Brauche kurze rechtliche Auskunft von den bw.de Juristen

TheGreatEisen

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Ein schöner Fall für das erste Staatsexamen. Ich warte noch etwas ab, bis ich den Fall Houdini-like auflöse :deliver:
 
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warst du denn schonmal in einem der beiden "neuen" gyms? wenn ja, würde ich behaupten, du hättest der ganzen sache durch konkludente handlung zugestimmt. wenn nicht, würde ich die ersten beide monate der abbuchungen noch unter "kann man dir nich zumuten, dass du so genau darauf achtest, wer da was abbucht" fallen lassen, danach wäre es wohl eher stillschweigend hingenommen. bin auf eisens antwort gespannt ;)
buchen btw jetzt beide firmen beiträge bei dir ab oder wie?
 
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Ich war noch nicht wirklich da, nein. Vor 2 Monaten (Vorsätze, lolz) war ich zuletzt da. Da sah es bereits etwas anders aus, aber vom Betreiber her (Personal, Logo etc.) war es noch Kingdom of Sports. Gab auch keinen Hinweis auf einen neuen Betreiber.

Es ist eine Abbuchung und als Firma steht dort "Fitnessland GmbH (Neuer Betreiber) / Kingdom of Sports (Alter Betreiber)" - Hab aber bereits geschaut: Die Firmen hängen in keinster Weise zusammen. Denke dies geschieht nur damit unter den Kunden keine Verwirrung entsteht.

Btw: Wie vllt. zu entnehmen ist geht es mir einzig und allein darum aus dem Vertrag rauszukommen um die Kosten zu sparen weil ich Stand jetzt eh nicht hingehe^°
 
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Eisen hau mal deine Auflösung raus, finde die Situation sehr interessant.

Ansonsten: ich würde ja empfehlen den Vertrag zu behalten und regelmäßig trainieren zu gehen. Macht Spass, ist gesund, man fühlt sich besser und sieht besser aus. 10 Minuten ist ja nicht weit, kannst locker nach der Arbeit machen.
 
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da erst einmal abgebucht wurde, würde ich in meiner bescheidenen laienmeinung behaupten, dass du sonderkündigungsrecht hast, da dir wahrscheinlich niemand nachweisen kann, dass du vorher wusstest, was da passiert und beide unternehmen komplett unabhängig voneinander sind (für den fall der fälle, dass es so klauseln gibt wie "bestehende verträge behalten ihre gültigkeit", müsste dir das mitgeteilt worden sein)
 
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TheGreatEisen

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Man Leute, ich hab keine Ahnung wie der Fall zu bewerten ist, ich wollte nur etwas Wind machen... :deliver:

Wenn dir der neue Betreiber dasselbe Angebot in deinem "Stamm"-Studio bieten kann und sich faktisch nur der Rechtsträger geändert hat, sehe ich wenig Raum für ein Sonderkündigungsrecht. Worauf solltest du es auch stützen?
 

TheGreatEisen

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Ich habe keine Ahnung, was hinter dem "Wechsel" steht. Umfirmierung, Abspaltung, Asset Deal. Bei einem Asset Deal würde ich eine Vertragsübernahme ohne Zustimmung des Dritten (Hier der Kunde) ablehnen. Wenn der Laden sich nur umfirmiert hat oder abgespalten oder ausgegliedert wurde, sieht es wiederum anders aus.
 
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:D Na immerhin sorge ich für Spannung und Rätselraten.

Den Vertrag zu behalten wäre selbstverständlich nicht das schlechteste, keine Frage. Aber du weißt ja vllt. wie das ist man denkt sich "Ich gehe bald ja eh regelmäßig" und tut es dann vllt. doch nicht - Daher würde ich den monatlichen Kostenpunkt gerne streichen und mich ggf. irgendwo neu anmelden.

Bzgl. des Sachverhalts: Ich schätze es so sein, dass Kette B einfach die Filialen von Kette A übernommen hat. Wieso spielt dabei keine Rolle (?). Es bringt meiner Ansicht auch nichts einfach stumpf zu fragen weil die Trainer vor Ort einem keinem zufriedenstellende Aussage außer "Das ist einfach ineinander übergangen die Verträge bleiben bestehen" geben werden.
 
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jo, würde auch sagen dass es darauf ankommt, wer wirtschaftlich hinter dem neuen betreiber steht. denn sinn und zweck des zustimmungserfordernisses bei einer vertragsübernahme (§ 415 I BGB) ist natürlich, dass sich der gläubiger seine schuldner aussuchen möchte, weil er das insolvenzrisiko und die zuverlässigkeit des schuldners tragen muss. wenn jedoch der ursprüngliche schuldner faktisch immer noch die einwirkungsmöglichkeiten hat, hat sich ja nichts geändert.
wenn der usprüngliche schuldner tatsächlich aber mit den neuen studios keine verbindung mehr hat außer die, dass altkunden die neuen studios mitnutzen dürfen, dürfte eine vertragsübernahme (und danach sieht es ja aus, wenn der neue betreiber einfach einzieht (einzugsermächtigung?)) scheitern. dann gäbe es aber freilich noch den vertrag mit dem alten betreiber und es kommt auf ein kündigungsrecht an. hier müsste man dann wieder schauen, ob das mitnutzen der neuen studios unzumutbar ist. das kann man so oder so argumentieren denk ich. auf der anderen seite ist son fitnessstudio ja auch geprägt von trainern und deren expertise, du hast die gefahr von sportverletzungen etc und weißt nicht, wie das studio sowas handhabt.

kp, hast du lust zu streiten? wenn nicht, erübrigt sich die frage sowieso. schreib halt n brief hin und sag dass du das nicht gut findest, die übernahme des vertrags nicht genehmigst und raus willst weil s.o.
 

Gelöscht

Guest
widerspruch wegen fehlerhafter widerspruchsbelehrung / rückabwicklung des versicherungsvertrags

ich hab bei der aachenmünchener noch einen rürup, 2007 zusammen mit meiner frau abgeschlossen bzw. jeder seinen eigenen. läuft quasi unter "vom versicherungsfritzen beschwatzen lassen". 2010 zur scheidung dann stillgelegt, seit dem ruht er. im prinzip totes kapital, dürften so 5000-6000€ drin sein. meine altersvorsorge ist aber mittlerweile komplett anders strukturiert.

jedenfalls, auf den vertrag trifft der punkt mit der fehlerhaften widerspruchsbelehrung zu. habe dann 11/2016 ordnungsgemäß der aachenmünchener geschrieben:

Bitte zahlen Sie mir meine eingezahlten Beiträge nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB zurück, abzüglich der Kosten für den Versicherungsschutz, den ich seit Vertragsbeginn genossen habe.

jetzt im januar hat mir die aachenmüncher geschrieben, dass das urteil des bgh zutrifft:

"In dem urteil hat sich der GBH grundsätzlich mit den Rechtsfolgen eines wirksamen Widerspruchs zum sogenannten Policenmodell befasst. Sie hatten Ihren Vertrag nach diesem Modell abgeschlossen."

weiter schreiben sie:

"In Ihrem Fall verstößt Ihr Widerspruch jedoch gegen den Grundsatz von Treu und Glauben nach $ 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches und ist damit unwirksam. Sie haben während der Vertragslaufzeit die Beitragszahlung wieder aufgenommen. Dadurch haben Sie eindeutig gezeigt, dass Sie an der Versicherung festhalten wollen."

der vertrag ruht jedoch seit 2011 defacto und ist auch nicht wieder aufgenommen. habe dann nachtelefoniert, ich hätte zwischen 2007 und 2010 den vertrag für 4 wochen ausgesetzt und dann wieder bespart, wann genau, können man mir aber nicht mitteilen. ich kann mich aber ehrlich gesagt nicht dran erinnern, den vertrag mal ausgesetzt zu haben, bezeugen will ichs aber auch nicht. würde aber jetzt mal schriftlich um weitere infos über diese angebliche aussetzung bitte.

es geht jetzt nicht wirklich um viel geld. hatte aber die hoffnung, mit dem widerspruch das ansonsten blockierte geld mit wenig aufwand anderweitig (und sinnvoller) anzulegen. der nächste schritt wäre wohl zum anwalt. aber da wir ja hier im forum die klügsten köpfe der juristerei und finanzen haben, will ich mir mal vorab meinungen einholen, ob sich das überhaupt lohnt.
 

TheGreatEisen

SC2-Turniersieger 2019
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Ich verstehe den Sachverhalt noch nicht in Gänze. Relevant ist aus meiner Sicht einzig und allein, ab wann du Kenntnis von der Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung erlangt hast. Erst ab diesem Zeitpunkt könnte m.E. eine Einwendung nach Treu und Glauben nach § 242 BGB greifen, da erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis ein schutzwürdiges Vertrauen dahingehend entstehen kann, dass du trotz Kenntnis von der Fehlerhaftigkeit am Vertrag festhalten willst.

Die Berufung auf § 242 BGB ist in jedem Fall fragwürdig, da sie als Einfallstor richterlicher Rechtsfortbildung stets als letzter Strohhalm dient, um einen Anspruch aus der Welt zu schaffen. Als Fallgruppe käme hier allenfalls widersprüchliches Verhalten in Betracht. Der nächste Schritt könnte die Einschaltung des Ombudsmannes sein.

Ein RA könnte dir hier sicherlich auch helfen. Oftmals reicht ein einziges außergerichtliches Schreiben aus. Hab das neulich wieder erlebt. Vertragspartner des Mandanten weigert sich beharrlich, offene Forderung zu begleichen. Ein einziges Schreiben aus der Feder des großen Eisen reichte aus, dass die Gegenseite die EUR 210.000 ohne weiteres ausglich. Lag das an der Genialität des großen Eisen? Sicher.
 
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Ich hab nochmal ne Frage zum Thema Bahncard.

Folgende Situation:
Person A hat eine Probe-Bahncard mit drei Monaten Gültigkeit bestellt. Diese hat sich nach Ablauf einer Frist in eine reguläre Bahncard mit einem Jahr Gültigkeit umgewandelt. In der Folge gab es zwischen A und der Bahn eine schriftliche Auseinandersetzung, ob dies rechtmäßig sei.
Letztlich hat A den Erwerb der Bahncard akzeptiert.
A ist während der ganzen Diskussion mit der Bahn gefahren und hat dabei den Bahncard-Rabatt nicht in Anspruch genommen, da A zu diesem Zeitpunkt nach eigener Auffassung keine Bahncard besessen hatte.

Frage:
Hat A rechtlich irgendeine Handhabe gegenüber der Bahn, um den Bahncard-Rabatt rückwirkend geltend zu machen?
Die Bahn weigert sich selbstverständlich, den Rabatt nachträglich zu erstatten.
 
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meine laienmeinung sagt dass da jemand den agbs der probebahncard zugestimmt hat und somit sehr wohl informiert war, dass er eine bahncard besitzt
 
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Es ist unstrittig das sie eine Bahncard besaß also hätte sie diese nutzen können und es war auch genauso unstrittig das sich die Bahncard ohne Kündigung automatisch verlängert (Das ist jetzt nicht wirklich versteckt der Hinweis)
Also ist sie unstrittig auch selbst dafür verantwortlich bei der Buchung den Rabatt zu nehmen oder es zu lassen. Außerdem hat sie doch mit Ablauf der Probebahncard rechtzeitig eine neue zugesandt bekommen.
Also statt sich auf sinnlose Gespräche mit der Bahn einzulassen mal eine Suchmaschine bemühen können um ihre Aussichtschancen zu ermitteln.
 
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Frage:
Hat A rechtlich irgendeine Handhabe gegenüber der Bahn, um den Bahncard-Rabatt rückwirkend geltend zu machen?
Nein. Meines Wissens sehen die Vertragsbedingungen vor, dass der Rabatt beim Erwerb des Tickets geltend gemacht wird. Eine "rückwirkende" Erstattung gibt es nicht, eine Stornierung mit anschließendem Neuerwerb ist nachträglich (also nach Nutzung des Tickets) auch nicht möglich.

Der ganze Sachverhalt mit dem vorherigen Streit ist unerheblich: Nun ist wohl unstreitig, dass tatsächlich eine Verlängerung eintrat. Und selbst wenn nicht - die Geltendmachung von irgendwelchen "Rabattansprüchen" setzt denklogisch voraus, dass der Vertrag bereits bestand. Wenn er aber bestand, ist Person A selbst Schuld, dass sie diesen Rabatt nicht genutzt hat. Für ihren Irrtum über die Wirksamkeit ist sie selbst verantwortlich.
 
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Nein. Meines Wissens sehen die Vertragsbedingungen vor, dass der Rabatt beim Erwerb des Tickets geltend gemacht wird. Eine "rückwirkende" Erstattung gibt es nicht, eine Stornierung mit anschließendem Neuerwerb ist nachträglich (also nach Nutzung des Tickets) auch nicht möglich.

Der ganze Sachverhalt mit dem vorherigen Streit ist unerheblich: Nun ist wohl unstreitig, dass tatsächlich eine Verlängerung eintrat. Und selbst wenn nicht - die Geltendmachung von irgendwelchen "Rabattansprüchen" setzt denklogisch voraus, dass der Vertrag bereits bestand. Wenn er aber bestand, ist Person A selbst Schuld, dass sie diesen Rabatt nicht genutzt hat. Für ihren Irrtum über die Wirksamkeit ist sie selbst verantwortlich.

vorsicht, falsche zitate sind in der heutigen zeit nicht gern gesehn!
 
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Hab zwei Fragen zum europäischen/grenzüerschreitenden Mahnverfahren:

1. Gibts einen nennenswerten Unterschied zwischen dem grenzüberschreitenden (deutschen) Mahnverfahren und dem europäischen Mahnverfahren?
Nach dem, was ich so gelesen habe, ist es ziemlich äquivalent. Aber eventuell hab ich was übersehen?

2. Kann man mehrere personenbezogene Forderungen in einem einzigen Mahnverfahre beanspruchen oder muss jede Person ihren Anspruch einzeln in einem eigenen Verfahren geltend machen?

Hintergrund ist eine Entschädigungsforderung gegen Easyjet nach europäischer Fluggastverordnung (250€ je Person, dazu das Taxi). Easyjet hatte sich zwar erst kooperativ gezeigt und (per E-Mail) die Zahlung zugesagt, seitdem bewegt sich aber nichts mehr.
Da meine Freundin dagegen ist, das Geld für nen Anwalt vorzustrecken, möchte ich ein Mahnverfahren in Gang setzen. Die Forderung knüpft sich an die jeweilige Person. Daher ist mir nicht klar, ob wir die komplette Summe in einem gemeinsamen Verfahren erstreiten können. Falls ja: Genügt es dann, in dem entsprechenden Formular zwei Antragssteller einzutragen (die beide unterschreiben) oder sollten wir ein gesondertes Schriftstück beilegen, wo wir das nochmal erklären?
 
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parats'

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Habt ihr mal an Agenturen wie flightright gedacht?
Meine Frau hat ihren Flug dort damals eingereicht für sich + Tochter und hat nach ca. 3 Monaten die volle Summe abzgl. der Provision bekommen. Die Airline war allerdings auch CSA und die Provision beträgt gute 20%. Wir hatten dafür aber null Aufwand damit.
 
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Hab mir sowas angesehen, ja. Ich bin aber nicht bereit, auf einen Teil der Forderung zu verzichten.
 

parats'

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Alles klar, war ja auch nur ein Vorschlag. :)
 
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Nur mal so als kleine anmerkung, weil ich das so vor paar Seiten in Erinnerung hatte:

- sind die überhaupt in Verzug?

- auch im gerichtlichen Mahnverfahren werden kosten fällig, die du vorstrecken musst; wenn die nicht im Verzug sind, hast du auch keinen Anspruch auf Ersatz dieser Kosten

- wenn easyjet widerspricht, kommst du ins gerichtliche Verfahren und wenn du dann noch beabsichtigst keinen RA zu konsultieren, kann das ganz böse enden

die Gefahr besteht sich hier ein blaues Auge zu holen, weil man an der falschen Ecke sparen möchte, indem man sich einen möglicherweise verlangten Vorschuss sparen möchte, obwohl die Sache easypeasy im außergerichtlichen Verfahren innerhalb von wenigen Wochen zu klären ist.
 
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Wie würde ich sie denn in so einem Fall in Verzug setzen?

Die Forderung ging zunächst per Einschreiben an Easyjet. Darin hatte ich den Anspruch geltend gemacht und eine Zahlungsfrist von etwas über zwei Wochen gesetzt.
Antwort von Easyjet und weiterer Kontakt fand nur per E-Mail statt. Aktuell reagiert Easyjet einfach gar nicht mehr, nachdem sie die Zahlung erstmal zugesagt hatten.

Ich dachte, dass Easyjet seit Ablauf der ersten Frist in Verzug ist. Stimmt das nicht?


Was die Kosten angeht:
Ich hatte schon mal mit einem Anwalt telefoniert. Der meinte, dass es bei ihnen wohl öfter vorkommt, dass die Fluggesellschaften zwar die eigentliche Forderung bezahlen, aber für die Anwaltskosten nicht aufkommen wollen. Die müsse man dann nochmal extra fordern und sich dabei gut überlegen, ob "es einem das Wert sei".
Das hatte mich etwas abgeschreckt, aber vielleicht bin ich auch einfach an den falschen geraten.

Jetzt wo dus erwähnst, hab ich nochmal nachgeschaut und muss peinlicherweise zugeben, dass ich die Kosten so eines internationalen Mahnverfahrens etwas unterschätzt hatte. Hört sich jedenfalls nach nicht bedeutend weniger an als eine außergerichtliche Einigung vom Anwalt kosten würde. Klar kommt dann im Zweifelsfall nochmal das Mahnverfahren drauf, wenn Easyjet sich quer stellt. Aber in den sauren Apfel muss ich dann wohl beißen. Chancen davonzukommen haben sie imo jedenfalls nicht.
 
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Wenn du eine Frist gesetzt hast, hast du schon recht, dann sind die im Verzug.

Weiß nicht mit was für einen Anwalt du gesprochen hast, und was der für Erfahrungen gemacht hat. Nach meiner Erfahrung gab es zumindest mit deutschen Fluggesellschaften im außergerichtlichen Verfahren nie Probleme. Da wurde anstandslos nach dem ersten anwaltlichen schreiben bezahlt.

Wenn du mir Wohnsitz per PN mitteilst, kann ich dir, wenn gewünscht, möglicherweise einen kompetenten Anwalt empfehlen.

Edit:
Örtlich Zuständiges Gericht ist hier jedenfalls bei Ansprüchen aus der EU-Fluggastrechte-Verordnung nach deiner Wahl der Abflugs- oder Zielort, da easyjet wohl keinen Sitz im Inland hat (3.option). Ich gehe jetzt mal davon aus, dass dein Abflugs- bzw. Zielort auch dein Wohnsitz ist.
 
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Benrath

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Kann man sich eigentlich irgendwo gegen den albernen Sicherheitsfanatismus wehren? Jetzt wird im Raum Köln Bonn die Autobahn gesperrt wegen G20. Wieso eigentlich?

War ende 2015 auf der Klimakonferenz in Paris und da wurde wegen Obamas Besuch, die gesamte Stadtautobahn gesperrt. Wieso?

Das lässt sich ewig weiterführen. Der ganze Flughafenkack, der niemandem was bringt. Ich verstehe, dass wir wegen 9/11 panisch wurden, aber die Massnahmen hätten das nicht verhindert. Eher sowas wie z.B. die Cockpitregelungen, die es jetzt gibt.

In jedem Kack Museum gibt es jetzt Metalldetektoren etc. man hätte 2001 in Sicherheitsunternehmen investieren sollen.
 
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Kann man sich eigentlich irgendwo gegen den albernen Sicherheitsfanatismus wehren? Jetzt wird im Raum Köln Bonn die Autobahn gesperrt wegen G20. Wieso eigentlich?

War ende 2015 auf der Klimakonferenz in Paris und da wurde wegen Obamas Besuch, die gesamte Stadtautobahn gesperrt. Wieso?

Das lässt sich ewig weiterführen. Der ganze Flughafenkack, der niemandem was bringt. Ich verstehe, dass wir wegen 9/11 panisch wurden, aber die Massnahmen hätten das nicht verhindert. Eher sowas wie z.B. die Cockpitregelungen, die es jetzt gibt.

In jedem Kack Museum gibt es jetzt Metalldetektoren etc. man hätte 2001 in Sicherheitsunternehmen investieren sollen.

Wie ist es denn wenn ich dem Sicherheitsbeamten am Flughafen in den USA meine social media accounts/passwörter nicht geben will?
 

deleted_24196

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Wie ist es denn wenn ich dem Sicherheitsbeamten am Flughafen in den USA meine social media accounts/passwörter nicht geben will?

Offiziell: macht nichts
Inoffiziell: weiß keiner genau, evtl. wirst du dann wegen was anderem abgelehnt

PS: Was machen eigentlich die die kein FB etc. haben?
 

Benrath

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Naja ich würd mich erstmal auf den deutschen Boden konzentrieren. Der ganze Kack läuft halt völlig aus dem Ruder. Die Begründung "aus Sicherheitsgründen" ist für mich nicht gut genug. Es wird ja nie genau erklärt, was die Sicherheitsgründe sind. Was bringt es die Autobahn zu sperren?
 

Gelöscht

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Ein RA könnte dir hier sicherlich auch helfen. Oftmals reicht ein einziges außergerichtliches Schreiben aus. Hab das neulich wieder erlebt. Vertragspartner des Mandanten weigert sich beharrlich, offene Forderung zu begleichen. Ein einziges Schreiben aus der Feder des großen Eisen reichte aus, dass die Gegenseite die EUR 210.000 ohne weiteres ausglich. Lag das an der Genialität des großen Eisen? Sicher.

auf das wirds wohl hinaus laufen, kam seitens des versicherers keine antwort mehr.
 
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mal ne frage bezüglich rechnungen:

ich hab letztes jahr im april n unternehmen beauftragt, mir die statik für mein fundament vom hausbau zu erstellen. letzte woche erst kam die rechnung dafür rein. gibts da nicht irgendeinen § der sagte, das rechnungen die mit einem grundstück zu tun haben innerhalb von 6 monaten gestellt werden müssen?
 
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Der Gläubiger begeht ne Ordnungswidrigkeit (bis 5000€ Strafe) wenn er dir so spät eine Rechnung stellt ändert aber nichts an der Schuld ihm gegenüber.
Kannst ihn also anschwärzen beim FA aber zahlen musst trotzdem.
 
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mal ne frage bezüglich rechnungen:

ich hab letztes jahr im april n unternehmen beauftragt, mir die statik für mein fundament vom hausbau zu erstellen. letzte woche erst kam die rechnung dafür rein. gibts da nicht irgendeinen § der sagte, das rechnungen die mit einem grundstück zu tun haben innerhalb von 6 monaten gestellt werden müssen?

Hättest Du allem ernstes in Betracht gezogen wegen 5 Monaten Dich vor der Zahlung für eine in Anspruch genommene Leistung zu drücken?
 
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