Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

TheGreatEisen

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Ka wer das Exposé angefertigt hat. Ich würde als Käufer der Immobilie argumentieren, dass ich keinen Vertrag mit B abgeschlossen habe und mich alleine an den Grundbuchbestand gebunden fühle. Wenn da keine Rechte des B vermerkt sind, kann ich das Eigentum uneingeschränkt nutzen.

Sollte man rechtlich prüfen und vllt ein Schnäppchen machen, vllt schreckt es die gimps an und man bekommt das Haus zur 5/10 Quote.
 
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Ich hätte auch mal eine kurze Frage.

Wie kann man erreichen, dass im Falle des Falles der Lebenspartner bei einer Einlieferung ins Krankenhaus auch benachrichtigt wird? Was brauche ich, um Auskunft zu bekommen? Reicht da für Zweiteres eine formlose Vollmacht a la "Ich befuge, dass..." oder gibt es da strikte Richtlinien?
Könnte man das erste Problem mit ner laminierte Karte im Geldbeutel z.B lösen? Wenn man ansprechbar ist, ist das ja kein Problem, aber es kann ja auch mal passieren, dass man nicht mehr ansprechbar ist und den Ärzten dann eben nicht mitteilen kann, wer benachrichtigt werden soll.

Danke :wee:
 
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Wenn ihr keine Sicherheits Funktion im Handy nutzt könnt ihr Nummern unter ICE1, ICE2, ICE3 etc (in case of emergency) speichern, im organspenderausweis eintragen (den suchen sie eh immer), sonst reicht auch ein formloses blatt papier oder eine karte, gibt dafür im internet zig sachen unter "notfallausweis", einfach googlen, gibts auch bei vielen KK gratis oder zum selbst ausdrucken, hilft zudem im notfall, oder wenn du ne line ziehen willst.
 
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Sollte nicht z.B. eine Patientenverfügung sowas auch festlegen können? Wobei man die natürlich nicht immer mit hat - aber wenn es darum geht später Auskünfte zu bekommen könnte das helfen, oder?
 

Gelöschtes Mitglied 683020

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Mietsrechtsfall, wohl etwas komplexer, reduziert auf die wichtigen Punkte.

Firma A sitzt auf einem Grundstück, dass Firma B wohl gehört. Ich hoffe man könnte es als: "A mietet von B" beschreiben? Ich blick diese Vertragsart nicht so wirklich.

Das Grundstück ist prinzipiell zweigeteilt, auf einem Teil sitzt Firma A mit Gebäuden. Der andere Teil des Grundstücks ist ein Haus mit Garten, dass immer wieder mal von Firma A weitervermietet (untervermietet?) wird. Ist kein zweiter Mieter da, ist das Haus halt leer und der Garten verwildert vor sich hin. Erbpacht läuft aktuell noch ca. 30 Jahre, der bestehende Vertrag zwischen B und A besteht schon 25+ Jahre.

Seit August wurde das Haus + Grundstück an Bekannte vermietet. A war dabei bekannt, dass das Haus und der zugehörige Garten nicht nur "normal" privat gemietet ist, sondern auch für gewerbliche Zwecke genutzt wird. Ohne jetzt zu viele Details zu sagen: Durch das Gewerbe wurde nix an der Bausubstanz geändert, es erzeugt keinen Lärm für andere Anwohner (außenrum ist sowieso Industrie & Gewerbe), es ist nicht irgendwie moralisch bedenklich, noch gibt es irgendwas, dass A aufregt, oder irgendwas rechtlich unsinniges, dass meine Bekannten begangen hätten (alles ist angemeldet, rechtlich einwandfrei, keine Exzesspartys, oder sonstigen radikalen Bullshit, der mir so spontan einfällt). Im Mietvertrag zwischen A und meinen Bekannten steht zudem noch, dass das Grundstück gewerblich genutzt wird/werden kann. Ohne diesen Passus wären die da auch gar nicht erst hingezogen.

Vor knapp vier Wochen meldete sich Urplötzlich B und setzt sowohl meine Bekannten, als auch A unter Druck. Entweder das Gewerbe zieht bis zum 1.6.2017 aus, via Aufhebungsvertrag, oder es wird gedroht, A würde als Träger/Mieter/wasauchimmer zum nächst möglichen Zeitpunkt rausgeschmissen. Die Vermutung ist, dass B das Grundstück, bzw. Teile davon, selbst nutzen will. Unklar wofür, weil das Grundstück eigentlich wenig hergibt.

Ist das jetzt nur Drohung mit der Hoffnung, dass das Grundstück tatsächlich für B nutzbar wird, oder gibt es da tatsächlich viel zu befürchten? Das Gewerbe einfach so innerhalb von zwei Monaten umzusiedeln und evtl. zeitgleich eine neue Wohnung zu finden ist wirklich extrem utopisch.
 
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Ich hab grad ausversehen ne Stromleitung in meiner Mietwohnung angebohrt. Wenn ich jetzt den Vermieter informiere und der seinen Elektriker vorbeischickt, muss ich dann in jedem Fall die Kosten tragen?
Das Kabel verlief schräg durch die Wand, also keineswegs nach Vorschrift. Allerdings ist es ein Gründerzeitaltbau, darum vermute ich mal, dass ich "mit allem" hätte rechnen müssen und daher trotzdem verantwortlich bin.
Muss ich den Vermieter überhaupt informieren oder kann ich das auch selbst reparieren? Handwerklich ist es kein Ding. Hab nur etwas Angst, dass der Vermieter anfängt Fragen zu stellen, wenn er bei der Übergabe die neue Unterputzdose entdeckt.
 
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Hast Haftpflicht frag erstmal die.
Kauf dir außerdem noch ein Metalldetektor und behaupte der ist nicht angesprungen auf das Kabel dann fällt die Fahrlässigkeit weg.
Und ansonsten wenn du das selber fachmännisch hinbekommst leg halt los.
Aber so teuer ist das jetzt auch nicht das machen zu lassen wird wohl bei 100€ landen issa kein Notfalltermin.
 
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dachte die versicherung sieht das teils kritisch wenn man elektronikkram selber macht?
 

parats'

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In den MVs steht meistens eine Klausel drin, dass jährliche Handwerkskosten bis zu einer höhe von xxx€ auf den Mieter umgelegt werden können. Wir hatten bei unserer ersten Wohnung 355€ stehen, allerdings weiß ich nicht, ob sich dies auch auf selbst herbeigeführte Schäden bezieht. Die Haftpflicht sollte das aber zahlen, schließlich hast du ja fremdes Eigentum beschädigt.
 
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Mal wirklich ein theoretisches Gedankenspiel:

Mann ist HIV-Positiv und hat ONS mit Kondom. Nun piekst die Dame, die über seine Krankheit nichts weiß das Kondom an, da sie von diesem Mann schwanger werden will. Sie infiziert sich. Hat sich der Mann etwas zu schulden kommen lassen?
Muss er vor dem Akt auch bei getroffenen Vorsichtsmaßnahmen auf jeden Fall auf seine Umstände hinweisen? Gibt es immerhin mildernde Umstände?
 
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Mal wirklich ein theoretisches Gedankenspiel:

Mann ist HIV-Positiv und hat ONS mit Kondom. Nun piekst die Dame, die über seine Krankheit nichts weiß das Kondom an, da sie von diesem Mann schwanger werden will. Sie infiziert sich. Hat sich der Mann etwas zu schulden kommen lassen?
Muss er vor dem Akt auch bei getroffenen Vorsichtsmaßnahmen auf jeden Fall auf seine Umstände hinweisen? Gibt es immerhin mildernde Umstände?

Würde mich auch interessieren, frage für einen "Freund"
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
Mal wirklich ein theoretisches Gedankenspiel:

Mann ist HIV-Positiv und hat ONS mit Kondom. Nun piekst die Dame, die über seine Krankheit nichts weiß das Kondom an, da sie von diesem Mann schwanger werden will. Sie infiziert sich. Hat sich der Mann etwas zu schulden kommen lassen?
Muss er vor dem Akt auch bei getroffenen Vorsichtsmaßnahmen auf jeden Fall auf seine Umstände hinweisen? Gibt es immerhin mildernde Umstände?

ganz abgesehen davon, dass eine infektion auf diese art und weise eher unwahrscheinlich ist, würde ich eine strafbarkeit verneinen. wenn überhaupt würde hier ein fahrlässigkeitsdelikt in betracht kommen, wobei es dann darauf ankäme, ob dem mann eine sorgfaltspflichtverletzung vorzuwerfen ist. eine sorgfaltspflichtverletze bzw. fahrlässigkeit liegt vor, wenn man die im verkehr (höhö) erforedrliche sorgfalt außer acht lässt, wobei dazu gewissermaßen der "durchschnittsmensch" zum maßstab gemcht wird. ich denke nicht, dass es der üblichen sorgfalt entspricht eingeschweißte kondome vor dem gebrauch auf nadelstiche zu prüfen. entsprechend sehe ich keine strafbarkeit in deinem fall.
 
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Wo hast du denn die Schauergeschichte her?

Darf ich nicht verraten ;) Und nein, ich frage auch nicht für einen Freund... aber das theoretische Konstrukt hier interessiert mich wirklich.

edit: Thx Heator... andere Meinungen?
 
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Theoretischer Fall:

In einem Gewerbegebiet wird über eine automatsierte Alarmanlage einer Firma die Sicherheitsfirma alarmiert (Einbruchs/Bewegungsalarm). Die Sicherheitsfirma sichtet die Videoüberwachung und stellt fest, dass sich dort eine Person bewegt, informiert die Polizei.

Polizei trifft ein, stellt die Person, die behauptet, der Eigentümer der Firma zu sein, bietet an, sich auszuweisen. Aus Gründen der Eigensicherung wird die Person jedoch zuerst an einer Wand "fixiert" und durchsucht (Standardvorgehen). Der anwesende Hund des Eigentümers greift daraufhin die Polizisten an, weil er sein Herrchen schützen will, die Beamten versuchen erst ihn mit Pefferspray abzuwehren, ein Beamter wird jedoch gebissen. Darauf hin wird die Schusswaffe gegen das Tier eingesetzt, dieses wird 2x getroffen, schleppt sich in eine Deckung und bleibt dort verletzt liegen.

Die Person ist währenddessen mit Handschellen gefesselt worden, da sie versucht hat, in die Auseinandersetzung mit dem Hund einzugreifen und Anweisungen der Polizisten nicht Folge leistete. Der gefundene Ausweis bestätigt, dass er tatsächlich der Firmeninhaber ist, der versehentlich den Alarm ausgelöst hatte.

In dieser Situation entscheidet einer der Beamten, nach dem Hund zu suchen, er findet diesen verletzt hinter einem Stapel Paletten. Der Besitzer (Eigentümer) hatte verlangt, einen Tierarzt zu verständigen, der Beamte erschießt jedoch den Hund aus nächster Nähe mit mehreren Schüssen.

Fragestellung:
Durfte der Beamte das Tier entgegen dem Willen des Besitzers in dieser Situation erschießen? Ich würde denken: Nein. Was denken die Juristen?

- Eine akute Gefahrenlage würde ich anhand der Schilderung ausschließen, Publikumsverkehr gab es nicht und das Tier hatte sich bereits verletzt aus dem Kampf zurückgezogen, Hinweise, dass es in seinem Zustand diesen wiederaufnehmen würde oder könnte sehe ich keine.
- Ein milderes Mittel (mit dem Mann in einen geschlossenen Raum gehen, in den Streifenwagen gehen und von dort aus Hilfe anfordern) hätte imho zur Verfügung gestanden. Der Hund hätte dann keine Gefahr mehr dargestellt.
- Ein Polizeibeamter ist veterinärmedizinisch nicht ausgebildet zu beurteilen (schon gar nicht ohne intensive Untersuchung) ob ein verletztes Tier nur noch leidet oder durch medizinische Betreuung gerettet werden kann. Sowas können Tierärzte und Jäger.
- Ein Polizeibeamter ist ebenfalls nicht ausgebildet, ein verletztes Tier mit der Schusswaffe sicher und schnell zu töten, selbst bei Wildunfällen wird in der Regel ein Jäger oder Tierarzt angefordert falls verfügbar. Nur wenn dies nicht möglich ist oder eine akute Gefahr vorliegt, töten Polizeibeamte das Tier. So wurde es mir zumindest mal beigebracht. Daher sehe ich "Erlösung" des Tieres auch nicht als rechtfertigenden Grund.
- Last but not least ist der Eigentümer des Hundes (rechtlich: Sache) vor Ort gewesen und hat anders entschieden (Tierarzt rufen). Die Annahme im Sinne des Verfügungsberechtigten gehandelt zu haben, scheidet also imho auch aus.

Der Hundebesitzer möchte gegen den Polizeibeamten klagen (Feststellung der Rechtswidrigkeit der Handlung, ggf. Schadenersatz). Erscheint das erfolgreich?
 

Gelöscht

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Der anwesende Hund des Eigentümers greift daraufhin die Polizisten an, weil er sein Herrchen schützen will, die Beamten versuchen erst ihn mit Pefferspray abzuwehren, ein Beamter wird jedoch gebissen.

argumentation wird wahrscheinlich sein, dass der hund agressiv war und einen polizisten angegriffen hat und eine weitere gefährdung nicht auszuschließen war, läuft dann auf eigensicherung raus. dann steht aussage zweier beamte gegen besitzer, der aussagt, das vom hund keine gefährdung mehr ausging, da verletzt.

bei uns hat man mal eingebrochen, unsere beide hunde (bernhardiner) habe den einbrecher gestellt. nachbar hat nach hilferufe des einbrechers die polizei verständigt. die hat aus eigensicherung den rüden erschoßen und die hündin angeschossen - die ist dann weggerannt und hat sich schwer verletzt versteckt und wurde später ebenfalls erschossen. der einbrecher hatte diverse bissverletzungen.

eintreffende hundestaffelführer mit spurensicherung ging dann davon aus, dass der einbrecher mit einer eisenstange auf die hunde eingeprügelt hat, was ihr agressives verhalten erklärt. bei der nachfolgenden gerichtsverhandlung bekam der einbrecher ein sattes schmerzensgeld zugesprochen, das wir bezahlen mussten, ging ansonsten aber mit bewährung aus dem saal, da nur versuchter einbruch (befand sich auf dem gelände, nicht jedoch im gebäude).
 
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eintreffende hundestaffelführer mit spurensicherung ging dann davon aus, dass der einbrecher mit einer eisenstange auf die hunde eingeprügelt hat, was ihr agressives verhalten erklärt. bei der nachfolgenden gerichtsverhandlung bekam der einbrecher ein sattes schmerzensgeld zugesprochen, das wir bezahlen mussten, ging ansonsten aber mit bewährung aus dem saal, da nur versuchter einbruch (befand sich auf dem gelände, nicht jedoch im gebäude).

Bitte sag', dass das ein Scherz ist...
 
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Hört sich im ersten Moment wirklich furchtbar bescheuert an, für mich liegt der Fokus dann aber darin, wo sich der Einbrecher befand.

Z.B. folgender Gegenentwurf: Betrunkene Jugendliche rennen durch die Gegend, klettern über nen Zaun und brechen somit in fremdes Grundstück ein. Hab ich in meinem Leben dutzendmal gemacht. Plötzlich werden sie von nem Hund angegriffen, der logischerweise das Grundstück bewacht und wehren sich an der Stelle. Wie wäre zu entscheiden? Irgendwie fände ich ein Schmerzensgeld übertrieben aber ne Strafe für die Einbrecher auch, wenn sie sich letztlich nur gewehrt haben. Schwierige Einschätzung. :ugly:
 
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Hört sich im ersten Moment wirklich furchtbar bescheuert an, für mich liegt der Fokus dann aber darin, wo sich der Einbrecher befand.

Z.B. folgender Gegenentwurf: Betrunkene Jugendliche rennen durch die Gegend, klettern über nen Zaun und brechen somit in fremdes Grundstück ein. Hab ich in meinem Leben dutzendmal gemacht. Plötzlich werden sie von nem Hund angegriffen, der logischerweise das Grundstück bewacht und wehren sich an der Stelle. Wie wäre zu entscheiden? Irgendwie fände ich ein Schmerzensgeld übertrieben aber ne Strafe für die Einbrecher auch, wenn sie sich letztlich nur gewehrt haben. Schwierige Einschätzung. :ugly:

Ich halte Deine Einschätzung für genau richtig. Die Jugendlichen können nachweisen das sie keinen Einbruch geplant haben und bleiben straffrei oder wie im obigen Fall von YNC eine Bewährungsstrafe da Einbruch noch nicht durchgeführt. Aber auf einem fremden Grundstück bei einem versuchten Einbruch von den Hunden des Besitzers gestellt zu werden und dann noch dafür Schmerzensgeld zu bekommen, da falle ich etwas vom Glauben an die Justiz ab...

Und gerade der Fall von YNC:
jemand will einbrechen und am Schluss muss ich Schmerzensgeld an denjenigen zahlen und meine Hunde sind tot? Da läuft doch was kolossal falsch.

DAs sagt ja nichts anderes aus als das die Verhältnismäßigkeit für das Gericht hier überzogen war und das sagt im Grunde nichts anderes als das ich meine Hunde nachts unbeaufsichtigt auch auf meinem eigenen Grundstück anketten oder mit Maulkorb versehen muss.
Das führt den Wachhundgedanken ad absurdum.
 
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Benrath

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Mal was anderes. Immoscout hat mein Abo für ein öffentliches Profil verlängert und ich überlege die Lastschrift zu canceln.
Ich hatte mich vorher bei Ihnen gemeldet, weil ich die Option zum Deaktivieren nicht finden konnte und explizit gesagt, dass ich nicht verlängern möchte. Nachdem sie dann einfach verlängert haben, habe ich doch mit Hilfe des Live Chats rausgefunden wo die Deaktivierung versteckt war.

Ich sehs aber nicht ein 60€ für einen Service den ich nutze zu zahlen, nur weil die mich ignoriert haben. Ich hab aber auch keinen Bock im worst case noch mehr für Inkasso oder andere Gebühren zu zahlen, wenn ich die Lastschrift storniere.

Hat da jemand Erfahrungen?
 
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Schreib sie doch einfach nochmal an mit dem E-Mail Verlauf den du sicherlich noch hast, mit dem Hinweis, dass du das die Lastschrift canceln wirst. Wenn nach 2-3 Tagen nix kommt einfach die Lastschrift rückgänig machen. So könnte es sich aber schon erledigen. Wie es dann u.U. weitergehen könnte kann ich allerdings nicht sagen
 
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Hunde sind eine Sache und als Sache ist der Besitzer dafür zuständig das diese keine Menschen verletzen (Selbstschußanlage zb) und in Begleitung ist dafür zu Sorgen das die Sache nur für ein angemessene Gewalt sorgt (Siehe angemessener Waffeneinsatz in Notwehr oder jedermannfestnahme) Wenn also auf einem Privat gelände Hunde frei rumlaufen ist der Besitzer für Schäden haftbar zu machen wenn er nicht nachweisen kann das das stellen der Einbrecher auch gewaltfreier hätte ablaufen können.
 

Gelöschtes Mitglied 137386

Guest
nee, so einfach ist das nicht. du denkst vielleicht an die abstrakte gefährdungshaftung aus §833, dafür muss sich aber die spezifische tiergefahr realisieren, d.h. der schaden muss gerade auf ein unberechenbares verhalten des tieres (auf das der mensch keinen einfluss hat) zurückzuführen sein. es muss sich mithin um selbstständiges und unberechenbares verhalten des tieres handeln. man kann auch vertreten, dass ein wachhung, der tut, was ein wachhund tut, sich nicht unberechenbar verhält, sondern genau so, wie er vom menschen dazu erzogen worden.
es gibt auch ein OLG urteil zu der konstelation, das sinngemäß den anspruch verneint, weil der einbrecher sich eigenverantwortlich in die gefahrensituation begeben hat:

"Selbst wenn der Kläger von dem Hund gebissen worden wäre, hätte er dafür selbst einzustehen, weil er sich ohne Erlaubnis in den Maschinenschuppen begeben hatte. "
OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Oktober 2003 – 10 U 25/03

dabei ging es wohlgemerkt um das unerlaubte eindringen in einen gebäudeTEIL, während dem kläger der aufenthalt auf dem grundstück sogar grds. erlaubt war. dann muss das erst recht für einen einbrecher gelten, der gar keine erlaubnis zum aufenthalt auf dem grundstück hat.

also ganz ehrlich, der fall so wie YNC ihn darstellt ist mir rätselhaft und das urteil mE falsch. wäre das so hinzunehmen (was natürlich sein kann, ich bin jetzt kein experte für tierhaftung), dann würde es in der tat bedeuten, dass wachhunde de facto illegal bzw. ihre zweckgemäße verwendung zu SE ansprüchen führen würde.

es kommt dabei aber natürlich darauf an, wie das grundstück gesichert ist. so muss ein ausreichend hoher zaun vorhanden sein und ein entsprechendes schild auf die tiergefahr aufmerksam machen. dann aber, so das LG mannheim:
"Wer aber solch eine Warnung aus dem Wind
schlägt, muss sich im Falle einer Hundebissverletzung, ein Mitverschulden anrechnen lassen und bekommt nicht den vollen Schaden bezahlt" - in dem fall ging es nur um einen unangekündigten besucher.

im falle eines einbrechers wäre mE, wenn schon nicht die spezielle tiergefahr zu verneinen ist, so doch zumindest durch das mitverschulden des geschädigten der SE auf null zu reduzieren.
 

Benrath

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Schreib sie doch einfach nochmal an mit dem E-Mail Verlauf den du sicherlich noch hast, mit dem Hinweis, dass du das die Lastschrift canceln wirst. Wenn nach 2-3 Tagen nix kommt einfach die Lastschrift rückgänig machen. So könnte es sich aber schon erledigen. Wie es dann u.U. weitergehen könnte kann ich allerdings nicht sagen

Habe ich ja, bisher keine Antwort... ich versuche noch mal den Live Chat, da antwortet immerhin jemand, uns sonst cancele ich halt.
 
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Hallo, hätte auch wieder eine Frage an die Justiz-Gosus:

Mein Telefonvertrag wurde seitens Anbieter gekündigt mit Frist bis zum Ende des Monats.
Klar war der super gut und ich wollte nicht raus, aber Kündigung mit so einer kurzen Frist?
Darf der außerdem meine Festnetz-Nummer behalten, bzw. kann Rufnahme-Gebühr verlangen, obwohl die Kündigung von ihm kam?

(€: Das Angebot habe ich ewig und den Vertrag gar nicht mehr. In neueren Verträge ist das Recht zur außerordentlichen Kündigung nur bei Zahlungsverzug vermerkt)
 
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Für deinen Anbieter gelten die gleichen Kündigungsfristen wie für dich.
Wenn du also monatlich kündigen kannst gilt das auch für deinen Anbieter.
Und Portierungsgebühren musst trotzdem zahlen wenn du die Nummer behalten willst.
 
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Wenn jemand BARFUSS meinen Getränkeladen betritt und sich in Folge an einem Glassplitter verletzt bin ich dann als Geschäfftsführer dafür haftbar zu machen?
Mir ist meine grundsätzliche Sorgfaltspflicht bewusst (Keine Stolperfallen, ausrutschen etc.) aber bin ich selbst in so einem Fall haftbar zu machen? Google gibt nichts so richtig handfestes her.
Und wenn ich Barfuß verbieten möchte sollte ein kleines Schild im Eingangsbereich reichen oder?
 
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ich hab auch mal ne Frage zu folgender Situation:

Unternehmen A tauscht regelmäßig vertrauliche Mails über eine TLS Verbindung mit Unternehmen B aus.

Unternehmen B hat aber einen Dienstleister mit Viren- und Spamschutz beauftragt, das heißt die Mails von Unternehmen A landen beim Dienstleister, der die dann entschlüsselt um zu prüfen ob da Murks drin ist, und dann landen sie bei Unternehmen B.
Die Infos (Ip-Adresse, domainname etc.) laufen aber alle offiziell über Unternehmen B, auch wenn die zuständigen Server physisch beim Dienstleister untergebracht sind, weshalb es für Unternehmen A unmöglich ist herauszufinden, ob die TLS Verbindung jetzt zum Unternehmen B reicht oder ob die einen Dienstleister engagiert haben.

Jetzt verkackt der Dienstleister und sensible Daten von Unternehmen A werden Unbefugten zugänglich gemacht. Wer haftet hier? Unternehmen A, weil es dafür verantwortlich war, die Daten sicher bei Unternehmen B abzuliefern? Der Dienstleister?
 

Shihatsu

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Sehr kompliziert. Ne Gang vor ne Erstinstanz wert. Wichtig an der Stelle sind die zu Grunde legende Verträge: Was heisst vertraulich, wie ist die TLS-Verbindung (vertraglich, nicht technisch!) aufgebaut und abgesichert, warum wird überhaupt vom Dienstleister entschlüsselt, wenns doch "nur" TLS für die Übertragung eingesetzt wurde, wurde gegen MitM abgesichert (ebenfalls vertraglich festgehalten etc pp) - da gibt es so viele leckere Fragen. Ich kann dir das technisch alles runterbeten, habe aber noch nicht ein vernünftiges Vertragswerk dazu gesehen. Ich bin zwar nicht in der Abteilung bei uns die genau sowas auditiert, aber sitze quasi direkt nebenan und geh jeden Tag mit den Jungs essen. Meine Fresse was die erzählen... Eineinfaches "wie machen TLS, das ist sicher" ist leider die Realität. Würde da gerne mal nen Klageverlauf sehen :evil:
P.S.: Es kommt juristisch gesehen natürlich auch sehr auf das "verkacken" an, da müssen dann die Profis ran - von Fahrlässigkeit etc pp hab ich dann einfach zu wenig Ahnung. Kenn halt nur die technische und vertragliche Seite.
 
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Wenn jemand BARFUSS meinen Getränkeladen betritt und sich in Folge an einem Glassplitter verletzt bin ich dann als Geschäfftsführer dafür haftbar zu machen?
Mir ist meine grundsätzliche Sorgfaltspflicht bewusst (Keine Stolperfallen, ausrutschen etc.) aber bin ich selbst in so einem Fall haftbar zu machen? Google gibt nichts so richtig handfestes her.
Und wenn ich Barfuß verbieten möchte sollte ein kleines Schild im Eingangsbereich reichen oder?

Was ist hier draus eigentlich geworden?
 

TheGreatEisen

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Es würde sich bestimmt ein Amtsgericht in Deutschland finden, dass eine Pflichtverletzung in diesem Fall bejaht. Mein Judiz lässt mich (ohne das recherchiert zu haben) aber eine solche Pflichtverletzung verneinen. Barfuß + Getränkeladen... das ist einfach zu dämlich
 

Gelöschtes Mitglied 137386

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vielleicht über mitverschulden zu lösen. ich meine scherben sollten schon nicht im getränkemarkt rumliegen, da kann man sich auch mit nem beschuhten fuß gut ne scherbe in den fuß jagen. aber barfuß ist halt dum.
 
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Das ist präventiv weils halt auch ständig stunk gibt mit den Leuten die sich selbst oder ihren Kinder keine Schuhe anlegen oder das Haus wieder verlassen wollen. Wir haben direkt vor der Tür eine Kinderwasserspielplatz weshalb das bei uns auch ein dauerproblem ist. Und ich rede ja auch nicht von großen Splittern wobei auch die gerne mal spontan auftauchen wenn von irgendwo plötzlich vorkommen aber es gibt halt auch kleinere splitter die im zweifel nicht sofot sichtbar sind und aufgrund unseres groben steinbodens auch nicht zwingend sofort aufgenommen werden wenn die kehrmaschine drüber geht.
 
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Wenn es ein Dauerproblem ist, spricht was gegen ein dezentes aber sichtbares Hinweisschild im Eingangsbereich? Sowas wie "Vorsicht Glas! Betreten ohne Schuhe verboten!" oder ähnliches. Damit hättest Du zumindest schonmal auf die potenzielle Gefahr hingewiesen und man wird Dir im Zweifel wohl anrechnen können, dass Du Deinerseits zusätzlich zu den selbstverständlichen Reinigungspflichten weitere Maßnahmen ergriffen hast um Gefahren zu mindern.

Klar, Du kannst nicht für jeden Mist 'nen Hinweisschild aufstellen, wer nicht atmet kommt auch in Deinem Geschäft zu Tode... aber wenn Du selbst der Meinung bist, es gibt häufiger Stress deswegen, wäre es ja vielleicht 'nen Schritt der Dir auch Diskussionen mit uneinsichtigen Leuten erleichtert. Die Deutschen glauben eher 'nem Verbotsschild, ob sinnvoll oder nicht, als jemandem mit guten Argumenten. True story!
 

[fN]Leichnam

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Moin Jungs,

evtl. bräuchte ich auch mal den Rat der juristisch versierten User hier. Also folgendes: Im Schnitt 1x pro Monat habe ich in meinem Dienstplan (Sicherheitsbranche) einen Bereitschaftsdienst (6-18 Uhr). Die haben mich eigentlich schon immer angekotzt, weil man nie weiß, was kommt und meistens absolut gar nichts dabei rumkommt. Nun hatte ich beim letzten mal die Situation, dass ich gezogen wurde und wie bestellt kurz nach 10 in Objekt A ankam. Dort wurde mir mitgeteilt, dass es eine Änderung gibt und ich mich zu Objekt B begeben soll. Das war der Tag, an dem es bundesweit Probleme im Bahnverkehr gab, unter anderem auch in Dresden, also bin ich erst gegen 12 bei Objekt B eingetroffen. Dort habe ich dann ordnungsgemäß meinen Dienst bis 15 Uhr versehen.
Meine Firma hat mir diese herrliche Scheiße mit 2,5 Stunden vergütet. Und das war der Punkt, wo ich mir sagte, ich machs nicht mehr. Keine Bereitschaft mehr. Mein Plan ist, meiner Dispatcherin eine Mail zu schreiben, in der ich ihr genau das mitteile, mit dem Hinweis darauf, beim letzten Mal nicht vollständig bezahlt worden zu sein. Habt ihr irgendwelche Vorschläge, was ich in die Mail noch reinpacken kann oder sollte?

Oder noch anders gefragt: Gibt es eine bundesweite Regelung, ab wann die mich bezahlen müssen? Ich habe da einiges widersprüchliches gehört (ab Anruf, ab Dienstbeginn etc).

Naja das wars erstmal. Vielleicht kennt sich ja einer von euch aus. Thx schonmal.
 

Shihatsu

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Grundsätzlich: Rufbereitschaft hat freiwillig zu sein. Das ist in mehreren Gesetzen so hinterlegt, allerdings mit mehrfachen Öffnungsklauseln, die je nach Rechtssprechung mal mehr mal weniger starke Pferdefusse dieser Freiwilligkeit darstellen.
Daher die übliche vor-Fragen zu sämtlichen Arbeitsrechtlichen juristischen Fragestellungen: Ist der Betrieb in einem Tarifverbund oder gibt es einen Haustarfivertrag? Gibt es einen Betriebsrat? Wenn ja - ist die Rufbereitschaft in einer Betriebsvereinbaarung geregelt? Hat der Betrieb mehr als 20 Mitarbeiter?
Dann noch die direkt dich betreffenden: Ist die Rufbereitschaft arbeitsvertraglich (Individualrecht!) geregelt? Bei Tarifbindung - bist du Mitglied der richtigen Gewerkschaft?

Wegen diesem Scheiss gibts übrigens das Betriebsverfassungsgesetz und Betriebsräte - ohne ist man eigentlich immer am Arsch :D
 
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Bei Rufbereitschaft muss doch sogar die Zeit ab Abruf bezahlt werden also auch der Weg zur Arbeit aufgerundet auf eine Stunde.
Du musst also laut Gesetz schon ab 9Uhr bis 15 Uhr bezahlt werden.
 
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Shihatsu

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Das kann man so pauschal nicht beantworten, Steep. Reines googlen hilft dir da nicht weiter. Arbeitsrecht verteilt sich auf zig Gesetze und hat abertausende "wenn... dannn... sonst" Geschichten. Im Allgemeinen ist es so wie du schreibst, im Besonderen eben nicht.
 
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