Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

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Also ich würd ja die Frau die sich um meine Kinder kümmert nicht wegen ein paar € essensgeld um jeden preis abfucken. Da gibt's am ende nur einen verlierer und das ist nicht sie sondern eure fucking kinder lol.
 

Benrath

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Naja das sagt sich auch immer so leicht. Habs bisher nur am Rande mitbekommen, aber die Einrichtungen und Tagesmütter scheinen sich genau aus diesem Grund auch einiges rauszunehmen. Unilaterales ändern der Ferienzeiten, mehr Ferien als Vertraglich vereinbart etc. und jetzt halt sowas mit dem Essensgeld.

Immer mit den Füßen abstimmen kann man auch nicht, weil man von den Arrangements abhängig ist. In der Hinsicht wäre es vielleicht gar nicht schlecht, wenn die Eltern häufiger Stress schieben würden. Im Sinne der Kinder erst kurz vorm Ende der Betreuungszeit. Dann tut man immerhin noch anderen Eltern einen Gefallen.
 
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Wenn man alles professionell haben will dann sollte man halt ne professionelle tagesstätte aussuchen. Tagesmütter sind oft einfach nur amateure oder zwar staatlich anerkannte erzieher aber haben bei der leitung kein plan. Das da das finanzielle oft nicht 100% korrekt läuft kann ich mir schon vorstellen. Einfaches beispiel, sie hat beim durchkalkulieren der essenspauschale aufs ganze jahr gerechnet und die urlaubszeiten nicht rausgerechnet, richtig kalkuliert müsste man im urlaub nichts zahlen aber die pauschale wär halt höher. Shit happens.

Und die zwei wochen extraurlaub? Die frau ist schwanger und kriegt da nen kind und steht 4 wochen später wieder auf der matte. Bisschen mehr empathie bitte.
 
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sie hat, bevor wir sie uns ausgesucht haben, eindeutig klar gemacht, dass ihre kinderplanung abgeschlossen ist, was ein gewichtiger grund war, sie zu nehmen. jetzt fällt ihr mit 39 und 3 kindern ein, dass sie noch eins will, ist halt so passiert. und das sollen wir auch noch geil finden und in der zeit noch das essensgeld zahlen? keine ahnung, was du für ne stelle hast mit 35+ urlaubstagen, wir haben sie nicht und würden auch gerne wenigstens ein paar tage zusammen urlaub haben und nicht jeder getrennt und nur zum zwecke der kindesbetreuung, verstehst du das? wenn meine mutter nicht oft genug einspringen würde, könnten wir es eigentlich komplett vergessen, dann dürfte einer von uns desöfteren unbezahlten urlaub nehmen, wow wie geil. im januar hängt sie noch ne woche dran, also 3 wochen extraurlaub + alles, was sonst noch so übers jahr anfällt. da kommen wir insgesamt wahrscheinlich bei über 60 raus, schenk mir doch ein paar urlaubstage von dir, dann beschwer ich mich auch nicht. ernstgemeinte frage: hast du kinder?
 

parats'

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Wenn man alles professionell haben will dann sollte man halt ne professionelle tagesstätte aussuchen. Tagesmütter sind oft einfach nur amateure oder zwar staatlich anerkannte erzieher aber haben bei der leitung kein plan. Das da das finanzielle oft nicht 100% korrekt läuft kann ich mir schon vorstellen. Einfaches beispiel, sie hat beim durchkalkulieren der essenspauschale aufs ganze jahr gerechnet und die urlaubszeiten nicht rausgerechnet, richtig kalkuliert müsste man im urlaub nichts zahlen aber die pauschale wär halt höher. Shit happens.

Meistens schließt sich sowas aus.
Eine Kita lässt sich mit kaufmännischem Background deutlich leichter managen, denn den Erziehern wird in der Ausbildung auch nichts in dieser Richtung beigebracht (was auch gut ist). Daher kann idR. nur mit einer Fortbildung zum Fachwirt eine Leitungsposition übernommen werden. Tagesmütter sind einfach das genaue Gegenteil. Wie alles im Leben hat es eben Vor und Nachteile.

@NTS lass dich doch nicht triggern. Die Kernaussage von Outsider ist, dass dir mit einer Tagesmutter sowas immer passieren kann. Die Schwangerschaft ist jetzt ein Beispiel von vielen. Das Risiko eines Personalausfalls ist wirklich hoch, da es keinen Ersatz gibt. Jede mittelschwere Erkrankung hat einen Ausfall zur Folge. Rein vom lesen deiner Posts dazu, vermute ich, dass dich eher die Ausfallzeit stört als das "bisschen" Essensgeld, richtig?
 
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es ist die kombination. wenn sie mal ausfallen würde: geschenkt
wenn sie aber jeden monat ~2 tage ausfällt und dann noch 3 wochen zusätzlichen urlaub aufgrund ihrer schwangerschaft dranhängt, wo sie ursprünglich noch meinte, dass die 2 wochen über die feiertage vollkommen ausreichen würden, dann sehe ich es irgendwann nicht mehr ein. der ausfall ist nervig genug, dafür aber auch noch bezahlen? :sonot:
 
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Moin, ich hab ne Frage die in ne ähnliche Richtung geht wie die von Nocturn: wie frei ist eine städtische Kita in der Auslegung vom Hausrecht im Bezug auf Krankheit? Ist ja jetzt mit Corona aktueller geworden, aber da gibt es Sachen die mich auch vorher schon gestört haben. Beispiel: das RKI schreibt in den Empfehlungen für die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz "Der Verdacht auf eine infektiöse Gastroenteritis besteht bei mehrmaligem Erbrechen oder Durchfall, sofern andere Gründe, z.B. Allergien, Unverträglichkeiten oder Grunderkrankungen, als Auslöser ausgeschlossen werden können."
Das gibt das Kreisgesundheitsamt dann an die Kitas weiter, die aber geschickt das "mehrmalige" auslassen und so beliebig sagen können "Ich fand die Scheiße zu flüssig, viel Spaß die nächsten zwei Tage zu Hause."
Dürfen die das? Ist das irgendwo geregelt?
Danke!
 

parats'

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Prinzipiell wüsste ich nicht, was die Kita selbst daran hindert ein potentiell ansteckendes Kind abholen zu lassen. Man kann sicherlich versuchen mit einem Besuch beim Kinderarzt eine "Gesundschreibung" zu erwirken und mit dieser das Kind wieder in die Betreuung geben.

Im allgemeinen gibt es aber im Betreuungsvertrag mit dem Träger irgendwo einen Zusatz, welcher die Betreuung eines "kranken" Kindes regelt. Dort sollte dann auch vermerkt sein, was die Grundlage dafür ist (bspw. Infektionschutzgesetz). Wenn nicht, einfach beim Träger anfragen.
 
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Folgende Situation:

Ein Bekannter hat seit einigen Jahren einen GdB 30 mit Gleichstellung auf GdB 50 wegen diverser chronischer Erkrankungen. Nachdem derjenige die Gleichstellung bekommen hat, hatte er noch einen schweren Herzinfarkt, hat danach aber noch keine Prüfung auf eine Erhöhung des GdB machen lassen. Gearbeitet wird in einem Supermarkt, dem Arbeitgeber ist der GdB bekannt, aber den scheint das ganze nicht zu interessieren. Ganz im Gegenteil, der scheint sich sogar zu bemühen, den Arbeitnehmer extra hart zu belasten. Z.B. bekommen alle anderen Mitarbeiter Azubis zugeteilt, die bei der Arbeit helfen sollen, während der betroffene Mitarbeiter grundsätzlich auch auf Nachfrage keine Hilfe bekommt. Wenn es irgendwo was schweres zu tragen gibt, ist er auch immer erster Ansprechpartner. Ist er mal länger als 3 Tage krankgeschrieben, benachrichtigt der Arbeitgeber fast jedes mal den medizinischen Dienst der Krankenkasse um die Erkrankung prüfen zu lassen. Den Schichtplan für die kommende Woche erfährt er grundsätzlich immer erst Samstags Abends. Gespräche mit dem Arbeitgeber bringen nichts, entweder wird er auf einen späteren Termin vertröstet, oder es werden vage Versprechungen gemacht, an die sich dann 4 Wochen später plötzlich niemand mehr erinnern kann.

Hintergrund dieser Schikane ist, dass der Arbeitnehmer seit ca. 40 Jahren in dem Betrieb arbeitet und als letzter noch nach Tarif bezahlt wird, während seit Jahren alle Neueinstellungen nur noch den Mindestlohn bekommen. Damit ist er natürlich zu teuer und soll rausgedrängt werden. Grundsätzlich vertritt der Arbeitgeber irgendwie die Ansicht, dass derjenige trotz GdB voll belastbar sein muss, weil dem Arbeitgeber sonst ja ein Schaden entsteht.

Mein Rat war jetzt, sich erstmal längerfristig krankschreiben zu lassen (wäre wohl kein Problem, Erkrankungen sind genug vorhanden) um mal zur Ruhe zu kommen (so langsam nicht nur körperlich, sondern auch nervlich am Ende), sich dann einen Anwalt zu suchen und da mal seine Rechte und die Pflichten des Arbeitgebers prüfen zu lassen und im Zweifelsfall eine angemessene Behandlung am Arbeitsplatz auch einzuklagen. Mein Bekannter hat allerdings Angst, dass der Arbeitgeber einfach die Schikane nochmal verstärkt, wenn er sich krankschreiben lässt oder mit dem Anwalt ankommt. Ein Jobwechsel kommt in dem Alter mit der Krankengeschichte nicht mehr in Frage, Frühverrentung Aufgrund der hohen Abzüge auch nicht.
Er ist grundsätzlich noch in der Lage, diverse benötigte Tätigkeiten auszuführen. Beispiele dafür wären so Sachen wie Ware bestellen, Gemüse/Brot/Drogeriekram/Süßigkeiten einräumen oder Preise an den Regalen aktualisieren (also alles was körperlich nicht zu schwer ist). Stattdessen darf er aber Konservendosen, Getränkekisten und co. durch die Gegend wuchten.

Wie sieht das jetzt aus, was kann er da erwarten, was wäre das ideale Vorgehen? Ich habe keine Ahnung wie man bei sowas vorgeht, was man zu erwarten hat und was überhaupt das bestmögliche Ergebnis wäre? Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass er da jetzt z.B. klagt und am Ende hat er bis zur Rente einen angemessenen Arbeitsplatz.

Edit: Einen Betriebsrat gibt es nicht.
 
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Die schikane möglichst gut und genau dokumentieren und nen social media shitstorm lostreten. :uglyup:
 

parats'

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Wenn er 40j im Betrieb ist, dürfte er Richtung 60 gehen, korrekt?
Der Weg zum Anwalt wäre in der Tat ratsam, das Ziel sollte aber ein goldener Handschlag sein. Wenn die Abfindung hoch genug ist, kann er die Jahre bis zur Rente wahrscheinlich überbrücken. Wäre für die Gesundheit deutlich besser, als sich angemessene Arbeitsverhältnisse einzuklagen. Psychische Belastungen durch einen Rechtsstreit sollte man durchaus einkalkulieren, wenn man eh angeschlagen ist. Da erscheinen mir die Opportunitätskosten einer satten Abfindung und Ruhe deutlich angenehmer.

Prinzipiell hängt das aber auch von den restlichen Parametern ab. Etwaige Grundsicherung beißt sich mit Vermögen, sofern man über dem Freibetrag ist.
 

Gelöschtes Mitglied 683837

Guest
Gewerkschaft. Lohnt eigentlich schon wegen dem psychischen Rückhalt, spreche aus Erfahrung bei meiner Mutter. Mit so was im Rücken kommt man sich deutlich stärker und weniger isoliert vor. Über den Arzt kann man ganz viel reißen, man muss sich halt strategisch krankschreiben lassen (Dauer und Grund) und sich langsam eingestehen, dass sich nicht jeder Kampf lohnt und einem Engagement in der Situation nicht mehr viel hilft.

TL;DR: Hilfe suchen.
 
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Ja, geht auf die 60 zu und ist über 40 Jahre da. Eine möglichst hohe Abfindung hatte ich auch schonmal erwähnt, allerdings sind die Gehälter in der Branche so niedrig, dass die nicht so wirklich hoch ausfallen wird. Der hat halt mit 40+ Jahren Berufserfahrung ca. 1500 Euro Netto im Monat... Mal davon abgesehen, dass der Arbeitgeber wohl noch nie eine Abfindung gezahlt hat, weil er den ganzen Kram ja abzieht, um die Leute zur Kündigung zu treiben.
Vermögen dürfte da keins (oder jedenfalls nicht in relevanter Höhe) vorhanden sein, kann ich mir zumindest nicht vorstellen.

Edit: Gewerkschaftsmitglied ist er tatsächlich (Verdi), allerdings sind die laut ihm auch nicht wirklich hilfreich. Hab da aber sonst keine Infos zu.
 
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parats'

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Ach die Ver.di, würde ich mir persönlich wenig von erhoffen. Zur Abfindung muss man sagen, dass ich durchaus schon pro Jahr Zugehörigkeit einen Monatslohn als Abfindung gesehen habe. Bei der Beschäftigungsdauer erscheinen mir aber 40 Monatsgehälter etwas utopisch (selbst wenn - say hello to Finanzamt). :ugly:
In jedem Fall kann eine Beratung beim Anwalt nicht schaden. Gegebenfalls auch die Erwerbsminderungsrente in Betracht ziehen plus eine etwaige Abfindung bis zur Altersrente. Bei GdB 50 sollte das eigentlich gehen, im Zweifel eben einmal vorher ausrechnen lassen und Beratungsstellen aussuchen, sofern der Berg zu groß erscheint.
 

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Situation: Ich ziehe beruflich vorübergehend in eine andere Stadt und untervermiete derweil meinen Erstwohnsitz. Die Mieteinnahmen sieht das FA als zu versteuerndes Einkommen an. Dass ich in der Zeit für zwei Wohnungen Miete bezahlt habe, ist irrelevant.

Was müsste man tun, um nicht vom FA gefickt zu werden? (Abgesehen vom Verschweigen der Untermietsituation obviously)
 
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Du musst die Einnahmen angeben, allerdings müssten die entstehenden Kosten (also die von dir gezahlte Miete für die Wohnung) da abzugsfähig sein. D.h. sofern du die Wohnung nicht deutlich teurer weitervermietest als du sie mietest, dürfte dir da auch kein zu versteuernder Gewinn entstehen.
 

Deleted_228929

Guest
Ich habe meine Mietkosten angegeben. Scheint mir aber nicht so, als ob das berücksichtigt worden wäre.
 

parats'

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Gehe mal in den Dialog mit deinem Sachbearbeiter. Horst liegt da schon richtig, allerdings gibt es da Beamte, denen man manchmal auf die Sprünge helfen muss. Hatte ich dieses Jahr in Teilen bei meinen Kapitalerträgen auch und meine Steuerberaterin hat sich da einen Wolf geredet.
 

Deleted_228929

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Okay, dann rufe ich da mal an. Wo in Anlage V hätte man diese Mietkosten denn angeben müssen? Für die Untervermietung angemieteter Räume ist ja nur eine einzige Zeile (31) vorgesehen. Allerdings geht aus meinen eingereichten Belegen klar hervor, welche Mietkosten mir selbst entstanden sind.
 
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Was hast du denn nun in Zeile 31 eingetragen ?
Hast du bereits schriftlich Einspruch eingelegt ?
Was steht denn im Erläuterungsteil dazu ?
 

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Was hast du denn nun in Zeile 31 eingetragen ?
Hast du bereits schriftlich Einspruch eingelegt ?
Was steht denn im Erläuterungsteil dazu ?
1. Hier liegt mein Fehler. Ich habe da die Bruttoeinnahmen angegeben, dabei hätte ich hier wohl saldieren dürfen und sollen, d.h. meine Einnahmen mit den Ausgaben verrechnen.

2. Nein, kommt noch.

3. Nix.
 
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Ok - dann scheint du doch gemäß deiner Erklärung veranlagt worden zu sein, hättest halt die Einkünfte (Überschuss) angeben sollen und nicht nur die Einnahmen.

Deine Belege (man sendet Belege zum FA eigentlich nur noch nach Aufforderung) hat womöglich nicht mal jemand bekommen oder sich angeschaut. Nicht jede Steuererklärung wird von einem Sachbearbeiter „per Hand“ bearbeitet.

Daher folgendes Vorgehen:
Einspruch einlegen oder bloßen Änderungsantrag stellen und hierbei die Monatsfrist einhalten. In dessen Rahmen kannst du ja dann zu deinen Erläuterungen deine Belege einreichen. Dann wird das Finanzamt den Bescheid entsprechend ändern.
 

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Ok - dann scheint du doch gemäß deiner Erklärung veranlagt worden zu sein, hättest halt die Einkünfte (Überschuss) angeben sollen und nicht nur die Einnahmen.

Deine Belege (man sendet Belege zum FA eigentlich nur noch nach Aufforderung) hat womöglich nicht mal jemand bekommen oder sich angeschaut. Nicht jede Steuererklärung wird von einem Sachbearbeiter „per Hand“ bearbeitet.

Daher folgendes Vorgehen:
Einspruch einlegen oder bloßen Änderungsantrag stellen und hierbei die Monatsfrist einhalten. In dessen Rahmen kannst du ja dann zu deinen Erläuterungen deine Belege einreichen. Dann wird das Finanzamt den Bescheid entsprechend ändern.
Ich hatte die Belege nach Aufforderung eingereicht, zusammen mit Anlage V. Die hatte ich nämlich ursprünglich auch nicht mit dabei. D.h. die Belege hat dann ja wohl sicher auch jemand angeschaut. Dass ich für die betreffende Wohnung selbst Miete bezahlt habe, ist auf jeden Fall schon in Papierform belegt.

Wie ist das jetzt eigentlich, wenn ich jetzt - quasi rückwirkend - auch noch die Stromrechnungen und Internet geltend machen möchte? Geht das noch? Daran hatte ich Depp nämlich beim Einreichen auch gar nicht gedacht.
 
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Geht, solange der Bescheid noch offen (= nicht Bestandskräftig). Für nachträgliche Änderungen wäre sonst kein Raum mehr, weil selbst verschuldet. Deswegen rechtzeitig Einspruch einlegen.
 
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Kleine Frage zum Vertragsrecht:
Es ist ja üblich, dass beim DSL-Anbieter-Wechsel die Kündigung über den neuen Anbeiter läuft. Gehe ich recht in der Annahme, dass das rechtlich äquivalent dazu ist, dass man selbst beim aktuellen Anbieter kündigt? Das heißt, dass die Kündigung auf jeden Fall auch dann rechtskräftig besteht, wenn man den Vertrag mit dem neuen Anbieter widerruft?
 
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parats'

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Wieso sollte das üblich sein?
Beim Stromanbieterwechsel ist es so, beim Internetanschluss nicht zwangsläufig. Hast Du eine Kündigungsbestätigung bekommen samt Datum zu wann der Vertrag ausläuft?
Das wäre immerhin das sicherste.
 
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Ne, noch nicht. Bisher haben nur beide Anbieter am Telefon bestätigt, dass die Kündigung erfolgt sei. Schriftlich soll wohl noch was kommen. Der Punkt ist, dass etwas Eile geboten ist, weil die Widerspruchsfrist gegen den neuen Vertrag ausläuft - Auftragsbestätigung kam vor zwei Wochen. Ich will vom Vertrag zurücktreten, weil der in der Auftragsbestätigung genannte Preis nicht der (mündlichen) Vereinbarung entspricht. Inzwischen sinds jedoch keine drei Monate mehr bis Ende des alten Vertrags, so dass der sich - sollte es ein Problem mit der bereits erfolgten Kündigung geben - um ein Jahr verlängern würde.
Mir gehts im Wesentlichen darum, ob ich mich, wenn der neue Anbieter zusagt, sich um die Kündigung zu kümmern und das auch bestätigt, dann drauf verlassen darf, auch wenn ich vom Vertrag zurücktrete. Oder ob das rechtlich irgendeine Sonderabsprache zwischen den Anbietern sein kann, die nur unter der Bedingung gilt, dass der Vertragswechsel auch tatsächlich stattfindet.

Wegen üblich: kA, hab ewig nicht mehr gewechselt und hatte irgendwo gelesen, dass es dann mit der pünktlichen Bereitstellung besser klappen soll.
 
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parats'

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Normalerweise nennt sich sowas "Kündigungsservice", Vergleichsportale wie CHECK24 bieten das bspw. auch an. Ob man den vermeintlich neuen Anbieter darauf festnageln kann weiß ich nicht. Rein theoretisch müsste der neue Anbieter die Kündigung schon ausgesprochen haben und wenn es dir telefonisch bestätigt wurde, dann reicht dir doch eine Notiz vom Namen des Mitarbeiters sowie der Uhrzeit als Beweis aus. Ich würde widerrufen und es drauf ankommen lassen.
 
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Eine Kündigungserklärung ist als einseitige Gestaltungserklärung bedingungsfeindlich. Eine Verknüpfung mit dem neuen Vertrag wäre unzulässig und die Kündigung unwirksam, da keine zulässige (ausnahmsweise) Potestativbedingung (= Bedingung deren Eintritt allein vom Kündigungsempfänger, also deinem alten Anbieter abhängt).

Es ist nicht davon auszugehen, dass der neue Anbieter in deinem Namen eine unwirksame Kündigung erklärt hat. Daran hätte er auch kein Interesse.

Gesetz des Falles, dass dein neuer Anbieter also tatsächlich die Kündigung form- und fristgerecht gegenüber den alten Anbieter erklärt hat, bist du safe und kannst entsprechend auch den Vertrag mit dem neuen Anbieter widerrufen.
 

Das Schaf

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Hello Liebe Arbeitsrechtler/ Gewerkschafter

meine Freundin arbeitet Teilzeit bei einem Lebensmittel "Lieferdienst". Die Packen Bio Gemüse/Obst in Kisten die man bestellen kann :ugly:

Im Arbeitsvertrag sind ca 24 Wochenstunden an 3 Tagen aufgebführt.
+ "Der AG kann aus dringenden betrieblichen Erfordernissen eine Änderung der Arbeitszeiteinteilung vornehmen"

Über die Feiertage ist sie jetzt 4 Tage die Woche eingeteilt und auf nachfrage hieß es das muss so. z.b. hat sie jetzt vom 20-23 und 3.01-6.01
Reguläre Arbeitszeiten für sie sind eigentlich Mo-Mi: generell im Betrieb Mo-Fr

Meine Frage(n):
a) muss sie dort arbeiten?
b) kriegt sie Ausgleichstage oder muss sie eine Auszahlung akzeptieren.
c) (Bonus: ) Kann eine Arbeitsvertragsänderung die, die Arbeitszeit des AN ändert vollzogen werden ohne dass sich die Dauer des Arbeitsvertrag erhöht? ( Sie hat befristeten Vertrag auf 1 jahr , nach halben jahr kamen die an und meinten: Arbeitszeit muss geändert werden sie arbeitet ja nicht die vereinbarten 20h sondern mehr. Vertragslaufzeit wurde aber gleich gelassen/ befristung auf gleichen zeitpunkt wie vorher)

Dave to teh rescue

thanks
 

Shihatsu

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TLDR: Ja, Nein, Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag. Sie kann ja jederzeit kündigen und/oder klagen.
Bevor ich mir die Mühe für ne längere Version mache, die durchaus ein paar Tage dauern kann: gibts nen BR oder nen für sie geltenden Tarifvertrag? Ist sie rechtschutzversichert? Hat sie Eier dick wie Stahl und ist nicht auf das Geld angewiesen? Hat der Betrieb weniger als 21 Mitarbeiter (leitende Angestellte abziehen!)? Zuviele neins: Lohnt nicht. :8[:

Ich bin immer wiesder schockiert was für Arbeitsvertragliche Verhältnisse da draussen rumlungern. :sad:
 

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Danke für deine Antwort.
kein BR; kein geltender TV; keine RSV; auf das Geld angewiesen sind wir nicht; weniger als 21 MA, lol nein eher so ~100;

Aber ich habe mir sowas wie deine Antwort schon gedacht, wollte das eigentlich nur noch von dir hören.
Danke für deine Mühen :top:
 

parats'

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Was heißt Mühen. Shi hat einfach ein Generator der random Schlagbegriffe auflistet und in einen Text einbettet. Strg + c, strg + v und fertig. :ugly:
 

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Hallo Nochmal.

Meine Frau hat eine Gewerbe angemeldet unter ihrem Mädchen Namen. Seit diesem Freitag hat sie jetzt meinen Nachnamen angenommen.
Jetzt weiß sie nicht wie sie mit ihrem Gewerbe weiter verfahren kann.
Gewerbeummeldung kann sie ja nur mit einem neu ausgestellten Personalausweis machen ( der kann dauern )
Darf sie In der Zwischenzeit Rechnungen stellen?
Welchen Firmennamen muss sie dann angeben? Die "alte" Bezeichnung die dem Gewerbeamt vorliegt oder die neue mit ihrem jetzigen Namen?
 

parats'

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Eigentlich kriegt man den neuen Personalausweis bei der Eheschließung im Standesamt, sofern der Name sich ändert.
Oder kam die Änderung nachträglich?
Das Gewerbe müsste sie doch ummelden können. Reicht nicht der gültige Personalausweis mit dem Mädchennamen + Eheurkunde?
 

Shihatsu

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Gerwerbeummeldung sollte doch mit vorläufigem Personalausweis gehen? (gemutmasst).
 
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Da kommt ja wieder allerhand durcheinander.

Gewerberecht ist öffentliches Gefahrenabwehrrecht, das hat erstmal nichts mit der Unternehmereigenschaft und der Berechtigung zum Ausstellen von Rechnungen zu tun. Eine Gewerbeanmeldung und -Eintragung ist nicht konstitutiv, um ein Gewerbe zu betreiben. Die Namensänderung ist im Übrigen kein zwingend anzeigepflichtiger Vorgang nach der Gewerbeordnung, allenfalls also fakultativ anzuzeigen.

Natürlich kann sie daher weiterhin Rechnungen stellen; an der Unternehmereigenschaft hat sich ja nichts geändert. Die Rechnungen müssen nur die gesetzlichen Pflichtbestandteile nach § 14 Abs. 4 UStG enthalten und sie somit unter dem in der Rechnung angegebenen Namen und Anschrift postalisch erreichbar sein. Sie kann die Rechnung daher grundsätzlich auch noch unter ihrem Mädchennamen stellen oder halt mit dem neuen Namen.
 

Das Schaf

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Eigentlich kriegt man den neuen Personalausweis bei der Eheschließung im Standesamt, sofern der Name sich ändert.
Oder kam die Änderung nachträglich?
Das Gewerbe müsste sie doch ummelden können. Reicht nicht der gültige Personalausweis mit dem Mädchennamen + Eheurkunde?
Nein kriegt man nicht.
Das Einwohnermeldeamt benötigt bei uns auch die Eheurkunde um die Namensänderung zu machen.
Die kriegt man erst nach der Eheschließung...

Die wird das jetzt mit vorläufigem Personalausweis machen. Vor allem da sie eh Nachtschicht hat und morgen in der Nacht nach Hause fährt und die Polizei Leute gerade gerne nachts kontrolliert .

@Chentsu
Danke dir
 

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Dann wird das bei euch wohl etwas umständlicher gehandhabt. :/
 
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