Gelöschtes Mitglied 683837
Guest
Fall 4the Lulz, "für einen Freund":
Es gibt Zwillinge A und B. 2017 lässt Zwilling B etwas ändern, das wird im Geburtenregister eingetragen und eine neue Geburtsurkunde mit den geänderten Daten ausgestellt.
Fast Forward, 2021:
Zwilling A will einen Auszug aus dem Geburtenregister und stellt fest, dass der Eintrag nicht passt. 2017 hat nämlich die Standesbeamtin das Geburtenregister von B in A eingetragen und entsprechend alles falsch gemacht, was man so falsch machen kann. In der einsetzenden Panik fragt die Standesbeamtin, ob denn nicht A dem Zwilling B bescheid geben könnte. Und meldet sich erstmal nicht, keine Info, ob der Fehler umgekehrt werden könnte, was alles geändert gehört, etc. pp.
Paar Stunden später meldet sich die Standesbeamtin wieder und meint sie kann alles korrigieren und schickt die "neuen" Einträge und Urkunden raus.
Natürlich hat die Standesbeamtin auch in der Adresse bei der Post die falsche Adresse rausgegeben und die neuen Unterlagen sind... man weiß es nicht, wo sie sind.
Was kann man der Standesbeamtin alles antun?
Greift schon die DSGVO und wäre das ein meldepflichtiger Vorfall?
Ab wann kann man Schadensersatz geltend machen? Bislang geht's nur um Telefonate, zumindest für A. Bei B ist nicht absehbar, was da alles noch kommen könnte, denn auf der falschen Geburtsurkunde basieren eine Menge Folgeunterlagen.
... geht nur um reines Interesse, aktuell ist der Fall noch eher amüsant mit einer Prise Unverständnis wie bescheuert die Standesbeamtin sein kann.
Es gibt Zwillinge A und B. 2017 lässt Zwilling B etwas ändern, das wird im Geburtenregister eingetragen und eine neue Geburtsurkunde mit den geänderten Daten ausgestellt.
Fast Forward, 2021:
Zwilling A will einen Auszug aus dem Geburtenregister und stellt fest, dass der Eintrag nicht passt. 2017 hat nämlich die Standesbeamtin das Geburtenregister von B in A eingetragen und entsprechend alles falsch gemacht, was man so falsch machen kann. In der einsetzenden Panik fragt die Standesbeamtin, ob denn nicht A dem Zwilling B bescheid geben könnte. Und meldet sich erstmal nicht, keine Info, ob der Fehler umgekehrt werden könnte, was alles geändert gehört, etc. pp.
Paar Stunden später meldet sich die Standesbeamtin wieder und meint sie kann alles korrigieren und schickt die "neuen" Einträge und Urkunden raus.
Natürlich hat die Standesbeamtin auch in der Adresse bei der Post die falsche Adresse rausgegeben und die neuen Unterlagen sind... man weiß es nicht, wo sie sind.
Was kann man der Standesbeamtin alles antun?
Greift schon die DSGVO und wäre das ein meldepflichtiger Vorfall?
Ab wann kann man Schadensersatz geltend machen? Bislang geht's nur um Telefonate, zumindest für A. Bei B ist nicht absehbar, was da alles noch kommen könnte, denn auf der falschen Geburtsurkunde basieren eine Menge Folgeunterlagen.
... geht nur um reines Interesse, aktuell ist der Fall noch eher amüsant mit einer Prise Unverständnis wie bescheuert die Standesbeamtin sein kann.