Thema Mietrecht:
Ich wohne in einer WG mit 3 Mitbewohnerinnen in Österreich. Gestern Abend ging meine Mitbewohnerin Sieglinde ins Badezimmer und hat die Tür zugesperrt. Als sie das Bad wieder verlassen wollte, ließ sich der Schlüssel nicht mehr drehen und somit die Tür nicht mehr öffnen. Sie hat gegen die Tür geklopft und gerufen, sodass ich und die anderen Mitbewohnerinnen darauf aufmerksam wurden und versucht haben, sie zu befreien. Wir stellten schnell fest, dass es wohl nicht so einfach werden würde, da irgendwas mit dem Schloss nicht gestimmt hat. Wir haben alles Mögliche versucht, um sie rauszuholen, ohne die Tür einzuschlagen (Schloss einfetten, Tür rausheben, mit Werkzeug im Schloss rumfummeln, die Nachbarn holen und schlaue Sprüche hören). Schließlich haben wir den Schlüsseldienst angerufen. Nach ner Stunde war der endlich da und hat uns erstmal über die Kosten aufgeklärt. Da es Wochenende und auch noch nach 18 Uhr war, beläuft sich die ganze Aktion Türöffnung auf über 400 Euro. Mangels Alternativen haben wir das bar zahlen müssen. Der Monteur war über eine halbe Stunde beschäftigt und festgestellt, dass der Riegel des Schlosses abgebrochen ist.
Es handelt sich wohl um einen Ermüdungsbruch. Eigentlich hätte er das Schloss aussägen müssen, hat es aber dann irgendwie aufgehebelt bekommen.
Jetzt die Frage: Wer muss zahlen, Mieter oder Vermieter? Das Schloss hatte bisher keine Mängel und hat am Nachmittag, als ich im Badezimmer war, noch einwandfrei funktioniert. Das Schloss scheint aber schon älter zu sein.