Gelöschtes Mitglied 137386
Guest
Trotzdem spielt dies hier keine Rolle, da es sich ja um einen Sachmangel handelt, welcher nicht angegeben war und vom Verkäufer hätte erkannt werden müssen. Die Verantwortung dafür, die Sache im versprochenen Zustand zu übergeben, kann man nicht ausschließen, das hat nichts mit Gewährleistung zu tun, sondern mit der Erfüllung der Pflichten aus dem Kaufvertrag.
äh sorry wat?