Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

Mitglied seit
09.02.2021
Beiträge
2.161
Reaktionen
1.829
moinsen,

auf pinterest und facebook wurden zwei profile mit meinem klarnamen als benutzernamen erstellt, die krude inhalte "liken". die profile tauchen recht prominent in der google suche auf, sind in jedem fall nicht meine profile, mein name ist in der kombination auch einzigartig genug, dass da seit 20 jahren auch nur "mein" kram auftaucht, von xing, linkedin bis arbeitgeber. ich bin jetzt intern vom meinem derzeitigen arbeitgeber darauf angesprochen worden.

geliked werden rechtsradikale bands, corona-verschwörungstheorien & co.

facebook hat recht zügig reagiert und das profil offline genommen und prüft den vorgang. pinterest hat nur mit "LOL, STFU" reagiert (also kurzform, sie sehen da jetzt kein problem und überhaupt). was hab ich denn da für optionen? ich gehe jetzt mal nicht von einem zufall aus. wenn ich abwäge zwischen "da gibts jetzt zufällig doch jemanden mit deinem namen und der liked seltsamen kram search-optimiert" und "da pisst dir jemand gegens bein, weil du ihm auf den kleinen zeh gestanden bist", tendiere ich zum zweiteren - ohne jetzt eine konkrete person im verdacht zu haben.

beide gewehrläufe durchladen? primär hätte ich gerne, dass die wenigstens mal reagieren und den vorgang prüfen, ich beobachte das weiter, ob weitere profile aufpoppen: was wäre hier ggf. eine geeignete vorgehensweise? anzeige gegen unbekannt, wegen was, verdacht auf identitätsdiebstahl? eher nope? übler nachrede? how to proceed.
 
Zuletzt bearbeitet:

Benrath

Community-Forum
Mitglied seit
19.05.2003
Beiträge
19.757
Reaktionen
750
Müsstest dich sonst hier beschweren können.
Dafür ist das afaik da und gibt es seit wenigen Tagen

 
Mitglied seit
25.09.2014
Beiträge
5.081
Reaktionen
1.343
Mindestens solltest du nach BGB einen Unterlassungsanspruch gegen denjenigen haben, der deinen Namen missbräuchlich verwendet. Nun kennt du den natürlich nicht.
Aber da es über Pinterest passiert, sollten die eigentlich verpflichtet sein, die missbräuchliche Verwendung zu beenden, sofern sie belegt ist.
Eventuell könnte sogar Strafbarkeit als Beleidigung gegeben sein.

Da dich jetzt auch schon dein AG drauf angesprochen hat, würd ich da kurzen Prozess machen und das Ganze nem Anwalt vorlegen. Wenn Pinterest dich vorher abgewimmelt hat, kannst du denen womöglich sogar die Anwaltskosten in Rechnung stellen. Da jetzt aber nicht unbedingt davon auszugehen ist, dass es damit getan ist, wenn dir jemand ans Bein pinkeln will, würd ich vorsorglich auch schon mal Strafanzeige stellen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Celetuiw

StarCraft: Brood War
Mitglied seit
01.04.2008
Beiträge
6.129
Reaktionen
1.989
Also du hast natürlich die Möglichkeit einen Strafantrag gegen unbekannt zu stellen und darangehängt kann ein Anwalt auch einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch knüpfen. Der Straftatbestandc wäre dann wahrscheinlich Verleumdnung?
Ist nicht so wichtig, gefallen lassen musst du es dir nicht und grundsätzlich ist es auch durchsetzbar.

Zum Anwalt laufen finde ich einen Tacken zu hoch. Kostet dich ja auch ein paar Scheine und mir ist noch nicht klar, ob du das Gefühl hast, das ist für dich nur leicht nervig oder gefährlich.
Wie sieht dass Ganze denn dein AG?

Als milderes Mittel würde ich zunächst auf der von Benrath verlinkten Seite reporten und mal gucken, was die machen.
Wenn es wilder wird und mehr Profile auftauchen, der Verdacht erdrückend wird, dass eine bewußte Rufschädigung gefahren wird, dann würde ich zum Anwalt gehen.

Entsprechende Profile würd ich schon mal als Beweismittel screenshotten und speichern. Just in case. Ev. kriegst du das gelöschte FB Profil noch über die waybackmachine o.ä.
 
Mitglied seit
09.02.2021
Beiträge
2.161
Reaktionen
1.829
danke! habe nochmal sachlich auf die support email geantwortet mit verweis auf die bundesnetzagentur und bgb §12, und das ich die antwort eher weniger zufriedenstellend fand. habe dann noch die dsgvo-email von pinterest als cc dazu genommen, profil ist noch online, aber ohne inhalte und es wird auch nicht mehr bei google gefunden, d.h. man muss es schon händisch eingeben, bin ich fein damit, werde das jetzt monitoren.
 

parats'

Tippspielmeister 2012, Tippspielmeister 2019
Mitglied seit
21.05.2003
Beiträge
19.795
Reaktionen
1.572
Ort
Hamburg
Wie bist du da überhaupt drauf gekommen? Googlest du in aller Regelmäßigkeit deinen Namen?
 
Mitglied seit
09.02.2021
Beiträge
2.161
Reaktionen
1.829
hake ich nochmal nach, mein sachgebiet bekommt einen neuen zuschnitt und ich rutsche in eine höhere entgeltgruppe. der schritt ist nicht völlig populär, keine ahnung, ob daher der wind weht: jedenfalls wurde die umorganisation durch meine amtsleitung anfang des jahres angemeldet und ist nun durchgewunken: würde spekulieren das in dem zuge vielleicht durch die personalabteilung nochmal ein check durchgelaufen ist. als er mich letzte woche so zwischen tür und angel drauf angesprochen hat, war ich etwas perplex: habe weder bei fb noch pinterest ein konto. kurzerhand selbst gegoogelt und platz 3 war dann schon pinterest, platz 5 facebook. platz 1 mein ag, platz 2 xing.
 
Mitglied seit
27.06.2014
Beiträge
3.825
Reaktionen
1.480
Ort
Hamburg
Oder deine Konkurrenz hat gestöbert. HR kann natürlich sein, würde mich aber eher wundern bei internem Transfer.
 
Mitglied seit
10.05.2003
Beiträge
5.235
Reaktionen
421
Ich würde auf jeden Fall Strafanzeige gegen Unbekannt stellen.
Verleumdung, üble Nachrede, usw. sollte zutreffen. Das ist wohl komplex genug dass das nur unter Berücksichtigung aller Details von einem Anwalt geklärt werden kann, aber für Strafanzeige brauchts ja keinen Anwalt. Imo sind die Straftatbestände schon klar erfüllt. Kurze Beratung von einem Anwalt wäre wohl auch nicht sooo teuer.
Der Hauptgrund wäre auch einfach dass die Vorgänge irgendwo dokumentiert sind. Falls das in Zukunft nochmal auftritt, diese Sachen nicht vollständig gelöscht werden, wieder auftauchen usw., und du in die Situation kommst glaubhaft klar machen zu müssen dass das nicht von dir ist, gehe ich davon aus dass es einfach hilfreich ist zumindest eine dokumentierte Anzeige zu haben. Und vielleicht wird der Täter ja auch noch erwischt. War dumm genug das im Firmennetzwerk zu machen usw.

Ach ja, und unbedingt alles was bisher gemacht wurde dokumentieren und sichern. Also die facebook posts usw.
 
Mitglied seit
09.02.2021
Beiträge
2.161
Reaktionen
1.829
Hundethema! War Gassi, angeleint, ziemlich bei unserem Grundstück/Haus, kurz übers Feld sozusagen. Anderer Hundeführer ist an mir vorbei mit seinen zwei Hunden, ich bleibe auf der Wiese stehen, wir haben uns kurz unterhalten, die Hunde schienen entspannt, er ist mir dann entgegen gekommen, ob er (mein Hund) was macht: Meiner ist ein Tierheimhund, bin da eher vorsichtig, auch wenn er schon drei Jahre bei uns ist, hab das auch so mitgeteilt, das er gerade in der Nähe von unserem Haus eher territorial ist, hab noch nicht ausgesprochen und will noch sagen, an der Leine würde ich eher Abstand halten, da macht er zwei Schritte auf mich zu, die beiden Hunde flankieren meinen links und rechts. War dann schon der Oh-Fuck-Moment, hat man sofort gesehen, dass da jetzt Spannung in der Luft ist, Ruten bei allen drei oben, ordentlich Körperspannung, der rechte Hund fängt das Bellen an, dann knallts. Er zieht seine zwei zurück, ich ziehe meinen zurück.

Besagter Hund hat am vorderen Bein nen ordentlichen Schlenz, also kein Biss, sieht eher nach geschnappt und irgendwie weggezogen aus und blöd mit dem Fang erwischt/aufgeschlitzt aus, also würde sagen Wunde von locker 5cm, saftet gut, er meint, er sieht den Knochen.

Danach kippt die Stimmung etwas, er will wissen, wo ich wohne, er wird jetzt in die Tierklinik fahren und mir die Rechnung sowie alle nachfolgenden bringen. Ich sag, darf er machen, ich werd das bei meiner Hundehaftpflicht einreichen, bin mir jetzt eher nicht so 100% einer Schuld bewusst, will an der Stelle aber auch erstmal keine Diskussion anfangen: Sein Hund ist verletzt, der soll sich jetzt erstmal kümmern. Bisher ist mein Hund völlig unauffällig, keine Vorkommnisse, aber wie gesagt als Hütehund durchaus territorial, darum gehe ich grundsätzlich nur mit der Leine Gassi. Die anderen zwei Hunde waren etwas kleiner als meiner, aber auch 25 kg-Kategorie (meiner 30 kg), ebenfalls angeleint.

Nach dem Tierheim habe ich beim Hundetrainer direkt einen Wesenstest machen lassen, der auch völlig unauffällig war. Ich würd das jetzt halt mal meiner Hundehaftpflicht melden, wenn die das als unbegründet abweist, müsste man sehen. Einschätzung?
 
Mitglied seit
11.09.2002
Beiträge
4.931
Reaktionen
364
Hundethema! War Gassi, angeleint, ziemlich bei unserem Grundstück/Haus, kurz übers Feld sozusagen. Anderer Hundeführer ist an mir vorbei mit seinen zwei Hunden, ich bleibe auf der Wiese stehen, wir haben uns kurz unterhalten, die Hunde schienen entspannt, er ist mir dann entgegen gekommen, ob er (mein Hund) was macht: Meiner ist ein Tierheimhund, bin da eher vorsichtig, auch wenn er schon drei Jahre bei uns ist, hab das auch so mitgeteilt, das er gerade in der Nähe von unserem Haus eher territorial ist, hab noch nicht ausgesprochen und will noch sagen, an der Leine würde ich eher Abstand halten, da macht er zwei Schritte auf mich zu, die beiden Hunde flankieren meinen links und rechts. War dann schon der Oh-Fuck-Moment, hat man sofort gesehen, dass da jetzt Spannung in der Luft ist, Ruten bei allen drei oben, ordentlich Körperspannung, der rechte Hund fängt das Bellen an, dann knallts. Er zieht seine zwei zurück, ich ziehe meinen zurück.

Besagter Hund hat am vorderen Bein nen ordentlichen Schlenz, also kein Biss, sieht eher nach geschnappt und irgendwie weggezogen aus und blöd mit dem Fang erwischt/aufgeschlitzt aus, also würde sagen Wunde von locker 5cm, saftet gut, er meint, er sieht den Knochen.

Danach kippt die Stimmung etwas, er will wissen, wo ich wohne, er wird jetzt in die Tierklinik fahren und mir die Rechnung sowie alle nachfolgenden bringen. Ich sag, darf er machen, ich werd das bei meiner Hundehaftpflicht einreichen, bin mir jetzt eher nicht so 100% einer Schuld bewusst, will an der Stelle aber auch erstmal keine Diskussion anfangen: Sein Hund ist verletzt, der soll sich jetzt erstmal kümmern. Bisher ist mein Hund völlig unauffällig, keine Vorkommnisse, aber wie gesagt als Hütehund durchaus territorial, darum gehe ich grundsätzlich nur mit der Leine Gassi. Die anderen zwei Hunde waren etwas kleiner als meiner, aber auch 25 kg-Kategorie (meiner 30 kg), ebenfalls angeleint.

Nach dem Tierheim habe ich beim Hundetrainer direkt einen Wesenstest machen lassen, der auch völlig unauffällig war. Ich würd das jetzt halt mal meiner Hundehaftpflicht melden, wenn die das als unbegründet abweist, müsste man sehen. Einschätzung?
Ich hätte gesagt genau dafür hat man auch eine Hundehaftpflicht. Angeleint, plötzliche - nicht vorhersehbare Änderung beim "spielen" an der Leine, unglückliche Verletzung im Eifer des Gefechts. Passiert. Für mich 1:1 ein Fall für die Hundehaftpflicht.
Kurzes Google sieht das auch so.
 

GeckoVOD

Moderator
Mitglied seit
18.03.2019
Beiträge
4.219
Reaktionen
2.484
Sehr gute Freundin von mir hat eine Hundebetreuung, solche Vorfälle sind meist abgedeckt. So einen Vorfall gab's in der Art iirc nur einmal, da hatte aber eine Versicherung gezahlt. Ist allerdings ein anderes Konstrukt gewesen, kann dir daher nicht sagen, ob das ihre Versicherung oder die Versicherung des betreuten Hundes A war. War allerdings ein sehr überschaubarer Zettelkrieg.
 
Mitglied seit
09.02.2021
Beiträge
2.161
Reaktionen
1.829
Rechnung kam jetzt 1200 EUR, war in einer Tierklinik 8[ Habs mal eingereicht.
 
Mitglied seit
25.09.2014
Beiträge
5.081
Reaktionen
1.343
Klingt, als würde er eine Mitschuld tragen, d.h. deine Versicherung wird nur einen Teil übernehmen, Rest muss er selbst tragen - oder er hat eine KV.
 
Mitglied seit
16.03.2008
Beiträge
793
Reaktionen
11
Ort
Berlin
Sehe ich, rein moralisch, genauso. Unser Hund hat mitunter ein sehr schwieriges Sozialverhalten, weswegen ich jeden Hundebesitzer, der auf uns zukommen will, freundlich darauf hinweise. Wer mir dann noch mit seinem Hund nahe kommt, hat es dann halt auch gewollt :doh:
 

Das Schaf

Tippspielmeister WM 2018
Mitglied seit
27.06.2002
Beiträge
21.557
Reaktionen
4.866
Ort
Wo auf den Bergen Schlösser wachsen
Sehe ich, rein moralisch, genauso. Unser Hund hat mitunter ein sehr schwieriges Sozialverhalten, weswegen ich jeden Hundebesitzer, der auf uns zukommen will, freundlich darauf hinweise. Wer mir dann noch mit seinem Hund nahe kommt, hat es dann halt auch gewollt :doh:
same,
wenn einer ohne Leine auf uns zurennt und die Halter nur rufen "Der beißt nicht" ruf ich immer zurück : "Meiner schon"
 
Mitglied seit
25.09.2014
Beiträge
5.081
Reaktionen
1.343
Für mich als Hundehalter hat er eigentlich die Hauptschuld...
Sehe ich auch so, aber afaik haftet man als Hundehalter ungeachtet des Verschuldens immer erstmal für Schäden, die der eigene Hund verursacht.
Da YNC ja ne Haftpflicht hat, kann es ihm aber letztlich egal sein. Die wird sich schon drum kümmern, dass sie nicht mehr zahlt als nötig. Er persönlich braucht nichts zu fürchten.
 

parats'

Tippspielmeister 2012, Tippspielmeister 2019
Mitglied seit
21.05.2003
Beiträge
19.795
Reaktionen
1.572
Ort
Hamburg
Ist ja eigentlich auch der Sinn einer Haftpflicht. ;)
 
Mitglied seit
09.02.2021
Beiträge
2.161
Reaktionen
1.829
moinsen,

auf pinterest und facebook wurden zwei profile mit meinem klarnamen als benutzernamen erstellt, die krude inhalte "liken". die profile tauchen recht prominent in der google suche auf, sind in jedem fall nicht meine profile, mein name ist in der kombination auch einzigartig genug, dass da seit 20 jahren auch nur "mein" kram auftaucht, von xing, linkedin bis arbeitgeber. ich bin jetzt intern vom meinem derzeitigen arbeitgeber darauf angesprochen worden.

geliked werden rechtsradikale bands, corona-verschwörungstheorien & co.

facebook hat recht zügig reagiert und das profil offline genommen und prüft den vorgang. pinterest hat nur mit "LOL, STFU" reagiert (also kurzform, sie sehen da jetzt kein problem und überhaupt). was hab ich denn da für optionen? ich gehe jetzt mal nicht von einem zufall aus. wenn ich abwäge zwischen "da gibts jetzt zufällig doch jemanden mit deinem namen und der liked seltsamen kram search-optimiert" und "da pisst dir jemand gegens bein, weil du ihm auf den kleinen zeh gestanden bist", tendiere ich zum zweiteren - ohne jetzt eine konkrete person im verdacht zu haben.

beide gewehrläufe durchladen? primär hätte ich gerne, dass die wenigstens mal reagieren und den vorgang prüfen, ich beobachte das weiter, ob weitere profile aufpoppen: was wäre hier ggf. eine geeignete vorgehensweise? anzeige gegen unbekannt, wegen was, verdacht auf identitätsdiebstahl? eher nope? übler nachrede? how to proceed.

kurzes update: alles nix gefruchtet, hab jetzt über die onlinewache bawü ne strafanzeige wegen verleumdung gegen unbekannt gestellt, soweit alle kontaktversuche zu pinterest mitdokumentiert. von pinterest kam zuletzt noch der vorschlag, ich solle ein eigenes profil mit klarnamen erstellen um das andere profil aus den suchergebnissen zu verdrängen. danke auch ihr pappnasen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mitglied seit
24.08.2000
Beiträge
1.754
Reaktionen
487
Hallihallo,

Eine Bekannte hat gerade Stress wegen einer (potentiellen?) Copyright-Klage in den USA. Konkret geht es darum, dass sie in ihrem Redbubble/Etsy/whatever-Shop Artikel zum Verkauf angeboten hat, die optisch klar an ein bekanntes Meme (Grumpy Cat) angelehnt sind. Jetzt hat sie per E-Mail (!) folgende Texte erhalten:

Dear Sirs: The defendants operating the Defendant Internet Stores listed in Schedule A to the Complaint are hereby advised: Plaintiff has charged Defendants with violations of United States federal and state laws prohibiting trademark and copyright infringement. A copy of the Complaint, Temporary Restraining Order, Motion for Entry of Preliminary Injunction, Memorandum in Support of Motion Entry of Preliminary Injunction, and Summons are attached. These and other legal documents may be obtained from Plaintiff's attorney, Robert McMurray, trademark@hsplegal.com, and at the following website: Folder icon 24-cv-2618; Motion for PIO. Any answer or other response to the Complaint should be filed with the Clerk of the Court, United States District Court for the Northern District of Illinois, Eastern Division, Chicago, Illinois within twenty-one (21) days from the day you receive the summons. If no appearance or pleading is filed, the Court may render a judgment against the defendants. As always, if I can be of further assistance, please call or e-mail. Best Regards, Robert

Dear Sirs: Please see the attached copy of the Court’s most recent Minute Order. [Dkt. No. 48]. A copy of this Order is also pasted below and a copy can be found in the following link Folder icon 24-cv-2618; Minute Order [48]: United States District Court Northern District of Illinois - CM/ECF NextGen 1.7.1.1 Notice of Electronic Filing The following transaction was entered on 7/12/2024 at 2:32 PM CDT and filed on 7/12/2024 Case Name: Grumpy Cat Limited v. The Individuals, Corporations, Limited Liability Companies, Partnerships, and Unincorporated Associations Identified on Schedule A Hereto Case Number: 1:24-cv-02618 Filer: Document Number: 48 Docket Text: MINUTE entry before the Honorable John F. Kness: Before the Court is Plaintiff's motion [43] for entry of a preliminary injunction as to certain Defendants. In connection with that motion, which is entered and continued, Plaintiff must forthwith serve all Defendants with the following statement: "The Court has taken the motion for a preliminary injunction under advisement and will consider the motion unopposed if no Defendant appears and objects on or before 7/18/2024." Plaintiff must file proof of service of the Court's statement within two business days of service. For the reasons stated in the Court's orders entering and extending the temporary restraining order ("TRO"), as well as in Plaintiff's earlier motion [39] to extend the TRO, the TRO is further extended to and including the date on which the Court adjudicates the motion for a preliminary injunction. See H-D Mich., LLC v. Hellenic Duty Free Shops S.A., 694 F.3d 827, 843-45 (7th Cir. 2012). Because this extension exceeds the maximum duration for a TRO under FRCP 65(b), this extension "becomes in effect a preliminary injunction that is appealable, but the order remains effective." Id. at 844. Mailed notice. (exr, ) If I can be of further assistance, please call or e-mail. Sincerely, Robert

Der Mail sind eine Reihe von Dokumenten angehängt in denen deutlich wird, dass es sich wohl um eine Art Massenabmahnung handelt (zig Accounts werden aufgelistet).
Meine Bekannte war ziemlich panisch und hat bereits nach Anwälten gegoogelt. Ich habe sie erstmal beruhigt und gesagt, wir sollten mal schauen, was das Internet so sagt (wie wir wissen, hat das Internet immer recht). Nach kurzer Recherche wurde uns klar, dass das Ganze wohl nicht unüblich ist. Das Schreiben ist schon "legit", es handelt sich wohl um einen Vorgang ähnlich wie es gewisse Abmahnkanzleien in Deutschland betreiben. In der Regel wird wohl darauf spekuliert, dass die Angeschriebenen sich bei den Anwälten melden, um das Verfahren gegen Geldzahlung einzustellen und den eigenen Shop wieder freizuschalten. Wenn man als Nicht-Amerikaner einfach nicht reagiert - so der Tenor - sei das schlimmste, was passieren kann, dass man seinen Account nicht mehr benutzen kann. Manche sagen sogar, es wäre besser, nicht zu reagieren, weil eine E-Mail in Deutschland nicht rechtlich binden sei, und man so immer behaupten kann, man habe sie niemals erhalten.

Soweit so gut, Bekannte wieder beruhigt? Nicht Ganz! Im selben Zug hat sie auch die kostenlose Rechtsberatung der Illustratoren-Organisation e.V. (Berufsvertband) in Anspruch genommen. Von dort kam jetzt folgende Antwort:

nach meiner beurteilung sind die dokumente echt. es ist bei internet shops durchaus moeglich, in anderen laendern verklagt zu werden. wenn sie sich nicht auessern, oder vertreten lassen, muessen sie mit einer verurteilung rechnen. sie sollten auf jeden fall auf englisch stellung nehmen und die ansprüche zurueckweisen. sowohl gegenüber dem anwalt, als auch dem gericht. natürlich koennen sie auch einen anwalt in den usa beauftragen. der kostet allerdings sehr viel und auch wenn sie erfolgreich sind, werden diese kosten nicht erstattet. dazu sollten sie sich gegebenenfalls vorab von einer in den usa taetigen kanzlei beraten/informieren lassen.

Paniklevel meiner Bekannten schießt natürlich in erneute Höhen. Der IO-Mensch sagt also, sie MUSS Stellung beziehen. Ich persönlich glaube ja, dass er/sie das sagt, weil als Anwalt "cover your ass" wichtig ist, vor allem für kostenlosen Ratschlag. Ich persönlich bin ja weiter der Meinung, sie sollte da überhaupt nichts tun. Schlimmstenfalls ist der Shop futsch, aber das wäre laut ihrer Aussage nicht so wild. Und am Ende handelt es sich immer noch um eine E-Mail, nicht um ein amtliches Schreiben. Was meint das bw.de-Forum dazu? Wird sie rechtskräftig verurteilt und in die USA ausgeliefert, wenn sie einfach nicht reagiert? Wird sie in 20 Jahren bei einem Urlaub in den USA am Flughafen festgenommen und wegen einer "legally non-distinct" Grumpy-Cat-Tasse in den Knast gesperrt? Was wären hier sinnvolle Vorgehensweisen?
 
Zuletzt bearbeitet:

Celetuiw

StarCraft: Brood War
Mitglied seit
01.04.2008
Beiträge
6.129
Reaktionen
1.989
@BaBaUTZ Pff ich hatte zwar 15 Punkte/sehr gut in meiner BGB Klausur zum Angestelltenlehrgang [/flex] aber hab kein Plan von Ami Recht.
Ich würde erstmal auf Abmahnwelle tippen, Email halt stumpf aus dem Impressum gezogen. Rechtswirkung hat das nach deutschem Recht imo nicht, dazu müsste die Ami Kanzlei schon erstmal ein Schreiben zustellen mit Klageandrohung/Unterlassung des deutschen Rechtsweges.
Ich meine, was tun die im Zweifel wenn der User kein Englisch spricht oder die Mail nicht öffnet? Das war ne normale Mail ohne gesicherter Versand+Lesebestätigung nehm ich an? Die Hürden an rechtlich bindende Unterlassungsanzeigen im elektronischen Versand nach dt. Recht dürften nicht erfüllt sein.

Ich würde schon mal zum versierten Fachanwalt in die Erstberatung für kleines Geld gehen, aber den Ball flach halten und auch ohne anwaltliche Beratung erstmal nicht reagieren.

Siehe Anfangsdisclaimer: bitte meine Aussage mit Vorsicht nehmen, bin kein Experte.

Edit: die "frag einen Anwalt" Antwort aus dem Internet stinkt für mich nach -> Fragesteller verunsichern -> Auftrag generieren. Darauf würde ich nicht so viel geben.
 
Zuletzt bearbeitet:

Asel

SCBW-Turniersieger 2019
Mitglied seit
26.05.2005
Beiträge
2.494
Reaktionen
84
Ort
Berlin
Yo, Arschkarte.

Deine Freundin kann entweder alles dicht machen/löschen/sich Tod stellen und darauf pokern, dass dem Kläger es zu lästig wird, gegen sie in DE zu vollstrecken (vorausgesetzt deine Freundin hat keine Vermögenswerte in den USA) oder sie sollte sich einen Anwalt nehmen.
 

Gustavo

Doppelspitze 2019
Mitglied seit
22.03.2004
Beiträge
6.273
Reaktionen
2.259
Paniklevel meiner Bekannten schießt natürlich in erneute Höhen. Der IO-Mensch sagt also, sie MUSS Stellung beziehen. Ich persönlich glaube ja, dass er/sie das sagt, weil als Anwalt "cover your ass" wichtig ist, vor allem für kostenlosen Ratschlag. Ich persönlich bin ja weiter der Meinung, sie sollte da überhaupt nichts tun. Schlimmstenfalls ist der Shop futsch, aber das wäre laut ihrer Aussage nicht so wild. Und am Ende handelt es sich immer noch um eine E-Mail, nicht um ein amtliches Schreiben. Was meint das bw.de-Forum dazu? Wird sie rechtskräftig verurteilt und in die USA ausgeliefert, wenn sie einfach nicht reagiert? Wird sie in 20 Jahren bei einem Urlaub in den USA am Flughafen festgenommen und wegen einer "legally non-distinct" Grumpy-Cat-Tasse in den Knast gesperrt? Was wären hier sinnvolle Vorgehensweisen?

Habe einen Freund gefragt, der einen amerikanischen JD hat. Seine Einschätzung: Deine Einordnung "Massenabmahnung" trifft die Sache ziemlich gut. Die Chance, dass gegen sie vollstreckt wird, bewegt sich irgendwo um Null, denn das ist weder das Ziel noch wüsste ein durchschnittlicher Anwalt in Illinois, wie das überhaupt ginge. Sich einen US-Anwalt zu nehmen wäre so ziemlich das dümmste, was sie tun kann, denn der Erwartungswert ist extrem negativ, wenn der Shop für sie nicht beträchtliche Einnahmen generiert. Die Drohung, den Shop schließen zu lassen, ist überhaupt was hier avisiert wird, erst mal nichts anderes.
Fazit: Kein Grund sich Gedanken zu machen.
 
Mitglied seit
25.09.2014
Beiträge
5.081
Reaktionen
1.343
Die Hemmschwelle tatsächlich zu vollstrecken ist ja schon bei deutschen Abmahnkanzleien relativ hoch. Mein letzter Trouble ist jetzt ca. 5 Jahre her und die hatten mir sogar kurz vor Verjährung noch nen gerichtlichen Mahnbescheid zukommen lassen. Auf meinen Einspruch hin hab ich dann nie wieder was gehört.
 
Mitglied seit
16.08.2010
Beiträge
6.958
Reaktionen
1.399
Onkel @Shihatsu wird mir das sicher sofort beantworten können:
die gesetzlichen Kündigungsfristen durch den Arbeitgeber erhöhen sich ja mit zunehmender Beschäftigungsdauer.
Gilt das auch für den Arbeitnehmer oder kann der immer mit der Frist kündigen, die im Arbeitsvertrag steht?
 
Mitglied seit
29.10.2003
Beiträge
1.164
Reaktionen
23
Kommt aber darauf an, was im Arbeitsvertrag steht.
Wenn dort drin steht, dass sich die Kündigungsfristen des AN entsprechend der Fristen für den AG verlängern, dann sind die Fristen entsprechend länger und die 4 Wochen z.B. gelten nicht mehr.
 

parats'

Tippspielmeister 2012, Tippspielmeister 2019
Mitglied seit
21.05.2003
Beiträge
19.795
Reaktionen
1.572
Ort
Hamburg
Kommt aber darauf an, was im Arbeitsvertrag steht.
Wenn dort drin steht, dass sich die Kündigungsfristen des AN entsprechend der Fristen für den AG verlängern, dann sind die Fristen entsprechend länger und die 4 Wochen z.B. gelten nicht mehr.
Ist das überhaupt rechtssicher? Das wäre in der Tat was, was eher Leute wie @Shihatsu sagen könnten.
 

Shihatsu

Administrator
Mitglied seit
26.09.2001
Beiträge
46.852
Reaktionen
9.039
Ist es zwar, aber die Frage geht am Kern vorbei. Des Pudels Kern ist: Was soll der AG denn tun? Euch abmahnen weil ihr kündigt? euch kündigen weil ihr kürzer kündigt? Jeder vernünftige AG weiß das er zu dem Zeitpunkt verloren hat, und alles was er dem MA jetzt an Steinen in den Weg legt kostet ihn VIEL mehr als es bringt.
MA zu hart angefasst? Gelber Schein! Zeugnis zu schlecht ausgestellt? Anwaltsbrief, Kosten trägt dann der AG. AN nicht freistellen, obwohl dieser sich das wünscht? AN posaunt das über neuen AG raus. Und und und... HR sind komisch, aber nicht dohv. Gutsherrengeführte AG mal ausgenommen, denen muss man eh bei sowas mit allem kommen was die Rechtschutzversicherung trägt.
 
Mitglied seit
16.08.2010
Beiträge
6.958
Reaktionen
1.399
Des Pudels Kern ist: Was soll der AG denn tun?
Meine erste Vermutung wäre gewesen: Klage auf Schadensersatz?

Davon ab kommt es beim neuen AG, sollte der es mitbekommen, wahrscheinlich auch nur so semi an, wenn der neue Mitarbeiter sich nicht an Arbeitsverträge hält.
 

Shihatsu

Administrator
Mitglied seit
26.09.2001
Beiträge
46.852
Reaktionen
9.039
Klage auf Schadensersatz ist zwar auf dem Papier ne gute Idee, zerbröselt aber an "Ja warum kündigen sie den MA wenn sie ohne ihn nicht funktionieren können, wie ist ihr Plan B, warum will der MA SOFORT weg?" - und das alles in einem David gegen Goliath Szenario. Mir sind das nur super strange Fälle von absoluten High Performern die rausgekauft worden sind bekannt - und da hat der neue AG dann entsprechend für vorgesorgt.
Und der neue AG will in der Regel einen AN sofort, nicht in drei, sechs oder neun Monaten - die sind da absolut egoistisch und verdrängen das sie das später auch mal treffen könnte.
 
Mitglied seit
16.08.2010
Beiträge
6.958
Reaktionen
1.399
"Ja warum kündigen sie den MA wenn sie ohne ihn nicht funktionieren können, wie ist ihr Plan B, warum will der MA SOFORT weg?"
"Wir wollen den MA nicht kündigen sondern solange wie möglich halten. Wenn er nicht mehr will, zumindest so lange wie die Kündigungsfrist und wenn er sich da nicht dran hält, zumindest Schadensersatz".
Klar, wahrscheinlich ist das dem AG dann aber auch einfach zu viel Aufwand.

Auf der anderen Seite hätte ich als AN wegen einem Monat hin oder her aber auch keinen Bock auf potentiellen Stress.
 

Celetuiw

StarCraft: Brood War
Mitglied seit
01.04.2008
Beiträge
6.129
Reaktionen
1.989
Ist doch egal? Wenn der Kollege Stirling nicht ne Sonderklausel im Vertrag hat, dann erstmal regulär gesetzliche Kündigungsfrist einhalten. Wenn du eine Frist hast, die dem neuen AG zu lange dauert kannste immerhin ins freundliche Gespräch mit HR gehen.
 
Mitglied seit
21.08.2010
Beiträge
7.837
Reaktionen
1.010
Ich nehme mit: ich kann stets mit zwei Wochen Frist kündigen, aber nur mit einem halben Jahr Frist zum Quartalsende den Job verlieren. Top.
 

Das Schaf

Tippspielmeister WM 2018
Mitglied seit
27.06.2002
Beiträge
21.557
Reaktionen
4.866
Ort
Wo auf den Bergen Schlösser wachsen
Ich nehme mit: ich kann stets mit zwei Wochen Frist kündigen, aber nur mit einem halben Jahr Frist zum Quartalsende den Job verlieren. Top.
Das lernt man in der ersten Stunde "Sozialkunde" in der Berufsschule.
Unverständlich für mich dass das Studenten niemals beigebracht wird, generell was Studenten mit "Arbeitsrecht" Wissen ankommen ist abscheulich.
Und das weder auf FH noch Uni irgendwas den Studenten hingeworfen wird. Das ist echt fatal.

Dabei vergessen das die meisten Berufsschüler auch direkt im ersten Lehrjahr :ugly:
 

zoiX

Administrator
Mitglied seit
07.04.2002
Beiträge
26.268
Reaktionen
11.388
Und ich dachte, ich müsste immer mit zig Monaten Übergangszeit rechnen, wenn ich jemals wechseln wollen sollte :deliver:
 
Oben