Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

parats'

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Okay, dann habt ihr echt komische Müllnazis bei euch. Sonst mal direkt bei der Stadtreinigung anrufen? Wir haben hier eine Hotline für die "Beschwerden", dort wird eigentlich vermerkt, wenn bestimmte Mülltonnen von der Kolonne nicht abgeholt worden sind.
 
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Ist die Müllentsorgung in eurer stadt in privater Hand? Grundsätzlich müssen sogar bis zu 20% Fehleinwürfe tolleriert werden. Aber alles in allem ist das das Problem eures Vermieters nicht eures.

Hört sich nach einer Mischung aus dummen Vermieter und einer Entsorgungsfirma an die bissel extra Geld verdienen will.

Ich verstehe halt auch den Vermieter nicht wieso der sich nicht richtig kümmert ich meine die Kosten sind doch nicht sein Problem und hätte mit ausreichend Mülltonnenversorgung auch weniger Stress
 
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Frage zum Arbeitsrecht:

Unser minderjähriger Azubi (gewerblich) hat sich den Finger in einer Presse geklemmt. Es war sonst niemand in der Produktion, sprich der Ausbilder hat mit Sicherheit seine Aufsichtspflicht verletzt. Er hat dem Azubi allerdings nicht die direkte Anweisung gegeben, genau das zu tun, sondern nur gesagt "Suchen Sie sich Arbeit" und ist dann in sein Büro gegangen (andere Etage). Wie sieht das rechtlich aus? Gibt es Möglichkeiten, dem Ausbilder damit eins reinzuwürgen? (er ist menschlicher Abschaum, 10x schlimmer als Stromberg) Oder kann man "nur" was gegen die Firma erwirken?
 

parats'

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Mal eine ganz simple Frage - darf ein Arbeitgeber einen Teil des Nettogehaltes für eine Firmenstiftung verwenden und der Arbeitnehmer muss explizit ablehnen (Opt-Out)? Für mein Verständnis müsste es hier eigentlich eher ein Opt-In Verfahren geben.
 

Shihatsu

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Das ist weder opt-in noch opt-out, sondern eine Frage der Bezahlung, und diese ist im Arbeitsvertrag geregelt. Eine Änderung der Modalitäten dieses Vertrags ist nur in beiderseitigem Einverständnis möglich. Dafür ist jedoch keinerlei Form festgelegt ist, kann sowas durchaus ne mündliche Absprache sein. Aber wer zur Hölle ist so blöd und lässt sowas unwissentlich mit sich machen? Weil bei wissentlich ist das -in oder -out ja völlig schnurzpipe, weil zugestimmt (oder eben zu dum zum lesen, dann selber schuld).
P.S.: Es gibt im Arbeitsrecht keine simplen Fragen, es gibt immer n Haufen "wenns", "abers", "jedochs" und weiteres....
 

parats'

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Bei dem entsprechenden Kumpel ist es ganz regulär per Unternehmensmitteilung und mit der Abrechnung rausgegangen. Dann scheint die Widerspruchsregelung ja aber nicht zwangsläufig unrechtmäßig zu sein, mehr wollte ich nicht wissen. :P
 
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Oder ist sie es doch? Beiderseitiges Einverständnis bedarf der expliziten Zustimmung beider Seiten, oder? Eine Firmenmitteilung (die man vielleicht gar nicht liest) im Stil "so ist's jetzt, wenn ihr nicht wiedersprecht sehen wir das als Zustimmung an" könnte für Änderungen am Arbeitsvertrag nicht ausreichend sein, oder? Was sagen die Experten?
 

Shihatsu

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Uuuu, kompliziert. Wie gesagt bedarf es bei einem Arbeitsvertrag oder Änderungen daran nicht umbedingt einer besonderen Form. Hier kann vielleicht damit argumentiert werden, das ausbleibender Widerspruch = Zustimmung ist. Das ist mal wieder einer dieser Fälle wo man ohne Gewerkschaft oder fähigen Betriebsrat relativ schnell in die Röhre guckt - wie schon so oft runter gebetet: Ohne ist man Freiwild! Denn was jetzt tun? Klagen? Widersprechen? Und was ist, wenn der Widerspruch zur Kenntnis genommen und dann ignoriert wird? Man darf Arbeitgebern in Deutschland sowas einfach nicht durchgehen lassen, this is not America! Niemand will vErhältnisse wie bei VW, aber es MUSS starke BRs und Gewerkschaften geben. Allein wegen sowas. Ich mein srsly... das ist schon arg Arschlochstyle.
 

parats'

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Ich hab jetzt nochmal ein Bild bekommen, da ist der Abrechnung beiliegend ein DIN A4 Zettel mit einem Abriss zur Widerspruchserklärung, die der entsprechenden Abteilung (F&A) zugeschickt werden muss, sofern man es nicht möchte.

Laut meinem Kumpel hat der Gesamtbetriebsrat dem soweit zugestimmt, was allerdings nichts heißen muss. Ka wie "stark" dieser ist, um mal Shis Beispiel mit VW aufzugreifen. Firmengröße beträgt aber immerhin 5k+. Aus der Ferne sind solche gezielten Sachen sicherlich immer rätseln, denn auch ich kenn bestimmt nicht alle Details.
 
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Wie genau ist denn die Zustellung erfolgt? War das einfach in demselben Briefumschlag, in dem sonst nur die Lohnabrechnung kommt? Falls ja, empfinde ich es schon als ziemlichen Arschlochmove. Ich selbst mache diese Umschläge z.B. oft erst Monate später auf, wenn ich sie gesammelt abhefte.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass das rechtens ist, aber da wissen andere besser bescheid.
 
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Immerhin ist eine Widerspruchserklärung dabei, einfach ausfüllen und das Problem ist gelöst?
 

parats'

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Jop, so ist es. Es geht da glaube ich auch weniger um das Geld, sondern eher um die Art der Kommunikation. Ich würde es schon komisch finden ein Diktat meiner Unternehmensführung über mein Nettogehalt zu bekommen, ohne das dies vorher mal richtig besprochen wird. Wahrscheinlich ist man da auch einfach zu engstirnig und muss locker bleiben. ;)
 

Shihatsu

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Nunja, ist das wirklich die gesamte Story? Denn wenn die einen GBR haben, muss der dazu angehört worden sein, ebenso die einzelnen BRs gegebenenfalls, zum Austellen eines Mandates. Hat der GBR oder die BRs darüber informiert? Gab es eine Rundmail von HR? Wenn es diese beiden Dinge gab und der Mitarbeiter diese beiden Dinge wie fast alle fast immer direkt in Ablage P gepackt hat (hier sieht man dann warum das dum ist) liegt die Schuld beim Mitarbeiter.
 

parats'

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Mein letzter Stand ist, dass der GBR dem zugestimmt hat. Die Bekanntmachung erfolgte per Post und elektronisch via Unternehmensmitteilung, von wem explizit k.A.. Ich kann die Tage nochmal fragen, wie so der aktuelle Stand ist.
 

Benrath

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Jemand Erfahrungen mit Turbado gemacht? Hab auf Real das Handy bestellt
https://www.real.de/product/3360502...=de&utm_campaign=pricecomparison&sid=24962809

in den AGB steht das ich nur den unmittelbaren Besitz erwerbe, nicht das Eigentum

3. LEISTUNGEN

3.1 Der Nutzer kann Bestellungen über TEULTD für die dafür vorgesehenen Produkte abschließen. Der Kunde erhält von TEULTD den unmittelbaren Besitz an dem vertragsgegenständlichen Produkt zur Nutzung nach den Bedingungen dieser AGB gegen die Zahlung des vereinbarten Betrags.

ist mir etwas fishy, deswegen lass ich es einfach wieder zurückschicken

https://www.real.de/product/3360502...=de&utm_campaign=pricecomparison&sid=24962809
 
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Mal davon ab das man einen fick auf solch eine Klausel in der AGB geben kann. Hätte ich so wie du auch eher bedenken bei solchen Leuten einzukaufen bei Gewährleistung Probleme zu bekommen.

Aber vielleicht ist der Typ hinter dem Verkäufer auch einfach nur zu dumm den Unterschied Besitzer/Eigentümer zu kennen
 

Gustavo

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Jemand Erfahrungen mit Turbado gemacht?

Wow. Ich weiß nicht wie genau es in deinem Fall laufen würde, aber über die Seite zahlst du alle sechs Monate Miete: 60% des Produktwerts direkt, dann 20% und danach jeweils die Hälfte der vorherigen sechs. D.h. du hast in zwei Jahren 95% des Produktwert gezahlt, für ein Produkt, das du nur mietest. Wie kann dieser Laden im Geschäft bleiben?
 

Benrath

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total praktisch das Links jetzt nicht mehr auf das ursprüngliche Angebot gehen, nicht mal der zweite auf die AGB von Turbado.

Also im Vertrag stand, ja das was ich oben gequotet hatte und sonst nichts weiteres von Miete. Auf Anfrage per Mail wurde mir Eigentum an dem Gerät versprochen aber die AGB sollten gelten. Das widerspricht sich offensichtlich.

Ich werde das Paket einfach nicht annehmen und dann geht's an die zurück.
 
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Gerade auf amazon auch so einen verkäufer gefunden, der allerlei hochwertige technik sachen für ca. die hälfte des preises aller anderen anbieter verkauft und von jedem artikel den er anbietet sind genau "nur noch 9 stück auf lager". Ist garantiert kein scam! Kann man sowas irgendwo melden?
 

Benrath

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Ja bei der Verbraucherzentrale oder eventuell direkt bei Amazon.

Mein Angebot war jetzt nicht mal ultragünstig. das Handy kostet 250€ bei Amazon und hat 237€ bei Trobado gekostet. War einfach der günstigste Eintrag bei Idealo.
 

parats'

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Ich hatte damals über Amazon ein iPhone SE bei denen gekauft, nach 5 Monaten defekt und ohne Probleme retourniert.
 
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Kurze frage:
Bei einer erbschaftsangelegenheit scheint es so also würden die rechtsanwaltsschreiben (per email) nicht vom rechtsanwalt selbst sondern von seinem mandanten verfasst werden. Ist das üblich dass ein rechtsanwalt die emails seiner mandanten lediglich kopiert und dann seine unterschrift darunter setzt?
Schreibstil wirkt extrem unprofessionell, die email ist voller orthographiefehler und das ganze wirkt emotional "aufgeladen", also so als hätte der mandant das ganze verfasst und dessen rechtsanwalt gibt das ganze einfach so weiter.
 
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Deleted_228929

Guest
Kann man sicher i-wo nachlesen, aber bin gerade mal wieder zu faul und da hier sachkundige Juristen unterwegs sind...

Da ich mittlerweile doch einen spärlichen Materiellen Besitz mein Eigen nenne und natürlich nicht möchte, dass der in die falschen Hände gerät :deliver: möchte ich ein Testament verfassen.

1. Kann ich Leute, die nach der gesetzlichen Erbfolge Ansprüche hätten, gänzlich ausschließen. Es gibt ja sowas wie einen Pflichtanteil (?).

2. Kann ich meinen Bestattungsort frei festlegen? Ich will schließlich nicht irgendwo verschart werden, sondern in meiner Lieblingsstadt, die aber zumindest derzeit leider nicht mein Wohnort ist.

3. Wie ist das mit Bankschulden? Muss da erstmal abgerechnet werden, d.h. die Schulden, soweit möglich, aus der Erbmasse abgetragen werden, egal wen ich zum Erben bestimme, oder hat die Bank dann einfach Pech?
 

parats'

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Du darfst mich gerne als Erben eintragen, kein Problem.
 

Asel

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Kann man sicher i-wo nachlesen, aber bin gerade mal wieder zu faul und da hier sachkundige Juristen unterwegs sind...

Da ich mittlerweile doch einen spärlichen Materiellen Besitz mein Eigen nenne und natürlich nicht möchte, dass der in die falschen Hände gerät :deliver: möchte ich ein Testament verfassen.

1. Kann ich Leute, die nach der gesetzlichen Erbfolge Ansprüche hätten, gänzlich ausschließen. Es gibt ja sowas wie einen Pflichtanteil (?).

2. Kann ich meinen Bestattungsort frei festlegen? Ich will schließlich nicht irgendwo verschart werden, sondern in meiner Lieblingsstadt, die aber zumindest derzeit leider nicht mein Wohnort ist.

3. Wie ist das mit Bankschulden? Muss da erstmal abgerechnet werden, d.h. die Schulden, soweit möglich, aus der Erbmasse abgetragen werden, egal wen ich zum Erben bestimme, oder hat die Bank dann einfach Pech?

1. Das funktioniert nur unter engen Voraussetzungen, da regelmäßig ein Pflichtteilsanspruch (1/2 von gesetzlicher Erbfolge) besteht. Die einzige einvernehmliche Möglichkeit den Pflichtteil zu Lebzeiten loszuwerden ist es, einen Erbverzichtsvertrag zu schließen (notarielle Form, § 2348). In der Regel kauft der Erblasser damit dem Pflichtteilsberechtigten seinen Anspruch zu Lebzeiten ab (Musterbeispiel: Pflichtteil des Kindes aus früherer Beziehung). Ansonsten könnte der Pflichtteilsberechtigte auch erbunwürdig sein, allerdings müsste er dir dafür schon nach dem Leben trachten oä.

2. ka

3. Der Erbe haftet grundsätzlich (auch) mit seinem eigenen Vermögen für die Bankschulden. Im Falle der Erbengemeinschaft muss der Anspruch der Bank vor Auseinandersetzung erfüllt werden. Sind die Schulden höher als die Erbmasse besteht die Möglichkeit Nachlassinsolvenz zu beantragen oder das Erbe auszuschlagen.

Tipp für das Verfassen des Testaments: Formvorschriften beachten! Eigenhändig heißt eigenhändig geschrieben; Unterschrift ans Ende des Textes; mehrere Seiten miteinander fest verbinden und nummerieren; Datum ist praktisch; Erbe =/= Vermächtnis; oder geh zum Notar
 
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Tach, und zwar folgendes möcht ich für einen freund von mir erfragen (nein, nicht ich, ich bin schon verheiratet)

er hat im jahr 2018 zusammen mit seiner frau zwecks hochzeitsfeier die im jahr 2020 stattfinden wird eine traurednerin engagiert. nun haben die es sich anders überlegt und der guten frau eine stornierung übermittelt. diese jedoch sagt nun, "Für den Fall einer Vertragsauflösung zum jetzigen Zeitpunkt sieht der Vertrag eine Stornogebühr von 40% des Gesamtbetrages vor. "

er möchte gern einmal wissen, ob die frau das verlangen darf. er ist der ansicht, dass innerhalb von 11 monaten die frau einen ersatztermin klar machen könnte und ein verdienstausfall deswegen nicht gegeben ist.

und zum anderen hat er den vertrag so verstanden, dass die vertragsfloskel "bis zu 6 monate vor dem termin" nicht gilt, da er ja nicht innerhalb der 6 monate sondern ausserhalb der 6 monate ist. selbst wenn er 1 tag später storniert hätte,müsste er 40% nach der logik des vertrages zahlen.


 
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Der Vertrag wirkt da imho recht eindeutig, da "bis zu 6 Monate vorher" impliziert "es sind noch mehr als 6 Monate bis zu dem angesetzten Termin". Ist zwar etwas dürftig formuliert, "mehr als 6 Monate, zwischen 3 und 6 Monate, und weniger als 3 Monate vor dem Termin" wären die bessere Fomulierung gewesen, aber die Aussage ist die selbe.
 
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bis zu 6 monaten heisst von tag 1 bis 6 monate vor tag X
 
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Heisst so oder so, selbst nach 14 tagen, drei Jahre vor Tag x hätte er 40% zahlen müssen wenn er absagt.
 
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Ein interessanter Hacking-Fall auf Heise: https://www.heise.de/security/meldu...kler-wehrt-sich-gegen-Ransomware-4551187.html
Ransomware-Opfer hackt zurück und veröffentlicht die erbeuteten Schlüssel.
Laut Artikel macht er sich damit strafbar.
Ein Kommentar dazu: https://www.heise.de/forum/heise-Se...e/ist-das-ausjudiziert/posting-35400996/show/
Laut Kommentar kann das "zurück-hacken" durchaus als Notwehr bzw. Nothilfe gewertet werden.
Ist das rechtlich klar oder gibt's da eine Grauzone?
 
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§32 StgB Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

bzw.

§227 BGB

(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.
(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Der deutsche Webentwickler wurde Opfer der Malware Muhstik, die Netzwerkspeicher-Geräte (NAS) der Firma QNAP befällt. Nachdem er 670 Euro an die Erpresser gezahlt hatte, um seine Daten wiederzubekommen, analysierte er den Trojaner. Dabei gelang es ihm, Rückschlüsse auf die Kommandoserver der Kriminellen zu ziehen. Anscheinend hatten die Kriminellen Webserver Dritter kompromittiert und dort ihre Kontrollsoftware für den Muhstik-Trojaner installiert.

...

Der Webentwickler aus Bayern schreibt in einem Forenbeitrag bei Bleeping Computer, dass ihm bewusst sei, dass er sich strafbar gemacht habe. Seiner Ansicht nach hat er aber nur Systeme gehackt, die zuvor schon von den Kriminellen gehackt waren.

Der ursprüngliche Angriff auf das Rechtsgut Eigentum war nach dem Zahlen der 670€ ja längst beendet. Alles was danach kam ist ganz sicher nicht durch den Notwehrparagraphen abgedeckt. Sieht der Webentwickler ja auch selber so.
 
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Er hat gezahlt, die anderen 2000 Opfer jedoch nicht unbedingt. Von sich wurde damit ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff nicht abgewehrt, aber ggf. von einem der anderen Opfer? Oder ist "gegenwärtig" hierbei so zu lesen dass der Hack gerade jetzt ausgeführt werden muss und nachdem die Festplatte verschlüsselt / der Schaden entstanden ist ist's nicht mehr gegenwärtig? Falls der Angriff gegenwärtig ist solange die Daten weiterhin verschlüsselt bleiben (und die Interpretation klingt erst mal nicht unplausibel, oder?) wäre die Voraussetzung erfüllt?
 
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Ein Angriff ist gegenwärtig, wenn er unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch fortdauert.

Vergleichs einfach mit einem Einbruch bei dir. Wenn die gerade am einbrechen sind und du die vor Ort antriffst darfst du sie auch mit rechtswidrigen Mitteln daran hindern dich auszurauben. Wenn du aber erst am nächsten Morgen feststellst das du ausgeraubt wurdest dann ist der Angriff vorbei. Wenn jetzt die Einbrecher einen Tag später anrufen und dir gegen Lösegeld ein seltenes Gemälde, was sie mitgehen haben lassen, zurückgeben wollen und du findest irgendwie heraus wo die wohnen und klaust dir dein Gemälde wieder zurück trotzdem eine Straftat. Weil dafür die Polizei zuständig ist. Auch wenn sie in deinem konkretem Hackerfall natürlich nichts zustande gebracht hätten.

Notwehr ist zeitlich sehr begrenzt und fordert auch immer eine Abwägung der Rechtsgüter. Bei solchen Robin Hood Geschichten lächelt dich jeder Richter nur müde an und verknackt dich gleich mit.
 
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Passt beim Einbruch, bei der Hacking-Sache läuft der Angriff auf meinem Rechner allerdings immer noch weiter, oder? Immerhin habe ich weiterhin vollen Zugriff auf meinen Rechner, auf dem die Daten liegen, nur werde ich dauerhaft und aktiv durch die (rechtswidrige) Verschlüsselung davon abgehalten, diese Daten zu nutzen. Die Verschlüsselung ist fortwährend und bleibt ein Eingriff in mein Eigentum, d.h. sie hält mich aktiv von der Nutzung meines Eigentums ab ohne dass es mir strenggenommen entwendet worden wäre.
RL-Beispiel: Die Einbrächer haben das Gemälde nicht geklaut sondern sie haben es in meiner Wohnung gelassen, es aber in einen Tresor gepackt den ich nicht ohne weiteres öffnen kann.
Ändert das was am Sachverhalt?
 
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Wenn jetzt die Einbrecher einen Tag später anrufen und dir gegen Lösegeld ein seltenes Gemälde, was sie mitgehen haben lassen, zurückgeben wollen und du findest irgendwie heraus wo die wohnen und klaust dir dein Gemälde wieder zurück trotzdem eine Straftat.

Korrektur: Du kannst Dein Eigentum (was Du auch an einem gestohlenen Bild noch hast) nicht "zurück klauen". Der reine Akt der Wiederbeschaffung ist also imho absolut straffrei weil die Diebe keinerleich Rechte an der Sache haben. Strafbar machst Du Dich nur, wenn Du dafür in fremde Wohnungen einbrichst und/oder ggf. Sicherungsmaßnahmen überwindest oder gar Personen angreifst. Ich denke mal, das wolltest Du aber auch sagen.

Auch bei der Formulierung "Angriff ist bereits vorbei" muss man imho genau hinsehen: Bemerkst Du die zwar mit dem Einbruch fertigen aber bereits flüchtenden Täter, darfst Du denen ohne weiteres hinterher fahren und Dir Dein Hab und Gut auch mit (verhältnismäßiger) Gewalt wieder holen. Bei einem wertvollen Gemälde also imho ohne Weiteres auch eine Tür zu einer Wohnung aufbrechen in der sich die Täter gerade aufhalten oder Dein Eigentum gerade deponiert wurde (Bürgerliches Gesetzbuch § 859 Selbsthilfe des Besitzers). Die Crux ist hier die Formulierung "sofort", sprich nicht erst am nächsten Tag, dann ist das tatsächlich Sache der Polizei. Ob die Tat an sich noch läuft (also der rechtswidrige Angriff auf Dein Eigentum) oder die Täter bereits flüchtig sind (befinden sich nicht mehr auf Deinem Grund, haben keine aktuelle Intention mehr weitere Rechte zu verletzen) ist aber unerheblich, der zeitliche Zusammenhang ist wichtig. Ob es sonderlich sinnvoll ist, allein gewaltsam 'ne Bude von Kriminellen aufzubrechen die grad auf der Flucht sind bleibt mal dahin gestellt. -_-
 
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