Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

parats'

Tippspielmeister 2012, Tippspielmeister 2019
Mitglied seit
21.05.2003
Beiträge
19.747
Reaktionen
1.546
Ort
Hamburg
Achso, habs falsch verstanden. Es wurde einfach weniger notiert. Dann gg no re würde ich sagen. Hast du deine Kaution schon wieder? Ich würde erstmal widersprechen und abwarten wie er reagiert.
 
Mitglied seit
25.09.2014
Beiträge
5.030
Reaktionen
1.311
Kurze Frage:
Ich hab vor geraumer Zeit einen Antrag auf Elterngeld gestellt. Als Gehaltsnachweis habe ich eine extra für den entsprechenden Zeitraum ausgefertigte Verdienstbescheinigung meines Arbeitgebers beigelegt.

Nachdem ich eigentlich demnächst mit dem Geld gerechnet hatte, hat mich die Elterngeldstelle stattdessen aufgefordert, Kopien meiner monatlichen Gehaltsabrechnungen einzuschicken.
Die Abrechnungen liegen mir aber nicht vor und es sieht atm so aus, als könne es etwas dauern, bis ich da rankomme.

Frage: Darf die Elterngeldstelle die Bearbeitung wegen so einer Formalität einfach aufschieben?
Rechtsgrundlage ist wohl dieser Satz hier:
(2) Grundlage der Ermittlung der Einnahmen sind die Angaben in den für die maßgeblichen Monate erstellten Lohn- und Gehaltsbescheinigungen des Arbeitgebers. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in den maßgeblichen Lohn- und Gehaltsbescheinigungen wird vermutet.
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2c.html

Für mich geht daraus nicht eindeutig hervor, dass das jetzt unbedingt die monatliche Gehaltsabrechnung sein muss. Für die maßgeblichen Monate erstellt ist die Verdienstbescheinigung auch und die enthält exakt dieselben Informationen wie sie monatliche Abrechnung: Bruttogehalt sowie sämtliche Abzüge.
Dazu haben die meinen Arbeitsvertrag.

Laut Auskunft der Elterngeldstelle sind sie verpflichtet auf die monatlichen Einzelabrechnungen zu bestehen. Stimmt das oder ist das Schikane?
Ich weiß von Kollegen (selbe Stadt, anderes Bezirksamt), dass es bei ihnen umgekehrt war: Monatliche Gehaltsabrechnung allein wurde nicht akzeptiert, sondern eine gesonderte Verdienstbescheinigung gefordert.

Bin einigermaßen genervt, da ich irgendwann dann doch ganz gerne mal wieder Geld sehen würde. Der Familienbonus allein wirds nicht rausreißen :ugly:
 
Zuletzt bearbeitet:
Mitglied seit
16.08.2010
Beiträge
6.833
Reaktionen
1.348
Also ich weiß von einem Kollegen, dass für das Elterngeld nur das "einfache" Monatsgehalt betrachtet wird. Also keine Sonderzahlungen, 13. Gehalt ect., selbst wenn das zum regulären Jahresgehalt gehört. Ich denke mal daher rührt die Forderung nach der Monatsabrechnung.
 

parats'

Tippspielmeister 2012, Tippspielmeister 2019
Mitglied seit
21.05.2003
Beiträge
19.747
Reaktionen
1.546
Ort
Hamburg
Du wirst wohl die letzten 12 Monate nachweisen müssen, oder?
Normalerweise rechnen sie Sonderbezüge, BAV, Boni etc. anteilig raus/rein, daher reicht bspw. auch nicht die Einkommenssteuerbescheinigung am Jahresende, da hier die Aufteilung fehlt. Gibt es die auf deinem Nachweis eine detaillierte Aufstellung?

Ich vermute mal, dass du da wenig Möglichkeiten hast, wenn explizit die monatliche Abrechnung gefordert wird.
Hast du es mal mit einem vor Ort Gespräch versucht? Vergiss auch nicht, dass Elterngeld nur drei Monate Rückwirkend gewährt wird.
 
Mitglied seit
25.09.2014
Beiträge
5.030
Reaktionen
1.311
Der Antrag ist ja längst gestellt, daher sollte die Frist wohl egal sein. Mir gehts darum, nicht noch übermäßig lange auf das Geld warten zu müssen. Habe da bereits angerufen und inhaltlich erklären konnte man mir das nicht. Es wurde nur gesagt, dass angeblich allein die monatlichen Abrechungen "maßgeblich" seien laut Gesetz und sie angeblich schon Verdienstbescheinigungen gehabt hätten, wo was nicht stimmte.
Die Verdienstbescheinigung enthält, soweit ich das sehe, genau dieselben Infos wie die monatliche Abrechnung. Brutto und alle Abzüge fein säuberilch aufgelistet in einer großen Tabelle. Gehalt ist jeden Monat identisch - außer der Erhöhung zum Jahreswechsel.

Ich weiß, dass Behörden grundsätzlich gerne mal Gehaltsnachweise in spezieller Form fordern, ohne dass sie das eigentlich rechtlich beanspruchen können. Darum würde mich interessieren, ob das hier so ein Fall ist oder die einfach im Recht sind. Dann ergibts natürlich keinen Sinn, da irgendwie nochmal Druck zu machen.
 
Mitglied seit
16.08.2010
Beiträge
6.833
Reaktionen
1.348
Aus einer Jahresabrechnung kann man ja nicht erkennen, wie sich das aufteilt. Bei dir mag das Gehalt jeden Monat gleich sein. Aber woher soll die Behörde das wissen?
Dass eine Betrachtung des Jahresgehalts imo sinniger wäre, ist eine andere Sache...
 
Mitglied seit
27.06.2008
Beiträge
1.579
Reaktionen
28
Wieso hast du denn keine ordentliche Entgeltabrechnung mal so gefragt ?

Die Behandlung des Elterngeld folgt der lohnsteuerlichen Beurteilung. Kann denn die Behörde überhaupt anhand der verdienetbescheinigung erkennen, welche konkreten Bezüge wie behandelt wurden. Gibt es etwa begünstigte sonstige Bezüge oder pauschalbesteuerte oder steuerfreie ? Das kann die Behörde wohl nur aus den monatlichen Gehaltsabrechnungen zusammen mit den angegeben lohnsteuerabzugsmerkmalen ablesen, deren Richtigkeit als Nachweis vermutet wird.

Die Richtlinien regeln im Übrigen folgendes:
2c.2 Nachweis der Einnahmen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit über Lohn- und Gehaltsbescheinigungen (Abs. 2)

Abs. 2 enthält Vorgaben für die Ermittlung des Einkommens aus nichtselbstständiger Erwerbstä- tigkeit. Danach sind die monatlichen Einnahmen vorrangig (vgl. 2c.2.1 Maßgeblichkeit der Lohn- und Gehaltsbescheinigungen) den maßgeblichen Lohn- und Gehaltsbescheinigungen zu entnehmen (vgl. 2c.2.2 Richtigkeits- und Vollständigkeitsvermutung der Lohn- und Gehaltsbe- scheinigungen). Dies gilt nicht nur für die zu berücksichtigenden Einnahmen, sondern insbesonde- re auch für die Bestimmung, welche Einnahmen nicht zu berücksichtigen sind, etwa weil es sich um sonstige Bezüge oder um steuerfreie Einnahmen handelt. Den Lohn- und Gehaltsbescheini- gungen ist eine Richtigkeits- und Vollständigkeitsvermutung beizumessen (vgl. 2c.2.3 Ein- zelfragen zur Nutzung der Lohn- und Gehaltsbescheinigungen).

2c.2.0 AllgemeineVorgaben 2c.2.0.1 Anwendungsbereich
§ 2c Abs. 2 gilt für die Ermittlung des Elterngeld-Bruttos im Bemessungs- und Bezugszeitraum. Er gilt entsprechend auch für die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen für die Steuer- und Sozial- abgabenabzüge nach § 2e Abs. 2 und § 2f Abs. 2.
2c.2.0.2 Verhältnis zur Nutzung der Verdienstbescheinigung nach § 9
Kann die antragstellende Person die benötigten Lohn- und Gehaltsbescheinigungen nicht vorle- gen, so ist der Arbeitgeber nach § 9 verpflichtet, einen entsprechenden Einkommensnachweis (Verdienstbescheinigung) zu erstellen. § 2c Abs. 2 ist allerdings dahin gehend auszulegen, dass sich die Elterngeldstelle aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität bei der Ermittlung der bei der

104
– § 2c Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit –
2c.2Nachweis der Einnahmen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit über Lohn- und Gehaltsbescheinigungen (Abs. 2)
Elterngeldberechnung zu berücksichtigenden Einkünfte in der Regel auf die Auswertung der Lohn-und Gehaltsbescheinigungen beschränken sollte. Die Auflistung der bei der Elterngeldberechnung zu berücksichtigenden Einkommenspositionen sollte nur im Ausnahmefall dem Arbeitgeber aufge- bürdet werden. Die Anforderung von Verdienstbescheinigungen nach § 9 soll aus Gründen des Bürokratieabbaus bei den Arbeitgebern nicht routinemäßig erfolgen.
2c.2.1 Maßgeblichkeit der Lohn- und Gehaltsbescheinigungen
Grundlage der Einkommensermittlung sind die entsprechenden monatlichen Lohn- und Gehaltsbe- scheinigungen des Arbeitgebers des jeweiligen Einkommensberechnungszeitraumes. Gegebenen- falls sind bei der Ermittlung des Einkommens in der Bezugszeit mehr als eine Lohn- und Gehalts- bescheinigung zur Ermittlung der Einnahmen im Lebensmonat heranzuziehen.
Nach der Regelung sind – entsprechend der Anwendung der lohnsteuerlichen Grundsätze der zeit- lichen Zuordnung – ggf. auch spätere Korrekturmeldungen zu berücksichtigen. Dies gilt unabhän- gig davon, ob der Arbeitgeber eine neue Lohn- und Gehaltsbescheinigung für den betreffenden Monat erstellt oder in einer späteren Lohn- und Gehaltsbescheinigung die Korrektur für einen Vor- monat vornimmt.
2c.2.2 Richtigkeits- und Vollständigkeitsvermutung der Lohn- und Gehaltsbe- scheinigungen
Nach § 2c Abs. 2 Satz 2 kommt den Lohn- und Gehaltsbescheinigungen eine Richtigkeits- und Vollständigkeitsvermutung bei der Ermittlung der Einnahmen zu. Dies rechtfertigt sich vor dem Hin- tergrund, dass Arbeitgeber die Lohn- und Gehaltsbescheinigungen nach einheitlichen Vorgaben erstellen (vgl. Verordnung zur Erstellung einer Entgeltbescheinigung nach § 108 Absatz 3 Satz 1 GewO

Mich wundert es nicht, dass aufgrund dieser Anweisung an die Verwaltung die Behördenmitarbeiter auf die Vorlage der monatlichen Gehaltsabrechnungen besteht
 
Mitglied seit
29.10.2003
Beiträge
1.164
Reaktionen
23
Ich weiß, dass Behörden grundsätzlich gerne mal Gehaltsnachweise in spezieller Form fordern, ohne dass sie das eigentlich rechtlich beanspruchen können. Darum würde mich interessieren, ob das hier so ein Fall ist oder die einfach im Recht sind. Dann ergibts natürlich keinen Sinn, da irgendwie nochmal Druck zu machen.

Ich habe die Erfahrung mit Behörden gemacht, dass es ziemlich sinnlos ist überhaupt Druck aufzubauen. Auch wenn man selbst im Recht ist wird dann auf Durchzug gestellt und man wartet am Ende einfach noch länger. Konsequenzen gibts da sowieso keine, am Ende verlierst nur du, vor allem jede Menge Gehirnzellen.
Man sollte sich natürlich auch nichts gefallen lassen, aber in deinem Fall halte ich das für eine Kleinigkeit wofür ich ehrlich gesagt nicht die Zeit und Nerven investieren würde und hier einfach die Abrechnungen vorlegen würde. Kannst du nicht einfach bei der Gehaltsabrechnung anrufen und sie fragen ob sie dir die zuschicken ? Hatte da noch nie Probleme mit. Wir haben unsere aber auch im System hinterlegt und können da jederzeit drauf zugreifen.
 

Deleted_228929

Guest
Wieso hast du denn keine ordentliche Entgeltabrechnung mal so gefragt ?
Ich kriege eine monatliche Abrechnung nur, wenn sich etwas ändert. Ich schätze mal, dass es bei ihm auch so ist.

Wobei der öffentliche Dienst hier, meiner Erfahrung nach, (mal wieder?) hinterher hinkt, weil noch alles postalisch läuft. Als ich bei der Bank gearbeitet habe, haben wir die Abrechnung einfach jeden Monat elektronisch bekommen.
 
Mitglied seit
25.09.2014
Beiträge
5.030
Reaktionen
1.311
Die Entgeltabrechnungen stehen prinzipiell auch digital zur Verfügung. Aber ich hab auf das System gerade keinen Zugriff.
(Ist ein separates Problem, an dem ich dran bin und hängt u.a. mit der kürzlichen Umstellung der IT auf SAP zusammen und dass ich bissl was verplant hatte, worum ich mich nach der Elternzeit kümmern wollte, da seit Anfang März nicht im Büro.)

Da ich das im Voraus wusste, hatte ich mich im Februar direkt an die Gehaltsstelle gewandt. Die haben mir ein Dokument ausgestellt, das äquivalent zu dem hier ist:
http://www.berlin.de/ba-treptow-koe...nd/pdf/elterngeld_verdienstbeschvorgeburt.pdf

Die Vorlage hatte ich denen sogar selbst gegeben, weil ich treudoof davon ausging, dass es nicht besser wird als die Verdienstbescheinigung der Elterngeldstelle. Aber offenbar kocht jedes Bezirksamt hier sein eigenes Süppchen.

Um Ausstellung der Gehaltsabrechnungen habe ich natürlich auch direkt gebeten. Das war letzte Woche, aber das zuständige Personal ist sämtlich bis Semesterende im HO und E-Mail-Anfragen werden nach Dringlichkeit an einen Notdienst weitergeleitet, der sich aus dem Büro um alles kümmert, was wegen Datenschutz von intern laufen muss. Wie lange das dauert, kA.
 
Zuletzt bearbeitet:

parats'

Tippspielmeister 2012, Tippspielmeister 2019
Mitglied seit
21.05.2003
Beiträge
19.747
Reaktionen
1.546
Ort
Hamburg
Na dann mal Prost und Daumen drücken, dass es schnell geht. Am ende lohnt der beef mit einer Behörde nur selten, schließlich willst Du was von denen. Aber wehe du bearbeitest deine Anmeldung zum Vorsteuerabzug am 11 des Monats, dann ist Polen offen.

Spar dir deine Nerven und warte auf die Einzelnachweise. Bei Kind Nummer 3 kannst Du es ja nochmal versuchen. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Mitglied seit
25.09.2014
Beiträge
5.030
Reaktionen
1.311
Arbeitgeber hat mir inzwischen auf meine explizite Bitte um Zustellung der monatlichen Entgeltabrechnungen nach mehreren Wochen Wartezeit nochmal dieselbe Verdienstbescheinigung wie vorher zugeschickt ... :8[:




Mal eine andere Frage zur Schriftform bei Anträgen:

Ziemlich viele Behörden (unter anderem Familienkassen) werben mittlerweile ja offensiv damit, dass man die Leistungen online beantragen kann. Wenn jetzt aber das Gesetz eigentlich vorsieht, dass der Antrag schriftlich zu stellen ist: Erfüllt so ein offiziell beworbener Online-Antrag dann überhaupt das gesetzliche Formerfordernis?
Im Laufe des Antragsprozederes schickt man ja früher oder später nochmal eine schriftliche und unterschriebene Erklärung nach, gemeinsam mit den geforderten Nachweisen.
Aber sollte es jemals Streit z.B. über die Wahrung von Fristen geben, zählt dann der Online-Antrag überhaupt als Antrag im Sinne des Gesetzes oder erst das erste eigenhändig unterschriebene Schriftstück, das man eingereicht hat?
 

Benrath

Community-Forum
Mitglied seit
19.05.2003
Beiträge
19.746
Reaktionen
748
Mal doofe Fragen wegen Autoschaden. Hab jemand wirklich marginal hinten rechts beim Einparken berührt und der Mann hat sich jetzt einen Kostenvorschlag für 800€ bezahlt. Gibts da irgendeine Möglichkeit einen zweiten Kostenvoranschlag zu machen oder ist dann halt das Pech, wenn die da halt so viel für Lakieren etc. reinschreiben wie sie lustig sind?

Ich gehe davon aus, das dem wohl so ist... Dann ist die nächste Frage, reicht es so ein Protokoll zu machen wie im Link folgt und ihm das Geld zu überweisen.

https://www.recht-finanzen.de/faq/2820-einigungsprotokoll-nach-einem-autounfall
 

parats'

Tippspielmeister 2012, Tippspielmeister 2019
Mitglied seit
21.05.2003
Beiträge
19.747
Reaktionen
1.546
Ort
Hamburg
Kommt natürlich aufs Auto an und ob der KVA von einer freien oder Vertragswerkstatt ist. Lässt Du es über die KfZ Haftpflicht laufen? Die chance besteht, dass die ein zweites Gutachten anfordern und du kannst den Schaden später sowieso rauskaufen um die schadensfreien Jahre zu erhalten.
 

Benrath

Community-Forum
Mitglied seit
19.05.2003
Beiträge
19.746
Reaktionen
748
Audi TT auf der Gegenseite. Baujahr 2007 sehe ich gerade auf dem Kostenvorschlag von DAT System. Wundert mich eigentlich, der sah eher neuer aus hätte ich gesagt und gut gepflegt.

Haftpflicht-Versicherung würde ich laut Online Rechner erst ab 1300€ lohnen wegen niedriger Prozente. Deswegen wollten wir jetzt nicht mit KFZ machen.. Aber wenn das so geht wie du sagst, könnte man das eventuell noch probieren.

Also wir reden quasi von Null (sichtbarem) Schaden. Hatte noch photos gemacht und man sieht nichts, aber eventuell nen ganze kleinen Kratzer am rechten Heck unten...

Stossdämpfer abnehmen 1,2 h a 118€
Lackierung vorbereiten 1,6h a 188€
Dann nochmal Arbeit für den Stossdämpfer 1,3 h a 150€
Lack dann noch mal 160€ fürs Material.

Alles netto versteht sich...Mir fällt gerade auf 3% weniger sind es jetzt, Horray.
 
Zuletzt bearbeitet:

parats'

Tippspielmeister 2012, Tippspielmeister 2019
Mitglied seit
21.05.2003
Beiträge
19.747
Reaktionen
1.546
Ort
Hamburg
Ein Versuch bei der Versicherung gibt es nicht. Wenn du es meldest ist dein Vertrag schadhaft, selbst wenn du danach privat alles regelst. Da möchte der Versicherer dann eine Verzichtserklärung haben um von etwaigen Folgeschäden geschützt zu sein.
Wenn du dich an deine Versicherung wendest, dann nur wenn du den Weg auch gehen willst. Ab wann es sich lohnt ist immer schwer zu sagen.
Hast du einen Rabattschutz in deiner Kfz-Versicherung? Damit wäre ein Schaden pro Jahr "frei", kostet aber natürlich entsprechend.

Die Kosten so aufgeschlüsselt sehen okay aus. Sind grob 5h Arbeitsleistung plus Material. Ob der Kratzer das rechtfertigt k.A..
 
Zuletzt bearbeitet:

Benrath

Community-Forum
Mitglied seit
19.05.2003
Beiträge
19.746
Reaktionen
748
axo dann hatte ich dich falsch verstanden. Dann kann man wohl nix machen. Ich frage zumindest noch mal bei der Versicherung an. Den Schaden hatten wir zumindest mal vorläufig gemeldet.
 

parats'

Tippspielmeister 2012, Tippspielmeister 2019
Mitglied seit
21.05.2003
Beiträge
19.747
Reaktionen
1.546
Ort
Hamburg
Dann ist er eh erfasst. Versicherungen sind da echt kleinlich. Sieh zu, dass du den Schaden nicht in deiner Police stehen hast und prüfe, ob Du einen Rabattschutz hast.
 

Gelöschtes Mitglied 160054

Guest
Joa, mein Unifitnessstudio zu dem ich normalerweise immer gegangen bin und aktuell wenn es geht auch noch gehe bietet in 2 Stunden Slots jeweils 30 Plätze an. Ich bin Mitarbeiter an der Uni und kann maximal ab 18 Uhr, normalerweise ab 20 Uhr das Training wahrnehmen. Aktuell ist es so, dass sehr schnell diese Zeiten ausgebucht sind so dass ich die Trainingsmöglichkeit nur noch mangelhaft wahrnehmen kann. Ich zahle derzeit den vollen Betrag, obwohl in meinen Augen nicht die Leistung angeboten wird welche bei Vertragsabschluss versprochen wurde. Muss das Fitnessstudio eine Ermäßigung anbieten o.ä.?
 

zoiX

Administrator
Mitglied seit
07.04.2002
Beiträge
25.987
Reaktionen
11.309
Unterlassungsaufforderung mal anders:

Meine ehemalige Schwägerin hat meinem Vater per Anwalt einen netten Brief zukommen lassen, weil dieser sich angeblich verleumdend über sie geäußert hat.
Der Anwalt will jetzt für die Unterlassungsaufforderung knapp 400 Euro haben, und zwar aufgrund dessen "deliktischen Verhaltens" von meinem Vater.
Mein Dad will keinen Stress und die Sache soll auch nicht vor Gericht, auch wenn sich da wahrscheinlich zeigen ließe, dass die (unbestreitbar gemachten) Aussagen wahrheitsgemäß waren, würde also jetzt einfach bezahlen und die Sache vergessen.

Allerdings besteht ein wenig Sorge, dass das dann als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte und weitere Forderungen nach sich zieht...

Bessere Vorschläge für den besten Kompromiss aus "stressfrei" und "kostengünstig" als einfach zu zahlen?
 

parats'

Tippspielmeister 2012, Tippspielmeister 2019
Mitglied seit
21.05.2003
Beiträge
19.747
Reaktionen
1.546
Ort
Hamburg
Ein persönliches Gespräch kommt nicht in Frage?
Da es deine Schwägerin (ehemalig gibt es nicht, auch eine Scheidung löst dies nicht auf) ist, wird wohl deine Schwester oder Bruder das Bindeglied sein. Es würde sich ein Mediator anbieten der etwas neutraler wäre - Du z.B..

Was genau wurde eigentlich gesagt?
 
Zuletzt bearbeitet:

zoiX

Administrator
Mitglied seit
07.04.2002
Beiträge
25.987
Reaktionen
11.309
Kurz: Ein persönliches Gespräch, auch mit Mediator, kommt nicht in Frage.

Die Geschichte zwischen den Parteien und im Speziellen zwischen meinem Vater und der Schwägerin ist ziemlich verfahren. Es gab da Ärger um die Tochter meines Bruders, weil die bei der Mutter unter enormem Druck stand und darüber entschieden hat, lieber bei meinem Bruder zu leben. Als sie dann mit meinem Bruder ihre Sachen abgeholt hat, hat der neue Mann der Schwägerin sich unter anderem darüber beklagt, wer denn jetzt den Haushalt schmeiße - das hat mein Vater weitererzählt und davon hat die Schwägerin Wind bekommen. Daraufhin hat sie bei meinem Vater angerufen, um ihrem Ärger Luft zu machen. Umgekehrt würde das nie passieren, vor dem Telefonat hat mein Vater aus anderen Gründen seit zig Jahren kein (ja, nicht ein einziges) Wort mit ihr gewechselt. Während des Gesprächs wurde sie immer aggressiver, zum Schluss hat mein Dad dann mit einem "Du bist doch kopfkrank" aufgelegt.

Im Anwaltsschreiben wird das über die Situation der Kinder gesagte jetzt als Verleumdung hingestellt, da das Gegenteil der Fall sei und zusätzlich beklagt, dass die Äusserung, sie sei kopfkrank ehrverletzend gewesen ist. :deliver: Darüber hinaus soll mein Vater in Zukunft jegliche Kontaktaufnahme gefälligst unterlassen, weil er ja sonst so oft das Gespräch gesucht hat :stupid:
 

parats'

Tippspielmeister 2012, Tippspielmeister 2019
Mitglied seit
21.05.2003
Beiträge
19.747
Reaktionen
1.546
Ort
Hamburg
Mh, ich nehme mal an, dass keine Rechtsschutzversicherung besteht für einen fachlich fundierten Rat. Die rechtliche Sache kann ich nicht bewerten, das müssten die Andere hier machen. Ein persönliches Gespräch scheint dann wohl wirklich nichts mehr zu bringen.
 

zoiX

Administrator
Mitglied seit
07.04.2002
Beiträge
25.987
Reaktionen
11.309
Ich hab meinen Eltern auch schon gesagt, dass sie mal 'ne kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen sollen, aber sie haben wenig Lust drauf, die Zeit aufzuwenden. Darum dachte ich, ich mach hier kurz nen Post und schau mal, ob es überhaupt Sinn macht, was anderes zu tun als einfach zu zahlen.
 
Mitglied seit
12.08.2002
Beiträge
12.824
Reaktionen
39
Ich hab meinen Eltern auch schon gesagt, dass sie mal 'ne kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen sollen, aber sie haben wenig Lust drauf, die Zeit aufzuwenden. Darum dachte ich, ich mach hier kurz nen Post und schau mal, ob es überhaupt Sinn macht, was anderes zu tun als einfach zu zahlen.

zu zahlen macht hier doch überhaupt keinen sinn? damit würden sie sich noch mehr theater ins haus holen, wie du schon richtig sagst. imo kann man sich da langfristigen ärger nur ersparen, in dem man das thema einmal komplett klärt und der anderen seite auch zeigt, dass man bereit ist, soweit zu gehen.
 

parats'

Tippspielmeister 2012, Tippspielmeister 2019
Mitglied seit
21.05.2003
Beiträge
19.747
Reaktionen
1.546
Ort
Hamburg
Das Problem ist, dass bei einer Rechtsschutzversicherung auf der Gegenseite mit ungleichen Mitteln für ein vermeintliches Recht gekämpft wird.
Wenn klar ist, dass beide den privaten Streit vor Gericht aus eigener Tasche finanzieren, dann löst sich sowas schnell auf.
 
Mitglied seit
03.08.2002
Beiträge
2.168
Reaktionen
72
Vor ca 1,5 Jahren habe ich mir bei einem Küchenunfall die Daumenstrecksehne durchtrennt. Der behandelnde Unfallchirurg hat dies nicht erkannt und mich wieder nach Hause geschickt. Erst nach mehrmaligem Drängen meines Hausarztes hat er mich wieder drangenommen und schließlich zu einer Handchirurgin überwiesen. (dabei vergingen mehrere Wochen in denen ich mit bewegungsunfähigem Daumen rumgelaufen bin)
Das ganze wurde von meiner Krankenkasse dann einem Unternehmen vorgelegt, welches Ärztepfusch untersucht. Gestern hatte ich dann von ihnen das Abschlussergebnis im Briefkasten, in dem sie bestätigen, dass der Unfallchirurg seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist.
Zitat: "Ein Nichterkennen der Verletzung war in Hinblick auf die einfache Untersuchungsmethodik weder verständlich noch nachvollziehbar"

Schließlich ist aber alles ganz gut ausgeheilt und ich würde sagen wieder zu 95% bewegungsfähig (dank der Handchirurgin und monatelangen Therapien, Physio und Ergo).

Meine Frage: Lohnt es sich den Arzt auf Schmerzensgeld zu verklagen? Hat vielleicht sogar mein Arbeitgeber Ansprüche, da ich in der Zeit natürlich (unnötig lange) krank geschrieben war?
 

parats'

Tippspielmeister 2012, Tippspielmeister 2019
Mitglied seit
21.05.2003
Beiträge
19.747
Reaktionen
1.546
Ort
Hamburg
Hast du eine Beeinträchtigung attestiert bekommen? Eine Bekannte hatte damals nach einem Autounfall eine Stelle am Schienbein die komplett taub geblieben ist. Zwei Gutachter haben unabhängig 10% Beeinträchtigung attestiert und vor Gericht war es dann ein langer und zäher Prozess gegen die Allianz (Haftpflicht) aber relativ "lohnenswert", sofern man da von sowas sprechen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mitglied seit
12.08.2002
Beiträge
12.824
Reaktionen
39
Thema Tagesmutter & Essensgeld


Unsere Tagesmutter hat sich gestern empört darüber gezeigt, dass wir für den letzten Monat einen Teil des Essensgeldes einbehalten haben, da sie 2 Wochen Urlaub hatte und nochmal 2 Tage zu hatte. Sie hat auf den Betreuungsvertrag hingewiesen, in dem eine monatliche Pauschale angegeben ist inkl. Zusatz "Für nicht eingenommene Mahlzeiten wird kein Essensgeld erstattet". Hier die erste Frage, ist das so rechtens? Da es ja eindeutig als Essensgeld (und nicht als Betreuungszusatzkosten oder was auch immer) definiert ist, die Leistung aber nicht erbracht wurde, sehen wir es ehrlich gesagt nicht ein, dafür zu zahlen.

Nächster Punkt: Meine Frau hat ab März die Betreuungsstunden erhöht, im Änderungsvertrag wird die o.g. Pauschale nicht erwähnt oder auf eine Anpassung hingewiesen (vorher 4 Tage/Woche Betreuung, nun 5), im ursprünglichen Vertrag ist auch kein Hinweis darauf, dass die Kosten bei Stundenänderung angepasst werden. Wenn man es also drauf anlegen würde, hätte man hier durchaus einen Punkt, oder?

Zu guter Letzt: Im Vertrag sind 30 Urlaubstage der Tagesmutter angegeben. Wir haben sie unter anderem deshalb ausgesucht, weil sie Ende 30 ist, 3 Kinder hat und die Planung in dieser Hinsicht abgeschlossen ist (haben zumindest alle Beteiligten inklusive der Tagesmutter gedacht), es also nicht zu längeren Ausfallzeiten kommen sollte, in denen wir ja die Betreuung irgendwie sicherstellen müssten. Nun ist sie schwanger und wird Ende Januar werfen, ihre ursprüngliche Aussage war: "Ich mache nur die 2 Wochen über Weihnachten und Neujahr zu, die ich eh angegeben hatte". Zur Überraschung aller, die selber Kinder haben, verläuft eine Schwangerschaft a) in den seltensten Fällen komplett frei von Komplikationen, b) werden ihr diese 2 Wochen niemals reichen, das haben wir von Anfang an gesagt, und voila: im Dezember sollen nun noch 2 weitere Wochen "Urlaub" dazu kommen + eine Woche im Januar, was natürlich weit über die 30 Tage hinausgehen wird. Natürlich könnte man jetzt sagen, "wenn sie in Mutterschutz gehen würde, würde euch das gleiche blühen", richtig, ABER: als Selbstständige würde sie in der Zeit kein Geld bekommen, wenn sie da aber nun "Urlaub" einträgt, bekommt sie es eben doch, was ich dann doch etwas verwerflich finde. Hier würde sie sich dann mehr oder weniger am Essensgeld bereichern, das natürlich in der Zeit weiter gezahlt werden soll + Betreuungsgeld von der Stadt bekommen. Auch hier die Frage: dürfen wir für jeden dieser außerordentlichen Tage das Essensgeld einbehalten?


tl;dr
Essensgeld für die Tagesmutter wird pauschal abgerechnet, wir wollen für Tage, an denen keine Betreuung stattfindet, kein Essensgeld zahlen
In einem Änderungsvertrag (Stundenerhöhung) wurde die Pauschale für das Essensgeld nicht erwähnt/angepasst, gut für uns? (Würden wir wahrscheinlich nicht durchziehen, aber wäre gut zu wissen)
Dank einiger Umstände will die Tagesmutter deutlich mehr Urlaub als im Vertrag angegeben, dürfen wir auch hier das Essensgeld für diese Tage einbehalten?
 
Mitglied seit
17.10.2006
Beiträge
6.752
Reaktionen
1.059
Ort
Köln
Ich glaube ich würde nie anfangen, mich mit meiner Kinderbetreuung juristisch zu streiten. Entweder kriegt man das im Gespräch geregelt, oder man geht getrennte Wege. Aber das hilft dir bei deinen Fragen wohl nicht weiter. :deliver:
 
Mitglied seit
12.08.2002
Beiträge
12.824
Reaktionen
39
Wirklich juristisch auseinandersetzen wollen wir uns da eigentlich auch nicht, aber in den Gesprächen schadet es definitiv nicht, die rechtliche Lage zu kennen und entsprechend argumentieren zu können, damit es nicht eskaliert ;) im Hinblick auf ein zweites Kind, was unter Umständen ja auch von ihr betreut werden könnte (oder auch nicht :deliver: ) würde es dann möglicherweise wirklich auf die getrennten Wege hinauslaufen, keine Frage
 

parats'

Tippspielmeister 2012, Tippspielmeister 2019
Mitglied seit
21.05.2003
Beiträge
19.747
Reaktionen
1.546
Ort
Hamburg
Wieso sollte ihr kein Geld während des Mutterschutzes zustehen? Freiwillig versichert in GKV reicht dafür auch in der Selbstständigkeit, so sicher wäre ich mir da dann also nicht.
Da sie aber den Weg über den Urlaub wählt, liegt es Nahe, dass sie privat versichert und ohne entsprechende Klausel ist.
Kommt sie denn über die 30 Tage für 2020. Von dem was du schreibst hat sie 10 im Sommer plus 20 im Winter (eher weniger weil Feiertage und).
 
Mitglied seit
12.08.2002
Beiträge
12.824
Reaktionen
39
ja, sie hat 30 Tage am Anfang des Jahres fest verplant (da war sie noch nicht schwanger), da kommen die 2 Wochen im Dezember ungeplant noch oben drauf + natürlich diverse Untersuchungen während der Schwangerschaft, die ebenfalls in ganztägigen Ausfall resultieren. Bisher waren das 3, das wird sicherlich noch in Richtung 10 gehen, und Urlaubstage scheißen kann leider keiner von uns :deliver: funfact: ihr Mann findet das mit dem 4. Kind auch überhaupt nicht geil und wollte maximal 3, Termin für die Sterilisation steht auch schon :top2: keine Ahnung, was bei sowas in einem vorgeht. Die haben sich gerade ein Haus gekauft und müssen noch den Dachboden ausbauen + ein Auto ist mehr oder weniger hinüber, evtl. wird es da finanziell etwas sehr eng, so dass man dann jeden Strohhalm ergreift...
 

parats'

Tippspielmeister 2012, Tippspielmeister 2019
Mitglied seit
21.05.2003
Beiträge
19.747
Reaktionen
1.546
Ort
Hamburg
Na dann müsstest ihr, sofern sie keinen Ersatz habt, sowieso über eine Kürzung reden. Unabhängig von der Essenspauschale überzieht sie ja die vertraglich vereinbarten Tage um Summe X.
 
Mitglied seit
12.08.2002
Beiträge
12.824
Reaktionen
39
ja das sowieso, war zur coronazeit auch schon thema, als es 5 wochen lang keine betreuung gab, da war das mit der essenspauschale auch kein problem und wurde von ihr anstandslos akzeptiert. auch so ein lustiges thema: die tagesmütter sind angewiesen, die eltern anzuweisen, ihre kinder schon bei einer rotznase o.ä. zuhause zu lassen, weil corona. wenn die rotznase weg ist, was bei einem kind ja nach 2 tagen durchaus sein kann, kann man das kind wieder bringen :ugly: ich würde wetten, für solche fälle würde sie auch aufs essensgeld bestehen, auch da wäre die frage, ob sie das überhaupt darf
 

parats'

Tippspielmeister 2012, Tippspielmeister 2019
Mitglied seit
21.05.2003
Beiträge
19.747
Reaktionen
1.546
Ort
Hamburg
Das ist nicht nur bei Tagesmüttern so, da gibt es keine wirkliche einheitliche Regelung und hier in Hamburg macht jeder was er will. Generell geht wohl ultima ratio eine "Gesundschreibung", zumindest der Träger meiner Frau handhabt das so, damit Kinder mit Rotznase betreut werden können.
Mit der Pauschale beißt sich das glaube ich nicht, denn wenn dein Kind mal wirklich krank ist, kürzt ihr die Pauschale ja auch nicht um x/Betreuungstage, oder?
 
Mitglied seit
12.08.2002
Beiträge
12.824
Reaktionen
39
kam bisher noch nicht vor, aber warum nicht? es entstehen ja keinerlei verpflegungskosten, wenn das kind nicht da ist. hatte ein bisschen recherchiert, in einem forum meinte eine tagesmutter "natürlich müssen die trotzdem essensgeld zahlen, ich konnte das ja schlecht vorher wissen und hab entsprechend eingekauft" dass aber kein verbrauch zustande kam, hat die person wohl eher nicht verstanden. ich rede hier natürlich nicht von kurzfristiger absage für einen tag, sondern von ner woche oder ähnlichem, das kam evtl falsch rüber
 

parats'

Tippspielmeister 2012, Tippspielmeister 2019
Mitglied seit
21.05.2003
Beiträge
19.747
Reaktionen
1.546
Ort
Hamburg
Ja, ich verstehe schon wie du das meinst. Aber üblicherweise läuft sowas über eine Mischkalkulation und dem Essen selbst wird kein direkter Wert zugewiesen.
Du zahlst flat 50€ für das Essen und das beinhaltet alle Betreuungstage, die je nach Konstellation mal 18 Tage oder auch mal 22 Tage sein können eines Monats sein können. Die Alternative zur Pauschale wäre doch die Bezahlung der pro Tag, was in Summe mehr pro Monat sein dürfte als die Pauschale. ;)
Ich verstehe den Unmut darüber, aber prinzipiell fährt man mit der Pauschale besser.

Bei meiner Frau in der Kita geht übrigens beides. Die Pauschale sind 35€/m für Frühstück/Mittag/Vesper. Abrechnung nach Einzeltag 2,20€ - kann man monatsweise mit der Kitaleitung abstimmen und buchen. Allerdings sind die eben auch genug Leute um sowas abzufangen. Als Tagesmutter ist das imo nicht leistbar.
 
Mitglied seit
12.08.2002
Beiträge
12.824
Reaktionen
39
wenn es keine ausfalltage gäbe, wäre ich bei dir, dann wäre die einzelberechnung teurer für uns, aber das ist wirklich selten. ich sag mal so, mit der pauschale und den 30 tagen urlaub kann ich auch leben, das geht noch irgendwo in ordnung, aber alles was drüber hinaus geht dann eher nicht mehr, weil es sich einfach stark häuft. sie hat wie gesagt 3 kinder, die auch mal krank sind, eines hat zb ne fast chronische mandelentzündung, da fällt es dann auch noch aus. tut mir natürlich total leid und da kann niemand was für, aber wir sind jedes mal doppelt geschädigt, sowohl was die betreuung angeht als auch das essensgeld, das geht mir einfach auf den sack :D
 

parats'

Tippspielmeister 2012, Tippspielmeister 2019
Mitglied seit
21.05.2003
Beiträge
19.747
Reaktionen
1.546
Ort
Hamburg
Alles gut, war auch eher was Allgemeines um zu zeigen, dass ihr es prinzipiell gut habt mit der Pauschale. Habt ihr mal versucht mit den anderen Eltern ein Gespräch in der Gruppe zu suchen? Sie wird ja nicht viele Kinder in der Betreuung haben. Wenn ihr alle eine ähnliche Position inne habt, kann der Dialog als Gruppe wirken. Halt nicht unter Druck setzen, ist halt ne kack Situation aber manchmal bewirkt es was bevor man die Paragraphen-Keule schwingt.
 
Oben