Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

parats'

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Bspw. Vorzeitige Wehen aufgrund Körperlicher Belastung. Sprich die Gefahr einer Frühgeburt besteht und die Mutter sollte sich maximal schonen.
 
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Nur interessehalber, ohne stänkern zu wollen, mir fehlt gerade die Vorstellungskraft dafür: Was sind denn "gesundheitliche Gründe" während der Schwangerschaft, die zwar ein Beschäftigungsverbot rechtfertigen, aber gleichzeitig dafür sorgen, dass man das andere Kind zuhause nicht betreuen kann und somit das Recht auf Notbetreuung hat? In Berlin gibts es so ein Recht auf Notbetreuung für Schwangere im BV m.E. nicht.
ein 2,5 Jahre altes Kind hat noch viel Unsinn im Kopf und hört oft nicht, rennt weg etc. Das kann meine Frau aber wenn, dann nicht allzu lange, auf keinen Fall 7 Stunden am Stück (Bauch wird hart, Nerven werden eingeklemmt etc.)

@Shihatsu dann lass mich dir mal was dazu erzählen:

Sie hat ihrem Mann das 4. Kind mehr oder weniger angehängt, hatte statt der angekündigten 4 Wochen 6 Wochen am Stück zu (find mal eben spontan 2 Wochen ne Betreuung), kann den Kindern auf dem Spielplatz nicht hinterherrennen, weil sie ihr eigenes Kind dauerhaft dabei hat (und macht uns dafür verantwortlich, dass unser Kind es wagt, wegzulaufen, völlig unnatürliches Verhalten), sie ist komplett empört, dass unser Kind sich manchmal ein wenig wehrt/bockig ist, wenn sie es anziehen will, und dabei dann aus Versehen ihr Kind erwischt, dass sie nach wie vor die ganze Zeit auf dem Arm/in einer Trage vor sich trägt. Sie hat sehr wenig pädagogisches Fachwissen, meint wir würden uns zuhause schlagen, weil unser Kind ab und zu andere Kinder haut (was die anderen btw natürlich auch machen), meint, ein 2,5jähriges Kind würde sie auslachen, wenn sie es anmeckert, gibt den Kindern Vormittags desöfteren Kuchen, Nachmittags noch Eis, auch wenn wir das angesprochen haben und nicht gut fanden etc pp. Und weil wir dann unter anderem nicht einsehen, für Dienstleistungen/Aufwände zu zahlen, die wir nicht in Anspruch nehmen (achja, eines ihrer Kinder musste in Quarantäne, erst auf mehrmaliges Drängen (diesmal einer anderen Mutter) hat sie sich dann großzügigerweise entschieden, für die Tage auf das Essensgeld zu verzichten), kommt dann ein "Karma is a bitch" ? Wirklich armselig, alle Achtung
 
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Ihr seid die Leute die ihr Kind immer noch zu der Tante schicken und nicht Shi. Das die Alte ein kompletter Reinfall ist hast du uns bei der Essensgeld-Geschichte schon klargemacht und es wird mit jedem Post nicht besser. Mir fehlt die Vorstellungskraft das es wirklich keine andere Lösung als die Trulla gibt um eure Kind betreut zu kriegen.
 
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Ihr seid zu unbequem und tragt sowas nur mit Widerspruch und das ist nicht bewertend gemeint. Bei Einrichtungen hat man oft sehr standardisiertes Vorgehen, das geht bei Tagesmüttern so nicht, weil das oftmals Einzelkämpfer sind und alles was fernab der Betreuungszeit für administrativen Kram aufgewandt wird, wird weder vergütet noch irgendwie honoriert. Das wäre zumindest meine Einschätzung, denn eigentlich ist bei der Kinderbetreuung ein mit und nicht gegeneinander angesagt. Habt ihr die Auflösung mal direkt angesprochen? Eventuell kann man sich ja auf einer gemeinsamen Basis trennen.
Ich hole mal noch ein wenig aus: Ihr ältestes Kind ist schlecht in der Schule, hat die 4. Klasse schon wiederholt und ist auch jetzt beim zweiten Anlauf alles andere als gut und benötigt entsprechend mehr Aufmerksamkeit und Unterstützung bei schulischen Themen. Dafür gibt es die Notbetreuung, auf die sie aber bisher keinen Bock hatte, nun findet sie sich offenbar damit ab. Zudem muss sie sich natürlich auch ständig um ihr kleinstes Kind kümmern, kurz: Sie ist einfach überfordert. Da ihr die Kinder nicht angehängt wurden, hält sich mein Mitleid dafür aber stark in Grenzen. Wir würden noch insoweit entgegen kommen, dass wir einen Tag in der Woche frei lassen für sie, aber dann wollen wir eben die Stunden im Vertrag auch runtersetzen (was sie aber total unfair findet und nicht will). Keine Ahnung wie es bei euren Arbeitgebern aussieht, wenn ihr sagt, ich will nur noch 4 Tage die Woche arbeiten, aber das gleiche Gehalt bekommen, meiner würde es wohl nicht machen, also warum sollten wir dann nicht die Stunden runtersetzen? (Shi würde das natürlich gerne zahlen)
Dazu kommt, dass unser Kind und ein anderes die beiden ältesten und anstrengensten sind, auch deswegen will sie die beiden wahrscheinlich nicht mehr da haben (anderes Kind ist das Kind der besten Freundin meiner Frau). Ihr wird das alles zuviel (was wir ihr prophezeit haben), aber Elternzeit wollte sie natürlich nicht nehmen, da sie dann kein Geld bekommen hätte

Funfact: Die beste Freundin meiner Frau dürfte ihr Kind eigentlich nicht bringen, da sie in Elternzeit ist, dank eines Attests ihres Arztes wird sie es aber aller Voraussicht nach doch bringen können, was mit ziemlicher Sicherheit in einem riesigen Theater enden wird.
Zitat einer anderen Freundin: Wer soviel Energie dafür aufwendet, weniger oder gar nicht arbeiten zu müssen, sollte eigentlich den Beruf wechseln. Lustigerweise erlauben andere Tagesmütter aus unserem Freundeskreis ALLEN ihrer betreuten Kindern, auch weiterhin ganz normal zu kommen, auch wenn die Eltern wirklich kein Anrecht drauf hätten. Da geht es dann wirklich um die Kinder und nicht um Geld oder sonstwas


Ihr seid die Leute die ihr Kind immer noch zu der Tante schicken und nicht Shi. Das die Alte ein kompletter Reinfall ist hast du uns bei der Essensgeld-Geschichte schon klargemacht und es wird mit jedem Post nicht besser. Mir fehlt die Vorstellungskraft das es wirklich keine andere Lösung als die Trulla gibt um eure Kind betreut zu kriegen.
Temporär schon, meine Mutter könnte 1-2 Tage pro Woche einspringen, am WE hab ich frei und kann, aber dann bleiben immer noch 3-4 Wochentage übrig...ich will mein Kind nicht mehr dahingeben, irgendwie anders wird es schon gehen, mir geht es eigentlich nur noch darum, so schnell wie möglich aus dem Vertrag zu kommen, am besten sofort
 

Shihatsu

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Armselig? Warum dieser Angriff? Why so salty? Triggered? Getroffen?
Hör mal: Es ist völlig egal was sie für Motivationen hinter ihrer Handlungsweise hat, denn: None of your business!
Ist nur lustig das du hier keine Sonderbhenadlung aufgrund Schwangerschaft zubilligen wolltest und jetzt genau das für deine Frau in Anspruch nehmmen willst. Wenn du die Ironie darin nicht erkennst dann liegt das wohl am getriggert sein.
 
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Armselig? Warum dieser Angriff? Why so salty? Triggered? Getroffen?
Hör mal: Es ist völlig egal was sie für Motivationen hinter ihrer Handlungsweise hat, denn: None of your business!
Ist nur lustig das du hier keine Sonderbhenadlung aufgrund Schwangerschaft zubilligen wolltest und jetzt genau das für deine Frau in Anspruch nehmmen willst. Wenn du die Ironie darin nicht erkennst dann liegt das wohl am getriggert sein.
Karma is a bitch impliziert, ich hätte mich scheiße verhalten und nun käme es zurück. wenn du das vorangegange als "scheiße verhalten" ansiehst, IST das durchaus traurig, da ich auf meinem recht bestand, was nicht einen ungerechtfertigten finanziellen vorteil bedeutet hätte, sondern lediglich keinen nachteil. auch hier möchte ich, dass geltendes recht/geltende verordnungen eingehalten werden (und dabei geht es in erster linie um das wohl meines kindes), und das findest du ebenfalls irgendwie fragwürdig? seltsame einstellung

habe heute btw deine kinder nicht betreut und nicht verköstigt, bekomme ich dann dafür geld von dir? weil wenn nicht, wäre das echt kacke von dir und kommt hoffentlich eines tages zurück :deliver:


achja: ein wenig salty und pissed, weil es meiner frau damit aktuell überhaupt nicht gut geht und mir die ganze situation "etwas" sorgen bereitet
 
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parats'

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Ich kann deine emotionale Haltung dazu voll verstehen, aber geh doch mal rational an das Thema. Wieso habt ihr die damalige Aktion nicht zum Anlass genommen euch anderweitig umzusehen?
Du hast mehrere rote Linien gezogen, bist aber nicht zu Konsequenzen bereit.
Viel Erfolg beim weiteren Weg, es kann steinig werden.
 
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Ich kann deine emotionale Haltung dazu voll verstehen, aber geh doch mal rational an das Thema. Wieso habt ihr die damalige Aktion nicht zum Anlass genommen euch anderweitig umzusehen?
Du hast mehrere rote Linien gezogen, bist aber nicht zu Konsequenzen bereit.
Viel Erfolg beim weiteren Weg, es kann steinig werden.
weils dafür dann doch zu unwichtig war, ansonsten passte ja fast alles. erst in den letzten monaten hat sich das bild stark gewandelt (zunehmend schlechte ernährung, mangelnde pädagogische kenntnisse und fähigkeiten) und gipfelt dann jetzt in dieser quasi-weigerung, unser kind zu betreuen. nun bin ich ja bereit dazu, das ganze zu beenden, es sei denn, die dame macht in einem klärenden gespräch (wahrscheinlich morgen) eine art rückzieher und sieht vollumfänglich ein, dass sie komplett falsch lag (extrem unwahrscheinlich).
 
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update: hat sich relativ im guten geklärt, sie meinte das ja alles gar nicht so krass und das wäre ja auch alles ganz anders gewesen ;) letztendlich läuft es auf 10h/Woche weniger hinaus, die Mitleidsnummer hat bei uns gezogen (und wir sind, entgegen des bildes, was ich hier so abgebe, dann doch keine unmenschen), am ende gewinnen wir dann alle irgendwo dabei
 

Shihatsu

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Und nur mal so am Rande: Es würde mich sehr wundern, wenn davon nichts bei deinem Kind ankommt. SEHR.
 

Der Ziegentobi

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such dir lieber eine andere tagesmutter und zwar schon gestern
 
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Jo, bzw. Kita. Hatte jetzt nicht mitgekriegt, wo ihr wohnt, falls genannt, aber hier in Berlin kriegt man für Kleinkinder ab 2 bis 3 deutlich leichter einen Platz als für die ganz Kleinen. Ich würde auch möglichst auf den Turbo drücken, weil Kita-Plätze ab Herbst wahrscheinlich noch knapper als sonst werden. Außerdem ist eine stabile Betreuungssituation bei Geburt des Babys dringend angeraten - falls überhaupt noch genug Zeit ist.
 
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such dir lieber eine andere tagesmutter und zwar schon gestern
Das zweite Kind wird definitiv nicht zu der gehen, das haben wir für uns sogar schon vor dieser Geschichte beschlossen. Sie ist wirklich ein netter Mensch und lieb zu Kindern, aber da stören uns zuviele andere Dinge

@saistaed : Der kleine Mann geht ab August zum Glück in die Kita :)

Wer sich jetzt fragt: Warum das Theater für 3 Monate? Lass das Kind 3 Monate quasi nur zuhause und versuch dann mal, es in die Kita zu geben...(Eingewöhnung blablub, würde trotzdem richtig hart werden + 3 Monate fehlender Umgang mit Gleichaltrigen)
 
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Anschließend an die zugehörige Randnotiz:

Einige werden sich über meine kürzliche Beschwerde über die Ing-Diba erinnern.

Gehe ich recht in der Annahme, dass man solche Gebühren jetzt zurückfordern darf? Wie weit in die Vergangenheit geht das? Habe irgendwo was von 01.01.2018 gehört - wegen der 3 Jahre Verjährungsfrist?
 
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Ich habe mal eine kurze Frage zum Thema Inkasso-Kosten.

Meine Frau hat vor etwa 6 Wochen ihr Paypal-Konto ein paar Euro ins Minus gezogen, weil eine Lastschrift zurückging - auf ihrem persönlichen Konto, das primär mit Paypal verbunden ist, gibt es derzeit keinen regelmäßigen Geldeingang.
Sie wurde von Paypal mehrmals per E-Mail darauf hingewiesen und hat auch versucht, das Konto so auszugleichen, wie Paypal es angibt, hat es aber nicht geschafft. Ich hab mir das (nutze Paypal quasi nie) selbst mal angeguckt und sehe auch nicht, wie es geht - zumindest nicht in der App, über die sie Paypal ausschließlich nutzt.
Sie hatte auch schon mal den Kundenservice deswegen am Telefon. Das endete unverbindlich damit, dass sie "es nochmal probiert" - dass sie die App nutzt, hatte sie da auch erwähnt.

Nun kam vor ein paar Tagen Post von einem Inkasso-Unternehmen, die die ursprüngliche Forderung plus ~20 Euro innerhalb weniger Tage überwiesen haben wollen.
Mal davon abgesehen, dass ich es grundsätzlich etwas fragwürdig finde ein Inkasso zu beauftragen, dessen Kosten die eigentliche Schuld um ein Vielfaches übersteigen (gibt es nicht diese Schadensminderungspflicht?), frage ich mich, inwiefern Paypal sich in diesem Fall darauf berufen kann, eine korrekte Zahlungsaufforderung gestellt zu haben. Denn der angegeben Zahlungsweg funktioniert so nicht - hätten sie einfach eine IBAN genannt, auf die man überweisen kann, wäre das Ganze in 2 Minuten gegessen gewesen.

Meine Frau ist nun etwas enraged darüber und will ungern die 20 Euro ans Inkasso zahlen, wenn sie nicht muss. Muss sie? :troll:
 
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Betrifft mich alles jetzt selber 0, aber ich frage mich echt wie bei diesem Ding hier die Täter nen paar +-100er anscheinend durchdrücken können und es mich schockiert:
------------------------------
Story: Dann mal viel Erfolg mit der Anzeige. Erfahrungsgemäß wird da genau gar nichts passieren. In ein paar Wochen/Monaten gibt es halt nen Brief vom Staatsanwalt, dass es eingestellt wurde, weil dem Fälle mit so einem Streitwert scheißegal sind. - Bei mir waren es Teile einer Surroundanlage von Teufel. Der Idiot von Postbote hat beim Nachbar geklingelt und es ins Treppenhaus geworfen, obwohl unsere Tochter da war. Der Freund von einer Nachbarin sieht die Pakete mit Teufel drauf, denkt sich "Jo das ist sicher was wert!" und klaut 2 von den 5 Paketen. Nämlich Soundbar und die Receiver für die Rearspeaker. Unsere Tochter sieht noch, wie er die Kartons ins Auto packt und abhaut, wusste zu dem Zeitpunkt aber nicht, dass es die von meiner Bestellung waren. Ich komme nach Hause und sehe, dass die Hälfte fehlt. In der Sendungsverfolgung hieß es "Zugestellt an Briefkasten". Also auch alle Nachbarn befragt und der Dulli grinst sich voll einen ab und meint er war noch gar nicht draußen an dem Tag und habe auch kein Paket gesehen. 2 Tage später sind die Sachen dann bei ebay drin, die in der Kombination auch nicht einzeln bestellt werden können und auch keinen Sinn machen. Angeblich ein Geburtstagsgeschenk von Freunden, das man nicht braucht. Ja nee is klar. Also alles gesichtert und Anzeige bei der Polizei. Es stellt sich heraus, dass es sein Kumpel war, der es reingestellt hat und beide sind schon wegen Diebstahl und Hehlerei vorbestraft. Ich denk mir noch, dann ist ja alles klar und die Idioten werden verknackt. Aber am Arsch! Der Typ aus unserem Haus sagt bei der Polizei er hat damit nichts zu tun und der Typ, der es bei ebay reingestellt hat geht einfach nicht zur Befragung. Vorladen darf nur der Staatsanwalt und der stellt das Ding einfach direkt ein. So läuft es in Deutschland. Der Polizist hat sich dann bei mir noch ausgeheult, weil er auch keinen Bock mehr hat. Er ermittelt immer wochen/monatelang so weit er halt kann und der Staatsanwalt stellt das meiste direkt wegen Geringfügigkeit ein. Schaden bei mir waren ca. 1000€ und damit die wertvolle Zeit der Staatsanwaltschaft nicht wert. PS: Gekauft hat der Idiot sich dann davon einen gebrauchten Roller auf dem er dann wie Pascha rumgefahren ist. Jetzt gammelt das Ding hier im Garten vor sich hin.

Grundlage:
§ 153 StPO - Einstellung wegen Geringfügigkeit
(1) Hat das Verfahren ein Vergehen zum Gegenstand, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind.
-
Die Schuld an der Tat kann man beispielsweise dann als gering ansehen, wenn:
  • Der Täter ganz oder teilweise Schuldunfähig ist oder
  • Rechtfertigungsgründe für die Tat vorlagen
---------------------------------------------
So was ist denn jetzt hier das Mindestmaß bitte? 1000 € Verlust ist doch schon keine kleinigkeit mehr, und der eine Postbote könnte doch auch dabei sein und "son Ding(er)" mehrfach durchführen und anbei fein raus sein. Nen weiterer Punkt ist ja noch wenn die Anwaltschaft eigentlich ja angeblich keine zeit für sowas aufbringen kann, haste eh noch härter geloost. Kanns doch nicht sein oder?
 
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Ich habe mal eine kurze Frage zum Thema Inkasso-Kosten.

Meine Frau hat vor etwa 6 Wochen ihr Paypal-Konto ein paar Euro ins Minus gezogen, weil eine Lastschrift zurückging - auf ihrem persönlichen Konto, das primär mit Paypal verbunden ist, gibt es derzeit keinen regelmäßigen Geldeingang.
Sie wurde von Paypal mehrmals per E-Mail darauf hingewiesen und hat auch versucht, das Konto so auszugleichen, wie Paypal es angibt, hat es aber nicht geschafft. Ich hab mir das (nutze Paypal quasi nie) selbst mal angeguckt und sehe auch nicht, wie es geht - zumindest nicht in der App, über die sie Paypal ausschließlich nutzt.
Sie hatte auch schon mal den Kundenservice deswegen am Telefon. Das endete unverbindlich damit, dass sie "es nochmal probiert" - dass sie die App nutzt, hatte sie da auch erwähnt.

Nun kam vor ein paar Tagen Post von einem Inkasso-Unternehmen, die die ursprüngliche Forderung plus ~20 Euro innerhalb weniger Tage überwiesen haben wollen.
Mal davon abgesehen, dass ich es grundsätzlich etwas fragwürdig finde ein Inkasso zu beauftragen, dessen Kosten die eigentliche Schuld um ein Vielfaches übersteigen (gibt es nicht diese Schadensminderungspflicht?), frage ich mich, inwiefern Paypal sich in diesem Fall darauf berufen kann, eine korrekte Zahlungsaufforderung gestellt zu haben. Denn der angegeben Zahlungsweg funktioniert so nicht - hätten sie einfach eine IBAN genannt, auf die man überweisen kann, wäre das Ganze in 2 Minuten gegessen gewesen.

Meine Frau ist nun etwas enraged darüber und will ungern die 20 Euro ans Inkasso zahlen, wenn sie nicht muss. Muss sie? :troll:

Kommt drauf an, ob sie in Verzug ist. würde ich jetzt nicht in Abrede stellen, zumal sie sich notfalls halt schlicht innerhalb Sekunden hätte Geld senden lassen können zB von einer Freundin oder Familienmitglieder, wenn sie es nicht schafft ihr Paypal Konto selbst aufzufüllen. Häh - wieso ruft man da beim Kundenservice an?


Da du nicht sagst wie hoch der Betrag war, kann man zur Höhe der Inkassogebühren nichts sagen. Grundsätzlich können die Gebühren bis zur Höhe anfallen, die auch ein Rechtsanwalt verlangen kann. Die 20€ klingen aber alles noch im Rahmen und recht wenig für eine Forderung von wenigen EUR. ich würde in ihrer Stelle das wohl zahlen und unter Lehrgeld verbuchen.

Bei der Verbraucherzentrale Hamburg gibt es ein online Tool um eine Inkasso Rechnung zu prüfen
https://www.vzhh.de/themen/einkauf-reise-freizeit/mahnungen-inkasso/keine-angst-vor-inkassobriefen

Btw hatte deine Frau jetzt nicht schon mehrmals „online“ Probleme ? Vielleicht braucht sie einen Internetführerschein :deliver:
 
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Betrifft mich alles jetzt selber 0, aber ich frage mich echt wie bei diesem Ding hier die Täter nen paar +-100er anscheinend durchdrücken können und es mich schockiert:
------------------------------
S
Ja es wird viel eingestellt gerade im Bereich der kleinkriminalität (Ladendiebstähle, leistungserschleichung) und ja das ist teilweise nicht immer zu vermitteln und auch nicht immer verständlich.

Die Story ist aber Fake und klingt nach AfD filterblase, weil widersprüchlich und dumm. Über die hier genannten, angeblichen Voraussetzungen von § 153 StPO braucht man sich nicht unterhalten…
 

parats'

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Magst du deine Vermutung zum fake mal ausführen?
 

Asel

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Kann schon sein, dass das nicht fake ist. Halte die Wahrscheinlichkeit aber für äußerst gering. Und sollte es echt sein, ist das sicher kein gutes Beispiel für die Strafverfolgungspraxis in Deutschland.

Hier kommt es gar nicht auf den Wert der Anlage an. Allein die Tatsache, dass die Beschuldigten mehrfach einschlägig vorbestraft sind, lässt schon keinen § 153 zu. Das ist derart eindeutig, dass der Abteilungsleiter dem sachbearbeitenden Sta die Akte durchs Gesicht ziehen wird, wenn er das sieht.

Staatsanwälte sind schon daran interessiert, nach Möglichkeit einzustellen. Aber das ist einfach kein Fall, der sich dafür eignet. Auch § 153a dürfte hier außerhalb der Hauptverhandlung schwierig sein. Möglicherweise ist aber auch einfach eine Einstellung nach § 154 erfolgt und der Geschädigte hat das - wie so oft - falsch verstanden. Ansonsten hätte es der Geschädigte einfach mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde versuchen sollen.
 
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Magst du deine Vermutung zum fake mal ausführen?
- Erst ist der Täter des Diebstahls ein „Freund“ der Nachbarin, dann plötzlich ein „Typ aus dem Hause“.

- Wie es scheint müssten ja sowohl gegen den Hehler als auch gegen den Dieb umfangreiche Beweise ermittelt worden sein. Insbesondere auch, dass die auf eBay angebotenen Gegenstände Hehlerware sind, was voraussetzt, dass eine Vortat (= Diebstahl) vorliegt. Denklogisch müssten also auch Beweismittel für einen Diebstahl vorliegen. Da insoweit auch eine persönliche Verbindung zwischen Dieb und Hehler besteht, müsste es ja aufwendige Ermittlungen gegeben haben (Ermittlung des Verkäufers auf eBay, Bekanntschaft zwischen Dieb und Hehler und gerade auch im Bezug auf die Hehlerware eine Verbindung). Die Polizei kommt ja nicht auf einen Beschuldigten ohne konkrete Anhaltspunkte. Mir fällt dazu nur eine Telekommunikationsabfrage ein um auf diese Beziehung zu kommen.

- völlig unplausibel, dass nach diesen umfangreichen Ermittlungen dann nach 153 eingestellt wird, zumal wie Asel sagt, die beiden einschlägig vorbestraft sind

- angebliches sitzenbleiben auf einem riesigen Schaden (1.000€ für zwei Boxen) obwohl doch nach der Story es doch angeb o klar ist, wer der Dieb sein soll. Wer würde dann nicht sich die Ermittlungsakte geben lassen und zivilrechtlich in Anspruch nehmen? Noch dazu ob man nicht auch den Versanddienstleister in Anspruch nehmen könnte, weil er die Zustellung irgendwo hinwirft statt sie dem Empfänger zuzustellen.

- die Voraussetzungen für 153 stpo sind völlig falsch. Insbesondere wird nicht nach § 153 stpo eingestellt, wenn für die „Tat Rechtfertigungsgründe“ vorliegen, weil das würde bedeuten die Tat ist nicht Rechtswidrig weil es Rechtfertigungsgründe wie etwa Notwehr, Notstand etc gibt. Dann wird nicht nach 153 eingestellt, sondern nach 170 Abs. 2. weil es schon gar keinen Tatverdacht für eine strafrechtlich relevante Tat gibt.

- falls die Story tatsächlich war wäre, liegt daher - wie von Asel ausgeführt - allenfalls eine Einstellung nach 154 stpo nahe

ich hatte tatsächlich vor Jahren mal in der alten Wohnung einen Kellereinbruch. Der Täter hatte die Gittertür zum abschließbaren Mieterkeller durchgeschnitten, Sachen durchwühlt und offenbar nichts geklaut (jedenfalls bei mir nicht). Tatsächlich wurde das Verfahren später nach 154 stpo eingestellt und nicht nach 153 stpo, was auch völlig richtig war.
 
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Kommt drauf an, ob sie in Verzug ist. würde ich jetzt nicht in Abrede stellen, zumal sie sich notfalls halt schlicht innerhalb Sekunden hätte Geld senden lassen können zB von einer Freundin oder Familienmitglieder, wenn sie es nicht schafft ihr Paypal Konto selbst aufzufüllen. Häh - wieso ruft man da beim Kundenservice an?

Da du nicht sagst wie hoch der Betrag war, kann man zur Höhe der Inkassogebühren nichts sagen. Grundsätzlich können die Gebühren bis zur Höhe anfallen, die auch ein Rechtsanwalt verlangen kann. Die 20€ klingen aber alles noch im Rahmen und recht wenig für eine Forderung von wenigen EUR. ich würde in ihrer Stelle das wohl zahlen und unter Lehrgeld verbuchen.

Bei der Verbraucherzentrale Hamburg gibt es ein online Tool um eine Inkasso Rechnung zu prüfen
https://www.vzhh.de/themen/einkauf-reise-freizeit/mahnungen-inkasso/keine-angst-vor-inkassobriefen

Btw hatte deine Frau jetzt nicht schon mehrmals „online“ Probleme ? Vielleicht braucht sie einen Internetführerschein :deliver:
Sie hatte den Kundendienst angerufen, um überhaupt rauszufinden, wie der Fehlbetrag (5,80 EUR) zustande kommt. Die haben ihr das erklärt und wie sie ihn ausgleichen kann - hat aber nicht funktioniert.
Der Fehler ist offenbar, wie ich jetzt rausfinden konnte, dass man das gar nicht über die App machen kann, sondern nur über den Web-Login (für sie ist PayPal mehr ne App :ugly:). Da hatte sich der Mitarbeiter am Telefon wohl einfach geirrt oder es gab irgendwie ein Missverständnis.

Die Höhe der Inkassogebühr scheint nach kurzer Recherche völlig im Rahmen. Die Frage ist halt, ob ein Verzug vorlag.
Ich konnte inzwischen rausfinden, dass man bei einer geplatzten Lastschrift automatisch in Verzug ist - durch "Selbstmahnung", war mir bisher auch nicht klar.

Habe vom PayPal-Kundenservice jetzt die Nummer des Forderungsmanagements und werde mal die Kulanz testen, rechne aber eher nicht damit ...



Zum Internet-Führerschein:
Weiß grad nicht, was du meinst, aber ist durchaus möglich. Unsere Steuern auf Verplantheit sind in letzter Zeit auch stark gewachsen. Gerade erst gute hundert Euro an die örtliche Bezirksbibliothek "gespendet". :deliver:
 
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Celetuiw

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Wer würde dann nicht sich die Ermittlungsakte geben lassen und zivilrechtlich in Anspruch nehmen?
Dazu eine Verständnisfrage vom interessierten Laien.

Mir ist grds. klar, dass Ansprüche als geschädigter einer Strafttat auch im nachhinein zivilrechtlich verfolgt werden können unter Hinzuziehung der Ermittlungsakte. Aber das “wie“ verstehe ich doch nicht so ganz: wenn das Verfahren eingestellt wird, ist es dann überhaupt Aufgabe des Zivilgerichtes die Schuld festzustellen? Die zivilrechtliche Forderung begründet sich ja erst aus der strafrechtlichen Feststellung des Täters?

Ich verstehe den Ablauf und die Zuständigkeiten hier nicht ganz.
Wäre nett wenn du mir das erklärst (:
 
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Hatte heute zum wiederholten Male Post von der AfD im Briefkasten. Auf selbigem steht klar und deutlich "Keine Werbung".
Kontaktversuche bisher ohne Erfolg. Was tun?
 
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Also wie gesagt, ich habe keinen Einblick in das Ganze und somit auch nicht die Aussage tätigen kann ob der para 153 oder 154 oder sonstirgendein anderer hier angewendet wurde.
Ich hatte den Text nur aus einem andrem "Social Media User Kommentar" mitgelesen und hatte dann halt den passenden 153er gefunden.

„Freund“ der Nachbarin, dann plötzlich ein „Typ aus dem Hause“.
Denke mal der Verfasser ist sich selber nicht 100%zih sicher.

nur eine Telekommunikationsabfrage
Ja türlich, wenn der schon vorbestraft ist in wahrscheinlich ähnlichen Fällen (was ich ja auch deswegen hier meinte mit "easy Fein raus"), werden passende Komplizen vom Computer als erstes gezeigt. Der Geschädigte hatte ja eh den "Komplizen" quasi schon selber gefunden, so daß noch nicht mal ne Computerabfrage nötig war für Polizei.

die beiden einschlägig vorbestraft sind
hatte ich jetzt nicht genauer recherchiert, aber schon möglich das ein andrer hier an stelle auch nicht genauer geschaut hat.

angebliches sitzenbleiben auf einem riesigen Schaden (1.000€ für zwei Boxen) obwohl doch nach der Story es doch angeb o klar ist, wer der Dieb sein soll. Wer würde dann nicht sich die Ermittlungsakte geben lassen und zivilrechtlich in Anspruch nehmen? Noch dazu ob man nicht auch den Versanddienstleister in Anspruch nehmen könnte, weil er die Zustellung irgendwo hinwirft statt sie dem Empfänger zuzustellen.
Die Höhe ergab sich ja doch aus den Anwaltskosten etc. also endbilanz(meinte ja er habe kein bock mehr auf weiter oder hat sich so gelesen). Sollte hier nicht zumindest ein Teil der Schadkosten an den Dienstleister ohnehin gehen?

-------------
Unsere Tochter sieht noch.........wusste zu dem Zeitpunkt aber nicht, dass es die von meiner Bestellung waren.
Ok hier wird jetzt nicht klar welches Alter die Tochter hat so das eine Relevanz vorhanden ist, sowie das Sie es nicht wusste bzw. sah das die eigenen Pakete waren, also eher ne Sache von selber Schuld wenn man nach §170 da gegangen ist. Hätte er sagen müssen die Tochter hat die Pakete direkt erkannt hat oder ebend sagen statt das es die Tochter gesehen hat die eigene Ische (18+) es gesehen hat aber nicht ganz es gecheckt hat oder sowas.
 
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Dazu eine Verständnisfrage vom interessierten Laien.

Mir ist grds. klar, dass Ansprüche als geschädigter einer Strafttat auch im nachhinein zivilrechtlich verfolgt werden können unter Hinzuziehung der Ermittlungsakte. Aber das “wie“ verstehe ich doch nicht so ganz: wenn das Verfahren eingestellt wird, ist es dann überhaupt Aufgabe des Zivilgerichtes die Schuld festzustellen? Die zivilrechtliche Forderung begründet sich ja erst aus der strafrechtlichen Feststellung des Täters?

Ich verstehe den Ablauf und die Zuständigkeiten hier nicht ganz.
Wäre nett wenn du mir das erklärst (:
Das Zivilgericht überprüft in eigener Zuständigkeit einen deliktischen Anspruch und prüft dabei wenn erforderlich inzident die Strafbarkeit des Täters/Beklagten. Der Kläger kann sich dabei aller Beweismittel zur Begründung seines behaupteten Anspruchs bedienen im Zivilprozess, das Gericht kann (muss) somit auch die Ermittlungsakte beiziehen und eigene Feststellungen treffen, die praktisch völlig losgelöst von einem Strafverfahren sind. Das Zivilgericht entscheidet also über Ansprüche gerichtet auf Kompensation und Genugtuung, aber nicht über Sanktionen für den Täter.

Umgekehrt kann auch das Strafgericht im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens gleich mit über einen zivilrechtlichen Anspruch entscheiden.
 

Celetuiw

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Danke für die erhellende Erläuterung!
 
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Ich hab ne Frage zum Thema rechtskräftige Kündigung von Abonnements.

Im Sommer hab ich für ne App über den Google Playstore ein gratis 7-Tage-Probeabo abgeschlossen mit automatischer Verlängerung. Kurz danach wollte ich das Abo kündigen, damit es nicht in ein bezahltes Jahresabo (20€) übergeht. Das ging aber nicht aus der App heraus, darum habe ich eine Nachricht an den Support aufgesetzt mit dem Inhalt, dass ich das Abo kündigen möchte.
Die haben mir sehr schnell eine Mail zurückgeschrieben, die nach der Begrüßung im Wesentlichen die Passage enthält:
Though as much as I hate to watch you leave, I understand you must have your reason.
Please allow me to extend my Sincerest Gratitude to you for all your support in the past. We couldn't have done so much without you!
Es folgt dann einfach das übliche Self-Advertising (bei Interesse: im Anhang ist ein Ausschnitt der E-Mail).
Ich dachte mir: top, und hab gedanklich einen Haken dahinter gesetzt.

Einige Wochen später fiel mir dann auf, dass mir trotzdem 20€ von der Kreditkarte abgebucht wurden. Verdutzt hab ich die Mail nochmal genauer studiert und am Ende der Mail findet sich in der Tat der Hinweis:
PictureThis [Name der App] is not authorized to manage the subscription on your behalf since Google play does not give us access to your payment data.

Lange Rede, kurzer Sinn: Mehrere Versuche das Problem zu lösen sowohl mit dem Support der App als auch mit dem Google Play Support blieben erfolglos.
Ich bin inzwischen einigermaßen genervt, weil sich die Sache für mich relativ klar darstellt: Ich habe schriftlich rechtzeitig gekündigt. Die Antwort des App-Betreibers ist eindeutig dazu geeignet in die Irre zu führen und meinen deutlich zum Ausdruck gebrachten Kündigungswunsch zu unterlaufen. Ich habe die App auch zu keinem Zeitpunkt außerhalb der 7 Tage des Probeabos genutzt.

Ich habe in diese Sache jetzt schon salamimäßig deutlich mehr Zeit investiert, als ich gewollt hätte. Darum meine Frage: Wie kürze ich das am besten ab? Kann ich einfach meiner Bank sagen, dass die Abbuchung unrechtmäßig erfolgt ist und die Buchung zu stornieren ist?
 

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Man hat das Gefühl 99% eurer (aka der Familie saistaed) Probleme würden sich in Luft auflösen, wenn ihr die Texte vernünftig lesen würdet. Inhaltlich kann ich leider nichts beitragen, bin kein Jurist. :deliver:
 
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Soso, du hättest diese E-Mail also Punkt für Punkt durchgearbeitet? Liest du denn auch AGBs immer schön brav zuende? Gratulation zu einem Leben mit wenig Verpflichtungen und unendlich viel Zeit. :deliver:
 
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Ehrlich gesagt lasse ich die Finger von diesen "automatische Verlängerung" Geschichten, weil ich es dann in der Regel einfach selber vergesse zu kündigen. :ugly: Aber wenn du schon so fragst: Du hast ja jetzt nur einen Ausschnitt gepostet, aber den hat man in der Tat innerhalb von <1 Minute durchgelesen. Und ich hätte zumindest den Passus oben nicht als Kündigungsbestätigung angesehen. Ich hätte aber auch nicht geschrieben, dass ich kündigen "möchte", sondern dass ich hiermit fristgerecht kündige und eine entsprechende Bestätigung erwarte. Und dann den Text durchaus gescannt nach der entsprechenden Bestätigung.
Naja ist ja auch egal, soll kein "selbst schuld" werden; dass du den Passus als Bestätigung verstanden hast ist schon nachvollziehbar. Ich musste nur schmunzeln weil ich an die Paypal Geschichte denken musste.
 
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Naja, die Paypal-Geschichte war imo einfach ein Fail meiner Frau - hab ich ihr auch so gesagt. Hat Paypal übrigens nicht davon abgehalten, die Sache zurückzuziehen, nachdem ich nochmal mit dem Forderungsmanagement telefoniert hab.

In diesem Fall sehe ich eigentlich keinen Fehler meinerseits. Klar hätte ich die Mail bis zuende lesen können, um das Problem zu vermeiden, aber wenn ich jede Mail von jedem Händler/Dienstleister/whatever, die ich kriege, bis zuende lesen würde, dann wäre das vermutlich das einzige, was ich lese.
Mit Probeabos an sich hatte ich noch nie Probleme: Man loggt sich halt einmal ein und kündigt direkt. Ohne würde ich vermutlich keine Zeitung lesen. :ugly:

Btw, mich würd bei der Sache auch generell mal interessieren, inwieweit sie diese Antwort überhaupt geben dürfen: Muss ein Unternehmen eine schriftliche Kündigung immer akzeptieren oder dürfen sie darauf bestehen, dass man einem bestimmten Prozess folgt?
Ich find auch die Begründung, dass sie keinen Zugriff auf meine Bezahldaten hätten, recht fishy. Sie können die regelmäßige Abbuchung ohne diesen Zugriff auslösen, aber nicht stornieren bzw. verhindern? Klingt für mich nicht plausibel.
 
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parats'

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Soso, du hättest diese E-Mail also Punkt für Punkt durchgearbeitet? Liest du denn auch AGBs immer schön brav zuende? Gratulation zu einem Leben mit wenig Verpflichtungen und unendlich viel Zeit. :deliver:
Nein, das tut keiner. Aber jeder Mensch verbucht sowas unter "lessons learned" aka Lehrgeld bezahlt und nächstes mal besser aufpassen.
Freu dich doch, dass euer Lehrgeld jedes mal nur so gering ausfällt. :troll:

Aber hey, NTS kommt auch alle 6 Monate mit der Tagesmutter an. Manche brauchen eben etwas länger. :fu:

p.s. Ich wäre mal interessiert, was für eine App das ist. Denn eigentlich gibt es im Google Konto irgendwo einen Punkt für Subscriptions, dort müsste das ausgeführt sein.
€:https://play.google.com/store/account/subscriptions
€²: Gibt wohl doch noch einige ohne Internetführerschein: https://letmegooglethat.com/?q=picture+this+app+abofalle
 
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Erläutere mir mal diese Logik. Wenn du dein Portemonnaie wo liegen lässt und siehst, wie jemand 20 Euro rausnimmt und weggeht, dann bleibste auch gelassen, steckst es ein und verbuchst es als Lehrgeld? 🤔

Dass man Subscriptions zentral im Google-Konto verwalten und per Klick kündigen kann, hab ich durch die Geschichte auch gelernt. ;)
 

parats'

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Naja, dein Vergleich wird etwas korrekter, wenn Du erwähnst, dass das Portemonnaie derweil tagelang rumliegt und dir dieser jemand eine Mitteilung schickt, mit dem sinngemäßen Inhalt "ich werde deinem Portemonnaie 20€ entnehmen". ;) Leider zählt es als Lehrgeld, denn du hättest mit wenigen Klicks rausfinden können, ob die Subscription noch besteht. Das hast du, wie Du sogar schreibst, jetzt gelernt => Lehrgeld erfolgreich bezahlt. :)
Das ist ja btw gar nicht böse gemeint. Jeder zahlt in seinem Leben Lehrgeld. Ich hab letztes Jahr gute 1500€ Lehrgeld bezahlt, zukünftig merk ichs mir. ;)
 
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Celetuiw

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6500,- waren mein höchstes Lehrgeld ^^
 
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Schau doch mal nach, ob du überhaupt noch die Kreditkartenzahlung stornieren kannst, wenn du der Meinung bist, gekündigt zu haben. Für mich liest sich das nach einer Kündigungsbestätigung des Anbieters. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass der Anbieter nicht Google selbst ist sondern ein Drittanbieter

Ich würde es im Zweifel darauf ankommen lassen. Bei 20€ kann dir ja auch nicht viel passieren als dass der nächste Inkasso-Dödel klingelt (:deliver:) und weitere (Neben-)Forderungen erhebt. Letztlich müsste die Forderung ja gegen dich tituliert werden. Ich würde allerdings bereits jetzt bestmöglich alle Beweise sichern.
 
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Anbieter ist der Betreiber der App. Zahlung lief über Google. Zahlung einfach wie bei ner Lastschrift stornieren geht nicht. Ich kann die Zahlung reklamieren und Visa entscheidet im Rahmen des Chargebacks nach kA welchen Kriterien, was Sache ist. Werde wohl erstmal schauen, was dabei rauskommt.

@parats'
Ich sehe deinen Punkt nicht: Weil ich jedesmal, wenn mich jemand abzockt, was dazu lerne, lasse ich mir das gefallen? Ich lasse Abzocke genau dann gehen, wenn es mir den Aufwand nicht wert ist. Diese Grenze ist hier wohl eigentlich erreicht, aber ich hatte am Anfang auch eher damit gerechnet, dass eine höfliche Mail es tut. Jetzt bin ich halt committet. Und ich hab auch schon wegen unberechtigter Mahngebühren in Höhe von ~30 Euro (erfolgreich) meine Uni-Bib verklagt. :troll:
 

Celetuiw

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Ich würde erst einmal sehr aufmerksam das Kleingedruckte lesen, also AGB und Anhang zum Vertrag. Wenn da schon Kündigungsfristen und Modi der Kündigung festgelegt sind könnte das schwerer sein. Natürlich kann man dann via Anwalt immernoch die Zulässigkeit überprüfen lassen.
 
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