ein 2,5 Jahre altes Kind hat noch viel Unsinn im Kopf und hört oft nicht, rennt weg etc. Das kann meine Frau aber wenn, dann nicht allzu lange, auf keinen Fall 7 Stunden am Stück (Bauch wird hart, Nerven werden eingeklemmt etc.)Nur interessehalber, ohne stänkern zu wollen, mir fehlt gerade die Vorstellungskraft dafür: Was sind denn "gesundheitliche Gründe" während der Schwangerschaft, die zwar ein Beschäftigungsverbot rechtfertigen, aber gleichzeitig dafür sorgen, dass man das andere Kind zuhause nicht betreuen kann und somit das Recht auf Notbetreuung hat? In Berlin gibts es so ein Recht auf Notbetreuung für Schwangere im BV m.E. nicht.
Ich hole mal noch ein wenig aus: Ihr ältestes Kind ist schlecht in der Schule, hat die 4. Klasse schon wiederholt und ist auch jetzt beim zweiten Anlauf alles andere als gut und benötigt entsprechend mehr Aufmerksamkeit und Unterstützung bei schulischen Themen. Dafür gibt es die Notbetreuung, auf die sie aber bisher keinen Bock hatte, nun findet sie sich offenbar damit ab. Zudem muss sie sich natürlich auch ständig um ihr kleinstes Kind kümmern, kurz: Sie ist einfach überfordert. Da ihr die Kinder nicht angehängt wurden, hält sich mein Mitleid dafür aber stark in Grenzen. Wir würden noch insoweit entgegen kommen, dass wir einen Tag in der Woche frei lassen für sie, aber dann wollen wir eben die Stunden im Vertrag auch runtersetzen (was sie aber total unfair findet und nicht will). Keine Ahnung wie es bei euren Arbeitgebern aussieht, wenn ihr sagt, ich will nur noch 4 Tage die Woche arbeiten, aber das gleiche Gehalt bekommen, meiner würde es wohl nicht machen, also warum sollten wir dann nicht die Stunden runtersetzen? (Shi würde das natürlich gerne zahlen)Ihr seid zu unbequem und tragt sowas nur mit Widerspruch und das ist nicht bewertend gemeint. Bei Einrichtungen hat man oft sehr standardisiertes Vorgehen, das geht bei Tagesmüttern so nicht, weil das oftmals Einzelkämpfer sind und alles was fernab der Betreuungszeit für administrativen Kram aufgewandt wird, wird weder vergütet noch irgendwie honoriert. Das wäre zumindest meine Einschätzung, denn eigentlich ist bei der Kinderbetreuung ein mit und nicht gegeneinander angesagt. Habt ihr die Auflösung mal direkt angesprochen? Eventuell kann man sich ja auf einer gemeinsamen Basis trennen.
Temporär schon, meine Mutter könnte 1-2 Tage pro Woche einspringen, am WE hab ich frei und kann, aber dann bleiben immer noch 3-4 Wochentage übrig...ich will mein Kind nicht mehr dahingeben, irgendwie anders wird es schon gehen, mir geht es eigentlich nur noch darum, so schnell wie möglich aus dem Vertrag zu kommen, am besten sofortIhr seid die Leute die ihr Kind immer noch zu der Tante schicken und nicht Shi. Das die Alte ein kompletter Reinfall ist hast du uns bei der Essensgeld-Geschichte schon klargemacht und es wird mit jedem Post nicht besser. Mir fehlt die Vorstellungskraft das es wirklich keine andere Lösung als die Trulla gibt um eure Kind betreut zu kriegen.
Karma is a bitch impliziert, ich hätte mich scheiße verhalten und nun käme es zurück. wenn du das vorangegange als "scheiße verhalten" ansiehst, IST das durchaus traurig, da ich auf meinem recht bestand, was nicht einen ungerechtfertigten finanziellen vorteil bedeutet hätte, sondern lediglich keinen nachteil. auch hier möchte ich, dass geltendes recht/geltende verordnungen eingehalten werden (und dabei geht es in erster linie um das wohl meines kindes), und das findest du ebenfalls irgendwie fragwürdig? seltsame einstellungArmselig? Warum dieser Angriff? Why so salty? Triggered? Getroffen?
Hör mal: Es ist völlig egal was sie für Motivationen hinter ihrer Handlungsweise hat, denn: None of your business!
Ist nur lustig das du hier keine Sonderbhenadlung aufgrund Schwangerschaft zubilligen wolltest und jetzt genau das für deine Frau in Anspruch nehmmen willst. Wenn du die Ironie darin nicht erkennst dann liegt das wohl am getriggert sein.
weils dafür dann doch zu unwichtig war, ansonsten passte ja fast alles. erst in den letzten monaten hat sich das bild stark gewandelt (zunehmend schlechte ernährung, mangelnde pädagogische kenntnisse und fähigkeiten) und gipfelt dann jetzt in dieser quasi-weigerung, unser kind zu betreuen. nun bin ich ja bereit dazu, das ganze zu beenden, es sei denn, die dame macht in einem klärenden gespräch (wahrscheinlich morgen) eine art rückzieher und sieht vollumfänglich ein, dass sie komplett falsch lag (extrem unwahrscheinlich).Ich kann deine emotionale Haltung dazu voll verstehen, aber geh doch mal rational an das Thema. Wieso habt ihr die damalige Aktion nicht zum Anlass genommen euch anderweitig umzusehen?
Du hast mehrere rote Linien gezogen, bist aber nicht zu Konsequenzen bereit.
Viel Erfolg beim weiteren Weg, es kann steinig werden.
Das zweite Kind wird definitiv nicht zu der gehen, das haben wir für uns sogar schon vor dieser Geschichte beschlossen. Sie ist wirklich ein netter Mensch und lieb zu Kindern, aber da stören uns zuviele andere Dingesuch dir lieber eine andere tagesmutter und zwar schon gestern
Ich habe mal eine kurze Frage zum Thema Inkasso-Kosten.
Meine Frau hat vor etwa 6 Wochen ihr Paypal-Konto ein paar Euro ins Minus gezogen, weil eine Lastschrift zurückging - auf ihrem persönlichen Konto, das primär mit Paypal verbunden ist, gibt es derzeit keinen regelmäßigen Geldeingang.
Sie wurde von Paypal mehrmals per E-Mail darauf hingewiesen und hat auch versucht, das Konto so auszugleichen, wie Paypal es angibt, hat es aber nicht geschafft. Ich hab mir das (nutze Paypal quasi nie) selbst mal angeguckt und sehe auch nicht, wie es geht - zumindest nicht in der App, über die sie Paypal ausschließlich nutzt.
Sie hatte auch schon mal den Kundenservice deswegen am Telefon. Das endete unverbindlich damit, dass sie "es nochmal probiert" - dass sie die App nutzt, hatte sie da auch erwähnt.
Nun kam vor ein paar Tagen Post von einem Inkasso-Unternehmen, die die ursprüngliche Forderung plus ~20 Euro innerhalb weniger Tage überwiesen haben wollen.
Mal davon abgesehen, dass ich es grundsätzlich etwas fragwürdig finde ein Inkasso zu beauftragen, dessen Kosten die eigentliche Schuld um ein Vielfaches übersteigen (gibt es nicht diese Schadensminderungspflicht?), frage ich mich, inwiefern Paypal sich in diesem Fall darauf berufen kann, eine korrekte Zahlungsaufforderung gestellt zu haben. Denn der angegeben Zahlungsweg funktioniert so nicht - hätten sie einfach eine IBAN genannt, auf die man überweisen kann, wäre das Ganze in 2 Minuten gegessen gewesen.
Meine Frau ist nun etwas enraged darüber und will ungern die 20 Euro ans Inkasso zahlen, wenn sie nicht muss. Muss sie?
Ja es wird viel eingestellt gerade im Bereich der kleinkriminalität (Ladendiebstähle, leistungserschleichung) und ja das ist teilweise nicht immer zu vermitteln und auch nicht immer verständlich.Betrifft mich alles jetzt selber 0, aber ich frage mich echt wie bei diesem Ding hier die Täter nen paar +-100er anscheinend durchdrücken können und es mich schockiert:
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S
- Erst ist der Täter des Diebstahls ein „Freund“ der Nachbarin, dann plötzlich ein „Typ aus dem Hause“.Magst du deine Vermutung zum fake mal ausführen?
Sie hatte den Kundendienst angerufen, um überhaupt rauszufinden, wie der Fehlbetrag (5,80 EUR) zustande kommt. Die haben ihr das erklärt und wie sie ihn ausgleichen kann - hat aber nicht funktioniert.Kommt drauf an, ob sie in Verzug ist. würde ich jetzt nicht in Abrede stellen, zumal sie sich notfalls halt schlicht innerhalb Sekunden hätte Geld senden lassen können zB von einer Freundin oder Familienmitglieder, wenn sie es nicht schafft ihr Paypal Konto selbst aufzufüllen. Häh - wieso ruft man da beim Kundenservice an?
Da du nicht sagst wie hoch der Betrag war, kann man zur Höhe der Inkassogebühren nichts sagen. Grundsätzlich können die Gebühren bis zur Höhe anfallen, die auch ein Rechtsanwalt verlangen kann. Die 20€ klingen aber alles noch im Rahmen und recht wenig für eine Forderung von wenigen EUR. ich würde in ihrer Stelle das wohl zahlen und unter Lehrgeld verbuchen.
Bei der Verbraucherzentrale Hamburg gibt es ein online Tool um eine Inkasso Rechnung zu prüfen
https://www.vzhh.de/themen/einkauf-reise-freizeit/mahnungen-inkasso/keine-angst-vor-inkassobriefen
Btw hatte deine Frau jetzt nicht schon mehrmals „online“ Probleme ? Vielleicht braucht sie einen Internetführerschein
Dazu eine Verständnisfrage vom interessierten Laien.Wer würde dann nicht sich die Ermittlungsakte geben lassen und zivilrechtlich in Anspruch nehmen?
Denke mal der Verfasser ist sich selber nicht 100%zih sicher.„Freund“ der Nachbarin, dann plötzlich ein „Typ aus dem Hause“.
Ja türlich, wenn der schon vorbestraft ist in wahrscheinlich ähnlichen Fällen (was ich ja auch deswegen hier meinte mit "easy Fein raus"), werden passende Komplizen vom Computer als erstes gezeigt. Der Geschädigte hatte ja eh den "Komplizen" quasi schon selber gefunden, so daß noch nicht mal ne Computerabfrage nötig war für Polizei.nur eine Telekommunikationsabfrage
hatte ich jetzt nicht genauer recherchiert, aber schon möglich das ein andrer hier an stelle auch nicht genauer geschaut hat.die beiden einschlägig vorbestraft sind
Die Höhe ergab sich ja doch aus den Anwaltskosten etc. also endbilanz(meinte ja er habe kein bock mehr auf weiter oder hat sich so gelesen). Sollte hier nicht zumindest ein Teil der Schadkosten an den Dienstleister ohnehin gehen?angebliches sitzenbleiben auf einem riesigen Schaden (1.000€ für zwei Boxen) obwohl doch nach der Story es doch angeb o klar ist, wer der Dieb sein soll. Wer würde dann nicht sich die Ermittlungsakte geben lassen und zivilrechtlich in Anspruch nehmen? Noch dazu ob man nicht auch den Versanddienstleister in Anspruch nehmen könnte, weil er die Zustellung irgendwo hinwirft statt sie dem Empfänger zuzustellen.
Das Zivilgericht überprüft in eigener Zuständigkeit einen deliktischen Anspruch und prüft dabei wenn erforderlich inzident die Strafbarkeit des Täters/Beklagten. Der Kläger kann sich dabei aller Beweismittel zur Begründung seines behaupteten Anspruchs bedienen im Zivilprozess, das Gericht kann (muss) somit auch die Ermittlungsakte beiziehen und eigene Feststellungen treffen, die praktisch völlig losgelöst von einem Strafverfahren sind. Das Zivilgericht entscheidet also über Ansprüche gerichtet auf Kompensation und Genugtuung, aber nicht über Sanktionen für den Täter.Dazu eine Verständnisfrage vom interessierten Laien.
Mir ist grds. klar, dass Ansprüche als geschädigter einer Strafttat auch im nachhinein zivilrechtlich verfolgt werden können unter Hinzuziehung der Ermittlungsakte. Aber das “wie“ verstehe ich doch nicht so ganz: wenn das Verfahren eingestellt wird, ist es dann überhaupt Aufgabe des Zivilgerichtes die Schuld festzustellen? Die zivilrechtliche Forderung begründet sich ja erst aus der strafrechtlichen Feststellung des Täters?
Ich verstehe den Ablauf und die Zuständigkeiten hier nicht ganz.
Wäre nett wenn du mir das erklärst (:
Es folgt dann einfach das übliche Self-Advertising (bei Interesse: im Anhang ist ein Ausschnitt der E-Mail).Though as much as I hate to watch you leave, I understand you must have your reason.
Please allow me to extend my Sincerest Gratitude to you for all your support in the past. We couldn't have done so much without you!
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Nein, das tut keiner. Aber jeder Mensch verbucht sowas unter "lessons learned" aka Lehrgeld bezahlt und nächstes mal besser aufpassen.Soso, du hättest diese E-Mail also Punkt für Punkt durchgearbeitet? Liest du denn auch AGBs immer schön brav zuende? Gratulation zu einem Leben mit wenig Verpflichtungen und unendlich viel Zeit.