Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

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Wie was sollen sie machen? Die beiden auf jeden Fall mal irgendwie räumlich trennen. Und da muss es doch Möglichkeiten geben. Alleine wenn er wirklich geistig nicht ganz stabil ist sollte das ein Profi in einem Gespräch doch feststellen können.

Zweimal die Polizei gerufen. Erzählt das man eine (nett, das Du die Halsabschneidergeste nachdem er ihm schon das Jochbein gebrochen hat als "mild" bezeichnest) Morddrohung erhalten hat. Wenn er jetzt aus der Tür geht und der andere wartet und sticht ihn mit dem Küchenmesser ab war das natürlich dann nicht vorhersehbar.
Finde ich seltsam.

Zumal er ja offenbar in der Wohnung war und einfach nicht aufgemacht hat... ist ja schon eher verdächtig in der Situation.
Ich würde mich gerade ehrlich gesagt nicht unbewaffnet aus der Wohnung trauen und so eine Eskalation in so einem Moment hilft nun wirklich niemandem.
 

ReVenger!

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An jene, deren Beiträge verschwunden sind: Dumme Kommentare könnt ihr euch bei so einen Fall erst recht sparen.
 
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Lass auf alle Fälle mal was hören Quint - das forum macht sich berechtigte Sorgen.

Blöde Situation. Vielleicht hab ichs überlesen: Gab es vorher irgendwelche Vorfälle? Wieso bricht der dir das fcking Jochbein!?
 

Quint

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Die Polizei war dieses Mal um einiges engagierter als gestern und wartete versteckt außerhalb des Gebäudes. Als mein Nachbar dann doch zum Rauchen rausging, hat sie ihn konfrontiert. Während sie in der Wohnung diskutiert haben, packte ich meine Sachen und bin jetzt ein cooler Renegade auf der Flucht. Vielleicht sitze ich aber auch auf der Couch meiner Mutter und trinke mit zitternden Händen Tee.

Ich versuche jetzt so schnell wie möglich eine neue Wohnung zu finden. Wie das Umzugsproblem gelöst werden soll, weiß ich aber nicht. Vorschläge sind gern gesehen.

PS: Die Hausverwaltung hat - wie erwartet - mit einem müden "Un was soll I jetz mocha?" reagiert.
 

ReVenger!

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Beim Umzug sollten doch einige Leute dabei sein, da kann man schon auf sich/dich aufpassen. Ich würde mal eventuell jemand zu deinem Vermieter schicken, der einen klareren Kopf hat und die Sache für dich regelt, gerade in Bezug auf Kündigungsfrist und ähnlichem. Du musst da ja nicht noch mehr draufzahlen, als es erstmal sowieso der Fall ist. Aber möchte man nicht eigentlich meinen, dass so ein grober Mensch sich in Widersprüche verstrickt, wenn es da Richtung eines Verfahrens geht. Ich hoffe mal, du bist ein wenig Gerechtigkeit in dem Fall. Ansonsten wäre es schon einmal interessant zu wissen, was das genau für ein Kerl ist.
 

Deleted_504925

Guest
mich würde auch die vorgeschichte intereressieren falls du sie erzählen möchtest. hatte ja auch schon allerlei seltsame nachbarn, aber dass man direkt aufs maul bekommt ist doch schon was besonderes.
wundert mich auch dass die hausverwaltung nicht reagiert, die sollten doch eher interesse haben so einen mieter raus zu bekommen als jemanden wie dich zu vergraulen.
 
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Alter, was für dume Psychos da draußen rumlaufen. :|

Vor Gericht kommt es auf die Glaubwürdigkeit an, aber wenn du den Jochbeinbruch ärztlich belegen kannst und das gleich zur Anzeige gebracht hast, ist das schon mal ein guter Anfang. Solche Typen sind doch auch meistens vorbestraft. Bei einen grob ähnlich gelagerten Fall, haben wir zu Gunsten des Opfers entschieden. Die Polizisten sagen meist auch im Sinne deiner Glaubwürdigkeit aus.
 
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Um so wichtiger wird die Vorgeschichte zwischen den beiden sein. Wenn es da schon mehr gab - Quint z. B. belegbar provoziert hat oder Ähnliches - oder der Nachbar vorher schon auffällig war - wird das das Gericht ebenfalls interessieren.
Muss ja zumindest etwas gewesen sein, die Polizei war ja bereits unterwegs vor dem Jochbein bruch.
 
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Hauptsache du kommst da heil wieder aus der Sache raus und lässt dir am Ende die ganze Chose ordentlich versilbern.
Schmerzensgeld usw. muss da doch drin sein
 

TheGreatEisen

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jop, würde tippen, dass da EUR 1.000 + X drin sind. Ob der Typ Kohle hat steht auf einem anderen Blatt.
 
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mich würde auch die vorgeschichte intereressieren falls du sie erzählen möchtest. hatte ja auch schon allerlei seltsame nachbarn, aber dass man direkt aufs maul bekommt ist doch schon was besonderes.
wundert mich auch dass die hausverwaltung nicht reagiert, die sollten doch eher interesse haben so einen mieter raus zu bekommen als jemanden wie dich zu vergraulen.
Wenn der Typ psychisch krank ist, bedarf es nicht unbedingt einer großen Vorgeschichte.

Ne Freundin von mir hatte mal eine Frau in der Etage drunter wohnen, die ähnlich tickte: spontane Wutanfälle mit lautem Geschrei zu jeder Tages- und Nachtzeit, aggressives Verhalten gegenüber den Nachbarn, einen hatte sie sogar mit einem Messer angegriffen, da sie sich angeblich bedroht gefühlt habe.
Wegen der Dame sind diverse Nachbarn ausgezogen und die Hausverwaltung war auch involviert. Keine Ahnung, warum die nichts unternehmen konnte oder wollte.

PS: Die Hausverwaltung hat - wie erwartet - mit einem müden "Un was soll I jetz mocha?" reagiert.
Sein Verhalten stört den Hausfrieden und ist sicherlich ne Verletzung seiner Vertragspflichten gegenüber dem Vermieter. Der sollte ihn also zumindest mal abmahnen und gegebenenfalls kündigen.
Natürlich ist es unrealistisch, dass der Vermieter für dich das Problem löst. Aber es ist imo geboten, ihn trotzdem direkt zu involvieren, damit du zu gegebener Zeit z.B. schnell und unkompliziert aus der Wohnung kommst. Eventuell besteht auch die Möglichkeit der Mietminderung, wenn du die Wohnung zeitweise nicht nutzen kannst.
Aber da können dir die Anwälte hier bestimmt mehr zu sagen.


Ich wünsche jedenfalls viel Glück, dass du bald was Neues findest. Sich in seiner eigenen Wohnung nicht mehr sicher fühlen können geht schon an die Substanz.
 
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TheGreatEisen

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PS: Die Hausverwaltung hat - wie erwartet - mit einem müden "Un was soll I jetz mocha?" reagiert.

Du kannst ja damit drohen, die Miete zu mindern (ggf. auf 0), wenn keine Reaktion erfolgen sollte.

In der Regel kommt dann schnell Bewegung in die Angelegenheit.
 

Deleted_228929

Guest
Wenn ich meine Wohnung unter/zwischenvermiete reichen diese lustigen Mietverträge hier aus oder ist das juristisch nicht wasserfest?

https://www.wg-suche.de/magazin/zwischenmiete-und-zwischenmietvertrag/

Was gibt es von juristischer Seit sonst noch zu beachten (abgesehen vom Okay meines Vermieters obvsly)?

€: Werde den shit wohl auch in Englisch brauchen.
 
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Spielt eh keine Rolle was du da reinschreibst oder willst das durchprozessieren wenn einer sich nicht an kündigungsfristen hält und am Ende des monats zb auszieht obwohl ihr 3 monate vereinbart habt.
Oder mit anderen Worten was erhofst du dir von dem Vertrag groß?
Deswegen isses eigentlich scheiss egal was du für ne Vorlage nimmst.
Hauptsache da steht ne Unterschrifft unter einem Monatlichem Betrag den der Untermieter bezahlt und vielleicht noch Einigung über eine Kaution die ich dir empfehlen würde.
 

Deleted_228929

Guest
Spielt eh keine Rolle was du da reinschreibst oder willst das durchprozessieren wenn einer sich nicht an kündigungsfristen hält und am Ende des monats zb auszieht obwohl ihr 3 monate vereinbart habt.
Der erste Kandidat kommt aus den Staaten. Natürlich werde ich ihn gemäß seiner Herkunfskultur zum Mond und zurück verklagen, wenn ich rausfinde, dass der mir hier vertragswidrig einen Wellensittich hält. :klatsch: Zehn Monatsmieten sollten in so einem Fall wohl drin sein.

Abgesehen davon: Danke für die rasche und klare Antwort.
 

Quint

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Blog-Update: Hatte vorhin meinen Termin beim Anwalt und gebe so bald wie möglich eine eidesstaatliche Erklärung ab sowie den Antrag auf Gewaltschutz. So wie ich das verstanden habe, fallen in der Nebenklage Prozesskosten in Höhe von ca. 780€ an, die bei Einstellung des Verfahrens von mir und nicht vom Täter gezahlt werden müssen. Trete ich nicht als Nebenkläger auf, habe ich auch keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, richtig? Ich warte jetzt auf die Akteneinsicht und hoffe, dass der Typ schon vorbestraft ist.
 
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falsch. die nebenklage im strafprozess hat keinerlei auswirkungen auf das zivilrechtliche verfahren sondern dient nur der unterstützung des strafverfahrens, indem dir bestimmte rechte zugestanden werden, wie eigenes fragerecht etc. ansonsten trittst du ja nur in der rolle eines zeugen auf.
 
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Was schniko sagt.

Schmerzensgeld bekommst du nur im Strafverfahren,
wenn ein adhäsionsantrag gestellt wurde. Dann wird über deine zivilrechtlichen Ansprüche gleich mitentschieden.
Das bietet sich hier eigentlich gut an, weil du dann keinen extra Zivilprozess führen musst und auch die deutlichen Vorteile des Strafprozesses gegenüber dem Zivilprozess genießen kannst.
 
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Was schniko sagt.

Schmerzensgeld bekommst du nur im Strafverfahren,
wenn ein adhäsionsantrag gestellt wurde. Dann wird über deine zivilrechtlichen Ansprüche gleich mitentschieden.
Das bietet sich hier eigentlich gut an, weil du dann keinen extra Zivilprozess führen musst und auch die deutlichen Vorteile des Strafprozesses gegenüber dem Zivilprozess genießen kannst.

Oh davon habe ich letztens auch mal gehört. Da ging es darum das ein Polizeibeamter im Dienst verletzt wurde, ein Adhäsionsantrag gestellt hat, dann in Summe 750€ (eig. 1500€ aber es war klar dass der Angeklagte kein Geld hat) "gewonnen" hat - danach der Richter aber sowas gesagt hat wie:" Sie sind jetzt Prozessteilnehmer, der Angeklagte ist Pleite, also tragen Sie jetzt die Gerichtskosten mit" und der gute Polizist dann an den Verfahrenskosten beteiligt wurde. Mit 3000€. Was auch so rechtens war.

Sprich: Adhäsionsantrag ist zu überdenken. Würde mich freuen wenn ein Anwalt dazu noch etwas sagen würde.
Um das alles aber richtig bewerten zu können wäre natürlich die Vorgeschichte auch wichtig zu wissen...
 
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Man kann echt nur mit dem Kopf schütteln, wie unser Justizsystem den Normalbürger über den Tisch zieht.
 
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Jaja, Stammtisch und so, aber man sieht es immer wieder: in Deutschland sollte man entweder sehr viel Geld oder gar nichts haben. Wer ein bisschen was hat ist der gearschte.
 
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mit welcher begründung jetzt genau? weil in deutschland die klagende partei zunächst einmal sämtliche kosten und damit auch das solvenzrisiko des schuldners alleine tragen muss? dann sollte man sich halt zuerst überlegen, ob man einen obdachlosen verklagt oder nicht. immerhin hat man ja dann einen titel, der 30 jahre lang vollstreckbar bleibt.

oder wäre euch ein system angelehnt an die USA lieber, wo ein klageverfahren wegen der immensen prozesskosten einen beklagten in den wirtschaftlichen ruin treiben kann und erheblichen druck für ein anerkenntnis aufbaut?

ich würde es auch befürworten, dass der zugang zum recht kostenfrei ist. nenne mir einen staat, in dem das der fall ist. also soviel zum thema "deutsches justizsystem mimimimi"
 

deleted_24196

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weil in deutschland die klagende partei zunächst einmal sämtliche kosten und damit auch das solvenzrisiko des schuldners alleine tragen muss?

Jo. Sollte ich klagen und Recht bekommen, dann kann es doch nicht sein, dass ich auch noch die Prozesskosten zu tragen habe. Sollte die Beklagte kein Geld haben, muss der Staat einspringen und sich halt das Geld bei der Beklagten wieder reinholen (vollstreckbarer Artikel).

Ich weiß gar nicht wie einem das nicht unfair vorkommen kann. Das Opfer hat einen Schaden, klagt gegen den Täter, bekommt Recht und muss dann noch die Kosten tragen.

Klingt irgendwie Scheiße.
 
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wie soll der staat feststellen, ob jemand vollstreckbares vermögen hat oder nicht? das ist sicher erst im vollstreckungsverfahren feststellbar, also erst dann, nachdem der vollstreckbare titel, der den umfang des anspruchs bezeichnen muss, bereits erlassen wurde. lösen könnte man das dadurch, dass der weg zu gericht grundsätzlich erst einmal kostenfrei ist und erst nachträglich vom gericht von der unterlegenen partei eingefordert wird, quasi "klagen auf rechnung". klingt ansich erstmal nach einem schönen modell, ist aber vermutlich mit nicht unerheblichem mehraufwand für die justiz verbunden, die nun nicht mehr nur nach vorauskasse abrechnet und erst bei zahlungseingang tätig wird, sondern auch noch offene forderungen (in allen! verfahren) beobachten muss. das würde zu einer steigerung an gerichtsverfahren führen, da die finanzielle hemmschwelle geringer ist als wenn man die kosten vorschießen muss.
aber klar, wenn das entsprechende geld in der justiz zur bewältigung der mehrbelastung ankommen würde, ist das sicherlich ein modell was der erfüllung des justizgewährungsanspruchs zuträglich wäre.

dennoch bleibt die ausgangsfrage, inwiefern das ein "typisch deutsches" problem sei, wie von saestad und stirling impliziert
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
worum genau streitet ihr euch jetzt? das was volta da schildert muss ein ziemlich ungewöhnlicher fall sein. die kostenpflicht im adhäsionsverfahren ist in §472a StPO geregelt. Abs.2 S.2 sagt ausdrücklich:
2Die gerichtlichen Auslagen können der Staatskasse auferlegt werden, soweit es unbillig wäre, die Beteiligten damit zu belasten.

das gericht hat also durchaus die möglichkeit das opfer nicht mit auslagen zu belasten, auch wenn der angeklagte insolvent ist. auch verstehe ich die kostenrechnung nicht. wieso soll er 3000 € zahlen, sind das seine auslagen, sind das prozesskosten? als auslagen kommt mir das etwas hoch vor.

ich vermute der polizist hat da irgendwas falsch verstanden, was jetzt nicht so überraschend wäre, weil es leider ziemlich geläufig ist.

jedenfalls hat das deutsche justizsystem auch für solche sonderfälle billigkeitsregelungen eingebaut, die es erlauben das opfer einer straftat nicht mit kosten zu belassen. eine bessere lösung als diese fällt mir dazu nicht ein, aus den von schico genannten gründen. wäre das nicht so, wäre ich geneigt peepingtom recht zu geben. dass ein kriminalitätsopfer am ende die kosten des angeklagten für schäden an sich tragen muss wäre mE evident ungerecht.
 
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@wutvolta

Was du da gehört haben sollst, sind Märchen.


Der Adhäsionskläger trägt die Kosten des Strafverfahrens ohnehin nicht. Sie werden entweder dem Angeklagten oder der Staatskasse auferlegt.

Die Kosten des adhäsionsverfahren trägt bei einer stattgebenden Entscheidung des Antrags der Angeklagte.

Wird dem adhäsionsantrag nur teilweise stattgegeben, so trägt der adhäsionskläger - wie im normalen Zivilverfahren - anteilige entsprechend der quote die Kosten (§ 472a abs. 2 Satz 1 stpo, auf Satz 2 hat heator schon hingewiesen) gemäß der Kostenentscheidung.

Ob der Angeklagte kein Geld haben soll, spielt erstmal überhaupt keine Rolle. Aus dem
Urteil kann - weil Titel - normal vollstreckt werden. Dass die Vollstreckung dann unter Umständen ins leere laufen kann, liegt in der Natur der Sache, hat aber mit dem adhäsionsverfahren an sich nichts zu tun.

Bei der Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes kann es - wie auch im normalen Zivilprozess - darauf auf die wirtschaftlichen Verhältnisse ankommen, wenn der besondere Umstand vorliegt, dass zwischen dem Schädiger und dem Geschädigten ein besonderes Auseinanderfallen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gibt. Aber selbst dann wird das Gericht dem Geschädigten wenn überhaupt nicht die Kosten (komplett) aufbürden. Selbst bei Einstellung gegen Auflagen, § 153a stpo, wird nach hM dem Angeklagten die Kosten aufgebürdet, siehe heator § 472a abs.2 Satz 2stpo (dann braucht der adhäsionskläger freilich trotzdem einen ordentlichen Zivilprozess).

Das adhäsionsverfahren bringt mE erhebliche Vorteile für das Opfer (kein Gerichtskostenvorschuss, Zulässigkeit der Vernehmung als Zeugen, kein unnötiger zweiter Prozess) und wird deshalb auch tagtäglich praktiziert.
 
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Quint

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Mein Vermieter will mich nicht früher aus meinen Mietvertrag entlassen. Laut Google-Recherche wäre aber Gefahr für die Gesundheit (z. B. durch Schimmel) ein valider Grund für eine außerordentliche Kündigung. Leider finde ich keine Treffer dafür, ob das auch für geistig gestörte Nachbarn gilt, die mit Mord drohen.

Kennen die bw.de Juristen Präzedenzfälle dafür?
 
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Wäre ein realer Anwalt für Mietrecht nicht mal eine legitime Anlaufstelle wenn du genug Angst hast außerordentlich zu kündigen und dir eine neue Wohnung zu suchen?
 

Quint

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Habe jetzt schon massiven Papierkram mit nur einem Anwalt + Arzt und muss nächste Woche wieder arbeiten. Ja, es wäre sinnvoll. Ich habe aber keine Ahnung, wann ich dann mit ihm reden könnte.
 
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Mieterschutzbund bringts meiner Erfahrung nach eher nicht. Die Beratungsqualität liegt meist in etwa auf einem Niveau mit den Ratschlägen hier bzw. einer gewissenhaften Google-Recherche. Sinnvoll ist die Rechtsschutzversicherung, die es oft dazu gibt. Aber die haft oft eine Sperrfrist von ein paar Monaten. Das dürfte für Quint zu lange dauern.

Ich würd einfach mal Fachkanzleien durchtelefonieren. Wenn du denen das Problem kurz und knapp am Telefon schilderst, weißt du oft schon, woran du bist und ob es sich lohnt, sich weiter vertreten zu lassen.
Auch eine persönliche Erstberatung kostet oft nicht die Welt.

Kurze Google-Recherche ergab, dass Bedrohung und Angriffe auf Nachbarn durchaus eine fristlose Kündigung durch den Vermieter rechtfertigen können. Weigert der Vermieter sich, das zu tun, so würde ich (Achtung, Laienmeinung) im Umkehrschluss davon ausgehen, dass eine fristlose Kündigung durch den betroffenen Mieter auch angemessen sein könnte.
Aber dazu können dir die Experten hier sicherlich mehr sagen.
 
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haschischtasche

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Kurze Google-Recherche ergab, dass Bedrohung und Angriffe auf Nachbarn durchaus eine fristlose Kündigung durch den Vermieter rechtfertigen können.
Aber wohl eher nicht ohne Beweise bzw. nur durch Aussage einer einzelnen Person ohne abgeschlossenes Verfahren. Keine Ahnung ob da der Jochbeinbruch alleine schon ausreichen würde, aber weil man dafür auch einfach besoffen gegen ein Fenster hätte gelaufen sein können, wird das vermutlich nicht der Fall sein.
 
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Mieterschutzbund bringts meiner Erfahrung nach eher nicht. Die Beratungsqualität liegt meist in etwa auf einem Niveau mit den Ratschlägen hier bzw. einer gewissenhaften Google-Recherche. Sinnvoll ist die Rechtsschutzversicherung, die es oft dazu gibt. Aber die haft oft eine Sperrfrist von ein paar Monaten. Das dürfte für Quint zu lange dauern.
Also ich war aufgrund problematischer Mietverhältnisse mal 2Jahre beim Mieterschutzbund und wurde bei jedem Termin und Anruf mit einem Anwalt in Verbindung gesetzt. Das war dann auch teilweise in 2Minuten geregelt. "Darf der Vermieter das?" "Ne darf er nicht, wir schicken von uns ein Schreiben!" "Ok vielen Dank!" und gut wars. Aber mag sein dass da die Qualität auch schwankend ist.
 

parats'

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Das kann ich bestätigen, der MV in Hamburg ist jedenfalls top. Hatte bisher zwei Fälle die direkt durch einen Anwalt erledigt worden sind.
 

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Kurze Google-Recherche ergab, dass Bedrohung und Angriffe auf Nachbarn durchaus eine fristlose Kündigung durch den Vermieter rechtfertigen können. Weigert der Vermieter sich, das zu tun, so würde ich (Achtung, Laienmeinung) im Umkehrschluss davon ausgehen, dass eine fristlose Kündigung durch den betroffenen Mieter auch angemessen sein könnte.
Aber dazu können dir die Experten hier sicherlich mehr sagen.

Blanke/Börstinghaus schrieb:
Die Anwendung von Gewalt ist besonders verwerflich und rechtfertigt idR die Kündigung. Beispiele: wenn der Mieter die Wohnungstür eines Nachbarn eintritt (LG Berlin GE 1984, 83); wenn der Mieter mit einem Blumentopf nach spielenden Kindern wirft, weil er sich von diesen gestört fühlt (LG Berlin MM 1988 Nr. 12, S. 29). Eine Abmahnung ist in diesen Fällen regelmäßig nach § 543 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BGB entbehrlich. Hat jedoch der andere Teil selbst Gewalt angewendet, so ist auch dies zu berücksichtigen (LG Mannheim ZMR 1977, 306 = WuM 1978, 68, AG Wedding MM 1992, 246). Gleiches gilt, wenn sich ein Mieter gegen Gewalttätigkeiten von anderen Hausbewohnern zur Wehr setzt (LG Bonn WuM 1994, 73 betr. Schuss aus einer Gaspistole nach einer vorangegangenen Gewalttätigkeit jugendlicher Bewohner).

Der Fall ist nicht gerade alltäglich, weshalb es schwierig ist, dir einen sicheren Rat zu geben.
Wenn du aus der Bude unverzüglich raus willst, dann erklär die außerordentliche Kündigung, hilfsweise die ordentliche Kündigung und fordere ihn auf, den Nachbarn aus der Wohnung zu schmeißen. Zudem keine Miete mehr zahlen. Sollte dein Vermieter wirklich so ein Arsch sein und versuchen die Miete von dir einzuklagen, dann hast du einmal den Hebel außerordentliche Kündung und einmal den Heben Mietminderung 100% + ordentliche Kündigung. Kann mir dann eigentlich nicht vorstellen, dass der Vermieter das Prozessrisiko eingeht und 100% Miete einklagt.

Alles Gute, Quint.
 
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Nun habe ich hier auch mal etwas. Folgender Fall: Es wurde online ein gebrauchter Wollpullover gekauft. Beim Verkäufer handelt es sich um einen Privatverkäufer. Gezahlt wurde per Überweisung. Der Pullover war laut Artikelbeschreibung als mangelfrei und Zustand sehr gut gekennzeichnet. Bereits unmittelbar nach Erhalt und Öffnung der Postsendung wurden jedoch Löcher, wahrscheinlich Mottenlöcher, im Pullover entdeckt. Der Verkäufer behauptet allerdings, dass er den Pullover in einem einwandfreien Zustand versendet hat (der Pullover befand sich bei Erhalt in einem unbeschädigten Versandbeutel, was darauf hindeutet, dass die Löcher bereits vor dem Versand vorhanden gewesen sein müssen) verweist zudem auf einen angeblichen Gewährleistungsausschluss, den er jedoch in der Artikelbeschreibung überhaupt nicht getätigt hat. Es wurde dem Verkäufer angeboten, den Kaufvertrag aufzuheben, d.h. die Rücksendung des Pullovers bei gleichzeitiger Rücküberweisung des Kaufbetrags. Der Verkäufer verweigert jedoch die Rücknahme des Pullovers und verweist darauf, dass er das erhaltene Geld bereits ausgegeben habe und nicht gewillt sei magelhafte Ware zurückzunehmen.
Wie ist hier am besten weiter vorzugehen, d.h. zu versuchen sein Geld zurückzubekommen? Ist es am Käufer nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Erhalt der Ware bestand? Und wie ist dieser Nachweis konkret zu tätigen? Die Löcher wurden sofort, nachdem sie entdeckt wurden, per Foto dokumentiert und im Anschluss unmittelbar der Verkäufer kontaktiert. Ist dem Verkäufer nun zunächst per Fristsetzung ein Nachbesserungsrecht einzuräumen, d.h. eine Mangelbeseitigung per Reparatur oder Ersatzlieferung? Da es sich um einen gebrauchten Pullover handelt, kann der Verkäufer den Wunsch nach einer Ersatzlieferung ablehnen (zu hoher Aufwand?)? Und muss der Käufer dann eine Nachbesserung durch Reparatur akzeptieren, im Falle von Mottenlöchern (Reparatur = Stopfen der Löcher?)? Oder kann der Käufer dies wiederum ablehnen, da dies für ihn eine unzumutbare/nicht zufriedenstellende Lösung darstellt?
 
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Der Fall ist nicht gerade alltäglich, weshalb es schwierig ist, dir einen sicheren Rat zu geben.
Wenn du aus der Bude unverzüglich raus willst, dann erklär die außerordentliche Kündigung, hilfsweise die ordentliche Kündigung und fordere ihn auf, den Nachbarn aus der Wohnung zu schmeißen. Zudem keine Miete mehr zahlen. Sollte dein Vermieter wirklich so ein Arsch sein und versuchen die Miete von dir einzuklagen, dann hast du einmal den Hebel außerordentliche Kündung und einmal den Heben Mietminderung 100% + ordentliche Kündigung. Kann mir dann eigentlich nicht vorstellen, dass der Vermieter das Prozessrisiko eingeht und 100% Miete einklagt.

Alles Gute, Quint.

Ich würde die Reihenfolge ändern. Zuerst abmahnen mit der Forderung den Nachbar zu kündigen und sofortige Mietminderung. Kurze Frist von 2 Wochen stellen. Wenn der Vermieter darauf nicht eingeht, außerordentlich kündigen. Denn für eine außerordentliche Kündigung fehlt bisher das Verschulden des Vermieters.
 
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Ich würde die Reihenfolge ändern. Zuerst abmahnen mit der Forderung den Nachbar zu kündigen und sofortige Mietminderung. Kurze Frist von 2 Wochen stellen. Wenn der Vermieter darauf nicht eingeht, außerordentlich kündigen. Denn für eine außerordentliche Kündigung fehlt bisher das Verschulden des Vermieters.

Ja genau, beste Vorgehensweise.
Sorgt dafür, dass Quints Psychonachbar aus der Wohnung geschmissen wird. Wie wir alle wissen hat er sich ja unter Kontrolle und wird verstehen, dass er seine Wohnung verlassen muss.
Kleines Gedankenspiel: Wird Quint für immer Ruhe haben, wenn der Nachbar, der ihm a) bereits das Jochbein gebrochen hat und b) mit Kopf ab-Gesten mit Tod gedroht hat, wegen eben jenem Quint aus seiner Wohnung geschmissen wird und genau weiß wo Quint wohnt?
Ja sorry, das ist ein Himmelfahrtskommando.
 
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[…] online […] gebrauchter Wollpullover gekauft. […] Privatverkäufer. Gezahlt […] per Überweisung. […] laut Artikelbeschreibung als mangelfrei und Zustand sehr gut […] unmittelbar nach Erhalt und […] Löcher, wahrscheinlich Mottenlöcher, […] Der Verkäufer behauptet […] einwandfreien Zustand versendet […] angeblichen Gewährleistungsausschluss, […] Der Verkäufer verweigert jedoch die Rücknahme des Pullovers und verweist darauf, dass er das erhaltene Geld bereits ausgegeben habe und nicht gewillt sei magelhafte Ware zurückzunehmen.
Wenn es ebay-Kleinanzeigen war: kannst Du vergessen, könntest aber versuchen ihn zumindest zu melden … Erfolgsaussichten sind aber mehr als mau bei einem Betrag von mutmaßlich 50 EUR oder darunter.
Bei ebay: Melden und auf Käuferschutz.

Der Gewährleistungsausschluss wird bei ebay als "keine Rücknahme" angezeigt. Trotzdem spielt dies hier keine Rolle, da es sich ja um einen Sachmangel handelt, welcher nicht angegeben war und vom Verkäufer hätte erkannt werden müssen. Die Verantwortung dafür, die Sache im versprochenen Zustand zu übergeben, kann man nicht ausschließen, das hat nichts mit Gewährleistung zu tun, sondern mit der Erfüllung der Pflichten aus dem Kaufvertrag.

Nachbesserung kannst Du auch vergessen, das ordentliche Stopfen eines Wollpullis ist schweineteuer und lohnt nur bei Stücken die deutlich über 100 EUR gekostet haben. Such mal nach "Kunststopferei". Wenn Du Glück hast gibt es bei Dir in der Nähe ein Näh- und Strickstübchen. Dort kannst Du lieb und nett nachfragen, ob die sowas stopfen würden. Eventuell kommst Du dann mit wenig Geld aus, aber es ist eher unwahrscheinlich. Wenn Die Löcher eher klein sind: Nimm Stopfgarn, Wollnadel, Stopfpilz (= weniger als 10 EUR) und mach es selbst während Du Radio hörst oder sonstwas machst wozu Du keine Hände brauchst.
 
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