Frage zum Haftungsrecht:
Ich hab kürzlich im Urlaub (EU-Ausland) meinen Rucksack am Bahnhof stehen lassen. Darin befand sich der Schlüssel zu unserer Mietwohnung samt Hausschlüssel. Der Rucksack hat sich angefunden und wurde durch Bekannte abgeholt. Die haben uns den Schlüssel als Paket nach Deutschland geschickt und zwar an meine Frau unter der neuen Adresse, die wir ab Ende des Monats bewohnen. Der Schlüssel gehört zur alten, noch aktuellen Adresse.
Wie das Schicksal so will, ist das Paket (Luftpolstertasche) aufgerissen im Briefkasten gelandet und der Schlüssel ist weg.
Für uns stellen sich zwei Fragen:
1. Genügt hier ein Ersatz der beiden Schlüssel oder kann der Vermieter einen Austausch der Schließanlage verlangen?
2. Wer muss es bezahlen?
Prinzipiell sollte der Versand, da es ein Paket war, versichert sein. Da es hier aber nicht um DP/DHL geht, sondern die Sendung aus dem Ausland erfolgte, ist es für mich fraglich, welcher Versicherungsschutz genau bestand und inwiefern sich dieser durchsetzen lässt. Sollte es teuer werden, würde vermutlich eh eine Deckelung greifen.
Unsere Bekannten hatten sich vorher nach der besten Versandart erkundigt und dabei hatten die Postbeamten schon abgewinkt, dass ein alter Schlüssel eh nicht versichert werden könne, da der Wert zum Zeitpunkt des Versands nicht zu bestimmen sei.
Ich fand das Argument nicht einleuchtend, aber letztlich wars mir auch etwas egal, da ich davon ausging, dass schon alles gutgehen würde und der Schlüssel irgendwie zeitnah wieder her musste.
Haftpflichtversicherung ist vorhanden und deckt prinzipiell auch den Verlust fremder Schlüssel in ausreichender Höhe ab. Zahlt die dann im Zweifel immer oder kann sie darauf verweisen, dass nicht ich hafte, sondern jemand anderes?
Muss am Ende gar der Vermieter selbst die Kosten tragen, weil man mir den Verlust des Schlüssels auf dem Postweg nicht anlasten kann? Oder zählt hier mehr, dass der Postversand überhaupt erst nötig war, weil ich den Rucksack mit Schlüssel verloren hatte?