Celetuiw
StarCraft: Brood War
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Betriebsbedingte Kündigungen von Schwangeren sind, auch bei Schließung des Werkes, unzulässig. D.h. der Arbeitgeber muss deine Frau weiterbeschäftigen, auch wenn das Werk geschlossen wird, ihr also eine zumutbare Tätigkeit übertragen und Gehalt zahlen.meine Frau hat letzte Woche die Betriebsbedingte Kündigung bekommen. Der Standort an dem sie angestellt ist wird geschlossen und an einem anderen Ort neu aufgebaut.
Meine Frau ist seit unserer Fehlgeburt vom 01.04 diesen Jahres krank geschrieben.
Der AG weiß noch nichts von der erneuten Schwangerschaft.
Die Schwangerschaft kann noch bis zu einer Woche NACH Erhalt der Kündigung bekannt gegeben werden.
Das Kündigungsverbot gilt ziemlich uneingeschränkt, würde nur z.b. bei Totalinsolvenz der Firma nicht greifen.
Ich will damit sagen, deine Frau hat auf jeden Fall Anspruch auf Kündigungsschutz, somit auch Lohnfortzahlung und Elterngeld.
Ich höre hier schon auf, weil die anderen Konstellationen Arbeitsamt/Sperrzeit/etc sich garnicht erst ergeben und weil Weiterbeschäftigung für deine Frau finanziell das Beste ist.
Da bin ich wie gesagt anderer Ansicht. Seine Frau sollte die Kündigung garnicht erst wirksam werden lassen.Geh zum Amt, das ist kompliziert. Die beraten auch ohne Arbeitslosigkeit. Standardratschlag: direkt online auf arbeitssuchend setzen, Kündigung bei / mit erstem Gespräch in der Agentur anzeigen, damit du schonmal die Fristen einhälst.
§ 17 MuSchG - Einzelnorm
www.gesetze-im-internet.de
Kündigung und Kündigungsschutz in der Schwangerschaft | Kanzlei Hasselbach
Für Schwangere gilt ein besonderer Kündigungsschutz – allerdings nur, sofern einige arbeitsrechtliche Vorschriften eingehalten werden.
www.kanzlei-hasselbach.de