Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

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Schwieriges Thema. Bin selbst Personaler und hatte jahrelang damit zu tun (zum Glück mittlerweile nicht mehr)
Wenn ich gefragt wurde an was es denn gelegen hat, hatte ich "glücklicherweise" immer Fälle, bei denen eben ein Mitbewerber einfach besser war. Dies habe ich auch so kommunziert und vom Bewerber kam nichts mehr.
Ne Kollegin hatte einen ähnlichen Fall. Prompt kam ein Schreiben eines Anwalts, da der Bewerber der Meinung war aufgrund von Altersdiskriminierung nicht genommen worden zu sein. Riesen Aufwand und ewiges Hin und Her. Hat am Ende einfach verdammt viel Zeit gekostet, zahlen mussten wir nicht.
Ab dem Tag habe ich auch keine Auskünfte mehr erteilt, auch wenn ich natürlich den Bewerber verstehen kann das er gerne Feedback erhalten würde. Letzten Endes isses einfach zu riskant verklagt zu werden. Auch wenn wir wie im o.g. Fall nicht zahlen mussten, sind Stunden für diese kacke drauf gegangen, hab ich dann nicht wirklich nochmal gebraucht.
Letzten Endes isses auch ne Zeitersparnis einfach gar keine Infos rauszugeben und Bewerber abzuwimmeln. Klingt hart, aber man verbringt auch dann ma 10 Minuten am Telefon um sich vollheulen zu lassen, dass es nichts geworden ist. Mit dem Hintergrund, dass der Bewerber sich nicht einen Meter erkundigt hat was das Unternehmen überhaupt macht.
 

Deleted_228929

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Jo ist Standard in meiner Erfahrung. Bewirb dich in der Schweiz, da ist man offener gewesen :)
Ganz generell gehen mir so ein bisschen die Ideen aus, wo ich mich überhaupt noch bewerben soll. Bei größeren Banken/Unternehmen habe ich keinerlei Chance, da ich keine Praktika habe (ja, ja, bitte keine Belehrungen deswegen wie dumm das ist). Was sind denn die üblichen Stellenbörsen für die Schweiz?

Promovieren hätte ich auch sehr Bock, aber da wird scheints >90% unter der Hand vergeben.
 

Benrath

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Job.ch gibts wohl und sonst einfach linkedin.

UZH wird wohl schwieriger sein, weil man sich glaub ich nur noch aufs Programm bewerben kann. ETH gibts afaik noch direkt Ausschreibungen. Kenne deinen CV und Background nicht, aber so krassen Abschluss hatte ich auch nicht. Sonst musst du halt Inomics gucken. Vieles ist auch einfach Glück am richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort zu sein.
 
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Frage zum Vertragsrecht am Bau:
Streiten uns gerade mit unserem Generalübernehmer über die Fertigstellung von unserem Haus und daraus folgenden Verzug mit Vertragsstrafe. Vorneweg ein Fertigstellungstermin wurde nicht vereinbart, jedoch eine Bauzeit. Streitpunkt ist jetzt wann die Bauzeit anfängt zu laufen.
Hier mal die entsprechenden Stellen aus dem Vertrag.

Freigabe der Werklpäne war am 26.10.17. Ab dort läuft imo die Bauzeit plus Einplanungs- und Trocknungszeiten.
Ein Bemusterungsprotokoll hab ich nie gesehen, wir sind nach und nach zu den Firmen (Fenster, Bad usw und haben dann jeweils das unterschrieben was wir uns ausgesucht haben). Wir haben auch noch nicht alles bemustert, Fließen stehen zb noch aus. Er beruft sich jetzt auf unsere letzte Bemusterung, die am 01.05.18 war und berechnet ab dort die 8 Monate plus Trocknungszeit :stupid:
Ist das so haltbar?
Hoffe es ist einigermaßen verständlich und sorry für die schlechte Bildquali.
Danke schonmal!
 

Deleted_228929

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Job.ch gibts wohl und sonst einfach linkedin.

UZH wird wohl schwieriger sein, weil man sich glaub ich nur noch aufs Programm bewerben kann. ETH gibts afaik noch direkt Ausschreibungen. Kenne deinen CV und Background nicht, aber so krassen Abschluss hatte ich auch nicht. Sonst musst du halt Inomics gucken. Vieles ist auch einfach Glück am richtigen Zeitpunkt am richtigen Ort zu sein.
Der eine Bachelor 2,2, der andere (relevante) 2,8 :ugly: Master 1,9, viel Makro und Außenwirtschaft, zwei Empfehlungsschreiben, zero Praktika, nur fünf Semester SHK (Tutor). Nichts was irgendwen außerhalb der Uni je interessieren wird, außer destatis. Yay!
 

TheGreatEisen

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Frage zum Vertragsrecht am Bau:
Streiten uns gerade mit unserem Generalübernehmer über die Fertigstellung von unserem Haus und daraus folgenden Verzug mit Vertragsstrafe. Vorneweg ein Fertigstellungstermin wurde nicht vereinbart, jedoch eine Bauzeit. Streitpunkt ist jetzt wann die Bauzeit anfängt zu laufen.
Hier mal die entsprechenden Stellen aus dem Vertrag.

Freigabe der Werklpäne war am 26.10.17. Ab dort läuft imo die Bauzeit plus Einplanungs- und Trocknungszeiten.
Ein Bemusterungsprotokoll hab ich nie gesehen, wir sind nach und nach zu den Firmen (Fenster, Bad usw und haben dann jeweils das unterschrieben was wir uns ausgesucht haben). Wir haben auch noch nicht alles bemustert, Fließen stehen zb noch aus. Er beruft sich jetzt auf unsere letzte Bemusterung, die am 01.05.18 war und berechnet ab dort die 8 Monate plus Trocknungszeit :stupid:
Ist das so haltbar?
Hoffe es ist einigermaßen verständlich und sorry für die schlechte Bildquali.
Danke schonmal!

Das könnte einer der wenigen Fälle sein, in denen es tatsächlich lohnenswert sein könnte, sich die Sache anzusehen.

Um welches Schadensvolumen geht es denn roundabout?

Gerne auch per PN
 
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Promovieren hätte ich auch sehr Bock, aber da wird scheints >90% unter der Hand vergeben.
Das stimmt nicht. Solange Du nicht nur an die großen und bekannten Unis willst hast Du immer eine Chance wenn Deine Noten stimmen. Aktuell bekommen Unis auf Ausschreibungen in unserem Bereich lächerlich wenige Bewerbungen.

Wenn Du allerdings nicht in die Forschung willst rate ich dir maximalst von einer Promotion ab. Es zahlt sich in den seltensten Fällen finanziell aus.

Ansonsten schreib mir mal was Du genau suchst, vielleicht kenne ich jemanden der jemanden kennt. (keine Garantie obvsly)
 
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Nehmen wir an jemand hat bei 1&1 seinen Vertrag verlängert. Dabei wurde ihm gesagt, dass er auch seinen IPTV-Vertrag erneuern muss. Da 1&1 nicht mehr mit der Telekom zusammen arbeitet war da also eine neue Box nötig.
Das war schon mal ärgerlich, denn die fiktive Person besitzt bereits, sagen wir mal, 3 Boxen, die zum Teil nicht gerade günstig erworben wurden, da die Telekom eine zeitlang nicht geliefert hat, 1&1 keine als Zweitbox rausgab und man die dann über ebay kaufen musste.
Sei es drum es wurde zwar zugegeben das die Boxen getauscht werden müssen, aber sich ansonsten nichts verschlechtert. Also das mal ohne weitere Recherche geglaubt, bisher hat das alles ganz gut geklappt mit 1&1.

Nun ist es da, der Box fehlt zum einem die Radiofähigkeit und die Aufnahme gehen in die Cloud, wo man nur noch 10 Stunden Platz hat. Ein Witz zur Vorgängerbox mit 500GB Festplatte. Zweite Box kostet 130 Euro (wobei noch nicht raus ist ob man andere, ungebrandete nehmen kann, anscheinend geht auch Cromecast).
Dennoch ist das irgendwie deutlich weniger als vorher zum gleichen Preis.

Ab und an macht die Box auch noch mucken und taucht alles in ein angenehmes Grün. Dann hilft nur ein Neustart.
Echt nervig. 1&1 kontaktiert, aber die zeigen sich nun wenig kulant. Der Support kann nichts machen, auf schriftliche Beschwerde gibt es seit über einer Woche keine Reaktion. Man will das aussitzen denke ich.

Am besten wäre Rückumstellung auf das alte Verfahren bis es ausläuft, parallel Umstieg auf SAT.
Dann IPTV-Vertragskündigung, wenn das neue Pflicht wird.
Kann man das einfordern?
 

Gelöschtes Mitglied 683020

Guest
Arbeitsrecht / Datenschutz


Folgendes: Zum Zusammenfassen von Produktivität von Leistungen und Arbeitszeiten hab ich eine Accessdatenbank aufgesetzt. Aus dem Ding kann man Reports fürs Controlling/Rechnungen ziehen, sowie jeder Mitarbeiter seine reinen Produktivstunden an Projekten ablesen.

Aus 'technischen' Gründen wird der Windowsuser des Benutzers ausgelesen, weil das einfach teilweise der bequemste Weg war die Zeiten zu erfassen. User und Produktionszeiten hängen allerdings nicht direkt zusammen, noch sind die Tabellen direkt einzusehen. D.h. ein 0815 Bearbeiter kann nicht einfach Access aufmachen und sich Abfragen zusammenbasteln, selbst meine Vertretungen mit weniger Kenntnissen können das nicht. Es gibt allerdings einen 'verschlüsselten' Report der ans Controlling weitergeleitet wird. Auch aus diesem sind die Zeiten pro Mann nicht einfach nachzulesen, noch sagen die Zeiten per se ob der Mitarbeiter "produktiv" wäre, da Telefonkonferenzen usw. da nicht gebucht werden.

Bis dahin hatte ich kein Problem. Gestern wurden allerdings wieder Zeiten ausgewertet, da Stückpreise u.ä. neu auszuhandeln sind. Dummerweise war in einem Team alles an Mitgliedern größtenteils krank, im Urlaub oder auf Dienstreise. Das genannte Team fiel schon in der Vergangenheit durch rel. hohen Overhead an Kosten auf - Zeit/Leistung war etwas unter dem übrigen Niveau. Da in dem Team nur eine Person wirklich durchgängig anwesend war, kann man jetzt relativ gut sehen, dass der Typ wohl recht wenig macht, während er selbst den Schnitt erheblich senkt.

Die Frage ist: ist es überhaupt zulässig, dass meine Daten so eine Analyse, wenn auch indirekt, überhaupt hergeben? Bei meinem alten Arbeitgeber waren zumindest Einsicht in das Zeitkonto durch Controlling oder Vorgesetzten nur dann erlaubt, wenn der Betriebsrat da zugestimmt hat.

Vllt. sind das jetzt auch Gedanken über nichts, schön finde ich die Situation nicht.
 

Shihatsu

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Du bist dabei mit einem Bein im Gefängnis. Was du hier machst ist eine verdeckte Leistungsermittlung. Damit greifst du in das PErsönlichkeitsrecht eines jeden Mitarbeiters ein, das sind also x Verstösse gegen einen Paragraphen des Grundgesetztes der Einstellig ist. Einschlägige Urteile von Arbeitsgerichten jeglicher Stufe (Normal-, Landes, Bundes) hauen dir das dermasse um die Ohren das du, die Frima und der betroffende Mitarbeiter (Abfindung! Entschädigung! Schweres Trauma, arbeitsunfähig -> weiterbeschäftigung) nicht mehr wisst wo der Hammer hängt.
Da wir hier definitiv über eine Firma reden die groß genug ist kommt dann noch gegebenefalls Gründung und sofortige Klage eines BRs hinzu, oder der derzeitige BR klagt, oder der derzeitige BR wird ersatzlos gestrichen, neu gegründet und dann wird geklagt. Und das kann riiiichtig teuer werden wenn das rauskommt. Verlassen darauf das es das tut würd ich mich nicht. Und da wir hier über eine strafbare Handlung reden, wirst du in diesem Fall auch persönlich haftbar gemacht. Wir reden hier übrigens über eine Mitbestimmungspflicht - nicht kann oder soll, muss.
Mitarbeiterüberwachung ist extrem sensibel und muss dem BDG entsprechen - dieses regelt auch die Herschaft der Person über ihre Daten. Allein dafür muss die Person der Datenerfassung schon zustimmen. Schon das tracking von Toilettenpausen ist illegal.
Das was ihr/du da macht ist illegal und moralisch höchst fragwürdig.


Nachzulesen:
§ 1 Abs. 1 GG
§ 2 Abs. 1 GG
§ 823 Abs. 1 BGB
§ 1004 Abs. 1 BGB
§ 87 BetrVG
§ 23 Abs. 3 BetrVG
§ 76 Abs. 5 BetrVG (wird nicht passieren, es sei denn der BR ist strunzendumm)
§ 888 ZPO
 
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Was Shi sagt, lass die Scheisse.
Hol' Dir Anerkennung durch eigene Leistung, nicht das aufdecken anderer Faulheit von Schwachmaten. Kleiner Hinweis, weil hier ja generell die Meinung gilt das Manager/Entscheider ja überhaupt keinen Plan haben und eigentlich total strunzdumm und fachfremd sind.
Die wissen im Grunde normalerweise recht genau was Sache ist (auch ziemlich genau wer ihrer Leute performed und wer abpimmelt), aber sind schlau genug manche Dinge nicht eskalieren zu lassen, weil man da im Normalfall nur verlieren kann.
Das hier ist so eine Sache.
 
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Haust du nicht da ein bisschen zu sehr auf den putz - Redest von Gefängnis und Strafbarkeit und nennst nicht eine Strafnorm.

Dongeckone hat hier selbst überhaupt nichts zu befürchten.
 

parats'

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Hört sich mal wieder nach nem Klassiker an.
"Hey, kannst mal eben was für F&A machen zur Auswertung? Yo, kloppe was in Access zusammen" :rofl2:

Wir dürfen bei uns nichtmal die Terminal IDs in den Hallen tracken, da die Schichtzeiten der Mitarbeiter separat diesen zugewiesen sind...
 

Shihatsu

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Haust du nicht da ein bisschen zu sehr auf den putz - Redest von Gefängnis und Strafbarkeit und nennst nicht eine Strafnorm.

Dongeckone hat hier selbst überhaupt nichts zu befürchten.
Ich bin Betriebsrat, keine Strafrechtsanwalt. Ich kenne nur die Arbeitsgerichtliche Seite, und da wird nicht mit Strafnormen gearbeitet, da es eben Arbeitsgerichtliche Verfahren und keine Strafverfahren sind. Was ich aber weiss ist das jedes AG in einem solchen Fall die Staatsanwaltschaft informiert, da es sich um einen Eingriff in Grundrechte handelt - und das BDSG hat in letzter Zeit imemr mehr an GEwicht gewonnen, sowohl in AG-Verfahren als auch in der allgemeinen Ansicht der Öffentlichkeit.
Was ich auch weiss, ist das das solche Aktionen gerne mit einem Bonus verbunden werden (finde x Mitarbeiter die faule Eier sind, kriege Y Jahresbonus) und ich bin wie gesagt kein Anwalt, aber mir scheint hier haben wir dann § 43 Abs. 2 BDSG in Kombination mit § 44 des selben Gesetzes.
Der erste Satz ist nicht toternst gemeint im Sinne von "du kommst ins Gefängnis", sondern als Redewendung. Kennt man die nicht bei dir? Dann sorry. Ich würde das Thema nicht auf die leichte Schulter nehmen.
 

Gelöschtes Mitglied 683020

Guest
Vorweg: Ich bin ziemlich müde, versuche aber noch korrekt zu bleiben.

1) Danke Shi, das bestätigt meine Befürchtungen
2) Ich denke, der Begriff "Produktivität" war falsch gewählt und ich werde wahrscheinlich in interne Lingo gewechselt sein (gemeint sind "Leistungen X wurden erbracht. Y Stunden wurden durch <Firma> abgerechnet, um X zu erfüllen)
*Y: wird nur als Aggregat gespeichert und angezeigt, größte Einheit ist "Team Z". Im vorliegenden Fall wurde wirklich nur Z angezeigt, minimierte sich aber durch Krankheit, Urlaub und Aufall auf eine Person. Diese Daten sind "Wissen", weil es einfach irgendwann im realen Leben auffällt, wenn nur einer immer da ist, der Rest aber 'entschuldigt' fehlt.
**: "Individuum im Projekt X" ist durch viele Tricks trotzdem sehr indirekt grob berechenbar, siehe einen Absatz weiter unten


Zusatz Z: Obiges sagt _nichts_ darüber aus, ob ein Individuum nicht außenrum etwas sinnvolles mit der Arbeitszeit anstellt, da das nicht zwangsweise für eine festdefinierte Kundenleistung erfassbar ist (es sind auch _andere_ Leistungen in dem Bereich vorhanden, die _nicht_ in der DB stehen; es ist _keine_ Zeituhr und das soll sie auch nicht sein). Das ist auch jedem Controller klar (hoffentlich). Eine Zeitzusammenfassung ist nur eingebaut, damit man in etwa abschätzen kann, wie lange ein recht neues Projekt schon läuft - gerade damit man ausrechnen kann was initial ist, und was dann dauerhaft anzurechnen ist. Dummerweise: im Idealfall.


Insgesamt ist das ganze schwer zu formulieren, da muss ich wohl nüchterner nachliefern, weil die komplette Struktur echt nicht in 2 Sätzen formuliert werden kann.

Unabhägnig, hier möchte ich mich wirklich wehren:

@ElBollo: Ich suche nicht gezielt nach so was, es will bei mir KEINER wissen (ich erst recht nicht), ob EINE PERSON an <egal was> Schuld ist, es ist tatsächlich dummerweise so aufgefallen. Da ist bestimmt mehr zu finden, wenn man diie Datensätze kombiert suchen wollte, aber ernsthaft, das interessiert MICH nicht. Ich will wissen, was ich besser zu schützen habe, bzw. was ich sperren kann. Warum sollte ich sonst das Topic eröffnen?

Aber danke für die Unterstellung. :|
 
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Ich bin Betriebsrat, keine Strafrechtsanwalt. Ich kenne nur die Arbeitsgerichtliche Seite, und da wird nicht mit Strafnormen gearbeitet, da es eben Arbeitsgerichtliche Verfahren und keine Strafverfahren sind. Was ich aber weiss ist das jedes AG in einem solchen Fall die Staatsanwaltschaft informiert, da es sich um einen Eingriff in Grundrechte handelt - und das BDSG hat in letzter Zeit imemr mehr an GEwicht gewonnen, sowohl in AG-Verfahren als auch in der allgemeinen Ansicht der Öffentlichkeit.
Was ich auch weiss, ist das das solche Aktionen gerne mit einem Bonus verbunden werden (finde x Mitarbeiter die faule Eier sind, kriege Y Jahresbonus) und ich bin wie gesagt kein Anwalt, aber mir scheint hier haben wir dann § 43 Abs. 2 BDSG in Kombination mit § 44 des selben Gesetzes.
Der erste Satz ist nicht toternst gemeint im Sinne von "du kommst ins Gefängnis", sondern als Redewendung. Kennt man die nicht bei dir? Dann sorry. Ich würde das Thema nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Ich bezweifle das und denke, dass du da was missverstanden hast.

Ein Eingriff in ein Grundrecht ist kein Fall für den Staatsanwalt, Grundrechte verpflichten in erster Linie den Staat. Zumal ein Eingriff in ein Grundrecht insbesondere einem Rahmenrecht wie das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Form der informationellen Selbstbestimmung, welches durch das BDSG konkretisiert wird, gerechtfertigt sein kann.

Das BDSG regelt inwieweit die Erhebung von Daten durch den Arbeitgeber im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses zulässig ist (§ 26 BDSG). Einzustellen ist insoweit regelmäßig eine Abwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers an der Erhebung der Daten und des Arbeitnehmers an seiner informationellen Selbstbestimmung.

Strafvorschriften werden selbst bei arbeitsrechtlicher Unzulässigkeit in
Vorliegenden Fallgestaltungen selten einschlägig sein. (Vgl. § 42 BDSG neue Fassung).

Nach allem was man hier von Dongeckones Datenbank weiß, würde ich nicht mal eben beschreien, dass das unzulässig ist, es ist jedenfalls mitnichten ein klarer und offensichtlicher Verstoß. Der Eingriff in die Rechte der Arbeitnehmer ist nur geringfügig, wobei der Arbeitgeber durchaus auch u.a.aus abrechnungstechnischen Gründen ein
Interesse daran haben kann,
die Daten zu erheben und zu speichern sowie zu verwenden
 

Shihatsu

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Bezweifle das ruhig. Ich kann zu dem neuen BDSG nichts sagen, aber zum alten. Ich war zwar selber nicht vor Ort, aber mein BR-Vorsiztender hat genau sowas am LAG Hamburg (im Rahmen einer Schulung, lol) mit erlebt. Vor einem AG oder LAG ist das leider (zum Glück!!!!) so, das man nicht ein "normales" Gerichtsverfahren hat. Das fängt beim Gütetermin an, geht über Schöffen bis hin zur Einigungsstelle. Und je nach Lust und Laune der Schöffen hauen die dann auch mal durchaus drauf. Schön das du §42 erwähnst - der ist in seiner alten Fassung in der Regel so ausgelegt worden das der AG nachweisen muss das es ohne Überwachung nicht geht. Wo wir dann wieder bei verletzter Mitbestimmungsprflich wären, denn die von Gecko erwähnten Analysemöglichkeiten sind mitnichten nötig für den wirtschaftlichen Erfolg des Betriebes. Arbeitsgerichtlich ist das ne ganz klare Sache hier - sowas gewinnst du als AG nicht. No chance. Schau dir dazu Urteile des BAGs an. Es gibt ganz wenige Fälle in denen für den AG entschieden wird. Noch weniger Fälle in denen es keinen BR gibt und für den AG entschieden wird.
Ich bin bei uns in der Arbeitsgruppe die die Speicherung der Daten für HR überwacht - und damit das sauber zugeht, muss es auditierbar, anonymisierbar und vor allem prozessual löschbar sein (Stichwort Zweck der Datenerhebung verfällt). Das sehe ich hier so überhaupt nicht.
Ob das ganze dann vom AG an ein "normales" Gericht geht oder nicht ist von Fall zu Fall unterschiedlich - die Fälle die ich kenne (4 an der Zahl) wurden alle an die Staatsanwaltschaft weitergegeben. Und das kam mir als Laien wie ein Automatismus vor. Ich verstehe euch Rechtsheinis wenig bis garnicht, ich gehe da nur mit gesundem MEnmschenverstand und dem Willen den AN jederzeit zu schützen ran - und bisher war das vor dem AG auch imemr von Erfolg gekrönt.
 
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@ElBollo: Ich suche nicht gezielt nach so was, es will bei mir KEINER wissen (ich erst recht nicht), ob EINE PERSON an <egal was> Schuld ist, es ist tatsächlich dummerweise so aufgefallen. Da ist bestimmt mehr zu finden, wenn man diie Datensätze kombiert suchen wollte, aber ernsthaft, das interessiert MICH nicht. Ich will wissen, was ich besser zu schützen habe, bzw. was ich sperren kann. Warum sollte ich sonst das Topic eröffnen?

Aber danke für die Unterstellung. :|

Mea culpa das ich das offenbar falsch eingeschätzt habe, wobei sich mir die Frage stellt warum Du Dir dann überhaupt Gedanken dazu machst. Dann würde ich das einfach überhaupt nicht weiter beachten und gut ist. Weder in die eine noch die andere Richtung aktiv werden.
Soll sich doch ein anderer (vornehmlich der, der dir den Auftrag gegeben hat) da die Finger dran verbrennen, wenn er es denn möchte.
 

Quint

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Mein - vermutlich - geistig behinderter Nachbar hat mir heute im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung das Jochbein gebrochen. Er ist dabei in meine Wohnung eingedrungen und schlug mir wiederholt ins Gesicht. Ich hatte bereits im Vorfeld die Polizei verständigt, nach der Tat schrie er mich an, dass ich sie nochmal anrufen und sagen soll, dass alles in Ordnung sei. Anschließend verließ er die Wohnung, nur um später zwei weitere Male gegen die Tür zu hämmern und mir zu drohen.

Im anschließenden Gespräch mit der Polizei leugnete er die Tat. Die Ritter des Rechts gaben mir dann zu verstehen, dass aufgrund mangelnder Zeugen Aussage gegen Aussage stünde, sie ihn aber "ernsthaft ins Gewissen" geredet hätten. Ich erstattete dennoch Strafanzeige. Morgen werde ich voraussichtlich operiert.

Wie stehen meine Chancen in einer rechtlichen Auseinandersetzung ohne Zeugen?
 
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... okay, Spaß beiseite. Das hängt wohl überwiegend davon ab, was im Einsatzprotokoll der Polizei steht und welche Angaben beide Seiten zum Fall machen. Wenn er darauf beharrt damit überhaupt nichts zu tun zu haben und es auch weder Zeugen noch Spuren (Ringabdruck in Deinem Gesicht) noch Indizien (Handverletzung z.B.) gibt, läufts auf die Glaubwürdigkeit hinaus.

Und falls das "geistig behindert" nicht als Beleidigung sondern als Beschreibung des faktischen Vorhandenseins einer fachmännisch diagnostizierten geistigen Einschränkung gemeint war, dann bleibt noch zu klären, ob er überhaupt schuldfähig ist. Im - für ihn - WorstCase kommt man zu dem Schluss, dass er die Tat begangen hat und auf Grund anzunehmender Gefährlichkeit in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden sollte. Im - für ihn - BestCase wird das Verfahren eingestellt.
 

TheGreatEisen

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Nimm Dir einen guten Strafrechtler, jetzt darf keine Zeit verloren werden. Es muss alles konserviert und dokumentiert werden was Deine Schilderung des Sachverhalts stützt.
 

parats'

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Mal ne doofe frage, wie ist er überhaupt in die Wohnung eingedrungen? Normal geklopft und geöffnet?
 

Benrath

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Muss es da nicht Spuren gegeben haben? Blut etc.
 
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Wenn ich (Fahrrad vs Auto) einen Schaden verursacht habe. Man sich drauf einigt, dass untereinander zu klären. Die andere Partei einen Anwalt einschaltet. Dieser in seinem Schrieb explizit schreibt, dass sich "die Parteien nicht uneinig sind und er nur zur Abwicklung" eingeschalten wurde.

Jetzt soll ich aber laut zweitem Schrieb Kosten für den Anwalt zahlen. Ich seh das irgendwo nicht ein. Wie ist das denn rechtlich? Ich finde das mindeste wäre, dass die andere Partei die Hälfte zahlt. Alles andere fühlt sich so dreist an.

Wie gesagt ich habe deutlich kommuniziert, dass ich für die Kosten aufkomme (des Schadens) & der Anwalt hat erwähnt, dass sich die Parteien nicht uneinig sind.

Danke schonmal für infos in wie weit ich da Spielraum habe oder was der gute Plan ist. Bevor es mir mehr stress bereitet als sonst was zahl ich halt.. aber finde es schräg.
 

TheGreatEisen

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Anwaltskosten im Verkehrsrecht = anerkannte Schadensposition. Klar kann man sich streiten.
 

Quint

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Ich habe die Befunde des Krankenhauses an die zuständige Polizeistelle weitergeleitet. Darin ist der Jochbruch vermerkt. Weiterhin hat die Polizei Bilder von meinem Gesicht gemacht, bis auf die Schwellung und einem Schnitt sieht man aber sehr wenig. Da mein Nachbar die Aussage machte, er hätte mich nicht geschlagen, hoffe ich aber, dass das zumindest für ein Verfahren reicht.

Wie geht es jetzt weiter? Laut Polizei sieht sich die Staatsanwaltschaft den Fall an und entscheidet, ob das Verfahren aufgenommen oder eingestellt wird. Hat ersteres größere Erfolgschancen, wenn ich privat einen Strafanwalt auf den Fall ansetze oder ist das erst im eigentlichen Prozess relevant?
 
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Mach dein Zivilrechtlichen Anspruch sofort geltend unabhängig vom einem möglichen Strafverfahren. Ob und wann du das vor Gericht bringst kannst du ja vom Stand des Strafverfahren und dessen Verlauf abhängig machen. Vielleich hast ja Glück und dein Nachbar dreht bei deiner Schadensersatzforderung nochmal frei und da kannst das diesmal besser dokumentieren dann hast noch mehr möglichkeiten für das Strafverfahren.
Ich meinem Fall war damals die Zivilrechtliche Sache inklusive Gericht abgeschlossen bevor es überhaupt zu einer Verhandlung wegen der Strafsache kam.
 
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Anwaltskosten im Verkehrsrecht = anerkannte Schadensposition. Klar kann man sich streiten.

Aber ist das von der einen Seiten nicht ein Arschlochmove? Ich meine, der Verursacher gibt den Schaden und Schuld zu, sichert die Begleichung der Schuld zu. Man ist sich einig. Wozu dann noch der Anwalt und noch mehr Kosten? Klar, wenn die dazugehören muss man die halt zahlen aber warum brauchen die den Anwalt noch? Schaden reparieren und Rechnung weiterreichen. Wenn es dann mucken gibt kann man immer noch den Anwalt dazuholen?
 
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Arschlochmove ist wohl subjektiv. Selbst das einfache drum kümmern bringt einen zeitlichen Aufwand mit sich. Gut, der ist in dem Falle lediglich die Übermittlung der Rechnung. Aber da er wohl sicherlich seinen Hausanwalt hat, ist es für ihn so am einfachsten und der Anwalt beim Mucken der Gegenseite direkt im Bilde. Kurz: Minimierung des Aufwands auf Seiten des PKW-Fahrers.
 
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Und gegnerischen Anwaltskosten übernimmt die Haftpflichtversicherung.
 

TheGreatEisen

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Ich habe die Befunde des Krankenhauses an die zuständige Polizeistelle weitergeleitet. Darin ist der Jochbruch vermerkt. Weiterhin hat die Polizei Bilder von meinem Gesicht gemacht, bis auf die Schwellung und einem Schnitt sieht man aber sehr wenig. Da mein Nachbar die Aussage machte, er hätte mich nicht geschlagen, hoffe ich aber, dass das zumindest für ein Verfahren reicht.

Wie geht es jetzt weiter? Laut Polizei sieht sich die Staatsanwaltschaft den Fall an und entscheidet, ob das Verfahren aufgenommen oder eingestellt wird. Hat ersteres größere Erfolgschancen, wenn ich privat einen Strafanwalt auf den Fall ansetze oder ist das erst im eigentlichen Prozess relevant?

Klar hat es größere Erfolgschancen, wenn die Strafanzeige anwaltlich vorbereitet und begleitet wird. Hat er sich gewaltsam Zutritt verschafft oder hast Du ihm die Wohnung einfach so geöffnet?
 

Quint

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Nachbar schaute gerade in mein Fenster rein, schrie "Du bist dran, Junge!" und machte dann die Hals-abschneiden Geste. Irgendwelche Tipps?
 
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Ist ein zweischneidiges Schwert. In ungeübten Händen taugt es kaum als Verteidigungsmittel gegen eine körperlich überlegene Person. Außerdem kann es Probleme bereiten, wenn mal wieder Aussage gegen Aussage steht und Quint ihn dann mit einer Waffe attackiert hat. Dann ist nämlich nicht trivial zu beweisen, dass man sich nur verteidigt hat.

Ich würde:
1. Hausverwaltung informieren.
2. Sämtliche Interaktionen in einem peniblen Protokoll und wann immer möglich mit Video-/Audioaufnahmen dokumentieren.
3. Einen guten Anwalt suchen (solltest du eh wegen der Körperverletzung) und auf dem Rechtsweg tun, was man tun kann.
4. Neue Wohnung suchen. (Ist imo der wichtigste Schritt. Deines Lebens froh wirst du dort nämlich nicht.)
 
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Nachbar schaute gerade in mein Fenster rein, schrie "Du bist dran, Junge!" und machte dann die Hals-abschneiden Geste. Irgendwelche Tipps?

Von außen oder wie? Können Nachbarn bestätigen das der Mann nicht alle Latten am Zaun hat/seltsam/aggressiv ist? Würde direkt nochmal die Polizei informieren.

Ansonsten wie die anderen sagen, Handy mit Videofunktion griffbereit.
Und ja, ein wenig Defensivwaffen kann nicht schaden. Alternativ besser erstmal nicht dort sein, wenn der Dir im Treppenhaus auflauert hast du nur wenig Chancen.

Sorry, muss echt gerade die Hölle für Dich sein.
 

Quint

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Polizei war gerade nochmal da, habe nochmal Strafanzeige erstattet. Dieses mal hat er die Tür nicht aufgemacht, als die Beamten geklingelt haben. Wird also spaßig, wenn ich später raus muss.
 
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Und wie haben die reagiert? Er hat Dir immerhin direkt gedroht auch wenn Du das natürlich wieder nicht beweisen kannst.
Schultergezuckt und "kann man nix machen"? Du wusstest doch das er da ist, oder?

edit: Lass Dich von Kumpels oder anderen Nachbarn rausbegleiten, hast Du die Telefonnummer von Nachbarn?
 

haschischtasche

Ährenpenis
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Und wie haben die reagiert? Er hat Dir immerhin direkt gedroht auch wenn Du das natürlich wieder nicht beweisen kannst.
Schultergezuckt und "kann man nix machen"?
Was sollen die machen? Die können ja nicht einfach die Tür aufbrechen weil jemand gesagt hat, dass die dort ansässige Person eine milde Morddrohung rausgelassen hat.
Die hätten maximal etwas länger dableiben können, aber je nachdem wo er wohnt ist das zeitlich für die Polizei einfach nicht drin.
 
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