Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

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Das lernt man in der ersten Stunde "Sozialkunde" in der Berufsschule.
Unverständlich für mich dass das Studenten niemals beigebracht wird, generell was Studenten mit "Arbeitsrecht" Wissen ankommen ist abscheulich.
Und das weder auf FH noch Uni irgendwas den Studenten hingeworfen wird. Das ist echt fatal.

Dabei vergessen das die meisten Berufsschüler auch direkt im ersten Lehrjahr :ugly:
Naja, was soll denn da beigebracht werden? Rechtlich gesehen scheinen ja erstmal die Fristen, die im Vertrag stehen, zu gelten.
Mag sein, dass man auch durchkommt, wenn man sich nicht dran hält, weil ein Vorgehen sich für den AG eh nicht lohnt.
Aber das wäre dann ja so, wie Schülern beizubringen: "wenn ihr nicht erwischt werdet, könnt ihr auch klauen".
 

Das Schaf

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Naja, was soll denn da beigebracht werden? Rechtlich gesehen scheinen ja erstmal die Fristen, die im Vertrag stehen, zu gelten.
Mag sein, dass man auch durchkommt, wenn man sich nicht dran hält, weil ein Vorgehen sich für den AG eh nicht lohnt.
Aber das wäre dann ja so, wie Schülern beizubringen: "wenn ihr nicht erwischt werdet, könnt ihr auch klauen".
Yoah mei.
Die Leute könnten halt schon mal beigebracht bekommen was ein BR ist, warum man ihn haben will.
Oder welche dummen Klauseln Arbeitgeber zu unrecht in ihren Vertrag schreiben.
Arbeitszeitenschutzgesetz und wer für wen wann haftet. Wären durchaus Dinge die diese armen leute kennen sollten.
Arbeitsrecht im allgemeinen.
Und da sehe ich durchaus den Bildungsträger in der Verantwortung.
Vorallem hat man das schnell durch, aber seine Rechte und Pflichten kennen und einfordern ist mMn essentiell!
 
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Yoah mei.
Die Leute könnten halt schon mal beigebracht bekommen was ein BR ist, warum man ihn haben will.
Oder welche dummen Klauseln Arbeitgeber zu unrecht in ihren Vertrag schreiben.
Arbeitszeitenschutzgesetz und wer für wen wann haftet. Wären durchaus Dinge die diese armen leute kennen sollten.
Arbeitsrecht im allgemeinen.
Und da sehe ich durchaus den Bildungsträger in der Verantwortung.
Vorallem hat man das schnell durch, aber seine Rechte und Pflichten kennen und einfordern ist mMn essentiell!
Ach so, ja allgemein stimmt das wohl. Mir ging es jetzt konkret um das Thema, sich nicht an die vertragliche Kündigungsfrist zu halten.

Liegt vielleicht auch daran, dass die Angestellten an einer Uni das alles nicht haben.

Andererseits sollten Uniabgänger halt in der Lage sein, so was relativ schnell selbst in Erfahrung zu bringen.
 

Das Schaf

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Andererseits sollten Uniabgänger halt in der Lage sein, so was relativ schnell selbst in Erfahrung zu bringen.
Aus meiner Lebenserfahrung: NEIN
Keine Sau kennt sich damit auch nur im Grundsatz aus. Die Leute unterschreiben Dinge die nicht in Ordnung sind.
Da fehlt einfach Massive Bildung, wegen mir kann das eigentlich auch früher passieren ( Gymnasium hat sowas z.b. gar nicht(zumindest in Bayern), like wtf warum ?!?)
Ebenso Bewerbungen schreiben etc. ( wobei das zum glück ja langsam fürn arsch ist)

Und das argument sollten sie schnell in erfahrung bringen, das kannst du wirklich auf alles anwenden. Dann brauchste denen ja gar nix beibringen.
 

Celetuiw

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Also grundsätzlich bin ich bei Sheeperich. Im Grundsatz sollte das ruhig mal im Rahmen der Schulbildung behandelt werden. Klar, da muss man in Sozialkunde oder was auch nicht ewig tief ins juristische einsteigen, aber Basics zum Arbeitsrecht wären schon gut zu wissen. Kenne auch genug Leute die keinen Plan haben, was ihr AG darf und was nicht und was sie dürfen und was nicht.
 

Das Schaf

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Also grundsätzlich bin ich bei Sheeperich. Im Grundsatz sollte das ruhig mal im Rahmen der Schulbildung behandelt werden. Klar, da muss man in Sozialkunde oder was auch nicht ewig tief ins juristische einsteigen, aber Basics zum Arbeitsrecht wären schon gut zu wissen. Kenne auch genug Leute die keinen Plan haben, was ihr AG darf und was nicht und was sie dürfen und was nicht.
+ das wichtigste Argument 450€ Jobs werden afaik großteils von Schülern und Studenten oder Mamis gemacht
Was da an krimineller Energie von AG Seite aus unterwegs ist ist echt nciht feierlich.
Und da braucht es einfach eine Menge Bildung für genau diese Schicht.

Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung bei Krankheit etc.das wird immer vom AG behauptet dass es nicht gilt für diese Leute.
Sowas sollte man den Leuten wirklich eintrichtern damit sie auch wirklich zu Ihrem Recht kommen, und sei es nur dass 20% mehr Leute diese Sachen einklagen dass dieses Gebaren endlich aufhört
 

GeckoVOD

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Folgende Konstellation:

Person A hat Suizid begangen. Der Exfreundin und einer engen Freundin ist dessen PIN für das Smartphone bekannt, über die man Zugriff auf Chatverläufe, Social Media, E-Mails usw. bekommt. Die Eltern haben die enge Freundin wohl bedrängt die PIN anzugeben und nun erhalten. An und für sich "kein Problem", soweit es Mails und Social Media Präsenzen angeht, der Wunsch der Eltern war wohl die Hoffnung noch irgendeine Form von Abschiedsbrief zu finden. Die Polizei hat im Rahmen der Ermittlung bereits den PC durchsucht, fand aber nichts auffälliges und der Tod wurde als Suizid schon vor Monaten offiziell zu den Akten gelegt. Sonstige rechtliche Dinge sollten auch durch sein, dafür braucht's die PIN nicht, Schulden etc. sind nicht da (eher das Gegenteil). Gründe für den Suizid wird man nicht feststellen können, nur mutmaßen - etwaige Persönlichkeitsstörung wurde schon im Jugendalter festgestellt (Narzismus, soziale Anpassungsstörung und Depression mit fragwürdigen Beziehungsmustern innerfamiliär), die Existenz ist auch eher traurig und deutet auf einen spontanen Bilanzsuizid hin. Machste nix, passiert - mir fehlt leider die Empathie für die Person, bin allerdings auch (glücklicherweise) relativ weit außen vor, was den Freundeskreis angeht.

Allerdings ist das mit den Chatverläufen heikel, u.a. wegen Nachrichten, die einfach nicht gelesen werden sollten und nichts mit dem Suizid zu tun haben - Austausch über die (ehemalige) Beziehung, Kontodaten, gesundheitliche und berufliche Diskussionen mit der Ex-Freundin etc. pp, man kann es sich denken, dass sich die Ex da mehr als unwohl fühlt.

Ein Gespräch mit den Eltern hat wohl irgendwie stattgefunden, führte zu wenig - Ignorieren jeglicher Einwände, angeblich sei das ja für alle therapeutisch (starkes wtf). Die Eltern waren, mein Eindruck, auch schon vor dem Suizid extrem kontrollierend und sehr schräg. Vor der Herausgabe der PIN wurden freiwillig die letzten Nachrichten in den Wochen vor dem Suizid geteilt, u.a. auch da die Polizei Rückfragen stellten. Was auch immer die sich versprechen oder jetzt mit den Daten _von mehreren Jahren_ tun wollen - kA. Konkret geht's über Facebook DMs und WhatsApp-Verläufe, kA was der Typ sonst noch hatte. Gelesen werden die tatsächlich, weil da Rückfragen / Anspielung seitens der Eltern kommen und auch im Freundeskreis umschrieben werden.

Gibt es da Mittel das Lesen der Chatverläufe, die teilweise Jahre zurückreichen und scheinbar archiviert sind, irgendwie zu unterbinden? Erste Recherchen sagen wohl leider nein, da die Eltern die Zugänge "erben" (mein Laienverständnis) und Meta da einen auf toter Mann macht / auf automatische Löschroutinen verweist. Meinem Gefühl steht allerdings der Geheimnisschutz und Persönlichkeitsrechte entgegen - hoffe, dass das Kind nicht schon in den Brunnen gefallen ist.
 
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Blöde Situation, aber rechtlich scheint es eindeutig so zu sein, dass den Eltern/Erben jetzt die Accounts gehören und sie unbeschränkt drauf zugreifen dürfen.
Die Analogie zu Briefen und privaten Tagebüchern ergibt Sinn. Das Problem ist für mich eher, ob man wirklich davon ausgehen sollte, dass jemand seine Eltern als legitime Erben seiner digitalen (oder analogen) privaten Hinterlassenschaften ansieht.
Die saubere Lösung wäre wohl, dass man für jedes Konto direkt bei Registrierung festlegen kann, was im Falle des eigenen Todes passiert. KA, ob sowas rechtswirksam wäre.
 
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GeckoVOD

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In etwa soweit bin ich auch gekommen. Ich dachte eher an das Löschen von Accounts, i.S.v. den eigenen Acc bei Meta killen lassen in der Hoffnung, dass man zugehörige Chats beidseitig schnellst möglich löschen lassen kann. Die Befürchtung ist, dass die Eltern da diverse Dinge, in Ermangelung eines besseren Wortes, instrumentalisieren würden. Es gab im Vorfeld schon diverse Spannungen, bei denen insbesondere ein Elternteil sehr manipulativ war.

Sie haben beispielsweise schon bei der Todesanzeige und der Trauerfeier Bilder verwendet und Sprüche draufgeklebt, die mit den Beteiligten nicht abgesprochen waren - Widerworte wurden dann mit der Ausladung von der Trauerfeier quittiert, bzw. eine Ausladung angedroht. Ich persönlich hätte mit der Verwendung des Materials Probleme gehabt, die Abgebildeten haben in der Situation zwar gemurrt, aber es noch zugelassen - aus "Pietät" den Eltern gegenüber. Es ist nicht auszuschließen, dass das wieder und wieder in abgewandelter Form passiert, die Angehörigen sind, wie geschildert, nicht die stabilsten, weder beim Thema Suizid, noch was den Rest von normalem Verhalten angeht.
 

Das Schaf

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Hi,

kleine Frage:

Mein Vermieter hat mir in seiner Nebenkostenabrechnung eine Frist zur Zahlung von 10 Tagen (nach Postdatum) gesetzt.
Kann er das tun oder besteht immer ein Anrecht das innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen?
 

parats'

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Kannst ja erstmal die NK Abrechnung genau prüfen und bei etwaige Fehlern Widerspruch einlegen. :troll:
 

Celetuiw

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30 Tage, ganz normal die Regelung zum Verzug, nach 286 III BGB.
Man kann aber auch erst zahlen und dazu schriftlich erklären, dass man unter Vorbehalt zahlt. Dann verliert man das Recht zum Widerspruch gegen die Abrechnung nicht.

 
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Liebe Juristen des Forums,
ich habe eine Frage ob das Vorgehen meines Vermieters zulässig ist.

Wir haben ebenfalls unsere Betriebskostenabrechnung 2023 erhalten. Da innerhalb 2024, zulässig, nun ist die Abrechnung aber nicht vollständig, da die Heizkosten fehlen und in der Abrechnung heißt es wie folgt:
"Trotz mehrfacher Anfragen beim Energieversorger ist eine Rechnungsstellung bisher nicht erfolgt. Wir rechnen mit diesem Schreiben daher nur die kalten Betriebskosten ab, eine Abrechnung der Heizkosten ist uns zurzeit nicht möglich. Sobald die Rechnung des Energieversorgers vorliegt erhalten Sie umgehend eine gesonderte Heizkostenabrechnung. Wir danken Ihnen im Voraus für ihr Verständnis"

Meine Frage nun: Wenn die Heizkostenabrechnung 2023 erst in 2025 kommt, muss ich die dann bezahlen wenn sie mir nicht gefällt oder kann ich sagen: Fuck you, das ist euer Problem und nicht meins?
 
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Wenn die Verzögerung durch äußere Umstände zustande kommt, dann geht das für die NKA auch noch in 2025 klar, da die Verwaltung nichts dafür kann. Im Zweifel müssen die dies aber belegen. IBKA
 

Das Schaf

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Hallo ich bräuchte eine kurze Einschätzung für einen theoretischen Fall:

Wenn der Vermieter theoretisch in der Früh um 10:30 folgendes auf den Anrufbeantworter spricht:
Hallo wir haben um 13 Uhr einen Termin im Garten. Nicht erschrecken.

Der Vermieter wurde theoretisch bereits darauf hingewiesen, dass er nicht einfach so das Grundstück betreten kann,
Ist das bereits ein Hausfriedensbruch?
Was hat man da in der Hand gegenüber diesen theoretischen Terminen?
Was passiert wenn die irgendwann einfach anfangen würden im Garten zu baggern? Dürfte man da theoretisch das unterbinden? Oder muss man das tolerieren?
 
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Ohne rechtliche Gewähr: Wenn der Garten explizit nur zu deinem Haus/deiner Wohnung gehört kann er nicht einfach ohne Einwilligung das Grundstück betreten. Ist es Gemeinschaftsnutzung sieht das ganze schon anders aus. Von daher würde ich sagen bei exklusiver Nutzung ist das ist Hausfriedensbruch.
Bezüglich des Baggerns: Ich vermute, dass es auf den Grund der Arbeiten ankommt. Wenn es dem Werterhalt dient bzw. allgemein eine sinnvolle Maßnahme ist, dann kannst du das nicht einfach unterbinden, auch wenn der Garten zu deiner Wohnung gehört. Aber er kann auch nicht einfach losbaggern ohne zu informieren. Drüber sprechen und sich einigen sollte die beste Lösung sein.
 

Das Schaf

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Bezüglich des Baggerns: Ich vermute, dass es auf den Grund der Arbeiten ankommt. Wenn es dem Werterhalt dient bzw. allgemein eine sinnvolle Maßnahme ist, dann kannst du das nicht einfach unterbinden, auch wenn der Garten zu deiner Wohnung gehört. Aber er kann auch nicht einfach losbaggern ohne zu informieren. Drüber sprechen und sich einigen sollte die beste Lösung sein.
Rein hypothetisch könnte es sich um Sanierungsmaßnahmen handeln die für Mai "angekündigt" sind und 2 Jahre+ dauern sollen.

Also nichts was dringend wäre.
Daher auch die Frage wenn er theoretisch vorher einfach so anfangen würde.
Was darf ich denn?
 
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Ich finde es großartig wie sich diese Vermietersache zu einer unterhaltsamen Telenovela entwickelt.
Auch wenn ich mich dabei etwas schlecht fühle weil @Das Schaf darunter leidet.
 
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Was darf ich denn?
Naja wenn es Hausfriedensbruch wäre, würde man ja vermutlich eh die Polizei rufen. Also würd ich da anrufen (halt lokale Polizeistelle nicht Notruf) und denen das ganz ruhig erklären, entweder zeigen die dir verbal den Vogel, womit sich die Sache eh erledigt hat oder sie kommen dann vorbei.
 

parats'

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Ja es ist explizit ein EFH mit Garten vermietet
Na dann kann er sicherlich nicht einfach so rauf. Bitte ihn doch darum, dass ihr einen Termin ausmacht mit entsprechender Vorlaufzeit. Für gewöhnlich regeln sich solche Sachen besser, wenn beide kooperativ sind. Schließlich habt ihr beide ein Interesse an der Fortführung des Mietverhältnisses, oder?
 

Das Schaf

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Na dann kann er sicherlich nicht einfach so rauf. Bitte ihn doch darum, dass ihr einen Termin ausmacht mit entsprechender Vorlaufzeit. Für gewöhnlich regeln sich solche Sachen besser, wenn beide kooperativ sind. Schließlich habt ihr beide ein Interesse an der Fortführung des Mietverhältnisses, oder?
Wie gesagt das ist bereits passiert
 

parats'

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Also ist deine Theorie oben so schon passiert? Je nach Beef Bereitschaft kannst Du ja in der Tat zum Anwalt gehen.
Also ernsthaft - ein Recht hat er so nicht, wenn es zur Mietsache gehört.
 

Das Schaf

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Also ist deine Theorie oben so schon passiert? Je nach Beef Bereitschaft kannst Du ja in der Tat zum Anwalt gehen.
Also ernsthaft - ein Recht hat er so nicht, wenn es zur Mietsache gehört.
Ja das ist passiert.
Ich frage mich halt was wir wirklich tun dürfen/können wenn der jetzt mit Baggern ankommt und den Garten zerstört.
Darf ich sagen: nein?
darf ich die wegschicken?
darf ich die Polizei rufen?
Wenn er mir das am telefon ankündigt mit: "Da kommt nächste Woche x und macht was"
Darf ich die dann wegschicken?
 
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Als Mieter hast du das Hausrecht und darfst jedem, auch dem Eigentümer, erstmal den Zutritt verweigern. Allerdings kann der Eigentümer einen Rechtsanspruch darauf haben, dass du ihm oder Dritten Zutritt gewährst. Selbst in so einem Fall darf er aber nicht einfach machen, deine Zustimmung ist erforderlich.
Was will er denn im Garten machen?
 

Scorn4

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Mein intuitives Rechtsverständnis ist anders, aber laut Google gilt:
Der Vermieter darf den Garten ohne ausdrückliche Genehmigung nicht betreten und hat die Privatsphäre seines Mieters zu wahren. Hält der Vermieter sich nicht daran, macht er sich strafbar wegen Hausfriedensbruch (§ 123 StGB).
Grundsätzlich darf sich der Vermieter nicht in die Gartengestaltung einmischen. Möchten Mieter jedoch Bäume oder Sträucher fällen und bauliche Veränderungen vornehmen, benötigen sie das Einverständnis des Vermieters. Der Vermieter darf lediglich gefährliche Zustände beseitigen und Erhaltungsmaßnahmen durchführen.
@Schaf hat hier also Rechte. Der vermiete braucht seine Zustimmung, alleiniges in Kenntnis setzen reicht nicht aus. Ihm rate ich, dazu das Gespräch mit dem vermieter zu suchen, wenn ihm das nicht passt. So wie parats geagt hat. kA wieso man das so lustig findet. Nach vorheriger Ankündigung durch den Vermieter und ohne Rücksprache danach einfach die Polizei rufen ist ... psychotisch.
 

Das Schaf

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Mein intuitives Rechtsverständnis ist anders, aber laut Google gilt:


@Schaf hat hier also Rechte. Der vermiete braucht seine Zustimmung, alleiniges in Kenntnis setzen reicht nicht aus. Ihm rate ich, dazu das Gespräch mit dem vermieter zu suchen, wenn ihm das nicht passt. So wie parats geagt hat. kA wieso man das so lustig findet. Nach vorheriger Ankündigung durch den Vermieter und ohne Rücksprache danach einfach die Polizei rufen ist ... psychotisch.
Weil du wie Bootdiskette schon meinte den ganzen Verlauf nicht mitbekommen hast.
deswegen ist das lustig.
Zu diesem theoretischen Fall gibts im Spam Thread schon viele "begeisterte" Fans

ich hab ihn ja auch schon mal raus geschmissen. deswegen ist das ganze "eskaliert" er war unangemeldet hier und war dann auch noch unverschämt und beleidigend.
Als Mieter hast du das Hausrecht und darfst jedem, auch dem Eigentümer, erstmal den Zutritt verweigern. Allerdings kann der Eigentümer einen Rechtsanspruch darauf haben, dass du ihm oder Dritten Zutritt gewährst. Selbst in so einem Fall darf er aber nicht einfach machen, deine Zustimmung ist erforderlich.
Was will er denn im Garten machen?
Ich habe keine Ahnung was er im Garten machen möchte.
Seine Aussage ist der Hasenstall stört und muss weg und ich habe ab Mai 2 Jahre keine Heizung wegen umbau.
 

Celetuiw

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Seine Aussage ist der Hasenstall stört und muss weg und ich habe ab Mai 2 Jahre keine Heizung wegen umbau.
Also erstens rate ich zum Umzug. Konkret hier stellt sich dein VM zu dum an, aber idr hat er den längeren Hebel was schikanieren angeht.
Hier: Dum. Erstens darf er nicht ohne trifftigen Grund den Hasenstall abreißen. Zweitens darf er nicht für so einen Zeitraum deine Heizung unterbrechen.

Drittens darf er die Mietsache nicht ohne deine Zustimmung betreten, es sei denn es handelt sich um eine akute Gefahr oder Gefahr im Verzug. Er muss also einen Termin abstimmen.

Pozilei einschalten ist hier nur ein ad hoc Mittel um ihn des Platzes zu verweisen, wenn er da wirklich unabgesprochen steht und den Garten umgraben will. Ansonsten hat sie nichts am Hut mit BGB Streitigkeiten.

Wenn du der Ansicht bist, er handelt nur aus Schikane und greift in deine Besitzrechte (der Mietsache nämlich) ein, dann empfiehlt sich der Gang zum RA deines Vertrauens oder fähigen Mieterschutzbund (die meisten sind Deppen) zwecks Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsanordnung.

Also der RA würde im besten Fall erstmal Nachweise verlangen, warum bauliche Maßnahme notwendig ist und drohen Strafanzeige zu stellen und ggf. Schadensersatz wenn der Vermieter dennoch unbefugt in deine Besitz-(Mietsache) Eigentum (Hasenstall) und den grundrechtsgeschützte Unversehrtheit der Wohnung (keine Heizung ) eingreift.

" Zwei Jahre keine Heizung" :ugly2:
Das ist schon sehr lol, damit kann man ihn easy drann kriegen.
 
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Celetuiw

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Davon ab würde ich umziehen. Offensichtlich ist das vertrauensverhältnis hinüber. Wenn er dich hiermit nicht schikanieren kann findet er etwas anderes, was er legal darf.
 

Scorn4

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Ich habe keine Ahnung was er im Garten machen möchte.
Seine Aussage ist der Hasenstall stört und muss weg und ich habe ab Mai 2 Jahre keine Heizung wegen umbau.
Wen stört denn der Hasenstall? Wende dich doch mal an den Mieterbund.
2 Jahre ohne Heizung ist ein klarer Fall von Atomrofl.
Ein Komplettausfall bei Minusgraden kann die Wohnung unbewohnbar machen, dann kann die Miete weit über 50 Prozent gemindert werden meist für den gesamten Zeitraum des Ausfalls bis zum Wiederherstellen der Bewohnbarkeit. Eine defekte Heizungsanlage muss in angemessener Zeit beseitigt sein in drei bis vier Tagen.
 

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hoffe auch dass du ordentlich minderst.

würde auch sagen dass du ihm den Zutritt verbieten kannst. Das klingt jetzt nach essentiellen Arbeiten. Vielleicht gefällt dir ja der hasenstall besonders gut und du hast ihn anscheinend mit gemietet
 

GeckoVOD

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Hallo ich bräuchte eine kurze Einschätzung für einen theoretischen Fall:

Wenn der Vermieter theoretisch in der Früh um 10:30 folgendes auf den Anrufbeantworter spricht:
Hallo wir haben um 13 Uhr einen Termin im Garten. Nicht erschrecken.

Der Vermieter wurde theoretisch bereits darauf hingewiesen, dass er nicht einfach so das Grundstück betreten kann,
Ist das bereits ein Hausfriedensbruch?
Was hat man da in der Hand gegenüber diesen theoretischen Terminen?
Was passiert wenn die irgendwann einfach anfangen würden im Garten zu baggern? Dürfte man da theoretisch das unterbinden? Oder muss man das tolerieren?

Ich hatte es mal im OT erwähnt: Das Verständnis für deine Lage bei so einem Vermieter ist da, v.a. dass man da sehr schnell sehr wütend wird. Dennoch, geh zu einem Fachanwalt und lass ihn das regeln, es werden sich ansonsten bei der verworrenen Lage und eurer gegenseitigen Eskalation diverse Punkte sammeln. Sobald du da weg bist, kann es dir eigentlich auch egal sein, was der Typ da tut. Wenn es jetzt weiter geht und du es weiter ohne Beratung eskalierst, kann das auch über einen Auszug hinweg noch lange hin und her gehen, sollte der Typ wirklich so bescheuert sein wie dargestellt. Ganz so simpel ist es bei den Maßnahmen leider nicht.

Theoretisch kannst du bei solchen Terminen die Polizei rufen, wahrscheinlich sogar eine entsprechende Anzeige aufgeben, aber was daraus wird steht in den Sternen, dafür fehlt Information und zumindest mir die Erfahrung. Die werden ihn dann an dem ersten Tag wegbitten, er kündigt sich mit Vorlauf an und steht wieder da. Was soll da genau das Ziel sein? Du wirst eventuell Maßnahmen verzögern können, könnte aber sein, dass du dann selbst dauernd und immer wieder neue Forderungen als patzige Antwort kriegst.

Was du in der Hand hast, kann dir letztlich nur ein Anwalt sagen. Es hängt davon ab, was er da tun will und warum er das tut. Theoretisch muss er vielleicht den Grund aufbaggern lassen, das Schlagwort ist da die Betreiberverantwortung. Er hat zu garantieren, dass der Gebäudebetrieb sicher ist (z.B. §836f BGB). Führt er also Instandhaltungsarbeiten durch (bspw. Drainage, Abwenden von Schäden an der Substanz, oder vma. irgendwas für die Heizung), kannst du herzlich wenig tun, dann geht es um Mietminderung und Ersatzforderungen. Die Arbeiten müssen allerdings durchgeführt werden. Macht er das "nur" im Sinne der Modernisierung sieht die Lage eventuell anders aus, da könntest du mehr Freiräume bei der Mitsprache der Planung haben. Meist vermischen sich die Sphären (bei Instandhaltung werden meist alte Dinge mit moderner Ausführung eingebaut), daher wieder: Anwalt. Zu beachten sind dann auch Forderungen, die er stellen darf, bspw. das Abreißen / Abbauen von deinem Hasenstall oder ähnlichen Dingen, die mehr oder weniger fest mit dem Grundstück verbaut sind und nicht explizit erlaubt oder verboten waren. Kommt wieder drauf an, wie das aussieht und was in welchem Umfang gefordert ist. Viele der Gesetze sind zudem in dem Bereich schwammig formuliert, das macht's nicht einfacher, dir was konkretes zu sagen, wird man aushandeln müssen.

Was halt überhaupt nicht läuft ist der Betrieb ohne Heizung, egal ob Sommer oder nicht und egal ob angekündigt oder nicht. Da hat er für adäquaten Ersatz zu sorgen. Aber auch hier, realistisch läuft das in erster Linie über Mietminderung, bei der dir wieder ein Anwalt am besten helfen dürfte.

Meine Erfahrung als Drittpartei in solchen Vorhaben zeigt aber, dass sich - wenn es geht - ruhiges Handeln auszahlt. Sobald da ein Gewerk (Tiefbauer, Heizungsbauer oder wer auch immer) beteiligt ist, dann brauchen die auch Planungssicherheit. Versuche mal die Beteiligten Handwerker (am besten den Vorarbeiter, Architekten, Planungsleiter) auf Seite zu ziehen und deine Lage zu schildern: Dass der Vermieter ein Trottel ist, der nicht richtig kommuniziert und du da negativ getroffen bist. Wenn es gut läuft, dann reden die mit dir, bevor du wieder von dem Vermieter kurz vor knapp vor Tatsachen gesetzt wirst. Eventuell können die dann auch so Dinge ausbremsen, die einfach nicht nötig sind (siehe Abbau Hasenstall, wenn der nicht wirklich im Weg ist). Funktioniert zumindest bei meinem Vermieter recht gut und entspannt die Lage etwas.
 
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