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Ich würde sagen nein: Der Fahrer ist dafür verantwortlich, das Gelände in dem er fährt einzuschätzen und da das Hindernis ja nicht "spontan" und "unvorhergesehen" auftauchte, wird da niemand anders eine Mitschuld tragen. Notfalls musst Du im Zweifel tatsächlich aussteigen und Dir das Gelände ansehen und dann entscheiden, da eben nicht durchzufahren. Kannst natürlich mit dem Betreiber der Anlage reden, aber rechtlich sehe ich da wenig Chancen. Ist ja wahrscheinlich kein öffentliches Straßenland sondern Privatgelände gewesen.