Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

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Meine Intuition sagt mir, dass dein Arbeitsverhältnis in der Zeit ruhte und du ja zwei Gehälter vom Staat bekommen hast. Damit ist natürlich der Anteil der Gratifikation an deinem Gesamtjahresbrutto 1/11, deine 10 Monatsgehälter, die dir dein Arbeitgeber zahlte, machen die anderen 10/11 aus. Dein Jahresbrutto sinkt sowieso, weil Elternzeit, aber ich schätze mal, dass einfach nur der Anteil am Gesamtjahresbrutto gemeint ist, den die Zahlung hat.
 

parats'

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Wenn vertraglich ein Monatsgehalt festgelegt ist, sehe ich das auch so. Aber bei mir steht explizit ein Jahresbrutto auf 13 Einheiten geteilt im Vertrag. Mal sehen was die Kollegen in der Buchhaltung dazu sagen.
 

TheGreatEisen

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Das Thema hatte ich auch. In meiner alten Kanzlei gab es Umsatzprovision und Jahresbonus. Keiner hatte sich Gedanken über Elternzeit gemacht. Am Ende haben wir das individuell ausgehandelt. Denke man wird darauf bestehen, die Elternzeit quotal abzuziehen.
 

Shihatsu

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Wie ist der Text dazu im Arbeits- bzw. Tarifvertrag? Hier kommt es auf 2 wichtige Dinge an: Ist es geregelt? Wenn ja gilt die Regel. Ist es ungeregelt, kommt der zweite Fall zum tragen - hat sich der AG eine Freiwilligkeit der Sonderzahlung ausgebeten? Wenn ungeregelt und Sonderzahlung wurde mehr als 2mal hintereinander gezahlt dann keine Chance auf Reduzierung seitens AG.
Die Zahlung des Weihnachtsgelds ist an Bedingungen geknüpft (ungekündigt, mehr als 1 Jahr dabei, keine Probezeit, whatever...), sind diese erfüllt und gibt es keine weiteren Regeln zur Elternzeit ist das volle Gehalt als Grundlage zu nehmen.
Viel Spass bei der Klage - mit sowas wie Gewerkschaften oder Betriebsräten brauch ich dir ja nicht kommen :D
 

parats'

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O-Ton Buchhaltung war, wenn das Arbeitsverhältnis ruht wird das Weihnachtsgeld entsprechend reduziert. Ich schau mir heute Abend nochmal meinen Vertrag an und suche mal entsprechende Passagen. Danke dafür. :)
 
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Darf ein Vermieter/Hauseigentümer widerrechtlich im Hausflur abgestellte Gegenstände ohne Ankündigung entsorgen lassen?

Ich wohne im vierten Stock. Darüber ist ein unausgebauter Dachboden, der jahrelang unbenutzt war. Den Treppenabsatz Richtung Dachboden haben die Nachbarn und ich rege als temporären Abstellort genutzt. Vor kurzem wurden wir mündlich vom Eigentümer und parallel nochmal schriftlich von der Hausverwaltung dazu aufgefordert, sämtliche Gegenstände vom Treppenabsatz zu entfernen
Es kam nun, wie es kommen musste: Ich hab mich nicht sofort drum gekümmert und als ich neulich nach Hause kam, fiel mir auf, dass die Sachen weg waren.

Nachfrage bei der Hausverwaltung ergab, dass die Sachen "entsorgt" wurden. Eine Ankündigung dazu oder eine Fristsetzung zur eigenhändigen Beseitigung der Gegenstände gabs nicht.
Nun befand sich unter den Gegenständen leider ein gar nicht so alter und ziemlich teurer Schreibtischstuhl und ich bin - obwohl insgesamt durchaus schuldbewusst - etwas sauer darüber. Insbesondere, da der Eigentümer wusste, dass der mir gehört, weil ich ihm das auf seine mündliche Nachfrage hin so gesagt hatte.

War die Entsorgung rechtens oder nicht?

Ich hab nicht vor, das auf dem Rechtsweg verfolgen, aber bevor ich bei der HV beschwere, wüsste ich gern, was das Recht sagt.
 

parats'

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Hört sich ja wie bei den Rumänen.
 
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Allein aus Brandschutzgründen haben im Treppenhaus brennbare Materialien nichts zu suchen. Das ist der erste Flucht- und Rettungsweg. Vor allem Kunststoffe (Schaumstoff vom Bürostuhl) fabrizieren beim Verbrennen gigantische Mengen Rauch.

Ob der Vermieter / Hausverwaltung richtig gehandelt haben, will ich aber nicht beurteilen. :p
 
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Der Treppenabsatz über dem obersten Stockwerk als Fluchtweg? I call bullshit!
 
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Wenn der Qualm nicht nach oben abziehen kann staut er sich nach unten auf und das ganze Treppenhaus wird verraucht. Außerdem blockiert das Gerümpel den Zugang der Feuerwehr, wenn z.B. der Dachstuhl brennt und die F nicht durchkommt wegen dem Zeug auf der Treppe.
Die Argumentation mit der Brandschutzverordnung zieht also durchaus.

Rechtlich einwandfrei war's nach kurzem google fu wohl wahrscheinlich nicht.

https://www.frag-einen-anwalt.de/Ab...h-danach-Sachen-entfernen-lassen--f88082.html
 
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Das Haus ist ein Gründerzeitaltbau und auf dem betreffenden Treppenabsatz könnte man bequem einen Kleinwagen parken. Ein Bürostuhl würde nicht mal ein 500kg-Monstrum daran hindern, da durchzulaufen, okay?

Es ist letztlich auch völlig wumpe, weil ich überhaupt nicht bestreite, dass Hausrat im Treppenhaus prinzipiell nichts zu suchen hat. Es geht aber um die Frage, ob der Vermieter/Eigentümer berechtigt war, den Gegenstand ohne direkte Ankündigung zu entsorgen.
 
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Wahrscheinlich durfte er das nicht, weil er Kenntnis davon hatte, wessen Eigentum das ist und nicht einfach bestimmen kann, wann Du das Eigentum an einem Gegenstand aufgibst. Er hätte Dich also verklagen müssen und auf dem Rechtsweg erzwingen, dass Du den Scheiss da entfernst.
 
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IANAL:

Nach angemessener Frist (wie hier geschehen) kann er imo das Zeug irgendwo einlagern und dir die Kosten für Transport/Lagerung in Rechnung stellen. Einfach so entsorgen geht aber ziemlich sicher nicht vor allem wenn er sieht das die Teile kein (Sperr)-Müll sind und auch noch weiß das sie dir gehören. Wer weiß vielleicht hat er das Zeug ja noch in irgendeinem Keller stehen und wartet ob sich jemand meldet ansonsten wirds vertickt. So hätte ich das jedenfalls gemacht.
 
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Die Sachen wegräumen und einlagern und dir die Kosten berechnen kann er nach Fristablauf.
Das Entsorgen ist zivilrechtlich verbotene Eigenmacht und strafrechtlich eine Sachbeschädigung.
 
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Thema Mietrecht:

Ich wohne in einer WG mit 3 Mitbewohnerinnen in Österreich. Gestern Abend ging meine Mitbewohnerin Sieglinde ins Badezimmer und hat die Tür zugesperrt. Als sie das Bad wieder verlassen wollte, ließ sich der Schlüssel nicht mehr drehen und somit die Tür nicht mehr öffnen. Sie hat gegen die Tür geklopft und gerufen, sodass ich und die anderen Mitbewohnerinnen darauf aufmerksam wurden und versucht haben, sie zu befreien. Wir stellten schnell fest, dass es wohl nicht so einfach werden würde, da irgendwas mit dem Schloss nicht gestimmt hat. Wir haben alles Mögliche versucht, um sie rauszuholen, ohne die Tür einzuschlagen (Schloss einfetten, Tür rausheben, mit Werkzeug im Schloss rumfummeln, die Nachbarn holen und schlaue Sprüche hören). Schließlich haben wir den Schlüsseldienst angerufen. Nach ner Stunde war der endlich da und hat uns erstmal über die Kosten aufgeklärt. Da es Wochenende und auch noch nach 18 Uhr war, beläuft sich die ganze Aktion Türöffnung auf über 400 Euro. Mangels Alternativen haben wir das bar zahlen müssen. Der Monteur war über eine halbe Stunde beschäftigt und festgestellt, dass der Riegel des Schlosses abgebrochen ist.
Es handelt sich wohl um einen Ermüdungsbruch. Eigentlich hätte er das Schloss aussägen müssen, hat es aber dann irgendwie aufgehebelt bekommen.

Jetzt die Frage: Wer muss zahlen, Mieter oder Vermieter? Das Schloss hatte bisher keine Mängel und hat am Nachmittag, als ich im Badezimmer war, noch einwandfrei funktioniert. Das Schloss scheint aber schon älter zu sein.
 
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Ich verstehe es nicht neue Tür plus schloss wären keine 150€ gewesen wieso jagd ihr solche wegelagerer nicht zu Teufel. Wir reden hier von einer verkackten Badtür und keine Aussentür
Zumal wer eingesperrt war und somit Gefahr in Verzug hätte euch die Feuerwehr kostenlos rausgeholt. Und dann hättet ihr auch Schäden an der Tür über dem in (zumindest in Deutschland) selbstbeteiligungssatz für Mieter dem Vermieter in Rechnung stellen können.
 
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Ich verstehe es nicht neue Tür plus schloss wären keine 150€ gewesen wieso jagd ihr solche wegelagerer nicht zu Teufel. Wir reden hier von einer verkackten Badtür und keine Aussentür
Zumal wer eingesperrt war und somit Gefahr in Verzug hätte euch die Feuerwehr kostenlos rausgeholt. Und dann hättet ihr auch Schäden an der Tür über dem in (zumindest in Deutschland) selbstbeteiligungssatz für Mieter dem Vermieter in Rechnung stellen können.

Es war aber keine Gefahr im Verzug. Ihr ging es gut, sie hatte auch keine panische Angst oder sowas.
 

Scorn4

Servitor
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Mein naiver Ansatz:
die Mietsache , für die du Miete bezahlst, hatte einen Defekt. Dafür musste ein Fachmann geholt werden. Die Kosten dafür muss dann der Vermieter zahlen, denn seine Mietsache hat die fachkundige Lösung der Notlage notwendig gamcht.
Wenn du einen Wasserrohrbruch hättest, müsste auch der Vermieter den von dir eilig gerufenen Fachmann bezahlen.
 
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da liegt, jedenfalls im deutschen recht, auch der knackpunkt: rohrbruch = unmittelbare schäden für die mietsache zu befürchten, der mieter darf (und muss) sofort abhilfe schaffen, § 536a II Nr. 2 BGB.

hier aber: mieterin im bad eingeschlossen, unmittelbare schäden für diese sind nicht zu befürchten (?). im endeffekt kommt es darauf an, ob es zumutbar gewesen wäre, zuerst den vermieter zu kontaktieren, da dieser grundsätzlich die mängelbeseitigung zu besorgen hat. schilder ihm halt die lage, dramatisier ein bisschen und warte ab was er sagt.
 
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Im deutschen Recht gibt es aber noch die Kleinreperaturklausel für Defekte an quasi nicht Unterputze Sachen für deren Schäden bis zu einer Grenze von ~100€ eh der Mieter aufkommen muss von daher könnte es dem Vermieter ziemlich egal sein das das Schloss im Arsch ist.

Und eine eingeschlossene Person ist grundsätzlich ohne bedenken die Feuerwehr anrufbar. Oder holt ihr auch erst ein Schlosser weil's der im Auto nach Unfall eingesperrten Person gut geht?
 
Zuletzt bearbeitet:
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da liegt, jedenfalls im deutschen recht, auch der knackpunkt: rohrbruch = unmittelbare schäden für die mietsache zu befürchten, der mieter darf (und muss) sofort abhilfe schaffen, § 536a II Nr. 2 BGB.

hier aber: mieterin im bad eingeschlossen, unmittelbare schäden für diese sind nicht zu befürchten (?). im endeffekt kommt es darauf an, ob es zumutbar gewesen wäre, zuerst den vermieter zu kontaktieren, da dieser grundsätzlich die mängelbeseitigung zu besorgen hat. schilder ihm halt die lage, dramatisier ein bisschen und warte ab was er sagt.

Habe probiert, die Vermieterin zu kontaktieren, bevor ich den Schlüsseldienst geholt habe. Natürlich ging sie nicht ans Telefon. Hab ihr hinterher die Aktion geschildert, sie war erstmal total besorgt um die eingeschlossene Person und sie muss jetzt erstmal mal mit ihren Eltern reden. Was auch immer das heißen mag.

@steep: Bei nem Autounfall ists ja auch ein Unfall. In der Situation gabs aber keinen Unfall. Aber jo, das wäre durchaus auch eine Option gewesen. Ich habe mir da eher Gedanken darum gemacht, dass die Feuerwehr einen den Einsatz zahlen lässt wegen falschem Hilferuf oder sowas. Keine Ahnung, wie die da drauf sind. Andererseits retten sie auch Kätzchen aus den Bäumen.
 
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die werden dir beim notruf schon mitteilen können ob das ein Notfall ist. Bei uns kostet fehlalarm für automatischen Notruf der polizei 230€ (1-2 Pkw 6-8 Mann). Mit anderen worten selbst das wär noch billiger als diese verbrechertüröffnungsmafia.
 
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Thema: Wasserschaden

Ich habe vor ein paar Monaten dank meiner defekten Spülmaschine einen Wasserschaden bei uns im Keller verursacht. Die Maschine wurde inzwischen ersetzt, der Schaden im Keller behoben (neuer Holzverschlag montiert). Hat ca. 1750 € gekostet und lief direkt über meine Versicherung und die Hausverwaltung. Damit war das Problem aus meiner Sicht erledigt.
Jetzt kriege ich allerdings ein Schreiben von einer Versicherung, dass einem Mieter in unserem Wohnhaus ein Schaden in Höhe von 4000 € entstanden sein soll, aufgrund der Feuchtigkeit. Diese Summe möge ich doch bitte innerhalb von 30 Tagen überweisen oder meine Versicherung informieren.

Dazu meine Fragen:
- wie kommen die einfach auf irgendwelche Phantasiezahlen ohne eine Art Schadensaufstellung? An keiner Stelle wird erwähnt, was genau zu Schaden gekommen sein soll
- ist es grundsätzlich fragwürdig, teure Goldbarren oder wasweißich im Keller zu lagern und dann auf Ersatz zu pochen oder ist das kein Problem? Dachte eigentlich, im Keller eines Mietshauses dürfte man nur "Schrott" lagern.
- was würdet ihr empfehlen?

Danke im Voraus :wave2:
 
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Gebe es an deine Versicherung da sie ja bereits bisherige Schäden bezahlt haben werden die das übernehmen müssen und dann ist das auch deren Problem vorerst die Forderung für ggf ungerechtfertigt zu erklären mit Gutachtern zb. Sollte der andere Mieter am Ende dann auf dich zukommen weil sich deine Versicherung weigert das zu zahlen hast du dann auch gleich die Gründe vorlegen gegen die Forderung selber vorzugehen.
 
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Thema Mietrecht:

Ich wohne in einer WG mit 3 Mitbewohnerinnen in Österreich. Gestern Abend ging meine Mitbewohnerin Sieglinde ins Badezimmer und hat die Tür zugesperrt. Als sie das Bad wieder verlassen wollte, ließ sich der Schlüssel nicht mehr drehen und somit die Tür nicht mehr öffnen. Sie hat gegen die Tür geklopft und gerufen, sodass ich und die anderen Mitbewohnerinnen darauf aufmerksam wurden und versucht haben, sie zu befreien. Wir stellten schnell fest, dass es wohl nicht so einfach werden würde, da irgendwas mit dem Schloss nicht gestimmt hat. Wir haben alles Mögliche versucht, um sie rauszuholen, ohne die Tür einzuschlagen (Schloss einfetten, Tür rausheben, mit Werkzeug im Schloss rumfummeln, die Nachbarn holen und schlaue Sprüche hören). Schließlich haben wir den Schlüsseldienst angerufen. Nach ner Stunde war der endlich da und hat uns erstmal über die Kosten aufgeklärt. Da es Wochenende und auch noch nach 18 Uhr war, beläuft sich die ganze Aktion Türöffnung auf über 400 Euro. Mangels Alternativen haben wir das bar zahlen müssen. Der Monteur war über eine halbe Stunde beschäftigt und festgestellt, dass der Riegel des Schlosses abgebrochen ist.
Es handelt sich wohl um einen Ermüdungsbruch. Eigentlich hätte er das Schloss aussägen müssen, hat es aber dann irgendwie aufgehebelt bekommen.

Jetzt die Frage: Wer muss zahlen, Mieter oder Vermieter? Das Schloss hatte bisher keine Mängel und hat am Nachmittag, als ich im Badezimmer war, noch einwandfrei funktioniert. Das Schloss scheint aber schon älter zu sein.

Update: Die Vermieterin bezahlt den Schlüsseldienst.
 

Tür

Kunge, Doppelspitze 2019
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Sehr gut! Läuft bei dir
 
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Die Saison ist zwar vorbei, aber folgende Situtation: Ich bin auf einem Weihnachtsmarkt, stehe dort zusammen mit Freunden beim Glühwein, es ist viel los. Dann kommt im Gedränge jemand mit einem Glas Glühwein in der Hand vorbeigelaufen und verschüttet seinen Glühwein unabsichtlich auf meine Kleidung.

Meine Fragen:
1. Kann ich denjenigen, der den Glühwein verschüttet hat haftbar machen oder muss ich das Risiko auf einem Weihnachtsmarkt in Kauf nehmen?
2. Macht es einen Unterschied, ob derjenige a) selbst im Gedränge gestossen wurde, oder b) schon sichtlich betrunken ist.
 
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Nehmen wir an ich habe online eine Brille erworben. Das war Dezember 2014. Sie ging kaputt. Das war im Dezember 2017. Die Supporthotline wurde angerufen wegen der Frage ob man ein Ersatzteil beziehen kann, freudigerweise wurde mir mitgeteilt ich bin gerade noch so in der Gewährleistung. Also Brille eingeschickt. Aber leider gab es die nicht mehr. Also Ersatz ausgesucht.
Nun heute hypothetisch erfahren, dass die Firma "angeblich bemerkt" hat, dass ich im Dezember 2014 die Originalbrille noch nicht bezahlt habe. Daher soll ich die nun erstmal bezahlen, vorher bekäme ich die Ersatzzbrille nicht.

Die Kreditkarte, über die das damals lief, gibt es nicht mehr. Ebenso die damaligen Abrechnungen nicht mehr. Ich habe das hier gefunden:
http://www.bueroservice-berthold.de/tippstricks/buero-organisation/offizielle-dokumente.php

Private Bankbelege
Bewahren Sie Kontoauszüge und Kreditkartenabrechnungen mindestens 3 Jahre lang auf, rät der Bundesverband deutscher Banken (BdB). Zwar sind Sie dazu gesetzlich nicht verpflichtet. Die Aufbewahrung empfiehlt sich jedoch, um Zahlungen nachweisen zu können. Denn bei den so genannten Alltagsgeschäften beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre. In dieser Zeit kann es theoretisch passieren, dass Unternehmen absichtlich oder aus Schlamperei einen bereits bezahlten Betrag von Ihnen nochmals einfordern oder abbuchen.

Wenn dieses Geschäft ein Alltagsgeschäft ist und die obige Aussage stimmt, dann ist heute wohl zu spät mich aufzufordern eine Rechnung aus Dez. 2014 zu zahlen. Abgesehen davon bin ich der Meinung sie gezahlt zu haben.

Frage: Darf ich Kot in einem Päckchen an dieses Unternehmen senden?
 
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lustiger fall. ich teile mal meine gedanken, ohne das jetzt bis ins detail durchdacht zu haben: blöd ist, dass die von dir die ersatzbrille haben, die du gerne haben möchtest. die ersatzbrille folgt aus deinem nacherfüllungsanspruch aus dem kaufvertrag und ist damit eine verpflichtung, die gem. § 320 I BGB aus dem selben vertrag folgt wie auch der kaufpreisanspruch. wir halten also als zwishenergebnis fest, dass die brilenleute die herausgabe der ersatzbrille solange verweigern können, bis du den kaufpreis bezahlst.
jetzt könnte man überlegen, nun, der anspruch auf kaufpreiszahlung ist mit ablauf des 31.12.2017 verjährt. du kannst diesem zahlungsanspruch also die einrede der verjährung entgegenhalten. grundsätzlich führen rechtshemmende einwendungen dazu, dass auch das zurückbehaltungsrecht nicht mehr durchgreift. eine ausnahme ist nach § 215 BGB jedoch in bestimmten fällen der verjährung vorgesehen, nämlich auf diesen fall übertragen dann, wenn sie die ersatzbrille schon vor dem 31.12.2017 hätten schicken sollten. davon gehe ich mal aus, da sie sich sonst nicht innerhalb der zweijährigen gewährleistungsfrist befunden hätten.
das heißt also, die brillenleute können die herausgabe der ersatzbrille solange verweigern, bis du den kaufpreisanspruch erfüllst, obwohl dieser bereits verjährt ist (oder du deinen messihaushalt klärst und deine auszüge findest).

um deine frage also zu beantworten: du solltest dir kot ins gesicht schmieren, da du dich von brillenverkäufern verarschen lässt!
 
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ISt wohl soweit richtig mit der Ausnahme das es 3 Jahre Gewährleistung bei denen gibt. Ich hebe doch keine Kreditkartenabrechnung länger als 3 Jahre auf, anscheinend 3 Jahre auch empfohlen.
Werde es wohl nochmal nett probieren. Im schlimmsten Fall haben die die Brille für umme gemacht und müssen die Gläser wegwerfen, haben die ja auch nix von.
 

Asel

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Die Saison ist zwar vorbei, aber folgende Situtation: Ich bin auf einem Weihnachtsmarkt, stehe dort zusammen mit Freunden beim Glühwein, es ist viel los. Dann kommt im Gedränge jemand mit einem Glas Glühwein in der Hand vorbeigelaufen und verschüttet seinen Glühwein unabsichtlich auf meine Kleidung.

Meine Fragen:
1. Kann ich denjenigen, der den Glühwein verschüttet hat haftbar machen oder muss ich das Risiko auf einem Weihnachtsmarkt in Kauf nehmen?
2. Macht es einen Unterschied, ob derjenige a) selbst im Gedränge gestossen wurde, oder b) schon sichtlich betrunken ist.

So leid es mir tut, aber darauf kann man keine generelle Antwort geben. In einem Gerichtsverfahren würde es auf den Nachweis des Verschuldens, also insbesondere auf die Frage der Fahrlässigkeit ankommen. Da hier nur deliktische Ansprüche gegeben sind, liegt die Beweislast dann grundsätzlich bei dir. Ein allgemeiner Haftungsauschluss beim Besuch eines Weihnachtsmarkts wegen Handeln auf eigene Gefahr oä ist mir nicht bekannt.
 
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25.09.2014
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ISt wohl soweit richtig mit der Ausnahme das es 3 Jahre Gewährleistung bei denen gibt. Ich hebe doch keine Kreditkartenabrechnung länger als 3 Jahre auf, anscheinend 3 Jahre auch empfohlen.
Werde es wohl nochmal nett probieren. Im schlimmsten Fall haben die die Brille für umme gemacht und müssen die Gläser wegwerfen, haben die ja auch nix von.
Bei welcher Opibank bist du denn, dass du die Kontoauszüge nicht digital gespeichert hast?
 
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Bei welcher Opibank bist du denn, dass du die Kontoauszüge nicht digital gespeichert hast?

Die Kontoauszüge habe ich, aber da steht ja nur drauf "Abbuchung Master Card Ausgleich X-Euro". Die Kreditkartenabrechnungen brauchts und die gab es noch ganz Oldschool per Post, die hab ich halt nicht mehr.
 
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So leid es mir tut, aber darauf kann man keine generelle Antwort geben. In einem Gerichtsverfahren würde es auf den Nachweis des Verschuldens, also insbesondere auf die Frage der Fahrlässigkeit ankommen. Da hier nur deliktische Ansprüche gegeben sind, liegt die Beweislast dann grundsätzlich bei dir. Ein allgemeiner Haftungsauschluss beim Besuch eines Weihnachtsmarkts wegen Handeln auf eigene Gefahr oä ist mir nicht bekannt.

Vielen Dank! Beweislast bei mir heisst dann eigentlich auch, dass man das vergessen kann, oder?
 
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