Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

Deleted_38330

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Dazu habe ich mal was gelesen:

Nach einem erbitterten Rechtsstreit kam der Bundesgerichtshof (BGH) Anfang 2015 in seinem Urteil zu dem Ergebnis, dass Raucher auf ihre Nachbarn Rücksicht nehmen müssen. Sie können deshalb verpflichtet werden, nur zu bestimmten Zeiten auf dem Balkon zu rauchen, um die Geruchsbelästigung im Rahmen zu halten. In dem Fall hatte ein Ehepaar aus Premnitz in Brandenburg geklagt, weil die Nachbarn aus der unteren Etage auf ihrem Balkon rauchten und der Rauch nach oben zog.
https://www.berliner-zeitung.de/rat...uchende-mieter-duerfen-und-was-nicht-25642712
 
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https://www.berliner-zeitung.de/rat...uchende-mieter-duerfen-und-was-nicht-25642712

Da müsstest Du aber erstmal eine deutliche Beeinträchtigung nachweisen und Dich dann auf einen ggf. langen Rechtsstreit einlassen wollen. Und auch dann läufts im BestCase auf 'ne Zeitregelung hinaus, sprich sie darf dann von X bis Y Uhr rauchen, Du solltest in der Zeit Dein Fenster zu haben. Ach ja, und die Streitkosten zahlst Du imho selbst, zumindest anteilig. Im sicherlich vierstelligen Bereich.

Und 'nen starken Raucher "bitten, das Rauchen einzustellen"... :rofl:
 
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Bei uns rauchen auch die Nachbarn unten, nebenan und schräg unten auf dem Balkon. Ist besonders schön, wenn man grad lüftet, um das Baby ins Bett zu bringen.
Rechtlich hast du da imo keine realistischen Möglichkeiten.
In deinem Fall würd ich der alten Dame Blumen vorbeibringen und ihr etwas ins Gewissen reden. Erzähl ihr von deinem chronischen Bronchialleiden und davon, wie es deine Konzentration beeinträchtigt, wenn du abends noch arbeiten musst. Frag, wann sie am liebsten raucht und bitte sie, sich auf bestimmte Uhrzeiten zu beschränken.
Letztlich helfen dir aber nur ein feines Näschen und schnelles Handeln, sobald die Kippe angeht.
Raucher sind Süchtige und in der Regel nur bereit Rücksicht zu nehmen, wenn sie ihre Dröhnung ohne größere Umstände trotzdem bekommen. Ist auch in Café immer wieder zu beobachten, wenn man sie bittet, nicht direkt neben dem Kinderwagen zu paffen. Das geht so lange gut, wie ein anderer Tisch frei ist, sonst beschränkt sich die Anteilnahme in der Regel auf "Ich halt die unterm Tisch, ja?"
 
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Gelöschtes Mitglied 137386

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mal aus ner anderen perspektive: wo soll man denn bitteschön noch rauchen dürfen, wenn nicht in seinen eigenen vier wänden (ob nun eigentumswohnung oder mietwohnung ist erstmal egal). rauchen gehört mE nach ständiger rechtsprechung zum gewöhnlichen mietgebraucht, solange es bestimmte maße nicht übersteigt, die jedenfalls einzelfallabhängig sind.
 

Benrath

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Du sollst auch in deiner Wohnung rauch dürfen, aber bitte ohne Nachbarn zu belästigen. Wir haben das gleiche Problem und es ist teilweise wirklich krass. Schon morgens um 7 zieht es in unser Schlafzimmer. Was bringst wenn ich ihnen was sage? Wahrscheinlich nichts und sonst komm ich eigentlich gut klar mit denen.

Du kannst aus meiner Perspektive ganz viel zu Hause machen, wenn du niemand belästigts, aber das tuen die Rauch nun mal. Du kannst ja zu Hause auch nicht Musik auf Bass level > 9000 hören.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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ist halt die frage wann die immission zur belästigung wird. wenn der nachbar sich jeden tag schnitzel brät riecht es auch nach schnitzel, ist auch doof. so ist das halt, wenn man mit menschen auf engem raum wohnt. also klar, gibt es da auch grenzen, aber es gibt auch extrem empfindliche nachbarn, die meinen direkt krebs zu kriegen wenn sie irgendwo ne zigarette riechen. das hat für mich dann die qualität von leuten, die mitten in der innenstadt leben, aber alle cafes und kneipen in der umgebung in den ruin treiben, weil ab 10 hat es gefälligst still zu sein.
 
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...das hat für mich dann die qualität von leuten, die mitten in der innenstadt leben, aber alle cafes und kneipen in der umgebung in den ruin treiben, weil ab 10 hat es gefälligst still zu sein.

Und seien wir mal ehrlich: jeder hasst diese Menschen.
Oh, da ist eine schöne Wohnung, und günstig, und direkt Kneipen Vor Ort - da lass uns hinziehen. Und nach 3 Monaten: Zu laut, Klage. Ich fände es super wenn man soetwas handhaben könnte mit "Kneipe schon seit 10 Jahren vor Euch da = Gewohnheitsrecht, Beschwerden ignorieren.
 

Benrath

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Hier gehts nicht darum, dass wir in die Nähe einer Kneipe gezogen sind und jetzt überrascht sind. Wenn du mir nicht glaubst, dass es eine Belästigung ist kann ich auch nichts machen. Ich lad dich gerne hier ein und du erzählst mir dann noch mal dass das normal ist. Ich hab lange mit nem Raucher zusammen gewohnt und das war nie so krass. Imho qualmen die da unten eine nach der anderen und so roch es auch in der Bude als ich einmal da war. Neben dem Gestank geht es eigentlich auch um die Gesundheitsbelästigung, deswegen ist Schnitzelbraten keine gute Analogie.
 
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ist halt die frage wann die immission zur belästigung wird. wenn der nachbar sich jeden tag schnitzel brät riecht es auch nach schnitzel, ist auch doof.
Ich glaube nicht, dass es hier um Nachbarn geht, die eine Zigarette am Tag rauchen.

mal aus ner anderen perspektive: wo soll man denn bitteschön noch rauchen dürfen, wenn nicht in seinen eigenen vier wänden (ob nun eigentumswohnung oder mietwohnung ist erstmal egal).
Wie wärs mit da, wo es niemanden belästigt?
Bei einer rationalen Interessenabwägung zieht der Raucher imo immer den kürzeren, weil du nie im Leben begründen kannst, weshalb das Recht auf eine Zigarette größer sein sollte als das Recht, saubere Luft zu atmen.
 
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Gelöschtes Mitglied 137386

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das wird nicht funktionieren, wenn sie das treppenhaus nicht gerade in eine räucherkammer verwandeln. wie gesagt, "moderater" zigarettenkonsum in der eigenen wohnung ist laut BGH rechtsprechung zulässiger und vertragsgemäßer gebrauch der mietsache, insofern kann man daraus schwerlich einen minderungsberechtigenden mangel konstruieren.
 
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22ist halt absolute nachtruhe aber hätte auch nichts gegen wenn nachtruhe von 0-8 statt 22-6 wäre wie ich es hasse das jeden beschlissenen Tag ab 6 vor der Haustür wer anders massiven Krach macht,. Müllabfuhr, reinigungsspassten, Grünflächenassi und Bauarbeiter. Als ob die Welt untergeht wenn man bei Tageslicht arbeiten würde.
 

parats'

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Lol Müllabfuhr, sei froh das sie dir deine Scheiße abholen. ;)
 
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Der verkackte Tag hat 24 Stunden die Scheisse muss man nicht Mitten in der Nacht machen
 

parats'

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Lieber Mittags, wenn der Berufsverkehr rollt?
Ganz ehrlich, die Jungs sollen schnell ihre Touren fahren.
 

Tür

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Dann kommt der halt nur alle zwei Wochen oder kostet das doppelte
 
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Berufsverkehr hat vor allem zwei Spitzen. Dann halt von 9 bis 15Uhr und von 20 bis 24Uhr. Würde ich auch begrüßen.
 

Shihatsu

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Macht bitte euer eigens Topic auf, so denn wirklich Diskussionsbedarf besteht. Nennt es am besten "Selbsthilfegruppe nicht-anonymer trollender Fensteropas" oder so...
 
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Vollmachten weiter gültig nach Tod des Vollmachtgebers?

Szenario: Mann lebt mit Lebensgefährtin in offener Beziehung, über 20 Jahre, völlig harmonisch und einvernehmlich. Aber nichts eingetragen, einfach nur gemeinsame Wohnung. Mann hat Firma in der die Lebensgefährtin auch de-facto (aber eben nicht rechtlich niedergeschrieben) mitarbeitet und hierzu diverse Vollmachten hat, um z.B. finanzielle Dinge regeln zu können. Sie kann Geld vom Firmenkonto holen, Rechnungen bezahlen, Auskünfte vom Steuerberater einholen usw...

Nun stirbt der Mann überraschend, es gibt kein Testament. Da rechtlich keine Verwandschaftsbeziehung besteht, "erbt" sie damit erstmal gar nichts wenn ich das richtig sehe, könnte also die Firma auch nicht allein weiterführen. Sind mit dem Tod des Mannes ihre Vollmachten automatisch erloschen bis der Erbe des Mannes sie erneuert oder bleiben sie gültig bis der Erbe sie widerruft?

Es geht hierbei nicht um widerstrebende Interessen oder gar einen Streit zwischen Erben und Lebensgefährtin sondern im Grunde nur darum, ob sie weiterhin Rechnungen der Firma bezahlen "darf" oder ob sie sich da strafbar machen würde weil das nun rechtlich alles "Erbmasse" oder Eigentum des Erben ist und sie erst bei Bank/Notar/Steuerberater etc. ne neue Vollmacht vom Erben vorlegen müsste...
 
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okay ich bräuchte auchmal einen rat bezüglich mietrecht. der fall ist wie folgt

meine partnerin und ich sind umgezogen und die wohnung wo wir eingezogen sind ist soweit i.o. allerdings steht im mietvertrag ein balkon drinn der nach aussage des typens von der wohnungsgesellschaft im frühjahr(18) angebaut werden sollte. jetzt nach etwas ungeduldiger nachfrage dass ich dann ca nach 6monaten weiteren wartens endlich einen festen termin haben möchte , meinte er "dieses jahr noch" als ich das aber schriftlich von ihm bestätigt haben wollte wurde sich geweigert.

ausser rechtsschutzversicherung/mieterschutzbund fällt mir da gerade keine lösung ein.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
steht im mietvertrag, dass die wohnung mit balkon vermietet wird oder, dass dieser noch angebaut wird? grds. wäre eine mit balkon vermietete wohnung ohne balkon mangelhaft und würde zu mängelrechten (minderung, schadensersatz usw) berechtigen. allerdings kannst du dich auf einen mangel, den du kanntest, nicht ohne weiteres berufen. es kommt also darauf an, ob der anbau zu einem bestimmten zeitpunkt zugesichert wurde. da es aber so im mietvertrag steht, dürfte einiges dafür sprechen, dass der anbau in naher zukunft zu erwarten war.

ich würde also, wenn es mit netten worten nicht so recht funktioniert, raten eine angemessene frist zu setzen. wird dieser nicht nachgekommen, würde ich ankündigen von mängelrechten gebrauch machen zu wollen und dann entsprechend einen teil der miete vorerst zurückhalten.
 
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(2) Die in Abs. 1 bezeichnete Wohnung besteht aus:

Zimmer:4
Küche:1
Flur:1
Bad mit WC:1
Balkon/Terasse:1

-------------------------

so steht es auf seite 1 des mietvertrages , wie gesagt.. die bisherige wartezeit haben wir quasi toleriert da wir 10/17 eingezogen sind und uns frühjahr zugesichert wurde, was ja nun bei weitem überschritten ist.

wenn ich in meinem mietvertrag keinen offiziellen integrierten grundriss habe , sondern lediglich ein exposee um die qm zahl des balkons aus der miete abzurechnen muss ich mich auf meinen vermieter zu lassen dass der mir einen entsprechenden grundriss zukommen lässt nehme ich an?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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im zweifel mal selbst ausmessen. ist auch so ganz interessant, da viele wohnungen zum teil zu groß vermietet werden und auch ab einer gewissen relevanz der abweichung ein mangel besteht, der zur (dauerhaften) minderung berechtigt und schadensersatz für zuviel gezahlte miete bedeuten kann.
 
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nichts desto trotz steht ja der balkon im mietvertrag also ist das fehlen ja ein mängel der ja behoben werden muss richtig?
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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an sich ja, aber §536b BGB sagt, dass ein mieter sich nicht ohne weiteres auf mängel berufen kann, die er zum zeitpunkt des vertragsschlusses kannte. dass die wohnung beim einzug keinen balkon hatte, kannst du also nicht direkt geltend machen, das war dir ja bewusst. relevant ist der zeitpunkt ab dem der balkon nach abrede hätte da sein sollen. die mündliche abrede wirst du nicht beweisen können, DASS der balkon aber gebaut werden muss, ergibt sich schon aus dem mietvertrag. wenn der vermieter sich also weigert eine verbindliche frist zu nennen, musst du ihn zu einem gewissen zeitpunkt zur vornahme mahnen.
 
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Eins vorweg, ich weiß, dass der Fall womöglich recht einfach gelagert ist, und eine Rechtsberatung oder Rechtsschutzversicherung (den Weg gehe ich auch noch) das auch klären kann, aber ich habs gedanklich jetzt auf dem Tisch und hätte gern zeitnah eine Meinung dazu, so möglich (Ergo, nix hypothetisch):

Meine Frau hat sich 2007 von Bekannten (ihr damaliger frischer Ex-Freund und seine jetzige Frau) Geld geliehen. Darüber hat sie meines Wissens auch ein Schriftstück ausgefüllt, dass diese Geldschuld besteht, mehr steht da aber nicht drin.

Diese Geldschuld hat sie bis Sommer 2014 bedient,was der Zeitpunkt war, als ihr gesagt wurde, es wäre alles beglichen.

Nun kamen die beiden Sonnenscheine auf die Idee, ihre Finanzen zu prüfen, und bemerkten, dass ja nicht alles beglichen war. Es gab seitdem (Sommer 2014) keinerlei Schriftverkehr, keine Zahlungserinnerungen, keine Mahnungen, keine rechtswirksamen Titel, keine Verhandlungen, keinerlei Gespräch über diese Schulden. Meine Frau hat den vermeintlichen Fehler gemacht, das Gespräch aufzugreifen, und wider meiner Forderung, da nichts zu sagen, salopp gesagt "wenn was offen ist, zahle ich das/reden wir drüber.". Der Samariter, der sie nunmal ist. Wir sehen aus diversen Gründen nicht ein, den beiden das Geld noch zukommen zu lassen, da wir auch die Intention dahinter kennen, daher meine Frage:

Gehe ich recht in der Annahme, dass die Geldforderungen von 2007 Stand heute, 06.09.2018, nach §195 BGB, §199 Abs. 1 BGB verjährt sind, und es keine Hemmung nach §203 ff. BGB gab? Auch, wenn meine Frau noch irgendwas dazu gesagt hat?

Selbst wenn sie bis 2014 ihre Schulden bedient hat, ist nach meiner doch recht laienhaften Auffassung die Verjährungsfrist spätestens zum 01.01.2018 ausgelaufen, oder?

Kann die Erinnerung "Ey, du schuldest uns noch Geld" irgendwie als neue Forderung ausgelegt werden?

Ich bedanke mich schonmal vorauseilend für etwaige Antworten.
 

TheGreatEisen

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Vollmachten weiter gültig nach Tod des Vollmachtgebers?

Szenario: Mann lebt mit Lebensgefährtin in offener Beziehung, über 20 Jahre, völlig harmonisch und einvernehmlich. Aber nichts eingetragen, einfach nur gemeinsame Wohnung. Mann hat Firma in der die Lebensgefährtin auch de-facto (aber eben nicht rechtlich niedergeschrieben) mitarbeitet und hierzu diverse Vollmachten hat, um z.B. finanzielle Dinge regeln zu können. Sie kann Geld vom Firmenkonto holen, Rechnungen bezahlen, Auskünfte vom Steuerberater einholen usw...

Nun stirbt der Mann überraschend, es gibt kein Testament. Da rechtlich keine Verwandschaftsbeziehung besteht, "erbt" sie damit erstmal gar nichts wenn ich das richtig sehe, könnte also die Firma auch nicht allein weiterführen. Sind mit dem Tod des Mannes ihre Vollmachten automatisch erloschen bis der Erbe des Mannes sie erneuert oder bleiben sie gültig bis der Erbe sie widerruft?

Es geht hierbei nicht um widerstrebende Interessen oder gar einen Streit zwischen Erben und Lebensgefährtin sondern im Grunde nur darum, ob sie weiterhin Rechnungen der Firma bezahlen "darf" oder ob sie sich da strafbar machen würde weil das nun rechtlich alles "Erbmasse" oder Eigentum des Erben ist und sie erst bei Bank/Notar/Steuerberater etc. ne neue Vollmacht vom Erben vorlegen müsste...


Das ist im Einzelfall zu prüfen. In der Regel ergibt die Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont, dass eine Vollmacht über den Tod hinaus nur selten gewünscht wird. Deshalb werden Vollmachten - sofern gewollt - als postmortale oder noch besser transmortale Vollmachten ausgestaltet.

Wenn die Vollmacht im vorliegenden Fall keine Regelung zur zeitlichen Geltung trifft, würde ich nach dem Prinzip des sichersten Weges dazu raten, von der Vollmacht bis auf weiteres keinen Gebrauch zu machen.
 

TheGreatEisen

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Eins vorweg, ich weiß, dass der Fall womöglich recht einfach gelagert ist, und eine Rechtsberatung oder Rechtsschutzversicherung (den Weg gehe ich auch noch) das auch klären kann, aber ich habs gedanklich jetzt auf dem Tisch und hätte gern zeitnah eine Meinung dazu, so möglich (Ergo, nix hypothetisch):

Meine Frau hat sich 2007 von Bekannten (ihr damaliger frischer Ex-Freund und seine jetzige Frau) Geld geliehen. Darüber hat sie meines Wissens auch ein Schriftstück ausgefüllt, dass diese Geldschuld besteht, mehr steht da aber nicht drin.

Diese Geldschuld hat sie bis Sommer 2014 bedient,was der Zeitpunkt war, als ihr gesagt wurde, es wäre alles beglichen.

Nun kamen die beiden Sonnenscheine auf die Idee, ihre Finanzen zu prüfen, und bemerkten, dass ja nicht alles beglichen war. Es gab seitdem (Sommer 2014) keinerlei Schriftverkehr, keine Zahlungserinnerungen, keine Mahnungen, keine rechtswirksamen Titel, keine Verhandlungen, keinerlei Gespräch über diese Schulden. Meine Frau hat den vermeintlichen Fehler gemacht, das Gespräch aufzugreifen, und wider meiner Forderung, da nichts zu sagen, salopp gesagt "wenn was offen ist, zahle ich das/reden wir drüber.". Der Samariter, der sie nunmal ist. Wir sehen aus diversen Gründen nicht ein, den beiden das Geld noch zukommen zu lassen, da wir auch die Intention dahinter kennen, daher meine Frage:

Gehe ich recht in der Annahme, dass die Geldforderungen von 2007 Stand heute, 06.09.2018, nach §195 BGB, §199 Abs. 1 BGB verjährt sind, und es keine Hemmung nach §203 ff. BGB gab? Auch, wenn meine Frau noch irgendwas dazu gesagt hat?

Selbst wenn sie bis 2014 ihre Schulden bedient hat, ist nach meiner doch recht laienhaften Auffassung die Verjährungsfrist spätestens zum 01.01.2018 ausgelaufen, oder?

Kann die Erinnerung "Ey, du schuldest uns noch Geld" irgendwie als neue Forderung ausgelegt werden?

Ich bedanke mich schonmal vorauseilend für etwaige Antworten.


Die Frage der Fälligkeit und damit auch der Verjährung hängen hier, mangels schriftlicher Regelungen, davon ab, wie das Darlehensverhältnis gelebt wurde,

Ob die Verjährung eingetreten ist oder ggf. gehemmt wurde kann ich nicht sicher beantworten.

Ich würde dem Darlehensgeber per Einschreiben mitteilen, dass die geltend gemachte Restforderung aus der Luft gegriffen ist und lediglich hilfsweise/der guten Ordnung halber hinzufügen, dass eine etwaige Forderung verjährt ist.

Dazu könnte man drohen, bei Festhalten an der Forderung die Angelegenheit kostenpflichtig an den eigenen Anwalt zu übergeben. Das ist natürlich eine Luftpumpe, aber manche schreckt das ab.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Das ist im Einzelfall zu prüfen. In der Regel ergibt die Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont, dass eine Vollmacht über den Tod hinaus nur selten gewünscht wird. Deshalb werden Vollmachten - sofern gewollt - als postmortale oder noch besser transmortale Vollmachten ausgestaltet.

Wenn die Vollmacht im vorliegenden Fall keine Regelung zur zeitlichen Geltung trifft, würde ich nach dem Prinzip des sichersten Weges dazu raten, von der Vollmacht bis auf weiteres keinen Gebrauch zu machen.

but why tho? §130 II ist eindeutig, vollmachten sind grds. auch über den tod hinaus gültig. klar kann das im einzelfall anders sein, aber der gesetzliche grundfall ist erstmal, dass der tod des vollmachtgebers an der wirksamkeit der vollmacht nichts ändert. insbesondere wenn der vollmacht ein grundgeschäft zugrunde liegt, das weiterhin besteht - zB eine geschäftsführerstellung im unternehmen des vollmachtgebers.
 
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Hallo Freunde,

folgendes fiktives Szenario:
Ein Eigentümer (A) innerhalb eines 14-Parteien Mehrfamilienhauses baut seine Wohnungen im Dachgeschoss aus und baut Dachgauben ein.
Während der Bauarbeiten mahnt A Mängel am Dach (Dach undicht) beim Verwalter an, der Verwalter packt den Punkt als TOP für die nächste Eigentümerversammlung an (Finanzierung Dachreparatur).
Mehrere übrige Eigentümer hegen den (naheliegenden) Verdacht, dass die Mängel durch die Bauarbeiten am Dach entstanden sind, und verlangen dass A für die Reparatur alleine aufkommt, der TOP wird abgelehnt.
A war nicht anwesend auf der Eigentümerversammlung und ist auch sonst nicht mehr zu erreichen. Der Dachausbau ist in der Zwischenzeit abgeschlossen, das Dach ist aber weiterhin undicht.

Welche Möglichkeiten haben die anderen Eigentümer hier um die Reparaturkosten nicht von der Gemeinschaft tragen zu lassen / Was ist die nächste Eskalationsstufe wenn der Eigentümer nicht auf Nachrichten vom Verwalter reagiert?

Muss ein individueller Eigentümer hier einen Anwalt beauftragen?

Der Verwalter sagt, ihm sind die Hände gebunden wenn sich A nicht meldet und der Rest soll halt warten bis A die Wohnungen vermieten will, da es ja erstmal in seine Wohnungen regnen wird. Die Befürchtung ist, dass die Ursache für die Mängel schwerer nachzuweisen sind je mehr Zeit verstreicht.

Vielen Dank
 
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A ist ein Hurensohn

Wirklich asozial so ein Verhalten. Leider hat das juristisch, glaube ich, kein Gewicht :(
 
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Also da ich die Folgeschäden von verschleppten Dachreparaturen aus dem Bekanntenkreis kenne, würde ich der "Eigentümergemeinschaft" nahelegen, ein Gutachten erstellen zu lassen und anschließend den Schaden reparieren zu lassen. Je nach dem was das Gutachten sagt, wird der A dann eben auf Zahlung entweder des gesamten Schadens (wenn das Gutachten ergibt, dass er beim Dachausbau entstanden ist) oder seines Anteils (wenn das Gutachten ergibt, der Schaden bestand schon vor dem Dachausbau) verklagt.

Den Schaden nicht zu reparieren kann unter Umständen bedeuten, dass je nach Dauer und Stärke der zukünftigen Regenfälle das gesamte Gebäude in Mitleidenschaft gezogen wird. Und während man bei der Summe einer Dachreparatur noch ganz gute Chancen hätte, die vom Eigentümer einer oder mehrerer Wohnungen notfalls auf dem Rechtsweg wieder zu bekommen, könnte der noch entstehende Schaden schlichtweg viel zu hoch ausfallen, als dass der A ihn überhaupt noch zahlen könnte. Und dann bleiben alle auf 'nem renovierungsbedürftigen Gebäude sitzen.

Ein Bekannter von uns hat genau den Fehler gemacht, mit der Reparatur gewartet bis er einen vollstreckbaren Titel hatte weil er Angst hatte auf den paar Tausendern Dachdeckerrechnung sitzne zu bleiben. Hat ihn am Ende an die 100.000€ gekostet weil Gebäude letztlich über mehrere Etagen entkernt werden musste so viel Wasser ist da reingelaufen. Und der Verursacher hat angesichts dieser Kosten dann den Weg der Privatinsolvenz gewählt.

Und da würde ich mich auch nicht auf die Aussage eines schulterzuckenden Verwalters verlassen.
 

Deleted_228929

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Szenario: Gehe zum Bewerbungsgespräch, Absage, frage nach Feedback, AG sagt mir, er könne wegen AGG gar nichts sagen.

1. Wie streng ist das juristisch tatsächlich? Geht der nur auf Nummer sicher, weil jeder Shit direkt zur Klage führen könnte? (In meinem Fall natürlich nicht, aber er will es halt nicht riskieren) Wie ist da die Rechtsprechung?

2. Was sind eure Erfahrungen damit?
 
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Erfahrung aus der Praxis von nem Kumpel der Leute einstellen und entlassen muss: Wer das so sagt hat einfach nur Schiss weil die Begründung vermutlich hanebüchen ist. Wenn es einen einwandfreien Grund gibt Dich nicht zu nehmen, dann kann das immer kommuniziert werden ohne rechtlichen Ärger kommunizieren zu müssen. Großes aber: Arbeitgeber sind in aller Regel extrem vorsichtig weil es an jeder Ecke hurensohnige Prozesshansel gibt die sich über AGG-Klagen versuchen ihren Lebensunterhalt zu erstreiten. Das muss, auch in Deinem Fall, nichteinmal eine begründete Angst sein. Als AG hat man einfach kein Bock darauf, dass einem aus irgendeinem unbedachten Wort ein Strick im Wert von 3 Monatsgehältern gedreht wird. Entsprechend sagt man einfach gar nichts:

"Sehr geehrter Herr SFJunky, vielen Dank für Ihre Bewerbung. Leider haben wir uns für eine/n andere/n Bewerber/in entschieden und müssen Ihnen daher absagen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihren weiteren Lebensweg. gl hf."
 

Deleted_228929

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"Sehr geehrter Herr SFJunky, vielen Dank für Ihre Bewerbung. Leider haben wir uns für eine/n andere/n Bewerber/in entschieden und müssen Ihnen daher absagen. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihren weiteren Lebensweg. gl hf."
Ja ja, dieses Gelaber kenne ich zu Genüge. :sad: :x

Genau deshalb wäre es auch schon hilfreich, nach den ohnehin seltenen Fällen, in denen ich überhaupt eingeladen werde, mal ein paar Verbesserungsvorschläge zu kriegen.

War übrigens ne vergleichsweise kleine Firma. Spielt wahrscheinlich mit rein, dass die gleich gar nix sagen. Bei destatis habe ich immer hin in einem Fall was näherungsweise Konkretes zu hören bekommen.
 

Benrath

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Jo ist Standard in meiner Erfahrung. Bewirb dich in der Schweiz, da ist man offener gewesen :)
 
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