Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

Gelöschtes Mitglied 137386

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Trotzdem spielt dies hier keine Rolle, da es sich ja um einen Sachmangel handelt, welcher nicht angegeben war und vom Verkäufer hätte erkannt werden müssen. Die Verantwortung dafür, die Sache im versprochenen Zustand zu übergeben, kann man nicht ausschließen, das hat nichts mit Gewährleistung zu tun, sondern mit der Erfüllung der Pflichten aus dem Kaufvertrag.

äh sorry wat?
 
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Trotzdem spielt dies hier keine Rolle, da es sich ja um einen Sachmangel handelt, welcher nicht angegeben war und vom Verkäufer hätte erkannt werden müssen. Die Verantwortung dafür, die Sache im versprochenen Zustand zu übergeben, kann man nicht ausschließen, das hat nichts mit Gewährleistung zu tun, sondern mit der Erfüllung der Pflichten aus dem Kaufvertrag.
Ja, aber der Verkäufer beruft sich halt auf den Ausschluss... Gehe davon aus, dass er die Löcher entweder übersehen, aber wahrscheinlich eher verschwiegen hat, da man diese eigentlich nicht übersehen kann (Vorderseite auf Brusthöhe, deutlich sichtbar).
Nachbesserung kannst Du auch vergessen, das ordentliche Stopfen eines Wollpullis ist schweineteuer und lohnt nur bei Stücken die deutlich über 100 EUR gekostet haben.
Ja, deshalb die Frage, was der Käufer, angenommen der Verkäufer bessert nach, dann zu akzeptieren hätte. Mal davon abgesehen, was debei herauskommen würde, wollte ich mit der Anfrage auch einfach nachvollziehen, welche Schritte nötig wären, damit in diesem Fall ein Rücktritt vom Kaufvertrag zulässig wird.
 
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Okay, anders formuliert meinte ich: Wenn ein bekannter Sachmangel verschwiegen wird, dann ist das eine arglistische Täuschung, und damit ein Anfechtungsgrund für den Kaufvertrag. Natürlich muss man das beweisen, was eher schwer ist und vermutlich sogar aussichtslos. Wenn da nicht der Ebay-Käuferschutz hilft ist die Kohle weg.

Du müsstest beweisen, dass die Löcher schon vorher da waren, und dass er davon wusste. Wenn die Löcher nur klein genug sind kann man sich da immer rausreden. D.h. Pech gehabt. Deutschland Unrechtsstaat.

Weil wir hier alle Topverdiener sind: Kohle abschreiben, schlechte Bewertung und bei Ebay melden. Haken dran.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Ja, aber der Verkäufer beruft sich halt auf den Ausschluss... Gehe davon aus, dass er die Löcher entweder übersehen, aber wahrscheinlich eher verschwiegen hat, da man diese eigentlich nicht übersehen kann (Vorderseite auf Brusthöhe, deutlich sichtbar).

Ja, deshalb die Frage, was der Käufer, angenommen der Verkäufer bessert nach, dann zu akzeptieren hätte. Mal davon abgesehen, was debei herauskommen würde, wollte ich mit der Anfrage auch einfach nachvollziehen, welche Schritte nötig wären, damit in diesem Fall ein Rücktritt vom Kaufvertrag zulässig wird.

hat er denn die gewährleistung ausgeschlossen? "rücknahme ausgeschlossen" =/= "gewährleistung ausgeschlossen". die sache ist rechtlich eigentlich recht simpel aufgebaut:

ihr habt einen kaufvertrag, es liegt ein sachmangel bei gefahrübergang vor (müsstest du beweisen), damit hast du gewährleistungsrechte soweit kein ausschluss vereinbart ist. primär musst du nacherfüllung verlangen, also nachlieferung oder nachbesserung - der käufer kann die gewählte alternative bei unverhältnismäßigkeit verweigern. geht eine nacherfüllung nicht, oder weigert sich der käufer innerhalb der gesetzten frist nachzuerfüllen, hast du sekundäre gewährleistungsrechte = rücktritt, schadensersatz, minderung.

handlungsreihenfolge: frist zur nacherfüllung setzen, anschließend sekundäres gewährleistungsrecht geltend machen.

soweit zur theorie. praxis: wenn er sich bockig stellt, musst du ihn verklagen. wirst du bei 100 euro streitwert wahrscheinlich nicht tun.

die sache mit arglist und co. würde ich vergessen, wirst du nicht beweisen können - der pullover lag halt ewig bei ihm rum und er hat ihn ohne näheres ansehen verpackt und verschickt.
 
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hat er denn die gewährleistung ausgeschlossen? "rücknahme ausgeschlossen" =/= "gewährleistung ausgeschlossen". die sache ist rechtlich eigentlich recht simpel aufgebaut:
Nein hat er nicht. Argumentation des Verkäufers ist einfach Privatverkauf gleich automatischer Gewährleistungsausschluss.
ihr habt einen kaufvertrag, es liegt ein sachmangel bei gefahrübergang vor (müsstest du beweisen), damit hast du gewährleistungsrechte soweit kein ausschluss vereinbart ist. primär musst du nacherfüllung verlangen, also nachlieferung oder nachbesserung - der käufer kann die gewählte alternative bei unverhältnismäßigkeit verweigern. geht eine nacherfüllung nicht, oder weigert sich der käufer innerhalb der gesetzten frist nachzuerfüllen, hast du sekundäre gewährleistungsrechte = rücktritt, schadensersatz, minderung.

handlungsreihenfolge: frist zur nacherfüllung setzen, anschließend sekundäres gewährleistungsrecht geltend machen.

soweit zur theorie. praxis: wenn er sich bockig stellt, musst du ihn verklagen. wirst du bei 100 euro streitwert wahrscheinlich nicht tun.

die sache mit arglist und co. würde ich vergessen, wirst du nicht beweisen können - der pullover lag halt ewig bei ihm rum und er hat ihn ohne näheres ansehen verpackt und verschickt.
Danke!
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Nein hat er nicht. Argumentation des Verkäufers ist einfach Privatverkauf gleich automatischer Gewährleistungsausschluss.

joa das ist so falsch wie etwas nur sein kann. was er vielleicht mit gefährlichem halbwissen meint ist, dass ein unternehmen bei einem verbrauchsgüterkauf die gewährleistung nicht pauschal ausschließen kann - das ist eine schutzvorschrift für verbraucher. das bedeutet aber nicht, dass verbraucher untereinander keine gewährleistung haben, im gegenteil. wäre ja noch schöner, wenn jeder einfach schrott verkaufen könnte :D

dein hauptproblem ist eher, dass du wirst klagen müssen, wenn er nicht einknickt und ob das bei 100€ lohnt ist so ne sache. hast du ne rechtschutzversicherung?
 
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Ja genau, beste Vorgehensweise.
Sorgt dafür, dass Quints Psychonachbar aus der Wohnung geschmissen wird. Wie wir alle wissen hat er sich ja unter Kontrolle und wird verstehen, dass er seine Wohnung verlassen muss.
Kleines Gedankenspiel: Wird Quint für immer Ruhe haben, wenn der Nachbar, der ihm a) bereits das Jochbein gebrochen hat und b) mit Kopf ab-Gesten mit Tod gedroht hat, wegen eben jenem Quint aus seiner Wohnung geschmissen wird und genau weiß wo Quint wohnt?
Ja sorry, das ist ein Himmelfahrtskommando.
Als ob der Kerl aus der Wohnung geschmissen wird ... Die Idee ist doch nur, dass es der nötige Vorlauf dafür ist, dass Quint sich die Miete spart, während er die Wohnung eh nicht mehr nutzen kann.
 
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Als Privatverkäufer gibt's keine Gewährleistung "Punkt" .Aber Gewährleistung ist hier auch gar nicht das Problem sondern das die Sache nicht mit der Beschreibung übereinstimmt. Was natürlich ein Recht einräumt vom Vertrag zurückzutreten. Wie er das durchsetzten will ist jetzt die große Frage.
 

Deleted_228929

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Praktikum. Freiwillig. Sechs Monate. Vollzeit. Nach Mindestlohn bezahlt. Aka sozialversicherungspflichtig. Welchen Grund kann der AG haben, eine Immatrikulation für die Dauer des Praktikums vorauszusetzen?
 
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Ist das Praktikum schon im Gange/abgeschlossen oder will er die Bescheinigung vorher?
 
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Deleted_228929

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Musste vorher vorgelegt werden um den Vertrag zu bekommen.

Ich find das total komisch. Hätte erst gedacht, dass die Werkstudentenregelung zutrifft und die sich KV, PV und ALV sparen. Aber die gilt ja nur bei <20h/Woche.

€: Im Normalfall könnte man sich halt auch relativ einfach beurlauben lassen, bin aber leider kein Normalfall und habe schon Langzeitstudiengebühren geblecht. Daher wäre das schon sehr nice, wenn ich mich jetzt mal exmatrikulieren könnte.
 
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Vielleicht will die Firma die Praktika nur an Studenten vergeben. Ist es eine große Firma? Könnte einfach eine interne Vorgabe sein.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Als Privatverkäufer gibt's keine Gewährleistung "Punkt" .Aber Gewährleistung ist hier auch gar nicht das Problem sondern das die Sache nicht mit der Beschreibung übereinstimmt. Was natürlich ein Recht einräumt vom Vertrag zurückzutreten. Wie er das durchsetzten will ist jetzt die große Frage.

ich muss zugeben mich triggert das verbreiten solcher urban legends, vor allem, wenn drei posts drüber exakt erklärt wurde, wie es wirklich ist. also wie kommst du bitte darauf, dass es auf die frage der gewährleistung irgend einen einfluss hätte, ob es sich um einen privatverkauf oder einen verbrauchsgüterkauf handelt?
 
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Frage zum Vertragsrecht: Welche Anforderungen bestehen an eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen Mieter und Nachmieter bezüglich Zustands der Wohnung und Ablösezahlung für überlassene Einrichtung?

Genügt es, wenn der Nachmieter eine Erklärung unterschreibt, dass er die Wohnung im gegenwärtigen Zustand übernimmt und sich verpflichtet, bei Zustandekommen eines Mietvertrages für die aufgezählten Einrichtungsgegenstände einen gewissen Preis an den dann Vormieter zu zahlen unter Angabe einer Frist?
Dass der Preis angemessen sein muss (kein Wucher), ist klar.
Ist es rechtlich statthaft, einen Teil der Kosten für wohnwertsteigernde Maßnahmen an den Nachmieter weiterzureichen oder wäre so eine Vereinbarung anfechtbar?
 

Deleted_228929

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Vielleicht will die Firma die Praktika nur an Studenten vergeben. Ist es eine große Firma? Könnte einfach eine interne Vorgabe sein.
Großbank, die Teil eines internationalen Konzerns ist.
Kleiner Nachtrag: Habe vorhin mit der Perso telefoniert und das ist echt nur eine interne Vorgabe, dass Praktika nur an (eingeschriebene) Studenten vergeben werden. Was für ein Mist. :8[:

@Saistaed
Ich hatte mal von einer Vormieterin diverse Gegenstände übernommen und auch eingewillig, dass sie nicht neu streicht. Da gab es dann ein Formular von der Hausverwaltung. Bezüglich Preis war da allerdings nix geregelt. Wenn dein Mietvertrag also auch mit einer juristischen Person besteht, würde ich da mal nachfragen.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Frage zum Vertragsrecht: Welche Anforderungen bestehen an eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen Mieter und Nachmieter bezüglich Zustands der Wohnung und Ablösezahlung für überlassene Einrichtung?

Genügt es, wenn der Nachmieter eine Erklärung unterschreibt, dass er die Wohnung im gegenwärtigen Zustand übernimmt und sich verpflichtet, bei Zustandekommen eines Mietvertrages für die aufgezählten Einrichtungsgegenstände einen gewissen Preis an den dann Vormieter zu zahlen unter Angabe einer Frist?
Dass der Preis angemessen sein muss (kein Wucher), ist klar.
Ist es rechtlich statthaft, einen Teil der Kosten für wohnwertsteigernde Maßnahmen an den Nachmieter weiterzureichen oder wäre so eine Vereinbarung anfechtbar?

du musst da zwischen anforderung und empfehlenswertem unterscheiden. mietverträge sind, wie fast (!) alle verträge im bgb, formfrei - es gibt zwar regelungen, die ein paar modifikationen zur folge haben, falls kein schriftlicher vertrag bestehen, diese dienen aber grds dem mieterschutz und betreffen die mietdauer.

falls es dir eher um die materielle wirksamkeit geht, also keine sittenwidrigkeit/wucher zB, gibt es da eigentlich nicht viel zu beachten, in deutschland herrscht privatautonomie. bis ein vertrag wegen übervorteilung eines teils als unwirksam anzusehen ist, muss schon einiges passieren. (der preis muss übrigens auch nicht "angemessen" sein, du kannst dein eigentum an andere mündige erwachsene so teuer verkaufen wie du willst. wucher und sittenwidrigkeit sollen schutzmechanismen bei ungleichen machtverhältnissen und notlagen darstellen, also zB bei bankbürgschaften mit horrenden zinsen für nahe verwandte. wenn du privat deine benutzte klobürste für eine million verkaufen möchtest, kannst du das grundsätzlich tun).

Ist es rechtlich statthaft, einen Teil der Kosten für wohnwertsteigernde Maßnahmen an den Nachmieter weiterzureichen oder wäre so eine Vereinbarung anfechtbar?

da du nicht vermieter sondern nur vormieter bist, betreffen dich mieterschutzvorschriften nicht direkt - insb. benutzt du ja keine AGB, die irreführend oÄ. sein könnten. daher, aus meiner sicht, überhaupt kein problem.
 
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Hallo!

Frage für einen Freund...

Dieser hat einen 35 Stunden/Woche Arbeitsvertrag. Bekommt jeden Monat eine Schicht (mit Samstag- und Sonntagdiensten), jetzt ist so dass wir in Bayern (und paar anderen Bundesländern auch) am Donnerstag einen Feiertag haben. Zu diesem hat er sich nicht freiwillig zur Arbeit gemeldet. Jetzt ist es aber so, dass er zur Schicht am Samstag eingeteilt wurde. Normalerweise hat man, wenn man am Wochenende arbeitet, einen Ausgleichstag in der Woche. Diesen hat er aber nicht, weil der Arbeitgergeber argumentiert dass der Feiertag ja als Ausgleichstag gilt. Dies war übrigens schon so letzten Monat beim letzten Feiertag.

Ist dies überhaupt Rechtens? Für meinen Kumpel ist es doch dann so, als würde dieser Feiertag überhaupt nicht existieren. Und welchen Sinn würde es machen sich zukünftig nicht freiwillig zur Feiertagsarbeit zu melden (da gibt es immerhin Zuschläge)
 

Quint

,
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Habe heute einen Brief von der Staatsanwaltschaft erhalten, dass das Verfahren wegen Bedrohung eingestellt wurde, da Aussage gegen Aussage stünde und es keine Zeugen gibt. Mein Nachbar hat ein falsches Alibi angegeben. Wie sinnvoll ist es, Widerspruch einzulegen? Welche Auswirkungen hat das für die Anzeigen wegen Körperverletzung? Kann das auch mal so eben eingestellt werden, da es keine Zeugen gibt?

Des Weiteren war der Brief mit braunem Klebeband versiegelt. Ist das Standard bei rechtlichen Sachen oder muss ich davon ausgehen, dass jemand den Brief vor mir geöffnet hat?
 

Deleted_504925

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brief mit klebeband hört sich sehr seltsam an, würde mich wundern wenn eine behörde sowas verschickt, hab ich zumindest noch nie gesehen.
sah es denn sauber aus?
aber wer soll es denn geöffnet haben? auf dem zustellweg ist sowas ja nur interessant um geld zu klauen, aber bei einem brief der wahrscheinlich gut erkennbar vom staatsanwalt kommt würde ich eher deinen nachbarn vermuten.
 
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Mir käme es jetzt vor allem komisch vor, dass die so schnell arbeiten. Normalerweise* dauert das Monate bis da eine Entscheidung für oder gegen ein Verfahren fällt.

*Meine Erfahrungswerte obvsly.

Ruf halt einfach an oder schreib denen einen Brief und frag ob das tatsächlich so ist.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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geschwindigkeit kommt schon hin, gerade bei so einfachen sachen, wo es nicht wirklich was zu ermitteln gibt. die arbeitet ein stA in dutzenden an einem tag weg, insbesondere wenn er das glück hat in einem gut organisierten dezernat zu sein und keinen massiven rückstau hat. klebeband finde ich auch komisch, das ist auf jeden fall absolut nicht typisch.
 
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Er hat eine 5 Tage Woche dann muss er 35/5 rechnen für seinen Stundenschnitt am Tag und das ist die Zeit für die er ersatzweise weniger arbeiten muss für den Feiertag.
 
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Habe heute einen Brief von der Staatsanwaltschaft erhalten, dass das Verfahren wegen Bedrohung eingestellt wurde, da Aussage gegen Aussage stünde und es keine Zeugen gibt. Mein Nachbar hat ein falsches Alibi angegeben. Wie sinnvoll ist es, Widerspruch einzulegen? Welche Auswirkungen hat das für die Anzeigen wegen Körperverletzung? Kann das auch mal so eben eingestellt werden, da es keine Zeugen gibt?

Des Weiteren war der Brief mit braunem Klebeband versiegelt. Ist das Standard bei rechtlichen Sachen oder muss ich davon ausgehen, dass jemand den Brief vor mir geöffnet hat?

Tipp doch mal den genauen Wortlaut ein.
 
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Hallo,
ich hätte auch mal eine kleine Frage:

Wir haben im Baumarkt Türblätter und Zargen gekauft und von einem befreundeten Handwerker einbauen lassen. Das Türblatt im Bad quillt nun an mehreren Stellen aufgrund des Wasserdampfes auf. Ich hab die Sache im Baumarkt reklamiert und die haben Kontakt mit dem Hersteller aufgenommen. Antwort ist, dass wir das Türblatt zu nass geputzt hätten und der Hersteller sich deswegen nicht in der Pflicht sieht. Der Baumarkt hat aus Kulanz den Austausch des Türblattes gegen ein neues angeboten, allerdings müssen wir die Tür hinbringen und die neue abholen.


Was mich daran ärgert ist, dass wir das Ding noch nicht einmal geputzt haben, da wir unser gekauftes Haus kernsaniert haben und noch gar keine Zeit für Türblätter putzen hatten...
Darüber hinaus haben wir Geld für den Einbau bezahlt und auch das Schloss an der Tür wurde gewechselt. Und wir haben damals einen Transporter gemietet um die Türen zu transportieren, da sie nicht in unsere Autos passen.

Daher meine Frage:
Müssen die uns innerhalb der ersten 6 Monate nicht nachweisen das kein Produktionsfehler vorliegt? Oder gilt da etwas anderes weil wir das Ding eingebaut haben? Da der Schaden an mehreren Stellen auftritt kann das nicht durch den Einbau des Schlosses passiert sein.
 
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Benrath

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Ich hab ein Knöllchen bekommen, weil ich auf den Anwohnerparkplätzen geparkt habe. Das Ding ist nur, das man von der Seite wo ich geparkt habe, nicht sehen konnte, dass das Anwohnerparkplätze sind. Es gibt nur ein Schild von der anderen Fahrrichtung. Ehrlichweise, wohnen wir hier und könnten das mittlerweile wissen, aber es war uns bisher tatsächlich nicht bewusst.

Gibts da nicht ne Norm oder Regel die vorschreibt, dass die Parkplätze von beiden Richtungen gekennzeichnet sein müssen, die man bei einer Beschwerde anbringen kann. Es geht in der Tat nicht um soviel Geld, aber bisschen blöd ist es schon. Man kann sich immerhin per Email beschweren :)
 

parats'

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Srsly?
Du wohnst dort, bist dir eigentlich im Klaren und willst das Knöllchen umgehen?
Ich glaube mal fast, dass deine Annahme eher auf Temposchilder beruhen, welche durch Bäume verdeckt werden und quasi aufgrund des kurzen Moments nicht erfasst werden konnten. Bei Parksituation wäre das schon etwas strange.
 
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Er hat doch geschrieben, dass er zwar da wohnt, es aber nicht wusste, du Horst.

Wenn du auf einer Seite in die Straße fährst, da parkst und das Schild nicht zu Gesicht bekommst, warum solltest du dann das Knöllchen zahlen müssen? Ich lauf doch nicht jede Straße ab auf der Suche nach nem Anwohnerparkplatzschild.
 

parats'

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Wenn ich in der Stadt parke und mir ein LKW Sicht auf den einzigen Ticketautomaten versperrt und ich deswegen ein Knöllchen kriege, bin ich also fein raus? Ich kann mir kaum vorstellen, dass es kein Schild gibt. Gerade Anwohnerparkbeiche sind großflächig ausgewiesen.
 

Benrath

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Es geht aber nicht um Sicht versperrt, sondern Schild nicht vorhanden. Ich kann ja gerne die Bilder posten...

Wenn man das Schild nur übersehen hätte, wäre es natürlich Pech gehabt.
 
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Also bei uns hier sind Anwohnerparkplatz-Schilder (genau so wie Halte/Parkverbot) immer nur auf einer Seite aber parallel zur Straße, sodass man die auch von der anderen Seite sehen kann. Stehen die Schilder bei euch wirklich in Fahrtrichtung?
 

parats'

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Es geht aber nicht um Sicht versperrt, sondern Schild nicht vorhanden. Ich kann ja gerne die Bilder posten...

Wenn man das Schild nur übersehen hätte, wäre es natürlich Pech gehabt.

Genau das kann ich mir kaum vorstellen, einfach weil es potenziell zu viele Fehler verursachen kann.
Ich mein leg doch Einspruch ein und schilder den Sachverhalt, dann siehste ob es klappt. :)
 

Benrath

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Ich hab eher das Gefühl, dass sie eben das genau tun. Nur das Schild in Fahrtrichtung aufstellen, weil das eventuell rechtlich ausrecht. Geparkt wurde gegen Fahrtrichtung.

Jo wir werden jetzt wegen der paar Kröten keinen Rechtskrieg anfangen, aber zumindest mal schreiben, dass wir es komisch finden.

Ich versteht auch nicht was wir groß da übersehen sollen es geht um ne 100 m lange Straße und da sind am Ende 4 Parkplätze blaues Schild mit auf dem Bordstein parken und Anwohnerbewilligung, davon ohne den Zusatz. Auf der Gegenseite ist frei vom Anfang der Straße. Das sieht man aber wenn man von der Kreuzung aus der anderen Seite kommt und da parkt nicht.
 
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Ein Bild würde da vielleicht tatsächlich weiterhelfen. Aber ein parken gegen die Fahrtrichtung ist an der Straße afaik gar nicht erlaubt.

#2
Wenn du anfängst zu argumentieren gehst du da noch mit nem zweiten Knöllchen raus. Parken gegen die Fahrtrichtung ist ne Owi und kostet 15€. :ugly:
 

parats'

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Ich hab eher das Gefühl, dass sie eben das genau tun. Nur das Schild in Fahrtrichtung aufstellen, weil das eventuell rechtlich ausrecht. Geparkt wurde gegen Fahrtrichtung.

Male es mal auf. Gegen Die Fahrtrichtung parkt man sowieso nicht.
 

Benrath

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Jo mit dem gegen die Fahrrichtung hat es sich geklärt :deliver: , habe ich inzwischen selber auch noch ergoogelt ;)

Wusste aber gar nicht, dass man generell nicht gegen die Fahrrichtung parken darf.
 

parats'

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Dann bedank dich bei der Runde. ;)
In meiner ersten Wohnung hatte es einen Oberwachmeister, der jeden Morgen/Mittag/Abend zwischen Wache und privater Wohnung gelaufen ist. Auf seinem Weg hatte er stets ein Knöllchengerät dabei um in der 30er Zone alles aufzuschreiben. Quasi nochmal Kasse machen auf dem Weg zur Pause oder Richtung Feierabend. Da ist es mir ehrlicherweise auch das erste mal richtig bewusst geworden.
 
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