer "freiwillig" auf Urlaub verzichten. Kann man das überhaupt über einen Aufhebungsvertrag regeln?
 

GeckoVOD

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Blöde Gegenfrage, aber was will sein jetztiger AG denn tun und wie sehr will er den Job? Wenn er bereits den neuen Vertrag unterschrieben hat, dann würde ich halt einfach nicht mehr ab Mitte Mai erscheinen und bei Nachfrage auch sagen ich verweigere die Arbeit. Selbst wenn dann eine fristlose Kündigung rauskommt, dann... ?
Schon klar, ist nicht die feine Art und so will man nichts beenden, andererseits ist die Motivation eines gezwungenen Arbeiters erfahrungsgemäß eher wünschenswert und der kann (und wird je nach Charakter) sich das auch raushängen lassen.
Wäre jetzt anders hätte ich irgendeine Sperrklausel, aber selbst die würde ich kurz von einem Anwalt prüfen lassen.
 
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Der AG könnte in dem Fall auf Schadensersatz klagen, wobei er allerdings auch einen Schaden nachweisen müsste.
 

Benrath

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Naja ich glaub verbrannte Erde in der Branche möchte er nicht. An sich mag er auch den aktuellen AG, aber der neue Job ist nen Aufstieg und viel viel näher.

Er kann sich sonst auch einfach krank schreiben lassen.
 
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Dann soll er sich nicht so anstellen und sich die Urlaubstage ans Bein streichen. Eventuell will der neue AG ihn so sehr, dass er auf Kulanz eine Woche springen lässt?
 

Benrath

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12 Tage? Der gesamte erarbeitete Anspruch des Jahres bis dahin für nix als Gegenleistung außer der Aufhebungsvertrag?
 

GeckoVOD

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Naja ich glaub verbrannte Erde in der Branche möchte er nicht. An sich mag er auch den aktuellen AG, aber der neue Job ist nen Aufstieg und viel viel näher.

Er kann sich sonst auch einfach krank schreiben lassen.
Gut, verstehe ich soweit. Ich würde halt an seiner Stelle das Gespräch nochmals suchen und die Karten auf den Tisch legen. Ist ja in deren Interesse, dass dein Kumpel auch weiterhin gut arbeitet und eine Vertrauensbasis erhalten bleibt. Könnte mir vorstellen, dass er zum 1.5. aufhört und dann einen Monat auf Geld verzichtet, oder so was in der Art*.
Was wurde ihm denn als Alternative angeboten? Also "nur" Aufhebungsvertrag kann ich mir nicht vorstellen, die müssten dann die Tage auszahlen, oder wie haben die sich das vorgestellt? Hat er denn schon Urlaub genehmigt beantragt? Wenn ja, auch irgendwas gebucht, das storniert werden müsste? Denn das würde ich mir definitiv ersetzen lassen, sollte es zu irgendwelchen Kosten kommen.
Was sagt denn der BR / die Gewerkschaft dazu? Waren die an den Gesprächen beteiligt, oder ist das schon 'verbrannte Erde'?

*Wenn sich der alte AG komplett sperrt, würde ich allerdings so oder so zu "plötzlich krank" raten, 6+x Monate durcharbeiten ohne Pause ist definitiv nicht gesund, spätestens nach 8 Monaten merkt man das sehr deutlich.
 

Benrath

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Noch waren es nur Gespräche und wir haben noch nichts auf Papier gesehen.
Wir gingen auch davon aus, dass sie die Tage dann auzahlen müssen. Mal abwarten, wenn das konkrete Angebot da ist.
Er muss nix stornieren etc. BR/Gewerkschaft waren afaik noch nicht dabei.
Ich glaub die sind einfach stinkig, dass er geht.

Ich zweifel läufts dann auf krank werden, Dienst nach Vorschrift oder bummeln hinaus.
 
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Hab ein paar Fragen zur Steuererklärung.

Meine Frau hat 2021 im Rahmen eines Honorarvertrags selbständig als Projektassistentin für eine Kunstausstellung gearbeitet. Danach wurde sie wieder Angestellte und hat als Nebentätigkeit zeitweise für besagte Kunstausstellung Führungen gegeben.

1. Fällt das Honorar für die Führungen unter die Übungsleiterpauschale und kann als steuerfreie Einnahme in Zeile 27 der Anlage N?
Falls das relevant ist: Das Museum, das sie bezahlt, ist eine gemeinnützige GmbH.

2. Gehe ich richtig davon aus, dass die Projektassistenz als freiberufliche Tätigkeit einzustufen ist?
Als Tätigkeiten sind im Vertrag "vor allem" genannt: Recherche zur Ausstellung, Betreuung eines künstlerischen Wettbewerbs und allgemeine Bürotätigkeiten. Tatsächlicher Schwerpunkt lag auf der Recherche zur Ausstellung, aber auch Verfassen von Ausstellungstexten usw.

3. Auf mehreren Seiten habe ich Folgendes gelesen:
Statt der nachgewiesenen Betriebsausgaben können Sie in den folgenden Fällen eine Betriebsausgabenpauschale in Anspruch nehmen:
  • bei hauptberuflicher selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit in Höhe von 30 % der Betriebseinnahmen, höchstens 2.455 Euro jährlich.
  • bei nebenberuflicher wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Tätigkeit, auch Vortrags- oder Lehr- und Prüfungstätigkeit, in Höhe von 25 % der Betriebseinnahmen, höchstens 614 Euro jährlich.

Ich hab leider nicht rausgefunden, wo diese Regelung festgelegt ist - im EstG scheint davon nichts zu stehen. An sich wäre es vorteilhaft hier eine Pauschale nutzen zu können, weil sie quasi keine tatsächlichen Ausgaben hatte, die man vom Honorar abziehen könnte.
Zutreffend einordnen könnte man ihre Tätigkeit imo als wissenschaftlich, damit käme immerhin der Abzug von 614 Euro in Betracht. Allerdings steht da explizit "nebenberuflich" und andere entgeltliche Tätigkeiten hatte sie zu der Zeit nicht - zählt Hausfrau und Mutter als Hauptberuf? :troll:

(Nebenfrage: Wer hat sich bitte diese Regelung aus dem Hirn gesogen? Wtf!?)
 
Zuletzt bearbeitet:

Gelöschtes Mitglied 160054

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Moin,

hab über Booking.com im April für eine Konferenz in Spanien ein Hotel gebucht und einen Stornierungsschutz für eine Coronaerkrankung dazugebucht.
Nun brauche ich nach meinem derzeitigen Kenntnisstand eine Rechnung von Booking.com über den Gesamtbetrag dieser Buchung um meine Reisekosten vollständig zurückerstattet zu bekommen, d.h. Hotel + Versicherung. Booking meint jedoch, sie würden keine Gesamtrechnung ausstellen. Sind sie dazu nicht gesetzlich verpflichtet? Ich habe lediglich vom Hotel eine Rechnung bekommen, aber die enthält nicht die Kosten der Versicherung.

Hintergrund: Meine Uni benötigt immer eine Rechnung, welche den Namen meines Instituts und der Universität enthält, damit die Rechnung anerkannt wird. Daher benötige ich genau so ein Dokument für den gesamten Betrag.
 

Das Schaf

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Hi,

Mal wieder der Job meiner Frau:

Ihr AG meint jetzt dass während der Sommerferien für alle Mitarbeiter Überstunden angeordnet werden müssen.
Aber nicht nur Überstunden sondern quasi ein ganzer Tag extra Arbeit. Das hieße für meine Frau dass sie auch Donnerstags zur Arbeit muss.
Dürfen die das einfach so?
 
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