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Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen
Ja, ich bin auch kein Anwalt und in BGB Sachen ganz grob informiert ,so als Disclaimer. Aber wenn der Fall so klar gelagert ist würde ich schon mit einiger Sicherheit sagen, dass du nur zum Rückbau dessen verpflichtet bist was du in deiner Mietzeit auch geändert hast.
Wenns ganz grob kommt, dann landet das eh beim Anwalt. Aber ich werde ihm das erstmal so verklickern. Wahrscheinlich hat er das einfach nicht auf dem Schirm, dass es einen komplett neuen Mietvertrag für das Gebäude gibt. Wir werden sehen.
Danke für die Antworten.
Ja, ich bin auch kein Anwalt und in BGB Sachen ganz grob informiert ,so als Disclaimer. Aber wenn der Fall so klar gelagert ist würde ich schon mit einiger Sicherheit sagen, dass du nur zum Rückbau dessen verpflichtet bist was du in deiner Mietzeit auch geändert hast.
Würde ich nämlich auch so sehen. Ich bin mir gerade nicht im klaren, ob bei gewerblicher Vermietung noch mal eine Beweislastumkehr oder so erfolgt. Als privater Mieter ist es jedenfalls klar geregelt, dass Du Änderungen an der Mietsache, die durch dich nach Beginn des Mietverhältnisses vollzogen worden sind, auf Verlangen wieder zurück bauen musst. Hier beginnt das Mietverhältnis erst nach dem Umbau und damit ist es eigentlich recht klar.
Mehr eine Randnotiz, vielleicht interessant für regelmäßige Ebay/Kleinanzeigen-Nutzer:
Ich wollte kürzlich einen Router über Kleinanzeigen kaufen. Günstiges Exemplar gefunden, mit Verkäufer auf Preis, Versandart und Vorkasse geeinigt, erstmal alles tutti.
Da ich den Router relativ schnell brauchte, weil der Anschlusstermin naht, hab ich das dem Verkäufer mitgeteilt und ihn gefragt, ob er ihn auch innerhalb eines, maximal zweier Tage versenden könne, sobald das Geld da ist, was er bejahte.
Mit dieser Zusage war es dann nicht weit her: Wegen einer harten Arbeitswoche verschob er die Ankündigung "gleich morgen Nachmittag" zu versenden mehrmals nach hinten.
Als sich beim dritten Mal der Anschlusstermin näherte, zu dem ich den Router unbedingt haben wollte oder mir Ersatz beschaffen müsste, habe ich ihm das gesagt und angedroht, vom Kauf zurückzutreten, wenn er mir nicht bis letzten Freitag den Versand bestätigt.
Wiederum erfolgte kein Versand und seitdem auch keine Rückmeldung mehr.
Was ich an dem Fall rechtlich kurios finde: Im Internet steht überall, dass man säumige Schuldner erst in Verzug setzen müsse und zwar unter Gewährung einer angemessen Nachfrist, außer es sei vorher ein fixer Termin für die Erbringung der Leistung vereinbart worden - BGB 286 oder so.
Kurze Nachfrage bei einem bekannten Anwalt bestätigt (mit dem üblichen juristischen Fragezeichen), dass hier wohl tatsächlich noch kein Verzug gegeben sei und ich erstmal mangels Verzug nicht vom Kaufvertrag zurücktreten könne.
Was ich hätte tun sollen und direkt nachgeholt habe, ist wohl, den Verkäufer nicht zum Versand, sondern zur Lieferung(!) bis zu einem angemessenen Termin aufzufordern.
Da ich nun nicht davon ausgehe, dass der Hansel innerhalb der Nachfrist noch liefern wird, wird es wohl auf dasselbe hinauslaufen.
Trotzdem bin ich etwas irritiert darüber, dass das deutsche Recht angeblich keine (beim Privatverkauf imo absolut üblichen) Abreden über den Versandtermin erlaubt. Auf feste Zusagen zum Liefertermin dürften private Verkäufer sich regelmäßig nicht einlassen, was es de facto verunmöglicht, eilige Verkäufe rechtssicher abzuwickeln.
Vielleicht gehts über Paypal/Kleinanzeigen mit Käuferschutz, wenn die in solchen Fällen dafür gerade stehen?
Kann das so stimmen? Wusstet ihr das? Muss das BGB geändert werden? Discuss!
Ich selbst bin weiterhin etwas stutzig darüber, dass man sich mit der Ankündigung "in drei Tagen liefere ich" offenbar selbst in Verzug setzen kann, nicht aber mit der inhaltlich quasi äquivalenten Ankündigung "das Paket geht heute noch raus".
meine schwester hat ihre gewerbehalle verkauft. auf der ist allerdings meine 40 kW pv-anlage drauf (rechnung, marktstammdaten-registrierung, einspeisevertrag lokaler energieversorger sowie jährliche eür laufen über mich, ergo, ansich kein zweifel). hab den verkauf der halle nur deshalb mitbekommen, weil der neue besitzer mich angesprochen hat, er könne die anlage nicht beim energieversorger anmelden, weil die vertraglich schon gebunden sei, er verlangt jetzt die freigabe/"herausgabe" der anlage. im notariellen kaufvertrag ist die pv-anlage explizit miterwähnt.
klar, werde zweifelsohne einen anwalt brauchen, schadensersatzforderungen in richtung meiner schwester, aber der käufer hat, wenn ich das richtig sehe, das ding in gutem glauben ergo rechtmäßig erworben? ersteinschätzung?
Ähh deine Schwester hat die Halle verkauft mit deiner Anlage UND die Anlage steht im Kaufvertrag? Wie kann das sein, dachte deine Schwester die Anlage gehört ihr?
kurz und knapp, ja. wir hatten anschließend ein kurzes telefongespräch hierzu, ihrer meinung nach gehört(e) die anlage ihr, weil die baulich auf ihrer halle drauf war/ist. mein kurzer einwand dass das über die eigentumsverhältnisse mal gar nicht aussagt, wurde beiseite gefegt. wir hatten ansich immer ein gutes wenn auch kein super enges verhältnis und konnten relativ vernünftig miteinander reden, aber seit einem halben jahr macht sie relativ seltsame dinge, hat dem mieter der halle die miete verdoppelt, für was der sie ausgelacht hat, kurz danach knall auf fall der verkauf der halle. gespräche liefen die letzten monate relativ kurz angebunden, hab mir aber nichts weiter dabei gedacht weil wirklich gerade anderen kram um die ohren. jetzt hat sie allerdings meine volle aufmerksamkeit.
Hmh könnte sein dass du einen Anwalt brauchen wirst. So wie du es darstellst, ist meine erste Einschätzung, dass du relativ sauber belegen kannst, dass die Anlage dir gehört. Ein Kaufvertrag reicht dazu nicht unbedingt aus, die Anlage hätte ja trotzdem in den Besitz deiner Schwester übergehen können. Die weiteren Unterlagen die du hast belegen aber eine fortlaufende wirtschaftliche Verwertung durch dich. Somit solltest du schon deine Eigentumsrechte belegen können.
Auf deine Schwester kommt eine Menge Ärger zu schätze ich. Streng genommen ist es betrügischere Absicht, wenn Sie die Halle mit Anlage verkauft hat obwohl bewusst war, dass die Eigentumsverhältnisse an der Anlage, sagen wir zumindest umstritten sind. Der Käufer ist unter Umständen zum Rücktritt von Vertrag berechtigt, sicher aber zu einer Wertminderung, die dem vertraglich festgesetzten Wert der Anlage entspricht.
Wie hat denn deine Schwester glaubhaft gemacht, da es einen notariell beglaubigten Kaufvertrag gibt, dass die Anlage Ihr Besitz ist? Grundstück ist ja klar, aber hat sie das einfach so angegeben und der Käufer hat keinen Kaufvertrag o.ä. für die PV sehen wollen?
Eine weitere Schwierigkeit am Horizont aus deiner Sicht könnte folgendes sein: Wenn das nicht vertraglich zwischen dir und deiner Schwester schon geregelt war, kann dir der Besitzer unter Umständen den Zugang zu deiner Anlage verweigern. Das Grundstück gehört ja ihm und er könnte sich auf den Standpunkt stellen, das du dort keinen Zutritt mehr hast.
Über was für einen Gegenwert sprechen wir bezüglich der Anlage so grob?
Edit; was recherchiert: interessant wäre, um das näher zu beurteilen ob die Idee deiner Schwester haltbar ist: Ist die PV Anlage eine Dachanlage, die mit dem Gebäude verbunden ist? Steht sie frei auf dem Hof? Wird der Strom zum Betrieb des Gebäudes/Anlagen genutzt oder speist du ihn autark ins Netz ein gegen Vergütung?
Du kannst mal googeln nach "Scheinbestandteilen" im BGB oder auch spezifisch Scheinbestandteil Photovoltaik. Je nach dem wie die bauliche Situation ist, ist die Sache garnicht so klar gelagert glaube ich.
Ich merke aber das ist weit jenseits dessen, was ich juristisch einschätzen kann. Ich würd gern an nen Juristen abgeben, der sich damit auskennt. @Asel vllt?
Sali, ist auf dem Dach, Zähler normal im Schaltschrank, Wechselrichter im Gebäude, ansonsten wird 100% eingespeist. Läuft jetzt seit 10 Jahren so, Restwert laut letztem Jahresabschluss 40.000€. Habe aber jetzt einen Gutachter zur Verkehrswertertmittlung beauftragt und ja, werde wohl zwangsläufig einen Anwalt benötigen, nur welche Fachrichtung? Immobilienrecht? Vertragsrecht?
Das automatisch die Eigentumsrechte auf sie übergehen nur weil es auf ihrem Dach ist, kann ich mir nicht vorstellen. Das man ggf. über Nutzungsgebühren reden kann, keine Frage. Ich habe die Anlage bezahlt, wenn die jetzt meine Schwester gehört ergeben sich ja ganz neue steuerrechtliche Fragestellungen, Schenkungsfreibetrag ist 20.000€. Und gibt es hier nicht eine Art Willensbekundung? Nur weil ich mein Auto auf deinem Hof parke, wirst du nicht zum Eigentümer der Sache. Ich kann die PV ja abbauen und woanders installieren. Ist vom Aufwand dann wahrscheinlich wirtschaftlicher Totalschaden, aber ist ja nicht so, als ob durch die Abmontage das Objekt nicht mehr nutzbar ist.
Sali, ist auf dem Dach, Zähler normal im Schaltschrank, Wechselrichter im Gebäude, ansonsten wird 100% eingespeist. Läuft jetzt seit 10 Jahren so, Restwert laut letztem Jahresabschluss 40.000€. Habe aber jetzt einen Gutachter zur Verkehrswertertmittlung beauftragt und ja, werde wohl zwangsläufig einen Anwalt benötigen, nur welche Fachrichtung? Immobilienrecht? Vertragsrecht?
Ich denke beides sollte er schon drauf haben. Was das Namensschild sagt ist egal, das ist beides BGB im Grunde. Wichtig wird auf jeden Fall, die Behauptung deiner Schwester zu widerlegen es sei ihr Besitz weil ihr Grundstück und dazu muss der RA schon die Expertise haben fester bestandteil/scheinbestandteil des Gebäude, das ist Vertrags und Immobilienrecht schätze ich (?)
Naiv: Du könntest dich mit dem Käufer ggf auf Kooperation einigen.
Er kümmert sich darum, das Geld dafür zurück zu bekommen. Du lässt es dafür auf dem Haus und stundest die Forderung für Zeit X, damit er erst das Geld von deiner Schwester eintreiben kann.
Da der Wert für ihn höher ist als der Wert für dich, es wieder abzumontieren & zu verkaufen, sollte da ein guter Deal für euch beide drin sein.
Vorteil ist auch, dass du nicht Geld von deiner Schwester eintreiben musst.
Beispiel: Fair value als Teil des gesamten Objektes wären 50k. Kosten für dich abzumontieren 5k und Weiterverkaufswert 25k.
D.h. abmontieren bringt dir nur 20k. Und er muss dann seine 50k von der Schwester bekommen.
Aber wenn er die 50k von deiner Schwester holt mit deiner Kooperation und dir dann 30k gibt, habt ihr beide ein gutes Geschäft gemacht.
Ich denke beides sollte er schon drauf haben. Was das Namensschild sagt ist egal, das ist beides BGB im Grunde. Wichtig wird auf jeden Fall, die Behauptung deiner Schwester zu widerlegen es sei ihr Besitz weil ihr Grundstück und dazu muss der RA schon die Expertise haben fester bestandteil/scheinbestandteil des Gebäude, das ist Vertrags und Immobilienrecht schätze ich (?)
ja, ich werde mal auf die suche gehen und ggf. mit dem steuerberater kurzschließen, ob er einen empfehlen kann. der sachverhalt ist dann doch eher speziell.. in dem von dir zitierten urteil steht allerdings auch:
Ist eine Photovoltaikanlage eine bewegliche Sache?
Die Photovoltaikanlage ist eine bewegliche Sache im Rechtssinne, weil sie weder ein Gebäude noch wesentlicher Bestandteil des Grundstücks ist.
kurz und knapp, ja. wir hatten anschließend ein kurzes telefongespräch hierzu, ihrer meinung nach gehört(e) die anlage ihr, weil die baulich auf ihrer halle drauf war/ist. mein kurzer einwand dass das über die eigentumsverhältnisse mal gar nicht aussagt, wurde beiseite gefegt. wir hatten ansich immer ein gutes wenn auch kein super enges verhältnis und konnten relativ vernünftig miteinander reden, aber seit einem halben jahr macht sie relativ seltsame dinge, hat dem mieter der halle die miete verdoppelt, für was der sie ausgelacht hat, kurz danach knall auf fall der verkauf der halle. gespräche liefen die letzten monate relativ kurz angebunden, hab mir aber nichts weiter dabei gedacht weil wirklich gerade anderen kram um die ohren. jetzt hat sie allerdings meine volle aufmerksamkeit.
Vorab: viel Glück bei der Sache - ich hoffe dass es am Ende irgendwie klappt, dass die Verhältnisse zueinander nicht komplett am Arsch sind.
Dann würde mich folgendes interessieren: Du investierst 40k (oder hast diesen Restwert der Anlage, und hast vorher massiv investiert) - und Sie meint dann was? Dass das ein Geschenk war an Sie? Dass Du das Geld eh nicht mehr brauchst? Also wie kommt Sie darauf, dass die Anlage ihr gehört bzw. will Sie dich von dem Verkaufspreis dann entsprechend auszahlen? Letzteres hätte man vorher mal klären können aber wäre finanziell dann halt OK...
Ich tendiere auch ganz stark in die Richtung, aber da ich wirklich wenig Ahnung von der Materie habe will ich mich da nicht aus dem Fenster lehnen und dir was falsches vermitteln. Aber viel Glück bei der Sache und halt uns auf dem laufenden.
Ja das will mir auch nicht aus dem Kopf. Du kannst halt irgendwie Spitzfindig argumentieren, dass die PV ein Teil des Gebäudes darstellt, aber angesichts der Dokumentation die YNC vorlegen kann ist das schon extrem dünn.
@YNC: irgendwas vertragliches zur Nutzung zwischen dir und deiner Schwester gibt es wahrscheinlich nicht, oder? Also wer ist zuständig für die Wartung der Anlage, des Daches, wer haftet bei Schäden etc? Wegerechte?
Kurzversion
Im Mietshaus nebenan hat der Besitzer drei AirBnB Wohnungen eröffnet. Der Besitzer hat aber keine eigenen Parkplätze. Als Konsequenz haben wir seit einem halben Jahr immer wieder Touristen im Hof, die unsere (Privat)Parkplätze kurz (~ eine Stunde) bis etwas länger (~ eine Woche) zuparken, manchmal auch sehr beleidigend werden, wenn man sie bittet ihre Autos wegzubewegen. Meistens hilft dann nur noch drohen.
AirBnBs goldener Support reagiert nicht, weil man scheinbar immer mit dem Eigentümer in Verbindung treten will. Der Eigentümer ist ein Arschloch², mit dem wurde schon geredet.
Anwalt meines Vermieters rät zum Abschleppen. Bislang noch nicht 'geklappt', noch schützt es vor Beleidigungen oder den Zwischenfällen selbst.
Langversion
Das Arschloch von nebenan sorgt wohl schon seit einem guten Jahrzehnt für gute Laune. Aus unerfindlichen Gründen hat er ein Problem mit der Welt und lässt es an allen aus. Tatsächlich sind es Vater Arschloch, Frau Unterdrückt und deren gemeinsamer Sohn Missgeburt. Deren Historie beläuft sich unter anderem auf:
Ordnungsamt stand am Tag nach einem Grillabend bei meinem Vermieter auf der Tür, es wurde angeblich gemeldet Gartenabfälle wären verbrannt worden. Es war nichtmal laut.
Random-Meldungen an die Polizei, sollte jemand im Umkreis von 150 Metern irgendwie mal lauter als 2 Dezibel nach 22 Uhr sein , sollte es die Bastardfamilie mitbekommen.
Anwalt-Drohungen wegen "freilaufendem Kampfhund" (Labrador eines Besuchers) im eigenen Garten. Mein Vermieter "gab nach" und hat einen Zaun gebaut.
Meldung in unserem Hof würden Obdachlose kampieren, weil einer der Nachbarn dort 3 Wochen seinen Camper abgestellt hat. Das fand ich persönlich lustig.
Bei der Renovierung der gegenüberliegenden Pizzeria wurde der Denkmalschutz vorbeigeschickt, weil "die Außenfassade verändert wurde".
Im gleichen Zug wurde das Ordnungsamt / Gewerbeaufsicht gebeten zu prüfen, ob die Pizzeria ausreichend Parkplätze für die Gäste hat. Hatte sie nicht, also musste sie welche kaufen.
Es gab Lärmbeschwerden, Polizei stand da. Ursache: Beerdigung / Aussegnung aus einem afrikanischen Kulturkreis beim Bestatter.
Die Lage eskalierte wohl als im Erdgeschoss der Bastardfamilie das ansässige Café dicht machte, weil sie (Zitat) "genug von der Hackfressenfamilie" hatten. Nach so einem Jahr Betrieb. Familie Bastard baut also um und plant noch gleich so ein Mini-Kack-Hipster-Haus in den Hof rein. Dafür wird per Anwalt angefragt, ob das an die Grundstücksgrenze zu unserem Haus könnte. Natürlich nicht. Lage eskaliert. Jetzt ist das Haus weiter im Hof. Und es gibt die oben erwähnten drei AirBnB-Wohnungen.
Das ist eigentlich auch völlig egal, bislang hat der Streit relativ wenig Auswirkungen auf uns gehabt. Allerdings scheint Familie Bastard sich jetzt j e d e Gelegenheit zu erkämpfen möglichst viel Stunk zu erzeugen. Das Kackhaus hat keine Einfahrt und keinen Parkplatz vor dem Haus. Weswegen Bastardfamilie mindestens einmal pro Woche direkt vor unserer Einfahrt parkt und da Dinge auslädt - Getränkekästen, Wäsche, kA was für einen Schrott für die Ferienwohnungen. Müssen sie da putzen, wird da auch geparkt.
Führte u.a. dazu, dass ich im fließenden Berufsverkehr nicht reinkonnte. Auf Hupen und noch relativ freundlicher Anfrage kam der Mittelfinger und nix ist passiert. Zur Erklärung, 3 Meter vor oder zurück hätten gereicht, er stünde immer noch da, aber meine Einfahrt wäre frei. Missgeburt Junior schrie mich bei einer anderen Angelegenheit an, ich hätte ja wohl offensichtlich Zeit, wenn ich erst um 11 Uhr früh irgendwo hin muss, so dringend könne es nicht sein.
Hinzu kommen oben angesprochenen Touristen - sind da, laden aus, parken, je nachdem. Hauptproblem ist folgendes, unter mir ist ein Bestatter, der auch viel Kundenkontakt hat. Ergo versucht hier auch jeder entsprechend freundlich zu Fremden im Hof zu sein, man weiß nie wer da in welcher Situation ankommt. Das können Trauernde sein, oder halt Gäste der anderen Mieter hier. Dafür wären ja die Parkplätze da.
Aus diesem Grund wären auch eine abgesperrte Hofeinfahrt, Ketten oder ähnliches eher die ultima ratio, verstehe da den Bestatter. Hätte auch keinen Bock im Notdienst nachts noch x-Sachen zu montieren/demontieren/aufzuschließen und evtl. noch weniger Platz zum Rangieren zu haben. Entsprechende Verbotsschilder und Warnungen hängen seit ~3 Wochen da. Denn erst zu diesem Zeitpunkt haben wir überhaupt durch einen Touristen überhaupt gehört, warum die da alle parken. Das war uns vorher unklar, bzw. nur eine Vermutung. Der bestätigte, dass die Vermieter das mündlich auf Nachfrage sagten: "parkt beim Mietshaus nebenan, da ist kostenlos, das passt schon". In den Inseraten steht etwas kryptisches von zwei Parkplätzen auf Anfrage in der Auffahrt (was unmöglich ist). Schriftlich haben wir jedenfalls nichts.
Frage nun, was tut man?
Offensichtliche Lösung #1: Abschleppdienst.
Problem: Durch oben benannten Kundenverkehr und andere Mieter (teils Studenten) will man nicht den falschen Abschleppen. Bis man geklärt hat, dass das Touristen sind, sind die u.U. wieder weg. Außerdem hilft's ja nicht gegen immer wiederkommende Vollpfosten mit einem Höflichkeitsniveau einer Ameise. Hinzu kommt der Kostenfaktor, angeblich müsse man das ja alles vorschießen. Bei 2-3 Autos / Woche ist das schon eine gute Summe. kA was passiert, wenn das Auto weg ist, bis die da sind. Braucht es hier nur Eier, oder kamen da falsche Infos?
Offensichtliche Lösung #2: Absperren
Problem: Siehe Langform. Extrem unpraktisch, v.a. für den Bestatter. Muss man aus dem Verkehr aufschließen (Tor abschließen) bildet sich zwangsweise ein Stau, ziemlich uncool. Montiert man Ketten ist das Rangieren enorm behindert.
Offensichtliche Lösung #3: Ansprechen
Problem: Zwar sind viele Touris verständnisvoll und eher peinlich berührt, gibt aber oben genannte Ausnahmen, die dann arrogant und/oder belehrend und/oder beleidigend werden. Die kriegt man auch los, allerdings versaut das gerne mal die nächste Stunde vong 1 Laune her. Zudem sieht man sie nicht immer schnell genug, bzw. meistens sogar nie.
Illegale Lösung (Vermutung) #4: Albanien-Pizzeria. Das Problem kannte der Albaner mit seiner Pizzeria und den erzwungenen Parkplätzen auch. Die Falschparker hatten dann 2-3 mal Dellen im Auto oder keine Außenspiegel mehr. "Ist ja auch gefährlich hier, Mann, musst du vorsichtig sein".
Problem: Nicht so mein Stil
Idee 5 Abmahnung. Theoretisch könnte man ja eine Preisliste an die Hofeinfahr tackern, iwas von wegen "Tagespreis 20€". Man müsste nur noch die Autos fotografieren und feststellen, ob irgendwer aus dem Haus das Kennzeichen kennt. Wenn nicht halt die Halter abmahnen (lassen). Hoffnung wäre hier, dass sich das in den AirBnB-Kommentaren niederschlägt und das Geschäftsmodell untergräbt.
Frage: Geht das ohne weiteres? Nebengewerbe hätte ich ruhend mit "Dienstleistungen". Rechtsschutz wäre auch vorhanden. Oder der Bestatter macht das, mir wayne.
Idee 6: Ordnungsamt / Gewerbeaufsicht einschalten. Hat jemand einen Peil ob die was tun? Auf Bitte häufiger zu kontrollieren (Blockierte Hofeinfahrt) kam nur ein "jaja, machen wir". Thoughts and Prayers.
Idee 7: Wenn das Abends passiert könnte man ohne Probleme das Tor verschließen, dann stört der Rückstau im Verkehr weniger.
Frage: Wäre das schon Nötigung, oder könnte man sich dumm stellen und so tun, man denke, das Auto wäre Besuch eines anderen Mieters, der immer Zugriff aufs Tor hat?
Dürft gerne (illegale) Lösungen vorschlagen.
Ist eher so halb ernst gemeint, nur regt mich Bastardfamilie und deren Touris zur Zeit mehr auf als sonst.
Unterhaltsam zu lesen, danke. Rechtlich habe ich keine Ahnung, wie wärs mit negative Review Bombing der AirBnB Anzeige. Kostet vermutlich nicht die Welt und macht die Hütte unattraktiv.
Unterhaltsam zu lesen, danke. Rechtlich habe ich keine Ahnung, wie wärs mit negative Review Bombing der AirBnB Anzeige. Kostet vermutlich nicht die Welt und macht die Hütte unattraktiv.
Ansonsten: paar Clan-Brudis anheuern, die Mr. Bastard mal ein paar Knochen brechen. Spätestens wenn er Pflegefall wird, wird er sich ja nicht mehr um die Wohnungen kümmern können.
Real würde wahrscheinlich wirklich abschleppen am besten helfen. Dazu ein fettes, nicht übersehbares Schild aufstellen, dass widerrechtlich parkende kostenpflichtig abgeschleppt werden (mit konkreten Hinweis auf die Air BnB Gäste)
Idee 6: Ordnungsamt / Gewerbeaufsicht einschalten. Hat jemand einen Peil ob die was tun? Auf Bitte häufiger zu kontrollieren (Blockierte Hofeinfahrt) kam nur ein "jaja, machen wir". Thoughts and Prayers.
Hat ich mal tatsächlich als Musterfall in nem Jura Kurs. Grundsätzlich hat so ein AirBnN Betreiber ja einen Auflagen Katalog der mit der Gewerbegenehmigung einhergeht. In unserem Fall hatte der Gewerbetreibende die Pflicht, Sorge zu tragen dass seine Kunden nicht die ganze Nachbarschaft zuparken.
Der kam er nicht nach, also hatte das Konsequenzen.
Ob und wie das beim Airbnb Arsch gelagert ist weiß ich nicht, aber versuchen könnte man das sicherlich.
Mögliche Rechtsfolgen gibt es theoretisch schon, ob das Amt das für angemessen hält.. Ka
Was genau habt ihr denn bei AirBnB erfragt? Ich würd da eine offizielle Beschwerde über die falsche Beschreibung bzgl der Parkplätze einreichen. Denn eigentlich können die ja wenig Interesse haben, dass die Leute sich einbuchen und dann Autos abgeschleppt kriegen.
Ansonsten Whatsapp-Gruppe bilden und alles mit "weit weg" Kennzeichen abschleppen lassen. Der Bestatter wird ja vermutlich eher Kunden aus der Umgebung haben und wenn jemand mal Besuch von "weit weg" kriegt, meldet man das in der Gruppe an.
Das problem sind nicht die parkenden gäste, das problem ist der hurensohnige nachbar. Der muss kriegen wie er braucht. Mittelfinger? Anzeige wegen beleidigung. Sonstige beleidigung? Anzeige wegen beleidigung. Anschreien oder Drohungen? Anzeige. Lärm durch Air BnB Gäste? Polizei. Lärm durch den hurensohn? Polizei. Steht deren auto beim zuparken auf privatgrund oder ist das noch öffentlich gehweg o.ä.? Weil wenn öffentlich dokumentieren und ans Ordnungsamt melden. Den Air BnB gästen unmissverständlich klar machen, dass der Vermieter gelogen hat und sie hier nicht parken dürften und der das auch wüsste. Wenn sie arrogant sind direkt den abschleppdienst rufen. Wegen jedem scheiss die polizei rufen funktioniert halt in beide richtungen. Ruhig ausnutzen.
Unterhaltsame Beschreibung. Der Michael Kohlhaas in mir will natürlich dazu raten, hier eine Fehde bis aufs Blut vom Zaum zu brechen, bis Familie Hurensohn sich wünscht, auf einem anderen Kontinent geboren worden zu sein. Mein Kopf und die Erfahrung sagen, dass bei solchen Nachbarschaftskriegen selten jemand als Sieger vom Platz geht, sondern eigentlich alle verlieren. Insofern: Schon mal ans Umziehen gedacht?
Wenn das keine Option ist und man nur die Parksituation verbessern will, kann man den Nachbarn wahrscheinlich abmahnen lassen, wenn er die Airbnb-Gäste tatsächlich falsch informiert. Ab und zu mal wen abschleppen lassen, der es zu bunt treibt, um negative Bewertungen zu provozieren, klingt nach einer sinnvollen Ergänzung.
Viel mehr Aufwand wäre mir das wohl nicht wert.
Idee 5 Abmahnung. Theoretisch könnte man ja eine Preisliste an die Hofeinfahr tackern, iwas von wegen "Tagespreis 20€". Man müsste nur noch die Autos fotografieren und feststellen, ob irgendwer aus dem Haus das Kennzeichen kennt. Wenn nicht halt die Halter abmahnen (lassen). Hoffnung wäre hier, dass sich das in den AirBnB-Kommentaren niederschlägt und das Geschäftsmodell untergräbt.
Frage: Geht das ohne weiteres? Nebengewerbe hätte ich ruhend mit "Dienstleistungen". Rechtsschutz wäre auch vorhanden. Oder der Bestatter macht das, mir wayne.
Das sollte gehen. Ist bei einigen Supermärkten übllich und wurde auch schon vor einigen Gerichten verhandelt. Seit 2019 ist auch ein Schlupfloch dass der Halter einfach behaupten konnte es hätte jemand anders da geparkt weg. Siehe z.b. https://www.bussgeldkatalog.de/vertragsstrafe-parken/
Das ist aber so wie ich das sehe kein Tagespreis fürs parken (ihr wollt ja nicht dass jemand da parkt) sondern eine Vertraggstrafe für unzulässiges parken.
Wichtig ist nur dass das gut sichtbar dargestellt wird - evtl lohnt sich da professionelle Beratung was exakt auf dem Schild stehen muss. Denke das wäre ein relativ sauberer Weg. So ein Schild wird wahrscheinlich schon einige von den Touristen abschrecken, und am Rest verdient ihr halt.
Bei uns inner Wohngegend: Paar Hochhäuser drumherum aber wohl schon -also würde ich sagen- alles zentral um den REWE herum (dieser erst quasi Neugebaut), der auch sein eigenen Parkplatz hat. Bei den einem größten Hochhaus wurden die Parkplätze immer genutzt (würd sagen so 80%+ der Zeit zum einkaufen zu gehen). Hat dann wohl wen zu sehr geärgert das nun eine externe Firma sich darum kümmert aka Parktimes die aber auch umliegende unerwünschte Wohnparker gleich mit ins Boot geholt hat, aber der Hochhausparkplatz fürn Rewe war wohl sicherlich der hauptgrund. Schilder dick aufgestellt, hat sehr schnell die Runde gemacht die Sache, so daß von einer Woche zu andren jetzt nur noch der -Großhaus Rewe Parkplatz- nur noch zu 5% genutzt wird und die Leute dann wohl doch mehr den eigentlichen Rewe Parkplatz offensichtlich nutzen. Also schon ähnlich deiner Situation; da Leute zu bequem sind 20-30 Meter mehr zu Laufen; schon nen Dick Move ist ne Externe zu holen aber wie gesagt das alles nen größerer Umfang ist als bei dir (ca. ~ 100 Parkplätze zu deinen 3 bnb Plätzen).
Kann extrem effiezient sein, aber ich würde auch eher sagen das erstmaln Schild mit dem Verweis auf die bnb Sache sinnvoller ist. Da würd ich dann aber ehe noch 20€ pro Stunde draus machen, so daß man denkt das das richtig teuer werden könnte oder so.
Hat ich mal tatsächlich als Musterfall in nem Jura Kurs. Grundsätzlich hat so ein AirBnN Betreiber ja einen Auflagen Katalog der mit der Gewerbegenehmigung einhergeht. In unserem Fall hatte der Gewerbetreibende die Pflicht, Sorge zu tragen dass seine Kunden nicht die ganze Nachbarschaft zuparken.
Der kam er nicht nach, also hatte das Konsequenzen.
Ob und wie das beim Airbnb Arsch gelagert ist weiß ich nicht, aber versuchen könnte man das sicherlich.
Mögliche Rechtsfolgen gibt es theoretisch schon, ob das Amt das für angemessen hält.. Ka
Das letzte Mal wurden sie kontaktiert (Amt + Politessen) wegen dem Blockieren der Einfahrt, da war die Reaktion eher mau. Nächster Schritt wäre dann wohl mit Protokoll der Parker im Hof, das könnte bißchen besser aussehen. Glaub ich frag auch mal unverbindlich nach der Einhaltung des Brandschutzes, irgendwie sehe ich auf keinem der Fotos aller Räume Feuerlöscher, Fluchtpläne, Warnschilder, Leitern oder so was, aber das muss da ja sicher nicht sein, wenn man nur kurz für Gäste vermietet und die Wartung des Equipments hat er sicherlich auch gut dokumentiert. Apropo, ich glaube er hat auch keinen festen Winterdienst, aber das ist nur eine Vermutung, wird er sicher nachweisen auf Anfrage.
Was genau habt ihr denn bei AirBnB erfragt? Ich würd da eine offizielle Beschwerde über die falsche Beschreibung bzgl der Parkplätze einreichen. Denn eigentlich können die ja wenig Interesse haben, dass die Leute sich einbuchen und dann Autos abgeschleppt kriegen.
Ich habe da nichts erfragt. Als wir hörten, dass es ein AirBnB ist, hab ich die Inserate auch gefunden und dort den "Beschwerde-Button" mit Formular genutzt. Es ist fruchtlos, da es nichtmal deutsche Bearbeiter gibt und aus jeder Antwortzeile der Textbaustein sagt "lmaa". AirBnB besteht quasi immer auf eine "Aussprache vor Ort", oder einen Schriftverkehr mit dem Vermieter über das Portal selbst. Weder habe ich Lust da meine Daten zu hinterlegen, noch dieses krude hin- und her mit "Lucy, deiner persönlichen Ansprechpartnerin aus SanFrancisco" zu machen.
Ansonsten Whatsapp-Gruppe bilden und alles mit "weit weg" Kennzeichen abschleppen lassen. Der Bestatter wird ja vermutlich eher Kunden aus der Umgebung haben und wenn jemand mal Besuch von "weit weg" kriegt, meldet man das in der Gruppe an.
Unterhaltsame Beschreibung. Der Michael Kohlhaas in mir will natürlich dazu raten, hier eine Fehde bis aufs Blut vom Zaum zu brechen, bis Familie Hurensohn sich wünscht, auf einem anderen Kontinent geboren worden zu sein. Mein Kopf und die Erfahrung sagen, dass bei solchen Nachbarschaftskriegen selten jemand als Sieger vom Platz geht, sondern eigentlich alle verlieren. Insofern: Schon mal ans Umziehen gedacht?
Wenn das keine Option ist und man nur die Parksituation verbessern will, kann man den Nachbarn wahrscheinlich abmahnen lassen, wenn er die Airbnb-Gäste tatsächlich falsch informiert. Ab und zu mal wen abschleppen lassen, der es zu bunt treibt, um negative Bewertungen zu provozieren, klingt nach einer sinnvollen Ergänzung.
Viel mehr Aufwand wäre mir das wohl nicht wert.
Du sagst es, der Aufwand ist es. Die Vermieter von gegenüber wohnen nicht im Haus und sind nur 1-2 mal pro Woche da, wenn überhaupt. Mit den anderen Mietern hat man eine gute / neutrale Beziehung. Insgesamt ist es nur leicht ärgerlich und nicht jeder Tourist ist ein Arschloch. Sind eher so petty revenge Geschichten, daher auch der Hinweis es wäre nur halb ernst gemeint. Ich reibe mich eher an den Boomer-Hurensohns und ihrer Einstellung, sie kommen mit allem weg. Es ist meist so knapp genug, dass man wirklich was tun möchte. Paar Stunden später hat mans schon wieder vergessen, bis halt der nächste Tourist wie ein Vollassi reagiert oder die Hurensohns wieder so eine kleine Nerv-Nummer abziehen.
Das problem sind nicht die parkenden gäste, das problem ist der hurensohnige nachbar. Der muss kriegen wie er braucht. Mittelfinger? Anzeige wegen beleidigung. Sonstige beleidigung? Anzeige wegen beleidigung. Anschreien oder Drohungen? Anzeige. Lärm durch Air BnB Gäste? Polizei. Lärm durch den hurensohn? Polizei. Steht deren auto beim zuparken auf privatgrund oder ist das noch öffentlich gehweg o.ä.? Weil wenn öffentlich dokumentieren und ans Ordnungsamt melden. Den Air BnB gästen unmissverständlich klar machen, dass der Vermieter gelogen hat und sie hier nicht parken dürften und der das auch wüsste. Wenn sie arrogant sind direkt den abschleppdienst rufen. Wegen jedem scheiss die polizei rufen funktioniert halt in beide richtungen. Ruhig ausnutzen.
Siehe die Antwort auf Saistaed, die Touris sind mir i.d.R. egal, v.a. wenn sie mit Verständnis reagieren lassen wir die teilweise auch parken, weil ist unter'm Strich egal für eine Nacht oder so was. Für Aussage vs. Aussage hab ich zu wenig Lust für die exakt zwei Begegnungen. Sollte es nochmal vorkommen kann man drüber nachdenken.
In puncto Abschleppdienst müsste ich mich nochmal informieren, wie viel das dann tatsächlich kostet. Erste Auskunft waren 300 bis 600€ in Vorkasse. Wenn das im Monat 2-3 mal passieren würde, wäre das schon nicht wenig, abhängig davon, wie lang man auf das Geld warten muss. Ich gehöre leider nicht zu den Finanzpros hier und bin eher so der Geringverdiener.
Das sollte gehen. Ist bei einigen Supermärkten übllich und wurde auch schon vor einigen Gerichten verhandelt. Seit 2019 ist auch ein Schlupfloch dass der Halter einfach behaupten konnte es hätte jemand anders da geparkt weg. Siehe z.b. https://www.bussgeldkatalog.de/vertragsstrafe-parken/
Das ist aber so wie ich das sehe kein Tagespreis fürs parken (ihr wollt ja nicht dass jemand da parkt) sondern eine Vertraggstrafe für unzulässiges parken.
Wichtig ist nur dass das gut sichtbar dargestellt wird - evtl lohnt sich da professionelle Beratung was exakt auf dem Schild stehen muss. Denke das wäre ein relativ sauberer Weg. So ein Schild wird wahrscheinlich schon einige von den Touristen abschrecken, und am Rest verdient ihr halt.
Werde das mal meinem Mieter weiterleiten, der prüft die Situation sowieso schon mit einem Anwalt vor dem Kontext Abschleppdienst. Nur ist der halt leider auch so ein unzuverlässiger Boomer, der Mieten eher als Hobby sieht. Danke für den Hinweis.
Habe jetzt jedenfalls mit Rücksprache mit dem Bestatter den Müllplatz etwas verschoben, so dass er neben den Wohnungen des Nachbars steht. Eigentlich nur den Biomüll. Schön mit 1-2 Trennwänden zu unserem Hof hin. Ab jetzt wird täglich Fischeingeweide weggeworfen.
Wenn es dir vor allem darum geht, dass die Boomer-HS nicht ungestraft davon kommen, würde ich eher nichts bürokratisches machen, was dir und dritten viel Aufwand macht.
Das mit dem Müll geht schon eher in die Richtung.
Was ich von einem Freund gehört habe: Nachbarn, die tagsüber nicht da waren & Hunde im Garten gelassen haben mit Folge ganztägigen Bellens. Er legte einen Zettel vor die Tür mit den Worten "Gebell gegen Gestank", und danach war unmittelbar Ruhe.
Assis, die auf anderen herumtrampeln verstehen solche Drohungen oft ganz gut, weil sie ja selbst so ticken.
Schilder aufhängen mit einem "Liebe AirBNB Besucher: Eurer Arschlochvermieter hat geschrieben, dass Ihr hier parken dürft - das stimmt aber nicht. Also bitte hier nicht parken!" Und das dann auch noch in Englisch. Schön groß mehrmals aufhängen.
Muss man ja nicht unterschreiben, daher weiß dann auch niemand, wer genau das Schreiben inkl. der Beleidigung gemacht hat.
Dann das eigene Auto mit Kameras überwachen - falls da doch eine Racheaktion kommt.
Allgemein Dashcam ins Auto machen, wenn er dich mal wieder zuparkt dann hast Du direkt Beweise. Diese dann Anonym als Bild bei seinen Nachbarn auch ruhig einwerfen mit entsprechenden Texten.
Wenn das Auto da steht kann man auch einen GPS Tracker dran machen und zurückverfolgen wo die so hinfahren. Dort auch überall Bilder aufhängen. Im Idealfall ist es ein Puff oder eine Kneipe. Bei der Kneipe einfach wenn er rausgeht die Bullen rufen dass da jemand betrunken fährt. Beim Puff -->Bilder an die Nachbarn.
1. PV ist regelmäßig eine bewegliche Sache, es sei denn, sie ist derart fest mit dem Gebäude baulich verbunden, dass sie sich nicht abtrennen lässt, ohne das Gebäude erheblich zu verändern.
2. Deine Schwester war (un)mittelbare Besitzerin der Anlage.
3. Die Anlage wurde durch den Käufer der Halle gutgläubig erworben, wenn er bis zum Zeitpunkt des Besitzübergangs keine Kenntnis vom fehlenden Eigentum der Schwester hatte (da der Käufer die PV anmelden wollte, wird der Besitzübergang wohl vorher erfolgt sein)
4. Ist ein gutgläubiger Erwerb gegeben, kannst du dich wegen Regressansprüchen nur an deine Schwester halten. In dem Fall solltest du schauen, dass du die laufenden PV Verträge kündigst bzw. an den Käufer überträgst. Auch mit Blick auf eine etwaige Schadensminderungspflicht.
Sollte Punkt 1 streitig sein, wäre es am besten, du nimmst dir einen Anwalt der PV/erneuerbare Energien oä im Portfolio hat. Ansonsten sollte das eigentlich jeder Wald- & Wiesenanwalt halbwegs über die Bühne bringen können.
wir haben einen "neuen" dhl fahrer im bezirk, der für mich zuständig ist. ab tag 1 seiner arbeit gingen alle pakete zurück an die empfänger, keine benachrichtungskarte, kein einlagerung filiale, straight zurück absender, empfänger unbekannt. ich wohne hier schon seit 20 jahren, hab da mittlerweile nur noch mein büro, riesengroß beschildert, briefkasten auch schild dran, kann man nicht verfehlen.
beschwert, sehr ausführlich, zwischenzeitlich runde 16 pakete zurück an absender, hab den fahrer dann auch mal zur rede gestellt, als er am nachbar haus stand und pakete abgegeben habe, während ich live die email bekam "paket nicht zustellbar, zurück zum empfänger". das ding war in seinem auto. hat sich dann rausgeredet, dass das ein kollege ist, nicht er. nach der beschwerde und dem zur rede stellen liefs dann, pakete kammen an, hab zwar keine abstellungsgenehmigung, aber gut, immerhin da. seit letzter woche nun: 4 pakete zugestellt, aber nicht angekommen, darunter ein handy, eine fritzbox und zwei feuerwehr-relevante sendungen, die ohnehin hätten bei übergabe unterschrieben werden müssen. dhl sendungsverfolgung: "Zugestellt an:Empfänger (orig.)".
natürlich noch die nachbarn (alles gewerbebetriebe) ringsum befragt, absender haben nachverfolgung eingeleitet, bekomm das wahrscheinlich auch gutschrieben. es nervt trotzdem. massivst. heute mittag bekomme ich nochmal einen rückruf von dhl.
nächste schritte? hab jetzt ehrlich gesagt keine böcke mehr. anzeige polizei? über was reden wir hier? unterschlagung? unterschriftenfälschung? bei bestellungen künftig mitteilen, dass nicht per dhl versendet werden soll? irgend nen brauchbarer life hack?
Abhängig vom Versender gibt es zwei Möglichkeiten. Ist der Versender ein Privatkunde dann einfach eine Reklamation bei DHL aufmachen, Nachweis über den Warenwert einreichen (sofern nicht Bagatellschwelle) und eine Abtretungserklärung besorgen.
Bei gewerblichen Verkaufern den Customer Service des Versender bemühen. Ersatz oder den Kaufpreis bekommst dann ohnehin.
Löst in Summe aber nicht dein Grundproblem. Ich kann dir aber sagen, dass sowas nach wenigen Schäden schnell erledigt wird und Ersatz in den meat grinder geworfen wird.
Frag bei einem Versandhandel deines Vertrauens nach ob die dir da helfen können.
Die haben spezielle DHL Ansprechpartner für deine Region. Da kann man schonmal drüber diskutieren was man noch alles tun kann
meine Frau hat letzte Woche die Betriebsbedingte Kündigung bekommen. Der Standort an dem sie angestellt ist wird geschlossen und an einem anderen Ort neu aufgebaut.
Meine Frau ist seit unserer Fehlgeburt vom 01.04 diesen Jahres krank geschrieben.
Der AG weiß noch nichts von der erneuten Schwangerschaft.
Was uns jetzt wichtig ist: Sollte die Kündigung bestehen bleiben , wie würden wir finanziell das beste rausholen können?
Macht es sinn weiterhin krank geschrieben zu sein?
Macht es mehr Sinn sich ein Beschäftigungsverbot zu holen?
Bei was macht das Arbeitsamt Stress, bei was nicht?
Wie läuft das mit dem Arbeitsamt?
Muss sie sich vollschwanger bewerben wenn sie dann zum 01.01 Arbeitslos werden würde? (Kind ~ Mai)
Wann zahlt das Arbeitsamt nicht?
Was müssen wir beachten um nicht ohne jegliche Mittel dazustehen?
Uns geht es jetzt unter anderem darum aus der gegebenen Situation das Optimum heruaszuholen.
Wenn wir jetzt (zum Beispiel) ein Beschäftigungsverbot bekommen ( ist schon lange im Gespräch) und wir dann effektiv 200€ weniger pro Monat bekommen aus irgendwelchen Gründen würde uns das mächtig ankotzen.
Geh zum Amt, das ist kompliziert. Die beraten auch ohne Arbeitslosigkeit. Standardratschlag: direkt online auf arbeitssuchend setzen, Kündigung bei / mit erstem Gespräch in der Agentur anzeigen, damit du schonmal die Fristen einhälst.
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