Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

Shihatsu

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Ja, da hast du völlig Recht - ich habe mich von der Headline der Meldung (EUGH zu Rufbereitschaft...) aufs Glatteis führen lassen. In dem aktuellen Fall gings ja aber nie um Rufbereitschaft, genausowenig wie bei Syzgys Beispiel, das ist ja beides Bereitschaftsdienst - mein Fehler.
Ist insofern aber trotzdem für ihn irrelevant als das der AG Bereitschaftdienste verlangen kann, mit dem Mittel der Änderungskündigung, und man als AN ohne Schutz (BR, Gewerkschaft) nichts dagegen machen kann ausser sich einen neuen Job suchen.
 
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Im Falle des AG meiner Frau ist das auch unstrittig, dass die Zeit die man dort verbringt "Arbeitszeit" ist. Sie wird dann halt weil man nur "in Bereitschaft" ist und bis zur Anforderung keine tatsächlichen Tätigkeiten verrichtet, mit nur 25% Entgelt bezahlt. Und das steht in den Artikeln auch klar so drin: Das EU-Recht bzw. das Urteil tangiert nicht die Bezahlung, die arbeitsvertraglich bzw. bei Krankenschwestern halt im Tarifvertrag geregelt werden kann. AVR z.B. 25% für Bereitschaftsdienste.

Was ich für möglich halte ist höchstens, dass die neue Rechtsprechung Stundensätze die dann Arbeitszeitentlohnung unter dem Mindestlohn ergeben würden, kippt. Ergo es läuft dann so, dass es für die normale Arbeitszeit den Tariflohn gibt, für die Bereitschaftszeiten (weil Arbeitszeit) Mindestlohn. Könnte 'ne minimale Verbesserung zum jetzigen Plan darstellen, ist aber immer noch ein ziemlicher Einschnitt dafür dass man 10h Nacht"dienst" da vor Ort bleiben muss und quasi keine Freizeit hat, womöglich nicht mal ein einzelnes Zimmer in dem man in Ruhe pennen kannn.
 
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Wenn ich in dem Thread hier über die Situation der Arbeitnehmerrechte in Deutschland lese, krieg ich das Grauen. Wann hat sich unsere selbsternannte soziale Volkspartei eigentlich zuletzt solcher Themen beherzt angenommen?
 

Shihatsu

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Ooooch, wenn man fair ist: Jede Legislaturperiode die die SPD an der Macht war (oder in einer GroKo mitgemacht hat) haben sie mindestens einen fetten Brocken weggeschafft. So fair sollte man da schon bleiben. Lezte Legislaturperiode haben sie endlich das ANÜ-Gesetz auf den Weg gebracht, das sendet gerade Schockwelle auf Schcokwelle durch den Niedriglohnsektor und den Zeitarbeitsmarkt. Davor war es das Thema Mindestlohn. Also sie machen schon etwas, so ists nicht.
Worauf du in diesem topic achten musst: Ganz vieles hier passiert ohne die beiden vom Gesetzgeber vorgesehenen Arbeitnehmer-Organisationen Betriebsrat und Gewerkschaft. Hat man beides ist fast alles was hier drin passiert ne Geschichte von ner halben Stunde Beratung, einem Beschluss und einem bitterbösen Brief.
 
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Dann wäre es mal eine sinnvolle Maßnahme, den Kirchen ihre Sonderrechte bei der Ausbeutung von Arbeitnehmern wegzunehmen. Das steht aber nicht mal auf der Agenda.
Die Grünen sind bei dem Thema afaik etwas fortschrittlicher.
 

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Kennt sich hier einer mit Zuständigkeiten von Finanzämtern nach Umzug aus? War bis 2013 in Stadt A gemeldet und habe meine Einkommenssteuererklärung in eben dieser abgegeben. Zum Ende des Jahres bin ich dann nach Stadt B umgezogen. Jetzt hat mir FA A einen Brief an meine alte Meldeadresse geschickt und fordert div. Unterlagen ein. Den Brief habe ich nur bekommen weil ein Familienmitglied (gleicher Nachname) an meiner alten Meldeadresse wohnt und mir den Brief "unter der Hand" weitergegeben hat.

a) ich habe wenig Lust die Unterlagen herauszusuchen und zum FA A zu schicken
b) ich habe den Brief offiziell noch gar nicht bekommen
c) mag ich FA A nicht
d) ich will die Unterlagen nicht heraussuchen

Frage: gibt es Zuständigkeiten was sowas angeht? Darf mich FA A überhaupt dazu auffordern oder muss das über B laufen? Was mache ich weil der Brief nicht an meine aktuelle gemeldete Adresse geschickt wurde? Ignorieren? Durch das Familienmitglied beim FA A anrufen lassen und sagen "der Jung wohnt hier nicht mehr!"?
 
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Also bei mir war nach einem Umzug eigentlich immer das "neue" Finanzamt zuständig, da war es dann auch egal ob ich in dem Jahr, für das ich die Steuer gemacht habe noch nicht umgezogen war. Hatte deswegen sogar mal angerufen und die Dame am Telefon meinte dann sogar es wäre ohnehin egal an wen ich das schicke, intern wird es dann ohnehin weitergeleitet.
Kannst das Ganze natürlich nun ignorieren, aber ich nehme an die wollen von Dir Nachweise für Dinge, mit denen Du Deine Steuerlast reduziert hast. Ignorierst Du also das schreiben, werden die Dir den Posten einfach aus der Steuererklärung streichen und nicht anrechen. Dann hast Du nur noch mehr Arbeit weil Du dann beim Steuerbescheid Einspruch einlegen und eben dann die Nachweise bringen musst. Keine Ahnung was Dir eine Verweigerung also jetzt bringen würde.
 

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Keine Ahnung was Dir eine Verweigerung also jetzt bringen würde.

Ich will die 14-tägige Frist etwas nach hinten verschieben. Weiterhin geht es mir auf den Keks dass Behörden einfach so agieren wie sie wollen. Ich bin seit >4 Jahren nicht mehr da gemeldet wo der Brief angekommen ist. Aber wehe der Bürger meldet sich nicht schnell genug um, dann hagelt es Ordnungswidrigksstrafen.
 

Benrath

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Ich weiß Behörden sind alle scheisse blablab blubb, aber wie wärs mit einfach da anrufen. Ich kenn die IT und das Datenmanagemnet deines FA nicht, aber das kann schon mal passieren, dass da etwas nicht ganz aktuell ist. Dafür gibts btw viele Gründe neben Unfähigkeit, keine Kooperation wegen Datenschutz etc.. Imho wird dein Sachbearbeiter in FA A froh sein, wenn er den Fall als erledigt weil verzogen markieren kann.
 
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Verstehe ich voll und ganz Morph, aber da kannst Du nur wenig machen. Mich hat auch extremst genervt das das FA mich zwingen konnte die Steuerschuld von unserem Bauträger zu meinem Problem machen, indem ich mich unter Androhung von Schadenersatz verpflichten musste eine zukünftige Rechnung ans Finanzamt und nicht an den Bauträger zu zahlen, wohlwissend das der Bauträger dann höchstwahrscheinlich bei uns erstmal nicht mehr weiter baut sobald er das weiß, er bekommt ja eh kein Geld mehr von uns. Dem Arsch vom Finanzamt, der bei unseren Anrufen immer bester Laune war und das alles superwitzig fand haben wir am Schluss immerhin mal eine Beschwerde an seinen Chef eingegeben wegen seiner Respektlosigkeit (geht hier immerhin mal schnell um die Existenz wenn so ein Hausbau schiefgeht, da kann man sich auch mal am Telefon benehmen und muss nicht alles was da passiert super lustig finden) .

Interessant auch das ich den Wisch vom Finanzamt unterschreiben _MUSSTE_ wie uns unser Anwalt erklärte, obwohl wir _NICHTS_ davon hatten (hab in meinem Berufsleben gelernt das ich nichts unterschreibe wenn ich nichts davon habe, aber das gilt fürs FA halt leider nicht). Und das ganze ohne den Weg übers Gericht gehen zu müssen wie der Bürger, der für so eine Geschichte einen Titel braucht.

Aber wenn Du anfängst das FA zu nerven sitzen die eindeutig am längeren Hebel Dir das Leben schwer zu machen. Ich denke Du kämpfst da gegen Windmühlen.
 

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Aber wenn Du anfängst das FA zu nerven sitzen die eindeutig am längeren Hebel Dir das Leben schwer zu machen. Ich denke Du kämpfst da gegen Windmühlen.

Das FA kann mir das Leben nicht schwer machen, höchstens um Betrag X erleichtern - und darüber lache ich solange ich nicht in die Privatinsolvenz oder mein Leben derart umstellen muss, um eben diese zu vermeiden.

Was wäre denn wenn der Brief nie über Umwege bei mir angekommen wäre? Und sei es nur weil ich keinen Kontakt mehr mit dem Verwandten habe. Muss ich deswegen in Reue verfallen und das FA auf Knien anbetteln mir einen Aufschwung zu gewähren?
 

parats'

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Ich find dieses Art der Einstellung bei der GEZ ja noch ganz amüsant, anscheinend hat dies aber bei dir eine gewisse Methode.
Gib der Behörde die verschissenen Unterlagen oder sag ihnen, dass diese nicht mehr da sind und sie entsprechend mit deinem worst case rechnen sollen. Verstehe diese Ablehnung gegenüber den Behörden nur bedingt. Wenn man was will soll man am besten 24/7 eine Hotline mit Vollauskunft kriegen aber drei dumme Zettel Papier raussuchen sieht man dann nicht mehr ein.

Wenn der Brief nicht erwidert wird kommt es irgendwann zur Nachfolgeprüfung beim Ortsamt. Deine Adresse kriegen sie dann schon raus, wenn du ordentlich gemeldet bist.
 
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Freiwillig Stress mit dem Finanzamt haben wollen, ist ja fast schon so witzig wie Türsteher anpöbeln. Aber hey, go4it. Je mehr Steuern sie Dir dann nicht erstatten, desto mehr bleibt für was anderes übrig. Ich bedanke mich im voraus!
 
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Nur mal so am Rande mein Vater war Finanzbeamter. Die Leute dort haben eine Menge Zeit. Aber eigentlich keinen Bock was zu tun. Wenn die Steuererklärung also in einem gewissen Rahmen war, dazu noch ordentlich strukturiert und die Belege mit etwas Liebe beigefügt, beschriftet, sortiert; haben die Herren durchaus gerne mal die Dinger durchgewunken und dafür eine Runde mehr Skat, Chicago, whatever in der Mittagspause gespielt.
Hatte er aber den Typ "Morph" vor sich dann wirkte es so, als wurde seine über Jahrzehnte angesparte Energie freigesetzt um es diesem einen zu zeigen. Die Lethargie war für diese Steuererklärung weg. Ich denke ihr habt eine Vorstellung was abgeht, wenn ein Steuerprüfer Bock hat Dir auf den Sack zu gehen.
Regelrecht Teamwork war dann angesagt wer mehr zusammenstreichen kann.
 
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Freiwillig Stress mit dem Finanzamt haben wollen, ist ja fast schon so witzig wie Türsteher anpöbeln. Aber hey, go4it. Je mehr Steuern sie Dir dann nicht erstatten, desto mehr bleibt für was anderes übrig. Ich bedanke mich im voraus!

das ist einfach nur 100% die wahrheit. oder ale selbstständiger anfangen mit ämtern (bauamt, gesundheitsamt) zu diskutieren. es gibt einfach sachen, die macht man nicht, weil einfach nur selten dämlich. kostet ewig viel energie, nerven & am ende geld.
 

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Freiwillig Stress mit dem Finanzamt haben wollen, ist ja fast schon so witzig wie Türsteher anpöbeln. Aber hey, go4it. Je mehr Steuern sie Dir dann nicht erstatten, desto mehr bleibt für was anderes übrig. Ich bedanke mich im voraus!

:rofl:

Ich zahle seit Jahren drauf, mein Lieber. Da kommt es auf ein paar € mehr oder weniger auch nicht an.

Es geht mir gar nicht darum irgendwie Stress zu verursachen oder Steuern zu hinterziehen o.ä., aber es kann doch nicht sein dass mir das FA eine Frist setzt und diese Frist an eine nicht-ladungsfähige Adresse schickt (weil 4 Jahre alt). Ich hatte es schon erwähnt: was wäre wenn mir der Verwandte den Brief nicht weitergeleitet hätte? Wäre ich dann auch der Dume weil ich nicht mehr da wohne? Oder weil ich dem FA nicht mitgeteilt habe dass ich umgezogen bin?

Dem Bürger werden Anträge o.ä. ohne Widerworte abgelehnt wenn sich auch nur ein Fehler ins Formular geschlichen hat, Fristen verstreichen wenn man den Brief an eine falsche Adresse/Behörde oder gar an einen falschen Mitarbeiter verschickt. Und jetzt ist man wieder der Dume der unter der Inkompetenz leiden soll? :no:
 
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Ehrlich gesagt kann ich dein Problem nicht nachvollziehen.

Die örtliche Zuständigkeit des FA wechselt sobald der Wohnungswechsel einem der beiden FA bekannt wird, § 26 AO. Briefe an deine alte Adresse kannst du und solltest du daher wohl ignorieren, es sei denn dies wäre nachteilig für dich. Das FA ist nicht „inkompetent“, sondern weiß einfach ohne Meldeabgleich nicht, dass du verzogen bist.

Wieso du für die EStE 2013 jetzt von dem FA A angeschrieben wirst, verstehe ich nicht. Du wirst ja mittlerweile bereits eine andere Steuernummer haben, weil das jetzt zuständige FA B deine neue Adresse kennen muss.
Mir scheint es fast, dass du das erste mal eine Einkommensteuererklärung abgegeben hast (also die für 2013j und bei Wohnsitz statt deine aktuelle Adresse, deine damalige Adresse von vor 4 Jahren angegeben hast?


Dass dir das FA Fristen setzt ist ganz normales Verwaltungshandeln und ja auch für die Funktionsfähigkeit der Verwaltung essentiell. Du hast auch eine Mitwirkungspflicht, deswegen kann ich nicht nachvollziehen, wieso du dich beschwerst, dass das FA seine Entschiedungen auf einer vollen tatsachengrundlge stützen will.
 

parats'

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Beim Umzug wechselt doch nicht die Steuer ID, diese wird einmalig vom Bundesamt für Steuern in Bonn Vergeben und ist immer gleich.
 

TheGreatEisen

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Ja, aber die Steuernummer ändert sich.

Verstehe das Theater überhaupt nicht.
 
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Hallo Ihr Lieben,

habe da auch kleines Problem und würde mich über einen Rat freuen. Es geht um eine Inkassoangelegenheit.
Ende Dezember letzten Jahres habe ich aus einem Neuvertrag ein S8 bekommen und bei Ebay verkauft. Das ich ebay benutze passiert nur alle paar Jahre einmal. Dementsprechend habe ich leider nicht bemerkt, dass ich Ebay noch die Provision i. H. v. 50 Euro schulde. Nun hat mich in den letzten Wochen vermehrt eine mir unbekannte Nummer angerufen auf die ich nicht reagiert habe. Es stellte sich heute heraus, dass es das "KSP Inkassobüro" ist, welche offenbar mit der Einholung der Schulden beauftragt ist.

Nun zum eigentlichen Thema:

Ich habe noch keinen Kontakt mit dem Inkassobüro aufgenommen. Mit Ebay jedoch schon. Ich habe die Zahlung der 50 Euro an Ebay umgehend eingeleitet. Ich habe es vergessen 2012 meinen Umzug auch auf Ebay anzugeben weswegen dort nur meine alte Adresse vorhanden ist. (Bin mir nichtmal sicher, ob die überhaupt Post geschickt haben).
Jedenfalls kann es gut sein, dass das Inkassobüro bereits nicht unerhebliche Mahngebühren erhoben hat. Die Frage ist nun, wären diese berechtigt obwohl sie noch keinen Kontakt zu mir aufnehmen konnten? Da ich es verplant habe, eine aktuelle Adresse auf Ebay anzugeben könnte das ja durchaus sein. Eine Pflicht, ans Telefon zu gehen sehe ich hier jedenfalls nicht. Also wäre das einzige Problem vermutlich eine gescheiterte Kontaktaufnahme per Briefpost, was ich aber natürlich nicht prüfen kann. Außerdem kommt mir eine Kontaktaufnahme per Telefon durch ein Inkasso doch sehr merkwürdig vor. (Google spuckt zu KSP auch nichts positives aus)

Darauf aufmerksam geworden bin ich nur durch eine SMS, die m. E. etwas zu einschüchternd wirken soll.

"EE181294*KSP - Rechtsanwälte konnten keine Post zustellen. Teilen Sie bitte Ihre Anschrift zur Vermeidung von Ermittlungskosten mit. Tel: blablabla"
 

Asel

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Keine Recherche, nur was mir gerade so einfällt:

Inkassokosten sind typische Verzugskosten - ergo musst du in Schuldnerverzug geraten sein. Ich gehe einfach mal davon aus, dass Ebay dein Ebay-Konto und deine E-Mail mit verzugsbegründenden Mahnungen bombardiert hat. Selbst wenn man sich darüber streiten möchte, ob diese Mahnungen ausreichend iSd § 286 I 1 BGB sind, könnte hier ein Fall des § 286 II Nr. 4 BGB vorliegen. Ich denke da insbesondere an die Beim-Tanken-vergessen-zu-zahlen-Fälle, in denen regelmäßig die Beauftragung eines Inkassobüros auch ohne Mahnung möglich ist (da Identität regelmäßig unbekannt). Auf der anderen Seite hat Ebay natürlich hier deinen (vermeintlichen) Namen und deine ehemalige Adresse, womit sie erstmal zum Einwohnermeldeamt gehen könnten.

Würde an deiner Stelle erstmal schauen, wie viel mir das Inkassobüro in Rechnung stellt und dann entsprechend darüber nachdenken, ob ich mir die Mühe mache. Vielleicht gibt es zu der Thematik aber auch glasklare Rechtsprechung - kenne mich in diesen Niederungen der zivilrechtlichen Praxis nämlich nicht weiter aus.
 
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Danke erstmal für deinen Beitrag

Najo, habe gerade mal angerufen und die wollen 127 Euro haben. Also 50 Euro Ebay + 77 Euro Gebühren. Lasse mir das ganze jetzt erstmal per Post zusenden und schau mir das an.
 
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Kurze Frage zum Thema Kindergeld.

Meine Freundin und ich leben in Deutschland, sind unverheiratet und haben ein gemeinsames Kind, mit gemeinsamen Sorgerecht.
Ich arbeite in Deutschland, sie in Holland.

Daher habe ich den Antrag auf Kindergeld gestellt. Im Formular dafür habe ich die Tätigkeit meiner Freundin in Holland korrekt angegeben. Habe meine Freundin dann am Montag los zur Familienkasse geschickt den Antrag einreichen.
Die Sachbearbeiterin sagte wohl dann, meine Freundin sollte Kindergeld in Holland beantragen da sie dort arbeitet. Auf den Hinweis das aber ich der Antragsteller bin kam dann nicht viel ... man ist wohl knapp bei Kasse ...

Mir ist bekannt das hier nationales und EU-recht konkurieren. Klar hätte meine Freundin auch auf Grund ihrer Arbeit Anspruch auf das holländische Kindergeld, welches deutlich unter dem deutschen Satz liegt. Ich aber eben auch in Deutschland. Und meinem Verständnis nach hat der deutsche Kindergeldanspruch Vorragen und deutsches Kindergeld müsste in voller höhe gezahlt werden

Besten Dank schon mal
 
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Anspruchsvolle Frage.

Zunächst einmal solltest du solch einen Antrag online ausfüllen, übermitteln und anschließend nach der weiteren Schrittfolge ausdrucken und mit Unterschrift versehen und an die Behörde schicken. Es bringt nichts bei der Familienkasse persönlich aufzutauchen und irgendeine Sachbearbeiterin, die mit dem Sachverhalt überfordert ist, den Antrag entgegennehmen zu lassen. Überhaupt - wer rennt denn noch persönlich zu Behörden, wenn die persönliche physische Anwesenheit nicht erforderlich ist?

Anspruchskonkurrenzen zwischen EU-Staaten bei Leistungen von Kindergeld werden u.a. nach der EU-Verordnung VO (EG) Nr. 883/​2004 aufgelöst. Das EU-Recht überlagert dabei nationales Recht.

Grundsätzlich besteht nach nationalem Recht erstmal aufgrund des Wohnsitzes in Deutschland ein Anspruch auf Kindergeld (vgl. §§ 62 ff. Einkommensteuergesetz) für den Anspruchsberechtigten. Daneben besteht aber - soweit meine Prüfung - ein Anspruch auf Kindergeld aus der Niederlande, weil dieses u.a. aufgrund einer steuerpflichtigen Beschäftigung und bei Volksversicherung gezahlt werden kann. Zunächst besteht daher ein Anspruch auf Kindergeld für eure Familie von der deutschen Familienkasse, aber auch von der Niederlande.

Um zu vermeiden, dass es zu einer Doppelung von Ansprüchen und Auszahlungen kommt, gibt es deshalb europäische Vorrangregelungen.

Nach Artikel 11 Abs. 3 liit a) der VO (EG) Nr. 883/​2004 unterliegt eine Person, die in einem Mitgliedstaat eine Beschäftigung oder selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt, den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaates.

Art. 68 VO (EG) Nr. 883/2004 lautet wie folgt:

Prioritätsregeln bei Zusammentreffen von Ansprüchen

(1) Sind für denselben Zeitraum und für dieselben Familienangehörigen Leistungen nach den Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten zu gewähren, so gelten folgende Prioritätsregeln:

a)Sind Leistungen von mehreren Mitgliedstaaten aus unterschiedlichen Gründen zu gewähren, so gilt folgende Rangfolge: an erster Stelle stehen die durch eine Beschäftigung oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausgelösten Ansprüche, darauf folgen die durch den Bezug einer Rente ausgelösten Ansprüche und schließlich die durch den Wohnort ausgelösten Ansprüche.

b)Sind Leistungen von mehreren Mitgliedstaaten aus denselben Gründen zu gewähren, so richtet sich die Rangfolge nach den folgenden subsidiären Kriterien:

i)bei Ansprüchen, die durch eine Beschäftigung oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausgelöst werden: der Wohnort der Kinder, unter der Voraussetzung, dass dort eine solche Tätigkeit ausgeübt wird, und subsidiär gegebenenfalls die nach den widerstreitenden Rechtsvorschriften zu gewährende höchste Leistung. Im letztgenannten Fall werden die Kosten für die Leistungen nach in der Durchführungsverordnung festgelegten Kriterien aufgeteilt;

ii)bei Ansprüchen, die durch den Bezug einer Rente ausgelöst werden: der Wohnort der Kinder, unter der Voraussetzung, dass nach diesen Rechtsvorschriften eine Rente geschuldet wird, und subsidiär gegebenenfalls die längste Dauer der nach den widerstreitenden Rechtsvorschriften zurückgelegten Versicherungs- oder Wohnzeiten;

iii)bei Ansprüchen, die durch den Wohnort ausgelöst werden: der Wohnort der Kinder.

(2) Bei Zusammentreffen von Ansprüchen werden die Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften gewährt, die nach Absatz 1 Vorrang haben. Ansprüche auf Familienleistungen nach anderen widerstreitenden Rechtsvorschriften werden bis zur Höhe des nach den vorrangig geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Betrags ausgesetzt; erforderlichenfalls ist ein Unterschiedsbetrag in Höhe des darüber hinausgehenden Betrags der Leistungen zu gewähren. Ein derartiger Unterschiedsbetrag muss jedoch nicht für Kinder gewährt werden, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, wenn der entsprechende Leistungsanspruch ausschließlich durch den Wohnort ausgelöst wird.

[...]

M.E. gilt daher Folgendes:
Nach § 11 Abs.3 lit a) i.V.m. § 68 Abs.1 lit b) der VO Art. 68 VO wird aus denselben Gründen Ansprüche ausgelöst, weil sowohl für den einen Anspruchsberechtigte (deine Freundin) als auch den anderen Anspruchsberechtigten (Du) die Regeln des Mitgliedstaates gelten, indem einer Beschäftigung nachgegangen wird. Insoweit gilt bei einer solchen Kollision dann die Regel, dass der Wohnort der Kinder bestimmend ist, § 68 Abs.1 lit b) (i). Da eure Kinder in Deutschland wohnhaft sind, sind die Leistungen daher durch Deutschland zu erbringen.

Macht dann 200 Euro + USt.
 

parats'

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Na immerhin nicht so teuer wie don geilo eisen.
 
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Erstmal vielen Dank an Chentsu.

Anspruchsvolle Frage.
Zunächst einmal solltest du solch einen Antrag online ausfüllen, übermitteln und anschließend nach der weiteren Schrittfolge ausdrucken und mit Unterschrift versehen und an die Behörde schicken. Es bringt nichts bei der Familienkasse persönlich aufzutauchen und irgendeine Sachbearbeiterin, die mit dem Sachverhalt überfordert ist, den Antrag entgegennehmen zu lassen. Überhaupt - wer rennt denn noch persönlich zu Behörden, wenn die persönliche physische Anwesenheit nicht erforderlich ist?

Ist einfach meine persönliche Erfahrung das Leute weniger dazu neigen nein zu sagen, wenn ihnen jemand gegenübersitzt.

So war es dann auch als ich Gestern nochmal persönlich da war. Erst fing der Sachbearbeiter wieder damit an wir sollten erst in den Niederlanden Kindergeld beantragen. Hab ihm dann das Merkblatt "Kindergeld in grenzüberschreitenden fällen" unter die Nase gehalten und dann Sachverhalt erklärt. Danach war dann alle gut und überhaupt kein Problem mehr.
 
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Ist ja auch Sozialrecht ... :deliver:

Na eigentlich ist es ja Steuerrecht, da steuerliche Leistung. Aber in der Tat mit sozialrechtlichem Einschlag (ich hasse sozialrecht).

@MrJuhu

Schön dass es geholfen hat und sich klären ließ. Dieses Merkblatt kannte ich noch nicht, aber da steht ja alles drin. Sogar mit Beispiel :deliver:
 
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Welche Rechte hab ich gegenüber meinen Internetprovider bei anhaltender Störung?

Wir sind jetzt seit zwei Wochen ohne Internet. O2 sagt, dass die Leitung gestört sei und sie das der Telekom gemeldet hätten. Die würden sich bei mir melden und wahrscheinlich einen Techniker schicken.
Bisher tut sich aber nichts.

Dass ich für die Zeit des Ausfalls nichts zahlen muss, ist klar. Hat man darüber hinaus irgendwelche anderen Rechte? Gibt es einen Anspruch auf Entschädigung? Kann ich mir z.B. nen Surfstick besorgen und mir die Kosten erstatten lassen? Ab wann würde ein Sonderkündigungsrecht greifen? (Ich würde eh gern wechseln, hatte zuletzt aber die Kündigungsfrist versäumt.)
Gibt wohl ein BGH-Urteil dazu, wo es auch um Entschädigung geht. Mir ist aber nicht klar, ob dazu Verschulden von O2 notwendig ist oder die sich darauf berufen können, dass es die Telekom sei.
 

TheGreatEisen

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Sagt mal Leute, 128 Seiten Thread und immer wieder diese langweilige und schlicht nicht sinnvoll zu beratende Scheiße :deliver:

Geh zu nem Anwalt und leih dir sein Briefpapier, baue eine Drohkulisse auf, ein Bluff, und schau was geht. Solche Käsefälle sind rechtlich belanglos, wirklich durchprüfen lohnt sich überhaupt nicht.

Kündigen, Anbieter wechseln.
 

Asel

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Wäre vllt. ergiebiger den Thread etwas weiter zu fassen und um Randnotizen zu erweitern.
 

ras

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Frage:
Ein Handwerker hat mir im Beisein meiner Frau mündlich einen Festpreis für eine Dienstleistung (Wand fräsen, verspachteln, etc.) genannt. Auf der Rechnung wird jetzt die Mehrwehrsteuer on top ausgeführt. Wir sind Privatpersonen, mein Verstand und schnelles googlen sagen, dass die Mwst im Festpreis enthalten sein müsste. Nicht zulässig, oder? Danke!
 
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Ist doch immer so? Also ich hab oft Handwerker im Haus und auf mündlich vereinbarte Preise kommt quasi immer noch die Steuer drauf.
 
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Hab das mit Handwerkern auch schon gemacht, aber grundsätzlich hat er glaub ich recht: Bei Verkäufen an Privatpersonen wird eigentlich der Preis inkl. Mehrwertsteuer angegeben. Oder kennst du irgend einen anderen Bereich, in dem man privat über Nettopreise redet? Auslandsimporte ausgenommen.
Würde in dem Falle also zumindest mal kurz Nachfragen ob es Netto oder Brutto ist. Aber wie es rechtlich aussieht weiß ich nicht.
 
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Ich persönlich glaube, die Handwerker nennen Dir (mündlich) den Preis ohne Steuer, weil sie vorher nicht wissen, ob Du vorhast die Steuer überhaupt zu zahlen. :) Will mich ja nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber im privaten Umfeld kenne ich keinen Handwerker der nicht regelmässig mal privat an der Steuer vorbei arbeitet. Besonders wenns so Kleinigkeiten sind wie 'ne Wand verspachteln und der Kostenvoranschlag rein mündlich erfolgt. Im Zweifel immer was schriftliches anfordern, da sollte es dann draufstehen.
 
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Jo stimmt schon, in dem Bereich ist es einfach ein riesen Unterschied ob man über mündliche oder schriftliche Angebote redet, gerade was die Schwarzarbeit angeht. Dann macht es aber nicht besonders viel Sinn, im Anschluss die Mehrwertsteuer zu berechnen, oder? :D
 
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Wie kann mans ich keinen kostenvoranschlag schriftlich geben lassen.. ernsthaft.
Jetzt sitzt ihr auf Aussage gegen Aussage.
 
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