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Ich würde sagen nein: Der Fahrer ist dafür verantwortlich, das Gelände in dem er fährt einzuschätzen und da das Hindernis ja nicht "spontan" und "unvorhergesehen" auftauchte, wird da niemand anders eine Mitschuld tragen. Notfalls musst Du im Zweifel tatsächlich aussteigen und Dir das Gelände ansehen und dann entscheiden, da eben nicht durchzufahren. Kannst natürlich mit dem Betreiber der Anlage reden, aber rechtlich sehe ich da wenig Chancen. Ist ja wahrscheinlich kein öffentliches Straßenland sondern Privatgelände gewesen.


Ich hörte Richter liebe gerade diese "ums Prinzip"-Niklichkeitsfälle, wegen denen die dann Ihre wertvolle Zeit einsetzen müssen.


und dann die Nummer hier wegen ein paar Mücken zum äussersten zu gehen und Facebookchats als Beweismittel zu nutzen, was auch im nachhinein nix gebracht hat. Den Stress spar ich mir und veridle meine Zeit lieber hier, ist unterhaltsamer, auch dank Dir. Danke! 
Über die Hausverwaltung wird dieser Missstand immer an die damals ausführende Firma weitergegeben. Es wurde auch schon einiges ausgetauscht, zuletzt das Druckausgleichsgefäß (letzte Woche Donnerstag). Seitdem sind wieder zwei Ausfälle zu verzeichnen gewesen.