TheGreatEisen
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Ein schöner Fall für das erste Staatsexamen. Ich warte noch etwas ab, bis ich den Fall Houdini-like auflöse
Bitte zahlen Sie mir meine eingezahlten Beiträge nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB zurück, abzüglich der Kosten für den Versicherungsschutz, den ich seit Vertragsbeginn genossen habe.
"In dem urteil hat sich der GBH grundsätzlich mit den Rechtsfolgen eines wirksamen Widerspruchs zum sogenannten Policenmodell befasst. Sie hatten Ihren Vertrag nach diesem Modell abgeschlossen."
"In Ihrem Fall verstößt Ihr Widerspruch jedoch gegen den Grundsatz von Treu und Glauben nach $ 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches und ist damit unwirksam. Sie haben während der Vertragslaufzeit die Beitragszahlung wieder aufgenommen. Dadurch haben Sie eindeutig gezeigt, dass Sie an der Versicherung festhalten wollen."
Nein. Meines Wissens sehen die Vertragsbedingungen vor, dass der Rabatt beim Erwerb des Tickets geltend gemacht wird. Eine "rückwirkende" Erstattung gibt es nicht, eine Stornierung mit anschließendem Neuerwerb ist nachträglich (also nach Nutzung des Tickets) auch nicht möglich.Frage:
Hat A rechtlich irgendeine Handhabe gegenüber der Bahn, um den Bahncard-Rabatt rückwirkend geltend zu machen?
Nein. Meines Wissens sehen die Vertragsbedingungen vor, dass der Rabatt beim Erwerb des Tickets geltend gemacht wird. Eine "rückwirkende" Erstattung gibt es nicht, eine Stornierung mit anschließendem Neuerwerb ist nachträglich (also nach Nutzung des Tickets) auch nicht möglich.
Der ganze Sachverhalt mit dem vorherigen Streit ist unerheblich: Nun ist wohl unstreitig, dass tatsächlich eine Verlängerung eintrat. Und selbst wenn nicht - die Geltendmachung von irgendwelchen "Rabattansprüchen" setzt denklogisch voraus, dass der Vertrag bereits bestand. Wenn er aber bestand, ist Person A selbst Schuld, dass sie diesen Rabatt nicht genutzt hat. Für ihren Irrtum über die Wirksamkeit ist sie selbst verantwortlich.
Kann man sich eigentlich irgendwo gegen den albernen Sicherheitsfanatismus wehren? Jetzt wird im Raum Köln Bonn die Autobahn gesperrt wegen G20. Wieso eigentlich?
War ende 2015 auf der Klimakonferenz in Paris und da wurde wegen Obamas Besuch, die gesamte Stadtautobahn gesperrt. Wieso?
Das lässt sich ewig weiterführen. Der ganze Flughafenkack, der niemandem was bringt. Ich verstehe, dass wir wegen 9/11 panisch wurden, aber die Massnahmen hätten das nicht verhindert. Eher sowas wie z.B. die Cockpitregelungen, die es jetzt gibt.
In jedem Kack Museum gibt es jetzt Metalldetektoren etc. man hätte 2001 in Sicherheitsunternehmen investieren sollen.
Wie ist es denn wenn ich dem Sicherheitsbeamten am Flughafen in den USA meine social media accounts/passwörter nicht geben will?
Offiziell: macht nichts
Inoffiziell: weiß keiner genau, evtl. wirst du dann wegen was anderem abgelehnt
PS: Was machen eigentlich die die kein FB etc. haben?
Was bringt es die Autobahn zu sperren?
Na dann stehen ein Haufen mögliche Terroristen schon Mal im Stau.Was bringt es die Autobahn zu sperren?
Ein RA könnte dir hier sicherlich auch helfen. Oftmals reicht ein einziges außergerichtliches Schreiben aus. Hab das neulich wieder erlebt. Vertragspartner des Mandanten weigert sich beharrlich, offene Forderung zu begleichen. Ein einziges Schreiben aus der Feder des großen Eisen reichte aus, dass die Gegenseite die EUR 210.000 ohne weiteres ausglich. Lag das an der Genialität des großen Eisen? Sicher.
Tach,
mal ne frage bezüglich rechnungen:
ich hab letztes jahr im april n unternehmen beauftragt, mir die statik für mein fundament vom hausbau zu erstellen. letzte woche erst kam die rechnung dafür rein. gibts da nicht irgendeinen § der sagte, das rechnungen die mit einem grundstück zu tun haben innerhalb von 6 monaten gestellt werden müssen?