Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

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Entschuldigung, aber was war an meinen Fragen zum Erbrecht denn smurf? :confused:
 

Shihatsu

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Öhm nichts. Da war ich definitiv zu ungenau, grob und "hastig" - mea culpa. Sorry, wiederhergestellt.


schick mir bitte nächstes mal bitte trotzdem ne pm, sollte sowas nochmal vorkommen
 

TheGreatEisen

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what?

Die Banken geben Informationen in der Regel nur gegen Vorlage eines Erbscheins oder hin und wieder bei Vorliegen eines notariellen Testaments heraus. Und das auch nur dann, wenn das Testament nicht mehrdeutig oder anderweitig auslegungsbedürftig ist.

Oftmals bleibt nur die Möglichkeit, sich über die Instrumente Nachlasspflegschaft bzw. Nachlassinsolvenzverfahren abzusichern.
 
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Mal ganz naiv gefragt: Wie wär's mit einer (kostenpflichtigen) Nachfrage bei der Schufa? Wenn es um echtes Geld geht kann man sich ja die Mühe machen dafür als Unternehmen aufzutreten falls man nicht ohnehin z.B. als Selbständiger da als Unternehmenskunde auflaufen kann.
Wenn der Erblasser noch nicht lange tot ist, dann haben die die Infos mutmaßlich noch, und eigentlich sollten damit auch Kredite etc. abgedeckt sein. Also nicht 100% sicher, aber immerhin.
 

TheGreatEisen

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Verkehrt ist eine Schufa-Auskunft sicherlich nicht. Ein abschließendes Urteil lässt sich der Auskunft aber nicht entnehmen.
 
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Gewiss nicht, nein, aber bei einer Erbschaft kann man die Kröten als Indikator schonmal investieren. Ist wie ein Gutachten für ~100 EUR beim Gebrauchtwagenkauf, kostet zwar Geld, kann aber massiven ökonomischen Schaden verhindern helfen.
 

TheGreatEisen

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Wie gesagt, mit den Instrumenten des Nachlassinsolvenzverfahrens und der Nachlasspflegschaft lässt sich das Risiko ohnehin effektiv minimieren. Hin und wieder ist ein Nachlass mal überschuldet, dann aber nicht selten aufgrund von vermögensmindernden Maßnahmen zur Aushöhlung des Nachlasses. In diesen Fällen kommt der Erbe über Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche aber auch noch an einen Teil des Nachlasses.
 

Deleted_228929

Guest
schick mir bitte nächstes mal bitte trotzdem ne pm, sollte sowas nochmal vorkommen
Okay, alles klar.

Also ich habe da mal ein wenig gegoogelt und ich hatte das jetzt so verstanden, dass das Eigentum mit dem Zeitpunkt des Todes vom Erblasser auf den Erben übergeht. D.h. der Erbe (=Ich) ist jetzt Eigentümer. Dementsprechend müsste ein Nachweis, dass man erbberechtigt ist, der Bank ausreichen, um die Infos rauszurücken. Die Internetquelle da hat das auch sehr eindeutig so dargestellt, dass die Bank sich nicht ewig hinter "blah blah, brauche noch X Nachweise und zehn Jahre Zeit" verstecken kann.

Es geht jetzt allerdings auch nicht um Millionen oder so. Nur Omas (und Opas) Erspartes. Opa hat zeitlebens wohl recht gut verdient, war aber länger in Pflege, ebenso Oma die letzten Jahre.

Will auch jetzt keine mega Aufwand betreiben, da ich eigentlich recht sicher bin, dass ein positives Nettovermögen da ist. Aber auf Nummer Sicher gehen kann ja nicht schaden.
 
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Hätten deine Großeltern die Pflege nicht mehr hätten bezahlen können wären sie doch auf deren Kinder zugekommen da die bei eignem Vermögen dafür aufkommen müssten. Wenn da also nichts ist muss doch noch Restvermögen vorhanden sein.
 

Benrath

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Hat jemand Erfahrung mit privater Haftpflichtversicherung und geliehenen Sachen? Mir ist im urlaub das von einem Freund geliehene Objektiv runtergefallen und zerbrochen. In meinem Vertrag steht das geliehene Sachen bis 1000 € versichert sein. Also sollte das doch kein Problem sein oder?
 

deleted_24196

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Müsste in der Police drinstehen. Manche haben es drin, andere explizit ausgeschlossen.
 
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Eidesstattliche Versicherung als Bedingung für die Bearbeitung einer Retoure

Habe via Amazon einen Artikel bestellt (Wert: 120€), der trotz unbeschädigter Originalverpackung beschädigt bei mir ankam. Zeugen die bei der Öffnung des Paketes anwesend waren, sind vorhanden.

Ich habe die Rücksendung via Amazon veranlasst und nun vom Verkäufer die Aufforderung erhalten, eine "Eidesstattliche Versicherung zur Vorlage vor Gericht oder anderen Behörden" abzugeben, mit Name, Geburtsdatum, Adresse, Sachverhaltsbeschreibung und whatnot. Ist mir in etlichen Jahren Onlinehandel noch nie vorgekommen. Allerdings retourniere ich auch nicht sonderlich viel.

Der Verkäufer kündigt in seiner Mail an, die Erstattung nur gegen Unterschrift dieser Erklärung zu veranlassen. Jetzt könnte ich das natürlich tun, finde das Vorgehen aber eine absolute Frechheit und bin eigentlich nicht gewillt, ihm eine solche Erklärung abzugeben.

Meine Schadensbeschreibung (samt Fotos!) im bisherigen Mail-Kontakt sollten mehr als ausreichen? Zumal ich doch in den ersten 14 Tagen überhaupt keine Gründe für eine Rücksendung benötige? Ich sehe jetzt irgendwie keine Grundlage dafür, dass mich der Verkäufer zu dieser Abgabe zwingen können sollte oder mir ansonsten die Rücknahme des beschädigten Artikels verweigern darf?
 

parats'

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Kläre das direkt mit Amazon im chat und schildere den Sachverhalt. Auch bei Problemem am Marketplace hilft dir der Support, klärt das im Zweifel für dich und geht unter Umständen in Vorkasse.
 
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hallo miteinander,

folgendes hat sich bei mir zugetragen. ich bin im juli 2017 opfer einer körperverletzung geworden. hierbei habe ich zwei wuchtige faustschläge ins gesicht bekommen, die zu einer platzwunde am kinn (hab da jetzt ne kleine narbe) und ner kaputten brille führten.

ich hatte das glück, dass während der aktion eine streife vorbeikam und die situation beendet hat und auch, dass ein anwalt das ganze beobachtet hat und sich mir als zeuge zur verfügung gestellt hat.
beim anzeige aufgeben auf der polizeiwache stellte sich raus das der typ mehr einträge hat als die polizeisoftware in der lage ist darzustellen (d.h. >50). die polizistin meinten dann noch dass das evtl sogar ne schwere kv sein könnte und ich mit 1000 euro schmerzensgeld rechnen könne. klingt nach sureshot.

nachdem in einem brief meine ladung als zeuge für august 2018 angesetzt war, habe ich vor ein paar wochen die info bekommen, dass der termin nicht stattfindet - ohne weitere infos. eben hab ich dann mal die sachbearbeiterin angerufen, um zu erfahren weshalb der termin geplatzt ist und wann es weiter geht. antwort: eingestellt wegen geringfügigkeit.

oha.

nicht nur dass das einstellen wegen geringfügkeit mit meinem gerechtigkeitsempfinden nicht in einklang zu bringen ist, sondern dass ich nichtmal darüber informiert werde.
findet ihr das normal?!
ergibt es sinn jetzt noch nen anwalt in die geschichte mit reinzuholen oder der staatsanwaltschaft nen brief zu schreiben?
 
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Ein Profi möge mich korrigieren aber musst Du Schmerzensgeld ohnehin nicht selbst auf dem Zivilweg einklagen?
 
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ich kann mich nicht mehr genau erinnern (muss an den schlägen gelegen haben ;D), aber ich habe auf der wache per unterschrift nem verfahren zugestimmt, bei dem zwei rechtswege kombiniert und gemeinsam abgewickelt werden. damit müsste dann auch schmerzensgeld inclu gewesen sein. irgendwie so xD

edit: es geht mir eigentlich auch weniger ums cash, sondern darum dass der einfach ohne irgendwas damit durchkommt.
 
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mir will auch nicht in den kopf, wie man so einen typen immer wieder davonkommen lässt. das war ein typ aus dem fc hooligan milieu und mit ein wenig pech hätten mich die schläge ausgeknockt und wäre volle suppe auf bordstein/asphalt gescheppert. also diese szenerie wo man mit pech auch mal das zeitliche segnet.
was und wieviel muss der typ eigentlich anstellen, um mal von der gesellschaft entfernt zu werden?!
dass das ganze aus einer komplett aus der luft gegriffenen provokation seinerseits passiert, ist ja noch das sahnehäubchen.
 

Tür

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Gab es einen Grund für die Schläge? Evtl hat das ja Einfluss auf die Bewertung durch die Justiz
 
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Es ist kritiker, klar gab es da einen Grund :troll: ... ok, Schbass bei Seite:
imho kann so ein Verfahren auch einfach mal von der Staatsanwaltschaft wegen Nichtigkeit eingestellt werden, wenn der Bursche ohnehin noch so viel mehr gerade am Hals hat, dass die Schläge gegen dich ein zu erwartendes Strafmaß nicht mehr signifikant erhöhren würden.
Sprich hat der Kerl mehrere richtig dicke Körperverletzungen am Hals, dann braucht die Staatsanwaltschaft das von Dir nicht mehr zu verfolgen. War bei mir auch mal wegen einer Betrugsanzeige... die wurde dann nicht verfolgt, weil der noch so viel mehr Dreck am Stecken hatte, das meine 100 Euro Pippifax waren. Das wurde mir allerdings auch ordentlich so erklärt.
Du wirst meines Erachtens um eine Klage nicht umhin kommen, wenn Du Deine Ansprüche bzw. Rache bekommen willst.
 
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aus der sicht eines hooligan psychopaten gibts wohl immer nen grund zu prügeln.
in kurzform: er hat mich absichtlich und komplett unnötig im verkehr geschnitten woraufhin ich ihn an der nächsten ampel angesprochen habe und gefragt habe was das sollte. dann kurzes wortgefecht in dem ich ihn idiot nenne, woraufhin er mir den ersten schlag verpasst. ich geb ihm eine zurück, aber nur 70%, weil gegen motoradhelm geht eh nicht viel. das ganze verlagert sich dann auf den bürgersteig, yada yada yada, ich sag ihm "wir klären das jetzt mit polizei oder ich bin weg" woraufhin er mich am kragen festhält und irgendwas von zivilem festnahmerecht oder so rumbrüllt. man sollte wissen dass der typ nen iq um die 80 haben muss. ich sag "nimm die hände weg du idiot" woraufhin er mir die platzwunde verpasst. beides sucker punch mäßig.
 

Asel

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Lol@Zivilrechtsberatung durch die Polizistin

ich kann mich nicht mehr genau erinnern (muss an den schlägen gelegen haben ;D), aber ich habe auf der wache per unterschrift nem verfahren zugestimmt, bei dem zwei rechtswege kombiniert und gemeinsam abgewickelt werden. damit müsste dann auch schmerzensgeld inclu gewesen sein. irgendwie so xD

edit: es geht mir eigentlich auch weniger ums cash, sondern darum dass der einfach ohne irgendwas damit durchkommt.

Nennt sich Adhäsionsverfahren.

Der Strafrechtsweg ist jetzt tot. Das kannst du vergessen.

Du kannst ihn weiterhin privatrechtlich in Anspruch nehmen. Das macht allerdings nur Sinn, wenn er auch Knete hat. Ansonsten kriegst du nichts und bleibst auf den Anwalts-/Gerichtskosten sitzen.
Wenn er sich dafür nen Anwalt leistet, dann bestehen angesichts der von dir geschilderten Beweislage guten Chancen, das ganze im Vergleichswege zu lösen. Ansonsten bezweifle ich, dass er sich außergerichtlich mit dir einigen wird. Dann go for Klage @ Amtsgericht.


€dit
aus der sicht eines hooligan psychopaten gibts wohl immer nen grund zu prügeln.
in kurzform: er hat mich absichtlich und komplett unnötig im verkehr geschnitten woraufhin ich ihn an der nächsten ampel angesprochen habe und gefragt habe was das sollte. dann kurzes wortgefecht in dem ich ihn idiot nenne, woraufhin er mir den ersten schlag verpasst. ich geb ihm eine zurück, aber nur 70%, weil gegen motoradhelm geht eh nicht viel. das ganze verlagert sich dann auf den bürgersteig, yada yada yada, ich sag ihm "wir klären das jetzt mit polizei oder ich bin weg" woraufhin er mich am kragen festhält und irgendwas von zivilem festnahmerecht oder so rumbrüllt. man sollte wissen dass der typ nen iq um die 80 haben muss. ich sag "nimm die hände weg du idiot" woraufhin er mir die platzwunde verpasst. beides sucker punch mäßig.

:rofl: :rofl:

Ok, vergiss was ich oben geschrieben habe und lass es auf sich beruhen.
 
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aus der sicht eines hooligan psychopaten gibts wohl immer nen grund zu prügeln.
in kurzform: er hat mich absichtlich und komplett unnötig im verkehr geschnitten woraufhin ich ihn an der nächsten ampel angesprochen habe und gefragt habe was das sollte. dann kurzes wortgefecht in dem ich ihn idiot nenne, woraufhin er mir den ersten schlag verpasst. ich geb ihm eine zurück, aber nur 70%, weil gegen motoradhelm geht eh nicht viel. das ganze verlagert sich dann auf den bürgersteig, yada yada yada, ich sag ihm "wir klären das jetzt mit polizei oder ich bin weg" woraufhin er mich am kragen festhält und irgendwas von zivilem festnahmerecht oder so rumbrüllt. man sollte wissen dass der typ nen iq um die 80 haben muss. ich sag "nimm die hände weg du idiot" woraufhin er mir die platzwunde verpasst. beides sucker punch mäßig.

Jaja, bestimmt genau so passiert. :rofl:
Lass es auf sich beruhen, da wirfst du noch mal Geld zum Fenster raus weil der sicher nichts hat. Und nach der Geschichte bin ich mir nicht mal sicher ob da was zu holen ist, wenn Du auch "gerangelt" hast. Und es ihm offenbar nur mit einem glücklichen Treffer und durch seinen Motoradhelmschutz möglich war Dich kamperfahrene Bestie zu überwinden.

Dum gelaufen.
 

Tür

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Bist du aus dem Auto ausgestiegen oder was? :no:
 
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Jaja, bestimmt genau so passiert. :rofl:
Lass es auf sich beruhen, da wirfst du noch mal Geld zum Fenster raus weil der sicher nichts hat. Und nach der Geschichte bin ich mir nicht mal sicher ob da was zu holen ist, wenn Du auch "gerangelt" hast. Und es ihm offenbar nur mit einem glücklichen Treffer und durch seinen Motoradhelmschutz möglich war Dich kamperfahrene Bestie zu überwinden.

Dum gelaufen.

ich kann weder deine skepsis, noch deinen eindruck, dass ich mich bei der schilderung irgendwie besser dastehen lassen möchte, nachvollziehen o_O.
ich habe nicht "gerangelt", sondern mir nicht zu helfen gewusst, nachdem der typ mir aus heiterem himmel einen faustschlag verpasst hat. was ist da denn die angmessene reaktion?? "bitte steigen sie von ihrem roller, ich rufe jetzt die polizei!!1". ich war mit der eskalation in dieser geschwindigkeit tatsächlich überfordert - my bad.
bei der zweiten situation hat er mich buchstäblich am kragen gepackt und irgendwie interpretierst du das als hätte ich mich entschieden mich auf ne rauferei einzulassen. tzz

die rofls von ansel versteh ich auch nicht

@ tür ich war mit dem fahrrad unterwegs. ich hätte den typen auch nicht an der ampel angesprochen, wenn ich nicht gesehen hätte wie er mich im rückspiegel beobachtet.
 

Asel

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Dein Anwalt würde es so sagen:
Die mit ihrer Sachverhaltspräzisierung nunmehr im Raum stehende Kategorie des Mitverschuldens und die damit zu antizipierende unerfreuliche Beweislage haben sich ob meiner vorläufigen Erfolgsprognose tiefgreifend negativ verfangen.

Und jetzt hak's einfach ab und überleg es dir das nächste mal, ob du den Rächer im Straßenverkehr bei IQ80-Menschen spielen willst.
 
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es gibt einen zeugen, seines zeichens anwalt, der bezeugt dass der beschuldigte unvermittelt losgeprügelt hat. ja, ich habe ihn idiot genannt und hatte dafür überzeugende gründe. worin besteht denn meine mitschuld? dass ich nach dem ersten schlag nicht den neymar gemacht habe sondern mich gewehrt habe?
 
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wir reden hier immer noch von einem menschen, der im wochenturnus bei der polizei angezeigt wird, während mein führungszeugnis dem meines einjährigen sohnes gleichkommt. der hool hatte mutmaßlich nen schlechten tag und hat irgendjemanden gesucht, an dem er sich abreagieren kann. mitschuld.. ich glaub mein schwein pfeift
 

parats'

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Dein Fall erinnert mich an eine lustige Begebenheit die hier letztes Jahr auf der Reeperbahn passiert ist. Aufgemotzte schwarze S Klasse steht auf dem Bürgersteig, drei coole Halbstarke wollen einen auf Verkehrslehrer machen und klopfen etwas zu stark auf die Motorhaube. Das Ende vom Lied war, dass die im Krankenhaus lagen, weil man den Mercedes vom lokalen Warlord besser nicht berührt.
 
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es gibt einen zeugen, seines zeichens anwalt, der bezeugt dass der beschuldigte unvermittelt losgeprügelt hat. ja, ich habe ihn idiot genannt und hatte dafür überzeugende gründe. worin besteht denn meine mitschuld? dass ich nach dem ersten schlag nicht den neymar gemacht habe sondern mich gewehrt habe?

Naja beleidigung ist auch verboten. Weisst du schon, ja?
 
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er hat sich mir gegenüber als ordnungsamtmitarbeiter ausgeben während er dhl lieferbob klamotten trug und wollte meinen ausweis sehen. dazu u.a. komplett tätowierte hände und goldzähne.
wenn man so jemanden nicht Idioten nennen darf, ist das nicht mehr mein land

und das lernt man auch bereits in der kita: auf Beleidigungen mit gewalt reagieren ist legit und verhältnismäßig. wo kommen wir denn hin wenn man fürn "idiot" keine platzwunden mehr verteilen datg
 
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Du hast die konfrontation mit dem eingeleitet. Das er dich "absichtlich" geschnitten hat ist einfach nur deine interpretation. Dann wirst du auch noch beleidigend. Klar darf er dir dann nicht einfach eine reinhauen. Dein verhalten bei der sache war aber nun mal auch alles andere als korrekt.

"Wenn ich nicht mehr wild leute beleidigen darf ist das nicht mehr mein land!"

LOL geht's noch?

Ich glaub du hast gekriegt was du verdienst.
 
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also langsam wirds facepalmig. danke für die tips. belassen wir es dabei
 

ReVenger!

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Es reicht nun auch wieder mit dummen Kommentaren.
 
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"Wenn ich nicht mehr wild leute beleidigen darf ist das nicht mehr mein land!"

LOL geht's noch?

Ich glaub du hast gekriegt was du verdienst.
Sorry, aber jemanden im Eifer des Gefechts Idiot nennen oder jemandem eine reinhauen sind ja wohl zwei grundverschiedene Kategorien von Verhalten. Die hier auf eine Ebene stellen zu wollen, ist äußerst fragwürdig.
Und dann unterstellst du auch noch ohne vernünftige Grundlage, es hätte sich bestimmt ganz anders zugetragen und schließt daraus, dass er es verdient gehabt habe.
Das ist schon großes Kino.

Für mich demonstriert die Geschichte ein bedauernswertes Versagen des Rechtsstaats.

Ich halte es aber auch für fraglich, ob sich hier ne Zivilklage lohnt. Denn wie schon gesagt wurde: Bei so Subjekten gibts immer ne gute Chance, dass man trotz Prozessgewinns auf den Kosten sitzen bleibt.
Dass sein Verhalten damit ungestraft bleibt, ist ärgerlich.

Wenn du es absolut nicht gehen lassen kannst, find seine Adresse raus und zerstich ihm die Reifen. :troll:
 
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also langsam wirds facepalmig. danke für die tips. belassen wir es dabei

Vielleicht noch ein letzter Erklärungsversuch warum wir da alle als neutrale Beobachter keine Chance für Dich sehen:
Ein Richter hat folgenden Sachverhalt:
Du und er sind im Strßenverkehr aneinander geraten. Du sagst er hat Dich geschnitten, er wird das Gegenteil behaupten, eher noch sagen, dass Du ihn blockiert hast oder das Unschuldslamm spielen (keine Ahnung was der von mir wollte, der hat direkt losgepöbelt). Das er offenbar ein beschriebenes Blatt bei der Polizei ist spielt hier zunächt mal gar keine Rolle, bei einem theoretischen Urteil später für das Strafmaß dann natürlich schon, aber hier nicht.
Dann hast Du ihn einen "Idioten" genannt, eventuell noch mehr. (gut, das könntest Du auch leugnen, dann ist da auch wieder Aussage gegen Aussage)
Der Zeuge hat ja höchstwahrscheinlich nur aus der Ferne Eure körperliche Eskalation und nicht Euren Disput beobachtet, wahrscheinlich auch nicht die Ursache mitbekommen.
Und das Du als er auch körperlich wurden, wobei er leider die Treffer versenkt hat, ist wohl dank des Zeugen für den Richter unstrittig.
Du wirst hier also auf jeden Fall auf Teilschuld hinauskommen, denn Du hast halt auch bei NEUTRALER Würdigung zur Eskalation beigetragen.

Wenn Du dann noch das Risiko dazu nimmst, das er wahrscheinlich keine Kohle hat und ihm die Situation nicht fremd ist übersteigt Dein Aufwand hier die Chance auf Erfolg um ein Vielfaches. Du sagst Du willst, dass er "merkt" war er da tut, das funktioniert bei solchen Leuten erstens sowieso nicht mehr, zweitens glaube ich das nicht. Ein Richter wahrscheinlich auch nicht. Du willst Genugtuung, Rache, eventuell noch ein paar Mücken mitnehmen. Und da stehen Richter gar nicht drauf, wegen so was ihre wertvolle Zeit zu verschwenden.

Lass' es gut sein, ich verstehe sehr gut wie sehr Dich das wurmt, würde mir nicht anders gehen, aber Du hast Glück gehabt, es ist nichts schlimmeres passiert und beim nächsten Mal fährst Du einfach weiter. Ich habe in jungen Jahren auch mal den Fehler gemacht wegen einer Nichtigkeit stehen zu bleiben was zu meinem großen Schaden/Aufwand/Nerven war... einfach in solchen Dingen gelassen bleiben ist seit dem meine Devise und das hilft eine Menge.
 

Benrath

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Lass' es gut sein, ich verstehe sehr gut wie sehr Dich das wurmt, würde mir nicht anders gehen, aber Du hast Glück gehabt, es ist nichts schlimmeres passiert und beim nächsten Mal fährst Du einfach weiter. Ich habe in jungen Jahren auch mal den Fehler gemacht wegen einer Nichtigkeit stehen zu bleiben was zu meinem großen Schaden/Aufwand/Nerven war... einfach in solchen Dingen gelassen bleiben ist seit dem meine Devise und das hilft eine Menge.

Jetzt wirds interessant, vielleicht sollten wir daraus einen ganzen Thread machen "Jugendsünden" :D
 

parats'

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Ohja, das wäre wirklich ein top LSZ Topic. :D
 

Quint

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Meine ältere Nachbarin (+70) raucht seit einiger Zeit vermehrt in Ihrer Wohnung (= ein Stockwerk über mir). Der Geruch zieht bei mir durch das Fenster rein und ist sehr störend. Die mehrmalige Bitte, das Rauchen einzustellen wurde mit "DAS MACHEN DOCH ALLE IM HAUS!!!" sowie Mobbingvorwürfe meinerseits beantwortet. Der Vermieter reagierte mit einem lustlosen "Und was soll ich jetzt machen?".

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?
 
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