Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

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Welchen Sinn macht es denn überhaupt noch das ohne Steuer machen zu lassen? Ich dachte das kann man mittlerweile als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung angeben.
 
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Kann man nicht mal Trump und Putin und noch ein paar andere, evtl. Merkel dorthin schicken damit Sie es selbst kontrollieren? 8[
 
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Welchen Sinn macht es denn überhaupt noch das ohne Steuer machen zu lassen? Ich dachte das kann man mittlerweile als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung angeben.

20% davon und auch nur die Personalkosten bis zum Maximum von 1200 Euro im Jahr.
 
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Ausserdem gibt's noch Einkommens und ggf gewerbesteuer die sich auch nicht mehr hinterziehen lässt wenn es ne Rechnung gibt.
 
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20% davon und auch nur die Personalkosten bis zum Maximum von 1200 Euro im Jahr.

Die Mehrwertsteuer auf die Utensilien zahlt man ja sowieso, die wird der Ausführende ja nicht aus eigener Tasche zahlen. Bleiben ja eh nur noch die Personalkosten über.

Also einfach gefragt: Welcher Unterschied ergibt sich dabei, ob man etwas schwarz machen lässt oder nicht? Mal abgesehen von der Grenze von 1200 Euro. Ich meine tatsächlich nur "kleinere" Handwerksarbeiten, bei denen man eben nicht darüber kommt.
 
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Die Mehrwertsteuer auf die Utensilien zahlt man ja sowieso, die wird der Ausführende ja nicht aus eigener Tasche zahlen. Bleiben ja eh nur noch die Personalkosten über.

Also einfach gefragt: Welcher Unterschied ergibt sich dabei, ob man etwas schwarz machen lässt oder nicht? Mal abgesehen von der Grenze von 1200 Euro. Ich meine tatsächlich nur "kleinere" Handwerksarbeiten, bei denen man eben nicht darüber kommt.

Schwarz sparst Du immer. #isso
Aber nicht Rechnung, nix Gewährleistung, nix gar nix. Muss man eben selbst wissen mit wem man das macht.
 
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Da muss ich auch mal wieder die Hilfe der Forenelite in Anspruch nehmen :deliver:

Folgender Sachverhalt:
Ich habe letztes Jahr meinen Unitymedia Vertrag in NRW gekündigt und habe einen neuen in BW eröffnet (Alles fristgerecht und die Bezahlungen sind sämtlich nachgewiesen). Jetzt habe ich diesen Monat eine etwas unhöfliche Inkassomail erhalten die mich auf irgendwelche obskuren Zahlungen hinwies.

Ich hab bei Unitymedia angerufen und die haben festgestellt, dass das ein Fehler war, meine Unitymedia Konten sind beide einwandfrei.

Jetzt die Frage: Muss ich die Inkassovögel noch mit einer Antwort beehren (evtl sogar offiziell) oder kann ich den Blödsinn einfach ignorieren ohne Kosten zu riskieren? (Ich habe den exakten Zeitpunkt sowie meinen Gesprächspartner, der mir versichert hat alles geht klar, dokumentiert)
 
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Servus,

ich wohne momentan in einer Zweier WG, in der beide Parteien Hauptmieter sind. Ich möchte ausziehen und bin deshalb auf der Suche nach einem Nachmieter. Leider segnet mein Mitbewohner trotz geeigneter Kandidaten niemanden ab, so dass ich weiter im Mietvertrag gefangen bin. Ich befürchte, dass er auch weiterhin kategorisch jeden ablehnt und es reine Schikane ist. Der Vermieter ist über jeden Bewerber im Bilde und hätte kein Problem damit, einen davon zu nehmen.

Welche Möglichkeiten habe ich nun? Ist es möglich, dass der Vermieter einen geeigneten Kandidaten in den Mietvertrag aufnimmt, ohne dass mein Mitbewohner zustimmt?

Wie läuft die Aufkündigung des Mietverhältnisses? Vertraglich besteht eine Frist über drei Monate. Muss ich meinem Mitbewohner die Wohngemeinschaft kündigen oder muss ich das direkt beim Vermieter machen?

Wäre klasse, wenn mir da jemand weiterhelfenkönnte
 
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Hast keine Chance da rauszukommen ohne das da dein Mitmieter und Vermieter da zustimmen.
Ggf. Kannst du auf Auflösung klagen wenn du nachweisen kannst das der Mietvertrag rechtsmissbräuchlich aufrechterhalten wird zb. Wenn der andere Hauptmieter nur deshalb andere Nachmieter ablehnt weil er dir ein auswischen will.
 
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Hast keine Chance da rauszukommen ohne das da dein Mitmieter und Vermieter da zustimmen.
Ggf. Kannst du auf Auflösung klagen wenn du nachweisen kannst das der Mietvertrag rechtsmissbräuchlich aufrechterhalten wird zb. Wenn der andere Hauptmieter nur deshalb andere Nachmieter ablehnt weil er dir ein auswischen will.

Bin jetzt mietrechtlich nicht so bewandert, aber man muss doch die Möglichkeit haben aus so einem Mietvertrag rauszukommen.
Zählt da nicht evtl. einfach die normale Kündigungsfrist ?

Alternativ vielleicht einfach mal den Mitbewohner zu rede stellen, was die kacke soll oder sich ne zeitlang so benehmen das er froh ist das du raus bist :ugly:
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Hast keine Chance da rauszukommen ohne das da dein Mitmieter und Vermieter da zustimmen.
Ggf. Kannst du auf Auflösung klagen wenn du nachweisen kannst das der Mietvertrag rechtsmissbräuchlich aufrechterhalten wird zb. Wenn der andere Hauptmieter nur deshalb andere Nachmieter ablehnt weil er dir ein auswischen will.

das stimmt so nicht.
1. gibt es auch eine ordentliche kündigungsfrist. wenn du fristgemäß ordentlich kündigst bist du dann auf jeden fall aus dem vertrag raus. die reguläre kündigungsfrist beträgt regelmäßig drei monate, §573c I 1 BGB.
2. kommt es für den empfänger der kündigung darauf an, wer dein vermieter ist. ist es dein mitbewohner (also er hauptmieter, du untermieter) oder der vermieter (ihr seid beide hauptmeter).

das ganze nachmieter gesuche dient nur dazu vor ablauf der regulären kündigungsfrist rauszukommen. ggf. kann dein vermieter (oder untervermieter) verpflichtet sein einen von dir vorgeschlagenen nachmieter zu akzeptieren, das hängt aber von einer interessensabwägung zwischen euren widerstreitenden interessen ab. ein berechtigtes interesse an einer vorzeigen auflösung hättest du zB bei einer dienstlicher versetzung oder familienzuwachs.
 
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parats'

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Wie geil das wäre. Auf ewig die Geißel wg einer WG. :rofl:
 

Asel

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das stimmt so nicht.
1. gibt es auch eine ordentliche kündigungsfrist. wenn du fristgemäß ordentlich kündigst bist du dann auf jeden fall aus dem vertrag raus. die reguläre kündigungsfrist beträgt regelmäßig drei monate, §573c I 1 BGB.
2. kommt es für den empfänger der kündigung darauf an, wer dein vermieter ist. ist es dein mitbewohner (also er hauptmieter, du untermieter) oder der vermieter (ihr seid beide hauptmeter).

das ganze nachmieter gesuche dient nur dazu vor ablauf der regulären kündigungsfrist rauszukommen. ggf. kann dein vermieter (oder untervermieter) verpflichtet sein einen von dir vorgeschlagenen nachmieter zu akzeptieren, das hängt aber von einer interessensabwägung zwischen euren widerstreitenden interessen ab. ein berechtigtes interesse an einer vorzeigen auflösung hättest du zB bei einer dienstlicher versetzung oder familienzuwachs.

Unbeschadet vertraglicher Sonderregelungen kann das Kündigungsrecht aber auch nur gemeinsam ausgeübt werden, sofern beide Parteien tatsächlich Hauptmieter sind. Du müsstest also erstmal deinen Mitbewohner als afaik Innen-BGB-Gesellschafter auf Zustimmung verklagen bei relativ unklarer Abwägungs- und Beweisprognose.
 
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2 Hauptmieter ist wie mit gemeinsamen Sorgerecht ohne verheiratet zu sein für jeden Scheiss müssen beide zustimmen ausser bei Notfällen etc.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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Unbeschadet vertraglicher Sonderregelungen kann das Kündigungsrecht aber auch nur gemeinsam ausgeübt werden, sofern beide Parteien tatsächlich Hauptmieter sind. Du müsstest also erstmal deinen Mitbewohner als afaik Innen-BGB-Gesellschafter auf Zustimmung verklagen bei relativ unklarer Abwägungs- und Beweisprognose.

kommt auf den vertrag an, war bei mir nie so. zwei hauptmieter können auch unabhängig voneinander jeder einen eigenen mietvertrag haben, in dem der andere nicht vorkommt und entsprechend unabhängig kündigen. so war es bei mir bislang in jeder wg. jeder ist dann hauptmieter eines zimmers, mit vereinbarter mitbenutzung der gemeinsamen räume wie küche und bad. einen mietvertrag in dem man nur gemeinsam hauptmieter ist, würde ich auch nie im leben unterschreiben.
 
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Wenn er seinen eigenen Mietvertrag hätte in der nur drinsteht dann hätte er auch keine Probleme damit zu kündigen bzw. wäre nicht im Dialog mit seinem Mitbewohner. Anscheinend hat er wirklich den Fehler gemacht einen Mietvertrag mit zwei Hauptmietern zu unterschreiben und sich damit ordentlich ins Knie gefickt. :deliver:
Bleibt eigentlich nur die Möglichkeit sich irgendwie mit dem Mitbewohner zu einigen, juristisch wird das nämlich kompliziert.
 
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Habe damals auch in Berlin eine WG mit 2 Hauptmietern gegründet für einen Hauptmieter alleine hätte die HoWoGe die 80m² 4 Raum nicht akzeptiert. Inzwischen wurde der andere Hauptmieter durch meine Freundin ersetzt und sobald wir heiraten müsste der Vermieter bei einer Scheidung auch eine einseitige Kündigung akzeptieren.

Siehste das ist es am schnellsten kommst raus wenn du deinen anderen Hauptmieter heiratest dann musst ihn nur noch schwer vermöbeln damit die Scheidung sofort zustande kommt und ihr nicht das Trennungsjahr abwarten müsst. Voila du bist frei.
 
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Gelöschtes Mitglied 137386

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Wenn er seinen eigenen Mietvertrag hätte in der nur drinsteht dann hätte er auch keine Probleme damit zu kündigen bzw. wäre nicht im Dialog mit seinem Mitbewohner. Anscheinend hat er wirklich den Fehler gemacht einen Mietvertrag mit zwei Hauptmietern zu unterschreiben und sich damit ordentlich ins Knie gefickt. :deliver:
Bleibt eigentlich nur die Möglichkeit sich irgendwie mit dem Mitbewohner zu einigen, juristisch wird das nämlich kompliziert.

muss nicht sein, wie gesagt, man trifft solche nachmietervereinbarungen regelmäßig, wenn man VOR ablauf der kündigungsfrist auszieht. manchmal muss man spontan umziehen, weil neuer studienplatz/neuer job/neue beziehung usw usf.
 
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Ja. Ich weiss.

Eigener Mietvertrag fürs Zimmer und kein Bock auf 3 Monate Kündigungsfrist = Nachmieter suchen und wenn der Vermieter den nimmt - sofort raus alles super

Beide stehen im Mietvertrag als Hauptmieter und der Mietpartner + Vermieter akzeptieren den Nachmieter = sofort raus alles super

Beide stehen im Mietvertrag als Hauptmieter und der Mitbewohner will Junkie ordentlich ficken = Junkie ist ordentlich gefickt.


Er hat ja schon geschrieben das er Nachmieter hätte aber der Vertragspartner hat kein Bock auf die weil er Junkie ficken will und lehnt alle ab. Und ordentlich kündigen kann Junkie auch nicht weil die von beiden Hauptmietern kommen müsste.

Hauptproblem scheint mir also nicht zu sein die dreimonatige Frist zu umgehen sondern überhaupt aus dem Vertrag rauszukommen. Könnte mich aber auch irren, Junkie könnte ja noch mal was dazu schreiben.
 

Tür

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Gibt es eine rechtssichere Möglichkeit eine vollständige Wohnung als Untermieter zu übernehmen? Das ist ja quasi eine Übernahme des Mietvertrages ohne Zustimmung des Vermieters. Das kann ich mir kaum vorstellen, wurde mir gerade aber behauptet das geht. Welche Nachteile hat man? Kann mit vorstellen dass man weniger Kündigungsschutz hat gegenüber dem Hauptmieter.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
nein man kann nicht die gesamte wohnung ohne zustimmung des vermieters untervermieten - es gibt auch keinen anspruch bei berechtigtem interesse, im gegensatz zur untevermietung einzelner räume (§553 I BGB). "nachteil" ist, dass der vermieter dir bei unerlaubter untervermietung kündigen kann.
allerdings reicht es für eine nur teilweise gebrauchsüberlassung, wenn man etwa ein größeres zimmer behält, in dem man noch einige möbel stehen hat. im zweifelsfall wird der vermieter kaum nachweisen können, dass man die ganze wohnung überlassen hat. als berechtigtes interesse kann etwa ein längerer, berufsbedingter auslandsaufenthalt dienen (BGH, Urteil vom 11.6.2014, VIII ZR 349/13). teilweise wird vertreten, dass es schon ausreichen kann nur einen schlüssel zu behalten, weil eine vollständige überlassung voraussetzen soll, dass der ursprüngliche mieter die sachherschaft "vollständig und endgültig" aufgibt. (LG Hamburg, NJW-RR 2000, 602)
 
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Tür

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Danke. Klingt halt schon irgendwie falsch. Denke bin zu deutsch das zu machen
 
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will da etwa jemand in das airbnb geschäfts einsteigen? :naughty:

steckt auf jeden fall ne menge geld drin. hab schon von leuten gehört, die zu messezeiten extra zu familie/bekannten ziehen, um die wohnung freizumachen, weil es finanziell so lohnenswert ist (teilweise 200 euro die nacht). andere mieten sich extra wohnungen an, um diese nur über airbnb weiterzuvermieten. ist deswegen ja auch in manchen bundesländern verboten (berlin?). es bleibt btw dann "nur" bei dem risiko einer kündigung. der BGH hat entschieden, dass der vermieter keinen anspruch auf den erwirtschafteten betrag hat.
 

Tür

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Ganz und gar nicht. Ein Freund zieht evtl weg und hat mir angeboten dass ich die Wohnung so übernehmen kann
 
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will da etwa jemand in das airbnb geschäfts einsteigen? :naughty:

steckt auf jeden fall ne menge geld drin. hab schon von leuten gehört, die zu messezeiten extra zu familie/bekannten ziehen, um die wohnung freizumachen, weil es finanziell so lohnenswert ist (teilweise 200 euro die nacht). andere mieten sich extra wohnungen an, um diese nur über airbnb weiterzuvermieten. ist deswegen ja auch in manchen bundesländern verboten (berlin?). es bleibt btw dann "nur" bei dem risiko einer kündigung. der BGH hat entschieden, dass der vermieter keinen anspruch auf den erwirtschafteten betrag hat.

Lustiges Verhalten übrigens. Alle nölen immer wie scheisse doch die bösen Vermieter sind und dass man ja in Deutschland keinen bezahlbaren Wohnraum mehr findet, aber sobald es auch nur die kleinste Aussicht auf Gewinn gibt verscherbeln sie ihre Wohnung weiter über Airbnb.
Stellt sich natürlich immer die Frage, warum die Vermieter dieses Pack nicht durchgehend rausschmeißt und nur noch Tourismus betreibt wie es in besonders beliebten Touri-Regionen längst Standard ist.
 
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Thema Familienrecht:

Meine Arbeitskollegin erzählte mir gestern folgenden Sachverhalt, den ich so mit meinem Rechtsverständnis überhaupt nicht in Einklang bringen kann, evtl kann mich hier ja jemand aufklären:


Ihre Schwiegermutter ist mittlerweile leicht dement, bis vor einem Jahr hatten meine Kollegin und ihr Mann eine Vollmacht über die Konten etc. Nun hat die Schwiegermutter ohne meine Kollegin zu informieren die Vollmacht entzogen und auf den Schwager (Bruder des Ehemannes meiner Kollegin) übertragen. Dieser räumt jetzt fröhlich die Konten leer, die Mutter lebt noch in einer Eigentumswohnung, wenn sie dann irgendwann mal in ein Pflegeheim muss, will er die Wohnung verkaufen/vermieten und das Geld natürlich behalten. Soweit müsste das alles rechtens, wenn auch extrem asozial, sein.


Nun gehts aber darum, wer denn die Pflege bezahlt, wenn die Mutter ins Pflegeheim käme. Der bevollmächtigte Bruder hat das Geld wohl beiseite geschafft, es taucht auf keinem Konto auf (wahrscheinlich Bankschließfach o.ä.), zudem hat er durch einen Hauskauf diverse hohe Schulden. Er ist Oberstudienrat, arbeitet an einer Berufsschule und hat laut Kollegin ca. 4k netto im Monat an Einkommen. Er lebt von seiner Frau getrennt, haben ein gemeinsames Kind, für das er aber scheinbar auch keinen Unterhalt zahlen muss (Noch-Frau hatte ne halbe Stelle bei der Stadt, Kind lebt bei ihr), eben weil er angeblich so hohe Schulden hätte. Diese Schulden kommen von einem gemeinsamen Hauskauf mit seiner Noch-Frau, beide jeweils um die 70k angezahlt, aber sie bekommt offenbar nichtmal mehr ihre Anzahlung raus, war wohl schon bei 4 verschiedenen Anwälten.

Da frage ich mich: wie kann das denn bitte sein? Wenns ums Bafög geht, ist NUR das Einkommen der Eltern von Relevanz, scheißegal was für Schulden die haben. Wenns um Kindesunterhalt geht (bekomme das aktuell hautnah im engeren Familienkreis mit), ist es ebenfalls scheißegal ob du noch nen Kredit für ein Haus an der Backe hast oder sonstwas, du zahlst, notfalls bis du runter auf den Selbsterhalt bist.

Wie also kann der Typ trotz 4k netto erfolgreich behaupten, er hätte nichts, und damit durchkommen? Er müsste dann wohl auch nichts für die Pflege der Mutter zahlen, das kann doch nicht sein?
 
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Das hast Du Dir schon größtenteils selbst erklärt. Ich denke das Deine Kollegin einfach ein paar Grundpfeiler in der Geschichte "vergessen" hat zu erzählen.
 
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25.09.2014
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Ich hab aus dem Post jedenfalls schon mal gelernt, was für crazy Shit man ungestraft(?) mit ner Vorsorgevollmacht durchziehen kann. Prüfung war jetzt nur ne kurze Google-Recherche, aber: WTF?!

Muss es nicht irgendeine rechtliche Handhabe geben, wenn der Bevollmächtigte nachweislich missbräuchlich handelt?

Würde mich freuen, von einem der Rechtsexperten hier was dazu zu hören.
 
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03.08.2002
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Es gibt sicher eine rechtliche Handhabe, wenn der Bevöllmächtigte *nachweislich* missbräuchlich handelt. Diesen Missbrauch musst Du im Einzelfall aber vor Gericht auch belegen können. Denn er wird Dir ja nicht auf die Nase binden, was er mit dem Geld macht und warum. Die Aussage "der bereichert sich einfach und räumt die Konten leer!" ist ja nur eine Behauptung einer Partei. Und zwar der, die sauer ist nicht mehr selbst bevollmächtigt zu sein.
 

TheGreatEisen

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18.07.2012
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Komplexes Thema. Frage wäre erstmal, welche Art von VV. Postmortal, Transmortal, Ausgestaltung von außen und Innenverhältnis. Klar gibt es Ansprüche bei Missbrauch. Fraglich ist was die am Ende wert sind
 
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24.08.2006
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meine frau arbeitet dieses jahr nur noch 60%, dadurch kommt sie nicht über die 54900€ die notwendig wären um in der pkv zu bleiben. bei ihr hängt aber (weil arzt) noch ein ganzer rattenschwanz anderer leistungen dran.

nun war es so, dass sie im januar unbezahlten urlaub genommen hat und im februar den kompletten monat ihre überstunden aus dem vorjahr abgefeiert hat damit wir reisen konnten. sie nahm im märz die arbeit mit wieder 60% auf.

nun stellt sich die frage ab wann sie in die gkv wechseln muss?
sie hat sich zum 1.3. bei der gkv angemeldet und ihren gesundheitsstatus bei der pkv einfrieren lassen, jetzt (!) 8.5. bekam sie post von der personalabteilung, dass sie das schon zum 1.1 hätte tun müssen, auf telefonische nachfrage ergab sich, dass angeblich schon am 12.2. post gekommen wäre die angeblich unzustellbar war und zurück ging, aber währenddessen hat hier ein freund von uns gewohnt und unsere post bearbeitet, demnach kann das nicht sein.

wie ist hier die rechtslage..?
 
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23.11.2002
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Ort
Berlin
Hallo ihr Lieben,

ich habe im Dezember einen neuen Handyvertrag abgeschlossen. Hierbei hatte ich 2 mögliche Optionen.

1. Allnetflat für 20 Euro im Monat inkl. eines Galaxy S8 mit einer Zuzahlung von ich glaube 149 Euro.
2. Allnetflat Plus für 30 Euro im Monat auch mit einem Galaxy S8 mit einer Zuzahlung von 49 Euro.

Ursprünglich hatte ich die 2. Option gewählt, aber aufgrund eines Fehlers in deren System wurden mir die 20 Euro Flat gebucht und ich habe auch nur 49 Euro für das Handy gezahlt.

Jetzt schreibt mich der Händler an, dass ich mich bis zum 18.05. entscheiden soll entweder auf die Allnet Plus zu wechseln oder eine Zuzahlung in Höhe von 200 Euro zu leisten. Wie sieht hier die Rechtslage aus? Ist der Vertrag so zu stande gekommen und rechtsverbindlich wie er jetzt steht, oder können sie sich auf den Fehler im System berufen und diesen jetzt noch nach einem halben Jahr ändern?

Besten Dank
 
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10.10.2001
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Wie kommen die auf 200€ wenn die Differenz doch nur 100€ beträgt?
 
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Und wenn du vertraglich festgelegt Option 2 gewählt hast dann haben sie das Recht die fehlenden 10 pro Monat nachzufordern und das wars.
Deswegen verstehe ich auch nicht das du in den plus Vertrag wechseln sollst laut Vertrag hast du diesen abgeschlossen.
 
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Deleted_228929

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Inwiefern hat man vor Antritt eines Erbes Möglichkeiten herauszufinden, ob man da Schulden oder Vermögen erbt? Sagt einem das das Amtsgericht/Nachlassgericht?
 
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21.12.2006
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Möglichkeiten:
-Sämtliche Unterlagen des Erblassers.
-Auskunft von Dritten
-Nachlassgericht (Testament, Erbvertrag, Grundbuchamt, Handelsregister, Finanzamt)
-Banken, Arbeitgeber, Versicherungen, Gesellschaften u.s.w.
 

Deleted_228929

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Das Ding ist: Erbe (vermutlich) nicht im Testament erwähnt, da nur erbberechtigt, weil eigentlich erbberechtigte Person das Erbe ausgeschlagen hat, ohne Informationen zu besitzen bzgl. des Erbes.

Ist die Bank dennoch verpflichtet, ggü. dem jetzt Erbberechtigten Auskunft zu geben?
 
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