Rufbereitschaftszeiten ohne Einsatzzeit ist keine Arbeitszeit, sondern Ruhezeit. Der Arbeitnehmer kann dazu verdonnert sein, innerhalb einer vertretbaren Zeit Einsatzfähig zu sein. Nein, die 8 Minuten gelten nicht als vertretbar. Realistischer ist z.B. "innerhalb von 15 Minuten ins VPN eingewählt" bei einem elektronischen Arbeitsplatz. Kommt es zu einem Einsatz gilt für die Zeit des Einsatzes die Ruhezeit unterbrochen (mit allen daraus folgenden Bedinungen des Arbeitszeitschutzgesetzes), da diese Zeit dann ganz normale Arbeitszeit ist und dann auch dementsprechend ggfls gesonsdert entlohnt werden muss (Nachtarbeit, Wochenende, ...).
Es gibt noch 2 weitere Formen der Bereitschaft in DEU, die Arbeitsbereitschaft (Definition: muss vor Ort sein, muss bezahlt sein, keinerlei Rüstzeit vor Einsatz) und den Bereitschaftsdienst (und genau über den wird sich gestritten - das sind die Ärzte, Krankenschwester, Pfleger, etc pp - Definition: muss bezahlt sein, SEHR kurze Rüstzeit im Minutenbereich, daraus ergibt sich zwangsläufig "muss vor Ort sein"). Was die Bezahlung angeht: Mindestens Mindestlohn. Und selbst das erst seit 2016. Unsere Ärzte/Krankenschwestern/Pfleger haben es schon hart geil.