Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

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Die Kontoauszüge habe ich, aber da steht ja nur drauf "Abbuchung Master Card Ausgleich X-Euro". Die Kreditkartenabrechnungen brauchts und die gab es noch ganz Oldschool per Post, die hab ich halt nicht mehr.

protip: bei der kreditkartenbank anrufen, sagen dass man abrechnung von monat X braucht, vielleicht 5 euro oder so bearbeitungsgebühr blechen
???
PROFIT?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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sind nicht sie (lso die brillenfirma) beweispflichtig für den umstand, aus dem sie ihr zurückbehaltungsrecht begründen?
 
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Verstehe auch nicht, warum der Umstand, dass sie die Ware geliefert haben, nicht erstmal die Vermutung begründet, dass er auch bezahlt hat.
Auf der anderen Seite ist es ziemlich schwer zu beweisen, dass man eine Zahlung nicht erhalten hat.
 
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protip: bei der kreditkartenbank anrufen, sagen dass man abrechnung von monat X braucht, vielleicht 5 euro oder so bearbeitungsgebühr blechen
???
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Ich bin da schon lange kein Kunde mehr. Kundennummer von damals hab ich nicht mehr, wohne woanders, Datenschutz anyone? Wenn die überhaupt noch was haben darf ich wahrscheinlich erstmal alles mögliche an Unterlagen einschicken um zu beweisen, dass ich das bin. Und warum den Stress machen. Hab denen jetzt auch mal geantwortet, dass ich das Verhalten nach über 3 Jahren mehr als merkwürdig finde und nicht glaube in der Beweispflicht zu sein. Und das Ihre Buchhaltung peinlich ist. Mal schauen wie es mit den Berliner Hippies weitergeht.
 
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Arbeitsrecht: Einführung von Bereitschaftsdiensten = Gehaltskürzung? Gewohnheitsrecht?

Frage: Eine Abteilung XYZ wird aktuell (seit vielen Jahren) mit 5 Angestellten betrieben. Alle erscheinen um 20:00 Uhr zum Dienst und beenden ihren Dienst um 6:30 Uhr. Müssen natürlich für die jeweilige Zeit auch voll bezahlt werden.

Idee des Arbeitgebers: Ich zahl nur noch 3 Leuten den Nachtdienst und lass die zukünftig das machen, was bisher von 5 Leuten gemacht wurde. 2 Leute müssen trotzdem kommen, bekommen aber nur "Bereitschaft" bezahlt (aka 25%), falls doch mal soviel anfällt, dass die 3 anderen nicht mehr hinterher kommen.

Praktische Auswirkung: Das Personal erhält für die selbe Anwesenheitszeit einfach weniger Geld. Man muss genauso oft zum Dienst erscheinen (der dann einfach "Bereitschaft" heisst aber letztlich ist man ja doch von zu Hause weg, kann nichts planen, hat die Fahrtkosten etc...) aber erhält weniger Gehalt. Die Arbeitsbelastung für die Leute, die nicht die "Bereitschaft" haben, steigt, weil sie das mit machen müssen, wofür vorher 2 Leute mehr da waren.

Ist das so einfach möglich? Kann man Bereitschaftsdienste ablehnen? Für einige Leute mit 50+ km Fahrstrecke würde eine 25% Entlohnung schlicht heißen, dass sie mehr für Benzin und Unterhalt des Autos zahlen, als sie in der Zeit dort verdienen. Sie zahlen also Geld dafür, dass sie zum Dienst kommen (müssen). Muss die Pflicht zu Bereitschaftsdiensten im individuellen Arbeitsvertrag stehen? Im aktuellen steht nur "Schichtdienst" (ohne weitere Definition) und bei der Entlohnung und den Urlaubsansprüchen entsprechende Verweise auf Tarifverträge...
 

parats'

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Sollte sich deine Frau vielleicht nach einer neuen Stelle umsehen? No offense, aber deine Fragen der letzten Monate lesen sich absolut grauenhaft als Arbeitnehmer.
 
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Will sie halt nicht. "Hab da schon meine Ausbildung gemacht!" "Kenne da alle Abteilungen!" "Habe da so viele Freundinnen!" "Will nicht irgendwo anders neu anfangen!" - Justwomanthings.

Der AG ist tatsächlich extrem mies, allein auf ihrer Station haben zu Ende 2017 drei Leute gekündigt, einige andere haben Atteste für Kurzarbeit, Nachtdienstbefreiung eingereicht oder wollen sich versetzen lassen. Wegen mir müsste sie gar nicht arbeiten, aber das will sie halt auch nicht (verständlich). Wird halt nur immer schlimmer.
 
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Bei uns wurde ebenfalls eine Rufbereitschaft für manche Bereiche eingeführt. Die wurde allerdings in einer Betriebsvereinbarung geregelt, die zuvor noch vom Betriebsrat abgesegnet wurde.
Gleichzeitig wurden den betroffenen Mitarbeitern Änderungverträge vorgelegt, erst dann wurde die Bereitschaft "aktiv".

Denke also, dass die Einführung einer Rufbereitschaft nicht ohne weiteres möglich ist, wenn da nichts von im Arbeitsvertrag steht.
 
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Es geht in dem Falle nicht um eine Rufbereitschaft, da kannste ja wenigstens zu Hause bleiben oder in der näheren Umgebung was machen und bekommst dennoch Geld, zwar weniger als für reguläre Stunden aber das ist ja auch verständlich, Du bis ja nichtmal an Deinem Arbeitsplatz. Wenn Du "Glück" hast, musste gar nicht hin und bekommst dennoch Geld. Aber solltest Du doch los müssen wirste ab dem Moment auch voll bezahlt.

Was der AG einführen will ist eine Art "Anwesenheitsbereitschaft" wo man sich im Betrieb aufhalten muss um auf Abruf *sofort* einsatzbereit zu sein, die Stunden werden aber nur mit 25% vergütet. Ergo Du darfst dann da 10 Stunden Zeitung lesen, Fernsehen, Schlafen oder whatever aber musst eben da bleiben, dafür gibts dann irgend einen Pausenraum mit 'ner Couch in dem man 10 Stunden abhängen darf. Und bekommst am Ende für 2,5h Lohn.
 
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Gibt es dort einen Betriebsrat?

"Zur Arbeit kommen, aber es ist keine Arbeitszeit" klingt für mich so unglaublich, bist du sicher, dass deine Frau das richtig verstanden hat?

Oder habe ich das falsch verstanden?
 
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Ist ein katholischer Arbeitgeber, da gibts keinen Betriebsrat. Es gibt eine MAV (Mitarbeitervertretung) die aber deutlich weniger Rechte hat als ein BR. Und es ist ja keine Arbeitszeit, weil man in der Zeit keine Arbeit verrichten muss. Man muss nur anwesend sein um notfalls sofort die Arbeit aufnehmen zu können. Deshalb gibts dann eben dafür auch weniger Lohn. Ist für den AG natürlich sehr reizvoll. Für den AN völlig unattraktiv, weil die Stunden für ihn ja dennoch verlorene Freizeit sind und er die vollen Fahrtkosten für den Tag hat.
 

Shihatsu

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Als AN kannst du dagegen nichts machen, das musst du schlucken. Der AG setzt Bereitschaftsdienste mittels Änderung des Arbeitsvertrags (notfalls Änderungskündigung) durch, und genau diese Form des Bereitschaftsdienst (inklusive des Missbrauchs dieser gesetzlichen Regelung) ist Usus in allen Krankenhäusern die ich so kennen.
Klar kann man sich dagegen wehren, Bereitschaftsdienst ist ohne Arbeitsvertragliche Regelung erstmal freiwillig - aber hier gilt dann wieder: Änderungskündigung inc.

Erwähnte ich schon das Arbeitnehmer ohne Betriebsrat und/oder Gewerkschaftlichen Schutz Freiwild sind? Nein?
Arbeitnehmer ohne Betriebsrat und/oder Gewerkschaftlichen Schutz sind Freiwild!
 
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Wie ist denn die Regelung bezüglich des Einsatzes bei Bereitschaft? Entscheidet das der Chef? Ansonsten würde ich vor Ort halt immer argumentieren, dass ständig so viel zu tun ist, dass die Bereitschaft die ganze Zeit arbeiten muss. Keine Ahnung ob das so geht. :ugly:
 
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sind nicht sie (lso die brillenfirma) beweispflichtig für den umstand, aus dem sie ihr zurückbehaltungsrecht begründen?

die brillenfirma muss darlegen und ggf. beweisen, dass die forderung auf einem gegenseitigen vertrag beruht und im gegenseitigkeitsverhältnis mit einer ihm zustehenden forderung steht. der kläger müsste dann beweisen, dass er die forderung erfüllt hat oder dass die brillenfirma vorleistungsverpflichtet ist, BeckOK BGB/H. Schmidt BGB § 320 Rn. 23.

Verstehe auch nicht, warum der Umstand, dass sie die Ware geliefert haben, nicht erstmal die Vermutung begründet, dass er auch bezahlt hat.

rechnungskauf ist jetzt nicht unüblich. insofern reicht das denke ich allein nicht aus.
 
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Es geht in dem Falle nicht um eine Rufbereitschaft, da kannste ja wenigstens zu Hause bleiben oder in der näheren Umgebung was machen und bekommst dennoch Geld, zwar weniger als für reguläre Stunden aber das ist ja auch verständlich, Du bis ja nichtmal an Deinem Arbeitsplatz. Wenn Du "Glück" hast, musste gar nicht hin und bekommst dennoch Geld. Aber solltest Du doch los müssen wirste ab dem Moment auch voll bezahlt.

Was der AG einführen will ist eine Art "Anwesenheitsbereitschaft" wo man sich im Betrieb aufhalten muss um auf Abruf *sofort* einsatzbereit zu sein, die Stunden werden aber nur mit 25% vergütet. Ergo Du darfst dann da 10 Stunden Zeitung lesen, Fernsehen, Schlafen oder whatever aber musst eben da bleiben, dafür gibts dann irgend einen Pausenraum mit 'ner Couch in dem man 10 Stunden abhängen darf. Und bekommst am Ende für 2,5h Lohn.

Gut ich hatte mich da ein bisschen missverständlich ausgedrückt, war ja noch früh :ugly:
Meinte nur wie bei uns eben die Vorgehensweise bei der Rufbereitschaft war, daher bin ich mal von ausgegangen, dass es in anderen Betrieben auch so läuft, vorausgesetzt natürlich das es einen BR gibt.

Viel interessanter isses natürlich zu wissen das es auch noch ne kirchliche Einrichtung ist, die auf so eine Idee kommt ...
Leider hab ich von kirchlichen Einrichtungen usw. absolut keinen Plan, aber gibt es da nicht auch ne höhere Stelle an die man sich wenden kann ? Schlechter Witz incoming: Natürlich meine ich nicht Gott :ugly:

Hör das zum ersten mal und find das schon heftig. Vor allem meint Shi ja, dass es in Krankenhäusern Usus sein soll. Krank.
 

Gelöschtes Mitglied 683020

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Christliche Einrichtungen schauen erstmal, was so möglich ist, und setzen dann noch einen drauf, weil deren MAVs Papiertiger ohne Zähne sind und die AN noch dazu meist nur sehr schwer streiken/protestieren können, ohne menschliches Leid zu verursachen.
 
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Ist die Brillenbude IC!Berlin? War vor paar Jahren mal in deren "zentrale" ... Voll die Müllhalde, und nur Hipster und Praktikanten vor Ort.
 

deleted_24196

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Passt nicht direkt zum Thema: Rechtschutzversicherung
Lohnt es sich? Kostet mich 220€ im Jahr und ist bislang 1x gebraucht worden. Würde die am liebsten kündigen, kann aber nicht abschätzen wie hoch RA Kosten sein können falls man wirklich mal etwas hat. Was bekommt man für 2200€ (10 Jahre Versicherungsgebühren) alles beim RA?
 

Shihatsu

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Imho lohnt sich ne explizite RSV nicht wirklich - was sich lohnt ist Gebäudehaftplicht, Familienversicherung so vorhanden und natürlich die dicken beiden Posten: Arbeitsrecht und Verkehr. Ersteres sollte man durch eine Gewerkschaftsmitgliedschaft erschlagen, letzteres durch die ADAC-Mitgliedschaft (kostenlose Erstberatung und dann notfalls gleich bei Delikt Verkehrsrechtschutz klarmachen).
Für 2200 kriegt man beim Anwalt ne halbe Erstinstanz Arbeitsgericht oder 2 mal schwere Körperverletzung wegkriegen nach Unfall (Schleudertrauma my ass...).
 

TheGreatEisen

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Arbeits- und Verkehrsrecht für das Geld lohnt sich. Arbeitsrecht wird schnell recht teuer und du trägst immer deine eigenen RA-Kosten.

Ich persönlich hasse RSV-Mandate und lehne sie ab, aber Kanzleien mit anderer Struktur erledigen das recht solide.
 
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Wobei mir Dein Vertrag recht teuer vor kommt, zahle für das Ganze plus Mietrecht (das sollte ich jetzt mal kündigen) 180 im Jahr, welche Selbstbeteiligung hast Du?
 

TheGreatEisen

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Weil nur nach RVG gezahlt wird. Das kann man bei hohen Streitwerten noch hinnehmen. Die Abstimmung und Abrechnung mit der RSV ist ziemlich nervig und zeitraubend, das zerstört die Marge. Deshalb lieber kein RSV Fälle.
 

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Was genau beim AR? Da würde ich genau den Vertrag checken.
Ich zitiere aus dem Produktinformationsblatt Privat-Rechtsschutz den Anteil für Berufs-Rechtsschutz
Was wird gezahlt?
Wir helfen Ihnen und übernehmen im Falle eines Rechtsstreits - mit Ausnahme einer vereinbarten Selbstbeteiligung - die Kosten in unbegrenzter Höhe für

  • Anwälte
  • Gerichte
  • Sachverständige
  • Zeugen
  • Reisekosten
  • Dolmetscherkosten im Ausland
Wenn erforderlich, auch die Kosten der Gegenseite.

Welche Leistungen sind versichert?
In allen Bausteinen sind versichert:
Rechtsschutz für telefonische Erstberatung

  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Aufhebungsvertrags-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Schadensersatz-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Straf-/Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz für den beruflichen Bereicht Nichtselbstständiger
Reicht das an Infos? Müsste sonst gucken ob ich die Bedingungen online finde, ist doch zu viel zu tippen. :catch:
 

Shihatsu

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Die Frage wäre noch ob Kündigungsschutzklagen (=der wichtigste Bestandteil einer Arbeitsrechtsschutz-Versicherung) bestandteil des ersten Punktes ist - davon gehe ich aber schwer aus, ohne macht das Ding keinen Sinn. Scheint schon ziemlich umfassend zu sein, mehr ist in meiner auch nicht drin :ugly:
 
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Und ohne Selbstbeteiligung halte ich das auch für recht fair. Ich habe gerade geschaut und 500 Selbstbeteiligung, bei 170 Euro im Jahr ... Leistungen dürften mit Deinen identisch + eben Mietrecht sein. Das sollte ich nun mal kündigen.
 
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Brauch auch mal einen Rat, auch wenns nicht unbedingt rechtlich ist. Aber war (zum Glück) bisher noch nie in so einer Situation.
An diesem Wochenende ist aus unserem Waschkeller meine Waschmaschine (mit Waschmittel :ugly:) geklaut worden. Aufgrund einer laufenden Baumaßnahme funktioniert momentan das Schnappschloss der Haustür (Mehrfamilienhaus) nicht, sodass theoretisch jeder Zugang hat. Weiterhin gibt es im Keller eine Tür direkt nach draußen hinterm Haus, die normalerweise abgeschlossen ist, aber gestern offen stand. Dies war mir nicht bekannt. Der Zugang vorne hat mich nicht gestört, da die privaten Keller abgeschlossen sind und nur der Waschkeller offen ist und ich nie gedacht hätte dass jmd eine Waschmaschine aus dem Keller klaut. Zumal das Haus relativ weit weg von der Straße steht.

Jedenfalls habe ich gestern bei der Polizei Anzeige erstattet und dummerweise erwähnt, dass die Türen offen waren. Die meinten dann, dass die Versicherung (Hausrat?) vielliecht nicht bezahlen wird, da der Keller nicht verschlossen war und jeder jederzeit Zugang hat. Jetzt frag ich mich, ob es überhaupt Sinn macht die Versicherung zu kontaktieren oder es als "dumm gelaufen" zu verbuchen. Alles sehr ärgerlich.
 

parats'

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Gilt da überhaupt deine eigene Hausrat oder obliegt das nicht eher beim Vermieter?
 
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Der Sachverhalt, dass die Haustür nicht mehr richtig schließt wurde leider nie beim Vermieter angemeldet von mir oder einem der anderen Mieter (soweit ich weiß). Und irgendeiner der Nachbarn muss auch die Kellertür offen gelassen haben. Kann mir da schwer vorstellen, dass der Vermieter eine Schuld trifft?! Im Nachhinein war es dumm von mir nicht dafür zu sorgen, dass die Haustür immer verschlossen ist.
 
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Arbeitsrecht: Einführung von Bereitschaftsdiensten = Gehaltskürzung? Gewohnheitsrecht?

Frage: Eine Abteilung XYZ wird aktuell (seit vielen Jahren) mit 5 Angestellten betrieben. Alle erscheinen um 20:00 Uhr zum Dienst und beenden ihren Dienst um 6:30 Uhr. Müssen natürlich für die jeweilige Zeit auch voll bezahlt werden.

Idee des Arbeitgebers: Ich zahl nur noch 3 Leuten den Nachtdienst und lass die zukünftig das machen, was bisher von 5 Leuten gemacht wurde. 2 Leute müssen trotzdem kommen, bekommen aber nur "Bereitschaft" bezahlt (aka 25%), falls doch mal soviel anfällt, dass die 3 anderen nicht mehr hinterher kommen.

Praktische Auswirkung: Das Personal erhält für die selbe Anwesenheitszeit einfach weniger Geld. Man muss genauso oft zum Dienst erscheinen (der dann einfach "Bereitschaft" heisst aber letztlich ist man ja doch von zu Hause weg, kann nichts planen, hat die Fahrtkosten etc...) aber erhält weniger Gehalt. Die Arbeitsbelastung für die Leute, die nicht die "Bereitschaft" haben, steigt, weil sie das mit machen müssen, wofür vorher 2 Leute mehr da waren.

Ist das so einfach möglich? Kann man Bereitschaftsdienste ablehnen? Für einige Leute mit 50+ km Fahrstrecke würde eine 25% Entlohnung schlicht heißen, dass sie mehr für Benzin und Unterhalt des Autos zahlen, als sie in der Zeit dort verdienen. Sie zahlen also Geld dafür, dass sie zum Dienst kommen (müssen). Muss die Pflicht zu Bereitschaftsdiensten im individuellen Arbeitsvertrag stehen? Im aktuellen steht nur "Schichtdienst" (ohne weitere Definition) und bei der Entlohnung und den Urlaubsansprüchen entsprechende Verweise auf Tarifverträge...

wenn ich das richtig verstehe, sind diese zeiten überhaupt gar keine bereitschaftszeit sondern echte arbeitszeit: https://www.lto.de/recht/hintergrue...itschaft-arbeitszeit-freizeit-lohn-ruhepause/

vllt hilfreich für dich
 

Shihatsu

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Rufbereitschaft ist keine Bereitschaft, sondern etwas rechtlich anderes, das passt hier also nicht. Trotzdem betrachten alle Krankenhäuser in Deutschöand dieses Urteil ganz genau und erwarten zitternd das dazu passende neue deutsche ArbZG...
 
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Rufbereitschaft ist keine Bereitschaft, sondern etwas rechtlich anderes, das passt hier also nicht. Trotzdem betrachten alle Krankenhäuser in Deutschöand dieses Urteil ganz genau und erwarten zitternd das dazu passende neue deutsche ArbZG...

wieso passt das hier nicht? wenn selbst rufbereitschaft unter bestimmten voraussetzungen keine solche ist sondern echte arbeitszeit, dann ist ja erst recht die hier beschriebene bereitschaft ebenfalls echte arbeitszeit, da man hier sogar am arbeitsort stets präsent sein muss und nicht nur innerhalb gewisser zeit.
 

Shihatsu

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Rufbereitschaftszeiten ohne Einsatzzeit ist keine Arbeitszeit, sondern Ruhezeit. Der Arbeitnehmer kann dazu verdonnert sein, innerhalb einer vertretbaren Zeit Einsatzfähig zu sein. Nein, die 8 Minuten gelten nicht als vertretbar. Realistischer ist z.B. "innerhalb von 15 Minuten ins VPN eingewählt" bei einem elektronischen Arbeitsplatz. Kommt es zu einem Einsatz gilt für die Zeit des Einsatzes die Ruhezeit unterbrochen (mit allen daraus folgenden Bedinungen des Arbeitszeitschutzgesetzes), da diese Zeit dann ganz normale Arbeitszeit ist und dann auch dementsprechend ggfls gesonsdert entlohnt werden muss (Nachtarbeit, Wochenende, ...).
Es gibt noch 2 weitere Formen der Bereitschaft in DEU, die Arbeitsbereitschaft (Definition: muss vor Ort sein, muss bezahlt sein, keinerlei Rüstzeit vor Einsatz) und den Bereitschaftsdienst (und genau über den wird sich gestritten - das sind die Ärzte, Krankenschwester, Pfleger, etc pp - Definition: muss bezahlt sein, SEHR kurze Rüstzeit im Minutenbereich, daraus ergibt sich zwangsläufig "muss vor Ort sein"). Was die Bezahlung angeht: Mindestens Mindestlohn. Und selbst das erst seit 2016. Unsere Ärzte/Krankenschwestern/Pfleger haben es schon hart geil.
 
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Rufbereitschaftszeiten ohne Einsatzzeit ist keine Arbeitszeit, sondern Ruhezeit. Der Arbeitnehmer kann dazu verdonnert sein, innerhalb einer vertretbaren Zeit Einsatzfähig zu sein. Nein, die 8 Minuten gelten nicht als vertretbar. Realistischer ist z.B. "innerhalb von 15 Minuten ins VPN eingewählt" bei einem elektronischen Arbeitsplatz. Kommt es zu einem Einsatz gilt für die Zeit des Einsatzes die Ruhezeit unterbrochen (mit allen daraus folgenden Bedinungen des Arbeitszeitschutzgesetzes), da diese Zeit dann ganz normale Arbeitszeit ist und dann auch dementsprechend ggfls gesonsdert entlohnt werden muss (Nachtarbeit, Wochenende, ...).
Es gibt noch 2 weitere Formen der Bereitschaft in DEU, die Arbeitsbereitschaft (Definition: muss vor Ort sein, muss bezahlt sein, keinerlei Rüstzeit vor Einsatz) und den Bereitschaftsdienst (und genau über den wird sich gestritten - das sind die Ärzte, Krankenschwester, Pfleger, etc pp - Definition: muss bezahlt sein, SEHR kurze Rüstzeit im Minutenbereich, daraus ergibt sich zwangsläufig "muss vor Ort sein"). Was die Bezahlung angeht: Mindestens Mindestlohn. Und selbst das erst seit 2016. Unsere Ärzte/Krankenschwestern/Pfleger haben es schon hart geil.

wenn der EuGH jetzt sagt "liebe leute, rufbereitschaft, die die lebensführung dermaßen einschränkt, weil man faktisch am arbeitsplatz sein muss, ist arbeitszeit" wird man m.E. ohne weiteres sagen müssen "liebe leute, bereitschaftsdienst, der die lebensführung dermaßen einschränkt, weil man faktisch am arbeitsplatz sein muss, ist arbeitszeit".

insofern sehe ich nicht, wieso das EuGH Urteil hier keine relevanz hätte.
 
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