Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

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Fall 4the Lulz, "für einen Freund":

Es gibt Zwillinge A und B. 2017 lässt Zwilling B etwas ändern, das wird im Geburtenregister eingetragen und eine neue Geburtsurkunde mit den geänderten Daten ausgestellt.
Fast Forward, 2021:
Zwilling A will einen Auszug aus dem Geburtenregister und stellt fest, dass der Eintrag nicht passt. 2017 hat nämlich die Standesbeamtin das Geburtenregister von B in A eingetragen und entsprechend alles falsch gemacht, was man so falsch machen kann. In der einsetzenden Panik fragt die Standesbeamtin, ob denn nicht A dem Zwilling B bescheid geben könnte. Und meldet sich erstmal nicht, keine Info, ob der Fehler umgekehrt werden könnte, was alles geändert gehört, etc. pp.
Paar Stunden später meldet sich die Standesbeamtin wieder und meint sie kann alles korrigieren und schickt die "neuen" Einträge und Urkunden raus.
Natürlich hat die Standesbeamtin auch in der Adresse bei der Post die falsche Adresse rausgegeben und die neuen Unterlagen sind... man weiß es nicht, wo sie sind.

Was kann man der Standesbeamtin alles antun?
Greift schon die DSGVO und wäre das ein meldepflichtiger Vorfall?
Ab wann kann man Schadensersatz geltend machen? Bislang geht's nur um Telefonate, zumindest für A. Bei B ist nicht absehbar, was da alles noch kommen könnte, denn auf der falschen Geburtsurkunde basieren eine Menge Folgeunterlagen.


... geht nur um reines Interesse, aktuell ist der Fall noch eher amüsant mit einer Prise Unverständnis wie bescheuert die Standesbeamtin sein kann.
 

parats'

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Fairerweise muss man sagen, dass Mehrlinge schon relativ selten sind. :mond:
 

Deleted_228929

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Lohnt es sich, jemanden anzuzeigen, der einen anruft und am Telefon mit justiziablen Beleidigungen belegt? Schätze mal mehr als "Aussage gegen Aussage" + "in dubio pro reo" = nix kommt nicht rum?
 
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Eine justiziable Beleidigung braucht imho ein Publikum, d.h. einen Dritten, vor dem ich dich beleidige.
 

Asel

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Nein, braucht kein Publikum. Geschützt wird auch die sog. Innere Ehre.

Was die Beweislage angeht, kann man nicht immer sagen, dass bei Aussage gegen Aussage nichts bei rumkommt. Schließlich geht es auch um die Glaubwürdigkeit des Aussagenden und die Glaubhaftigkeit der Aussage selbst. Eine sichere Prognose kann man da nicht geben, zumal deine Schilderung nicht besonders detailreich ist. Die Chance ist sicherlich nicht gering, dass die StA einstellt oder auf die Privatklage verweist. Aber wenn es dir wichtig ist, dann go for it.
 
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Fall 4the Lulz, "für einen Freund":

Es gibt Zwillinge A und B. 2017 lässt Zwilling B etwas ändern, das wird im Geburtenregister eingetragen und eine neue Geburtsurkunde mit den geänderten Daten ausgestellt.
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Zwilling A will einen Auszug aus dem Geburtenregister und stellt fest, dass der Eintrag nicht passt. 2017 hat nämlich die Standesbeamtin das Geburtenregister von B in A eingetragen und entsprechend alles falsch gemacht, was man so falsch machen kann. In der einsetzenden Panik fragt die Standesbeamtin, ob denn nicht A dem Zwilling B bescheid geben könnte. Und meldet sich erstmal nicht, keine Info, ob der Fehler umgekehrt werden könnte, was alles geändert gehört, etc. pp.
Paar Stunden später meldet sich die Standesbeamtin wieder und meint sie kann alles korrigieren und schickt die "neuen" Einträge und Urkunden raus.
Natürlich hat die Standesbeamtin auch in der Adresse bei der Post die falsche Adresse rausgegeben und die neuen Unterlagen sind... man weiß es nicht, wo sie sind.

Was kann man der Standesbeamtin alles antun?
Greift schon die DSGVO und wäre das ein meldepflichtiger Vorfall?
Ab wann kann man Schadensersatz geltend machen? Bislang geht's nur um Telefonate, zumindest für A. Bei B ist nicht absehbar, was da alles noch kommen könnte, denn auf der falschen Geburtsurkunde basieren eine Menge Folgeunterlagen.


... geht nur um reines Interesse, aktuell ist der Fall noch eher amüsant mit einer Prise Unverständnis wie bescheuert die Standesbeamtin sein kann.

Amtshaftungansprüche soweit schaden entstanden ist. Dass hier die Standesbeamtin eine Amtspflicht in Ausübung ihres Amtes schuldhaft verletzt hat, steht wohl außer Frage. Anspruch natürlich nicht gegen die Standesbeamtin selbst, sondern gegen die Stadt als Rechtsträger. Wo kein Schaden, da aber auch kein Schadensersatz. Lästige Telefonate begründen in der Regel mE keine materiellen Schäden. (Anders zB im Verkehrsrecht, da werden kleine Pauschalen für den lästigen Aufwand des Verletzten gewährt).

Ansprüche nach Datenschutzrecht dem Grunde nach ebenso wohl gegeben. Dort kommen auch immaterielle Schäden in Betracht. Ggf. daher auch „Schmerzensgeld“ möglich.

Lohnt es sich, jemanden anzuzeigen, der einen anruft und am Telefon mit justiziablen Beleidigungen belegt? Schätze mal mehr als "Aussage gegen Aussage" + "in dubio pro reo" = nix kommt nicht rum?

Wenn du denjenigen mit einem Ermittlungsverfahren ärgern willst, go for it. Allerdings wird dabei im Ergebnis nichts raus kommen, allenfalls dann Verweis auf den Privatklageweg, da kein öffentliches strafverfolgungsintetesse.

@scorn4 Nein das ist so nicht richtig.

Das ist nur beschränkt dann der Fall, wenn gegenüber einem
dritten (ggf sogar mit Anwesenheit des beleidigten) die Beleidigungshandlung gegen den Beleidigten kundgegeben wird. Das kann auch durch Kundgabe VPN pikante (und Wahre) Tatsachen über das Leben des Beleidigten der Fall sein. Man stelle sich da zB eine Party vor, indem der (gesamten) Partygemeinschaft mitgeteilt wird, dass der Beleidigte mal aus Geldnot einer Prostituiertentätigkeit nachgegangen ist.
 

Celetuiw

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Fall 4the Lulz, "für einen Freund":

Es gibt Zwillinge A und B. 2017 lässt Zwilling B etwas ändern, das wird im Geburtenregister eingetragen und eine neue Geburtsurkunde mit den geänderten Daten ausgestellt.
Fast Forward, 2021:
Zwilling A will einen Auszug aus dem Geburtenregister und stellt fest, dass der Eintrag nicht passt. 2017 hat nämlich die Standesbeamtin das Geburtenregister von B in A eingetragen und entsprechend alles falsch gemacht, was man so falsch machen kann. In der einsetzenden Panik fragt die Standesbeamtin, ob denn nicht A dem Zwilling B bescheid geben könnte. Und meldet sich erstmal nicht, keine Info, ob der Fehler umgekehrt werden könnte, was alles geändert gehört, etc. pp.
Paar Stunden später meldet sich die Standesbeamtin wieder und meint sie kann alles korrigieren und schickt die "neuen" Einträge und Urkunden raus.
Natürlich hat die Standesbeamtin auch in der Adresse bei der Post die falsche Adresse rausgegeben und die neuen Unterlagen sind... man weiß es nicht, wo sie sind.

Was kann man der Standesbeamtin alles antun?
Greift schon die DSGVO und wäre das ein meldepflichtiger Vorfall?
Ab wann kann man Schadensersatz geltend machen? Bislang geht's nur um Telefonate, zumindest für A. Bei B ist nicht absehbar, was da alles noch kommen könnte, denn auf der falschen Geburtsurkunde basieren eine Menge Folgeunterlagen.


... geht nur um reines Interesse, aktuell ist der Fall noch eher amüsant mit einer Prise Unverständnis wie bescheuert die Standesbeamtin sein kann.

Die Standesbeamtin persönlich wird hier wahrscheinlich nicht haften, sondern der Staat, denn:

gemäß § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG leitet der Dienstherr (kommune für die die standesbeamte arbeitet) den Schadensersatzanspruch gegen die Beamtin auf sich über (sog. Amtshaftungsprinzp).

Grundsätzlich hat der Zwilling natürlich einen Anspruch auf Heilung des fehlerhaften Verwaltungsverfahrens, samt fehlerhafter Folgebeurkundungen. Das sollte logischerweise kostenfrei erfolgen.

So weitere Kosten durch die Korrektur anderer Unterlagen entstehen ist eine Kostenübernahme durch das Amt m.E. aussichtsreich, wenn plausibel ist, dass die verbundenen Kosten direkt im Zusammenhang mit der fehlerhaften Beurkundung stehen.
Ob der Dienstherr das Fehlverhalten seiner Beamtin dieser nachträglich anlastet, sie also in Regress nimmt, hängt maßgeblich davon ab ob er das Verhalten als vorsätzlich/fahrlässig/grob fahrlässig bewertet. Das regelt die Behörde aber im Innenverhältnis mit Ihren Beamten.
 
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wird ein Pachtzins bei der deckungsbeitragsberechnung als variabler kostenanteil geführt?
 

Benrath

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ka ob es hier passt.

Ich hab aus bei https://www.indiegogo.com/ etwas aus GB gekauft. und nun muss ich dafür gut 20% mehr zahlen wegen Customs und extra VAT.
Das sagt zumindest der Verkäufer.
FÜr mich macht das nur Sinn, wenn er zweimal VAT zahlt in GB und ich dann in der EU. Dann würde ich das aber gerne belegt haben, um es zumindest versucht zu können. Die machen dazu aber keine Aussage. Hat jemand Erfahrung mit sowas?

Wenn sie nämlich nicht in GB VAT zahlen, dann machen sie ja auf einmal 20% mehr Gewinn und das fände ich assi.
 
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Als Laie, der aber beruflich mit Im/Export Berührungspunkte hat würde ich sagen:
Verkäufer muss korrekt für den Export anmelden und dafür die richtige Warenbezeichnung, Warenwert und ggf. Transportkosten auf der Rechnung ausweisen. Für die Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Zölle bist du als Käufer in Deutschland verantwortlich.

Export aus der EU in Drittstaaten ist in der Regel von der Umsatzsteuer befreit, kurzes googlen ergibt, dass das mit dem Brexit auch für Export aus GB in Drittstaaten gilt (was Länder der EU für GB jetzt ja sind): https://www.sage.com/en-gb/blog/customs-and-vat-after-brexit/#vatexports-anchor-link
 

Benrath

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Also das klingt dass sie keine VAT in GB zahlen und ich in NL, weil es dort ankommt. Aber damit haben sie ja nicht zum Zeitpunkt des Kaufes geplant.
 

zoiX

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ka ob es hier passt.

Ich hab aus bei https://www.indiegogo.com/ etwas aus GB gekauft. und nun muss ich dafür gut 20% mehr zahlen wegen Customs und extra VAT.
Das sagt zumindest der Verkäufer.
FÜr mich macht das nur Sinn, wenn er zweimal VAT zahlt in GB und ich dann in der EU. Dann würde ich das aber gerne belegt haben, um es zumindest versucht zu können. Die machen dazu aber keine Aussage. Hat jemand Erfahrung mit sowas?

Wenn sie nämlich nicht in GB VAT zahlen, dann machen sie ja auf einmal 20% mehr Gewinn und das fände ich assi.
Glückwunsch zur neuen Kaffeemühle?

Wenn ja: 10 Sekunden googlen hätten dir n Haufen erboster Kunden geliefert, die schildern, dass es genau so läuft und der Verkäufer praktisch 20% zusätzlich bei Käufern aus der EU einstreicht.
 

Benrath

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100 Punkte. 😂

Hast du die auch? Bißchen verarscht fühle ich mich schon, aber wirklich was machen kann man nicht. Das traurige ist, dass die so beliebt ist, dass sie wahrscheinlich auch einfach 20 Prozent hätten mehr nehmen können. Bin jetzt irgendwie committed auch wenn es mir anfänglich wahrscheinlich zu teuer gewesen wäre. Der GBP Preis hats auch etwas "verschleiert"

Gibt's irgendwo "Gruppen" die sich beschweren?

Naja jetzt bisschen in anderen Foren geguckt und scheint wohl die Masche zu sein. Finds frech, so zu tun als wäre der brexit schuld. Hab auch die Mail bekommen. Sie können es sich wohl erlauben
 
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zoiX

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Nein, ich hab die nicht. Du kannst im Spamthread nachlesen, wie ich drüber nachgedacht habe, rausfand, wie das mit der VAT läuft und dann aufhörte, darüber nachzudenken :deliver:

Ist einfach ne miese Geschäftspraktik, die ich nicht unterstützen wollte. Es kommen 'demnächst' wohl einige ähnliche Mühlen. Mal sehen, ob mir davon eine zusagt.
 

zoiX

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Bei der Novembercharge bin ich mir nicht sicher. Ich glaube fast nicht, dass das da schon klar war. Ich wollte jetzt im Februar bestellen, da gab es da schon Berichte drüber.
 

Benrath

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Hier geht der thread im Januar los.


Ich hätte ja cancel können aber wollte jetzt das Upgrade. Wird noch spannend wie das mit Garantie laufen würde etc. Hoffe ich bereue es nicht. Es gibt ja bei indiegogo usw auch genug Gegenwind.

Hatte für meinen Bedarf leider auch keine gute Alternative gefunden.

Ich habe nicht verstanden was sie eigentlich vorher gemacht haben. Doch VAT in GB bezahlt oder gar nicht
 
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Hier geht der thread im Januar los.


Ich hätte ja cancel können aber wollte jetzt das Upgrade. Wird noch spannend wie das mit Garantie laufen würde etc. Hoffe ich bereue es nicht. Es gibt ja bei indiegogo usw auch genug Gegenwind.

Hatte für meinen Bedarf leider auch keine gute Alternative gefunden.

Ich habe nicht verstanden was sie eigentlich vorher gemacht haben. Doch VAT in GB bezahlt oder gar nicht
Grats zur neuen Mühle! @zoiX hat ja gut gecalled :rofl2:

Die Masche ist recht übel, wäre aber nicht sehr optimistisch dass da noch etwas geht :sad:
Über ein Review zur Mühle würd ich mich aber freuen...
 

Benrath

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Also ich geh nicht davon aus, dass sich da was tut. Finds zwar auch dreist aber hab nicht gecancelt. Sie haben das jetzt ja genauso schon im Januar und Februar gemacht.
 

EasyRider

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Hallo zusammen, nun hab ich auch mal einen Fall, wo mir ein Vermieter (bzw. die dazwischengeschaltete Hausverwaltung) langsam auf den Keks geht...

Ich bin Ende 2019 aus ner Wohnung ausgezogen, habe dann im Nov. 2020 die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2019 mit einem Guthaben von ca. 120 Euro erhalten. Ich habe 2x per E-Mail zur Zahlung aufgefordert (keine Antwort darauf) und Mitte Februar angerufen, wo mir gesagt wurde, sie hätten sehr viel zu tun, die Zahlung auf mein Konto würde noch im Februar erfolgen. Der Vermieter/die HW hat bis jetzt noch nichts überwiesen.

Heute hab ich nochmal eine E-Mail geschrieben. Kann ich irgendetwas tun, was mich außer etwas zeitlichem Aufwand nicht allzuviel kosten würde (bei dem geringen Betrag lohnt sich ja quasi nichts?), womit ich an mein Geld komme bzw. den Druck erhöhe?

Danke schonmal vielmals!
 

Celetuiw

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Nuked. Hätte deine Frage genauer lesen sollen xD
 
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(Laienmeinung)
Denke, du bist da auf der sicheren Seite. Ich würde ein Einschreiben schicken mit ner Zahlungsfrist von zwei Wochen und bei Verzug rechtliche Schritte ankündigen. Wenn das Geld nicht kommt, direkt einem Anwalt übergeben. Den können sie dann gleich mitbezahlen.
 
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Richtig. Es kommt allerdings darauf an was er bisher geschrieben hat. Vermutlich dürfte das schon ausreichen, dass er sich jetzt einen Anwalt nimmt, dessen Kosten dann im Rahmen des Verzugsschadens geltend gemacht werden können.

2. Möglichkeit:
Gerichtlichen Mahnantrag stellen, da nicht zu erwarten ist, dass sich gegen den Anspruch gewehrt wird... da kann man allerdings auch einiges falsch machen und es ist eine gerichtsgebühr zu zahlen
 

EasyRider

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Danke für die Tipps! Ich hab letzte Woche nen Schreiben geschickt und dann gabs gestern nen Anruf bzgl. Kto-Nr. und heute ist das Geld auf dem Konto. Beim nächsten Mal würde ich das wahrscheinlich schneller so eskalieren bzw. eben den Passus mit dem Anwalt dazu schreiben.
 
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Bei uns in Bawü sind ja wieder Kitas/Schulen geschlossen, frage daher für einen Freund™

Arbeit erfordert Präsenz im Unternehmen und es ist kein Homeoffice möglich, für die Kita-Notbetreuung braucht es daher den Nachweis des Arbeitgebers (Arbeitgeberbescheinigung zur präsenzpflichtige beruflichen Tätigkeit). Der Personaler der AG will aber keine Arbeitgeberbescheinigung ausstellen, da andere Abteilungen des Unternehmens in Kurzarbeit sind und die Arbeitgeberbescheinigung diese gefährden würde (?). Gleichzeitig verneint der zuständige Abteilungsleiter aber Urlaub und verweist auf den hohen Auftragsstand in der Abteilung.

Einschätzung?
 

parats'

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Klonen.
Alternativ kündige doch einfach. :deliver:

Wie kann denn in einem Unternehmen Kurzarbeit und Systemrelevanz herrschen?

Aus praktischer Sicht: Die Kindkranktage sind erhöht worden. Lass dir das vom Kinderarzt ausstellen, weil eine Betreuung nicht verfügbar ist.
Bedeutet natürlich Einbußen im Gehalt, sofern du über der BBG für KV-Beiträge liegst.
 

Shihatsu

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Tjoa, ungeregelt. Betriebsrat? Gewerkschaft? Ohne Schutz unterwegs? Welches Bundesland?

Im Allgemeinen stehen deine Chancen hier schlecht. Der AG wälzt sein Risiko auf dich ab und damit hat er im allgemeinen deutlich mehr Erfahrung und Munition als du. Unabhängig von der juristischen Geschichte: Wie stellst du dir einen Ablauf der Geschichte vor? Kannst und willst du dir einen Arbeitskampf leisten? Ist dein AG so gestrickt das es reicht ihn auf einen Fehler hinzuweisen, ohne das er dann "zumacht"? Kann man dem HRler gut zureden?
Was Kurzarbeit und Corona angeht ist das noch ein Thema das Gerichte etwas länger beschäftigen wird. Wie vieles im Arbeitsrecht ist es erstmal ungeregelt und muss sich erst "einschleifen".

Edit @parats' : Mit Systemrelevanz hat das erstmal nicht zu tun, diese ist nicht Bedingung für einen Betreuungsplatz.
 

parats'

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Welches Bundesland?

Bei uns in Bawü sind ja wieder Kitas/Schulen geschlossen

€:
Edit @parats' : Mit Systemrelevanz hat das erstmal nicht zu tun, diese ist nicht Bedingung für einen Betreuungsplatz.

Warte mal, der AG stellt eine Bescheinigung auf Basis der Relevanz für die Daseinsfürsorge aus. Damit kannst Du zu der Kita gehen und sagen, mein AG bescheinigt mir die Wichtigkeit meiner Tätigkeit für das Allgemeinwohl. Was gibt es denn da noch, oder raff ich was nicht?
 
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Ich verstehe nicht, wie gleichzeit Home Office nicht möglich ist, aber man nicht bescheinigen kann, dass Präsenz nötig ist. Kommt mir irgendwie widersprüchlich vor.
 
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Warte mal, der AG stellt eine Bescheinigung auf Basis der Relevanz für die Daseinsfürsorge aus. Damit kannst Du zu der Kita gehen und sagen, mein AG bescheinigt mir die Wichtigkeit meiner Tätigkeit für das Allgemeinwohl. Was gibt es denn da noch, oder raff ich was nicht?
Ne, die Kita ist da recht locker und das Formular auch entsprechend formuliert, Gemeinwohl/Daseinsfürsorge ist kein Parameter, Berufstätigkeit ist es, dabei im Prinzip Wurst ob Homeoffice oder Präsenz, die wollen einfach nur die ganzen Muttis abwimmeln, die beim letzten Lockdown ihre Kids trotzdem in die Kita gekarrt haben, obwohl sie nicht berufstätig sind/waren.

Ich will da jetzt auch kein Fass aufmachen, mein Bereichsleiter ist da auch locker und würde das Ding unterschreiben, aber Konzern, Prozesse, blabla, kurz, dass müssen eben die HR-Jungs machen und die sind der Meinung: Ne, andere Standorte sind in Kurzarbeit, daher können wir nicht bestätigen, dass ihr Job präsenzpflichtig ist. Nehmen sie sich doch einfach die HV-Prototypen/Nullserien-Fahrzeuge mit nach Hause, aber gucken sie, dass alle Kameras abgeklebt sind. Passt schon!

Betriebsrat gibt es. Aber yoah, muss man halt wissen, ob das die bevorzugte Eskalationsstufe ist. Ich feuer jetzt nochmal Urlaubstage ab, aber die sind eben je nach Lockdown-Länge auch nicht endlich und piss damit wahrscheinlich meinen Bereichsleiter/Kollegen an, weil unsere Abteilung derzeit wirklich im Workload versinkt und Urlaubssperre herrscht, ergo, spiel den Ball wieder zurück. Aber ich kann jetzt nicht nur meine bessere Hälfte ihre Urlaubstage verballern lassen.
 
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Ich will da jetzt auch kein Fass aufmachen, mein Bereichsleiter ist da auch locker und würde das Ding unterschreiben, aber Konzern, Prozesse, blabla, kurz, dass müssen eben die HR-Jungs machen und die sind der Meinung: Ne, andere Standorte sind in Kurzarbeit, daher können wir nicht bestätigen, dass ihr Job präsenzpflichtig ist. Nehmen sie sich doch einfach die HV-Prototypen/Nullserien-Fahrzeuge mit nach Hause, aber gucken sie, dass alle Kameras abgeklebt sind. Passt schon!
Würd doch dann einfach deinem Vorgesetzten sagen, dass der gefälligst bei HR anklopfen soll "Wir brauchen den...auch vor Ort...können uns grad nicht erlauben das der jetzt Urlaub nehmen muss...yadda yadda...". Das wirkt doch bei HRlern meist etwas mehr.
 
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Wie kann denn in einem Unternehmen Kurzarbeit und Systemrelevanz herrschen?
Erfundenes Beispiel: Pumpenbau.
Aufträge aus der Industrie sind stark zurück gegangen, Produktion wird herunter gefahren. Der Kundendienst muss aber natürlich trotzdem raus, um vorhandene Pumpen in der Wasserversorgung oder so zu reparieren.

Was ich nicht verstehe ist, warum die Präsenzpflicht die Kurzarbeit gefähren sollte? Man kann doch einzelne Abteilungen in Kurzarbeit schicken, während andere normal arbeiten. Oder 50% Kurzarbeit, wo man während der Arbeitszeit aber vor Ort sein muss. Bei uns gibt es sogar Unterschiede innerhalb einer Abteilung. Also diese Gefährdung der Kurzarbeit ist imo einfach ne falsche Annahme/Aussage.
 
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Fristlose Kündigung der Tagesmutter



Da gab es ja in der Vergangenheit schonmal eher kleinere Probleme, z.B. mit dem Essensgeld, nun wird es aber wirklich extrem:

Unsere Stadt hat einen Inzidenzwert von über 200, sodass wir also über die ab morgen geltende Grenze von 165 fallen, was zu einigen Einschränkungen bei der Kindesbetreuung führt. Es fängt damit an, dass sich unsere Tagesmutter, die ihrer Bezeichnung nach damit zum Bereich der Kindertagespflege gehört, herausnimmt, die Regeln, die ab morgen für Kitas gelten, auch auf sich anzuwenden. Erstmal wollte sie, dass wir unser Kind gar nicht mehr bringen dürfen*, nun meint sie, die Betreuung um 10 h/Woche kürzen zu dürfen (was bei Kitas ja absolut geht, bei ihr halt eben nicht). Jegliche Versuche, sie davon zu überzeugen, dass sie rein rechtlich etwas anderes als eine Kita ist, sind bisher fehlgeschlagen, sie antwortet einfach immer wieder mit Links zu offiziellen Seiten, in denen sich aber nur auf die Kitas bezogen wird (was die 10h Kürzung angeht)

*Sie kam erst auf den Trichter, wir dürften unser Kind nicht mehr bringen, weil meine Frau ein Beschäftigungsverbot hat (schwanger) und damit ja zuhause wäre und sich ums Kind kümmern könnte. Dass das Beschäftigungsverbot u.a. ausgesprochen wird, weil man nicht mehr in der Lage ist, seiner Arbeit nachzugehen, ist ihr scheinbar egal, ums Kind sollte man sich dann ja wohl noch kümmern können (kommt so rüber, ausgesprochen hat sie das natürlich nicht). Wir haben beim Land NRW angerufen, dort sagte man uns, dass wir in unserem Fall unser Kind ganz normal weiter bringen dürfen, da meine Frau ja berufstätig ist, sie den Beruf aktuell aus gesundheitlichen Gründen aber eben nicht ausüben kann, wir damit Anspruch auf die Notbetreuung haben.

Zuerst wollte sie, dass wir die Kinder einen Tag in der Woche zuhause lassen, dass stieß nicht nur bei uns auf Widerspruch, dann wollte sie eigenmächtig die Betreuungszeiten pro Tag kürzen (pro Woche um eben jene 10h), inzwischen ist es nur noch ein "Appell" an uns, die Kinder kürzer bei ihr zu lassen, da ja die Corona-Lage grade so schlimm ist und so das Ansteckungsrisiko natürlich höher wäre (ob nun 5h am Tag oder 7h, was für einen Unterschied soll das bitte machen? (vor allem jetzt erst) -> Nebelkerze)

Das hierfür Interessante ist, dass sie einen Großteil ihrer Vorschläge zur Reduzierung AUSSCHLIESSLICH uns schickt, keiner der anderen Mütter/Väter! Hier kommen wir zur eigentlichen Fragestellung und zur Aufklärung, warum ich hier einen Teil der Vorgeschichte poste: mMn lässt sich deutlich erkennen, dass sie eigentlich nur unser Kind gar nicht mehr bzw. deutlich weniger betreuen will, da sie diese Sachen nur uns schickt und damit nur unser Kind "weg" bzw "weniger da" haben will. Reicht das aus, um den Betreuungsvertrag fristlos aufgrund eines zerstörten Vertrauensverhältnisses zu kündigen?

Als sie uns mitteilte, dass wir unser Kind dann ab Montag nicht mehr abgeben dürfen, erzählte ihr meine Frau, dass das Land NRW ihr was anderes gesagt hat und sie die Betreuung ganz normal in Anspruch nehmen könne. Daraufhin ist die Tagesmutter fast explodiert und wurde extrem sauer und wollte das kein bisschen wahrhaben und fand es beinahe skandalös, dass wir unser Kind weiterhin abgeben dürfen (!).


Ich habe auch schon ein wenig im Betreuungsvertrag gestöbert, ob sie sich dort Vertragsbrüche geleistet hat und man zumindest außerordentlich kündigen könnte, bei der Anzahl der vereinbarten Urlaubstage hat sie das 2020 durchaus, am liebsten wäre mir aber eine fristlose Kündigung, da diese Frau so dermaßen unprofessionell (und offenbar arbeitsscheu) ist, dass wir sofort aus dem Vertrag rausmöchten und keinerlei Beiträge mehr zahlen möchten (wofür auch, unser Kind werden wir höchstwahrscheinlich nicht mehr dorthin geben)
 
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parats'

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Das hierfür Interessante ist, dass sie einen Großteil ihrer Vorschläge zur Reduzierung AUSSCHLIESSLICH uns schickt, keiner der anderen Mütter/Väter! Hier kommen wir zur eigentlichen Fragestellung und zur Aufklärung, warum ich hier einen Teil der Vorgeschichte poste: mMn lässt sich deutlich erkennen, dass sie eigentlich nur unser Kind gar nicht mehr bzw. deutlich weniger betreuen will, da sie diese Sachen nur uns schickt und damit nur unser Kind "weg" bzw "weniger da" haben will. Reicht das aus, um den Betreuungsvertrag fristlos aufgrund eines zerstörten Vertrauensverhältnisses zu kündigen?
Ihr seid zu unbequem und tragt sowas nur mit Widerspruch und das ist nicht bewertend gemeint. Bei Einrichtungen hat man oft sehr standardisiertes Vorgehen, das geht bei Tagesmüttern so nicht, weil das oftmals Einzelkämpfer sind und alles was fernab der Betreuungszeit für administrativen Kram aufgewandt wird, wird weder vergütet noch irgendwie honoriert. Das wäre zumindest meine Einschätzung, denn eigentlich ist bei der Kinderbetreuung ein mit und nicht gegeneinander angesagt. Habt ihr die Auflösung mal direkt angesprochen? Eventuell kann man sich ja auf einer gemeinsamen Basis trennen.
 
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[...]da meine Frau ja berufstätig ist, sie den Beruf aktuell aus gesundheitlichen Gründen aber eben nicht ausüben kann, wir damit Anspruch auf die Notbetreuung haben.
Nur interessehalber, ohne stänkern zu wollen, mir fehlt gerade die Vorstellungskraft dafür: Was sind denn "gesundheitliche Gründe" während der Schwangerschaft, die zwar ein Beschäftigungsverbot rechtfertigen, aber gleichzeitig dafür sorgen, dass man das andere Kind zuhause nicht betreuen kann und somit das Recht auf Notbetreuung hat? In Berlin gibts es so ein Recht auf Notbetreuung für Schwangere im BV m.E. nicht.
 
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